LoGndom, 9. Januar, Nachmittags 3 Uhr. (Wolkks Tel. Bur) ] ö. Mexikaner 221.
Consols gö5J. 1Froz. Spanier 32. õproꝛ. 6. 1095. 45proꝛ. Rusben 97.
Getreidemarkt. Weizen fest, fremder beschränkt, geringere Gerste billiger, Hafer ruhig, Bohnen und Erbsen 1 dehilli Nach Her mit dem Dampfer - Amerika- eingetroffenen aus Ne m- Tork vom 27. v. M. waren Wechse
wolle und Weizen Waren unverändert.
Liverpool, 8. Januar, Mittags 12 Uhr. reise gegen vergangenen Sonn-
Baumwolle: 7000 Ballen Umsatz. abend unverändert.
9. Januar, Nachmittags 3 Uhr. . = Die 3proz. eröffnete zu 68.85,
Die Spekulanten waren unentschlossen.
fiel bis 6840, hob sieh, als sich das Gerücht verbreitete, 3 di . am Börsen -Eingange abgeschafft werden sollen, auk 68. 50
und schloss in besserer Halfung zur Notiæa.
Sehluss-Course: Z3proz. Rente 68.55. 4]prozf. Rente 96.309. 3pron. Oesterreichische Staats Eisenbahn- Lombardische Eisenbahn-
1pr0o2ꝛ. Spanier 32.
Spanier 42. ö z Credit mobilier -Actien 762.
Actien 536. Actien 566.
60 Sardinier 843.
Flick und
niedriger. achriehten daselbst lau, Baum-
(Wolff's Tel. Bar.)
herrn von Redwitz. (Wolff's Tel. Bur.)
dass die
ments⸗Vorstellung)
Mittwoch, 11. Januar. Flockss Abenteuer. 1 und 6 Bildern, vam Königlichen Balletmeifter P. Taglioni. Mut vom Königlichen Hofkomponisten Hertel. . . Mittel ⸗Prei se. Im Schauspielhause. (10te Abonnements-Vorstellung) Philip= pine Welser. Historisches Schauspiel in 5 Akten, von Oscar Frei—
Kleine Preise.
Donnerstag, 12. Janugr. Der Ball zu Ellerbrunn. theilungen von C. Blum. in 1 Akt, von Feotzebue. Kleine Preise. Im Opernhause.
Königliche Schauspiele.
zm Opernhause. (9gte Vorstellung) omisches Zauber⸗Ballet in 3 Alten
Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause. (4 1te Abonne⸗ Lustspiel in 3 Ab—
Vorher: Der Freimaurer.
steine Vorstellung.
Außer den, dem Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger kostenfrei beigefügten . noch im Laufe dieses Monats ein Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Januar bis Ende Dezember 185 enthaltenen ö
Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen herausgegeben werden. Der Preis desselben ist, wie bisher, auf 5 Sgr. festgestellt.
Bestellungen auf dieses Sachregister sowohl als auf die der früheren Jahrgaͤnge nehmen für Berlin die Expedition des Staats .
palbjährlichen chronologischen Uebersichten wir?
Anzeigers, Wilhelmsstraße Nr. 5J, außerhalb jedoch nur die Postämter (ohne Preiserhöhung) entgegen.
Oeffentli
Li64] Subhastations-Patent.
Das den Mühlenbesitzer Ferdinand und Auguste geb. Montau⸗Beyerschen Eheleuten ge⸗ hörige Müählengrundstück Bialken Nr. 31, be⸗ stehend aus
a) 14 Morgen 128 MRuthen und 7 Fuß = 6269, — * s4 W- g un d Wirthscha tõ⸗ gebäuden, und
b) einer Wassermühle, zusammen abgeschätzt auf 21,409 Thlr., soll vor dem Kreisgerichtsrath Ulrich in termino
den 12. April 1860, Vormittags
11Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle Schuldenhalber an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Registratur, Bureau 1V., einzusehen.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo—⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei Gericht zu melden.
Marienwerder, den 4. September 1859.
Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilung.
2623 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 4. Nobember 1859.
Das unter der Gerichtsbarkeit des Königlichen Kreisgerichts zu Elbing auf der Höhe des Elbingschen Territoriums belegene freie Bürger⸗ go Kl. Bieland, welches aus sechs Hufen und
5 Morgen eulm. Land, theils Waldung, Säe⸗ und Wiesenland nebst Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ Gebäuden besteht, und dessen Besitztitel auf den Namen des Friedrich Wilhelm Louis Krentzlin berichtigt ist, soll schuldenhalber im Wege der nothwendigen Subhastation
in dem am 11. Juni 1860. auf ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine durch den Herrn Gerichts-Assessor Lehmann verkauft werden. Die auf 14,704 Thlr. 18 Sgr. ausgefallene Taxe so wie der neueste Hypotheken- Schein können in unserer Registratur eingesehen werden. Besondere Be— dingungen sind nicht gestellt. u dem Liei⸗ tations Termine werden hierdurch besonders borgeladen:! der Ulrich von Kahlden, die Henriette Jahnz und die Rosalie Jahnz.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem
hpothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung hre Befriedigung aus dem zu subhastirenden Hrundstücke nachsuchen wollen, haben sich bei
Subhastations-Gericht zu melden.
[2866 Nothwendiger Ver kauf. Königl. Kreisgericht zu Elbing, den 3. Dezember 1859.
Das dem Kaufmann Jakob Benjamin Rundt gehörige, hierselbst sub Nr. 464 . J. der Hy⸗ potheken⸗Bezeichnung in der Brückstraße belegene Wohnhaus, wozu 4 Erhe Böraerland gehört, züsammen aogefchätzt auf 5936 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur des III. Büreau's einzusehenden Taxe, soll
am 23. Juni 1860, Vormittags von
11Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle durch den Herrn Kreisgerichtsrath Heßner subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgericht an⸗ zumelden.
[263] Nothwendiger Verkauf. Das im Schubiner Kreise Mathaeus von Karlowski gehörige Rittergut Klein⸗Slupowo, bestehend aus 1453 Morgen 122 Quadratruthen Areal, und abgeschätzt auf 25,0 14 Thlr. 25 Sgr, zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein einzusehenden Taxe, soll am 2. April 1860, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge— richts stelle meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy— pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden. Schubin, den 29. August 1859. Königliches Kreis⸗Gericht, Erste Abtheilung.
2150) Subhastations⸗Patent.
Der dem Gutsbesitzer Albert von Manteuffel gehörige, auf hiesiger Feldmark gelegene Land—⸗ plan bon 166 Morgen 68 MRuthen Preußisch, abgeschätzt auf 5050 Thlr., zufolge der in un⸗ serem Büreau einzusehenden Taxe, soll den 24 März k. J, Vormittags 10uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der — spätestens in diesem Termine zu melden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy ⸗
pothekenbüche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben
belegene, dem
sich mit ihren Ansprüchen bei dem Gericht zu melden. ö Hammerstein, den 8. September 1859. Königliche Kreis Gerichts ⸗Kommission.
69 Bekanntmachung
des Termins zur Kerhandlung ünd Beschluß⸗
fassung über den Akkord.
(Formular 11 der Instr. vom 6. August 1855
In dem Konkurse über das Vermögen des Handelsmanns Gumpel Hahn zu Rybnik ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen
Akkord Termin auf den 24. Januar 1860, Vormittags 11Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Sitzungs⸗ anberaumt
Zimmer unseres Geschäftslokales worden.
Die Betheiligten Bemerken in Kenntniß gesetzt,
gestellten Forderungen
Akkord berechtigen. Rybnik, den 5. Januar 1860. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
129331
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Nohr zu Eisleben ist zur An— meldung der Forderungen der Konkursgläubiger
noch eine zweite Frist bis zum 1. Februar
1860 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, diesel⸗ ben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit
bom 23. November 1859 bis zum Ablauf der
zweiten Frist angemeldeten e,, ist auf den 16. Februar 1860, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herr Kreisrichter Günther, im . Sitzungs saale Nr. 16 anberaumt, und werben zum Erscheinen in diesem Termine die
sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen ange⸗
meldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, ha
Lustspiel
werden hiervon mit dem daß alle fest⸗ der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den
eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ ufügen. ; 86 Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbejirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner . einen am dirsien Orte wohnhaften ober zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannts aft fehlt, werden die Herren Justiz⸗Räthe Eggert und Giseke und Herr Rechts ⸗ Anwalt Schuster zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. Zugleich wird bekannt gemacht, daß ber bisherige einstweilige Verwalter Herr Justiz⸗ Rath Bindewald zum definitiven Verwalter be⸗ stellt ist. J
Eisleben, den 10. Dezember 1859
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der Kommissarius des Konkurses.
[14 Fr oclam a. ö Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des am 75. Juni 1858 hieselbst verstorbenen vormaligen Kaufmanns Theodor Hintzmann als Gläubiger oder Erbberechtigte Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben in einem
der auf ben 4 und 17. Februar und 3. März 556
jedesmal Vormittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumten Termine, vor dem Deputirten unzumelden und zu bescheinigen, bei Vermeidung der Präelusion. . Greifswald, den 30. Dezember 1859. Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.
2686 No. 5917 jud. Von dem K. K. Kreisgerichte Pilsen im König⸗ reiche Böhmen wird bekannt gemacht daß über Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzensky von Dobrzenitz de präs. 6. Nobember 1859 2. 5917 jud. die freiwillige öffentliche Feilbietung seiner Güter, u. z. Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschitz und Radlowitz im Schätzungswerthe zu 609,503 Fl. 45 Kr. C. M. der auf derselben be⸗ findlichen Industrial⸗ werke — Dampfmühle des Spiritus⸗Appa⸗ rats . dann des Gutes Lippna beide Theile Tichodill d Zusammen daher fab, 306 Fi. 53 Kr. E.-M. in EM. sammt den Steinkohlen-Zechen Sct. Wenzl I, II., III., IV., V., VI., VII, VIII. IX. und X. im Schätzungslverthe zu 6,482 Fl. C. M. und den Steinkohlen⸗Zechen . gute Hoffnung zu J Zusammen daher 21, 150 Fl. E. M. bewilliget, und die Tagfahrt hiezu zum 28st en Feber 1866, um 8 Uhr Vormittags, bei diesem K. K. Kreisgerichte angeordnet worden sei. J. Der Gegenstand der Feilbietung sind: 1) die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗ schitz und Radlowitz. 2) die Güter Lippna beide Theile und Tichodill, — 3) die Steinkohlenzechen: St. Wenzl und die gute Hoffnung, und 4) das Zugehör an Fundus instruetus. ad 1. die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗ schit und Radlowitz ist in dem nord⸗ östlichen Theile des Pilsener Kreises des Königreichs Bohmen, 14 Meilen von Prag und 2 Meilen von Hilsen gelegen, dieselbe wird am südwestlichen Theile von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthält an Grund; stücken eine Area von ungefähr 7000 n. österreich. Metzen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben vor— handenen Möobeln und Einrichtungs⸗ stücke werden nicht mit verkauft), ein Bräuhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine wohleingerichtete Dampfmühle mit vier Mahl⸗ und zwei Spitzgängen, eine große Ziegelei, einen Spiritus⸗ Apparat, ein nicht unbedeutende Wild. bahn sammt Fasanerie und einen Park in Hundschitz. t
w
*
61 Der Schäßungswerth dieser Herr⸗ chaft sammt Zugehörungen wurde im ahre 1857 auf 66h, 191 Fl. 13 ar.
M. er,. erhoben.
ad 2. Die Güter Lippna beide Theile und Tichodill grenzen unmittelbar an die Herrschaft Lichtenstein und bilden mit dieser einen ungetrennten Grundstüäcke⸗ Complex, dieselben sind in zwei Maiereien untergeiheilt, und enthalten an Grund⸗ stücken eine Area von ungefähr 2500
n. öͤsterr. Metzen. Der Schäßungswerth dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 Kr.
C. M. erhoben.
3. Die theils auf der Herrschaft Lichten⸗ stein, theils im Gebiete der Stadt Wscherau liegenden Steinkohlen ˖ Zechen St. Wenzl von 10 Gruben⸗Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben⸗ Maßen wurden im Jahre 1857 und zwar erstere auf 6482 Fl. C. M. und letztere auf 14.668 Fl. C. M., zusammen auf 21,150 Fl. C. M. gerichtlich ge⸗ schätzt, und sind im Abbaue.
Als Beilaß an Viehstand und Wirth⸗ schaftsgeraͤthschaften wird all dasjenige mitverkauft, was am Lieitationstage nach Ausweis der Naturalbscher vor⸗ handen sein wird. Von dem vorräthigen Getreide in Körnern und Geströh, und bon dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so viel bei⸗ belassen, als zur Bestreitung der De⸗ putate und der künftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh⸗ standes nach dem ordentlichen Wirth⸗ schaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlich sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien soll im mittleren Pilsener Marktpreise ab⸗ gelbset werden. Der vorhandene Erd⸗ äpfel⸗Vorrath wird um den mitt⸗ leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem überlassen, daß der Ueber⸗ nehmer zur genauen Erfüllung des mit dem Geschäftzmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossenen Spiritus⸗ Lieferungs- Vertrages verpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel ⸗Vorrath und die Erfüllung dieses Spiritus⸗Lieferungs⸗ Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und vor⸗ behalten sein, den Erdäpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus⸗Brennerei zu verbrennen, ohne hiefür ein Entgeld zu entrichten zu haben.
II. Zum Ausrufe für diese Domainen und Bergwerke sammt Zugehör und Beilaß wird der Preis von 880,000 Fr. Oest. Whg. festge⸗ setzt, und es werden dieselben nur um oder über, aber nicht unter diesem Preise verkauft.
III. Da jede der zwei Domainen und Berg⸗ werken eine besondere grundbücherliche Einlage hat, so werden bon dem erzielten Gesammtkauf⸗ preise Etel als Kaufpreis der Herrschaft Lich⸗
tenstein mit Hundschiß und Radlowitz tel als
Kaufpreis der Guter Lippna und Tichodill tel als Kaufpreis für die Steinkoblenzeche St. Wenzl und tel als Kaufpreis für die Steinkohlen⸗ zeche ‚die gute Hoffnung“ bei Vertheilung und Berechnung des Gesammtkaufpreises angenom⸗ men werden. .
IV. Zum Kaufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Gesetze zu diesem Rechtsge⸗ schäfte befähigt und als zahlungs fähig bekannt ist.
Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch vor Beginn der Steigerung an die Licitations⸗Kommission 8 900 Fr. Ssterr. Whg. entweder baar oder in kais. osterr. Staatsschuld-Verschreibungen nach dem Wiener Börsencourse berechnet oder in Einlage⸗ bücheln der in Böhmen bestehenden Sparkassen als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.
1 Vadium des Käufers wird in die gericht⸗ liche Verwahrung gebracht und demselben erst nach pünktlicher Erfüllung der Kaufbedingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkäufers, den übrigen Mitbietern aber sogleich nach ge— schloffener Versteigerung, das von jedem derselben ö . Vadium ausgefolgt werden,
Der Meistbot ist vom saufstage an mit
880 006
5 5 vom Hundert 6 verzinsen. Auf Ab⸗ schlag des Meistbotes und dessen Zinsen hat bis zu deren Erschöpfung der eiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt Hundschiß unb Rablowitz allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im Königgrätzer Kreise gelegenen Gütern des Verkäufers oder auf dem Prager Hause Nr. 601I. simultan haf⸗ tenden Forderungen sammt Nebengebühren nach der Zuweisung des Verkäufers zu übernehmen, und die übernommenen Simultanhaftungen, in soweit dieselben fällig sind, sogleich, und die nicht fälligen nach unverweilt . eee. Aufkün⸗ digung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen und nicht nur auf den erkauften Domainen, son⸗ dern auch auf den andern Simultanhypotheken zur grundbücherlichen . u bringen.
Den erübrigenden Kau n e sammt Zinsen hat der Herr Käufer dem Herrn Verkäufer bin⸗ nen drei Monaten nach dem stauftage baar zu berichtigen.
VI. Das Eigenthum mit den Nußungen und Lasten der erstiegenen Domainen und Berg⸗ 3 übergeht an den Käufer mit dem Kauf⸗
age.
VII. Die mit den auf diesen Domainen und bei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandverträge hat der stäufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen.
VIII. Die Uebergabe der gekauften Domainen in den phhsischen Besitz des Käufers hat auf seine Kosten erst dann zu erfolgen, wenn der⸗ selbe sich gegen den Verkäufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va⸗ diums den dritten Theil des Gesammtkaufpreises bezahlt hat.
1X. Die Uebergabe erfolgt auf Grund der Schätzungs Urkunden vom 722. und 26. August 1857, und auf Grund der auf den Kauftag ab⸗ zuschließenden Wirthschafts⸗Naturalien⸗Inven⸗ tarien und Rechnungen.
Der Käufer hat nur auf dasjenige Anspruch, was diese Schätzungs⸗Urkunben, Inventarien und Rechnungen als Bestandtheil oder Beilast der gekauften Objekte ausweisen, und was demselben nach der Bestimmung des Bedingnisses J. ad. 4 mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder Eviction wird dem Käufer nicht geleistet.
X. Binnen 14 Tagen nach dem sauftage wird der Verkäufer durch seinen Rechtsanwalt dem Käufer die auf Grund dieser Bedingnisse die Li⸗ citations-Protokolle, und der landtäflichen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf- und Verkaufberträge zur Prüfung und Unterschrift vorlegen, welche letztere ohne erheblichen Grund nicht verweigert werden darf.
XI. Das gesetzliche Licitationsprozent zum Armenfonde, die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf- und Verkaufsurkunden, der Gebühr von dem Kaufgeschäfte, hat der Herr Käufer allein zu tragen.
XII. Die landtäfliche und bergbücherliche Sin⸗ verleibung der Kauf. und Verkauf⸗Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nach deren Unter- schrift zu veranlassen.
XIII. Sollte der Käufer auch nur eines die⸗
ser Bedingnisse, in welchem ihm eine Verpflich-
tung auferlent wird, nicht gebörig erfüllen. so wird der Verkäufer berechtigt sein, diese Beding nisse auf Kosten des Käufers allenfalls durch Erhebung und Verwendung des BVadiums zur Erfüllung zu bringen, eder die Relicitation auf Gefahr und Kosten des Käufers bei einer einzi⸗ gen Tagfahrt auch unter dem Ausrufpreise pr. Fr. öͤster. Whg. zu verlangen, wobei der frühere Käufer dem dermaligen Verkäufer für allen diesen erwachsenen Schaden nicht bloß mit dem erlegten Vadium, sondern auch mit feinem sämmtlichen Vermögen zu haften Hat. und wobei das Varium zunächst zur Deckung der Licitations und Relicitations - Kosten und des etwa erzielten geringeren Meistbotes zu dienen hat. Uuf den bei der Nelicitation erkhelten Mehranbot hat der frübere Käufer keinen Au⸗ ruch.
. XIV. Weil die Feilbietung auf freirilliges Ansuchen des Eigenihümers erfelget, so bleibt den auf den Gütern dersicherten Gläukgern id
Pfandrecht obne Rückficht auf den Verklaufpreis vorbehalten. . k
Hiezu werden Kauflustige wit dem B=
vorgeladen, daß die bezüglichen Schäßang