1860 / 17 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

120

bei dem Mangel entsprechen der Grundsteuer⸗ Anlagen der erforderlichen Sicherbeit entbehren, ermittelt werden. Unab⸗

hängig von der beabsichtigten gr e m n Besteuerung der Pro⸗

vinzen, ist demgemäß im §. 9 des Gesetz⸗ Entwurfs J. ange— ordnet worden, daß für sämmtliche Gemeinden und selbststaͤn⸗ dige Gutsbezirke neue Grundsteuer⸗Rollen angefertigt werden soffen. Dazu bedarf es der Feststellung des Flächen-Inhalts und des Reinertrags der Grundsücke, wobei die eingehende Erörterung der maßgebenden Verbältnisse jeder einzelnen Gemeinde sich als noth— wendig ergiebt. Die sorgfaͤltige Beachtung der Abweichungen, welche sich dabei rücksichtlich der verschiedenen Gemeinden innerhalb der ein⸗ zelnen Kreise und rücksichtlich der Kreise innerhalb der einzelnen Provinzen berausstellen, wird genügende Anhaltspunkte für die Feststellung derjenigen Grundsätze an die Hand geben, nach denen

die Ertrags⸗Abschätzungen ausgeführt werden muüͤssen, um für die

Ergebnisse derselben innerhalb der Provinzen die nöthige Ueber⸗ einstimmung zu erlangen und es wird fich demnächst, unter Be— nutzung des auf diese Weise zu sammelnden reichhalligen Mate⸗ rials, auch ein die Eigenthümlichkeiten der verschiedenen Landestheile angemessen berücksichtigendes Verfahren vorschreiben lassen, mittelst dessen unter Anwendung des allgemeinen Besteuerungsfatzes die Provinzial⸗ontingente möglichst gleichmäßig für alle Provinzen festgestellt werden können.

Hiernach empfahl es sich über die Art und Weise, wie die Reinerträge der Grundstücke Behufs der neuen allgemeinen Besteue— rung mit 8 vom Hundert ermittelt werden sollen, für jetzt noch keine gesetzliche Bestimmung zu treffen, dies vielmehr so lange auszusetzen, bis die Vorschriften im §. 9 des Gesetzentwurfs ausgeführt fein werden. Auf die baldige Herbeiführung dieses Zeitpunktes wird das unausgesetzte Bestreben gerichtet bleiben müssen, aber dessen ungeachtet wird immerhin noch eine längere Zeit vergehen, ehe die endliche Ausgleichung der Grundsteuer ins Leben treten kaan. So lange die jetzt bestehenden auffallenden Ungleichheiten in der Grund— besteuerung der verschiedenen Provinzen fortbestehen zu lassen, er— scheint mit dem Grundsatze der Gerechtigkeit unvereinbar; es war da— ber darauf Bedacht zu nehmen, die Ungleichkeiten wenigftens inso⸗ weit, als eine Ueberbürdung nach den vorliegenden Nachrichten unzwei— felhaft vorhanden zu sein scheint, einstweilen und bis zur endlichen Ausführung des Schlußakts zu beseitigen. Nicht minder dringend ist eg, die ungebührlich bohen Steuern, welche auf einzelnen Grund⸗ stücken in den östlichen Provinzen zur Zeit laflen, sofort auf ein er— 66 Maß zurückzuführen. Beides ist durch den §. 4 des Gesetzentwurfs zu 1. in Uebereinstimmung mit der früheren Regie— runggz⸗Vorlage und mit den Anträgen der Kommission des Abgeord— netenhauses in ber Art vorgeschlagen, daß die Grundsteuer⸗ Haupt⸗Summe der beiden Provinzen Rheinlanb und Westfalen, so wie die Grundsteuer⸗Haupt⸗Summe jeder der beiden Provinzen Sachsen und Schlesien um 10 vom Hundert ihres bisherigen Betrages ermäßigt

und daß in den sechs östlichen Provinzen die Grundsteuer aller Grund⸗

stücke, welche mit solcher zur Zeit über den zehnten Theil des Rein⸗ ertrages hinaus belastet sind, bis auf das bezeichnete Maß herab⸗ gesetzt wird. Durch diese den Provinzen Rheinland, Westfalen, Sach⸗ sen und Schlefien gewährten Erleichterungen werden dieselben, soviel aus den vorhandenen Nachrichten zu entnehmen ist, den vier andern Provinzen in der Grundbesteuerung noch nicht leichge sellt, sie blei⸗ ben vielmehr immer noch höher als diese k, m . Es wird sich daher gegen den dies fälligen Vorschlag jetzt um so weniger ein be—

gründeter Einwand erheben lassen, als die fraglichen Erleichterungen

überhaupt nur vorübergehender Natur sind und dieselben mit Ein⸗ führung der auf Z vom Hundert des Reinertrages der Grundstücke neu festzust ellen den Provinzial-ontingente von selbst aufhören. Ebenso unbedenklich erscheint es, die übermäßige Belastung der be⸗ treffenden einzelnen Grundstücke in den östlichen Provinzen auf dem vorgeschlagenen Wege ohne Verzug zu beseitigen.“

In der Provinz Westfalen gilt unter Eheleuten ein drei— faches Güterrecht: ) Dotal⸗Recht, 2 Partikular⸗Gütergemeinschaft und 3) allgemeine Gütergemeinschaft. Das erste Shstem erstreckt sich mit mehreren Ausnahmen über das Herzogthum är hales die Brafschaft Tecklenburg, die Grafschaft Hohen-Limburg, die Grafschaft Essen. Herrschaft Hroich, Amt Styrum, die Dörfer RNetterben,

uckarde und Dorstfeld, Speelberg, Borghaes und Steenwarth, das

. ürstenthum Corveh, die abteiliche Freiheit in der Stadt Herford uhnd das kurhessische Dorf Herlinghäͤu sen im Gerichtsbezirk War— burg, mit circa 190900 Seclen. Das zweite gilt in den Graf⸗ schaften Recklinghausen und Werden, dem Fürstenthum Siegen, den Aemtern Neuenkirchen und Burbach 8 und Hückegrund), in den Grafschaften Wittgenstein⸗Wittgenstein und Wittgenstein⸗Berle⸗ burg und dem Amte Slpe, mit eirea 100, 000 Seelen. Die all⸗ gen ine Gütergemeinschaft umfaßt alle übrigen Theile Westfalens

mit eiwa 1 106 009 Seelen. Diese Seelenzahl hat sich nach der lenesten Zählung zwar verändert, das. generelle Verhaͤliniß den verschiebenen Bezirken ist aber im Allgemeinen das

zen. Hie Terrttörien, in benen biese verschiebenen

lten, b . , , . Komplexe, und

fange, den ihre abige Henennung

andeutet, kein einheitliches Recht, indem einzelne, in den Landern Dotal⸗Rechts liegende Distrilte und Ortschaften, der Gütergemeinshhn⸗ andere in den Ländern der Gütergemeinschaft belegene Ortschastn und selbst einzelne Häuser dem Dotal-Recht unterworfen sin Das Dotal Recht wird theils nach den Vorschriften des gemein Rechts, theils nach dem Allgemeinen Landrecht geregelt; die Von schriften über die Gütergemeinschaft sind aber in jedem einzeln Landestheile verschieden und meiflens in allen wichtigen Fragn fon . sch ieser chaotische Zustand hat sowohl den Provinzialstänhn! als den Gerichten seit langen Jahren Anlaß zu . ung 6) trägen auf gesetzliche Regelung desselben und Berathungen det Provinzial⸗Landtages gegeben, aus denen der in der Legislatm. Periode von 1856 —=57 den beiden Häusern des Landtages zur ber, fassungs mäßigen Beschlußnahme vorgelegte „Entwurf des Gesehzeg über das eheliche Güterrecht in der Provinz Westfalen“, herbö— gegangen ist. Jener Entwurf beabfichtigte: 1 das System der all emeinen Gütergemeinschaft als einheitliches Recht in die ganze Probin estfalen und die zur Rheinprovinz gehörende streise Rees und Dußß burg, namentlich auch in diejenigen Theile derselben einzuführen, in denen bis her Dotal⸗Recht und partikuläre Gütergemeinschaft gegolten hat, und Y) dasselbe auf Ein gemeinschaftliches Fundament, die Gütergemeinschaf des Landrechts zurückzuführen. Die Beratbung desselben im Herren hause wurde in der Sitzungs-⸗Periode 1856 1857 beendet. Der Kommissions⸗ Bericht vom 6. Februar 1857 erklärte sich mit den obigen Grundlagen des Gesetzes einverftanden; das Herrenhaus he schloß aber in der Sitzung vom 15. Februar 1857, mit einer geringen Me jorität: das Gesetz auf die Landestheile der Probinz Westfalen und h Kreise Rees und Duisburg zu beschränken, in welchen bis dahin allgemeine eheliche Gütergemeinschaft gegolten habe.“ Im Al⸗ geordnetenhause ist der Gesetz⸗' Entwurf damals nicht zur Beschluß— nabme gekommen. Die Justiz⸗Kommission desselben hatte den letzteren vollständig berathen und sich dafür aus gesprochen „das Gesetz, der Regierungs-Vorlage gemäß, auf die ganze Provinz Westfalen auszudehnen.! Diese prin. zipielle Differenz hielt die Staatsregierung ab, den Geseßz⸗ Entwurf in der folgenden Legislatur⸗Periode wieder vorzulegen. Derselbe wurde indeß durch eine Immediat⸗ Vorstellung der wes faͤlischen Probinzialstände vom 23. Dezember 1858 von Neuem n Anregung gebracht, und in derselben zugleich die Dringlichkeit der Regelung der ehelichen Güterverhältniffe anerkannt. Deshalb fan

fich die Staatsregierung veranlaßt, ungeachtet die oben erwähnt prinzipielle Kontroverse nicht beseitigt, dielmehr in der gedachten Immediat⸗-Vorstellung vom 1. und IJ. Stande der frühere, auf den gestellte Antrag: „die Landes⸗ theile, in welchen Dotal⸗Rechk gilt, die Rittergüter und den

Provinzial-Landtage von 1854

ländlichen Grundbesitz und den Adel von der Unterwerfung unter lichen Gütergemeinschaft auszuschließen,“ die legislativen Verhandlungen wieder aufzunehmen, und dem Landtage von 1858 einen darauf bezüglichen Gesetz⸗Entwurf für die ganze Probinz Westfalen und die Kreise Rees,

bisher eximirt gewesenen

nicht zum Abschluß gediehen. die verfassungsmäßige Beschlußnahme stattgefunden, durch welche die Regierungs-Vorlage einige, des Gesetz⸗Entwurfs nicht berührende Abänderungen erlitien

und einen auf die früher geschlossenen Ehen bezuglichen Zusatz er⸗ Mit Ausnahme des letzteren stimmt die Staais⸗Regie⸗

halten hat. rung den vom Abgeordnetenhause getroffenen Modificationen bel. Der jetzt vorgelegte Gesetz-Entwurf schließt sich deshalb an den in der letzten Legislatur⸗Periode aus den Beschlüssen des Abgeordneten,

hauses hervorgegangenen Entwurf an, und unterscheidet sich von

dem selben nur durch zwei unwesentliche Veränderungen.

Cöln, 18. Januar. Die Post aus England ist ausgeblieben.

. Majestit der Faiser hat Se. Majestaͤt Wilhelm III. . der Niederlande,

Oesterreich. Wien, 18. Januar. Se.

zum Obersten⸗- Inhaber des 63. Se. Königliche Hoheit Karl Alegander, Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, zum Obersten⸗ Inhaber des 64. Aderhöchstihren Bruder Erzberzog Ludwig Vikter, zum Obersten- Inhaber des 65. und Se. Faiserliche Hoheit den Erzherzog Karl Salvator, zum Ober sten⸗Inhaber des 77. Linien- Infanterie⸗Regiments, dann den Feldmarschall⸗Lieutenant Moriz Freiherrn von Lederer, zum 2. Inhaber des 63., den Feldmarschall-Lieutenant Joseph Edlen von Berger, zum 2. Inhaber des 64., den Feldmarschall⸗ Lieutenant Ludwig Freiherrn von Kudriaffsky, zum 2. In⸗

haber des 65. und den Feld marschall-Lieutenant Emil Kußevlch bon Szamobor, zum 2. Inhaber des 77. Linien- Infanterie⸗ Regiments ernannt. (Wien. Itg)

Schweiz. Bern, 16. Januar. Der Bundesrat hat von Seite der piemontesischen n . in Bezug auf den nn. ö gium

Loskauf der 24 Freipldte fuͤ katholische Schweißer am srolle

aus; 13 halten zwar das definitive F

das Recht der ehe wiederholt war,

Essen und Duisburg vorzulegen. Derselbe ist in der letzten e ate f rn Nur in dem Abgeordnetenhause hat

die wesentlichen Bestimmungen

. 121

Borromäum eine ablehnende Antwort erhalten. In seiner heutigen Sitzung hat der Nationalrath die Vereinbarung mit Oesterreich, be⸗ treffend die Schweizergrenze in Graubünden zwischen Münster und Taufers, gut gebeißen.

Ueber die Muͤnzfrage, welche schon seit längerer Zeit die Kan⸗ tons⸗Regierungen, Bank⸗Institute und Fachmaäͤnner beschaͤftigt, ist nun die Botschaft des Bundesraths im Druck erschienen. Von den Gutachten der hierüber Befragten sprechen sich 25 für unbe— dingte Legitimirung der französischen Goldmünzen zum Nennwerthe esthalten am Silberfuße für unmöglich, rathen aber aus verschiedenen Gründen zu einstweiligem Zuwarten; drei Regierungen endlich wollen an der reinen Silber⸗

währung festhalten.

Belgien. Brüssel, 17. Januar. Die Kammer hat heute ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Im Beginn der Sitzung, deren Verlauf für weitere Kreise kein Interesse darbot, legte der Minister des Innern den Bericht über die Untersuchung, welche in Betreff der Beschäftigung von Kindern in Fabrifen und Ateliers angestellt worden, auf den Tisch des Hauses nieder. Die hiesige „liberale Association“, jener bekannte Waͤhler-Klub, welcher in den letzten Neuwahlen von der durch Herrn-Orts repräsentirten alt⸗ liberalen Partei besiegt worden, hat gestern einen wichtigen Schritt zur Wiedervereinigung mit letzterer getban, indem sie mit geringer Majorität ihr Reglement nach der von den „Alten“ angestrebten

Weise verändert hat.

Frankreich. Paris, 17. Januar. Lord Cowley ist heute hier eingetroffen. Lesseps ist am 10. d. M. von seinem Ausfluge nach Ober⸗Aegypten nach Alexandria zurückgekehrt.

Während die Seehandelsstädte, namentlich Cette und Bordeaux, über das kaiserliche Programm in freudigster Erregung sind, geht ein finsterer Geist durch die industriellen Etablissements. Um den⸗ selben zu bannen, hat der Faiser zunächst die Hauptvertreter der Eisen⸗Industrie durch den Telegraphen hierher berufen, um unter seinem Vorsitze zu konferiren. .

Die direkten Steuern haben im vorigen Jahre 473 Millionen (9 Millionen mehr, als im Vorjahre) eingebracht. An den 1,094. 644,090 Fr., welche die indirekten Steuern im vorigen Jahre eingebracht haben, partizipiren die Hypotheken, Register⸗, Kanzlei⸗ 2c. 2ꝛc. Gebühren mit 271,31 t, 000, der Tabak mit 178,744,000 (53 Million mehr als 1857), die Getränke mit 174,271,009 (213 Mill. mehr als 1857), der Waaren⸗Einfuhrzoll mit 109, 819, 000 (53 Mill. weniger als 1857, wenn auch 23 Mill. mehr als 1858), der aus⸗ ländische Zucker mit 34,891,900 (5 Mill. mehr als 1857 und 12 Mill. mehr als 1858), Salz mit 8,723, 000, der inländische Zucker mit 57.585, 000 (16 Mill. mehr als 1857 und 6 Mill. weniger als 1858), Stempelsteuer 533 Mill., Getreide 1,227, 000, Ausfuhrzoll 4.221, 000, Schifffahrts-Zoll 4.351,9000, Pulver 9416, 000 (1, S8, 0090 weniger ats 1857 und 597,000 weniger als 1858), Brieftaze 56, 498 909 (45 Mill. mehr als 1857) ꝛc.

18. Januar. Nach einem hler eingegangenen Telegramm aus Rom sagt das „Giornale di Koma“ vom 17. d., daß der Papft den Katholiken, denen die Eihaltung des Kirchenstaats am Herzen liegt, mit Zurückweisung der Rathschläge des Faisers Na⸗ poleon geantwortet habe.

Spanien. Nach Berichten aus Madrid vom 17. Januar Abends war die Division Rios, geschützt durch das Feuer des Ge⸗ schwaders, am Montag an den Ufern des Tetuan-Flusses ausge— schifft worden. Die Artillerie der Forts hat das Feuer nicht er⸗

widert.

Italien. Aus Rom, 14. Januar, wird telegraphisch ge⸗ meldet, daß am 13 Januar daselbst eine neue Depesche der fran⸗ zöfischen Regierung an die römische Curie einlief. Am 14ten ward im Vatikan, in Folge der Veröffentlichung des Briefes vom Faiser Napoleon im „Moniteur Universel! vom 10. Januar, eine Kar⸗ dinals⸗Versammlung abgehalten. ; .

Graf Buol wurde vom Papste empfangen. Der belgische be⸗ vollmächtigte Minister am päpstlichen Hofe, Herr Carolus, hat seine Beglaubigungsschreiben überreicht. . .

Die amtliche „Gazzetta di Parma“ bringt eine Mittheilung der Regierung, worin die Angaben über die Verhaftung des Paters Felletti in Bologna berichtigt werden. Die Fesinahme des Paters erfolgte nur auf Betrieh der Familie Mortara selbst, und die Fest⸗ haltung desselben in Haft wurde verfügt, weil der Pater nicht im Stande war, sich wegen der von zahlreichen Zeugenaussagen erhäͤr⸗ teten Anklage auf Kindesraub zu rechtfertigen. Uebrigens wird, wie die amtliche „Gazzetta“ hinzufügt, der Pater mit den ihm zu⸗ stebenden Rücsichten im Gefängnisse des Juftizpalaftes behandelt, wo er in Haft gehalten wird, bis die Voruntersuchung in der Mor⸗

taraschen Angelegenheit beendigt ist und der Prozeß seinen regel⸗

mäßigen Verlauf hat. Der Gemeinderath von zu geflatten, daß die große

ö ö

Februar 174 - Thlr. bez. u. Br., 1 ra ber. u. Br. HNr. G., April-Ma' 1z4— hl ben, u. G; 174 Br. Mai-

iacenza hat die Regierun ersuht, .* Glocke der Festung, die 4300 FKilo⸗

grammes wiegt, in die Stücgießerei geschickt werde, um zum Guß gezogener anonen für die Festung verwandt zu werden. Der sardinische Kriegs⸗Minister hat saͤmmtliche früher in öster— reichischen Diensten gewesene Lombarden, die der Artillerie, dem Pionier und dem Floötten⸗Corps angehörten, von der Altersklasse von 1834 an, zu den Fahnen gerufen. . Griechenland. Athen, J. Januar. Eine Deputation des Senats hat vorgestern die Ehre gehabt, Sr. Majestät dem König die Antwortsadresse auf die Thronrede zu überreichen. Se. Majestät nahm sie mit Wohlwollen entgegen. Das neue Prä—⸗ sidium der Zweiten frammer hat ebenfalls bereits die Ehre gehabt, Sr. Majestär vorgestellt zu werden. Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Januar. Die Reichsschuld⸗ Abtheilung des Staats Ausschuss s soll gestern den Beschluß gefäßt haben, dem Reichstage die Annahme der von der Regierung vorgeschlagenen Eisenbahn-Anle he von 20 Mill. Thaler anzurathen. 14. Januar.

Die Krönung des stönigs wird am 3. Mai d. J. stattin den.

Hamburg, Donnerstag, 19. Januar, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) In der gestern Abend stattgehablen Bürgerschafts⸗ Sitzung find nach Antrag des Verfassungs⸗Ausschusses die Vor⸗ schläßge des Senats mit überwiegender Majorität abgelehnt worden. Der Antrag der Mitglieder des Verfassungs⸗-Ausschusses, Ober⸗ Gerichtsraths Knauth und Genossen, daß von Bürgerschaft die zufolge Raths⸗ und Bürgerschlusses vom 11. August „ausschließlich“ nach Maßgabe der Bundesnote vorzunehmende Revision in Be⸗ rathung genommen werden soll, wurde bei namentlicher Abstimmung mit 102 gegen 79 Stimmen angenommen.

Wien, Donnerstag, 19. Januar, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Die heutige „Wiener Zeitung“ dementirt die von der „Times“ gebrachte Nachricht, daß Oesterreich auf eine Anfrage Englands in Betreff Italiens eine Erklaͤrung abgegeben habe. Eine solche Erklärung könne nicht erfolgt sein, da gar keine An⸗ frage gestellt worden sei.

Gestern Abend wurden im Privatverkehr Kredit- Actien zu 201, 30, Nationale zu 79, 30 gehandelt.

Madrid, Donnerstag, 19. Januar. (Wolff's Tel. Bur.)

Die spanische Armee ist vor Tetuan angekommen und kampirt am

Martinflusse. Einige Schüsse aus gezogenen Kanonen haben hin⸗ gereicht, den Feind, der in bettächtlichen Massen vorgerückt war, um eine Schlacht zu liefern, zu zerstreuen. Er hat sich nach dem Bermeja⸗Gebirge zurückgezogen.

Statistische Mittheilungen.

Im Winterhalbjahr 1859 1860 studiren auf der Universität Heidelberg: 1) Theologen, immatrikulirte und Seminaristen, 89, (69 Ba— dener, 30 Nicht⸗Badener); 27) Juristen 245 (22 B., 223 N.-⸗-B.): 3) Me⸗ diziner, Chemiker und Pharmarzeuten 110 (46 B., 64 N.-B.); 4) Kame⸗ ralisten 31 (29 B., 2 N.⸗B. ; 5) Philosophen und Philologen 73 (22 B., 51 N. B.); Summe 548 (178 B., 370 R-B.). Außerdem besuchen die akademischen Vorlesungen Personen reiferen Aliers 35 (15 B., 20 R.-B.); conditionirende Chirurgen und Pharmazeuten 27 (13 B., 14 N. B.). Ge⸗ sammtzahl 610 (206 B., 404 R. B.). (Karlsr. Ztg.)

Kerlimer &etrelidehörnm e Vom 19. Januar. Weizen loco 55 69 Thlr. Roggen loco 485 485 Thlr. pr. 2000pfd bez., Junuar 83. - Thlr. bez. u. Br., 483 G., Junuar- Februar 47 455 48 Thir. bers, Br. u. G., Februar-März 46 - 453 Thlr. ber., Frühjahr 45 Thlr. bez., 455 Br., 455 G., Mai- Juni 453—- Thlr. bez., Juni allein 466 - 457 Thlr. bez. . Gerste, grosse und kleine 36 42 Thlr. P Hafer loeo 24 27 Thlr., Lieterung pr. Junuar u. Jun. Febr. 255 Thlr. nominell, Frühjahr 255 Lhlr. bez., Mai-Juni 255 Thlr. Br. kRüboöl loee 104 Lhir. bez., 163 Br., nuar, Januar Februar u. Februar-März 105 ihlr. bez., Br. u. G., März - April ig Thlr. Br., 195 G., April-Ma 11 Thlr. ber., Br. u. G, September-= ber 11 6 1147 Thlr. bez. J , einsl loco 11 Thlr. Br., Lief. K 107 Thlr. Br. Spiritus loco ohne Fass 173 ö. lr. bez., Januar und Jmanuar- G, Februar- März 1736. - Thlr.

6 n,, . . 14 ö. Juni - Juli 185 Thlr. Br,

nli⸗- August 185 Thlr. Br., i

. n,, were gen still Raßgen locg wie Termine be matt un etz. m diä.