durch die Expedition des Staats⸗Anzeigers, Wilhelms⸗Straße
(ohne Preis⸗Erhöhung).
154
Das Sachregister zu den im Staats ⸗ Anzeiger vom 1sten Fanuar bis Ende Dezember 1859 enthalten en Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen ist erschienen und zu dem Preis von 5 Sgr. zu beziehen: in Berlin No. 56., außerhalb jedoch nur durch die Königlichen Post⸗Austalten
Oeffentlicher Anzeiger.
151 8 5 1.
Der in erster Instanz wegen schweren Dieb⸗ stahls zu acht Jahren Zuchthaus verurtheilte Untersuchungsgefangene frühere Hausdiener, r. Arbeitsmann Christian Friedrich
ültmann aus Nieder ⸗-Idllenbeck bei Biele⸗ feld, ist gestern in den Frühstunden von der Lazarethstation der Stadtvoigtei entsprungen, in⸗ dem er den Schließer in die Zelle gelockt, dort überfallen und bewältigt, sich des Hauptschlüs⸗
sels desselben bemächtigt, ihn in die Zelle einge⸗ schlossen, dann vom Boden über die Dächer ge⸗ laufen ist und sich an einem Blitzableiter meh⸗ rere Etagen hinab zur Erde niedergelassen hat. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des Bültmann Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts, oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair- Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ö im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen beiihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mit⸗ telst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesaäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit dersichert.
Berlin, den 23. Januar 1860.
Königliches Stadtgericht Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommiffion II. für Voruntersuchungen. Signalement.
Der Bültmann ist 39 Jahre alt, in
Rieder Jöllenbeck bei Bielefeld geboren, evange⸗ lischer Neligien, 5 Fuß 7 Zoll 4 Strich groß, bat röthlich blondes Haar, sehr breite ge⸗ wölbte Stirn, blaue Augen, blonde Augen⸗ brauen, blonden, rasirten Bart, breites, rundes Kinn, lange, starke Nase, großen Mund, lange, wolle Gesichtsbildung, gesunde Gefichtsfarbe, vorn dollständige Zähne ist schlanker Gestalt, spricht die dentsche Sprache mit westfälischem Dialekt und hat als besondere Kennzeichen rechts auf der Stirn drei Narben. Bekleidet war Bültmann bei seiner Ent⸗ weichung mit einem leinenen Hemde, rechts und links am Schlitz mit Stadtvoigtei⸗ gezeichnet, einem Paar grau⸗wollenen Socken, einem Paar grau und weiß gestreiften halbleinenen Drill⸗ bosen und einem sehr klein braun karrirten drei⸗ zihflichen Halstuch, im Hinterzipfel mit ‚Stadt⸗ boigtei“ gezeichnet.
12821) Nothwendiger Verkauf. Das dem Kaufmann Benjamin Herz gehörige, im hiesigen Kreise belegene Frei⸗ und Müblen⸗ * Zabelsmühle Nr. 1, abgeschätzt auf 18410 lr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regiftratur einzusehenden Tage, soll am 17 Juli 1860, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ er, Domainen⸗Beamte Kegel resp. dessen Rechtsnachfolger, werden hierzu öffenilich vor⸗
Jer, welche wegen einer gus dem Hypo— nicht ersichtlichen Realforderung aus g suchen, haben ihre
art on z⸗Gerichte
[2922 Nothwen diger Verkauf.
Folgende dem Rentier Friedrich Witte gehöͤ⸗
rigen Grunbstücke
a) das in der Feldmark der Stadt D.⸗-Crone unter Nr. 9 des Hypothekenbuchs belegene
Mühlengut, abgeschätzt auf 23,270 Thlr. 19 Sgr.
b) die daseibst unter Nr. 10 des Hypotheken⸗ buchs belegene Walkmühle, abgeschätzt auf
59147 Thlr. 10 Sgr.,
e) der in der Clausdorfer Feldmark unter Nr. 30 des Hypothekenbuchs belegene Acker und Wiesenplan, abgeschätzt auf 380 Thlr.,
sollen am
10. Juli 1860, Vormittags 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 6, vor dem Hzerrn Kreis⸗ richter Soenke, subhastirt werden.
Die 3 und die Hypothekenscheine können im Bureau Il, eingesehen werden. Besondere Be⸗ dingungen sind bis jetzt nicht gestellt.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo- tbekenbuche nicht ersichtsichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Gerichte an⸗ zumelden.
D. „Crone, den 17. Dezember 1859.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
—
12878 Subhastations-⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber.
Das dem Bäckermeister und Gastwirth Herr⸗ mann Koenigstädt gehörige, in der Stadt Seelow, Lebuser Kreises, belegene und Nr. 89 Vol. II. bag. 609 des Hypothekenbuchs verzeichnete Gast⸗ hofs Grundstück, abgeschätzt auf 5220 Thlr. 19 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen im Bureau Nr. III. einzusehenden Taxe, soll am 25. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, bor dem Herrn Kreisrichter Mehls an hiesiger Gerichtsstelle im Richter⸗Zimmer Rr. III. öffent- lich an den Meistbietenden verkauft werden.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Sypothekenbuche nicht ersichtlichen Real⸗ forderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei dem Gericht zu melden.
Seelow, den 2. Dezember 1859.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
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In dem Konkurse über das Vermögen der Wittwe Lilienthal allhier ist zur dung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum ö 1. Je⸗ bruare. einschließ lich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, diesel⸗ ben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem 66 Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. .
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 24 Dezember 1859 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 1 e., Vormittags
* 2
vor dem Fommissar, Stadt⸗ und .
Rath Lehmann an Gerichtsstelle, mylatz Nr. 9, anberaumt und werden zum Erscheinen
in diesem Termine die saͤmmtlichen Gläubiger
Anmel! ] verke Dampfmühle
aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb 6 9 — 5 , haben.
er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat 2 Abschrift derselben und ihrer . t zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß rn Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte, wohnhaften oder zur Praxis bei uns be— rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die
Fischer und Rechts⸗Anwalt Weber zu Sachwal⸗ tern vorgeschlagen. Magdeburg, den 16. Januar 1860. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Erste Abtheilung.
— — — —
(152
In dem gonkurse über das Vermögen des Kaufmanns Otto Franz Nord, Firma O. F. Nord ö. Schmelz ist zur Verhandlung und Beschluß⸗ assung über einen Akkord Termin auf
den 16. Februar d. J., Vormittags
11Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Äudienz= zimmer des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden.
Die Betheiligten werden hierbon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle fest⸗ gestellten oder vorläufig zugelassenen Forderun⸗ gen der stonkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anberes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Memel, den 20. Januar 1860.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Rauscher, Kreisrichter.
2686 No. 5947 jud.
Von dem K. K. Kreisgerichte Pilfen im stönig- reiche Boͤhmen wird bekannt gemacht, daß über Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzenskh bon Dobrzenitz de prüs. 6. Nobember 1859 1. 5917 jud. die freiwillige öffentliche Feilbietung seiner Güter, u. z.: . .
Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschitz und Radlowitz im Schätzungswerthe zu
609,503 Fl. 45 Kr. C. M. der auf derselben be⸗ findlichen Industrial⸗ -
.
des Spiritus ⸗Appa⸗
dann des Gutes Lippna beide Theile — Tichodill dd
¶Zusammen daher d Gs N. N T*. T F. in C. M. sammt den Steinkohlen⸗Zechen Sct. Wenzl 1, II., III., IV., V., VI, VII., VIII., IX. und X. im Schätzungswerthe zu 6,482 Fl. C. M. und den Steinkohlen⸗Zechen gute Hoffnung zu.... , Jusammen vad ct N Vb nd TR. bewilliget, und die w nnn n um 28sten 1 1869, um 8 Uhr Vormittags, bei diesem st. . Kreisgerichte angeordnet worden sei.
, , , re ne e 11 en te ; Sund⸗ schitz def gr ute, 39
Rechts ⸗Anwalte Justiz⸗ Räthe Reißner, Berge,
hpreise sztel als Kaufpreis d Kaufpreis der Gäter Lippna und
27) die Güter Lippna beide Theile und Tichodill,
3) die Steinkohlenzechen: St. Wenzl und die
I) das Zugehor an Fundus instruetus.
ad 1. die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗
schitz und Rablowitz ist in dem norb⸗ östlichen Theile des Pilsener Kreises des Königreichs Böhmen, 14 Meilen von Prag und 2 Meilen von Pilsen elegen, dieselbe wird am südwestlichen d von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthält an Grund- stücken eine Area von ungefähr 1009 n. oͤsterreich. Metzen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben vor⸗ handenen Möbeln und Einrichtungs⸗
stücke werden nicht mit verkauft), ein
Bräuhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine wohleingerichtete Dampfmühle mit vier Mabl⸗ und zwei eh ge gen. eine große Ziegelei, einen piritus⸗ Apparat, eine nicht unbedeutende Wild⸗ bahn sammt Fasanerie und einen Park in Hundschitz. 3.
Der Schätzungswerth dieser Herr⸗ schaft sammt Zugehörungen wurde im
Jahre 1857 auf 6h, 191 Fl. 13 Kr.
T. M. gerichtlich erhoben.
Die Güter Lippna beide Theile und Tichobill grenzen unmittelbar an die Herrschaft Lichtenstein und bilden mit dieser einen ungetrennten Grundstücke⸗ Complex, dieselben sind in zwei Maiereien untergeiheilt, und enthalten an Grund⸗ stücken eine Area von ungefähr 2500 n. österr. Metzen.
Der Schätzungswerth dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 Kr.
M. erhoben. .
Die theils auf der Herrschaft Lichten⸗ stein, theils im Gebiete der Stadt Wscherau liegenden Steinkohlen ⸗ Zechen St. Wenzl von 10 Gruben⸗Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben⸗ Maßen wurden im Jahre 1857 und zwar erstere auf 6482 Fl. CM. und letztere auf 14,668 Fl. C. M., zusammen auf 21,150 Fl. C. M. gerichtlich ge—⸗ schäßt, und find im Abbaue.
. Als Beilaß an Viehstand und Wirth⸗ schaftsgeräthschaften wird all dasjenige mitverkauft, was am Licitationstage nach Ausweis der Naturalbücher bor⸗ handen sein wird. Von dem vorräthigen Getreide in Körnern und Geströh, und von dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so viel bei⸗ belassen, als zur Bestreiglung der De⸗ putate und der künftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh— standes nach dem ordentlichen Wirth⸗ schaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlich sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien soll im mittleren Pilsener Marktpreise ab⸗ gelöset werben. Der vorhandene Erd⸗ äpfel⸗Vorrath wird um den mnitt— leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem überlassen, daß der Ueber⸗ nehmer zur genauen Erfüllung des mit dem Geschäftsmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossenen Spiritus— Lieferungs- Vertrages verpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel⸗Vorrath und
die Erfüllung dieses Spiritus⸗Lieferungs.;
Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und vor⸗ behalten sein, den Erdaͤpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus⸗ Brennerei zu verbrennen, ohne hiefür ein Entgeld zu entrichten zu haben.
II. Zum Ausrufe für diese Domginen und Bergwerke sammt . und Heilaß wird der Preis von 880, setzt, und es werden dieselben nur um oder über, aber nicht unter dissem Preise verkauft.
II. Da jede der zwei Domainen und Berg⸗ werken eine besondere grundbücherliche Einlage hat, so werden bon dem erzielten Gesammttguf⸗
tenftein mit Hundschitz und .
. k
und zeche bie gute Hoffnung“ bei Vertheilung und
0h Fr. Oest. Whg. festge⸗
heb g. 5
155 als Kaufpreis für die Steinkohlenzeche St. Wenzl iel als Kaufpreis für die Steinkohlen -
men werden.
IV. Zum Faufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Gesetze zu diesem Rechtsge⸗ schaͤfte befähigt und als zahlungssähig bekannt ist.
Wer als Rauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch vor Beginn der Steigerung an die Licitations⸗Kommission 80, 909
r. Ssterr. Whg. entweder baar oder in kais.
sterr. Staatsschuld⸗Verschreibungen nach dem
Wiener Boöͤrsencourse berechnet oder in Einlage⸗ bücheln der in Böhmen bestehenden n, . als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.
Das Vadium des Käufers wird in die gericht⸗ liche Verwahrung Lebracht und demselben erst nach pünktlicher Erfüllung der Kaufbedingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkäufers, den übrigen Mitbietern aber sogleich nach ge— schlossener Versteigerung, das von jedem derselben erlegte Vadium ausgefolgt werden.
V. Der Meistbot ist bom Kaufstage an mit jährlichen 5 vom Hundert zu verzinsen. Auf Ab⸗ schlag des Meistbotes und dessen Zinsen hat bis zu deren Erschöpfung der Ersteiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt Hundschitz unb Radlowißtz allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im göniggrätzer Kreise gelegenen Gütern des Verkäufers oder auf dem Prager Hause Nr 60 1I. simultan haf⸗ tenden Forderungen sammt Nebengebühren nach der Zuweisung des Verkäufers zu übernehmen, und die übernommenen Simultanhaftungen, in soweit dieselben fällig sind, sogleich, und die nicht fälligen nach unverweilt zu gebender Auftün⸗ bigung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen und nicht nur auf den erkauften Domainen, son⸗ dern auch auf den andern Simultanhypotheken zur grundbücherlichen Löschung zu bringen.
Den erübrigenden Kaufpreisrest sammt Zinsen hat der Herr stäufer dem Herrn Verkäufer bin⸗ nen drei Monaten nach dem Kauftage baar zu berichtigen.
VI. Das Eigenthum mit den Nutzungen und Lasten der erstiegenen Domainen und Berg⸗ werke übergeht an den Käufer mit dem Kauf— tage. .
n. Die mit den auf diesen Domainen und bei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandnerträge hat der Käufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen.
VIII. Die Uebergabe der gekauften Domainen in den physischen Befitz des Käufers hat auf seine Kosten erst dann zu erfolgen, wenn der⸗ selbe sich gegen den Verkäufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va— diums den dritten Theil des Gesammtkaufpreises bezahlt hat.
j. Die Uebergabe erfolgt auf Grund der Schätzungs Urkunden vom 22. und 26. August 1857, und auf Grund der auf den Kauftag ab— zuschließenden Wirthschafts⸗ Naturalien⸗Inven⸗ tarien und Rechnungen.
Der gäufer hat nur auf dasjenige Anspruch, was diese Schätzungs⸗-Urkunden, Inventarien und
Rechnungen als Bestandtheil oder Beilast der gekauften Objekte ausweisen, und was demselben nach der Bestimmung
Eviction wird dem Kaͤufer nicht geleistet. X. Binnen 14 Tagen nach dem Kauftage wird der Verkäufer durch seinen Rechts anwalt dem
Käufer die auf Grund dieser Bedingnisse die Li⸗
eitations⸗Protokolle, und der landtäflichen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf und Verkaufberträge zur Präfung und Unterschrift vorlegen, welche letztere ohne erheblichen Grund nicht berweigert werden darf.
XI. Das gefetzliche Lieitationsprozent zum
Armenfonde, die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf⸗ und Verkaufsurkunden,
der Gebühr von dem Kaufgeschäfte, hat der Herr Käufer allein zu tragen.
XII. Die landtaäͤfliche und bergbücherliche Ein⸗ verleibung der Kauf- und Verkauf⸗Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nach deren Unter⸗ schrift zu deranlassen.
XIII. Sollte der Käufer auch nur eines die⸗
des Bedingnisses 1. ad. 4 mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder
ser Bedingnisse, in welchem ihm eine Verpflich⸗ tung auferlegt wird, nicht gehörig erfüllen, fo wird der Verkäufer 6 diese Beding⸗ nisse auf Kosten des Käu allenfalls
Erhebung und Verwendung des Vadiums zur
Erfüllung zu bringen, oder die Relicitation auf
Gefahr und Kosten des Käufers bei einer einzi= en , . auch unter dem Ausrufpreise pr. S0, 00 Fr. öster. Whg. zu verlangen, wobei
der frühcre Käufer dem dermaligen Verkäufer
für allen diesen erwachsenen Schaden nicht bloß mit dem erlegten Vabium, sondern auch mit seinem sämmtlichen Vermögen zu haften hat, und wobei das Vakium zunächst zur Deckung der Licitations⸗ und Rellcitations⸗Kosten und des etwa erzielten geringeren Meistbotes zu dienen hat. uf den bei der Nelieitation erzielten Mehranbot hat der frühere Käufer keinen An⸗
spruch. .
XIV. Weil die Feilbietung auf freiwilliges Ansuchen des Eigenihümers erfolget, so bleibt den auf den Gütern versicherten Gläubigern ihr Pfandrecht ohne Rücksicht auf den Verkaufpreis vorbehalten.
Hiezu werden Kauflustige mit dem Beisatze vorgeladen, daß die bezüglichen Schätzungs⸗Ur⸗ kunden und Extrakte bei diesem k. k. Kreisgerichte eingesehen werden können.
Pilsen, den 11. November 1859.
Der amtirenbe 3 f. k— ink. Für den Sekretair: Kautsch.
131 Bekanntmachung.
Die Unterhaltung der Bedachung der hiesigen Stadtmauer während der Jahre 1860, 1861 und 1862 soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden. .
Dies wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausliegen und der Einreichung der Sub⸗ missionen bis zum 10. k. Mis. entgegengesehen wird.
Berlin, den 17. Januar 1860. .
Königliche Ministerial⸗Bau⸗Kommission. Pehlem ann. Nietz.
110 ,
. Chausseegeld⸗Hebestelle zu Milmers dorf.
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt⸗Steuer⸗ Amt in seinem Amtslekale am Freitag, den 3. . Mts., Vormittags 19 Uhr, die Chausseegeld-⸗Erhebung bei Milmersdorf auf der Berlin⸗Prenzlauer Kunststraße vom 1. April er. ab mit Vorbehalt des höheren Zuschlags an den Meistbietenden zur Pacht ausstellen.
Nur als identisch und dispofitionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 265 Thlr. in baar oder in annehmbaren Staats⸗ papieren zur E icherstellung ihrer Gebote nieder⸗ gelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die näheren Pachtbedingungen können don heute ab während der Dienststunden in unserer Ne⸗ gistratur eingesehen werden. .
Prenzlau, den 109. Januar 1860.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
151 Bekanntmachung. . l 31. mit einem jährlichen Gehalte don Ein⸗
taufend Thalern dotirte Stelle eines Magistrats⸗
Ober-⸗Secretairs hierselbst, welchem zugleich die Geschäfte des Ee e in der e. zen wer den, ist baant. Bewerber, welche höhere jari= stische Prüfungen, oder doch neben erwordener , Geschäftsbildung mindestens das . stiz · Aktuariats Examen erster Klasse absolbirt ba- ben, wollen ihre Meldungen unter Beifügung der betreffenden Atteste binnen 14 Tagen porte- frei bei uns ein eichen. ö H Stettin, den 2. Januar 1860 . . Der Magistrat. .
* *.