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— Durch das Gesetz uber die Besteuerung der Bergwerke vom 12ten Mai 1851 (Gesez Sammlung Seite 261) S. 6 sind die bergamtlichen Sporteln, so weit sie von den Bergwerken zu entrichten waren, aufge— hoben. Die Gebübren für die unmittelbare Erwerbung von Berg⸗ werks⸗Eigenthum (§. 7) und die übrigen Sporteln, so weit sie nicht von den Bergwerks⸗Besitzern als solchen zu entrichten waren, find dagegen bestehen geblieben. Es sind jedoch vielfach Zweifel darüber entstanden, welche Sportelsaͤtze nach der angeführten Bestimmung des Bergwerkssteuer⸗Gesetzes als noch in Fraft befindlich anzusehen, welche Geschäfte demnach als sportelpflichtig zu erachten seien. Diese
weifel sind noch vermehrt worden durch die Veränderung, welche in 3 des Gesetzes über die Verhaältnisse der Miteigenthümer eines Berg— werks vom 17. Mai 1851 (Gesetz Sammlung Seite 265) in den Functionen der Bergämter und ins dem Inhalte der bergamtlichen Geschäfte eingetreten ist. Diese Veränderungen im Verein mit der wesentlichen Umgestaltung, welche in den fattischen Zuständen des Bergbaues im Laufe der Zeit eingetreten find, haben zur Folge, daß die Sportelsätze der meist aus früheren Jahrhunderten her— rührenden Berg-Ordnungen und auch der beiden neueren Sportel— taxen auf den gegenwärtigen Kreis der bergamtlichen Geschäfte großentheils nicht mehr passen. Andererseits hat die Anwendung dieser Sportelsätze auf gewisse Geschaͤfte, die in Folge der neueren e,, besonders häufig geworden sind, stellenweise eine un— verhältnißmäßige und empfindliche Belastung der Gewerken zur Folge. Die Reer sn der gesetzlichen Bestimmungen über die Sportelpflichtigkeit der bergamtlichen Verwaltungs⸗-Nngelegenbeiten ist der Staatsregierung daher unerläßlich erschienen, und nachdem sie sich derselben unterzogen, hat sie das Ergebniß derselben in einem Gesetz⸗Entwurf an den Landtag vorgelegt, welcher die nach den Provinzial⸗Berg⸗Ordnungen, so wie nach den Sportel⸗ Tax⸗-Ordnungen, beziehungsweije für den Bergamts⸗Bezirk Siegen vom 11. November 1829 und für den vormaligen Bergamis⸗ Bezirk Ibbenbüren vom 4. März 1838 in bergamtlichen Verwal— tungs-Angelegenheiten an die Föniglichen Bergaͤmter zu entrichten⸗ den Gebühren und Sporteln vom 1. Juli 1860 ab, aufbebt. — In den Bestimmungen über den Anfatz und die Erhebung der Kosten für Geschäfte bei dem Berg-, Gegen« und Hypothekenbuch und für Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit soll dagegen durch das zu erlassende Gesetz nichts geändert werden.“
— Aus dem Kreise der am Spiritushandel Betbeiligten sind viele Klagen darüber laut geworden, daß in Folge der Ungenauigkeit und der mangelnden Uebereinstimmung der noch gebräuchlichen un⸗ gestempelten Meßinstrumente für den Alkoholgebalt weingeistiger Flüssigkeiten Verwickelungen entstanden und die Solidität des Handels beeinträchtigt werde. Den Anträgen, welche des halb von verschiedenen Seiten, insbesondere auch von dem Haupt⸗Direktorium des Vereins der Spiritus⸗Fabrikanten in Deutschland auf Erlaß eines Verbots der Anwendung ungestempelter Alkoholometer gerichtet wurden, bat die Staats -Regierung daher, in Berüͤcksichtigung der großen Bedeutung, welche der Spiritushandel in Preußen gewonnen hat, eine eingehende Erwägung nicht versagen dürfen, und es sind zu⸗ nächst die Provinzial⸗Regierungen, so wie die Handelskammern und kaufmännischen Korporationen zur Aeußerung aufgefordert wor⸗ den, ob der Erlaß eines solchen Verbotes nach der Gestaltung, welche dieser Theil des Handelsverkehrs angenommen hat, als ein Be— dürfniß anzuerkennen sei. Die eingegangenen Gutachten ergaben, daß die Ansichten über den Gegenstand erheblich auseinandergehen. Von den Königlichen Regierungen hat sich zwar die überwiegende Mehrzahl dafür ausgesprochen, daß die Anwendung des Trallesschen Alkoholometers zur Zwangspflicht erklärt werde. Dagegen sind die Handelskammern und kaufmännischen ftorporationen in ihren Meinungen fast gleich getheilt. Die Staatsregierung ist indessen derjenigen Ansicht beigetreten, aus welcher der' An— trag, daß die Anwendung gestempelter Alkoholometer beim Verkaufe von weingeifligen Flüssigkeiten zur Zwangspflicht erklärt werden möge, hervorgegangen ist, indem zu den sonstigen sachlichen Gründen noch die Rücksicht auf die allgemeine, der Ge⸗ setzldßebung über das Maß⸗ und Gewichtswesen zu Grunde liegende Tendenz hinzutritt, daß in allen Fallen, wo eine Waare gegen Entgelt eingetauscht wird, die zur Abmessung derselben benutzten Hülfsmittel das Zeichen der amtlichen Beglaubigung ihrer Richtigkeit an sich ttagen müssen. Es soll hiermit dem Empfänger Sicherheit dafür geboten werden, daß ihm auch in Wirklichkeit dasjenige Quantum überliefert werde, nach dessen vollem Werthe seine Gegenleistung bemessen worden ist. Eine selche Sicherheit ist aber durch die noch bestehende Gesetz⸗ gebung beim Handel mit weingeiftigen Flüssigkeiten nur in einer unmesentlicheren Beziehung, nämlich nur hinsichtlich der Quantitat der Mischung gegeben, da die Abmessung der letzteren nach ge⸗ stempelten Quarten ober nach den mit der Inhalts⸗Bezeichnung ver⸗ sehenen Fäsfsern erfolgt. Der Empfänger bezahlt jedoch nicht die Quantitat dieser Mischung, sondern die Quartzahl des in derselben enthaltenen abseluten Alfohols, und gerade die Wahl der zur Feststel⸗ lung dieser letzteren Quantitat unentbehrlichen Hülfsmittel ist bis zt dem Pablikum freigestellt geblieben. So lange der Spiritus— Handel in dem öffentlichen Güter⸗Verkehr eine hervorragende Stelle
noch nicht eingenommen hatte, mochte bie in dem §. 31 der Maß⸗ und Gewichts-Ordnung vom 16. Mai 1816 enthaltene Bestimmung, wonach bei Branntwein⸗stäufen im Großen und nach einer bedun— genen Stärke, dem Käufer das Recht beigelegt ist, die Ueberliefe⸗ rung nach gestempelten Probemessern verlangen zu können, als aus— reichend zu erachten sein. Wenn aber erfabrungsmaͤßig an sich schon von einer solchen fakultativen Befugniß nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht zu werden pflegt, so ergiebt sie sich als durchaus unzulänglich bei den großartigen Dimensionen, welche die Spiritus⸗Production und der Sprit Handel in Preußen im Laufe der Zeit angenommen hat, und bei der diesen Handel charakterisiren⸗ den Mannigfaltigkeit der geschäftlichen Beziebungen. Der Mangel einer gesetzlichen Bestimmung, wonach das Maß gerade desjenigen, was den eigentlichen Gegenstand des Kaufg und Verkaufs bildet, nur unter Anwendung amtlich beglaubigter Instrumente festgestellt werden darf, ist daher von der Staatsregierung als eine Lucke erkannt, auf deren Ausfüllung sie durch die Vor— lage eines Gesetz- Entwurfs Bedacht genommen hat, welcher die nach §. 31 der Maß- und Gewichts-Ordnung vom 16. Mai 1816 erst bei dem ausdrücklichen Verlangen des Käufers eintretende Verpflichtung des Verkäufers, bei dem Verkaufe von Branntwein im Großen und von einer bedungenen Staͤrke sich gestempelter Al⸗ kobolometer bedienen zu muͤssen, als eine allgemeine hingestellt und die zur Ausführung dieser Bestimmung erforderlichen Maßnahmen festsetzt und regelt.
Mecklenburg. Ro stock, 28. Januar. Die Kundgebungen im Lande, durch welche die Einberufung eines außerordentlichen Landtages zur Weiterführung der Verhandlungen über die Steuer— und Zollreform von dem Großherzog erbeten wird, mehren sich. Aus Hagenow wird geschrieben: Auch die hiesige Stadt hat sich den Bestrebungen der übrigen Staͤdte angeschlossen und eine Peti— tion an den allerdurchlauchtigsten Landesberrn abgehen lassen, um dadurch kundzugeben, daß auch in dem hiesigen Orte der Wunsch nach einer Reform unseres Steuer- und Zollwesens ebenso drin— gend empfunden wird wie anderswo. Dasselbe wird aus Boizen— burg berichtet. (Rost. Ztg.)
Sachsen. Coburg, 29. Januar. Gestern ist, nach einer längern Pause, der Landtag des hiesigen Herzogthums wieder er— offnet worden. Unter den an denseiben gelangten Vorlagen sind besonders hervorzuheben: ein Gesetz- Entwurf, die Aufhebung der Beschränkung des vertragsmäßigen Zinsfußes betreffend, ein der— gleichen über die Aufhebung des Vnastastanischen Gesetzes, ein Gesetz- Entwurf in Betreff der Bonitirung des Grundbesitzes und der allgemeinen Grundsteuer, als Folge der durch bayrische Beamte bereits seit einer Reihe von Jahren im Gange befindlichen Landes— vermessung, ferner ein Dekret, die Anfertigung neuer Thalerscheine an Stelle der defekten betreffend, ein dergleichen die Verlegung der Steuerübergangsstelle nach Lichtenfels betreffend, so wie ein Gesetz⸗ Entwurf über die Gemeinde⸗, Körperschafts- und Privatwaldungen, ein Postulat in Betreff eines Zuschusses zu Verzinsung der Werra— bahnactien. (Dr. J.)
Altenburg, 28. Januar. Heute überreichte Sr. Hoheit dem Herzog der auch am hiesigen Hofe beglaubigte aiserlich öster— reichische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Wirklicher Geheimrath Freiherr von W erner, seine Kreditive.
Hessen. Kassel, 29. Januar. Das gestern Abends aus— gegebene „Gesetzblatt“ enthält folgende, das Vereinswesen betref⸗ fende „Verordnung“: „Die im §. 1 Unserer Verordnung vom 19. Dezember 1854, die Vollziehung des durch die Verordnung vom 26. Juli desselben Jahres verkündigten Bundes beschlusses wegen des Vereinswesens betreffend, enthaltenen Strafbestimmun⸗ gen (bis sechs Monate Gefängniß) sollen Anwendung finden auch auf jede Theilnahme an einem der dort erwähnten Vereine, so wie jede Unterstützung eines solchen Vereins, insofern derselbe Unsere Allerhöchste Genehmigung nicht erhalten hat, ohne Rücksicht darauf, ob dessen Errichtung im In- ober Auslande erfolgt ist. Urkundlich ꝛc.“
Reuß. Gera, 28. Januar. Hier hat der Verfassungs⸗ Ausschuß des Landtags eine Abänderung der §§. 99 und 190 der Verfassung wegen Einführung der Verantwortlichkeit und Äberirung des Ministers in Bezug auf Rechnungslegung und Decharge beantragt und dafür die Annahme) der entsprechenden Bestimmungen der Königlich sächfischen Verfassung empfohlen. Beschluß ist darüber noch nicht gefaßt.
Großbritannien und Irland. London, 29. Januar. Der „Observber“ schreibt: „Der neue Handelspertrag, der am vo⸗ rigen Dienstage in Paris unterzeichnet ist, wird zehn Tage nach senem Datum im „Moniteur“ veroffentlicht und gleichzeitig dem Parlament vorgelegt werden, sobald er von den betreffenden Sou⸗ verains ratifizirt ist. Da es sich um Zolleinkünfte handelt, so ist ausdrücklich bestimmt, daß der Handelsvertrag nicht in Wirksamkeit treten soll, bis er die Zustimmung des Parlaments erlangt hat. Hr. Gladstone hat daher ben nächsten passenden Tag bestimmt, um über ihn zu verhandeln, und angemessenerweise vorgeschlagen, zu gleicher Zeit das ganze System der Besteuerung zu berathen.
Jeit einen ausgedehnten Markt
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Daß diese Berathung sebr wichtig und interessant sein wird, leidet keinen Zweifel, und es ist wabrscheinlich, daß sie lange dauern und tief eingeben wird. Es ist für die Handels-Interessen offenbar nötig, daß diese Angelegenheit baldmöglichst zum Ziele geführt wird. Doch muß man natürlicher Weise erwarten, daß die Ver— treter der großen Handels⸗Juteressen über die verschiedenen in Frage kommenden Gegenstände gehört werden, und die Debatte wird daher vermuthlich ungewöhnlich lange dauern. Wenn man die großen Vortheile bedenkt, welche die Erleichterung des Ver— kebrs zwischen Frankreich und England mit sich bringt, so wür— den dafur selbst große Opfer ohne Zweifel gern übernommen werden. Aber glücklicher Weise werden von unserer Seite keine solchen großen Opfer erfordert. Wir sind in unserer Frei⸗ handels Gesetzgebung so weit fortgeschritten, daß wenig zu thun übrig bleibt. Die Lage des Schatzes gab haͤufig den Beweggrund und noch häufiger den Vorwand ab, um eine fernere Herabfetzung oder Abschaffung der Zölle abzulehnen. Das Einziehen der langen Jahresrenten, wodurch wir mehr als 2 Mill. Pfd. Sterl. erübri— gen, und die beispiellose Höhe der Staats-Einkünfte im vergangenen Jabre geben die beste Gelegenbeit, das große Werk der Handels— freiheit zu vollenden, trotz der vermehrten Ausgaben für unsere Vertheidigung, welche das Publilum gefordert und die Regierung löblicher Weise bewilligt hat. So sind wir im Stande, zu gleicher für unsere Haupt«⸗ Manufaktur Waaren zu erhalten, das Wohlwollen der großen Bevölkerung Frankreichs uns zu sichern, und ihr zu helfen, daß sie ihre Auf— merksamkeit eifriger auf die Kunste des Friedens richte.“
In einem anderen Artikel dringt der „Observer“ darauf, daß die Bildung von Schützen- Corps trotz der friedlichen Aussichten
nicht nachlassen möge; denn es handle fich nicht um die Abwehr einer augenblicklichen Gefahr. ein so reiches Volk, wie das englische, mehr als bisher die Waffen
zu fuͤbren lerne, um noöͤthigenfalls seine Reichthümer zu vertheidigen.
Es sei überhaupt nothwendig, daß
Ebe nicht 200,000 wohldisziplinirter Schüßen auf der Musternolle
Gehen, sei der Zweck des Unternebmens nicht erreicht.! Der „Ob⸗ CLroer“ und der „Mark- lane Expreß“ haben jedes Blatt zehn
Schuͤßen aus den bei der Zeitung angestellten' Leuten equipirt.
Herr Jackson, Parlaments-Mitglied, hat aus seinen Arbeitern 106 Mann für die Artillerie von Birkenbead ausgerüstet. waester, dem Hauptquartier Mann gedrillt.
In Man⸗ der Friedenspartei, sind schon 3000
— 50. Januar. Die heutige, Morningpost“ sagt, daß Sir Elliot
und Baron Brenier Instructionen erhalten hätten, der neapolita⸗ nischen Regierung Vorstellungen über die veränderte Lage Italiens zu
machen, daß aber keine Hoffnung auf einen Erfolg vorhanden fei. — Die Times“ sagt, England habe einen Vorschlag zur Löͤsung in der
SsFSan Juan-Angelegenheit gemacht; nach demselben solle San Juan u England, die übrigen Inseln zu Nordamerika gehören.
Frankreich. Paris, 29. Januar. Der „Moniteur“ be—
üuchtei, daß, als die Faiserin beute in rascher Fahrt durch die
Avenu de ( Imperatrice kam, sich eine Frau mit einem Kinde auf dem Arme zwischen die Pferde stuͤrzte, da sie eine Bittschrift in den Wagen zu werfen beabsichtigte. Glücklicherweise nahm fie keinen Schaden. Das amtliche Blatt warnt aber die Bittsteller ernstlich
vor dergleichen Wagnissen, da jede an der Pforte der Tuiletieen abgegebene Bittschrift einer ernsthaften Prüfung unterzogen werde.
Herr Achille Fould präsidirte zu Tarbes (Gascogne) die außer—
ordentliche Session des Generalraths, zusammenberufen, um uͤber den Plan der Badestraßen zu berathen, welche der staiser anordnete.
Der Minifter hielt bei diefem Anlasse eine Rede, welche eine Art
; stommentar zu dem Kaiserlichen Schreiben vom 5. Januar bildet. Dem Minister zufolge wird das staatsskonomische Programm in diesem Briefe, welches die Hauptinteressen Frankeeichs berührt, alle
befriedigen, ohne irgend eines zu verletzen. Der Generalrath
genehmigte das vorgelegte Programm, wonach 750,000 Fres. für
—
. Herftellung der Straßen nach den Badeorten bewilligt sind.
Das letzte Gesetz⸗Bülletin enthält Dekrete, welche die Errich⸗
lung von acht neuen Frauen kls stern genehmigen; ein anderes Dekret bringt die jährliche Subbention fur die Schweftern des Sts Vincenz von Paula wieder auf 25,000 Fr., die 1848 auf 20,000 Fr. ermäßigt wurde.
Das Schreiben an die Batonniers des Advokaten-Ordens von
Herrn d'Haussonville, welches zuerst im „Courrier du Dimanche“ vderöffentlicht wurde Und Gegenffand einer Verwarnung war, ist nun
bei Michel Levy erschienen. . . Der Marquis ö. Cadore, erster Secretair der franzoöͤsischen Gesandischaft in Rom, reist heute nach Rom ab.
Italien. Aus Cham bery wird vom 29. Januar berichtet, daß sch, begleitet von einer großen Zahl von Bürgern, eine Deputation von 24 Personen zu dem Gouverneur begeben und ihn der Treue der Savoharden gegen ben siönig und die Dynastie versichert und luf klãrung über die Gerüchte von einer bevorstehenden Trennung berlangt habe, Der Gouverneur dankte ihnen für diese Pro—
testation und erwiederte, bie Regierung habe nie die Absicht ge⸗ babt, Savohen abzutreten. Als diese Worte der Menge bekannt wurden, brach sie in Freudengeschrei aus und trennte sich in bester Ordnung. (Vergl. unten die fran zösische Depesche über denselben Vorfall.)
Flensburg, 30. Januar. In der heutigen Sitzung der Ständeversammlung motivirte Hansen⸗Grumbye im Namen der mittelschleswigschen Abgeordneten seinen An⸗— trag gegen die Sprachrefkripte. Der Königliche Komm ssarius verlas hierauf eine Königliche Resolution, daß auf den Antrag der Ständeversammlung nicht eingegangen werden könnte. Hansen erklärte, daß er trotzdem seinen Antrag nicht aufgebe. Der Graf Baudissin proponirt wegen der dringenden, ernsten und heil zen Sache ein Comité von 11 Mitgliedern, was mit 2? gegen 14 Stim⸗ men angenommen wurde.
Dänemark.
London, Montag, 30. Januar, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In der heute stattgehabten Sitzung des Unterhauses erwiderte Lord John Russell auf eine Interpellation Disraeli's, die Mittheilungen, auf welche Lord Granville im Oberhause ange⸗ spielt habe, wären im Juli vorigen Jahres gemacht worden aus Veranlassung einer Mittheilung, welche Lord Cowley von einem Gesandten in der Schweiz erhalten habe. Es fordere Ueberlegung, ob die Vorlegung der darauf bezüglichen Dokumente ohne Dlienst— storung zulässig sei. Gladstone kündigte an, er werde kommen— den Montag das Hudget vorlegen und Antraͤge in Bezug auf den Handelsvertrag stellen.
Paris, Montag, 30. Januar, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Ein hier eingetroffenes Telegramm vom heutigen Tage meldet aus Culoz, einem französischen Dorfe an der savohischen Grenze, daß die antiseparatistische Partei, welche bei der zu Cham⸗ bery am 22sten d. stattgehabten Gemeindewahl unterlegen, am 29sten eine Manifestation gemacht habe. Nach einem von Cham⸗ bery aus ergangenen Aufrufe seien daselbst 250 Personen aus ganz Savohen zusammengekommen und hätten bei dem Gouverneur ange⸗ fragt, ob der stönig Savoyen abtreten wolle. Die Antwort habe gelautet, daß der König dies nicht gern thun würde. Die Beväl— kerung, fährt das Telegramm fort, habe der republikanischen Pro— paganda, welche im Hasse gegen das ftaiserliche Frankreich handelt, widerstanden und sei der Manifestation fremd geblieben.
Paris, Dienstag, 31. Januar, Morgens. (Wolff 's Tel. Bur.) Der heutige „Moniteur“ sagt: Das Gouvernement hat oft den aufreizenden polemischen Charakter religiöser Fragen be⸗ klagt. Nach der Unterdrückung des „Univers“ würben Ausbrüche, wie fie seinen Provocationen entsprachen, künftighin ohne Motid, ohne Entschuldigung sein. Die ganze Presse wird diese sch weren Fragen verstehen, welche mit Ruhe und Mäßigung diskutirt werden müssen, wie sie durch das Interesse des offentlichen Friedens und durch die Achtung vor der Religion geboten sind.
Der Kaiser hat wegen des Ablebens der Großherzogin Stephanie eine 3i taͤgige Trauer angeordnet.
Ein hier eingegangenes Telegramm aus Genua vom gestrigen Tage meldet aus Neapel vom 2sten d., daß General Pianelli Verstärkungen gefordert habe und daß, wie dersichert Sird, dir Grenztruppen vermehrt werden sollen. Bei einer in gehabten Manifestation hat man die Rufe: Es ftitution! gehört.
r
Marktpreise. Berlin, 30. Junuar 1860 Zu Lande: Roggen 2 Thlr. 5 Sgr., aue 2 The. 2
und 2 Thlr. Grosse Gerste 1 Thlr. - Sgr., 2auek 1 9 Efe und 4 Thlr., 1B Sgr. 3 Ef. Hafer 1 Thr. 6 Sgr. 1 Thlr. 3 Sgr. 9 Ef. und 1 Thlr. 1 Sgr. 3 Ft.
Lu Wasser: Weinen 2 Thlr. 5 Sgr., zue 2 The. f Se. 6 Pf. und 2 Thlr. 10 Sgr. Roggen 2 Tir 10 Sgr, 2uek 2 TMr. Sgr. 6 Pf. und 2 Thlr. 6 Sgr. 3 Ef Grosse Gerste The n Ser- 3 Ek., auch 1 Thlr. 18 Sgr. g Pf und S TbRh. 15 Sęr Hater 1 Tit 3 Sgr. g Fk., auch 1 LMlr. 2 Sgr. 6 Ef. Prbeen 2 Mir. 12 Sg 6 55 Futter-Erbsen 2 LThir.
Sonnabend, 2. Januar
Das Sehock Stroh 7 Thlr., zueh 6 TMr. WM Sgr. und 6 1. 10 Sgr. Der Gentuer Hen 25 Sgr., aueh 20 'r. geringere Bene aueh 17 Sgr. 6 Pf.
Kartoffeln, der Scheffel 25 Sr, zach W Ser nd C See SPä., met enweie 1 Sgr. 9 Pf. und 1 Sęr 6 Pf, ade 1 Sęe d Es.