242 liche Kigenlhüm der Fcheinischen Elsetbahn Gestülschaft äker, na;
mentlich werden derselben auch die noch etwa. vorhandenen rn g gr. und 7 überwiesen und verpflichtet sich die Cöln⸗ Crefelder Cisenbahn. Gesellschaft, dieselben durch keine zu deren TLasten er⸗ folgende Zins⸗ oder Dividende⸗Vertheilung an die Actionaire zu schmälern, sonbern zur Zins, ober Dividende⸗Vertheilung lediglich die Netto- Ueber.
schüsse des Betriebes zu verwenden.
. 4.
ĩ sinische Eisenbahn⸗Gesellschaft übernimmt dagegen alle der asm d! zer 1. err e e r 776 Schulden und Verbinbd⸗ lichkeiten, nament 6 auch diejenigen Verp g n welche der Gesell⸗ schaft gegen die Inhaber der Cöin⸗-refelber Prioritäts⸗ Obligationen ob⸗ liegen, jeboch mit der ausdrücklichen Bedingung, daß von der Unterzeich⸗ nung dieses Vertrages an keine neuen Prioritäten oder Anleihe⸗ Aufnahme kreirt werden. Die Verletzung dieser Bedingung hebt diesen Vertrag auf, ohne jedoch Schadensansprüche für die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft zu begründen. ;
§. 5 Nach Ausführung der durch diesen Vertrag bedingten Liquidation löst sich die Cöln⸗Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft in Geimäßheit der Vor⸗ schriften des Gesetzes vom g. November 1843 und der Bestimmungen des
Gesellschafts⸗Statuts vom 11. Mai 1853, bestätigt unter dem 22. August
1853, auf, jedoch mit der Maßgabe: ;
1) daß die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft die Cöln⸗-Crefelder Eisen⸗ bahn nebst allem Vetriebsmaterial und sonstigem Zubehör so lange bis sämmtliche Prioritäts⸗Gläubiger der Cöln-Crefelder Eisenbahn—
ell et befriedigt sein werden, als einen getrennten Vermögens⸗
theil zu erhalten, zu unterhalten und namentlich durch entsprechende
Ergänzung aller Abgänge, vor einer Werthsverminderung zu be—
wahren hat; .
daß allen Gläubigern der Cöln⸗Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft, ins⸗ befondere den Inhabern der zufolge des Allerhöchst ertheilten Pri⸗ bilegiums vom 30. Mai 1855 emittirten Prioritäts-Obligationen das
e gen g, auf diese Bahn und deren Zubehör, wie es ihnen
durch dieses Privilegium ertheilt worden, vor den Stamm-Aetionairen und allen Prioritäts⸗ und sonstigen Gläubigern der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten bleibt;
3) daß die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft für alle Verbind— lichkeiten der Cöln⸗ Crefelder Eisenhahn⸗Gesellschaft, ins⸗ besondere auch für die unterm 30. Mai 1855 Allerhöchst genehmigte Prioritäts⸗ Anleihe, als Selbstschuldnerin ein⸗ tritt, dergestalt, daß die Inhaber dieser Forderungen wegen Kapital, Zinsen und Rosten, jedoch unbeschadet des Vorzugsrechtes der durch die Allerhöchst ertheilten Privilegien vom 12. Oktober 18490, Sten September 1843, 4. August 1854 und 2. August 1858 genehmigten Prioritäts-Anleihen der Rheinischen EisenbahnGesellschaft sich auch an das gesammte Vermögen dieser Gesellschaft halten können.
. F. 6.
Als Entgelt für das erworbene Vermögen der Cbln⸗Crefelder Eisen⸗ bahn⸗Hesellschaft gewährt die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft den Actio— nairen der Cöln- Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft nach deren Wahl füuͤr jede Actie entweder eine baare Entschädigung von Fünf und zwanzig Thaler und fünf und zwanzig Silbergroschen Preußisch Courant, zahlbar drei Monate nach Uebernahme des Betriebes (§. 2) oder den Nominal⸗ Betrag in Rheinischen Stamm⸗Actien, mithin für se Zweihundert und Fünfzig Thaler in Cöln⸗Crefelder Actien eine Stamm-Actie der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft mit Dividende⸗ Coupons von dem 1. Januar des 86 an, welches auf den Zeitpunkt der Betriebs⸗Uebernahme der Cöln—
refelder Bahn durch die Rheinische Eisenbahn⸗-Gesellschaft folgt.
Um jedoch den Actionatren der Cöln-Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft so0 biel als möglich auch für dasjenige Jahr, in welchem die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft das Eigenthum und den Betrieb der Cöln⸗-Erefelder Bahn übernimmt, eine Dividende zu sichern, so wird die Rheinische Eisen⸗ bahn -Gesellschaft von den durch fie, auf der Cöln-Crefelder Bahn bon dem Tage der Betriebs- Uebernahme bis zum folgenden 1. Janugr zu ver⸗ ein ghahmenden Bautto⸗Betraͤgen des Betriebes, von denen 45 pCt. zur Bestreitung der Betriebskoften dienen, 55 pCt. den Cöln⸗-Crefelder Actio⸗ nairen resp. ihren Vertretern zu diesem Behufe zur Verfügung stellen; eben so soll der sür diejenige Periode des obengedachten Jahres, während welcher die Königliche Birection der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Bahn den Betrieb der Cöln-Erefelder Bahn geführt, nach den bestehenden en ich ergebende Rein⸗Ertrag den CoölnErefelder Actionairen zu⸗
en. die Zinsen der Cöln-Erefelder Prioritäten zu decken, so wie die statut⸗
der . Vorschrift gemäßen Beiträge zum Reserve⸗Fonds zu leisten. 3. . wird als Jahres⸗Dividende an die Cöln Crefelder Actionatre eilt.
An dieser Dividende partizipirt die Rheinische Eisenkahn-Gesellschaft . rata derjenigen Actien der Cöln Crefelder Eisenbahn⸗Gesellschaft, für die sie nach obiger Bestimmung die festgesetzte baare Eutschädigung von Thlr. 25. 25 ausgezahlt haben wird. Diefe baare Entschädigung kann hon den Cöln Crefelder Actiongiren nur während einer Präklußioftist won Einem Mongt, bon dem Zahlungstermin an gerechnet, beansprucht werden; nach Ablauf bieser Frist findet nur ein Umtausch der Coln-Crefelder gegen Rheinische Cisenbahn-Actien nach Maßgabe der obigen Bestimmung'ftatt.
§. 7. Die Verbindlichkeit dieses Vertrages erlischt für beide Theile, wenn die Betriebs ⸗-Uebernahme Seitens der Rheinischen Eifenbahn- Gesell— schaft bis zum 4. Januar 1861 nach Maßgabe dieses Vertrages noch
nicht hat erfolgen können. §. 8. ; . Die Genehmigung dieses Vertrages von Seite der General⸗Versamm⸗ lungen der Cöln-Crefelder wie der Rheinischen Eisenbahn. Gefellschaft bleibt, so weit erforderlich, vorbehalten.
Aus diefen beiden Beträgen find sür das fragliche Jahr vorab.
Gleichlautend botzpelt ausgefertigt, genehmigt, unterschrieben und jedem der vertragschließenden Theile ein Exemplar behändigt.
Cöln, den 11. November 1859. ; Der Verwaltungs ⸗Ausschuß ˖ der Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschast.
Cöln -Crefelder Eisenbahn. gez. Me vissen. F. W. Königs.
gez. C. F. Heim ann. Dr 62 Rennen.
Finanz ⸗Ministerium.
Die Ziehung der 2ten Klasse 121ster Königlicher Klassen Lotterie wird den 14. Februar d. Ziehungssaal des Lotterie⸗-Gebäudes ihren Anfang nehmen.
Berlin, den 6. Februar 1860.
tt önigliche General-Lotterie⸗Direction.
Angekommen: 10ten Infanterie⸗Brigade, von Schmidt, von Frankfurt a. d. O.
Der General-Major und Commanbeur der Sten Infanterie⸗ .
Brigade, von Weltzien, von Bromberg.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober- Jaͤgermeister Graf von der Asseburg-Falckenstein,
nach Meisdorf.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 6. Februar.
von Loön von Hedemann entgegen. ; Außerdem empfingen Se. Königliche
Geheimen Raths Illaire.
— In der heutigen (8. Sitzung des Hauses der Abgeordneten brachte der Minister des Innern, Graf Schwerin, eine Gesetzes⸗ vorlage ein, die in einem einzigen Paragraphen eine authentische
Declaration enthält, daß die 55. 71. und 72. der Allgemeinen Ge—
werbeordnung von 1845 auf die in §. 1. des Preßgesetzes von 12. Mai 1851 genannten Gewerbtrelbenden nicht mehr anwendbar seien; d. h. die Konzessionsentziehungen gegen die beim Betrieb der Presse betheiligten Gewerbtreibenden sollen nur durch Richterspruch
erkannt werden dürfen.
— Die Kommission des Herrenhauses zur Berathung des eines Gesetz Entwurfs wegen Erhebung eines Einzugs- und Hausstands⸗
Antrages des Baron von Senfft auf Vorlegung
geldes seitens der Landgemeinden besteht aus Herzog von Ratibor,
Vorsitzender, von Meding, Stellvertrter des Voisitzenden, Graf von Götzen, Schriftführer, Graf von Taczanowski, Stell beitreter des Schriftführers, Graf bon Maltzan, Graf von Hardenberg, Hasselbach, Freiherr von Olders hausen, von Brand-⸗Lauchstedt, Graf von Resselrode- Ehreshofen, Baron bon
Groddeck, Graf von Ballestrem, Senfft, Graf von Itzenplitz, von Gilgenheimb.
— Die Kommission des Herrenhauses für das Budget besteht.
aus den Herren Dr. Brüggemann, Vorsitzender, von Frankenberg—
Ludwigsdorf, Stellvertreter des Vorfitzenden, Freiherrn don Olders— hausen, Schriftführer, Beyer, Stellvertreter des Schriftführers,
Graf von Dönhoff-Friedrichstein, Piper, von Küster, von Waldaw— Steinhoefel, von Wedell, Freiherr von Sanden⸗-Tussainen, Graf bon Schwerin, Fabricius, Graf zu Solms-Baruth, von Massow, von Meding, Freiherr bon Rothkirch-Trach, von Below, Berndt, Hammers, Graf von der Groeben⸗Ponarien, Graf Pork von Wartenburg, Graf zu Dohna— Schlodien, Ondereyck.
Der Abgeordnete für den ersten hohenzollernschen Wahlbezirk, Dopfer, hatte dem Präsidium des Hauses angezeigt, daß durch Allerhöchste Bestallung vom 11. Januar c. er zum Appellations— gerichtsrash bei dem Königlichen Fustiz⸗Senate zu Ehrenbreitenstein mit einem etatsmäßigen Gehalte von 1200 Thlr. ernannt worden sei, nachdem seit Auflösung des frühern Fürstlichen und demnächst Königlichen Hofgerichtes zu Sigmaringen, dessen etatsmäßiges Mit—
J., Morgens 8 Uhr, im ⸗
Der General-Major und Commandeur der
Se. Königliche Hoheit der Prin z⸗Regent besichtigten heute Morgen die im Königlichen Zeughause aufgestellten gezogenen Geschütze und empfin zen in Aller⸗ höchflihtem Palais in Gegenwart des Kommandanten, General- Major von Alvensleben J.,, die Meldungen der General-Majors von Weltzien und von Schmidt, so wie mehrere andere höhere Militairs, und nahmen aus den Händen des Hauptmanns Freiherrn die Orden des verstorbenen Generals der Favpallerie
Hoheit der Prinz⸗ Regent die Staatsminister von Auerswald, Graf von Schwerin und General-Lieutenant von Roon, und den Vortrag des Wirklichen
Freiherr voöh Buddenbröck, Hasselbach,
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glied er bis zu der am 1. Januar 185 in 's Leben getretenen neuen JustizDrganisation für die hohenzollernschen Lande gewesen, er als Abtheilungs-Dirigent bei dem nunmehrigen Fröniglichen Kreisgericht zn Hechingen mit einem Gehalte von 1700 Gulden (Mi Thlr. 13 Sgr.) fungirt habe. Er verband mit dieser Anzeige bie Anfrage: ob unter diesen Umständen sein Mandat als Abgeord⸗ neter nach Art. 78 der Verfassungs-Urkunde als erloschen zu be⸗ trachten sei, indem er als Gründe für eine verneinende Entscheidung betrachtete, daß nach §. 8 des seinem Dienstverhältnisse zum Grunde liegenden Fürstlich sigmaringischen Staatsdiener⸗ Ediktes vom 20. August 1831 eine Versetzung auf eine geringere Diensistelle ohne richterliches Erkenntniß gegen ihn nicht zulässig gewesen; daher nach Abtretung der hohenzollernschen Lande an die Krone Preußen und erfolgter Auflösung der bis dahin be⸗ standenen Obergerichte zu Sigmaringen und Hechingen, an deren Stelle das Königliche Äppellationsgericht zu Arnsberg getreten, er den wohlbegründeten Anspruch gehabt habe, einem Königlichen Ap— pellationsgericht zugetheilt zu werden; daß zwar, wie er annehme, nur aus Mangel an Gelegenheit dies unterblieben und er in der vorhin erwaͤhnten Eigenschaft eines Abtheilungs-Dirigenten dem Kreisgerichts-Kolleglum zu Hechingen überwiesen worden sei; in der Allerhöchsten Bestallung vom 11. Januar e. aber sein vorgedachtes Recht auf eine seinem früheren Dienst— und Rangveshältnisse entsprechende Verwendung ausdrückliche An⸗ erkennung dadurch gefunden habe, daß sein Dienstalter als Appellatlonsgerichtsrath auf den g. April 1847, den Tag seiner einstigen Ernennung zum Ober-Gerichtsrathe bei dem Sigmarin⸗
1 gischen Hofgerichte, festgesetzt worden sei. — Bezuͤglich des ihm an—
gewiesenen höheren Dienstgehaltes sodann noch bemerkend, daß dessen Betrag nur derjenige sei, den das Vorrücken in einem Kollegium etatsmäßig mit sich bringe, und der Genuß desselben ihm bei einer seinem Range entsprechenden Verwendung schon viel früher zu Theil geworden wäre, folgerte er hieraus, daß eine Gehaltserhöhung im Sinne des Art. 78 der Verfassung nicht vorliege, und glaubte, daß seine gegenwärtige Ernennung zum Appellationsgerichtsrathe nur als eine Wiedereinsetzung in fein früheres Dienstverhältniß aufzu⸗ fassen, und daher die Frage wegen Erlöschen seines Mandates und Nothwendigkeit einer Neuwahl zu verneinen sei. Die Geschäfts⸗ ordnungs⸗Kommission, an welche die Sache zur Vorberathung überwiesen wurde, hat in ihrer Mehrheit indessen sich für die Ansicht entschieden, daß der zweite Fall der im Ver⸗ fassungsartikel 73 vorgesehenen zweiten Alsernative vorliege, — det Eintritt nämlich eines bereits im Staatsdienste stehenben Beamten in ein mit höherem Gehalte verbundenes Amt, und hier⸗ nach beantragt: es wolle das hohe Haus anerkennen, daß das Mandat des Abgeordneten Dopfer durch seine Beförderung zum Appellationsgerichtsraih mit höherem Gehalte erloschen und für den eisten hohenzollernschen Bezirk eine Neuwahl erforderlich sei.
Hessen. Kassel, 4. Februar. Für den Finanz-Ausschuß der Zweiten stammer hat Herr Reinecke auf eine Eingabe, Er⸗ höhung der Lehrergehalte betreffend, berichtet, daß die Kammer am 20. Mai v. J. den Antrag ihres Finanz⸗ Ausschusses, — der Regierungs⸗Propofition für die suecessive Erhöhung des Einkommens der Volks-Schullehrer unter der Bedingung zuzustimmen, daß nach zurückgelegtem fünften Dienstjahre sämmtliche Schullehrer zum Be⸗ zug ven 150 Thlr. gelangen, — genehmigt habe. Dieser Beschluß bedürfe jedoch noch der Zustimmung der Ersten Kammer, bezw. der Staatsregierung. Es könne also dem Gesuche eine Folge nicht gegeben werden; ebensowenig findet der Ausschuß den weiteren Vorschlag, das Schulgeld um 1 Thlr. jährlich zu erhöhen, geeignet, als allgemeine Norm empfohlen zu werden, weil dieses für manche Gemeinden drückend sein würde. Der Ausschuß beantragt also, dem Gesuch keine Folge zu geben, jedoch eine Abschrift desselben der Ersten Kammer mitzutheilen. (Kass. 3.)
Baden. Karlsruhe, 4. Februar. Die heutige „arlsr. Ztg.“ enthält das Programm der feierlichen Einholung und Bei⸗ setzung der Leiche Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin Stephanie von Baden, welche am 4. Februar Mittags in Straß⸗ burg und von da Abends in Karlsruhe einfrifft. Montag Abend erfolgt die Ueberbringung der Leiche auf der Landstraße nach Pforz⸗ heim und Dienstag den 7., Morgens 11 Uhr, findet die Beisetzung in Pforzheim statt. Der Großherzog, die Großherzoglichen Prin— zen, so wie der Minister des , ,. Hauses wohnen der letzteren bei. — Heute Mittag um 13 Uhr ist Seine Durchlaucht der Fürst von Leiningen aus England kommend hier einge— troffen und im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen.
Bayern. München, 3. Februar. Der Großherzog Fer⸗ din and von Toskana, welcher seit Weihnachten im Kreise seiner hohen Verwandten hier berweilte, hat gestern unsere Stadt wieder verlassen und sich zunächst nach Stuttgart begeben.
Oesterreich. Wien, 5. Februar, Die „Wiener Zig.“ meldet amtlich, daß Se. Majestaͤt der Kaiser mit der Alle: 5 Entschließung vom 31. Januar d. J. den. gen gn ang Lud:
Ritter won Ben edel fi Allerhöchstihrem Genctal-⸗Huartiermeiste
Bill“ durch das Comitẽ.
und zum Chef des General⸗Quartiermeister⸗Stabes der Armee er⸗ nannt hat.
Schweiz. Gern, 4. Februgr. In hiesigen sonst gut unter⸗ richteten ftreifen hält man die Abtretung Sabohens an Frankreich für beschlossoön. In Chablais und Faucigny courfiren Adressen für den Anschluß an die Schweiz. ᷣ
Belgien. Brüssel, 4. Februar. Der Senat ist auf den 13ten d. einberufen. ;
Großbritannien und Irland. London, 3. Februar. Die ftönigliche Familie beabsichtigt, morgen über 8 Tage, am 11. d., bon Windsor nach Buckingham Palace zu übersiedeln. — Der Prinz von Leiningen ist gestern nach Deutschland ab⸗ gereist — Lord Ward ist von der Königin zum Earl erhoben worden.
In Irland soll am ersten Fastensonntag eine Geldsammlung für den Papst in allen katholischen Kirchen veranstaltet werden. Erzbischof Cullen hat dazu in einem Hirtenbriefe aufgefordert, in welchem er unter Anderem sagt: „Ich weiß, daß wir nicht viel geben können, aber unser Beispiel wird Andere, die mehr beisteuern können, anspornen, und werden von allen Ecken des Erdballs nur kleine Beiträge geliefert, wird sich schon eine große Gesammtsumme heraus stellen.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung ging eine „Eigenthums⸗Gesetz⸗ Ihr Urheber, Lord St. Leonards, erklärte die Bestimmungen der Maßregel. Lord Brougham und der Lord⸗Kanzler äußerten sich über den Gesetz⸗Entwurf sehr beifällig. Letzterer hoffte, das Haus der Gemeinen, welches oft die werthvollsten vom Oberhause aus⸗ gegangenen Rechtsreformen verworfen habe, werde diesmal mehr Einsicht an Tag legen.
Im ÜUnterhause fragte Mr. Disraeli, ob der Staatssecretair des Auswärtigen sich entschlossen habe, die englisch⸗französische Korrespon⸗ denz über die projektirte Abtretung Saboyens vorzulegen? Lord John Russell erwiedert: Ich habe den Gegenstand in Erwägung gezogen und deshalb an Ihrer Majeftät Gesandten in Paris geschrieben, und bin zur Ansicht gelangt, daß es nicht angemessen wäre, die ver— langten Schrifistücke zu veröffentlichen. Ich will jedoch gern ihren allgemeinen Inhalt mittheilen. In Folge einer Depesche von Mr. Harris, dem britischen Gesandten in der Schweiz, wurde Graf Walewski zu Anfang des Julimonats von Lord Cowley gefragt, ob etwas Wahres an dem Gerüchte sei, wonach ein Plan zur Einverleibung Sa bohens ins franzöfische Kaisexrreich sich auf dem Tapet befinde? Es fand einiges Zwiegespräch zwischen ihnen statt, und Graf Walewski's Bemer— kungen über den Gegenstand von Lord Cowley's Anfrage waren nicht bestimmt. Einige Zeit nachher versicherte Graf, Walewski der Regierung, daß von Selten des Kaisers der Franzosen keine Absicht vorhanden sei, die erwähnte Einperleibung in Vorschlag z bringen. Bei der früheren Gelegenheit sagte Lord Cowley, daß Ihrer Majestät Regierung einen solchen Vorsatz mißbilligen würde, und diese Sprache Lord Cowley,s er⸗ hielt den Beifall uünserer Regierung. Bei der zweiten Gelegenheit richtete Ihrer Majestät Regierung eine Depesche an den britischen Ge⸗ fandten in Paris, des Inhalts, daß sie die Versicherung, daß kein Projekt der erwähnten Art vorhanden sei, mit Hefriedi⸗ gung empfangen habe. — Nach ein paar unbedeutenden Zwischen⸗ geschäften stellt Mr. Wise den Antrag, daß es nach der Meinung des Hauses wünschenswerth sei, jedes Jahr einen Sonderausschuß zu er⸗ nennen, um die dermischten Ausgaben für den Eivilstaats dien des vorher⸗ gegangenen Jahres, fo wie die aus dem konsolidirten Fonds gemachten Zahlungen ünd die auf Rechnung der Wälder und Forsten und der Staatseinnahme ausgelegten Summen einer Untersuchung zu unterziehen. Der Ausschuß müsse aus unabhängigen und nichtamtlichen Mitgliedern bestehen, wenn der jährlich steigenden Verschwendung Einhalt gethan wer⸗ den solle. Mr. Laing (Secretgir im Schatzamt) bekämpft den Vorschlag als unpraktisch. Auch der Schatzkanzler erklärt das Uebel für zwar vorhanden, das vorgeschlagene Heilmittel aber für unnütz. Andere Mit⸗ glieder befürworten den Resolutionsantrag, der mit 121 gegen 95 Stim⸗ men angenommen ward. (Majorität gegen die Regierung 28 Stimmen.) Sir James Elphinstone beantragte einen Sonderausschuß, um die An⸗ fertigung von Ankern und Kabelketten für den gRauffahrteidienst zu unter⸗ suchen. Der Bericht des Probemeisters in Liverpool ergebe, daß 82 Prozent von allen ihm zugesandten Ketten bei der Probe entzweigingen. Er glaube, daß man den neulichen Untergang des „Royal Charter vor Allein der Gebrechlichkeit seiner Kabelketten zuschreiben müsse. Mr. Milner Gibson erklärt sich im r. * Regierung mit der Motion einber⸗ tanden, und dieselbe wird genehmigt. — 4. , Hel an ber⸗ kündigt an, daß Ihre Majestaͤt die König in einen besonderen und ausschließlichen, Empfangstag für die Ofsiziere der Freiwilligencorps auf den * März anberaumt hat. Am 15ten und 2Jsten d. werden Leers, am 24. Maͤrz wird das erste
Drawing⸗Room stattfinden. In 4 gestrigen 6, 6 f. Lord , in Adwesenhelt bon Ford St. Leongrds die dritte Lesung der 3 2 exem eingebrachten Eigenthums . Geseßbill. Der Antrag geht ohne Bemer: kung durch. 3. ; n ber Un terhaus-Sißung richtete Mr. D. Griffith an den Glad e Tk des 6 r e gen die Interpellation, ob es ihm . mäßig scheine, daß ein diplomatischer Vertreter Englands sich in die
* 2 7 it inneren Angelegenheiten des Landes, bei dem er beglaubigt ist, so we
e e nes Präsibenten oder Kommandanten eines einmische, um bie Ernennung eines Pxasi n * in, ,
bie RFazigne 2armata in Sardinien war zu * . jun
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patriotlschen bewaffneten Vereines il BVertheidigung i, o hne