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ü ᷣ ind 2z sten Juli 1853 (Gesetzsammlung für 1853, S. 455 ff. und 23 ste ö, k 8 dem Netto⸗Ertrage J. und II. Serie rudfichtlich der . m dr,, er mn
dieser Strecke eiwa nicht zu deckenden 3; J z iwileai 0. Oftober 1856 (Gesetz⸗ Sammlung 1 alen der Prioritäts⸗Obligationen
. 5 S874 ff.) den . . . ;
des don ber Gesellschaft gemährleisteten n, ö . . ; der Bergisch⸗Märkfischen Eisenbahn
an dem Netto⸗Ertrage der Bergisch Dortmund und Witten
ꝛ nach Dortmund, so wie von n , Oberhausen ein Vorzugsrecht bor den Inhabern
enn „Actien und der zu denselben gehörigen Dividenden⸗
. bleibt der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vor⸗
n, Behufs weiterer Vervollstaͤndigung ihrer Anlagen und 1 a Genehmigung des Staates eine weitere Priori⸗ täts-Anleihe, jedoch nur bis zum Betrage ven Einer Million Tha— lern, mit gleichem Vorzugsrechte insbesondere auch hinsichtlich des im §. 9 erwähnten Pfandrechtes zu machen.
§. 6. Die Inhaber der Br oritde Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als
nach Maßgabe der im §. 3 enthaltenen Amortisations-Bestim⸗
mungen zu fordern, ausgenommen: . . a) wenn die Zinszahlung für verfallene und vorschrifts mäßig
präsentirte Zins-Coupons laͤnger als drei Monate unberich— tigt bleibt; .
b) wenn der Transport-Betrieb auf den zum Unternehmen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft gehörigen Bahnen aus Verschulden der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört; 3 . .
e) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht innegehalten
wird. . . n den Fällen ad. a. und b. bedarf es einer Kündigung nicht,
seondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zuruͤckgefordert werden, und zwar zu a. bis
zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b, bis zur Wieder— herstellung des unterbrochenen Transport⸗-Betriebes. ; In dem sub é. bezeichneten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obligation von diesem Fündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung
des isgtions 4 Qugntzm G hätte stattfinden-snllen- Uv. lg; n mfg sg⸗ um die an den Verzug geknüpften Folgen ö
zu lassen. 1 Dle Ausloosung der alljaͤhrlich zu amortifirenden Prioritäts— Obligationen geschieht in Gegenwart eines Mitgliedes der Fönig— lichen Eisenbahn-Direction und eines protokollirenden Notars in , . a r n n Kenntniß zu bringenden ine, zu welchem den Inhabern der Prioritäss ? Sbligatio l h Prioritäts⸗Obligationen 8
. Nummern der ausgeloosten Pxrioritäts⸗Obligationen wer— den binnen viergehn Tagen nach Abhaltung bes im) §. ? gedach⸗ ten Termins bekannt gemacht; die Auszahlung derfelben aber er—= folgt bei der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasfe in Elberfeld und denjenigen Bankiers, welche die Königliche Eisenbahn- Direction
Schema A.
Stamm ⸗Ende:
Abgegeben
an Inhaber dieser Obli Unterzeichnet umst ehen d abgedruck
bon Herrn Direkt. ritäts⸗Obligationen
Veigegeben 20 Zins⸗Coupons der Serie I. pro 18.. — 18..
Bergisch — sfarkische Feenbmmmn-
in öffentlicken Blättern namhaft machen wird, an die Vor— zeiger der betreffenden Priöritäts-Obligationen gegen Auslieferung derfelben und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins⸗Coupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Fapitalbetrage gekürzt und zur Einloͤsung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt wer⸗ den. Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder Prioritaͤts-Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgelöost und, daß dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen werden in Gegenwart eines Mitgliedes der Königlichen Eifenbahn⸗Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber durch öffentliche Blätter bekannt
emacht. geme 9
Zur Sicherung des in den §§. 6 und flg. erwahnten Rechts der Rückforderung wird den Prioritätsgläubigern der Bahnkoͤrper von Düsseldorf nach Dortmund nebst den für den Eisenbahn⸗-Be⸗ trieb darauf errichteten Gebäuden und Anlagen und dem für den Betrieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Geräthschaften, Materialien und Mobilien, vorbehaltlich der durch frühere Privi— legien für frühere Anleihen begründeten Priorität, speziell ver— pfändet.
§. 10.
Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgelooset und gekündigt sind, und welche ungeachtet der Bekanntmachung in öffent⸗ lichen Blättern nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Eisenbahn— Direction alljährlich einmal öffentlich aufgerufen. Gehen sie aber dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jabresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts-Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts . Obligationen von der Direction öffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich also aus dergleichen Prioritäts⸗ Obligationen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der General-Versammlung frei, die gänzliche oder theil— weise Realisirung derselben aus Billigkeits-Rücksichten zu beschließen.
J
Die in vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch den „Staats-Anzeiger“, eine Ber—⸗ liner, eine Cölner, eine Barmer und eine Elberfelder Zeitung.
* 12.
M, Rnukaha . , 2 ĩ .
. Den Inhabern don Prioritäts-Obligationen steht der Zutritt zu den General Versammlungen offen; jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerböchsteigenhändig vollzogen und unter dem stöniglichen Insie⸗ gel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Dbli— gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu praͤjudiziren.
Gegeben Berlin, den 30. Januar 1860.
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
von der Heydt. von Patow.
Prioritäts⸗-Obligation LV. Serie — . der Sergisch⸗Rärkischen Eisenbahn-⸗-Gesellschaft
MM
Thalern an dem in Gemäßhei n Kapitale von emaͤßzheit des
Königliche Eisenbahn. Direktion.
. Dieser Obligation find beigegeben worden: 20 Zins. Coupons der Serie J. für . Jahre . 18.
Sergsgisch- Räartische Eisen bahn ⸗ . Ta zu der Prioritäts Obligation IV. Serie M*
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Sesellschaft. gͤalehoͤrig.
l on
Inhaber empfängt gegen
zwanzig Stück Zins- Coupons zur Elberfeld, den ten 18..
Königliche Eisenbabn-Direction.
Rückgabe dieses Talons an den d ᷣ n, . ge ns rd öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie bon
protestirt worden ist. Im Falle eines fechen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der ne
sofern nicht bon dem Inhaber der
Obligatio ; uen Coupons gation gegen diese Ausreichung
an den Inhaber der Obligation. Ausgefertigt.
Bergisch⸗Märkische Eisenbabn⸗ Serie JI. . Zins Coupon zu der Prioritäts-Obligation IV. Serie „*
⸗ ten 6 Inbaber empfängt am 4 18 ten
Gesellschaft. M 1. gehörig.
Bekanntmachung Sgr. preußisch Courant als 18.. bis 3 . J bis Elberfeld, den ten 8. Königliche Eisenbahn - Direction. Zinsen von Prioritäts- O bier Jahren don dem in dem vorstebenden Coupon bestimmten Zahlungs ˖ Termine an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vor⸗ theile der Gesellschast. . ö
Zinsen
Ausgefertigt.
1 . IS — gegen diesen Cou⸗
bezeichneten Stellen vom
RI 1 2 . 2 *r —⸗ bligationen, deren Erhebung innerhalb;
Ju ttz Ministerium.
Dem Kreisgerichts-Rath Hien tzsch zu Forst ist bei seiner SEinennung zum Rechtsanwalt und Rotar in Breslau die Ver⸗ Pflichtung auferlegt worden, statt sesnes bisherigen Titels den Titel: „Justizrath“ zu führen. .
Befanntmachuna. Im Hinblick darauf, daß noch täglich eine bedeutende Anzahl von
Briefen hier eingebt, auf denen die Wohnungen der Adressaten nicht nach Straße und Hausnummer bezeichnet find, wird auf diesen leicht zu be— seitigenden Uebelstand, durch welchen die Bestellung der Briefe nicht nur erschwert, sondern auch — besonders bei Briefen, deren Abgabe durch expresse Boten stattfinden soll — zum großen Rachtheile der Korrespondenten häufig unvermeidlich verzögert wird, wiederholt auf⸗ merksam gemacht.
Berlin, den 2. Februar 1860.
Der Ober⸗Post⸗Direktor
Schulze.
icht amtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Se. Königliche Hoheit der BKrinz-Regent nahmen heute die Vorträge der Minister don Auerswald und Freiherrn von Schleinitz und des General⸗ Majers Freiherrn von Manteuffel entgegen.
Um 5 Uhr begaben sich Ihre öniglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen zu Ihrer Durchlaucht der Frau Herzogin von Sagan zum Diner.
— In der heutigen (9ten) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten kam ein Antrag der Abgeordreten Diergardt und
bv. Ammon zur Verlesung wegen Aufhebung resp. Verminderung
des Rheinzolls und Aufhebung des Lootsenzwangs, so weit derselbe noch besteht. Im Uebrigen Petitions⸗Berathung.
Oldenburg, 4. Februar. Das gestern ausgegebene Gesetz⸗ blatt verkündigt zugleich mit den erforderlichen Ausführungs bestim⸗ mungen das mit dem Landtag verabschiedete Gesetz über die An⸗ wendung der stlassen- und klassifizirten Einkommensteuer auf Ge— meindeumlagen. Die Ergebniffe der Abschäͤtzung zu der staatlichen Einkommensteuer sollen auch bei Veranlagung der Armensteuer und der sonstigen nach dem Einkommen umzulegenden Gemeinbesteuern maßgebend sein. Wie sehr diese gesetzliche Bestimmung von einem wirklichen Bedürfnisse getragen ist, mag daraus hervorgehen, daß nicht blos der Landtag dieselbe y,, , , hat, son⸗ dern überhaupt auch von keiner Seite eine Einwendung dagegen erhoben ist. . (Wes.⸗Ztg.)
HBSamburg, 6. Februar. Die nächste Si ⸗ . schaft wird am Sonndhenz, den 11. e m . 4 . dem als dringlich bezeichneten Antrag des Senats auf Bewilligun der weitern Beihülfe zum St. Nicolai stirchenbau werden en dene wichtige Anträge von Mitgliedern zu dieser Sitzung vor⸗ e . so . n,, . auf Einfuͤhrung von Cioilstands⸗
egistern, von Herrn Dr. Baume! 2 ⸗ güterrechts. 15. 5 H. fer auf Abschaffang bes Enn=
Sachsen. Altenburg, 4. Februar. Das heuti e Blatt ,,,, Herzoglichen Konsistorfum bie Auͤfsicht über osen Schutt -e em des und insbesondere die Fürsorge dafür übertragen ist, daß kein Kind ohne den gehörigen Unterricht verbleibe, die Aufsicht über den Privatunterricht näher regelt. Jeder, welcher einen Beruf daraus macht, in einem der zum öffentlichen Landesschulwesen gehörigen Unterrichtszweige Privatunterricht zu ertheilen, hat hiernach zubor die Erlaubniß der Schulaufsichts behörde des betreffenden Bezirks (des Ephorus) einzuholen und zu diesem Zwecke seine Qualification zum Lehrerberuf nachzuweisen. Die Errichtung oder die Ueber⸗ nahme der Leitung eigener Pripatlehranstalten unterliegt jedesmal der Genehmigung des Konsistoriums, welchem, neben dem Nachweis über die wissenschaftliche und fittliche Befaͤhigung, das lokale Be⸗ dürfniß und auch der Plan der Anstalt darzulegen ist. (8. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. Ueber den englisch-franzssischen Handel svertrag schreibt heute der „Observer“: „Die Ratificationen wurden gestern zu Paris ausgewechselt. Der Vertrag selbst ist daher zur Ver⸗ öffentlichung reif und wird gleichzeitig im „Moniteur“ erscheinen und beiden Häusern des Parlamentes borgelegt werden.“
Das „Court Journal“ schreibt: „In Folge des Eingeständ⸗ nisses, daß eine Correspondenz zwischen der britischen und der fran⸗ zösischen Regierung über die Emverleibung Savoyens in Frankreich stattgefunden habe, stattete der sardinische Gesandte, Marchese d'Azeglio, Lord John Russell auf dem auswärtigen Amte einen Besuch ab, um weitere Erkundigungen über einen Gegenstand ein⸗ zuziehen, der für seinen Herrscher und sein Land eine Lebensfrage ist.
— 6. Februar. Gladstone ist seit Freitag bettlägerig, und obgleich er sich heute besser befindet, so ist doch die Budget-Vorlage auf Donnerstag verschoben worden.
Frankreich. Paris, 5. Februar. Der „Moniteur« der⸗ kündet heute, daß der Drucker und Gerant der, Unien Frane⸗ comtoise in Besangon wegen Abdrucks des angeblich Vietor⸗Emannel—= schen Briefes zu 100 Fr Strafe und in die Fosten verurtheilt worden sei. . .
Dem „Ami de la Religion“ wird aus Rom geschrie den daß der Papft am Sonnabend, 28. Januar, die Generale und Proen⸗ ratoren aller Mönchs-Orden empfing, welche Sr. Heiligkelt eine Adresse überreichten. Pius 1X. war ven diesem Schritte sehr 82
ruͤhrt und bezeugte seine lebhafteste Dankbarkeit. Die Woge . 6 ald freilich gegen den Felsen; aber wenn der i.