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Landwehr zweiten Aufgebots angewiesen. Die durch die Vervielfälti⸗ gung der Eisenstraße und Verkehrswege bedingte Veränderung der stra⸗ egischen Verhältnisse und der dadurch herbeigeführte rapide Ver⸗ lauf der neuen striege, jene wie dieser, verlangt daher eine Heeres— Organisation, welche die Möglich keit gewährt, den Ersatz rasch und zahlreich aus ausgebildeten, und nech felddienstfaͤhigen Mann⸗ schaften zu gestellen. Bei verhältnißmäßig schwach gegriffenen Er⸗ satztruppen fehlen die Monate, welche die allmälige militairische Erziehung neu ausgebobener Rekruten verlangt. Die. Landwehren zwelten Aufgebots haben nur ausnahmsweise die für ihre Verwendung bei der mobilen Armee erforderliche körper— liche Rüstsgkeit und Beweglichkeit. Es ist für Preußen nicht geboten, bei Kriegsgefahr sofort zahlreichere Heeres— massen marschiten zu lassen, als es jetzt vermag, wohl aber, diefen einen kräftigeren und zahlreicheren Rückhalt zu geben. Dies weiset wiederum auf die entschiedenere Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht hin. Mit dieser intensiven Ver— stärkung muß die erhöhte Kriegsbereitschaft Hand in Hand gehen; daher müssen für alle zunächst zu mobilisirenden Truppen— körper ausreichend starke Friedens⸗Cadres vorhanden sein. Bevor die allgemeinen Verkehrs⸗Verhältnisse die jetzt erreichte Ent— wickelung gewonnen, konnte darauf gerechnet werden, daß an— dauernde Märsche den neu formirten Regimentern denjenigen militairischen Halt und Zusammenhang verleihen würden, welche ihnen der Natur der Sache nach unmittelbar nach ihrer Einberufung
fehlen; dennoch gestatten eben jene Verhaältnisse die Möglichkeit, daß die kaum Einberufenen sofort dem Feinde gegenübertieten Grade bei einer Heeres-Organisation aber, die es als das höchste Ehrenrecht jedes Staatsbürgers anerkennt, mit dem eigenen Selbst einzutreten für des Vaterlandes Macht und Sicher-
müssen.
heit, steigert sich auch die Verpflichtung, die besten Kräfte der Nation
in fe feste sichere Rahmen einzufügen, daß dadurch dem gesammten
Heere ein der Schwere seiner Aufgabe entsprechender ficherer innerer
Halt gegeben wird. Das stehende Heer muß daher in seiner Gesammt⸗
heit und in seinen Theilen so stark dastehen, daß diese letzteren als sichere Träger jenes alten militairischen Geistes erscheinen können, welcher alle Glieder des Heeres mit der Einberufung vom Web— stuhl, wie vom Pfluge, aus den Hallen der Kunst und Wissenschaft, wie aus den Sälen der Palaäͤste sofort beleben und durchdringen muß, wenn sie als Erben und Mehrer des Ruhmes ihrer Väter gelten sollen. Und wenn die Empfaͤnglichkeit der Jugend und die bürgerliche Ungebundenheit des Einzelnen vorzugsweise Eigenschaften sind, die die Uebertragung jenes rühmlichen Geistes begünstigen,
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walten eben derselben Eigenschaften. Die Feuerwaffen haben die be— wunderungs würdigsten Verbesserungen erfahren; die Kriegstheater find durch gänzlich veränderte rultur-Verhältnisse umgestaltet worden; die Schlachten bestehen großentheils aus langdauernden Schützen— Gefechten, in denen der Schutze haäusig allein angewiesen ist auf die eigene Intelligenz, auf seine Gewandtheit, seinen unternehmen⸗ den Muth. Hier bedarf es neben vollkommener Sicherheit im Waffengebrauch eines Grades von geistiger und körperlicher Frische,
den die Volksschichten, die der Armee die größeste Zahl ihrer Be⸗
standtheile liefern, nicht in das vierte Lebens-Dezennium hinüber zu nehmen pflegen. Hier bedarf es vornehmlich fester disziplinarischer Bande, gehandhabt durch eine möglichst große Zahl sachkundiger Offi—
ziere und Unteroffiziere. Ob unsere bisherige Armee⸗Organisatlon allen
diesen Forderungen vollstaͤndig entspricht, das eben ist die Frage, welche von dem Standpunkte der Erfahrung entschieden verneint werden muß. Die zahlreichere Heranziehung der jüngeren Altersklaͤssen zum Kriegs dien ste muß daher als der Gründgedanke bezeichnet werden, welcher bei der beabsichtigten Reform der Armee nicht blos aus staatsökonomischen und gesetzlichen Motiven, sondern auch aus dem rein militairischen Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen ift.
Endlich aber muß militairischerseits die einheitliche und gleich⸗
artige Gestaltung aller Truppenkörper der Armee als eine der Bedingungen bezeichnet werden, durch deren Erfüllung allein die freie Verfügung über das Heer und seine Abtheilungen, so wie ihr unerläßlich nöthiger, feft geschlossener Zusammenhang gewonnen werden kann. — Durch die aus dem Bedürfniß nach innigerer Verschmelzung von Linie und Landwehr hervor— gegangene auß erliche Zusammenfassung von Linien- und Land— wehr⸗ Regimentern in dieselben taktischen Verbande, die Brigaden, ist fast das Gegentheil des Beabsichtigten herbeigeführt worden, ist in das innerste Gefüge der Armee ein Gegensatz gekommen, der durch die Reorganisation beseitigt werden muß, indem man statt der blos a u ß erlichen Verbindung der Abtheilungen des Heeres die innerliche Homogenität aller seiner Elemente organisch sicherstellt.
So traten auch wichtige militalrische Motive . die Umgestal⸗ tung der r n, ö in vollem Einklange zu den anderweitig sich geltend machenden Gründen. — Die eorganisa⸗
tion, wie sie erstrebt wird, darf daher angesehen werden als das
all feitig nethwenbig gewordene, lange Zeit borbereitete Produtt ber een dan ee, nber, un sereg nallonalen Lebens. 3 sagt
Fewtmrise gung rütschteven das Vor⸗
er von der vollen Anerkennung des hohen Werthes der ursprünglichen
staltungen Rechnung, welche seit mehr als 40 Jahren auf allen Gebieten bürgerlichen und staatlichen Lebens Platz gegriffen haben. Sie sucht nicht einseitige Interessen in den Vordergrund zu föellen, sondern sie giebt dem vollberechtigten und wohlbegründeten Ge— danken Ausbruck, daß die richtig und kräftig durchgeführte Wehr— haftigkcit der ganzen Nation die wesentlichste Grundbedingung nicht allein der Größe und Bedeutung Preußens, sondern seiner politischen Existenz überhaupt ist.
Wenn die Zwecke durch die beabsichtigte Reorganisation der Armee erreicht werden sollen, welche in dem Vorstehenden näher ausgeführt sind, so ist nothwendig a) die Verdoppelung der Zahl der Cadres der Garde- und Linien-Infanterie, unter Feststeüung geringerer als der bisherigen Etats an Offizieren und Mannschaf— ten für den Friedens⸗Präsens-Stand, so wie unter Aufhebung der kombinirten Reserve-Bataillons; b) das Ausscheiden der Landwehr— Infanterie aus dem in erster Linie zu mobilisirenden Kriegsheer und Zurückführung derselben auf ihre ursprüngliche Bestimmung der Landesvertheidigung; ) das Aufgeben der bisherigen Land— wehr-Favallerie bei gleichzeitiger Neu⸗Errichtung von 18 Linien— Kavallerle⸗-Regimentern; d) die angemessene Erhöbung des Friedens⸗— Etats der einzelnen Abtheilungen der Artillerie, so wie die Neu— Exrichtung einer kombinirten Festungs⸗Arlillerie⸗Äbtheilung; e) die Verstärkung der bisherigen 9 Pionier ⸗Abiheilungen auf eben so viel Pionier-Bataillons; ) die Verstärkuͤng der Train⸗Stämme, der Militair⸗ Schieß- und Militair⸗ Reitschule, so wie der Militair⸗Unterrichts⸗⸗Anstalten. Alle diese Veränderungen beruhen auf der Voraussetzung einer all— gemeinen Erweiterung der Verpflichtung für das stehende Heer, welches künftig im Kriegsfalle allein, und zwar in einer der bis— herigen Kopfzahl der Feldarmee etwa gleichkommenden Stärke mobil gemacht werden soll. Dabei ist gleichzeitig festgehalten worden, daß für alle im Kriegsfalle zu mobilifirenden Truppentheile bereits im Frieden Cadres von geringer, aber zureichender Stärke bestehen, deren Augmentation auf den Kriegsfuß einfach durch Einberufung der Beurlaubten zu bewirken sein wird. Diesem Gedanken gemäß wird die Armee im Frieden, wie im Kriege aus Theilen bestehen, deren Gewicht und Bedeutung für den einen, wie für den andern Zweck lediglich durch die Verschiedenheit der ausrückenden Stärke bedingt und bemessen wird. Danach würde die Armee im Frieden wie im Kriege zusammengesetzt sein, wie folgt:
A. Infanterie: 9 Garde⸗ und 72 Linien⸗Infanterie-Regi⸗ menter à 3 Bataillons — 243 Bataillons; 1 Uehr⸗-Infanterke— Bataillon (nur für den Frieden); 10 Jäger- und Schützen-Ba— taillons; 1 Meilitair Schießschuke (nur für den Frieden); 116 Ba— taillons Landwehr⸗ Infanterie mit schwachen Friedensfisämmen und
der vorzugsweisen Bestimmung, als Festungsbefatzungen zu dienen.
B. Kavallerie: 8 Garde⸗ und 48 Linien⸗avallerie-Regi— menfer, also 56 Regimenter à 4 Schwadronen; 1 Militair-Rest⸗ schule (nur für den Frieden).
. C. Artillerie: 9 Regimenter 2 9 Fuß-, 3 reitende Bat— terieen, 4 Festungs-, 1 Handwerks⸗Compagnie, formirt in 5 Ab⸗ tbeilungen; 1 kombinirte Festungs-Artillerie⸗Abtheilung zu 5 Com— pagnieen; 1 kombinirte Festungs-Artillerie-⸗Abtheilung zu 4 Com— pagnieen; 1 Feuerwerks-⸗Abtheilung.
D. Ingenieur⸗Truppen: 9g Pionier⸗Bataillons à 4 Com⸗ pagnieen; 2 Reserve⸗Pionier-⸗Compagnieen.
E. Train: 9 Train Bataillons à 2 Abtheilungen.
F. Invaliden: Die Invalidenhäuser zu Berlin und Stolg und 1 Garde⸗ und 6 Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnieen.
C. Militair-Bildungs⸗-⸗Anst alten: 1) Das Kadeiten⸗ Corps, die Artillerie- und Ingenieurschule, das Kurschmieds-Eleben— Institut 26. 2 zwei Schul-Abtheilungen (Unteroffizier-Schulen); 3) die nur im Frieden beftehende Kriegs-Akademie und die Kriegs .
Besondere Formationen: 1) Reitendes Feldsäger⸗ Corps; 2) , 3 . zu Swinemünde und Memel; 4) die Straf⸗Sectionen. Hiernach sollen folzende bisher bestandene Formationen bei der Reorganisa⸗ tion ganz wegfallen: 1) 8 kombinirte Reserve- Bataillons, Y der Stamm fuͤr die Garde- Landwehr-avallerie-Regimenter, 35 32 Landwehr avallerie⸗Regiments-Stämme, 4) g Reserve⸗-Land— wehr⸗Es kadrons⸗Stämme, sämmtlich Friedens Formationen; 3) die entsprechenden Kriegs⸗-Formationen also: 2 Garde- und 33 Provinzial-Landwehr⸗öavallerse⸗Regimenter, so wie die 8 Reserve— Landwehr⸗Eskadrons, von denen event. nur die zum Festungs⸗ dienst ꝛc. erforderlichen Formationen aufzustellen sein werden. Fer⸗ ner sollen erheblich redüzinrt werden: 1) die Stämme saͤmmtlicher Landwehr⸗Batalllons; 2) die Kadres der . bisher bestan⸗
denen Linien-Infanterie. Dagegen beabsichtigt die vorgeschlagene Reorganisatlon im Vergleich u dem bisherigen ier T ger Armee die Neu, Exrichtungen resp. die Erweiterung der
sich in keinen Weise los von den Grun dpfej lern des Bestehenben, noch wen =
unten genannten Formationen:
rganisation; aber sie trägt auf der alten Grundlage den ÜUmge⸗
A. Bei der Infanterie: 9) die Errichtung von 9 Ba⸗— taillons als Füßitlier-Bataillons der bisher bestandenen 9 Reserde— Infanterie⸗Regimenter; 2) die Errichtung von 4 Garde⸗ und 32 Uinien⸗Infanterie⸗Regimentern à 3 Bataillons, an Stelle der bis⸗ her bestandenen und im Kriegsfalle zu mobilifirenden 4 Garde, und 32 Provinzial-Landwehr⸗Infanterie⸗Regimenter; 3) eine Schul⸗Ab⸗ theilung; die Erweiterung der Militair⸗Schießschule; 5) die Ver⸗ slärkung der Jäger⸗Bataillons. .
B. Bei der Kavallerie: 1) 2 Garde⸗ und 16 Linien⸗ Kavallerie Regimenter sollen neu errichtet; 2) die Militair⸗Reitschule angemessen erweitert werden., .
C. Bei der Artillerie: 1) die Errichtung einer zweiten kombinirten Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilung; 2) die Augmentation der Artillerie Regimenter auf eine größere Kopfzahl bei den Batte— rieen und Compagnieen. ;
D. Bei den Ingenieur-Truppen: Jede der bisherigen Pionier-Abtheilungen à 3 Compagnieen wird auf ein Pionier— Bataillon à 4 Compagniern verstärkt. . .
E. Beim Train: 1) die Errichtung einer Train⸗Inspection, 2) die 9 Train⸗Stämme werden , r n. berstärkt und als Ba⸗ taillons in je 2 Abtheilungen formitt. .
F. 1 off! ö beim Garde-Corps ein drittes Divisions und ein drittes avallerie⸗Brigade⸗Kommando errichtet werden, Y saͤmmtlichen Divifionsstäben der Armee eine Juntendantur⸗ Abtheilung hinzugefügt werden. .
. h eee rkhz dieser Maßregeln betrifft, so ist dabei wesentlich die Lage des Staatshaushalts und die Frage in Be—⸗ tracht zu ziehen, ob und in wieweit und in welchem Zeitraume die dazu erforderlichen Mittel ohne eine Ueberspannung der Steuer⸗ kraͤfte des Landes zu beschaffen find. Nach dem unter Zugrunde— legung der vorbezeichneten Formatiön der Armee aufge stelllen Noörmal-Etat wird diselbe im Vergleich mit dem Entwurfe zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1860 einen fortdauern⸗ den Mehr-Aufwand von etwa 95 Millionen Thaler veran— lassen, welchem noch andere, ihrem Betrage nach im Vor⸗ aus nicht zu berechnende Ausgaben, namentlich durch Erhöhung des Persionsfonds und des Bedarfs für die Militair-Wittwen⸗ Kasse, nach und nach hinzutreten werden. Außerdem wird eine bedeutende Erhöhung der einmaligen und, außerordentlichen Aus⸗ gaben (Extraordinarium) für eine längere Reihe von Jahren nothwen⸗ dig. Dahin gehören ins besondere 579, 000 Thlr. zu den Verpflegungszu⸗ schüssen der Truppen, 79, 000 Thlr. zu der Marschberpflegung bei Trup⸗ pen-Disglocationen, 92, 000 Thlr. zur Veckung der WMehrkosten der Bekleidung der Armee, saͤmmtlich Auszaben, deren all⸗ jährliche Wiederkehr, wenn auch mit veränderten Beträgen, bis dahm zu eiwarten ist, daß die Preisverhäͤltnisse sich wieder günstiger gestalten werden. Andere bedeutendere einmalige Aus— gaben treten hinzu und zwar; für die eiste Einkleidung der zu erhöhe nden Truppenzahl etwa 3 Millionen Thaler, für die Anschaffung von Waffen und Munition eiwa 810, 000. Thaler, zur erflen Be⸗ schaffung der Pferde für die neu zu errichtenden Kavaller e Re⸗ gimenter etwa 918,000 Thaler, zu Reisekosten und Tagegeltdern 10,000 Thaler und Ausgaben von geringeren Belange für andert Beduürfnisse. Endlich werden neue Kasernen und Lazareihe errig tet so wie verschiedene andere Baulichkeiten ausgeführt und hierzu successive größere Mittel verwendet werden müssen. So sehr es auch an sich und hauptsächlich im Interesse der Kriegs beteitschaft der Aimee zu wünschen ist, den Reorganisationsplan in möglichst lurzer Zein, dem Normal-Etat gemäß, vollftändig zur Ausführung bringen oder den Zeitraum der Durchführung Lesselben, fixiren und auf wenige Jahre deschränken zu können, so hat doch nicht unerwogen bleiben durfen, daß unter allen Umständen vermieden werden muß 7 die Ordnung in den Finanzen, den Grundpfeiler, auf welchem nächst der Tüch⸗ tigkeit des Heeres Preußens Größe und Zukunft beruht, zu er⸗ schüttern. Geleitet von diesem Grundsatze, hat man, sich 3 zeugung nicht verschließen können, daß der mehrer wähnte Plan nurn allmälig unter vollstan diger Berücksichtigung der Finanzlage des Staats ins Leben treten kann und daß der JFortschritt der Ausführung und die Vollendung der Reorganisetion sich nach dem Maße der verfügbaren Mittel richten muß. Der Plan ist demgemäß in der Art angelegt worden, daß auf jedem Star ium stehen geblieben werden kann, und jedes Stadium einen wesentlichen für sich abgeschlossenen Fortschritt und eine Verbesserung gegen die bestehende Einrichtung des Heeres darstellt, wenn es auch immer
ein dringendes Bedürfniß sein wird, die Uebergangsstufen bald zu überwinden und den Reorganisationsplan zur vollen Ausführung zu bringen. Bei der allmäligen Durchführung des Plans wird das miktairisch Zweckmäßige nicht aus den Angen verloren wer⸗ den, indem gleichzeitig mit derselben die einer jeden Epoche ent⸗
sprechenden cberführungs- und Mobilmachungs Bestimmungen
werden getroffen werden. Demnach wird eine allmälige Erreichung des im Kormal⸗-Etat Angestrebten und gleichzeitig die stete Kriegs⸗=
bereitschaft, der leichte und sichere Uebergang aus der Friedens- in
hie Kriegs⸗-Formation gesichert. ; 3 eisse dieser Epochen — das Jahr 1860 — beansprucht
noch nicht das volle finanzielle Mehr des Normal⸗Etats, gewährt auf der andern Seite auch noch nicht das volle Gewicht der durch die Vollendung der Reorganisatson erstrebten milstairischen raft⸗ Aeußerung. Vennoch wird dadurch ein fester sicherer Schritt zu dem ins Auge gefaßten Ziele gethan, welcher, sowohl für das Friedens⸗ als auch für das eventuelle riegsverhältniß, gegen den bis jetzt bestehen⸗ den Zustand unseres Heerwesens schon als ein unverkennbarer Fortschritt erscheint, und dem Lande zugleich alle diejenigen Vortheile verhälmniß⸗ mäßig gewährt, welche demselben nach der näheren Auseinander⸗ setzung in den Motiven zu dem Gesetz⸗Entwurfe, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, durch Verminderung der mit der Gestellung der Landwehr im Kriege und Frieden verknüpften Kosten und Lasten aus der neuen Armee⸗Organisation erwachsen sollen. — Die diesem Schritte entsprechenden vorgeschlagenen Maße zeln, an welche fich der Etat für das zum Zwecke der Reorganisation pro 1860 erforderliche Mehr unmittelbar anschließt, dürften daher für sich selbst sprechen. Sie führen dem zu erreichenden Ziele um ein Bedeutendes näher, stellen eine stete Kriegsbereitschaft nicht nur in Frage, sondern erhöhen unsere Streilbarkeit auf ganz unverkenn⸗ bare Weise. Diese Maßregeln bestehen in Folgendem:
a) Infanterie: Die bestehenden 5 Garde⸗Infanterie⸗Re⸗ gimenter erhalten in der Zeit vom 1. Mat bis ult. September 1860 nur eine Kopfstärke von 640 Mann per Bataillon und treten somit erst mit dem 1. Oktober 1860 auf den vollen Etat. Die Bataillone der neu zu errichtenden 4 Garde⸗Infanterie⸗Regimenter werden am 1. Mai 1860 aber nur in der Stärke von 270 Mann in 2 Compagnieen formirt. Am 1. Oktober 1860 treten dieselben auf die Stärke von 40 Mann in 4 Compagnieen. Die Formation der bestehenden 32 Linien-Infanterie⸗Regimenter und die der bis⸗ herigen 8 Reserve-Infantkerie-Regimenter à 3 Bataillone in der etatsmäßigen Stärke von 538 Mann erfolgt am 1. Mai 1860. Die neu zu errichtenden 32 Linien-Infanterie-Regimenter werden am 1. Mai 1860 aber nur in der Stärke von 418 Köpfen per Bataillon formirt. ;
Die zweite neu hinzutretende Schul⸗Abtheilung wird erst am 1. Oftober 1860 errichtet und zu demselben Zeitpunkte erfolgt die Erweiterung der Militair-Schten schule. .
b) Landwehr-Infanterie: Die bestehenden 416 Harde⸗ und Provinzial-Landwehr-Bataillons⸗Stämme in der seuherigen Friedens-Formation werden mit ult. April 1869 aufgelöst, und am J. Oktober 1860 nach dem neuen Etat wieder formirt. .
c Jäger: Die 10 Jäger⸗Bataillone inkl. des Garde⸗Schützen⸗ Bataillons werben am 1. Mat 1860 in der Stärke von nur 502 Köpfen per Bataillon formirt. -.
) Kavallerie: Von den hinzutretenden 18 Kavall erie⸗Regl—⸗ mentern werden am 1. Mail 1860 nur 2 Garde⸗ und 8 Linien⸗ Kavallerie Regimenter nach dem Etat fomirt Außerdem setzen sich 8 der bestehenden Linien⸗-ravallerie⸗Regimenter am 1. Oktober 1860 auf je 5 Escadrons. Die Erweiterung der Militair⸗Reitschule nach Maßgabe der hinzutretenden Kavallerie-⸗Regimenter erfolgt am 1. Sktober 1860. Aufgelöst werden dagegen mlt ult. April 1860 der vereinigte Stamm der beiden Garde- Landwehr⸗Kavallerie⸗Regi⸗ menter, so wie die Stamme von 20 Provinzial⸗Landwehr⸗avallerie⸗ Regimentern und die Stämme von 8 Neserbe⸗Landwehr⸗Escadrons. 12 Probinzial-Laändwehr⸗avallerie⸗Regiments⸗Stämme bleiben einst⸗ weilen bestehen. .
e) Artillerie: Die Reorganisation derselben, mit Ausschluß der neu zu errichtenden 2. kombinirten Festungs-Artillerie⸗Abthei⸗ lung, erfolgt am 1. Mai 1860. .
f Pio niere: Die 9 Pionier⸗Bataillone werden am . Mai 1860 aber nur zu je 3 Compagnieen errichtet. —
g] Train: Die Formation der 9 Train-Bataillone zu je 2 Abtheilungen erfolgt am 1. Mai 1860. , .
h) fkommando⸗Behörden und Administrationen: 1é Divistons⸗Kommando, und 1 stavallerie-Krigade⸗Kommando beim Garde ⸗-Corps und 1 Train-Inspection werden mit ihren Stäben am 1. Mai 18690 errichtet. Die Errichtung der Divisions-Inten⸗ danturen erfolgt am 1. Oktober 1860. ;
I Militair-Erziehung s- und Prüfung s⸗Anstal ten und sonstige Institute werden bis auf das Militair⸗sturschmie ds⸗ Eleven⸗Instikut pro 1860 nicht erweltert. Letzteres wird am J. Okto⸗ ber 186 nach Maßgabe der hinzugetretenen sKavallerie⸗Regimenter 2c. verstäͤrkt. ö ; eg Uebungen der Reserven und Landwehr finden pro 1860 nicht statt. Für diese Uebergangs-Formation betragin nach dem mi seigen Unterlagen hier angefchlossenen Haupt⸗Etat e, e, e. Verwaltung für das Jahr 1860 die fortdauennden Ausgaben 38I4ßl7 Thlr., die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 3287379 Thlr. Sind zusammen 7iot, 96 Thlr., wobei zu be— nieren ist, daß kiese Summ: nicht die Ausgabe eines vollen Jahres, sondern nur für denjenigen Theil desselben 6 faßt, für welchen nach den verstebenden Eläuterungen die Armee nach der üeuen Otrganisalion formitt werden soll, indem derjenige Mehrbedarf, welcher für die gegenwärtig zum Theil noch fort
beflehende Kriegs formation erforderlich ist, bis zum 1. Mal d. J.