322
lebns⸗Kassenscheinen vom Jahre 1848, fur welche nach der Bestim—
mung des Gesetzes vom 15. April 1857 noch nachträglich Ersatz
Wleistet ist, sind am 16. Febraar v. J. 1492 Stück über 3829
hlr. und beziehungsweise 1254 Stück über 1910 Thlr. und an Kassen. Anweisungen vom Jahre 1831, welche in Gemäßheit des Ge, T Det trz - Sb. setzes vom 7. Mai 1856 gegen Kassen⸗Anweisungen von 185tz um⸗ getauscht werden, am 14 und 146 Februar und 10. Dezember v. J. Die Vernichtung
S864, 623 Stück über 6 894 369 Thir. verbrannt. dieser letzteren Papiere ist nach Vorschrift des Gesetzes vom 7. Mai
1856 durch Bekanntmachung vom 14. Dezember v. J. zur öffent⸗ ĩ Un beschädigten Kassen⸗Auweisungen vom Jahre 1856 sind am 10. Dezember v. J. i62,000 Stück 2 1 Thlr.
lichen Kenntniß gebracht.
über 162,000 Thlr., verbrannt worden.
Für die durch das Gesetz vom 15. April 1857 bewilligte Er— satzleißung für die präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jabre
1835 und Darlehns-Kassenscheine it ein Prällusive Termin bis jetzt nicht festgesetzt, da die von dem Finanz Minister von Bodel . schwingh ein der Sitzung des Herrenbauses vom 16. März 1858
angeführten Gründe auch jetzt noch obwalten, in dem noch fast täg— lich prälludirte Kassen Anweisungen von 1835 und Darlehn assenscheine eingehen. Die Kemmissien bat daher anbeimgestellt: die Stgats Regierung zur weiteren Veraulassung wegen Festsetzung eines Prätlusiv⸗Termins anzuregen.
Von den beim Eintritt des ursprünglichen Praͤklusio- Termins zückständigen 394 536 Thlrn. sind, bis zum 31. Dezember 1858 W, to Tolr. und im Laufe des Jahres 1859 6762 Tolr., zusammen 96 863 Thlr. abgeboben; es Tl
die Stelle der Kassen⸗Anweisungen vom Jabre 1851 auszugebenden neuen Kassen⸗Anweisungen von 1856 über 15. 842,347 Thlr. sind bis zum 31. Dezember v. J. 13723. 896 Thlr. bleiben also an alten Kassen - Anweisungen nech 2118451 Thir. ein zuziehen.
In Betteff der Cautionen der Staats- Beamten und
Herausgeber don Zeitungen wird bemerkt, daß sich das für das * 1859 zu derzinsende Schuld stapital nach einer Benachrichti= ung des Finanz Ministers vom 28. Februar d. J. auf 7.573, 123 Tolr. 1 Sgr. mit 302924 Thlin. N Sgr. 7 Pf. Zinsen belief. Das in Fer der Allerhöchsten Kabinets⸗-Ordre vom 11. Februar 1832 aus den Ueberschüssen der eingezablten gegen die zurückgewährten Cautionen und
Durch die zins dare Anlegung dieser Beträge bei der Staatsschulden
Tilgungskasse gedildete, sogenannte Cautions⸗Depositum batte am 31. Dezemker v. N einen Bestand von 7314. 775 Thlr. Effekten
und 88 Tolr. 14 Sgr. 3 Pf. daar. — Diese Effekten geben einen jährlichen Zinsen⸗Ertrag von 307,995 Thlr. 18 Sgr. 98 Pf., also im Vergleich Jegen die Cautions Jinsen von 302,924 Thlr. T Sgr. 7 Pf. einen Ueberschuß von 5070 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf. Von den Zinsen des Cautions⸗Depositumz sind im April d. S. auf die nach Maßgabe des
3 Zuschuß zur Verzinsung der Cautionen an die General- Staats Fasse abzuführenden 100, 000 Thir. für das 1. Semester 50 000 Thlr. derausgabt. die gleiche Zahlung fur das II. Semester ist nicht erfolgt; dagegen find die seit Erlaß des Beseßzes vom 21 Mai 1859 (Gesetz-Sammlung S. 243) fällig ge⸗ wordenen sämmtlichen Zinsen den obigen Effekten mit 173 045 Thlrn. 12 Sgr. 9 Pf. als eine Einnahme für die allgemeinen Staats- Fonds an die General Staatsfasse abgeführt. & 6 des Gesetzes vem 30. Mai 1853 aus dem Ertrage der den den Eisenbabnen zu entrichten den Abgabe angekauften, Außer Cours gesetzten und bei der Hauptverwaltung der Staats⸗
Die
Gulden niedergelegten Eisenbabr- Stamm- Actien betrugen 2012000 Freuz - FKüstrin-Fraukfurter,
brücken-Trier; Luxemburger Eisenbahn aufgenommene 4mprozentige
Tblt, dazu kamen bis zum 31. Dezember b. J. 15,400 Thlr. se daß sich der Besand an diesem Tage auf 2.127, 400 Thlr. Lelief. Seit dem Erlasse des Gesetzes vom 21. Mai 1859 (Gef. Samml. S 243) durch welches der oben erwähnte §. 6 dedin⸗ gung weise aufgehoben ist, fließt die Eisenbabn⸗Abgabe, foweit nicht Staats⸗Berträge entgegensteben, den allgememen Staais⸗Fonds zu. Der Betrag der Staatsschuld hat sich auch im Jabee 1858 in jweifacher Beziehung geändert: 1) durch Vermehrung in Folge neuer gesrtzlicher Bestimmungen, 2 durch Tilgung. Die verzins⸗ che Sckuld belief sich am 1. Januar 1858 auf 238, 85 515 Thir. 11 Sgr 2 Bf. Dann traten: I) der ausgegebene Reß der Schuld- derschreibungen der Staats- Anieike von 1857 mit 1 686 0555.2 2) die im Laufe des Jahres 1858 mehr eingezahlten Cautionen mit 113 307 Thlr. 15 Sar, zusammen 1,823 307 Thlr. 15 Sgr. Ven der dadurch auf 229 966 Saz Thlr. 26 Sgr. 2 Pf. erhöhten Summe gingen kurch Tilgang 4211 9531 Thlr. 15 Sgr. 10 Pf. W, Die verzinsliche Stagisschuld betrug demna am Schluffe des Jahres 1858 75. 776 B38 Thir. 10 Sgr. 4 Pf. und e nnr erzingtiche Schuld 15 842 37 Totr, die gesammte Staate schulb alse 241 69 185 Thlr. Id Sgr. 4 Pf. gleicihung des Betrages ber einzelnen Schalden⸗Titel am Schlusse der Jahae 1857 und 1B5 liefen felgenkes Ergebniß:
find also immer noch 297,573 Thlr. ruckständig — Von den nach dem Gesetze vom 7. Mai 1856 an
ausgereicht; es
Summe der gesammten
Staatshaushalts Etats für
nach und mit Bromberg
den, die Aktiva
deren Erträge nicht allein die Eine Ver⸗ noch Ueberschuüsse
Schuld ⸗ Betrag. Ende 1857. Ende 1858. Tblr. Sg. Pf. Thlr. Sa. Pf
1 ö
Schulden ⸗ Titel.
2) Allgemeine. Staats schuldscheine Freiwillige Anleihe dom Jabre 1818 Anleihe dom Jahre 1850 ö 1852 w i . . Prämien Anleibe vom . Anleibe v. Jabre 1855 A.
92,964, 900 — 90. 538 600 6.21g 9410 16 272, i004 14.700.200 4, 710.700 14 336. 5090
6. 575,910 16,524 600 14.913 000
4.774 400 14513. 100
. 15
n *.
14.550.000. 14 380. 000 G39. 000 . 7, 552, 200 4 16. 391, 200 — 16 280 690 . ä S857. 6, 000, 000 — 7680 009 Cautionen. 735 1 596 13 7.191, 903 Forderung der Militair— Wittwenkasse ... b) Provinzielte. Antheil des Staats an den Kriegsschulden der Kurmark . Antheil des Staats an den Kriegsschulden der Neumark. J Sächsische Central-⸗Schul⸗ den a) Kammer „ Kredit⸗ Kassenscheine . ..... b) Steuer Kredit. Kassenscheine 26 18. 0560 — Antheil des Staats an den Danziger Freistaats— Schulden Reserde ⸗ Quantum für noch ünbekannte Ansprüche (wird nicht verünst) ... e) Eisenbabn« Schulden. 1) Aetien und Obligationen der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbabn 2) Aetien und Obligationen der Münster Hammer⸗ Eisenbahn ... zusammen ... B. Unverzinsliche k
t
do 0. 400
do 0 100
1,63 1. 82
305, 107
. 10301 9656
2.5 16, 850
161. 860 167, 86z )
18 538. 150 18 405. 500
1,385. 100 228, 165,915
1 383.900 23, * 76, 838
15.842.347 15 342,317
Staatsschuld 244. 0M, 862 11 24 i, 619, i85 10
Im Jabre t8ö59 sind' diesen Schulden nach zugetreten: I) in Gemaͤßbeit des Geseßes vom 21. Mai und des Allerhöochsten Er⸗ lasses vom 28. Mal 1859 (Gesetz Sammlung Seite 242 und 277) die fünfprezentige Staals-Anleibe vom Jahre 1859 von 30 000,009 Thlrn. — verbrieft durch Schuldverschreibungen vom 11. Juni 1859 — zur Deckung des außerordentlichen Geldbedarfs der Militair⸗ und Marine⸗Verwaltung; 2) in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. Juli und des Allerböchsten Erlasses vom 21. August 1859 (Gesetz Sammlung Seite 365 und 419) die mit 7.500 000 Thlrn. nach dem Gesetze vom 10. Mai 1858 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 270) zum Bau der Eisenbabn von Königsberg nach Eydtkuhnen, 10900 000 Thlrn. zum Bau der Eisenbabn von Bron über Thorn bis, zur Landesgrenze, zur voll— ständigen Ausrüstung der Niederschlesisch⸗Märkischen und der so wie zur Vollendung der Saar—
II. Staats Anleihe vom Jahre 1859 von s, 400 000 Thlr., wovon bis jetzt 12,000,900 Thlr. in Schuldverschreibungen vom 2. Sep⸗
tember 1859 an die General ⸗ Staats kasse ausgehändigt und in den
Etat für 1860 aufgenommen sind: zusammen 48,400,900 Thlr. Gemäß einem Beschlusse des Herrenhauses: die Staatsschulden⸗
Kommission zu veranlassen, in ihten Berichten, wie es im Jahre
1858 geschehen, bei dem Verzeichnisse der gesammten Staatsschul⸗ d 2 Ak zu erwähnen welche denselben gegenüberzustellen find, hat dieselbe eine solche versucht, bemerkt dabei aber, daß diese Zusammenstellung nur sehr unvollständig ist, da der stommission die zur gründlichen Erledigung des Gegenffandes nothwendigen Mate⸗ rialien fehlen.
Darnach ist bei der im nominellen Betrage von 241,619, 185
Thlr. aufgeführten Schuld Folgendes zu berücksichtigen: 1) sind
Besen bie unter e. 1 und 2 aufgeführten Eisenbahn-Schulden bon 19 759 4090 Thlrn. die Niederschlesisch⸗Märkische und die Münster⸗ Hammer Eisenhahn in das Eigenthum des Staats übergegangen, zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Befräge decken, sondern gewähren. Insofern eigentlich ber ganze aftipe Werth beit er Eisenbahnen als ein Aktivum des Staats
des Schuld stapitals
223
anzusehen ist, kommt hien dei in Erwägung, daß die Anlage kosten beider Babnen nach den Mütbeilungen im „ Staats⸗Angeiger resp. 26 570,467 Thlr. und 1621,92 Thir zusammen 28 192. 389 Thi. betragen, ibr Werth also mit diesem Betrage in Rechnung zu brin— gen sein durfte; 2) steben den unter a. Nr. 4. 5 und 8 äufgefüͤhr⸗ sen Resibetraͤgen der Anleihe dom Jahre 1852, 1853 und 1855. von zusammen 26 963,100 Thlr. die damit erbauten Eisen⸗ bahnen, nämlich: die Ostbahn, die Westphälische und Saar— bruͤcker Bahn, und die Bahn don Münster über Rheine nach der Hannoverschen Grenze, gegehüber, durch deren Ertraͤge die Verzinsung und Tilgung dieser Anleihen gedeckt ist. Auch hier sindet die Bemerlung zu 1. Anwendung, indem aus anderen Mitteln des Staals und insbesondere unter Heranziehung des Eisen— bahn⸗Baufonds auf den Bau der gedachten Bahnen bisher ein Gesammt⸗ Kapital von 50,629,914 Thlrn. verwendet werden, welches also als der Kapitalwerth derselben an— zuseben und in dieser Höhe als ein Aktivum des Staats zu erachten sein würde. Den obigen beiden Restbetraͤgen von 16, 52,500 Thirn. stebt demnach ein Äktivwerih der betreffenden Eisenbahnen gegenüber don 28.192389 Thlrn. und 50, a9, 9i Thlr., zusammen von 78. 822.303 Thlr. 3) Der Cautions-⸗Schuld . Betrage von T.44 903 Thlrn. 28 Sgr. 9 Pf. und zu verzinsen mit 299, 796 Thlrn. 4 Sgr. 9 Pf., steht das im Abschnitt J. erwähnte Cautions⸗ Depositum gegenüber, welches am Schlusse des Rechnungs jahres 1858 einen Effelten⸗Bestand von 75, 1 75 Thlrn. mit einem Zinsen— Ertrag don W945 13 Thlin. 18 Sgr. 9 Pf. jährlich hatte. Der Baarwerth dieser Effekten, welcher andererseits dem Betrage der Cautions-Schuld von 7.494.903 Thlrn. 28 Sgr. 9 Pf. gegenüber⸗ zustellen ist, belief sich nach dem Durchschnitts-turse vom 3r. De⸗ zember 1858 auf 6.696, 701 Thlr. 214 Sgr. 5 Pf. 4) Von dem Rest— betrage der Anleihe von 1856 a. 9. — von 16,280 600 Thlin. sind als den Staat nicht belastend abzurechnen 112804600 Thlr. da nach dem, dem Gesetze vom 7. Mai 1856 beigefügten Vertrage vom 28. Januar dess. J. deren Verzinsung der preußischen Bank obliegt, welche außerdem die zur Tilgung der ganzen Anleihe ausgesctzten 100,000 Thlr. jädrlich und die zur Tilgung mitzuver— wendenden Beiräͤge, welche als Zinsen ven den getilgten Fapitalien erspart werden, allein zu zahlen bat. Dem Staate liegt also nur die Verzinsung von 5. 001,000 Thlr. mit 225.000 Thlr. säbrlicͤh zur Last, 5) Ferner ist abzurechnen das auf die Eisen— bahnstrecke don Rheine bis Osnabrück resp. bis zur Landesgrenze und auf den Babnhof bei Rheine verwendete Anlage⸗Kapital — nach Seite 3t2 Band 1. der Ankagen zum Staatsbaushalts- Etat für 1858 — im Betrage von 2840, 000 Thlr, da die Zinsen die— ses Kapikals nach Artikel 5 des Staats -Vertrages vom 17. Ja— nuar 1852 (Ges.Samml. S. 631) von der Hannoverschen Regie— rung gezahlt werden. Als Altiva des Staates sind hier noch aufzufüdren? 6) der Eisenbahn - Aktien- Amortisatiens - Fonds F. 6 des Gesetzes vom 30. Mai 1863), welcher nach Seite 4 des leßten Berichtes Ende 1858 einen Bestand an Eisenbabn⸗Stamm— Actien hatte don 2.012.000 Thlr., . .
7) die Fonds zum Ankauf von Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Stamm⸗Actien, nech Seite 330 und 331 Band 1 der Anlagen zum Staate haushalts-Etat für i859 Ende 1858 mit einem Bestande von 543 500 Thlr. in Oberschlesischen Eisenbahn⸗Stamm⸗Actien, .
8) der Garantie⸗Fonds für die Breslau⸗Posen«Glogauer Eisen— bahn, nach Seite 332 daselbst Ende 1858 mit einem Bestande von 99l, 500 Trylr. in Oberschlesischen Eisenbabn⸗Stamm⸗Actien,
8) der Garantie- Fonds für die Oberhausen: Arnkeimer, die Deutz Siegen⸗Gießener Bahn und die Rheinbrücke zwischen Köln und Deutz, nach Seite 346 daselbst Ende 1858 mit l, 678, So0 Thli. in Köln⸗Mindener Eisenbabn⸗ Stamm- Actien, 10) der Antheil des Staats an den Acetien - sapitalien folgender Eisenbahnen: a) der Köln ⸗Mindener 1,860. 000, b) der Oberschlesischen 343909, ) der Stargard⸗Posener 744,30), d), der Bergisch⸗Märki⸗ schen 000,000, zusammen 3,917 300 Thlr.; in Stamm ⸗Actien dieser Bahnen, und die mit den Dividenden⸗Erträgen dieser Actien eingelösten dergleichen Actien, und zwar zu a) 747500 Thlr. b 175,200 Thlr., e) 293, 200 Thlr., zusammen 1215, 900 Thrr. Dabei ist zu bemerken, daß ein großer Theil der dem Eisenbahn⸗ Aetien⸗Amortisatiens⸗Fonds gehörigen Actien und die im Bestande der übrigen vorerwähnten Fonds befindlichen Köln-Mindener und Ober— sclefischen Actien — nach dem Börsen⸗Course berechnet — einen bedeutend höheren Werth haben. Werden diese Aktiva 2c. mit 16317. 078 Thlr. von dem Schuld-Kapitale von 241,6 9. 185 Thlr. 10 Sgr. 4 Pf. abzerechnet, so ermäßigt sich letzteres auf 131.3302. 107 Thlr. 10 Sgr. 4 Pf. Auf Vollständigkeit macht diefe Zusammen— stellung, wie schon vorber bemerkt ist, keinen Anspruch, da der Staats schulden⸗ Kommission die erforderlichen Materialien fehlen. Wollte man alle Aktiva des Staats verzeichnen, so würden außer dem großen Werthe der Domainen und Forsten, den bedeutenden Betriebs fonds der General⸗Staats fasse, Staats schulden⸗Verwaltung, Seehandlung, Militait-Verwaltung 24 eigentlich noch alle Werthe der vielfachen, dem Staate gehörigen öffentlichen Gebäude, die dazu
gJebörigen Inventarien und die große Zahl anderer Vermögeng⸗ Gegenstände in Recknung zu nehmen seln. — Die stommission ist nicht im Stande, diese ond auch nur annähernd anzugeben. Schließlich hat die frommission, nachdem sie sich der Prüfung der Rechnungen über die Staatsschulden-Verwaltung pro 1858 unter⸗ zogen, beantragt: die Döicharge für die Königliche Haupt Verwal- tung der Staatsschulden wegen der betreffenden Rechnungen zu ertheilen.
Zum Staatshaushalts-Etat des Jahres 1860. III.
Die Etats a) der Domainenverwaltung, b) der Forstverwaltung, e) der Controlverwaltung für Domainen und Forsten. Die Einnabmen der Somatsnenverwaltung sind für 1860 beranschlagt: l. Gutsberrliche Sebungen und Hebungen von veräußer⸗ ten Dom atnen⸗ Objekten.
1) Erb, Grund und Domainen⸗ Zins, Kanon und Geldrenten für Getreide, welche vertraasmäßig nach wechselnden Durchschnitts. preisen regulirt werden, einschließ⸗ ö oz 14 Thlr. vom linken Rhein⸗ Zinsen bon bäuerlichen Inven— tarien⸗ (Hofwehr⸗) Geldern Natural-Praästationen, welche von den Lieferungspflichtigen entweder nach der Kammertaxe oder nach zeitweiligem Abkommen in elde bezahlt oder in natura geliefert, und im leßteren Falle theils durch Verpachtung genutzt, iheils zur Befriedigung von Deputanten verwandt oder versilbert worden, einschließlich 477 Thlr. vom linken Rheinufer
4) unbeständige Gefälle
5) Domainen⸗ Renten, welche zur Amortisation überwiesen sind ... 1,934, 749
Il. Ertrag von Domainen⸗
Grundstücken, Kapitalien
und dem Bernstein⸗Regal:
1) von verpachteten und administrir⸗ ten Vorwerken und den dazu ge— hörigen Realitäten und Gerecht— samen, und zwar: bon 511 Pach⸗ tungen mit 830 Vorwerken und einem Areal von 1, 161,425 Mor⸗ gen nutzbarer Grundstücke ..... von anderen, nicht zu den Vor—⸗ werken gehbrigen Nutzungen, als einzeln verpachteten oder admini⸗ strirten Grundstücken, Mühlen, Fitch en n,,
3) aus der Nutzung des Bernstein⸗ Regals
4) Zinsen von Aktiokapitalien
III. Festung 8⸗ Revenüen, größten⸗ stthheils aus den Erträgen der Gras⸗—
Holz⸗ ꝛ2c. Rutzungen von den
Festungswerken best hend
IV. Sonstige vermischte nahmen
gegen 1859 — —
mehr wensger
III, 1 16 Thlr. 71,935
11, 786
7,172 12, 231
51, 386.
1, 794,381
374, 112
9.510 16.201
zi 59 2314. — 1 D , e d n M
— — — — 26,020
Die Mindereinnahmen ad 1 und 3, in Summa im Betrage dan I5,„Ib8 Thlr, sind nach den Erläuterungen im Etat dadurch entstanden. daß ausgefallen sind: a) durch den weiteren Fortschritt der Berwandlung der Domainen⸗Gefälle in Amortisations⸗Renten ea. Gh. MC Thlr. b) durch Ablösungen mittelst Kapitalzahlungen ca 16000 Thlr. e] durch Erlaß von Abgaben, welche nach F. 3 des Gesetzes vom 2. März 1850 ahne
Entschädigung aufgehoben sind, bauptfächlich an sogenannten Hufen und
Schoßgeldern ca. id, 000 Thir,, d) durch Absetzung durchlaufender Pasten 36 Thlr., e) durch Uebertragung don Abgaben. welche die Natur der Steuer haben, auf den Etat der Steuerderwaltung: 106 Thlr. in Summa 92,512 Thlr. Dieser Ausfall ermäßigt sich durch ein Mehreinkemmen dan 16.744 Thlr. durch Renteverwandlung den Ratural - Abgaben FRnrung veränderlicher Getreiderenten 2c. auf den aden angegebenen Betrag; m Tit. II. 15 der Mehreinnahme den so 487 ist die Erläuterung edmdem. daß zu dem im vorsährigen Etat durch Verdachtung den 8 Dart he erte gewonnenen Ertrage von 1. 743 89 Thlrn. im die- jährigen Cat Mön Thlr. treten, welche durch hödere Verpachtung erzielt snd außerdem nd 1405 Thlr. von einem dem Fiskus zugefallenen aherten Lebn und 14. Bh Thlr. haupisachlich durch die jufolge kentraktlich. Bestinmmüngen erf hten. Pachtzins⸗Erhöbungen, für nachträglich den Pach e rn * cae Tore nußzungen 6. binzugetreten. Dagegen fend durch Berdußerng ner Du maäne 3010 Thlr., in Abgang . Nach der dem Gta; ee n, Spezial- Uebersicht dertbeilen fich die oden augegedenen Sol Dur hherke ihn solgender Weise. . e