Amtlicher jero Honds- und Celd-Cours.
352 Berliner Börse vom 20. Februar 1860.
kisenbahn · Actien.
Brf.
a echsel- Corse. Ffandbriefe.
Kur- und Neumärk. do. do. Ostpreussisehe
Kurz 2 M. Kurz
London Paris Wien, dsterr. Wiühr. 150 FI. ren n we w! Augsburg züdd. W. ; i m e . 100 1. Leiprig in Cour im 14 ThlI. 88 100 Thlr.. ..... 100 8. R.... 100 Tb. G...
Vom Staat garantirte . n . 1 , ,, . .
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Petersburg Bremen
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Rent enbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche
Rhein- und Westph. Sächsische Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedriehsd or ...... 93 Gold-Kronen
— Andere Goldmünzen ö 102
Fonds- Conmrse.
Freiwillige Anleihe Staats Anleihe von 1859... Staats- Anleihen v. 1850, 1852,
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dito Staats Schuldseheine Eramĩien- Anl. Y. 1855 2100 Th 3 Kur- u. Neum. Sehuldvers chr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner rr ,
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Brieg-Neisse
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Müngzpreis des Silbers bei der Königl. Münxe. Das Pfund fein Silber ö
dei einem Feingehalte von 0, ggo und darüber.... bei einem Feingehalte unter 0, 9so
29 Thlr. 21 29 Thir. 36 8g
Sgr. do. do L.
Magdeb. Wittenb. Magdeb.
Prioritits- II. Emission III. Emission Aachen-Mastrichter
Prioritats- II. Emission Berg. Märk. Lit. A.
Lit. B. Prioritits- do. II. Serie do. III. S. v. St. 33 gar. do. Büsel. Eibt pr. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Il. Serie
Prioritats-
Berlin Hamburger.. Priorstäts- d ö II. Em.
Berlin -= Lotsd. Mag Prior. Obsig. C. Litt. D.
Prior - Oblig. II. Serse do. III. Serie 9 1 Bresl. - Schw. - Freib.
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Prior. Oblig. do. II. Em.
. de. IV. do. ad. Magdeb. Halberst.. do.
Prioritãts-
Niedersehles. Märk. do. Prioritits- do. Conv. Prioritats- do. do. III. Serie do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. Obersehl. Litt. A. u. C. do. Litt. B. Prior. Litt. A. . Litt. B.
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Litt. Litt. nr, do. Ln . ppeln - Tarnowitrer - Prinz Wilh. . do. Prior, J. Ser e 5 do. do. II. Serie 5 do. do. III. Serie ʒ Rheinische ..... ..... . do. (Stamm- Prior. 4 „do. Prioritäts - oblig. 4 de. vom Staat gar. 3 Rhein- Nahe. .. .. ... . Rhrt. - Orf. - Kr. Gdb. 3 do. Prioritite- 4 do. Il. Serie 4 do. III. Serie Stargard- Posen do. Frioritats- do. II. Emiasion do. III. Thüringer do. Prior. OQblig do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.]) do. (Stamm-) Prior. do. do. PFrioxritãäts- III. Emission
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Nordb. (Friedr. Wilh.) easter. fran. Staats bahn
igsberg. Privatbank agdeburger do. os ener do. Berl. Hand. Gesellsch. Dise. Commandit-Anth.
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Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer U J goburger Creditbank. Darmstädter Bank.... Dessauer Credit Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank
Gothaer Privatb. ...... Hannoversche Bank. .. Leipziger Credithank. Luxemhurger Bank. .. Meininger Creditb. ... Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit... Thüringer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall.. ..
do. National- Anleihe
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ester. Prm.-Anleihe do. n. 100 FI. Loose Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. .. Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Pram. -Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do 35 FI.... Schwed. Pram. Pfndbr.
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das ganze Speculations- Geschäft; Eisenbahnen blieben enim preuasis ehe
Fonde waren in zieinlich gutem Verkehr; neue Anleihen stark gefragt. ö
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Rebaetion und Rendan tur: 8 chwieger.
und Veriag der in, 6 Geheimen Der Sofbuchbruckerei.
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ur das viertelsahr in allen Theilen der Monarchi⸗ ohne Preis · Erhöhung. — . — — m —
Staats-
Alle Bost⸗- Anstalten ges In- und .
Hreußischen Staats - Anjeigers: Wilhelm s⸗ Strate No. x1. (nahe der Ceipnigerstr)
Anzeiger.
M 45.
Berlin,
Mittwoch, den 22. Februar
1 S60.
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Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, tm Namen Sr. Majestät des Königs,? gernht:
ergnädigst
Den Geheimen sftommerzien⸗Rath Friedrich Diergardt zu
Viersen, dessen Sohn
Friedrich Heinrich Diergardt und
Enkel Friedrich Daniel und Baniel Heinrich Gebrüder
Diergardt in den Freiherrnstand zu erheben; ferner
Dem hiesigen Kaufmann und Fabrikbesitzer Philipp Lieber— mann den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen; so wie
Den seitherigen zweiten Bürgermeister der Stadt Stettin, Schallehn, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemaͤß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer; und
Den Landgerichts-Assessor Gymnich zu Aachen, der von der Stadtverorbneten-Versammlung zu Eschweiler getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Eschweiler für die gesttzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Bescheid vom 5. September 1859 — bezüglich auf die Verpflichtung der auf Kosten des Staats in Seminarten ausgebildeten Schulamts⸗Kandi⸗ daten, drei Jahre lang in dem betreffenden Re— gierungsbezirke ein öffentliches Schulamt zu bekleiden.
Auf den Bericht vom 25. Mai d. J erwidere ich der König⸗
lichen Regierung, daß es bei Erlaß der Verfügungen vom 28. Fe⸗
bruar 18235 (Annal. S. 110.) und vom 18. April 1835 (Annal.
S. 394.) zunächst nur Absicht gewesen ist, die auf Kosten des Staates in Seminarien ausgebildeten Schulamts⸗Fan⸗ didaten dem oͤffentlichen Schuldienst zu erhalten, und es zu verhindern, daß dieselben sofort nach erlangter Ausbildung in Privatverhäͤltnisse übertreten. Wie dieselben daher drei Jahre lang derjenigen Königlichen Regierung, für deren Bezirk sie ausgebildet sind, zur Disposition stehen sollen, so wird dieser Forderung ge⸗ nügt, wenn sie während dieser Zeit in dem betreffenden Bezirk ein
oͤffentliches Schulamt verwalten, mögen sie in ein solches von der
Königlichen Regierung oder von einem Privat⸗Patron berufen werden. Auch kann während dieser Zeit den betreffenden Schul⸗
amtg⸗tandidaten die Bewerbung um ein anberes. resp. der Ueber⸗
gang in ein anderes öffentliches Schulamt nicht versagt werden, wenn dem nicht andere Gründe, als der Umstand entgegengesetzt werden können,
daß sie drei Jahre lang zur Dispofition der Königlichen Regierung stehen
sollen. Dieser k. wird vielmehr, der eigentlichen Intention der bezüglichen Verordnungen entsprechend, genugt, wenn der Fan⸗ didat ein öffentliches Schulamt in dem Bezirk der betreffenden Königlichen Regierungen verwaltet.
erlin, den 5. September 1859.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Auftrage: . Lehnert. An
die Königliche Regierung zu N.
Erlaß vom 24. Oktober 1859 — betreffend die
Ressort⸗Verhältnisse in streitigen Schulbau⸗
Sachen und die Beiträge der Gutsherren zu. Schulbauten.
Bescheid vom 19. April 1859 (Staats ⸗Anzeiger Nr. 151. S. 1204.)
Auf den Bericht vom 28. v. M. erwidere ich der Föniglichen Regierung, daß Dieselbe in streitigen Schulbau⸗Sachen über die Heranziehung der Baupflichtigen selbstständig zu befinden hat, und
ich mit Rücksicht auf die Stellung des Ministerii als Rekurs⸗
nstanz Anstand nehmen muß, das individuelle Ermessen der einzelnen Königlichen Regierungen durch allgemeine Anweisungen zu beschränken. . Im Uebrigen mache ich darauf aufmerksam, daß das Reskript vom 19. April d. J. den von der Königlichen Regierung daraus abgeleiteten Grundsatz in solcher Allgemeinheit nicht aufstellt. Durch dasselbe ist vielmehr in einem Spezialfall das Verlangen einer Ge—⸗
meinde, ihrem bereits nach §§. 33, 36, Th. II. Tit. 12. Allgem. Vanbrechts herangezogenen Gutsherrn auch einen baaren Vaubeitrag
Nur eine solche Eu⸗
, n, als unbegründet zurückgewiesen. .
mulation der Verpflichtungen wird in dem Reskript reprobirt.
aber ein Gutsbefitzer als Hausvater oder als Gutsherr zu einem
Schulbau beizutragen hat, läßt sich nur nach der besonderen Lage des einzelnen Falles beurtheilen und entscheiden. Berlin, ben 24. Oktober 1859.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. —
Im Auftrage: eller.
An die Königliche Regierung zu N.
Akademie der Künste.
Große Kunst-Ausstellung im Fönig lichen Aka⸗ demie-Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In- und Auslandes. 1860.
1) Die Kunst⸗Ausstellung wird am 1. September d. J exoͤffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassun
angemeldeten Werke werden zur Aus stellung zugelassen, wa auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der ünstler sisd, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch 3. Bestimmung derselben für diese Ausstellung iweifelhaft sein darf. . ᷓ ö Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu druckende Ver ⸗· zeichniß aufgenommen zu werden und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung ö . einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestell Gegenstaͤnde, so wie die Bemerkung enthalten, ob das sKtunst⸗