9 Von Tauroggen über Rigg nach St. Petersburg. 2 Sch nelipost. Aus Tauroggen: Mittwoch 7 Uhr Abends, durch Riga
Donnerstag 4 - 45 Uhr Nachmittags, in St. Pet ers burg
Sonntag früh. b) Fah
Aus Tauroggen⸗ Montag 1 — Dienstag 23 Uhr Nachmittags, in St.
377 ittag 0 Posten werden Reisende nach Riga nur dann an⸗ genom̃men, wenn die Wagen nicht vollstaͤndig mit solchen Reisenden beseßt sind, deren Reisegiel St. Petersburg ist, und welche bis dahin das Personengeld bezahlt haben.
Das Personengeld beträgt für einen Platz im Innern des
Wagens: bis Rig a 11 Rubel, 1 Petersburg 39 Rubel Silber; n latz: St. Petersburg 27 Rabel Silber.
für einen äußeren bis Ri ga 7 Rubel, bis
nach Riga, und von Riga nach St. Petersburg.
2) Von Tauroggen a) Sch nel lpost.
Aus Tauroggen: Sonntag 7 Uhr Abends, in Riga Montag
? 4 Uhr Nachmittags, aus Riga Montag 43 Uhr Nach⸗
mittags, in St. Peters burg Donnerstag früh. b) Fa hrpost⸗
Aus Taurog gen: Donnerstag 12 Uhr Mittags, in Riga . 7 Uhr Nachmittags, aus Riga Freitag 3 Uhr
achmittags, in St. Petersburg Montag Rachmittags.
Zu den Tauroggen⸗Rig aer Posten werden auch Personen angenommen, deren Reiseziel St. Petersburg ist. Diese Reisen⸗ den können aber in Tauroggen ihre Plätze nur bis Riga be⸗ stellen und bezahlen. Zur Weiterreise von Riga nach St. Peters⸗ burg müssen die Plätze vorher bei dem Post-Comtoir in Riga bestellt werden, wo auch die Bezahlung des Personengeldes statt⸗ zufinden hat.
; Personengeld wie bei den Posten ad 1.
* Vom Wirblallen über Fowno nach St. Peters burg.
ersonenpost, aus Wirballen täglich 27 Uhr Nachmittags, in . Kowno am anderen Tage 2 Uhr früh.
Die Weikherreise nach St. Petersburg findet mit den burch
Kowno Montag und Donnerstag früh passirenden Warschau⸗St.
Petersburger Personenposten lsiehe Nr. staltt. Das Personen⸗
seid kann in Wirballen gleich für die ganze Tour bis St. Peters⸗
urg bezahlt werden. Dasselbe beträgt:
für einen Platz im Innern
des Wagens.... . 40 Rubel Silb.
für einen äußeren Platz. . 30 Rubel Silb.
Fuͤr einen Platz von Wirballen bis Kowno beträgt das Personengeld 5 Rubel Silber.
h Von Warschau über Kowno nach St. Petersburg. z a) Schnellpast.
Aus Warschau: Donnerstag 12 Uhr Mittags, durch Kowno Sonnabend 125 Uhr Äbends, in St. Petersburg Dienstag 9 Uhr früh.
Personengeld von Warschau bis St Petersburg; für einen Platz im Innern des Wagens: 64 Rubel Silher, für einen äußeren Platz: 48 Rubel Si ber.
b) Personenpost.
Aus Warschau: Dienstag und Sonnabend 12 Uhr Mittags, durch Kowno Donnerstag und Montag früh, in St.
Peters burg Sonntag und Donnerstag 73 Uhr früh.
Personengeld von Warschau bis St, Petersburg: für einen Platz im Innern des Wogens 56 Rubel Silber, für einen äußeren Platz 40 Rubel Silber.
Reisende, welche Plätze für die ganze Tour bis St. Peters—⸗ burg belegen, erhalten unbedingt den Vorzug vor solchen Reisen⸗ den, welche die obigen Posten nur bis Kow mo, oder bis zu einer anderen Zwischenstation benutzen wollen.
ö. 5) Von Warschau nach Kowno.
Personenpost, aus Warschaus Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag 12 Uhr Mittags, in Kowno— Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonntag 33 Uhr früh,.
Personengeld don Warsfchau bis Kowno; für einen Platz im Innern des Wagens: 18 Rub. 80 Kop. Silb., für
; inen dͤußeren Platz: 15 Rub. 1 Kop. Silb.
6) Von Warschau über Brzesc⸗-Litewsk nach Mos kau.
Hö a) Sch nellpost.
Aus War schau: Montag 7 Uhr Abends, durch Brzesc⸗
Lite w st. Dienst ag Abends, in Moskau Sonnabend
Bersonengeld: far einen Platz im Janern des Wagens: bis
ö BGrzese⸗vitew sk 9 Rub. 28. Kop. Silb. bis
aan f0 Rub. Silbe 1
für einen äußeren Platz: bis Brzese Lite w sk 7 Rub. 42 stop Silb,, bis Mo s kau 50 Rub. Silb.
cpo st. 17 Uhr Mittags, durch Riga Petersburg
bis St. Peters burg.
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b) Person en po st. Aus Warschau: Dienstag und Freitag 7 Uhr Abends, durch Brzesc⸗-Litew sk Mittwoch und Sonnabend Abends, in Moskau Montag und Donnerstag
5, Uhr Nachmittags.
Personengeld: für einen Platz im Innern des Wagens: bis Brzesc-Litew sk Rub. 28 Kop. Silber, bis
Moskau 59 Rub. Silber, für einen äußeren Platz bis Brzesc⸗Litemök Pub. 42 Kop. Silb, bis Moskau 41 Rubel
. Silber.
Reisen de nach Brzese-Litewsk erhalten mit diesen Posten nur in so weit Beförderung, als die Wagen nicht von Personen besetzt sind, deren Reiseziel Moskau ist und welche bis dahin das Personengeld bezahlt haben. ⸗
. 7) Von Warsch au nach Brzesc⸗Litewsk. Personenpost, aus Warschau Sonntag, Mittwoch, Donnerstag
und Sonnabend 7 Uhr Abends,
in Brzese-Litewsk: Montag, Donnerstag, Freitag
und Sonntag 3 Uhr Nachmittags. Personengeld von Warschau bis Brzesec-Litewsk: für einen Platz im Wagen: 9 Rub. 30 op. Silb., für einen äußeren Platz: 7 Rub. 42 stop. Silb. Auf saͤmmtlichen vorgedachten Posten hat jeder Reisende
pro Pfund zu bezahlen.
In Bezug auf die Reisenden empfohlen, sich dieserhalb nur staiserlich russischen Post-Anstalten zu wenden, von Zwischenpersonen aber zu vermeiden.
In Fällen, zablung, als der Tarif beftimmt, Petersburg Klage zu führen.
Zu den Posten von Tauroggen St. Petersburg können bei den Anstalten in Tauroggen Telegraphen bestellt werden, jedoch unter der Bedingung,
.
20 Pfund Gepäck frei. Für das Uebergewicht find 5 Kopelen Silber
Vorausbestellung von Plätzen wird den direkt an, die betreffenden die Vermittelung
wo den Rifenden für die Plätze eine höbere Be. on arif b abgenommen worden ist, haben dieselben bei der Kaiserlich russischen Ober⸗Post-Behörde in St. .
.
und von Warschau nach skaiserlich Russischen Post⸗ und Warschau Plätze durch den daß der .
bestellte Platz auch in dem Falle bezahlt werden muß, wenn der⸗ felbe in Folge verspäteten Eintreffens des Räisenden oder aus
einem andren Grunde nicht benutzt wird.
Bei der Aufgabe der
telegraphischen Bestell-Depesche müässen zugleich die Kosten für die .
Rückan wort, welche von der betreffenden Faiserlich Post-Anstalt darüber ertbeilt wird, ob der zu haben ist oder nicht, entrichtet werden.
Ministe rin der geistlichen, Unterrickts⸗ und Y edizindl⸗ Angelegenheiten.
Preisbewerbungen bei der Fesniglichen Akademie der stün ste.
Geschicht zmalerei.
Ja Gemäßheit des Statuts der von des hochseligen Koͤnigt . eight zeit ic Her genen. Sinir e und Baukunst ist, die diesjährige akademische Konkurrenz für die Ge, schichtsmalerei bestimmt. Alle befähigten jungen Künstler in dem Alter
WMajestätz gestifteien Preis bewerbungen in der Malerei,
von weniger als 30 Jahren, in sbeson dere die Schüler der unterzeichneten Aladechie zu Berlin, so wie der Königlichen Kunst-Akademieen e Düsseldorf und Königeberg werden eingeladen, sich bei dieser Preis; bewerbung zu betheiligen. zu werden, müssen die sich meldenden jungen ünstler entweder die atademische Medaille im Aftsaal gewonnen und die bei der hiesigen Atlademie dorgeschriebenen Studien gemacht haben, ader ein Zeug niß der Fähigkeit von den Direktosen der Kunst⸗Akademieen zu Düsseldorf oder Königsberg oder von einem ordentlichen Mitgliede der unterzeic neten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeiter haben, beibringen. ö Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Direltorat der hiesigen Akademie bis zum Sonnabend, den 14ten April, Mittags 12 Uhr, persönlich erfolgt sein Die Prüfung, Arbeiten beginnen am tz. Aprn, früh 8 Utr. Die Hauptaufgabe wird am 23 April ertheilt und die fertigen Konkurrenz- Arbe ten müssen am 26. Juli d. J. abgeliefert werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 500 Thalern für drei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 15. Oftober d. J. bei der akademischen Feier
des Allerböchsten Geburtsfestes Ste Majestaͤt des Königs. Aut
laͤndern können nur Ehren-Preise zu Theil werden.
. ö k . ͤ . l. Große alademische Pxeiskewerbung Königlicher Stiftung in der
Um zu den Prüfungsaxbeiten zugelassen
Russischen gewünschte Platz noch
II. Bewerbung um den Preis der Mich ael⸗ Beer schen Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗ Beer schen Stiftung für Maler und Eildhauer jüdischer Religion ist ebenfalls für Geschichtsmalerei bestimmt. Die Wahl des dar⸗ zuftellen den Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen der Kon— kurtenten äberluffen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, und in Oel aus⸗ geführt sein, in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite nicht anter 25 bis 23 Fuß betragen. Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Akademie ist ebenfalls auf den 26. Juli d. . festgesetzt, und muß jedes derselben mit folgenden Attesten ver⸗ sehen sein: .
1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi— schen Religion bekennt, ein Älter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deu tschen Kunft⸗ Akademie ist.
2) daß die eingesandte Arbeit von den Konkurrenten selbst er⸗ funden und obne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm ausgeführt worden ist; in welcher Hinsicht jedech eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann. .
Vorläufige Meldungen zu diefer Konkurrenz find nicht erforderlich.
Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem einjährigen Stipendium von 596 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 15. Oktober d. J. zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs.
Perlin, den 7. Februar 1860.
Königliche Akademie der Kuͤnste.
Professor Dr. Ernst Guhl,
Professor Herbig, — Secretair der Akademie.
Vice ⸗Direktor.
Finanz⸗ Ministerium.
Verfügung vom 22. Nodember 1859 — betreffend die Tarifirumg von wollenen Zeugwaanren.
Nach der Bestimmung des amklichen Waarenverzeichnisses in der Anmerkung 5 zu dem Artikel „Wollene Waaren“ find fogonirt gewebte Zeuge solche, auf deren Oberfläche ein durch regel⸗ mäßige Verschlingung der Kett! und Einschlagfäden gebildetts Mufter erscheint; blos geköperte Zeuge gehören nicht zu den fagonimt gewebten. Zur Erläuterung des Begriffs von „blos geköperten“ Zeugen ist durch den Eilaß vom 29 Januar 1846, in Ueberein⸗ stimmung mit den in anderen Vereins staaten angenommenen Grund⸗ sätzen, vorgeschrieben worden, daß darunter nur die glatt geköperten Gewebe zu verstehen, zu den fagonirten wollenen Waaren mithin auch diejenigen zu rechnen seien, welche mittelst stöpers gemustert, ge⸗ frreift oder karirt sind.
Im Sinne dieser Befiimmung find alle ungewalkte unbedruckte
wollene Waaren von der Beschaffenheit der mit dem Berichte vom 21. v. Me. vorgelegten nebst den übrigen Anlagen hierbei zurückerfolgen den Proben, namentlich auch s. g. Serge als fagonirt gewebte an⸗ zusehen und demnach zum Satze von 50 Thlr. nach Pos. II. 41 1 des Tarifs zur Verzollung zu ziehen. Denn bei diesen sämmt⸗ lichen Waaren findet eine, wenn auch regelmäßige, Abwechselung bes Köpergewebes mit einem einfachen (Rreuz] Gewebe statt, sie
erschemen mittelst Köpers gemuftert (gestreift). ; die Zukunft demgemaͤß zu
—
Das Haupt ⸗Steueramt hat für verfahren. Perlin, den 22. November 1859.
Der Gener al-Direktor der Steuern.
An bas Haupt⸗Steueramt für auslänbische Gegen staͤnde hier.
Tages ⸗ Ordnung.
Siebzehnte Sitzumg des Haufe s der Abgeordneten.
Donnerftag, den 23. Februar, Vormittags 10 Uhr.
1) Bericht der Kommisston für Finanzen und Zölle über den Gesetzzentwurf, die Veranlagung und Erhebung der Grund⸗ 6 den bisher befreiten oder bevorzugten Grundstücken betreffend. .
2) Bericht derfelben stommission über den Gesetzentwurf, betref⸗ fend die für die Nushebung der Gvundsteuer⸗ Befreiungen zu ger dhrenbe Entschü digung. ö
Abgereist: Se. Excellenz der Wirlliche Geheime Rath und Ober⸗Praͤfident der Provinz Preußen, Eich mann, nach Königsberg i. Pr.
Se. Excellenz der Herzoglich anhalt ⸗ dessausche Wirkliche Geheime Rath und Staats⸗Mmister, von Plötz, nach Dessau.
zT icht am t lich es.
Preußen. Berlin, 22. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent empfingen heute Se. Hoheit den Fürsten zu Hohenzollern⸗Sigmaringen, so wie den General Feldmarschall Frei⸗ herrn von Wrangel, und nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths Illaire entgegen.
= Bei der in gestriger (16zten) netenhauses fortgesetzten Berathung l wegen Regulirung der Grundsteuer wurde 4 des Gesetz⸗ Eniwurfs J. mit der Bestimmung angenommen daß die Ent⸗ scheidung über den Termin, wann der Erlaß der definitiven Gesetze eintreten soll (am 1. Januar 1862, wie die Kommission vorgeschla⸗ gen hatte), bis zum Schluß der Berathung des ganzen Gesetzes vertagt werde. — Die folgenden Paragraphen des Hesetz⸗Entwurfs wurden, theilweise ohne Diskusston, angenommen, und somit die erste der vier GrunLsteuer vorlagen ersedigt.
Cöln, 24. Februar. Die Post aus England ist ausgeblieben.
Sachsen. Gotha, 20. Februar. Heute hat nach längerer Vertagung der gemeinschaftliche Landtag von Koburg und Gotha feine erste Sitzung gehalten. Verschiedene der Herzoglichen Dekrete bezogen sich auf die Rechnungen über gemeinschaftliche Aus—⸗ gaben, ein anderes Dekret betraf die Befähigung zum Staatsdien ste, während ein fernerer herzoglicher Erlaß die Einführung einer An— waltsordnung behandelte. — Vor Schluß der Sitzung wählte der Landtag eine Kommission, welche mit der Ausarbeitung einer Er⸗ klärung' betraut wurde, die in der nationalen Angelegenheit der Staatsregierung übergeben werden soll. (Weim. Ztg.)
Frankfurt a. M. 20. Februar. In der Bundestags⸗ Sitzung vom 18. d. M. würde don dem für die Verfassungs⸗-An—⸗ gelegenheit der Herz ogihümer Holstein und Lauenburg niedergesetz⸗ fen Ausschuffe, im Verein mit der Executions⸗tommission, aus An⸗ laß theils des Königlichen Patents vom 23. September 1859, einige interimistische Bestimmungen bezüglich des Herzogthums Hol tein enthaltend, theils einer Note des Königlich dänischen Bun destags⸗ Gesandten vom 2. November v. JJ, eingehender Vortrag er⸗ stattet. Die Bundesversammlung besckloß, über die von dem Uus⸗ schusse gestellten Anträge am 8. März zur Abstimmung zu schweiten, wo dann das Nähere bierüber mitgetheilt werden soll. Ferner erstattete der betreffen de Ausschuß Bericht über die bereits am 6. März 1858 von Preußen beantragte und in neuester Zeit von mehreren Seiten wieder angeregte Veröffentlichung der Protokolle der Bundesversammlung und stellte den Antrag auf nachstehenden Beschluß: „I) die Protokolle der Bundes versammlung werden in der Regel und zwar als bald nach dem Drucke der für die bohen Regierungen bestimmten Exemplare mittelst einer be⸗ sonderen Sammlung veröffentlicht. Ueber diejenigen Fälle, in wel⸗ chen ausnahmsweise ein Gegenstand unbedingt oder zestweise geheim zu halten ist, deschließt die Bundesverfammlung sofort in der Sitzung äber welche das Protokoll aufgenommen wird. Der bestehenbe Ausschuß wird mit Einleitung des Weitern zu diesem Zwecke beauf⸗ tragt. 2) Hierneben verbleibt es bei dem Beschlusse vom 7. Ro⸗ vember 1851, wonach unter Leitung des Ausschusses die Verhand⸗ lungen einer jeden Sitzung der Bundesversammlung, insoweit deren alsbaldigen Bekanntmachung nichts entgegensteht, ibvem wesentlichen Inhalte nach sofort durch dre Tages blaͤtter veröffentlicht werden.“ Weitere Vorträge und dec if beirafen militarrische Ange⸗ legenheiten und Eingaben von Privaten, worunter eine solche der
der volkswirthschaftlichen Monats schrift Der Compaß“
er Reclamationg-stommission, welche verdienstlich, eine
sofort
Sitzung des Abgeord⸗ der Gesetz⸗ Entwürfe
beschlossen:
tokoll empfehlend zur
und die Monatschrift für di
anzuschaffen. Endlich murde
wen ehemaliger Bundesbedien stete Ding being Nassau. Wies baden, 20. Februar. In der heut
allgemeinen Ausschußsitzung hat der Abgeordnete hr. gang bei
Anforderung der Bundes koften den Antrag angekün
versammlung wolle Herzogliche Regierung ert
legenheit allen ihren Einfluß dahin zu verwenden, daß
Eentralgewalt mit Volksvertretung geschaffen werde. (Rh. ⸗Lhnztg.) Schweiz. Gern, 21. Februar. Der Bundes rath ernannte
Herrn Tschu dy definitiv zum außerotdenklichen Gesandten in einer
i . in Brafilien behufs Regulitung der eng, se der
aus der Schweiz dahin Ausgewanderten. Der Bundesrakb
,,
Freipiätze am ollegium Borromäͤum zu M
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