Vernichtung zu bestimmen seien, möglichst die Gutachten und Ver füg ung vom lt, Januar 1860 — betreffend die . 487 träge der Forstbeamten berücksichtigen. AuNsdeh nung der den
Berlin, den 28. Februar 1860. halfsbedürftigen Familien Bekanntmachung dom 2. März E860 — wegen Durch Verfügung des strieg sministeriums
Dje 8 ; o 3 8 ö e. 2X K 146 T , , n, n, und Landwehr Ausreichung der Zins Eoupons Ser. III. umd Den 117. ear. 26 Der Justiz Minister Mannschaften von den Kreisen zu gewährenden Tat ö d Schuldverschreibungen der Mahlke, Proviant ⸗ Amts Eontroleur in Erfurt, mit Pension in den Simons. AUnterstützungen auf die Familie . dran T a Fons zu Re . — Rahestand versetzt, unter Beilegung des Charakters als Proviantmeister. . 4 Familien der Lrain Staats-Anleihe von 1852. 2 b 85 . Müll M ͤ ier ; ; . ben ga ectter als Proviantmeister immtliche Gerichtsbehörden, mit Aus 4 3 1 . ,, Müller, Magazin- Rendant, mi t n, , m e des Appesla. zu einem an das Koniglichn Krings: Ministeri ĩ Zu den , ne dm, n, r m m . . in Berlin, nach en verseßt als air r, l= , fionsgerichtshofes zu Göln. 95 2 nia, , 19 ichs Kriggé ; Ministerium erstatteten werden die den Zeitraum nem 1 pi . ) 6 851. . z =. . preußischen Proviant⸗Amtes. Timte, Prob antam fi . Berichte über die während der Monate Mai, Juni und Juli d, J umfassenden Zinscoupons Se]. III. und Talons von der Controle jouis, nach Rastatt verseßt. von den Kreisen gezahlten Unterstützungen an hülfsbedürftize der Staats papiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92 Parterre rechts, Familien zum Dienste eingezogen gewesener Reserve- und Land— vom 1i9gten d. Mets. ab, Vormittags von 9g bis 1 Uhr, mit Aus- wehr ⸗ Mannschaften hat das Königliche General ⸗Kommando des nahme der Sonntage und der drei letzten Tage jeden Monats, aus⸗ ; 1. Armee⸗Corps hervorgehoben, daß es sich im militairischen Inter gereicht werden. Der Controle der Staatspapiere sind zu diesem Nichtamtliches. Weinisterium des Innern. esse nicht rechtfertigen lasse, die hülfsbedürftigen Familien' zum Behufe die Schuldverschreibungen mit einem von dem Einreicher zu Dienste einberufener Train Soldaten von der beregten Unterstüͤtzung unkerschreibenden Verzeichnisse, in welchem sie nach Littern, Num- Cirkular⸗Erlaß vom 22. * ember 1859 — betref auszuschließen. Diese Ausschließung gründet sich auf den diesseiligen mern und Beträgen aufzuführen sind, zu übergeben. Formulare fend die Annahme der Zöglinge der Realschulen Erlaß vom 19. Juli 185 in welchem ausgesprochen worden, daß hierzu werden von derselben unentgeltl c verabfelgt 1 . als Eivil Supernu mera , * . rob '! 5a ine Verpflichtung der Kreise ür Unterstuͤtzung der hülfsbedürftigen In Schriftwechsel kann sich die Controle 4 e wap . e r . ei den Provinzra Familien eingezogener Train-Soldaten gesetzlich nicht zu begruͤnden mit Uuswaͤrtigen nicht einlassen, vielmehr müssen Letztere ihre Bebörden. ist, da der letztere weder zu den Reserve- noch zu den Landwehr— Schuldverschreibungen unter dem portofreien Vermerke: 369 Berlin, 10. März. Se. Königliche Hoheit der P rinz⸗ Mannschaften gehören, daß dieselben vielmehr nur gleich den Rekruten „Staats-Sch uldberschreibungen von 1852 zur Regent nahmen heute Vormittag die Vorträge des Wirklichen Cirkular. Verfügung vom 4. Februar 1856 (Staats ⸗ Anzeiger Nr 86 zu behandeln sind . Beifügung neuer Coupons. Geheimen Raths Illaire und des General⸗Majors Freiherrn von S. 654). Für die damaligen Verhältnisse traf diese Entscheidung zu; an die nächste Regierungs-Hauptkasse einsen ken (oon welcher sie Manteuffel entgegen und empfingen die Meldungen des Generals seitdem jedoch die Train-Soldaten im Frieden ausgebildet werden, solche mit den neuen Eoupons portofrei zurückerhalten werden. der Infanterie von Hahn, der General-Lieutenanks Encke und von befindet sich eine nicht geringe Anzahl derselben im Reserpe⸗ und Die P ortofr eiheit daue rt jedoch nur bis zum 1 sten Puttkammer, des General⸗ Majors Elten, so wie vieler anderer Landwehr-Verhältnisse und demnach mit den übrigen Mannschaften November d.
Preußen. Potsdam, 10. März. Das Befinden Sr. Majestät des Königs war in der vorigen Woche befriedigend, indem sich außer dem körperlichen Wohlbefinden auch eine größere geistige Regsamkeit kund gab.
Nach der Ew. ꝛc. unter dem 4. Februar 1856 bekannt ge machten Allerhöchsten Ordre vom 10 Nobember 1855 hatten bisher diejenigen Personen, welche zum Civil-Supernumerariat bei den Provinzial-Verwaltungs⸗Behörden zugelassen werden wollen, zum Nachweise ihrer Schulreife das Zeugniß der Reife entweder für die erste Klasse eines Ghmnasiums oder aus der ersten Klasse einer höheren Bürger⸗ (Real-) Schule beizubringen. Inzwischen sind die letztgedachten Schulen, wie die, in dem diesjährigen Ministerial⸗ Blatt S. 262 veröffentlichte Unterrichts- und Prüfungs⸗Ordnung vom 6. Oktober d. J. näher ersehen läßt, mit Unterscheidung der „Real⸗“ Schulen von „höheren Bürger⸗“ Schulen einer Reorganisation unterworfen worden, nach welcher nur noch die Realschulen Zeugnisse, die zur Aufnahme in das Civil-Supernumerariat bei den Provinzial⸗ Verwaltungs⸗Behörden befähigen, ausstellen können. Diese Schu len zerfallen in jwei Ordnungen, und ist es hinsichtlich derjenigen ꝛ: Sachsen. Meiningen, *
. 1 Orhnung n. verblieben, daß . Zöglinge e uf In Dienstag, den 13. März, Vormittags 10 Uhr. Landtage die Abstimmung über das
er Aufnahme in das Civil-Supernumerariat bei den Provinzial⸗ . . is zorber des Gesetz Ent selbe würde angenommen, jedoc
Verwaltungs⸗Behoöͤrden eines , n. der Reife au . . den Königlichen Ober-Prxäsidenten der , n n, 3. e , ö. wn n ,,, .
Klasse bedürfen. Dagegen ist durch die abschriftlich beiliegende Provinz X. wurfs, die Aufhebung der Beschränkungen des vertrags der Regierung bekampfte wichtige
z des Gesetz⸗Entwurfs, zessions- Entziehung bei Preßerzeugnisfen ; ichen Erkenntnisses stattfinden durse
. ö Offiziere im Beisein des Kommandanten, General-Majors von des Beurlaubtenstandes in gleicher Lage. Mit Rücksicht hierauf Mit diesem Tage tritt die Portopflichtigkeit für solche Sen ⸗ Aivensleben
unterliegt es keinem Zweifel, daß die Kreise die Verpflichtung haben, dungen ein, und es werden dann auch die Dokumente mt den t , ,,, r z elt 96 8951 . Sitzung nach längerer General-Diskussion des Gesetz . Entwurfes wegen des städtischen Einzugs- u. s. w. Geldes den § 3 in de . , Fassung der Kommission an nebst einem Amendement ; Kata n, G emet. Gu enthe Krausnick, wonach der Maximalsatz des Einzugsgeldes 20 Thlr. beträgt. Schließlich wurden die S8. —— 11 Diskussion in der Fassung der Kommission genehmigt
ie hülfsbedürfti Famili ö ; insendern auf ihre Kosten zurückgesa de Das Herrenhaus na die hülfsbedürftigen Familien zum Heere einberufener Train-Sol Coupons den Einsendern auf ihre Kosten zurückgesandt werden Das Herrenha! 1
daten, insoweit die letzteren der Reserve oder Landwehr angehören Berlin, den 2. März 1860. gleich den Familien der übrigen Kategorieen der Mannschasten des Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Beurlaubtenstandes im Sinne des Gesetzes vom 27. Februar 1850 zu unterstuͤtzen. Ew. ꝛc. stelle ich hiernach die weitere gefällige Veranlassung ergebenst anheim
Berlin, den' s. Januar 1860. Tages ⸗ Ordnung. Cöln, 9. März. Die Post aus England vom?
Der Minister des Innern Ir on, Im Auftrage: 25ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Sulzer
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mäßigen Zinssatzes betreffend. ssion zur Berathune ontwi betreffend das eheliche Güterrecht in der Provinz Westfalen
Allerhöchste Ordre vom ? 5. Oktober d. J. (a. genehmigt worden, . ᷣ daß die Realschulen erster Ordnung hinsichtlich der Zulassung zum , , Civil Supernumerariagt den Gymnasien gleichgestellt werden, und! * . jf dees, Essen und Duisbur
daß demzufolge die Annahme als Civil⸗ Supernumerar bei den Finanz-⸗Ministerium. und den Kreifen Rees, Essen und Vuis urg. Nassan. Wiesbaden,
Provinzial-Verwaltungs⸗ Behörden von der Beibringung eines ? 39 Fünfter Bericht der Kommisston für Petitionen a Inbetrachtnah e der Reife für Prima eines Gymnasiums oder einer Hanpt⸗Verwaltung der Staatsschulden. daß der nassauische Bundest Realschule erster Ordnung abhängig sein soll. . für Wiederherstellung der he Ew. c. geben wir auf, Sich fortan hiernach zu achten. B eka nn tm achung vom 1. Dezember 1859 — betref— ͤ . 6 . ; ee, stimmen, zum Beschluß erhoben, n Berlin, den 22. Dezember 1859. fketnd die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen Per sonal beränderungen in der imer
9 21 9 * . 28 F . ö 331 . ** . ö. F . er. Der Minister des Innern A —ö ngen bom Jahre ööö und für die Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛcç. von Patow. Graf von Schwerin. Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.
Ernennungen, Beförderungen u nd Berseßungen. das Einstan z z j e 8 RR (Gol. * 2 1 — — ). 9g r⸗-Aer t e. ' er Non An Gesetz vom 15. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 100 S. 789) Mail — 966 h rua 5 a . . J — * 929 ü ) oa * 3 ĩ ö e 91 8 8 12 . ) 4 2. . 8 11 sämmtliche Königliche Regierungs⸗Präa n. Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 103 S. 817). Dr. Cha lons, Ober-Stabs⸗ und Regts. Ärzt des 36. Inf; Regis 81 Bekanntmachung vom J. Januar 1858 (Staats, Anzeiger Nr. 10 S. 66) in gleicher Eigenschaft zum 5. (Ulanen, Regiment, Dr. Web er, Militairdienst erheblic Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 30 S. 213) Ober ⸗Stabs« und Garnison⸗Arzt in Breslau als ver g fee . . und Negiments Arzt zum 36. Infantzrie n n eln Oesterreich. ö 4 ; , 1 36 Kö —⸗-Bataillons, un T rnennung . f Dur ere mehrfach veröffentlichte — Stabs- und Bataillons-Arzt des 6. Jager⸗-Sa n. glrit nach nehmen wir nachtehen en Auf den Bericht des Staats ⸗Ministeriums vom 29. September 2 A uach naler? mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom am Ober-Stabs-Arzt mik Hauptm. ; Nang, als Garnison-Arzt nach gyisitairebrte dieses Jahres genehmige Ich hierdurch mit Bezug , , , * . April 1857, J. Januar 1858 und 26. Januar d. 27 sind die⸗ Breslau Pr Massalien Sber⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des 5 Kürass. ; 9. . e . ; * ö. ! k . Deyn g I 1 40 Ners 8 6 36 = . 2 . X 3 Dr. 1 x . , , 2 . othwendiakei versetzt vom 10. Nodember 1855, daß die Realschulen erster Ordnung hin ⸗ senigen Personen, welche K ssen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Regts., in gleicher Eigenschaft zum 10. Inf. Regt. versetzt. Dr. 3 ch 2 Not . . 23
2 S Sn — 11
sichtlich der Juiassung zum Cixil- Suxernumerariat den Ehmnasien gleicht. arlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den Gtnbs. unt Vats, Ärzt des 21. Inf. Negts, zum in, ,.
gestellt werden und daß demzufolge die Annahme als Cibil . Supernumerar 4 Juli 1855 festgesetzten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrolle Regts. Arzt des 5 Kürass. Regts. mit Hauptmanns- Nang, n
3 den nn,, , , Behörden don der Beibringung eines der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis- oder Lokal-Kassen na'nn, Affistenz-Arzt des 4. Kürgsf Regts, zum Glahn, nn, n. 316
Zeugnisses der Reife für Prima eines Gomnasiums oder einer Realschule eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßhei ö; des 1. Baits. 25. Ldw. Regts. ernannt. Dr. Stephan, .
=. ) de, die Zulassung zum Supernum Gesetzes vom 15. April Bats. Arzt a. D., zu ießt n , , n, säsablichen
bei der Verwaltung der indirekten Steüern aber erforderlich sein soll worden als Ober Stabs⸗Arzt verliehen. Den im Reserbe⸗Verhãältniß befindlie e
daß die betreffenden Aspiranten die Prima entweder eines Ghymnafiumts ./) . praktischen Aerzten und Wundärzten: Dr. Stobbe, vom 1 Shw. Regt
oder einer Realschule erster Ordnung mindestens ein Jahr lang mit gutem Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer Dr Ts rn, voin 3. Landw. Regt, Dr. Seficki, bom 21. Landw. Regt.
Erfolg besucht haben. ; g mit gutem nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals Dr Saka n, vom 2. Landis. sießtz Per ahr rr denn Chee
n , s Göeer üg gufgefor zert. solchen bei der Kontrolle der Staats papiere hierselbst, Regt? Dr. Jansen, dom Landw. Bat. zo dne irgts, ber s ne.
den 95. Oktober 1859. 2 ranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ als Assistenz⸗Arzt verliehen. Haendler, Asssten z Arzt des 5. Hu , n.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine Ronczkows ki, Assistenz Arzt 28 e In. e en 3 , . ; a oder Bescheide in Empfang zu nehmen. J kö Sieg roth, Ai sistenz - Arzte te ts, . k n, e, n r. vom ö Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen—⸗ sicht, guf fa fte 7. . ken fe, ganblv. Regt, Pr Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns-Kassenscheine vom 38 . Asfisten' Art vom 21. Landw. Regt. Adelheim,
Simons. In Vertretung des Kriegs⸗Ministers: Hering. von Patow Ren, ec. ,. 39 , . Aufforderung, dieselben bei der w , pom 35. Inf. Regt., sämmtlich der Abschied bewilligt Graf von Pücler bon B ethm ann Ho weg . ECrs⸗ . (. . i , . r dfn, Regierungs⸗Hauptkassen ar Wmili ir⸗Beamte
,,, n Ersatzleistung einzureichen. . wt ilitarr⸗ *ĩ k 4 Großbritannien un?
, Berlin, den 1. Dezember 1859. ch Allerhdöchste Kabinets-Ordre Der ,
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. dor, V r . März. —
Natan. Gamet Guenther. Orewiß, Zahlm. vom Landw. Bat. des 35. Juß. Negra, bei feüter se (esgern nach va
Pensionirung die Aussscht auf Anstellung im Civildienst ertheilt gelle .
1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent
—
An das Staats⸗Ministerium