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das Abgangs⸗ ZJZeugniß der zul besuchten 6. . des Kadetten ⸗Corps, nicht fehlen.
2) Von den 3 Monat Dien enden.
und . vorgeschriebene, von den Offizieren der Compagnie c.
ausgestellte und von den Commandeurs beglaubigte Füh⸗ rungs⸗ und Qualifications⸗Zeugniß, auf Grund dessen das Reife⸗Zeugniß nach bestandener Prüfung sogleich extrahirt werden kann. 3) Bei wiederholter Prüfung. Ein Rational mit kurzer Fuͤhrungs⸗Angabe nebst Auszug der letzten Pruͤfungs⸗Resultate. i. Offizier-Prü fung. Bei der Anmeldung sind einzureichen: a) das National Für Jeden besonders) Schema C der Ver⸗ ordnung vom 26. März 1846. t 16 Unter Dienstzeit ist das Datum des Portepeefähnrich⸗ Patents oder der betreffenden Ernennung zu dieser Charge aufzunehmen. b) das kurz abgefaßte Gurriculum vitae, dahinter die Unter— richts⸗Nachweisung; e) das Füuͤhrungs⸗Zeugniß;
4) ein, als eigene Arbeit des Examinanden pflichtmäßig von
einem Offizier bescheinigtes Croquis,. . Von früher Studirenden find ihre Univerf Papiere beizulegen.
Bei wie derhokten Prüfungen genügt das National
allein, nebst kurzer Führungs Angabe. Allgemein. — . Alle Examinanden zu beiden Prüfungen haben sich spätestens Freitag vor dem ihnen bestimmten Termin, im Dienstlokal der
Gber⸗Milltair⸗Examinations⸗Kommission, Lindenstraße Nr. 4, bei
dem Major Wittke zu melden. 1. Anträge auf Extrahirung von Reife⸗Zeugnissen zum Portepeefäh nrich
werden allmonatlich bis zum 26st en an die Ober⸗Militair⸗Exami⸗ nations⸗-ommission eingereicht; die betreffenden Offizier⸗Aspiranten, einschließlich Abiturienten und charakterisirte Portepeefähnriche,
müssen 3 Monate praktischen Dienst gethan haben, 17 Jahr alt
sein, und können regimenterweise in einem Rational (Schema C.)
zusammengefaßt werden. Demselben sind beizufügen:
das Führungs⸗ und Qualsfications⸗-Zeugniß, und für Abiturienten
Realschulen erster Ordnung eh Maturi⸗ Pe- --, , d icht preußischen Ghm⸗
von Gymnasien und 5 1
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nasium ausgestellt, so muß es vom Königlichen Ministerium der
Unterrichts-Angelegenheiten als gleichberechtigt mit inländischen
Reife⸗Zeugnissen anerkannt sein,.
1V. Für die nach der Allerhöchsten Verordnung vom 6. Fe⸗
bruar dieses Jahres pass. 1, 2, 5. in der Offizier-Prüfung für be⸗
standen erklärken Portepeefähnriche und Selektaner, werden von den
Directionen der Kriegs- (Divisions⸗-) Schulen, resp. von dem Kom—
mando des Kadetten-Corps die Nationale und Prüfungs Resultate
ohne Verzug zur Ausfertigung der Reifezeugnisse an die Ober— Militair⸗Examinations⸗Kommission eingesändt. Berlin, den 13. März 1860.
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. von Voigts⸗ Rhetz. von Hartmann.
Tages ⸗ Ordnung.
Siebzehnte, Sitzung des Herrenhauses. Freitag, 3. März, Vormittags 11 Uhr.
I) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesetzentwurf, die Aufsicht der Bergbehörden über den Berg— 1 9 das Verhältniß der Berg- und Hütten-Arbeiter be⸗ reffend.
7 Vierter Bericht der Petitions-Kommission.
30ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Freitag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr.
Bericht der XII. Kommission über den Gesetzentwurf, betre end die Feststellung der Wahlbezirke für das hae. der ,
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie
und kommandirende General des Aten Armee⸗C von Stettin; mee⸗ Corps, von Wussow,
itäts⸗
Se. Extellenz der General der Infanterie und kommandirende General des Aten Armee⸗Corps, vd n Schack, von Magdeburg; Se. Excellenz der General⸗Lieutenant Herwarth von Bitten⸗
feld, mit ihrn des Jten Armee⸗Corps beauftragt, von Munster;
Der General⸗Major und Kommandant von Mainz, von Oelrichs, von Mainz; ;
Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath, außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am Königlich dänischen Hofe, pon Balan, von Kopenhagen.
Verzeichniß der Vorlesungen und praktischen Uebungen,
welche auf der hiesigen Königlichen Thierarzneischule
im be vorstehenden Sommer ˖ Semester, vom 12. April er. ab, gehalten werden.
1) Der Herr Geheime Medizinal · Rath, Direktor, Professor Dr. med. Gurkt wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, don
„g bis 10 Uhr, die Physiologie und von 10 bis 11 Uhr die Natur⸗ geschichte als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Natur vortragen. An denselben Tagen von 2 bis 3 Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird an geeigneten Tagen Exkursionen verbinden. Unter seiner Leitung geschehen die Sertionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen derjenige rr . sein wird, in dessen Krankenftall das Thier ge— allen ist.
2) Herr Prof. Dr. med. S ertwig lehrt täglich, mit Ausnahme des Sonn abends, bon gz bis 7 Uhr Morgens Arzneimittellehre und am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chikurgie und Operationslehre, Außerdem wird derselbe, mit Zuziehung don Eleven der Anstalt, kranke Hausthiere (mit Aus⸗ Rahme der Pferde und Hunde), sowohl in hiesiger Residenz, als im Teltowschen, Niederbarnimschen und Osthavellandischen Freise, in den Ställen ihrer Besitzer, auf Verlangen, thierärztlich und ohne Ent⸗ geld behandeln. .
Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Dienstag und WMittwoch, don 11 bis 12 Uhr, über Physik und am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 bis 4 Uhr Nachmittags
Pharmakologie und Formulare Vorträge. Außerdem leitet derselbe
täglich die pharmazeutischen Uebungen in der Schulapotheke.
Herr Lehrer Dr. philos. Spinola wird täglich des Morgens von sz bis 9 Uhr den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie der sämmtlichen Krankheiten der Hausthiere und 3 Mal wöchentlich,
des Montags, Mittwochs und Freitags, von 5 bis 6 Uhr Nachmittags,
über Exterieur des Pferbes lesen. Außerdem leitet derselbe täglich des
Vormittags von 9 bis 10 ÜUhr und des Nachmittags von 4 bis
JZ ühr den prartischen unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. In geeigneten Stunden wird derselbe die chirurgischen Operations- Uebungen unter seiner
Leitung berrichten lassen, Der Vorsteher der Schulschmieden und Brigade⸗Roßarzt, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Freitags von 5. bis 6 Uhr Nachmittags Repititionen über die Lehre vom Hufbeschlage halten und die prak⸗ tischen Uebungen in der Instructionsschmiede taglich leiten.
Herr Lehrer und Departements-Thierarzt Köhne wird täglich des
Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht in den Pferde⸗Krankenställen ertheilen.
Außerdem wird derselbe Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags des Morgens von 6 bis 7 Uhr, uber gerichtliche Thier ⸗ heilkunde und Veterinair-Polizei, Mittwochs von 6 bis 8, und Sonn⸗
abends von 6 bis 7 Uhr des Morgens über Gestütkunde lesen.
Der kommissarisch als Lehrer angestellte Kreis Thierarzt a. D. Herr
Winckler wird Dienstag, Freitag und Sonnabend von 11 bis 12 Uhr über allgemeine Hausthierzucht und Diätetik lesen, in ge⸗
eigneten Stunden diaͤtetische und klinische Demonstrationen bei den der Thierarzneischule gehörigen Hausthieren halten und den klini⸗
schen Lehrern assistiren.
Herr streis-Thierarzt und Repetitor Müller wird in geeigneten Stunden die Repetitionen über allgemeine Pathologie und Therapie und über den zweiten Theil zur speziellen Pathologie und Therapie
halten.
Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da die Aufnahme neuer . Eleven nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stattfindet, zum be⸗ vorstehenden Sommer -Semester keine neuen Schüler rezipirt werden, mit ‚. Ausnahme solcher Eleven, die schon auf auswärtigen Anstalten studirt haben und hier nicht den ganzen Kursus machen wollen. Dagegen steht . hospitirenden Zuhbrern die Theilnahme an dem Unterricht, gegen Ent ⸗
richtung des ublichen Honorars, frei. Berlin, den 10. März 1860.
Königliche Thierarzneischul⸗Direction.
V icht amtlich e.
Preußen. Berlin, 22. März. In der gestrigen (29sten Sitzung des Abgeordnetenhguses reid! (a 5 . ( mitgetheilt wurde) der Minister des Innern in Folge Allerhöchster ö Ermächtigung den Entwurf einer Kreis-—Ordwung für die sechs östlichen Provinzen der Monarchie und begleitete die
Vorlage mit folgenden Worten:
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ch bedauere, daß es mir nicht moglich gewesen ist, diesen tief eingreifen den ß Entwurf früher vorzulegen; es war dies nicht moglich, weil namentlich die Sammlung des statistischen Materials nicht früher beschafft werden konnte. Auch heute noch bin ich nicht in der Lage, dieses Mate⸗ rial und die Motive zugleich vorlegen zu können, ich hoffe dies aber in den nächsten Tagen thun zu können. Meine Herren, als das höchste Vertrauen mich an diese Stelle berief, auf der ich zu stehen die Ehre habe, mußte ich es mir zum Bewußtsein bringen, daß es cine meiner wichtigsten Aufgaben ist, auf dem Gebiete der Kom— munal⸗Verwaltung diejenigen Reformen einzuführen, welche durch die Zeit dringend geboten find. So wenig mir das Bedürfniß zweifel⸗ haft war, so wenig durfte ich mir die Schwierigkeiten verhehlen, welche dem Unternehmen entgegentreten. Es liegt in der Natur
der Kommunal ⸗Verhästnisse, welche so unmittelbar in die Praxis eingreifen,
daß man einerseits dem praktischen Bedürfniß Rechnung tragen, anderer⸗ seits mit der größten Energie an dem alten Ueberkommen festhalten will, und jedes Abweichen von demselben als eine dringende Gefahr für das Vaterland betrachtet. Ich habe geglaubt, daß es die Aufgabe der Staats— regierung ist, mit dieser Reform bemnach vorzugehen. Es handelt sich da—⸗ bel um die Polizei Verfassung in den östlichen Probinzen und um die Regelung der Gemeindeverhällnisse, um die Kreis- und Provinzial - Ord⸗ nungen. Die Regierung hat geglaubt, mit der Regelung der Kreis verfassung anfangen zu müssen, und ich habe den Standpunkt der Regierung zu rechtfertigen. Zwei Gründe haben die Negierung bestimmt: 1) die greis⸗ vertretung ist der Mittelpunkt für die wichtigsten und wesentlichsten Kom⸗ munen⸗Interessen namentlich seit die Gesetze von 1841 und 1842 den Kreisständen das Recht gegeben haben, streissteuern auszuschreiben. Von diesem Recht haben die Kreisstände reichlichen Gebrauch gemacht; es sind allmäͤlig 6 bis 7 Millionen Kreis- Obligationen ausgegeben und für Zwecke des Chausseebaues derwendet. Schon aus diesem finan— ziellen Gesichtspunkte ist eine Regelung der Kreisbertretung ge⸗ boten. Zweitens sieht die Regierung in einer richtig organisirten Kreisvertretung erst dasjenige Organ, dessen sie bedarf, um die nöthigen Reformen in der Polizei ⸗Verfassung und Gemeinde⸗ Ordnung zu machen. Was die Polizei⸗Verwaltung betrifft, so stehe ich feinen Augenblick an, auch von diesem Platze aus, meine Meinung dahin auszusprechen, daß mit der Wiederherstellung der gutsherrlichen Polizei (ef. v. 14. April 1856) ein Weg beschritten ist, auf dem die Autorität der Obrigkeit nicht gestärkt, noch auch der Ortspolizei diejenige Gewalt gegeben wird, welche im staatlichen Interesse nothwendig ist. Es wird daher die Gewalt der gegenwärtigen Inhaber der Polizei Obrigkeit andern Organen übertragen werden müssen. Es ift nicht meins Meinung, diese Organe in der Weise herzustellen, daß,
wie man wohk sagt, das Land mit bezahlten Schreibern über ⸗
schwemmt werden soll; hätte ich nur diese Alternative, so würde ich es vorziehen, an den jetzigen Zuständen sestzuhalten. So liegt die Sache aber nicht; ich glaube, es laßt fich eine Einrichtung treffen, welche angesehene Eingesessene des Kreises mit staatlicher Äutorität bekleldet. Man kann nun entweder die Stellung der Gemeindebehörden stärken und die Ausübung der Polizeigewalt zwischen ihnen und dem Landrath theilen, oder eine Zwischen⸗Instanz von angesehenen Männern bilden. Vielleicht ist das Beste eine Foömbination beider Wege, so daß je nach den verschiedenen lokalen Verhaͤltnissen der eine oder der andere gewählt wird. Zur Entscheidung darüber ist nun eine gut organisirte Kreisbertretung unbedingt nöthig. Dasselbe gilt auch von der Gemeinde⸗ Verfassung. Die Gemeinde⸗Ordnung von 1856 ist wesentlich an der Sprö⸗ digkeit der Verhaäͤltnisse im Lande selbst gescheitert; mit dem in der Gemeinde⸗ Ordnung von 1856 eingeschlagenen Wege muß man versuchen, wie weit man kommt, wenn man von derselben eine angemessene lokale An⸗ wendung macht. Es handelt sich dabei wesentlich um drei Punkte: Stellung des Ortsvorstandes, angemessene Repräsentation der Gemeinde und an—⸗ gemessene Vertheilung der Abgaben. In allen diesen Beziehungen ist die Einholung des Gutachtens der Kreisvertretung in der Gemeindeordnung von 1856 ausdrücklich vorbehalten. Dazu muß der Kreis erst so organisirt sein, daß er wirklich alle Interessen vertritt, und dies ist der Zweck der gegenwärtigen Vorlage, Auf die Geschichte der Gemeindeverfassung brauche ich nicht näher einzugehen. Ich habe schon erwähnt, daß durch die Ge⸗ seße von 1841 und 1842 die Thätigkeit der greisversammlungen eine wesentlich andere geworden, daß sich aber die Nothwendigkeit einer Aenderung herausgestellt hat. Diese Rothwendigkeit fand im Jahre der Revolution darin ihren Ausdruck, daß die Aufhebung der betreffenden Gesetze als ein Akt der Gerechtigkeit gefordert wurde. Auf die Legis⸗ latlv: von 1850 und folg. gehe ich nicht näher ein. Die Thätigkeit der Regierung, eine Fortbildung zu erwirken, hat seit dem Jahre 1853 nicht geruht; alle Versuche aber sind gescheitert, weil man sich nicht entschlie⸗ ßen konnte, das Prinzip aufzuheben, auf welchem die Kreisvertretung gegenwärtig beruht. Nach meiner Ueberzeugung muß aber das Prinzip aufgehoben werden, wenn man überhaupt etwas Haltbares schaffen will. Das Privileglum der Virilstimmen der Rittergutsbesitzer soll nach dem vorliegenden Gesetz⸗ Entwurf wegfallen. Dagegen soll der große Grundbesitz besondere Wahlverbände bilden. — Ferner charakterifirt sich der Geseßtz⸗ Entwurf durch die Schaffung eines Ausschusses, welcher bestimmt ist, den Landrath zu unterstützen. Trotz der dringenden Arbeiten, welche dem Hause schon vorliegen, hoffe ich, daß das Haus sich einer eingehenden Prufung der Vorlage nicht ent⸗ ziehen wird. Allen denen, welchen die Basis nicht breit genug erscheint, möchte ich zu bedenken geben, daß in der Vorlage schon ein großer Fort⸗ schritt liegt, und daß es nöthig ist, die bestehende Verwaltung mit der Schonung zu behandeln, welche allein verträglich ist mit den Interessen des Staates; diejenigen aber, welche sich in einer bevorzugten Stellung befinden, mögen bedenken, daß ein berechtigter Einfluß nur dann sich er⸗ halten läßt, wenn er sich nicht an die Formen festklammert, über welche die Zeit fortgegangen ist. Sachten. Meiningen, 20. März. Die gestrige Sitzung des Landtags entschied über die wichtige Regierungsvorlage, be⸗
treffend die Versetzbarkeit der richterlichen Beamten, und zwar in ablehnender Weise, indem man mit allen gegen drei Stimmen. gemaͤß dem Ausschuß-Antrag, für Aufrechthaltung des Gesetzes von 1850 sich erklärte nach welchem nur in einigen, ausdrücklich , , . eine solche Versetzung wider Willen zulässig st. P. . Ztg.
Schweiz. Bern, 19. Maͤrz. Der Bundesrath empfing, wie der „Schw. M. telegraphisch meldet, heute etwas beruhigen⸗ dere Berichte von Paris, doch ist das Vertrauen wankend. In⸗ zwischen ergänzte der Bundesrath den eidgenössischen Stab mit 4 Obersten (Brigade⸗Generalen), 18 Oberst⸗Lieutenants, 17 Majoren 16 Hauptleuten. ͤ
Belgien. Brüssel, 20. März. Die Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf, welcher die ungefügen sKupfer⸗
stücke von 5 und 10 Cents unterdrückt und durch kleine Münzen
ersetzt, die 25 pCt. Nickel auf 75 pCt. Kupfer enthalten, diskutirt und genehmigt. — Der Senats⸗-Präsident, Fürst von Ligne, ift nach Paris abgereist. (Köln. Itg) Großbritannien und Irland. London, 20. Marz. Die Reise des Prinzen von ales nach Canada, ist durch den Herzog ven Neweastle, als Colonialminister, dem dortigen Parlamente im Namen der Königin angezeigt worden. Den Liniendampfer „Hero“ (91), auf welchem der Prinz die Ueberfahrt machen, und der von Capitain George H. Seymour kommandirt werden wird, begleiten: der Schraubendampfer „Ariadne“ (26), der „Flying fiss“ (C6) und die Vacht „Osborne“, die zu Ausflügen auf ben Flüssen und längs der Küste benutzt werden wird. Lord John Russell hat in verwichener Nacht dem Parla⸗
mente die versprochene Korrespondenz über Neapel vorgelegt. Sie
füllt ein Blaubuch, von 41 Seiten und umfaßt den Zeitabschnitt seit der Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen mit der neapolitanischen Regierung, somit seit Juni vorigen Jahres bis zum 49ten d. Der erste Theil dieser Korrespondenz bezieht sich vornehmlich auf die Freilassung der politischen Gefangenen und auf die Ertheilung einer allgemeinen Amnestie, sammt den hierauf be⸗ züglichen, zu jener Zeit veröffentlichten Königlichen Dekreten. Den zweiten Theil füllen Berichte des britischen Gesandten in Neapel (Elliot) über dortige Zustände und Instrüctionen an denselben von Lord John Russell, die immer auf das Eine hinauslaufen, daß Mr. Elliot der neapolitanischen Regierung, in ihrem eigenen Inter⸗ esse und aus Rücksicht für die allgemeine Ruhe Italiens, die Noth⸗ wendigkeit zeitgemäßer liberaler Reformen und vor Allem einer . dechtspflege freundschaftlich und dringend zu Gemüthe ühre.
Die von der Gesellschaft des „Great Eastern“ ausge⸗ gebenen Prioritäts-Actien, im Betrage von 100,000 Pfd. St., sind von den alten Actionairen rasch übernommen worden. Jetzt wer⸗ den die Maschinen in bessern Stand gesetzt, die mangelhaften Appa⸗ rate ergänzt, die Kabinen vollstaͤndig eingerichtet, und wieder ist Hoffnung vorhanden, daß das Fahrzeug im Mai seine viel⸗ . Probefahrt über den Atlantischen Ocean antreten werde.
s Oberhauses fragte der Ear von Depesche M. Thouvenel's, welche Lord Der Herzog von Neweastle ersuchte
eetönne erst borgelegt werden,
zu einer vorangezeigten
orausschickte. Vor ein
paar elches — wofern man sich nicht eine Mystificat die er nicht begreifen würde — auf die Stimmung in Nizja ein d erfreuliches Licht werfe. Die Munizipalität von Nizza habe, dem erwähnten Tele gramme zufolge, für die Fortdauer des Verbandes mit Sardinien gestimmt. Sie habe auch erklärt, daß, wenn Frankreich hierin eine Gefahr für die Sicherheit seiner Grenzen erblicken solle, Nizza lieber ein unabhängiger Staat bleiben sollte. Eine Deputation habe sich zur Meldung dieses Resultats von Nizza nach Turin be⸗ geben; auch sei drei Mitgliedern des britischen Hauses der Gemeinen, darunter dem ehrenwerthen Mitglied für Horsham (Mr. S. Fitzgerald) und dem ehrenwerthen Baronet, dem Mitglied für Tamworth (Sir Rob. Peel) ein herzlicher Dank votirt worden. Nachdem er die Schwierigkeiten erwähnt hat, die der richtigen assung seiner Savohen-⸗Motion im Wege stehen, und die aus der fortwährend wechselnden Gestalt der Frage ent⸗ wünscht er vom edlen Staats- Secretair des Auswärtigen zu er.
oh der Aufruf, den die Schweiz an die Großmächte gerichtet
haben oder zu richten beabsichtigen soll, Ihrer Majestät Regierung zugekommen fei; ob die Regierung die schweizerische Darlegung in reiflicher Erwägung