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schmeichelt sie fich, daß sie dieselbe nicht nur nicht ber beiknfabren gesucht, sondern sich im Gegeniheil bemüht babe, die geeig netten '. 6 zur 6. seitigung derselben für die Zukunft eingeschlagen u m ö 1 ir Friedens. Bedingungen, wie die von Villafranca schlossen dieselbe vollstandig dus Obwobl der Besiß der Lombardei Piemont an den Alpen mächtiger machte, so geboten wir obne Zaudern unserem eigenen Vortheile Schwei gen, und weit entfernt, die Entwicklung eines Standes der Dinge, . uns gerechte und dringende Gründe gur Forderung von Bürgschaften bieten konnte, zu begünstigen, wandten wir, wie Europa weiß, unseren ganzen Einfluß an, umñ die Bestimmungen der Vertrage ihrem strengen Wortlaute nach auszuführen, welche die Beibehaltung der Gebiets Ein⸗ theilungen in Mittel Italien aussprachen. h ̃
Ich brauche beute nicht auf die Verhältnisse, welche unsere Bemühun⸗ gen Mu keinem Erfolge gelangen ließen, zurückzukommen. Es ist dies ein Punkt, den ich in meinen früheren Mittheilungen beleuchtet habe, und es genügt deshalb, daran zu erinnern, daß die Nothwendigkeit, uns vor allen Stücken und im allgemeinen Interesse mit der Herstellung einer endguͤlti- gen Ordnung der Dinge auf der Halbinsel zu beschäftigen, einzig und allein uns bewegen konnte, in Losungen, die von derjenigen, welche wir obne Erfolg durchzusetzen gesucht, verschieden sind, die Mittel zur Äustra— gung der schwebenden Fragen zu suchen. Eine neue Situation drängte sich seitdem unserer Voraussicht auf, und ohne mit der Politik, welche un⸗ perbrüchlich die Handlungen, so wie die Sprache des Kaisers beseelt hat, in Widerspruch zu treten, hatten wir dessen ungeachtet den Schaden im Auge zu bebalten, den neue Anordnnngen in Italien unseren eigenen Interessen zuzufügen säbig wären.
Es ist unbestreilbar, daß die Bildung eines bedeutenden Staates, der die beiden Abdänge der Alpen zugleich besißzt, ein Ereigniß von hoher Bedeutung, vom Standpunkte der Sicherheit unserer Grenzen betrachtet, ist. Die geographische Lage Sardiniens erlangt eine Wichtigkeit, die s nicht baben konnte, als dieses Koͤnigreich kaum vier Millionen Seelen zählte und sich durch das Zusammenwirken von Verträgen gewissermaßen von der Halbinsel ab gestoßen sah. Bei einer Vergrößerung, wo durch feine Bevölkerung und seine Hülfsquellen fast verdreifacht werden, würde der Besitz sämmtlicher Alpenpässe ihm gestatten, fallßs es in Folge seiner Bündnisse unser Gegner geworden,
einem fremden Heere Zugang auf unser Gebiet zu verschgffen oder
mit seinen eigenen Streükräften die Sicherheit eines wichtigen Theiles des
Reiches durch Unterdrechung unserer militairischen und kommerziellen groößerung unser Augenmerk bloß d Völkerrechts zu bewirken, daß auf einem Punkte werden, wo kommen waren, die, wie ich hoffe, die Grenze zur Sicherheit gegen Gefahr ür uns herbeiführen kann, Ronige von Sardinien gemaͤß den theidigung festgestellt werde. Die Kaiserliche
Hauptverkehrslinie zu sidren. Buͤrgschasten gegen eine Eventualität zu
derlangen, deren Verfallzeit — wenn wir auch obne Zweifel berechtigt sind, dieselbe noch so fern zu glauben — keineswegs die Gefahr derselben
derringert, heißt blos, den berechtigten Erwägungen, so wie den gewöoöhn— lichten Vorgängen der internationalen Politik, weiche zu keiner Zeit Dank⸗ barkeit und Gefühle zur einzigen Grundlage der Beziehungen zwischen Staaten genommen bat, Rechnung tragen.
Sind jedoch diese Bürgschaften geeignet, irgendwelcher Macht Nachtheil
Sind sie nicht im Gegentbeil in den Bedingungen einer ge—
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wägaung der Machtverhältnisse und hauptsachlich durch die Natur
ge, die unser Vertheidigungssystem an den westlichen Abhang der Alpen geftellt hat, geboten? In värschiedenen Perioden der Geschichte seit zwei Jahrhunderten, namentlich als es fich um eventuelle Regulirung der panischen Erbfolge handelte, so wie späterhin, als die dͤsterreichische Erbfolge zur Sprache kam, ist über Loͤsungen derhandelt worden, wonach Piemonts B größert und demselben entweder die Lombardei oder an d delt werden sollten. Bei diesen Vorschlägen, die bei Wei ) er jetzt in Rede stebende, ward
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schen G o5mã ten ; dig trage ich durchaus kein Bedenken, füäbren. Soll es nicht erlaubt 3s Lehren zu entnehmen, ohne Senerationen nichts wissen e daran, daß Europa in einer o es wenig geneigt war, Mäßigung gegen Frankreich zu üben, auf der de Ertarderniff? Unferer geographischen Lage anerkannte und es einstimmig als diCi3 erachtete, daß uns ein Theil des Gebietes gelassen werde, der jetzt zu unserer Sicherheit no maleich unerläßlicher geworden ij s fel
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ist. Rur unte lgenden Jahres wurde kese Clausel f 8 ̃ seiner Gelangung zum an aus freiem Üntrieße ertlärt, e werde in seinen Beji hungen mit 2 die Achtung der dan den früheren Regigrungen ab schlossenen Ver sich zur Richtschnur nehmen, und diesem Grundsatze tre aiser sich stets zum Gesetze gemacht. Es wi ikter der Verhältnisse nicht verkannt we den, zu derlangen, daß an der Grenzbestimmung, die en Frankreich und Sardinien festgesetzt wurde, eine dorgenommen werden möge. Das Kriegs- Ergebniß hat durch Ab⸗ tretung der Lombardei an Piemont in den Gebiets · Verhältnissen ; suerst eine Beranderung herbeigeführt. Die Einverleibung anderer Ste n Reses Fönigreich stelt eine neue Veränderung zu Tage, deren 5 ir ung cine befanbere Wichtigkeit haben, und es handelt fich nicht da ms der pet jeder Gelegenheit dan der Kaiserlichen Regierung bewiesenen Achtung bor den hestehenden Verträgen zu entschlagen, sondern nu: erlangen, Jaß Rdieselben in Wirklichkeit nicht zu unserem Nachtheile inder werden.
Carf ich in einer Mittheilung, die dor allen Dingen an den guten glaußen der Faßtnette gerichtet ist und Jeugniß von demjenigen ablegt voyon Hie Fatferliche Regierung beserst ist Anstand nehmen, es prechen, daß man dieses and zum Güter der Mlren hatte einsetzen wo zamtt eg bie nach Frankreich offen stehenden Pässe in Händen hätte? Hie betlagengwerth auch diese gage war, so haßen wir uns in lohaler Weise vährend eines halßen Jahrhunderts darem fügt; noch mehr, wir
g nehmen dieselß⸗ auch Heute noch bei Ser Räckkehr von dem
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durch die
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italienischen Feldzu Veränderung derse daß die Bedingungen, unsere internationalen Be werden, und kann Europa es ge dieselben auf uns lastete werde, dessen Macht im Laufe eines wir die Abänderung der Verträge in die wir uns in gewisser Beziehung nicht über den Willen der Machte zeichnet haben, eine großere Tragweite Sinn erhalte.
Ich will sogleich hinzufügen, daß die sie in Anspruch nimmt Königs von Sardinien tretung, welche ihr gemacht keit wie jeden Zwang aus; dieselbe in Betreff der einer eventuellen theile Savoyens so und keinem wohlbegründeten
Da die Abtretung Savoyens und mit unseren Konvenienzen, wie mit und ohne Benachtheiligung der all sie zu keinen Fragen, die es Völkerrechts unverträglich wären. nheiten der Völker, die
Gelegenheit dürfen wir die wir gewissenhaft geachtet haben, ine Verwirrung zu bringen, er daß zu dem Gewichte, eines Staates hinzugefügt hres sich verdreifachte? sem Punkte veranla daß eine ihrer Stipulationen welche dieselben unter- und einen noch unvortheilh
gestatten,
ziehungen ke recht finden, ch dasjenige
ssen, begnügen zu fordern, selbst hinaus,
die Kaiserliche Regierung die Buͤrg= von der freien Einwilligung des und der Die Ab⸗ verden wird,
Bevölkerungen erhalten will. schließt daher alle Gewaltsam⸗ unsere bestimmte Absicht ist unter Anderem, Reutralität unterworfenen Gebiets—⸗ kein erlangtes Recht verletzt werde Abbruch geschehe. der Grafschaft Nizza im Einklange Willen des Königs von Sardinien, europäischen Interessen steht, egründeten und strengsten Wenn der Charakter, die Frankreich einverleibt zu daß diese Abtretung Ansicht sind, daß die Gestal wie ihre politischen Interessen bemerken, Zeiten Frankreich von Italien noch, den Schluß daraus ab⸗ herzustellende neue Grenz⸗ elber ihre Bestätigung findet. naturliche d Nizzas in unser
einzurichten, daß Interess e
gemeinen mit den best b Gesetzen d Sprache und die Gewoh werden bestimmt sind, die Gewißheit gegen ihre Gefühle verstoͤßt; tung des Bodens ihre Handels⸗ vermischt die Grenzscheide bilden, welche so erübrigt uns schließlich nur daß die zwischen Piemont in der Macht der Verhältnissens Nationalitäts- Ideen, die Einverleibung Saboyens un Bürgschaft
wenn wir der
trennen soll: zuleiten, bestimmung
Grenzen erstreben wir
Verhälinissen, voraussichtlich wiederholen
an Eroberung fremd, Namen der Grundprinzipien des age für uns nicht noch schwerer dieselben unter Abneigunger Zeit verwischt
und noch mehr jeder Gedanke arauf grichtet,
mzu Stande ge und daß unsere ts Vergrößerung in Zukunft f mittels einer Verständigung mit dem fnissen der gemeinschaftlichen Ver⸗ ist voll von Vertrauen auf das Gewicht in Verhandlungen mit dem Sie wissen, in wel⸗ Desgleichen kennen daß es die
Regierung die sie geltend gemacht hat, turiner Kabinette äber diese wichti chen Ausdrücken wir ihm Erdffnun Sie die Antwort desselben, Vorstellungen, die wir ibm vorgelegt h eines freiwilligen Opfers bereit erkl Ich glaube, hoffen zu
ge Frage getreten.
gen gemacht haben. erden bemerkt haben, aben, gutgeheißen hat und sich um art, denselben die nöͤthige daß die Gründe der Noth— Verfahren bestimmten, von der ... der Billigkeit, von dem chaft, der ihre Beziehungen Dieselbe wird einseheng daß mit Sardinien in rderlichen Beschlüsse und Bestim⸗
und Sie w
den Preis ge zu leisten. t und des Rechtes, die unser
wendigkei h lit dem Gefühle
Regierung um so mehr werden n sie beseelt ist, wie mit dem Geiste der genommen werden. zu erlangen,
ich leitet, so wohl berechtigte Garantieen Ausgleichung treten werden, um mungen zu vereinbaren.
Bei den meistens von ihrem es den Regierungen nicht Grundlagen zu gründen, welche d gen enthalten, die keine anderen, in die gegenseitigen Interessen ist es gekommen, daß Handlungen, die nur zur Folge hatten, Schwierigkeiten
zu Frankre
Willen unabhängigen Verhältnissen ist Combinationen ] heißenden Bedingun⸗ als die der durch die gesunde Einsicht klärten Gerechtigkeit find, und so auf Sicherung des Friedens ab-
daß fie ins politische System Verwickelungen
gelungen, ie wirklich dauerver
zielten, mitunter brachten. und so zwin⸗ im Gegentheil den all⸗ wie wir fest überzeugt weise entworfenen ie findet daher ihre ohlverstandenen Anforde⸗ in den Bedürfnissen unserer eigen daß dieselbe auch so von dem
Combinationen, wünschenswerth Interessen so berufen ist,
angemessen, ein Theil des ganzen, 1èSystemes zu w durchaus keine w
gemeinen nothwendig und mit Umficht angeordneter Rechtfertigung darin, daß sie rungen Europa's verletzt, Lage, und wir wollen hoffen, beurtheilt werde.
Ich ersuche zulesen und ihm A
Genehmigen Sie, mein Herr, Hochachtung.
.
Sie, gefälligst dem Herrn obige Depesche vor⸗
bschrift zu geben.
je Verficherung meiner vollkommenen Th ouvenel.
Moniteur“ läßt folgende Depesche an den französischen
Geschäftsträger in Bern folgen:
aris, 17. März 1860.
ote übergeben, w
t, daß ble Gebiete Savohens,
ll für neutral erklärt worden,
tern hat mir eine N elche im Na⸗ Protest erheb
1815 eventue
Mein Herr! Hert men seiner Regierung dagegen welche durch die Verträge von ankreich angeschlofsen werden. Schritt konnte nicht ver Se. Majestät h
Feweise von Interesse und 66 Fätten bestimmen mässen,
fehlen, die at der Schweiz bei n dschaft gegeben, w ein Vertrauen auf Frankre
Regierung des Kaisers höch⸗ nehreren Gelegen⸗ elche den Bun⸗ ichs Gerech⸗
zu überraschen
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tigkeit zu setzen. Er hat es vorgezogen, zu protestiren, und ich kann mich nicht davon entbinden, auf die Mittheilung zu antworten, die er uns hat zukommen lassen. Ist sein Protest rechtlich begründet“ Ist er es that⸗ sächlich? Das sind die Fragen, auf deren Prüfung und Entscheidung es ankommt, um den Charakter und den Werth des von der schweizer Re—⸗ gierung gefaßten Beschlusses zu würdigen. Im Prinzip schließt die Souverainetät im Wesentlichen das Recht der Veräußerung in sich; ein Souverain kann, welche Gründe ihn auch immer dazu bestimmen mögen, seine Staaten ganz oder theilweise abtreten, und man würde nur berechtigt sein, sich dem zu widerseßen, wenn daraus eine Sidrung des Gleichgewichts und ber Machtvertheilung in Europa hervor— gehen sollte. Sr. Majestät dem König von Sardinen steht es nun, in dem Maße seiner Vorrechte frei, auf den Besiß Savohens zu Gunsten Frankreichs zu verzichten. Dieser erste Punkt ist unbestreitbar und nach striktem Rechte nicht fähig, irgend einem Zweifel unterworfen zu werden oder irgend eine geseßliche Schwierigkeit zu veranlassen.
Die Ausübung des souverainen Rechtes in Bezug auf die Abtretung
kann in der That freilich durch internationale Stipulationen vertrags«!
mäßigen Einschränkungen unterliegen, und so glaubt der Bundesrath sich auf eine Convention von 1561 und auf die Verträge von 1815 stüßen zu müssen, um zu behaupten, daß Sardinien sich nicht Savoyens entäußern könne, ohne seine Verpflichtungen zu berkennen.
Der Streit beschränkt sich folglich auf die Frage, inwieweit die sar dinische Regierung purch die von mir erwähnte Akte gebunden ist.
Die Convention von 1564, lediglich zwischen den Herren von Bern?
und dem Herzog von Sapoyen abgeschlossen, bezweckte eine Theilung und Grenzberechtigungen welche spätere Ereignisse mehre Male wieder ver andert haben, ohne daß die Schweiz dagegen Einwand erhoben hätte. Sie bezog sich auf eine Situation und auf Eventualitäten, welche auf den gegenwärtigen Vesißstand keine Anwendung leiden. Sie ist verfallen (perimè e) durch die Gewalt der Dinge selbst, und dies ist so wahr, daß shrer in den Alten von 1815 gar keine Erwähnung geschah, in denen man ja doch Sorge trug, auf frühere in Kraft gebliebene oder erhaltene Verträge, und namentlich auf die von 1764 zurückzukommen. Bleihen nun noch die Wiener Verträge. Was stipuliren sie, und wie sind die Vevollmächtigten über die Klauseln eins geworden, welche bie ebentuelle Neutralisirung eines Theiles von Savoyen betreffen? Um den Charalter und die Bedeutung dieser Klanseln genau zu bestimmen, kommt es dar, auf an, hier an die Verhandlungen zu erinnern, welche sie veranlaßt haben
Die Schwelz drängte beim Wiener Kongreß darauf, wie nothwendig zur Vertheidigung ihrer Südgrenze die Abtretung mehrerer Gebiete sei, welche gleichzeitig von den Gesandten des Königs von Sardinien in An⸗ spruch genommen wurden. Die sardinischen Bevollmächtigten schlossen sich nach langen Besprechungen der Forderung des schweizer Bundes an, machten indessen ihre Zuslimmung doch von einer auf Piemonts Vortheil berechneten Combination abhängig, zu welcher sie die Initiative ergriffen. Diese Combination ist genau diejenige, welche die Wirkung gehabt hat, in gewissen Fällen die Harantieen der Neutralität auf den nördlichen Theil Saboyens auszudehnen.
„Der Unterzeichnete“, erklärte Herr de Saint Marsan in seiner Denk= schrift vom 26. März, „ist ermächtigt, zu Gunsten des Cantons Genf der Gebietsabtretung unter folgenden Bedingungen zuzustimmen: daß die Pro⸗ vinzen Chablais und Faucigny in die schweizer Reutralität eingesch lossen werden, daß die sardinischen Truppen sich auf der Straße von Valais zurückziehen können, daß bewaffnete Truppen irgend einer Macht in biesen Provinzen weder sich aufhalten noch durchmarschiren, mit Ausnahme der Truppen, welche der schweizer Bund dort aufzustellen für zweckmäßig hält.“
Dieses Abkommen bezweckte so, einen Theil Savoyens zu decken, und die Schweiz verpflichtete sich durch ihre Zustimmung, die Ausführung zu sichern, indem fie sich verbindlich machte, einerseits den sarbinischen Trup— pen freien Durchzug nach Piemont zu schaffen, andererseits, wo nöthig, Bundestruppen in dem neutralisirten Lande aufzustellen. Das vom Bunde angenommene Abkommen war der Preis einer Gebietsabretung an den Canton Genf, so wie die eventuelle Neutralisirung von Chablais und Faucigny eine zu Gunsten Sardiniens stipulirte Bürgschaft und die Entschädigung für ein Opfer. Diese Neutralisirung war ursprünglich nicht verabrebet worden, um die schweizer Grenze zu schützen, die hinreichend durch eine unüberschreitbare Schutz⸗ wehr, nämlich durch die von den Mächten gemeinsam proklamirte Neutralität, gewahrt ist; sie ist im Gegentheil der Schweiz wie eine Last aufgelegt worden, die fie auch als Onus angenommen hat. Wie würde seitdem der schweizer Bund Grund haben, die Verträge von 1815 anzu⸗ rufen, um fich der Abtretung Saboyens an Frankreich zu widersetzen? Der Bundesrath würde behaupten können, daß, da diese Abtretung den Wortlaut des Vertrages ändert, er sich nun Sardinien gegenüber von der Pflicht, die Neutralität von Chablais und Faucigny zu wahren, entbunden erachten könne; aber man würde nicht begreifen, daß er fich die Gelegen⸗ heit zu Nutze machen wollte, um Sardinien das Bispofitionsrecht über diese Provinz zu bestreiten und zu behaupten, es sei damit die dem Bunde gewährleistete Sicherheit beeintraͤchtigt.
So wie die Stellung der Schweiz aus der Darstellung der Ver— handlungen erhellt, zeigt fie nicht, daß der Bundesrath sich ohne ge⸗ setzliche Gründe in die Vereinbarungen einmischt, welche die Regie rungen des Kaisers und des Königs Victor Emanuel abzuschließen Wille find ?7
ch erkenne überdies an, mein Herr, daß es wobl am Orte ist, zu prüfen, wie die Stipulationen von 1815 über diesen besonderen Pankt fich an die Gesammt ⸗ Combination anschließen, welche in gemein samer Verständigung damals zwischen den beim Wiener Vertrag betheiligten Mächten festgestellt wurde, um die Neutralität des schweizer Bundes zu fichern. Aber dies ist eine Frage, welche die Regierung des Kaisers mit diesen selbigen Mächten verhandeln muß, und ich zögere nicht zu sagen, daß wir bereit find die dorgeschlagenen Mittelwege, Fei
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zum allgemeinen Nutzen, sei es überhaupt zum Vortheile der Schweiz, an⸗ zunehmen.
Sie wollen wohl, mein Herr, diese Depesche dem Herrn Präsibenten des Bundesrathes vorlesen und Abschrift davon überreichen.
Empfangen Sie ze. Thouvenel.
Im gesetzgebenden Körper bildet sich eine ziemlich starke Opposition gegen das Gesetz bezüglich der Truppen-Aushebung für 1860, welches 100,900 Mann verlangt, Im verflossenen Kriegg⸗ jahre wurden 1140900 Mann votirt; die Kammer will aber diese— Mal auf den Friedensfuß von 80,900 Mann zurückkommen.
Der „Constitutionnel“ verlangt ein Gesetz, welches auch bie Todten gegen Diffamation und Verleumdung schütze.
Spanien. Madrid, 20. März, Ubends. Die Armee wird sich wahrscheinlich morgen in Marsch setzen.
Korrespondenzen aus Tetuan stellen die Mauren als ent⸗ muthigt dar; sie haben in dem Gefecht vom 11. d. viele Anführer verloren.
Italien. Tu rin, 20. März. Graf Cavour ist im Begriffe im Marineministerium mehrere Aenerungen vorzunehmen. Der Prinz von Carignan soll Sber-Kommandant der Marine werden.
Genug, 19. März. Gin Kavallerie-Regiment ist hier ange— kommen; dasselbe soll nach Toscang abgehen.
Rom, 17. März. Der Direktor der öffentlichen Schuld, Neri, ist nach Brüssel gereist, um ein Anlehen zu kontrahiren.
Griechenland. Athen, 17. März. Ven Kammern ist ein neues Finanzgesetz vorgelegt worden, Die Unterstützungsmann⸗ schaft für die Gendarmerie wurde aufgehoben, weil die Ruhe im ganzen Lande wieder hergestellt ist.
Türkei. Konstantinopel, 17. Marz. Alle politisch flüchtigen Candioten, welche seit dem Jahre 1841 nach Griechen— land ausgewandert sind, wurden amnestirt; die Pässe zur Rückkehr werden ihnen durch den Türtischen Gesandten in Athen verabfolgt. Auch deni Chef der Insurrektion vom Jahre 1341, Cheretys, gegen⸗ wärtig Direktor der botanischen Gärten in Athen, wurde die Rückkehr gestattet.
Asien. Die „Bombay Times“ vom 25. Februar „Ein Brief, den ein in Kalkutta erscheinendes Blatt aus Kundul erhalten hat, berichtet über einen furchtbaren Einfall, den die Kutis ein die Berge von Tipperah, süblich bon den Bezirken Silk ü Kutschar, bewohnender barbarischer Voltsstamm, in hrit
Wir wollen ß die angel
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keiten, welche an
satanische Erfindungskraft. nicht bekannt. Da aber Ebene weggeschleppt wurde, weiteren Löͤsung zu suchen.“
Lord Canning befand sich nach hore, von wo er sich nach Peschawer sammenkunft mit Dost Mahomed von dort nach Sealkote, um mit dem Maharads sammen zu treffen.
Die Vorbereitungen für den chinesischen rig betrieben. Einer der Divisions⸗Generalt hier in Bombah eingetroffen, um sich auf das 3te Regiment eingeborner Infanterie Bombay hak sich bereiis nach China eingesck haber der Expedition, Sir Hope Grant,
Berichten aus Calcutta dort täglich erwartet
Außer dem bereits
reichen die Subscriptionen nicht die Höhe von 200 Millionen wird d t der Schuldverschreibungen der Ba ak übergeben nicht 386 iuf
20,000
August jeden Jahres soll die Serienziehn im Mai und Novem f l e Subscriptio: rste Ratenzahlung
September diese?