1860 / 75 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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N icht am t lich es. ist nämlich einleuchtend, daß der internationalen Stellung der Schweiz

. durch Bildung einer i e getreten

Preußen. Berlin, 26. Maͤrz. Bei Sr. Königlichen s dem ö. di? e n,

Hoheit dem Prinz⸗ Kegenten fand heute Minister⸗Con⸗ eigetreten wäre. Aus

seil statt. den Mächten den Bei⸗ Das Herrenhaus. nahm in seiner 18ten Sitzung am

24sten d. schließlich die Kommissions⸗Anträge, betreffend verschiedene

Petitionen, in folgender Fassung an: „Das Herrenhaus wolle be⸗ Anfang des

schließen, die Petition, so weit sie die JZulassung der Juden zu den der 3

Kreistagen betrifft, der Königlichen Staatsregierung zur Abhuͤlfe

zu überweisen, weil sie sich in dieser Angelegenheit mit den be⸗

stehen den Gesetzen fortgesetzt im Widerspruch befindet“, so wie „die Königreich Sa

Petition hinsichtlich der Zulassung der Juden zu ebrigkeitlichen stand. Diese Idee ge

Aemtern der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen, weil die⸗ welche Se. Majestät de

selbe sich in dieser Angelegenheit mit den bestehenden Gesetzen im der Session der franzdsi

Wideispruch befindet.“ In dieser Rede wir Angesichts der Umge⸗

Sannover, 24. März. Se. Majestät der König empfin⸗ keen , n, ,, e ger s , .

gen gestern den Kaiserlich franzoͤsische e : Si n, , 366 ö,

gen gestern d serlich franzoͤsischen außerordentlichen Abgesandten zur Sicherung seiner Grenzen birgsabhänge zurüchu⸗

und bevollmaͤchtigten Minister, Grafen de Damremont, um aus rn, Asch 0 in i er

seinen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers der Fran— Weise in einer unte entanten Frankreichs

zosen entgegen zu nehmen, durch welches er von dem hiesigen in Turin adressirten Note Mittheilung gab die

Königlichen Hofe abberufen wird. (N. Hann. Ztg.) franzdfische Regierung eb die central⸗italie⸗ Frankfurt a9. M., 24. März. Wie eine telegraphische . Staaten ganz ode s ctirt würden, der

Depesche des, Dr. J.“ meldet, wurden in der heutigen Sitzung der 6 sh 4 für

Bundes⸗-⸗Versammlung bie Majoritäts-Anträge des Aus⸗ a nn, ,, n,

schusses in der kurhessischen Angelegen heit mit 12 Kuriat- reich inmer i, en gt zu ziehen

stimmen angenommen. Die achte Kuriatstimme, Kurhessen, ent-, Unter diesen Umsländen konnte der

hielt sich der Abstimmung; die eilfte, Luxemburg, stimmte weder Gewärtigung der Dinge verbleiben; für den

für die Majorität, noch für die Minoritaͤt; die siebenzehnte, die Sabohens frattfinden würde, war zes sein: Pst

freien Städte, stimmte für Ruͤckverweisung an den Ausschuß. der bei den neutralifirten Provinzen unmit

Preußen und eine Kuriatstimme stimmten für den Minoritäts⸗ Kennmniß zu derschaffen, ö

antrag. Nach der Abstimmung lehnte Preußen ausdrücklich jede Zus dlesem Jwec bal, er die höthtgen Echt gethan, und Frankreich

Wend ichtung' ab, welche aus n en Teschlusse hervorging ö machte ihm durch beruhigende Worte die Mittheilung, daß die Frage e wre, , e gn he, 8 8 h inge * einer Abiretung Savoyens an rankreich gegenwärti ni d = erklärte die Bundesversammlung auf, den ÄUntrag des Präsidenten, ordnung sei, ga 6 , wenn gin, K, .

e reglerungzn zur Anerkennung dieses Beschlusses ver⸗ Chablais und Faucigny der Schweiz abgetreten werden würden. Diese pflichtet seien. . . . Versicherungen wurden im Anfang des letzten Februar mündlich ertheilt Baden. K arlsruhe, 24. März. In der gestrigen Sitzung sowohl von dem franzoͤsischen Cbargé d' Affaires in Bern, als durch Se. der Zweiten Kammer zeigte das Präsidium an, daß der Abgeord⸗ Excellenz den franzdͤfischen Minister des Aeußern an den schweizerischen nete Bissing von ken der Minoritätsantrag der Konkordats⸗ Minister in Paris, Zur gleichen Zeit wurde eine ähnliche, Mittheilung kommission herruͤhrt) sein Mandat niedergelegt habe. Am Schlusse dem Regierungs-Präsidenten von Genf durch den französischen Herrn

ber Sitzung setzte der Präsident Junghanns die s fentliche Ver⸗ Bie on ul gemacht ung ( Prãäͤf Jung ff ch Seither hat man vernommen, daß sich die franzoͤsische Regierung

schon am 4. Februar in der ganz gleichen Weise gegenüber dem englischen

t geblieben und liegt seit r veränderten Gruppirung

handlung über das Konk ordat in der Zweiten Kammer auf

den 29. d. Vormittags fes 9. en 29. d. Vormittags fest. Minister ausgesprochen und daß einige Tage später auch der sardinischen

23 . 72 2 . 213 ( ö ö s a, e, ,, Marz. Gutem Vernehmen nach, Regierung im gleichen Sinn eine Erklärung von der französischen Ge— . Nürnb. esp.“, baben Bayern und Württemberg sandtschaft von London zugekommen sei. die abermalige Erlassung eines Pferdeausfuhr⸗V erbotes in Diese Thatsachen waren geeignet, den Bundesrath zu beruhigen, in⸗ Antrag gebracht. dem derselbe daraus schloß, daß, im Fall der Status quo, den er jedem Oesterreich. Verona, 20. März. Da es nun beinahe anderen Zustande vorzog, nicht aufrecht gehalten werden koͤnnte gleich außer allem Zweifel ist, heißt es in der „Triest. Zig.“ daß eine wohl die Rechte und die Interessen der Schweiz berücksichtigt und hlerauf militairische Besetzung der zu annexirenden mittelitalien ischen Staaten J. Ergebniß von den Mächten beßstigt und gemährleistez erden würde, durch piemontesifche Truppen erfolgen wird, so stellt sich für Oester⸗ Febenfalle bemühte er fich, genauere und geschriebene Zusicherungen zu dane mn starkcre Veseßung der ren ] . erhalten, ohne Beunruhigung zu zeigen. Aber wie groß war sein Er— ei e lar . eletzung der Grenze gegen sene Länder und staunen, wie peinlich seine Ueberraschüng, als er aus den Proclamationen eine Verstãrkung der Grenzbewachungstruppen. heraus, und es soll der Gouverneure don Annecy und Chambery vom 8. und 16, März er⸗ zu diesem Zwecke auch bereits ein Armee⸗ Corps designirt sein, sah, daß die Bevölkerungen Savoyens einzig berufen seien, sich darüber welches die Po⸗Grenze beobachten würde. auszusprechen, ob sie bei Sardinien bleiben oder aber an Frankreich annec⸗ In den letzten Tagen haben sich bei unseren Vorposten zahl— tirt werden wollen, während in diesem Aktenstücke gar keine Erwähnung reiche Deserteute, theils chemalige osterreichische Soldaten, welche der Schweiß und von desen feierlich anerkannten Rechten auf die neutra. an Piemont abgetreten wurden, theils Freischärler jeder Gattung nifirten abe ischen Brobinzi gemgchtotzird .

gemeldet. . ö 1 ,, nicht mit Stillschwei⸗

; 63 Ser . gen hinnehmen. Er würde sich einer schweren Verng lässigung der ihm . r 2. Marg Den , hat folgende anvertrauten Landes⸗Interessen schuldig gemacht . n gg 23 ber,, 34 erwäbnte) Note an alle Mächte gerichtet, feierlich gegen eine soiche Handlungsweise verwahrt hätte. Unterm 22sten

he die wiener Verträge unterzeichnet haben: März wurden die Repräsentanten der Schweig in Paris und Turin beauf⸗

1 . 2 Bern, 19. März. tragt, den Negierungen von Frankreich und' Sardinien vorzustellen, daß a . 136 ö. 13 Jahres der Friede von Europa ernstlich man, wenn Savoven der Gegenstand eines Arrangements sei, die Schweiz 6 2 er Ausbruch der Feindseligkeiten in Ober Italien be ˖ anzuhdren habe, und daß die bis auf die letzten Zeiten von allen bethei⸗ 2 . 6h der schweizerische Bundesrath berufen, in aller Offen⸗ ligten Mächten Europa's anerkannten Verträge zwischen der Eidgenossen⸗ . en ho . die Haltung zu erörtern, welche die Eidgenoseen⸗ schaft und Sardinien, namentlich in Bezug auf das abzutretende Savoyen, ! * im Falle eines Krieges, gegenüber den in die sckweizerische Neu⸗ die innigsten Beziehungen aufstellen. Die Schweigz glaubt deshalb, zu der . it . ein geschlessenen sa bo hischen Provinzen einzunehmen beabsichtige, Forderung berechtigt zu sein, daß die Abtretung der neutralisirten Pro⸗ . , . a. Inhalt en,, 3 sofern der Status quo unhaltbar ist, nur unter ihrer Mitwirkung,

trö Stipul 29. März, 9. Juni un ; aupt ü z i hne i ĩ = e, De, , . z 8 u obember a. ö. des Vertrages, und nicht ohne ihre Zustimmung statt

In den Antworten, mit welchen Sie die Rote des Bundesraths Die Schweiz erwartet daher in Bezug auf diese Provinzen, pe tibe 2 * Mär 1859 bechrt baben, haben die hohen Mächte rollkommen Erklärungen, die geeignet find, fie zu J ß be⸗ . . gewürdigt, welchen die Sch weiz damals eingenom⸗ züglich der Aufrechthaltung ihrer Rechte zu begegnen.

* se , arne I Des Ferneren wurden die Repraͤsentanten der Schweiz beauftragt, w ig 39 , n, und der Unterzeichnung des Frie⸗ gegen den von den Gouberneurs angezeigten Abslimmungs⸗Modus Ver⸗ 4 23 * er Bundesrath nochmals im Falle, die Aufmerk⸗ wahrung einzulegen und zu verlangen, daß man sich vor der Abstimmung 97 er hohen achte auf hie zwischen der Schweiz und den neutrali. mit der Schwelz verständige, de bie Eidgenossenschaft, wenn. diesem = . bessehenden Verhältnisse zu richten. Damals Wunsche nicht Rechnung getragen würde, gezwungen wäre, die Interven⸗ 4 . daß sich ein Kongreß versammeln werde mit der Aufgabe, tion der Garanten der europäischen Verxtraͤge anzurufen.

22 , zu ordnen, und zwar auf der Grundlage der Diese Notification hat stattgehabt und bis dohin keine befriedigende * 2. zlafranca, in welchen die Idee einer jtalienischen Eid Antwort gefunden. sehr die Schweiz noch alles Vertrauen in die ihr genon 4 . 4 Anfangs Februar gegebenen Versicherungen setzt, so glaubt sie, in der

er Note vem 18. November 1859 sprach der Bundes rath die gegenwärtigen Lage und gegenüber den Vorgängen in Savoyen, die Pflicht

Anßcht aus, baß, im Falle die internationalen Verhtltnifse der Schwel und das Recht habe 1 lche Erklär

ker, d, bergan en ger ber Tische Lerührt warden, die ,, ,,,, Je. ban lu —⸗ ; genessenschaft ein ig sie R betreffend die ihrem Schutze anvertrauten Int be⸗

ven einer Theinahmt on denselben nicht ausgeschlossen werden könne. Es 6 n . ,

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eizerischen Ansprüche ist so bekannt Wiege es umschließt. Aber wenn man don diesem Gesichts punkte abgeht tren esprochen worden; daß der und man sich mit dem Gedanken vertraut macht, sein Schicsal fortan an Bundesra rüheren Noten, und nament⸗ eine andere Macht zu knüpfen, so hat dieser Einwand gegen eine Theilung lich auf das s 18. November 1859 annepirte Memorial keine Bedeutung mehr.

berufen zu können glau b in einer gründlichen und Das Gebiet, welches gegenwärtig da ogthum Savoyen bildet, umfassenden Weise erörtert war. hat, wie alle Staaten des Mittelalters, kleinen Anfänge gehabt;

Er glaubt, sich daher hier auf einige der wichtigsten Punkte beschrän ˖ nur allmalig durch Eroberungen und durch es zu seinem

en: gegewärtigen Zustande gelangt. Der Kern, lchem das heutige Friedensvertrage, welcher 156, unter der Vermittlung der Savohen hervorgegangen, ift die Provinz Mauxienne. Im Sauf von eidgendssisch s Bern und Savoyen abgeschlossen und von Jahrhunderten dehnte sich dieselbe selbst über Gebiete aus, die gegen⸗ Frankreich und Spanien findet sich folgende Bestim⸗ wartig der schweizerischen Eidgenossenschaft gehören. Wie im Anfang, so ; Keine der beiden Part „eg durch Verkauf, Tausch oder haben auch im Verlauf der Feit die verschiedenen Bezirke, aus denen

Weise, Städte, Festungen. Hand und Leute veräußern ag, einen Savoyen gebildet wurde, unter Zerstücklung gelitten. Der Kanton Waadt, anberen Fürsten, Herrn, Stäbt, Land oder Gemeine, es fei denn, daß die das Unter Wallis und Genf gehbren Fir Jahrhunderten zur Schwei. eine Partei die andere vor jeder fremden, beschwerlichen und lästigen Andere Parcellen, das Bugey und La Bresse sind gegenwartig Frankreich Nachbarschaft schüße und jede von ihnen fo geschüßt sei und bleibe, einverleibt.

Diese Stipulation des Friedens vertrages von 1864 ist zugleich mit Wie also oben bemerkt worden, drängt die geographische Lage Sa⸗ allen anderen Verträgen durch den Art. 23 des turiner Vertrags vom vonens ihrer Natur nach zu einer Theilung, denn dle füdlichen Pro⸗ 26. Marz 1816 bestäügt worden. . 9 ö. vin en dieses Herzogthums haben ihre natürliche Abdachung gegen Frank⸗

Das Instrument, laut welchem Se. Majestaäͤt der König von Sar⸗ reich, und die 3adrblichen eine eben so natürliche Abdachung nach der dinien in eine Gebiets Abtretung zu Gunsten von Genf einwilligte, ent⸗ Schweiz. . . . hält folgende, von den hohen Mächten den 29. März 1815 gewaͤhrleistete Aber es gebt einen anderen eben so wichtigen Faktor als diese geo⸗ Bestimmung: . graphische Rücksicht, nämlich die Bevolkerung selbst, deren Glück vor Allem

Daß die Provinzen Chablais und Faucig in Betracht gezogen werden verdient. Für die wichtigsten debens be⸗ nördlich gelegene, Sr. Majestãät zugehdrige Land in der dürfnisse, für die tagtäglichen Geschäfte, für den Austausch der Agrikultur gewahriessteten schweizerischen Neutralität i ß und, des Handels, mit Einem Wort für Alles ist die Bevölkerung dieses daß so oft die der Schweis benachbarten M tlich Theils der neutralisirteln Prohinzes beinahe ausschließlich auf die Schweiz ausgebrochener o angewiesen, während sie jn allen den genannten Richtungen in gan keiner werden, die Truppen Sr. s Köni S lche all Beziehung zum übrigen Theil bon Sapogen steht. Durch den Umstand, fällig in jenen Provinzen ? f daß bereüs mehr als 11,900 Bürger freiwillig ihre Wünsche an den Tag wenn es nöͤthig ist, ihren Weg ß gelegt haben, mit der Schweiz vereinigt zu werden, sofern sie vom König⸗ keine anderen Truppen irgend einer dort aufhalten ch⸗ reich Sardinien abgetrennt werden müßten, wird klar bewiesen, daß diese

ziehen konnen, mit Ausnahme derjenigen, welche die schwei Bevölkerung die eben besprochenen Räcksichten würdigen weiß, daß fie genossens

chaft daselbst aufzustellen fuͤr gut finden würde. ben Ernst ihrer Lage begreift und mit Besorgniß in hie Zukunft schaut. Wohlverstanden, daß diefes Verhälmiß die Verwaltung jener Pro⸗ Man hat wohl auch behauptet, daß die neutralifirten Provinzen auf vinzen auf keine Weise beschränken soll, woselbst auch die Cwil Beamten dem Status quo verbleiben können, selbst dann, wenn ganz Savoyen an Sr. Majestät des Königs die Bürgerwachen für Erhaltung guter Ord⸗ Frankreich abgetreten würde. . nung gebrauchen können.“ Der Bundesrath hat kaum nöthig. diese Hypothese zu. besprechen, um Diese Bestimmung ist förmlich betätigt durch den Art. 92 der wiener deren Unhaltbarkeit zu beweisen. Ein Zustand der Dinge, welcher gegen⸗ Kongreß ˖ Akte. ; über einer Macht zweiten Ranges seine Begrundung haben kann, wäre Endlich spricht sich die in Paris unterzeichnete Erklärung vom 20sten vollkommen irrationel gegenuber eine ßten Militairstaaten von November folgendermaßen aus: . de gleichzeitig gegen Staaten verstoßen. „Die Mächte anerkennen und gewährleisten gleichmäßig die Neutra⸗ Angenommen, t Fran so wird diese lität derjenigen Theile von Saboyen⸗ welchen durch die Urkunde des Macht entwed nan gt wiener Kongresses vom 29. März 1815, und durch den pariser Vertrag Zustand der ch ei sta vom heutigen Tage der Genuß der schweizerischen Neutralitẽt auf gleiche Realwerth. Die Weise zugesichert wird, als wären fie Beftandtheile dieses Landes. „Die die Erklärung vom 20. März unterzeichnenden Mächte aner kennen authentisch durch gegenwärtigen Akt, daß die Neutralitat und Un⸗ Nach ͤ verletzbarkeit der Schweiz und deren Unabhängigkeit von jedem fremden ntervention der l en und ; Einfluß in teressen der Politik von ganz Europa liegen. 61 n Angelegenheit mit ˖ der ganzen Der leit der hohen Mächte bei diesen Stipulationen ist fie auf die 6 schen den Nationen unstreitig dieser: d Unabhängigkeit der Schweiz ist t, auf welche s olkerrecht beruht. eine Bedingung erheit in Europa, und um diese cht die r er ihr durch die Ver⸗ Neutralitãt und keit so viel möglich zu schützen, schließt man träge zugesich kann erwarten, daß ihr, 2 in die schweizeri tät einige Theile von Savoyen ein, die zur wirklich ein g geg gen ? andes der Dinge statt⸗ wirksamen Verth er Neutralität durchaus nöthig sind, sollte, durch den Anschluß 23 ohne welche das im J n Europa angestrebte Ziel nur unvoll⸗ en werde, ihre Neutralitã

; i eicht würde. Diese Gründe haben heute noch Erfolg zu vertheidigen. ant enn g, w Sie kann sich s dieser Erwartung geiäuscht sehen, als

. e er mhle r den von Eurapa der Eid⸗ es sich nicht um beson dere elt, sondern um Interessen, von genossenschaft feierlich gara ie Schweiz die Anficht denen die hohen Mächte selb daß sie von allgẽin ein. eu rohãi⸗ aussprechen, daß ihre Unsp ͤ ten Provinzen von scher Bedeutung seien, und ihr gegenüber noch in den Savoyen nicht der Art find, um tung so wenig, letzten Tagen versichert hat, daß 3 r sei, diese Angelegenheit in ais durch eine Volks⸗Abstim e unfern Rechten und Interessen Rücksicht tragenden Sinne zu ist hi die en. . , . ben ea zu zieh Wenn F Der schweizer ische Bundes rath hegt die Hoffnung, daß sein 21 lung einer Macht, die den Norden von esetzt h eine gerechte und unparteiische Würdigung erfahre und daß man einen der Weise auffaßt, um sich scheid ohne seine Mitwirkung fassen werde. zur Sicherung se Uebrigens ergreift er diese Gelegenheit at. . us viel bessere Im Namen des schweizerischen Bundes ralbes 2 z Der Bundes⸗Präsident (gez.) F. Frei Herssee. lche ih t Der Kanzler der Eidgenossenschaft (gez Schieß. ö oglicht, und ohne Großbritannien und Irland. London, 23. Marz. lit d Tage in ben Der Gemeinderath von tondon Hat gestern beschlossen Herrn Cob⸗ ; ö den in Anerkennung seiner Verdienste um das Zustandekommen zen gehören durch hte geographische des englisch-französischen Handels-Vertrages das Ehrenbůrgerrecht icht zu Frankreich. Die Gebirge 5 . . 16 v der Cily zu verleihen. Frankreich, im Gegentheil bilden diese ; ! Den male der Kantone Waadt, Wallis und Genf; Zu einem n, g Fenlden Gebirgen, welche Sapehnn Tage der Sammlung 20 Pfd. gez der Alpenkette, welche den suüd⸗ In der gestrigen Oberhaus⸗ J thums scheidet. Neweastle als Antwort auf eine Frage ts punktes ift ebenfalls , n. , . . . . brdlichen Previnzen zum 1 pril vertage. Ein g Bor! . , 6. so 6 Lesung einer Bill, welche den Zweck hat, Disse 1 n Bernhard, so wie die i e eines Amtes gewisse Er rungen 3 erz

24 Stimmen verworfen. . . ei die Annegion von gibgedebneten far R . . anf n X ; ib int i tande zu liegen, geordneten 52 . e w.

66 Savoyen 9 F ch ; 9 ni gen 6 ; 9g zu derschiebe nschenswerth 2 2 es dem natür rr ,. dGeschafte, r Tagesordnung ständen, er = 2 n. ö ann n hm sebr r 9 5 6 ö, darum h pon einer Dhnasti Haus seine Me ; r in Bezug trennen, mit welcher es seit Jahrhunde d deren sich das neapolitan g dende, =

am ersten

von Savoy der wichtige Kantone W