1860 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

654

die höheren Bürgerschulen zu Müänchen⸗Gladbach und zu imgleichen die Realklassen des Gymnasiums zu Stolp ( als zu Abgangsprüfungen nach dem Reglement vom 6. Oktober

1859 berechtigte höhere Bürgerschulen anerkannt worden. Berlin, den 2. April 1860.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

von Bethmann-Hollweg.

Rheydt,

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Sitzung vom 29. Maͤrz 1860 Herrn Claude Bernard in Paris zum korrespondirenden Mitgliede ihrer physikalisch⸗mathematischen st lasse ernannt.

Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 24. v. M. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das

Sommer-Semester 1830 mit dem 16. d. M. beginnt. Berlin, den 1. April 1860.

Der Rektor der Universität. Böckh.

Die Immatriculation für das bevorstehende Sommer⸗Semester 1860 findet von Dienstag den 10ten d. M. an, bis acht Tage nach dem 16ten d. M., dem vorschriftsmäßigen Anfange der Vorlesun⸗ gen, wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags um 12 Uhr, im Senats-Saale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kom—

men, ein vollständiges Abgangszeut niß von dieser Universität, so iibte vie zTcbBungszrugnisffe ofr fruher besuchten Universi—

täten nebst dem Schulzeugnisse;

diejenigen, welche die Universitäts Studien erst beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schul— zeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige Legitimations-Papiere vorzulegen.

ö

Unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt Stehende

haben außerdem die schriftliche Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes zum Besuche der hiesigen Universikät beizubringen.

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts— mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Unipersität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königl. Universitäts— Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen.

Berlin, den 1. April 1860.

Die Immatriculations⸗Kommission. Böckh. Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitätsprüfung bestanden, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens⸗ kreise, oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu . ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder

irchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Regle— ments vom 4. Juni i834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gefuche solcher jungen Leute um Immatriculation hier— selbst müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium ge⸗ richtet werden, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung, so wie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Die Immatriculation er— folgt übrigens immer nur auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschränkung bei der Immatriculation sowohl auf der Matrifel, als auch auf der Erkennungskarte und, dem Anmelde⸗ bogen vermerkt. Eine Verlängerung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur von dem Herrn Minister der geistlichen, Unter— richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ertheilt werden.

Berlin, den 1 April 1860.

Königliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung:

Böckh. Lehnert.

Bekann.tmachung.

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie, K die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle hon Bauwerken, Denkmälern u. s. w. . die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude sind für den Befuch des Publikums geöffnet; Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

2) Jedem anständig Gelleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist de

Sonntags von 12 bis 2 Uhr. .

und zwar durch den

Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein— . heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien

irgend einer Ark benutzen wollen und zu diesem Zweck der Zutritt

dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Karten' oder vorgängige Eintragung in das am Eingange

ausgelegte Buch gestiattet. durch die Thür des neuen Museunms unter dem Uebergangs‘ bau statt.

Der Eingang findet an diesen Tagen

d Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗

turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗ für den Besuch des Publikums nur 12 bis 2 Uhr geöffnet. tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonna bent ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei— mischen und Fremden vorbehalten, nutzen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche,

lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster-, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstag.

Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen

Museen geschlossen. 6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt,

Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. April 1860.

Der General-Direktor der Königlichen Museen. v. Olf ers.

Berlin, 3. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz-⸗Regent . haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: .

Dem Oberlehrer Dr. Strack am Friedrich⸗Wilhelms-Ghmnasium zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs bon Sachsen Majestät ihm verliehenen Ehren-Kreuzes des Albrechts Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Es werden verlegt:

1) am 1. April d. J das Geschaͤftslokal der Stadtpost⸗Expedition No. 14 von der Knaiser⸗ straße No. 9 nach No. 5 derselben Straße,

2) am 2. April d. J. ;

die Geschäftslokale der Stadtpost Expedition Nr. 6 von der Louisen · und der Stadtpof Jakobsstraße No. 15 nach de;

straße No. 20 nach No. 22 derselben Straße, Expedition Nr. 12 von der Neuen Alten Jakobsstraße No. 75 und

3) am 4. Upril d. J. das Geschäftslokal straße No. 87 nach der Zimmerstraße No. 39. Berlin, den 31. Marz 1860.

Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.

welche dieselbe zu Studien be.

so wie an den kirch⸗

Gebäude it am Sonntage von An den übrigen Tagen, also am Mon,

bei der

der Stadtpost⸗Expedition No. 11 von der Linder

655

Nicht amtlich es.

Preußen. Berlin, 3. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute die Vorträge der Minister von Nuerstbalb, don Bethmann-Hollweg und Freiherrn von Schleinitz, so wie den nmilitairischen Vortrag des General-Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen und ertheilten darauf dem Gesandten am Kaiserlich ruffischen Hofe, von Bismarck, eine Audienz, welcher sich

morgen auf seinen Posten begiebt.

Sachsen. Weimar, 2. April. Eine dieser Tage erschie⸗ nene Bekanntmachung des Großherzoglichen Staatsministeriums, Departement der Finanzen, liefert den Beweis von der günstigen Lage unseres Staatshaushalts. Es ist naͤmlich bei der jetzigen halbjährigen Ausloosung von au port. Obligationen der Anleihe vom 1. Sktober 1830 zügleich der planmäßige Betrag der weiteren funf, in die jetzige Finanzperiode bis Ende 1862 fallenden Ver⸗ loofungstermine dieser Anleihe mit ausgeloost worden, so daß am 1. Oktober d. J. die beträchtliche Summe von 213,950 Thlr. Conv.

zur Rückzahlung kommt. Daneben sind für die jetzt antizipirten Termine weitere Verloosungen derselben Anleihe in Aussicht ge—

stellt. (Leipz. Itg.)

Hessen. Kassel, 2. April. Beide Stände ammern haben seit einiger Zeit keine öffentlichen Sitzungen gehalten; es hat sich ihre jüngste Thätigkeit vorzugsweise auf Gegenstände erstreckt, welche eine vertrauliche Behandlung erforderten, wie z. B. die Eisenbahnfrage. Die Zweite Kammer hat sich auch in jüngster Zeit mit einem Antrage des Abgeordneten Ziegler, die inländische Presse betreffend, beschäftigt. Der Rechtspflege⸗Ausschuß ist mit der Berichterstattung darüber beauftragt worden.

Zur Erledigung bei der Ersten Kammer steht noch die Be⸗ rathung des Einnahme⸗Etats.

Heute hielt die zweite Kammer eine öffentliche Sitzung, in welcher zwei Berichte des Finanzausschusses, von denen der erstere die „Insolvenz der hiesigen Leih- und Kommerzbank“, der andere dagegen die Proposition hoher Staatsregierung, „die Verwendung von 50,000 Thlr. aus der Hauptstaatskasse zur Rückzahlung auf das nach 5. 5 des Finanzgesetzes vom 31. Oktober 1833 aufge⸗ nommene AÄnlehen ven 1,265,350 Thlr.“ betraf. (Kass. Ztg.)

Schweiz. Bern, 31. März. Bekanntlich hat nach der durch den „Moniteur“ erfolgten Veröffentlichung des zwischen Frankreich und Sardinien abgeschlossenen Vertrages vom 24. März der Bundesrath beschlossen, die Garantie Europa's anzurufen, und seine Vertreter in Paris und Turin beauftragt, den dortigen Höfen diesen Beschluß anzuzeigen. Das betreffende Aktenstuͤck, das in Paris überreicht wurde, lautet:

Herr Kern, bevollmächtigter Minister der schweizer Eidgenossenschaft,

an Se. Exgcellenz Heyrn Thouvenel, Minister der auswaͤrtigen An⸗

gelegenheiten. . Paris, 28. März 1860. Herr Minister!

Die Regierung der schweizer Eidgenossenschaft bedauert, nachdem fie Kenntniß von den Stipulationen des in Turin am 24. unterzeichneten und im „Moniteur Universel“' vom 25. d. M. veröffentlichten Vertrages genom⸗ men hat, durch welchen Se. Majestät der König von Sardinien unter Vorbehalt der Bestätigung der Kammern in die Vereinigung Savoyens und des Kreises Nizza mit Frankreich willigt, daß sie sich genoͤthigt fieht, bei der Kaiserlichen Regierung neue Schritte zu thun, um die Interessen der schweizer Neutralität zu wahren.

Zweck dieses Vertrages ist augenscheinlich die Vereinigung aller Pro⸗ vinzen Savoyens mit Frankreich, aiso auch derjenigen, welche in die Neutralität der helvetischen Eidgenossenschaft eingeschlossen sind. Aber der gegenwärtige Stand der Dinge, so wie derselbe durch die Stipulationen der Verträge von 1815 hergestellt wurde, kann und darf nicht anders, als mit der vorherigen Zustimmung der europäischen Mächte und der Schweiz, die besonders dabei interessirt ist, verändert werden.

Die Kaiserliche Regierung kann nicht verfennen, daß da, wo es sich

um Rechte und Setereff der Art, wie die hier in Frage stehenden, han⸗ delt, die Abtretung eines neutralifirten Gebietes durch eine Macht an eine andere sich bereits als eine wesentliche Veränderung herausstellt, welche die Grundlagen der in Rede stehenden Beziebungen selbst berührt, und daß die Einverlei ung eines im Interesse der Neutralität eines an⸗ deren Landes garantirten Gebietes einen ganz anderen Charakter trägt, als diejenige des Gebietes von Staaten, die nicht unter diesen exceptionellen Bedingungen stehen. Jede Vollziehung des obgenannten Vertrages würde, so weit dieselbe die neutralisirten Provinzen berührt, von meiner Negie⸗ rung als den Stipulationen, welche einen internationalen Charakter haben, zuwiderlaufend betrachtet werden. Der Bundesrath sieht sich deshalb in der Lage, gegen jede Maßregel der Vollziehung dieses Vertrages, insofern dieselbe die neutralisirten Pro⸗ vinzen berührt, Protest zu erheben. Indem er die Aufrechterhaltung des Status quo verlangt, protestirt er ganz besonders gegen jede Abstimmung äber Einverleibung, gegen jede militärische oder auf Civilwege erfolgende Besitzergreifung dieser Provinzen, bis mit den garantirenden Mächten und mit der Schweiz ein Einvernehmen stattfindet. .

Der Bundesrath wird den Zufammentritt der Vertreter der Machte, welche der Schweiz die Neutralifät der drei Probinzen verbürgt haben,

verlangen und behält es fich, als Vertreter des am meisten dabei be⸗ theiligten Landes, gemäß den bereits anerkannten Grundsätzen des europäi= schen Voͤlkerrechtes vor, bei denselben die Rechte und Interessen der Schweiz geltend zu machen. .

. Der Bundesrath hofft, daß die Kaiserliche Regierung die Begründet heit der Vorstellungen, die so eben erhoben wurden, anerkennen wird, und jwar um so mehr, als in Art. 2 des Vertrages vom 24 Marz Frankreich sich selbst verpflich tet „sich in dieser Beziehung sowohl mit den Mächten, die auf dem wiener Kongresse vertreten waren, wie mit der helvetischen Eidgenossenschaft zu derständigen.“ Es ist daher nur eine natürliche ünd nothwendige Folge diefer Stipulation, daß auf jede Maßregel, welche da⸗ hin zielt, den Vertrag in Vollzug zu setzen, soweit dieselbe die neutralisirten

Provinzen berührt, verzichtet werde, so lange dieses Ei nicht erlangt wurde. zich f ge dieses Ein vernehmen noch

In dieser Hoffnung und mit vollem Vertrauen auf die Gefühle der Gerechtigkeit der Kaiserlichen Regierung hat Unterzeichneter die Ehre, Ew. Excellenz zu bitten, die Versicherung seiner vollkommensten Hochach⸗ tung entgegen zu nehmen. =

Der betollmächtigte Minister der schweizer Eidgenossenschaft, Kern.

ö. Großbritannien und Irland. London, 1. April. Es liegt jetzt der amtliche Bericht über die Brutto-Einnahme des vereinigten Königreichs während des am 31. März 1860 abgelau⸗ fenen Jahres und während des so eben verflossenen Quartals vor. Im Vergleich zum vorhergehenden Jahre ergiebt sich eine Mehr⸗ Einnahme von über 5 Mill. fd. Die Gesammtsumme der Ein⸗ kuͤnfte beträgt 71,089,669 Pfd., d. h. 23 Millionen Pfd. mehr, als morguf der Schatzkanzler im vorigen Juli gerechnet hatte. Der „Observer“ bemerkt: „Herr Gladstone war natürlich vorsichtig ge⸗ wesen und hatte bei seinen Voranschlägen den niedrigsten Maßstab angelegt. Das Resultat jedoch ist der Art, daß es auch die kühnsten Erwartungen übertrifft. Der Schatzkanzler hat es dahin gebracht, Excheguer Bonds bis zum Betrage von 2 Mill. Pfo. zu tilgen und das Finanzjahr mit einem bedeutenden Ueberschuß in der Hand zu beginnen. Ein Blick auf die Tabellen zeigt, daß die Vergrößerung der gewöhnlichen Einkünfte hauptsächlich auf Rechnung der Accise kommt, worin der beste Beweis für den Wohlstand des Landes und die lebhafte Nachfrage nach Arbeit liegt, da Hopfen, Malz und Spirituosen einen beträchtlichen Theil der Zunahme um 23 Mill. Pfd. liefern. Auch in den Zöllen stellt fich für das Jahr eine ganz anstäͤndige Zunahme heraus, trotz des in Folge der neulich eingetretenen Ermäßigungen stattgehabten Ausfalles für das letzte Vierteljahr. Der zu Ende des Jahres von Herrn Gladstone ein—⸗ geführte Einkommensteuer-Zuschlag von 4 Pee. hat für das Jahr eine Mehr-Einnahme von beinahe 3 Millionen Pfd., und für das bite , eine , ,, von über 3 Millionen Pfd. erürsacht. (Die goönauen Zahlen sind 2 2.516 d. ö

Jahr und 3,519,080 Pfd. für das . ber Pane lsfendst ö Ümstand liegt aber immer darin, daß, abgeschen von dem Zuschlage zur Einkommensteuer, die regelmäßigen Einkünfte des Jahres um nicht weniger als 2 Millionen Pfd. gestiegen sind.“

Frankreich. Paris, 1. April. Der „Moniteur“ erinnert heute, wie bereits telegraphisch mitgetheilt, an die Konkordats-Be⸗ stimmung, wonach in Frankreich ohne Genehmigung der Regierung kein Erlaß (welcher Art er immer sei) des römischen Hofes ange⸗ nommen, veröffentlicht, gedruckt oder sonst in Kraft gesetzt wer⸗ den kann.

Morgen wird dem gesetzgebenden Körper das Budget für 1861 vorgelegt werden.

Bei der gestrigen Kavallerie Revue im Boulegner Holze be⸗ fanden sich im Gefolge des Kaisers, wie der „Moniteur“ heute besonders anmerkt, auch der englische Militär-Bevollmächtigte, Oberst Claremont, und der Adjutant des Kaisers von Rußland, Oberst Graf Schuwalow.

Dem „Echo de bOise“ zufolge hat der Kaiser den Befehl er⸗ theilt, auf dem rechten Ufer der Oise bei der alten Brücke von Eompiegne, wo die Jungfrau von Orleans (Jeanne d'Arc) von den Engländern am 23. Mai 1430 gefangen genommen worden, eine Statue der Heldin zu errichten, und zwar nach dem bekannten Werke der Prinzessin Marie von Orleans.

2. April. Nach hier eingetroffenen N seille ist das Touloner Geschwader in der Richtung in See gegangen.

Der heutige „Moniteur“ meldet aus Nizza vom gestrigen Tage, zwei Bataillone des 2ten franzöͤsischen Linien-Regiments seien dort eingezogen und mit Begeisterung von der ganzen Bevöl⸗ kerung empfangen worden; dieselbe sei den Truppen entgegengezogen und habe ihnen Blumen gestreut; alle Häuser seien mit dreifarbigen Fahnen geschmückt gewesen. (Rach einer Depesche, welche dem Reuterschen Telegraphen-Bureau in London zuging, wäre die Hal⸗ tung der Bevölkerung eine gleichgültige gewesen; Abends hätte man Konflikte unterdrücken müͤssen.) .

Italien. Aus Genua, 1. April, wird telegraphirt, daß am 31 ** an Bord des, Malfatano“ die sgrdinische Garnison und das

Nachrichten aus Mar⸗ nach Italien