692 Das Adannement dettagt ö Aue n= *. m e m, . e . für das Bdiertelsaht D 6 ,
Berliner Börse vom 10. April 1869. — 8 4 K . Preis - Erhöh un] . (nahe der Ceipnigerstr]
9 1 ; ö 9 . 4 . 2 ö , . . 22 46 . ; 9 . 8 F 1 5 ö ö 8. 3 * 8 J . 92 . 1 2 71 ö ĩ 8 ; ; 7 2 5 l. ö 2 * — 2 4 516 5 1 . XC r —1 517 J — 2 1
Berlin, Donnerstag, den 12. April 1860.
misscher echsel-, Fonds- nnd Gesd- Hours. Hisenbahn · Actien. rf. Id. rr. ald.
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Münster - Hammer... Niederschles. Märk. ds. Priorĩtãts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. Obersehl. Litt. A. u. G R Litt. B. lLitt.
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Aachen- Düsseldorf. 3 va erh sel- Comrse. Pfandbriefe. de. - Prioritäts- — 5 * e,. m 5 Kurz 1417 Kur- und Neumärk. ' . o. Emission * 2 2M. 141 do. do. Aachen-Mastrichter Kurz 1503 Ostpreussisehe l do. Prioritãts- — — do. II. Emission Berg. Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. do. Prioritãats· do. do. II. Serie do. III. S. v. St. 37 gar. do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. do. II. Serie ͤ do. (Dortm. - Soest) Wiestpreuss. .. ..... 3 9 do. do. II. Serie ö do — S9 Berlin- Anhalter Oppeln - Tarnowitzer do. Prioritãts- Prinz Wilb. (St.- V.) ; do. do. do. Prior. I. Ser e Rent enbriefe. Berlin · Hamburger.. 3 do. do. II. Serie Fonds- Course. Kur- und Neumärk. do. Prioritäts- 10135 do. do. III. Serie Freiwillige Anleihe Fommersche do. do. II. Em. Rheinische — Staats-Anleihe von 1859... Posensche - Berlin · Eotsd.· Magd. do. (Stamm- ] Erior. Staats Anleihen v. 1850, 1852 Preussische. .. ...... do. Prior. Oblig. . do. Prioritäts - Oblig. 1854, 1855, 1857, 1859 94 Rhein- und Westph. do. do. Litt. G. do. vom Staat gar. dito von 1856 Si ehsisehe 3 do. do. Litt. D. Rhein - Nahe dito von 1853 Schlesische : G n ne, Gadb. 3 Staats Schuldseheine ⸗ o. rior. - Oblig. do. rioritats - Pramien . Anl. I855 210 Ih Er. Ez. Anth. Schein? do. do. II. Serse 833 S2] do. II. Serie Eur- u. Neum. Schuldversehr.: EFriedrichsd' or ! do. do. III. Serie do. III. Serie Oder -Deichbau- Obligationen (Gold-Kronen „ Bresl. Schw. -Freib. . Stargard- Posen Berliner Stadt-Obligationen. 8 Andere Goldmünzen Brieg · Neisse 8 de. Frioritãts- do. do. — 25 Thlr Cöln- Crefelder do. Il. Emission Schuldverschr. d. Berl. Kaufm. 4 do. Prioritäts- do. III. Cõöln- Mindener ? Thüringer Prior. Oblig. do. Prior.-(Oblig ö. ꝛ do. III. Serie Müänzprels des Silbers bei der Kön—igl. Münzo. e do. IV. Serie Das Pfund fein Silber ; . ; Wilb. (Cosel-Odbg.)
. do. (Stamm-) Prior. bei einem Feingehalte von 0, ss und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. do. IV. do. ö do. 2 —ĩ j ; bei einem Feingehalte unter h, vo 29 Thlr. 20 Sgr. Magdeb. -Halberst. .. d e. . Reglements über die Geldverpflegung der Armee im Kriege vom
Magdeb.· Wittenb. 32 do. FkEmiss . ; S. Juni 1854 fest, asd. ue nie . J Potsdam, 10. Apꝛil. 3. der 4 n , , i, es Erlasses des Aller⸗ . Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl ist nach höchsten Mobilmachungs, Befehles beginnt,
fi H in abgere und ebenso der §. 3 des Reglements über die Natural Verpflegung
Nichtamtliche Votirungen. J Stra eres. der n. im — vom 5. Mai 1859, . daß das mobile Verhältniß vom da; der Allerhöchsten Mobil⸗
,, bis k 9 mee n ,
24 ; Biese Vorschriften enthalten hiernach nicht eine Abänderung Kriegs · Ministertum. des 8. J. des 6 Rede stehenden Gesetzes, sondern insofern der
. letztere den Zeitpunkt für den Beginn der Anwendbarkeit des Ge⸗ ECirkular-Erlaß vom 3. März 1860 — betreffend setzes in seiner Wortfassung nicht hinlänglich deutlich bezeichnet, die Anwendung einiger Bestimmungen des Gesetzes eine der Absicht des Gesetzgebers entsprechende nähere Bestimmung
13663 t desselben. J pig rn er ien einengen nen . , . . Eine naͤhere Erwägung läßt ferner erkennen, daß alle diese
Vorschriften gewichtige innere Gründe für sich haben. Denn wollte Aus Anlaß der vorsaͤhrigen Mobilmachung sind uns nach- man die Anwendbarkeit des Gesetzes erst mit ber Ausführung des stehende Fragen zur Entscheidung vorgelegt worden: Mobilmachungs⸗Befehls eintreten lassen, also etwa mit dem Zeit⸗ 1. von welchem Zeitpunkte an die Bestimmungen des Gesetzes punkte, wo derselbe den Truppentheilen bekannt gemacht wird, oder er ; wegen der Kriegs leistungen und deren Vergütung vom 11ten wo die Truppentheile — sofern dies nicht schon früher geschehen Actien. Industrie Actien. . . 2 Er. Ohl. A0 Th. Mai 1851 auf die durch die Allerhöchste Ordre vom 14. Juni ist — durch Einziehen der Reserven oder durch Einberufung der Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 e rn. r. 3. 1 * 3 . pr. befohlene Mobilmachung zur Anwendung zu bringen; Landwehr auf Kriegsstarke gesetzt werden, oder wo der Ausmarsch Belg. 236 J. de e, h Thüringer , k ö. Il. ob die Vergütungen für diejenigen Kriegsleistungen, welche aus den Garnisonen erfolgt, so würden nicht nur für die verschie⸗ 3
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Paris z Wien, Ssterr. Währ. 150 EI.
dito 150 El Augsburg züdd. W. i909 EI. Erkł..M. s dd. W. 100 FI. Leipzig in Cour. im 14 ThI.
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Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent baden,. gebers nicht entspricht. Der 5. 4 ist in seiner gegenwärtigen Fassung n Namen Sr. Basestät des Königs, Allergnädigst aus den Berathungen der Kommission der damaligen Zweiten gerubt: 2 Hen en n . . im . 6. Kam⸗
Dem Capitain zur See a. D. Prinzen Wilhelm von mern ohne is ussion unberänder angenommen wor en. (e L. tenogr. Hessen⸗ nf gha! = e,, Eicher 5 9 suite des Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer, Band 1II. See Offizier-orps, den Rothen Adler-Orden erster Klasse, Aller⸗ S. 679, und 8 Berichte z.. der Erften Kammer, Band JI. höchflhrem vortragenden Rath, Geheimen Regierungs-Rath or ck, S. 13123. Es ist daher der Gedanke, welchen jene n, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub in Brillan⸗ durch, den F. hat ausgedrückt wissen wollen, als der eigentliche ten, dem Geheimen Kommerzien-Rath Georg Praetorius zu Juhalt desselben anzusehen. Der , Berlin den Rothen Adler-Srden dritter Klasse mit der Schleife, (Rr. 28 der . spricht nun aüf Seite 11 und 123 un— und Allerhöchstihrem Korrespondenz⸗-Secretair, Hofrath Borck, das zweideutig aus, daß der Sinn und die Absicht des Gesetzes sei, daß
Kreuz der Ritter des Königlichen Haus Ordens von Hohenzollern, die Kriegsleistungen nicht erst dann ihren Anfang nehmen sollen, so . dem Schullehrer är. te . Großer zu geh! 9 Re wenn die Armee die Kriegsoperationen begonnen hat, wenn ein diean f wirklicher Kriegszustand eingetreten ist, sondern schon mit dem
gierungsbezirk Liegnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner . . — Ry ; Tage, an welchem die Mobilmachung der Armee befohlen wird. Den beiden Qber-Aersten des Bürgerhospitgls zu Cöln, . 4 hiermit . der Tag 2 sein kann, an welchem an Arzt und nassanischem Medißinal. Rath br. Nö cel und Ober. Ällerböchster Stelle die Mobilmachung befohlen, wird, ergieät , , , r. . den Charakter als Ge— nicht nur die Erwägung, daß nach unserer Heeres⸗Verfassung ein . e nn, ne, zu verleihen: so mie Befehl zur Mobilmachung der Armee oder eines Theiles derselben Den seitherigen Domdechanten Elsler zum Domprobst bei überhaupt nur von dem Allerhöchsten Kriegsherrn ausgehen kann, der Kathedral⸗Kkirche zu Breslau zu ernennen. d e, dee , dees Gee, feibst, Teich, eee edit nern, einem Befehl des Königs spricht. . In Uebereinstimmung hiermit setzt dann auch der 8§. 34 des
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Amsterdam - Rotterdam r Danziger Privatbank. z Bremer Ban , 8 Loebau-Littan--·· königsberg. Privatbank Coburger Creditbank. do. v. Rothschild Lst. Ludwigshafen- Bexbach Magdeburger do. Darmstädter Bank. . .. 4 do. Neue Engl. Anleihe Mr. - Ldwgh. Lt. A. u. C. Posener do. Dessauer Credit do. Poln. Schatz-Obl. Mecklenburger . kerl. Nand. Gesellseh. Genfer Credithank. ... do. do. Cert. L. A. Nordb. (Friedr. Wilh.) Disc. Commandit-Anth. z Geraer Bank do. do. L. B. 200 EI. Oester. franz. Staatsbahn Schles. Bank Verein.. Gothaer Privath Poln. Pfandbr. in S. -R. Pommersch. Rittersch. B. Hannoversche Bank. .. do. Part. 500 FI. ..
Leipziger Creditbank. . Dessauer Prämien- Anl. Ausl. Prioritäts. Kö Luxemburger Bank. .. Hamb. St. Pram. Anl.
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ö 5 ̃ 34 j ür die ei i iedene do. Samb. et Meuse Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 Weimar. Bank ; ö im z 10 Aline 1 der Instrüction vom 8. Januar 1854 denen Provinzen, sondern schon für die einzelnen reise verschie Oester. franz. Staatsbahn Dessauer Kontin. Gas. 3 Oesterreich. Metall.... ö zur Ausführung des ö. vom 11. Mai 1851 nicht aus. Zeitpunkte für den Eintritt der Verpflichtung . den , , . do. National- Anleihe drücklich genannt worden, bei den Provinzial-Regierungen gen sich ergeben und bei diesem Mangel eines festen und einhei 16
; ; , oder bei den Intendanturen zu liquidiren sind. für das ganze Land geltenden Termines vielfache Schwierigkeiten Mecklenburger 429 2 3 gem. Oesterr. Eranz. Staatsbahn 1385 2 gem. ds. 3 proz. Prior. 251533 252 gem. Darmstädt. Bank 617 a 60 . Bezüglich der Frage ad 1. etöffnen wir der Königlichen Re⸗ und bau g kichte ten
a gem. Dessauer Credit 169 a 17 gem. Oesterr. Credlt 70ę 2a 71 gem. Oesterr. National-Anleihe 585 a 3 gem. geierung Folgendes: Bei einem ersten Blick auf die Wortfassung
————— des 8. 4 bes Gesetzes vom 11. Mai 1851,
HRerkim, 19. April. Die Börse war ziemlich fest, aber im Gan- ] sehr fest, Fonds in guter Frage und ziemlieh belebt. In . nach welchem die Verpflichtung des Landes zu den Kriegs leistun⸗ zen still; österreichische Effekten waren etwas matter, Eisenbahnen blieb das Geschäkt geringkügig zu meist weichenden Preisen. en ven dem Tage ab eintreten soll, an welchem die Armee auf blieben behauptet bei geringen Umsätzen. Preussische Sachen waren Een des Königs mobil gemacht wird, . r scheint allerdings die von einer Seite geltend gemachte Auffassung, il bringen sinb= welche die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht schon mit dem 14. Juni San herer Veftim⸗ r., als dem Tage des Erlasses der Allerhöchsten . 11. bemerken wir 9 (. ö 3 , sondern erst mit einem späteren k 1 . E 36 r Vorschriften im §. 10 de Instru ͤ . wwill, bie gegründelere zu fein. Allein Tin Zurückgehen auf die w Redaction und Rendantur: Schwieger. Hater . §. 1 :. alt daß diese . der der ange⸗ 4 251 diefe Frage, insoweit dieselbe die durch * . Abstcht des Gesefßz! Mobilmachung hervorgerufenen Leitungen betrifft, durch die
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— erg ö Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei. führten Bestimmüng zum Grunde liegenden Rudolph Decker.) — . .