1860 / 95 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

76 Berliner Börse vom 19. April 1860.

Eisenbahn · Actien.

cld. 7 707 Münster- Hammer... 4 Niederschles. Märk. 4 4 4 4

nmñcher fechsel-, Fonds- und Geld- Cours.

Br. If , . . 9 Pfandbriefe. 6. rioritäts- Wechsel- Gο do. II. Emission Kurz Kur- und Neumärk. do. III. Emission Aachen-Madstrichter. do. Prioritãts- do. II. Emission Berg. - Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. III. S. v. St. gar. do. Düsseld. -Elbf. Pr. Vom Staat garantirte do. do. II. Serie Litt. B do. (Dortm. - Soest) Westpreuss do. do. II. Serie do Berlin-Anhalter 8 Prioritãits- ; o. do. Rentenbriefe. Berlin- Hamburger.. Kur- und Neumärk. do. Priorĩtãts- Pommersche ) do. do. II. Em. Posensche Berlin- Cotsd. · Magd. Freussische.... ..... ñ do. Prior. Obsig. Rhein- und Westph. do. do. Litt. C. Sa ehsis che de. do. Litt. PD. Schlesische Berlin- Stettiner ö , pr. Bh. Anth. Scheine k F riedrichsd'or ..... ; do. do. III. Serie Gold- Kronen ö Bresl.· Schw. Freib.. Andere Goldmünzen Brieg-Neisse. . .... .. 3 Cöln- Crefelder do. Prioritäts- Cöln- Mindener Prior. Oblig. do. II. Em.

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do. Prioritãts- do. Conv. Prioritãts- do. do. III. Serie do. IV. Serie 5 Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. 5 Oberschl. Litt. A. u. G. ; Litt. B. 3 Prior. Litt. A. 4 Litt. B 34 Litt. C. 4 Litt. D. 4 JIitt. E. 3 do. itt. F. 4 Oppeln - Tarnowitzer Prinz Wilh. (St.- V.) do. Prior. JI. Serie 5 do. do. II. Serie 5 do. do. III. Serie 4 Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts - Oblig. do. vom Staat gar. Rhein - Nahe 3 Rhrt. Crf.- Kr. Gdb. do. Prioritãts- do. Il. Serie do. III. Serie Stargard- Posen ..... do. Prioritãats- do. II. Emission do. III. do. Thüringer do. Prior. Oblig. do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do. do. Prioritãats- do. III. Emission

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Paris Wien, õsterr. Währ. 150 EI.

dito 150 El Augsburg züidd. W. 19090 El. Frłhł.a. M. sidd. W. 100 Fl. Leipzig in Cour. im 14 ThI.

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Petersburg 100 S. R.... Bremen 100 Th. G...

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FEondas- Comrse.

Freiwillige Anleihe Staats- Anleihe von 1859... Staats · Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1856 dito von 1853 Staats Schuldscheine Primien-Anl. v. 1855 2100 Th Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligätionen. do. do. Schuldversehr. d. Berl. Kaufm.

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Müänzprels des Silbors hel der Königl. Mäünxe. Das Pfand fein Silber

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29 Tblr. 21 Sgr. . 29 Thlr. 20 Sgr. MLagdeb. Halberst. .. Magdeb. Wittenb. .. Magdeb. Prioritäts- 41

bei einem Feingehalte von O,ose und darüber bei einem Feingehalte unter 0, 9so

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Michtamtliche Votirungen.

T pr. 3 Ff Inländ. Fonds.

Kass. - Vereins-Bk. -Aet. Danziger Privatbank. . Königsberg. Privatbank Magdeburger do.

Posener do.

Berl. Hand. Gesellseh. Disc. Commandit-Anth. Sehles. Bank- Verein.. PFommersch. Ritterseh. B.

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Oester. Prm.-Anleihe . do. n. 100 FI. Loose Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl.. z do. v. Rothschild List. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. .. Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. - Präm. -Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI. . .. Schwed. Präm. Pfndbr.

Ausl. Eisenb. Stamm- ctien.

Amsterdam - Rotterdam Loebau- Littau .. ...... Ludwigshafen-Bexbach Ma. - Ldwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger 4 Nordb. (Friedr. Wilh.)

Oester. franz. Staatsbahn

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer Ban Coburger Creditbank. Darmstädter Bank. . .. 4 Dessauer Credit Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank Gothaer Privath Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditb. ... Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit ... Thüringer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . .. do. National-Anleihe

Bergisch Markische Lit. A. J6 a 77 gem. Berlin-Anhalter 105 a 166 gem. Brieg-Neisse 5Iz a 52 gem. Oberschl. Litt. A. u. C. 1153 2 1175 gem. Rheinische 79 2 89 gem. Cöln-Mindener 4pror. Prior. IV. Emission 7 a 9 gem. Lädwigshafen-Bexbach 1268 2 gem, Mecklen urger 45 2 gem. Hordbahn (Er. Wilh.) 47 a gem. Oestsrr. Franz. Staatsbahn 137 23 gem. Dig eonto- Commandit- Antheile 78 2 79 gem. Oesterr. brẽ qt 69 2 70 2 693 gem. Oesterr. National-Anleibe 683 2 3 tem.

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Ausl. Prioritäts- Actien.

HKordb. (Friedr. Wilh.)

Belg. Oblig J. de l'Est

do. Samb. et Meuse ester. franz. Staatsbahn

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udustric-Actien.

Hoerder Hüttenwerk. . Minerva 5 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 61 Dessauer Kontin. Gas. 5

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RMerklim, 19 April. Die Börse war heut in angenehmerer Haltung; Sachen wurden erst am Schlusse etwas belebter. Preussische Fonds Eisenbahnen waren besonders beliebt und wurden lebhaft und steigend waren animirt und beliebt. In Wechseln war der Verkehr ebenfalls gehandelt; Kredit-Actien waren stiller, aber auch fest; österreichlsehe ziemlich beträchtlich.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Dru und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. (Rubolph Decker.)

gas Absunement deiruügt zn Sgr.

ar das Bierteifahr Ma agen Theilen der Monarchtt ohne

preis Eehüh ung.

Aue Boß!- Aunalten ser In- umd Auslandes nehmen 8 fur gerlin die des Aoönigi Preußischen Staats- Anzrigers: Wilhelms Straße No. 1. (nahe der Ceipsigerstr.)

M g.

Berlin, Sonnabend, den 21. April

1860.

einer halben Meile gelegenen Orte und, wenn stärkere Truppen⸗ maͤrsche erfolgen, Berka a. d. Werra und alle übrigen Ortschaften

des Amtsbezirks Gerstungen.

Se. Königliche Soheit der Prinz⸗Negent haben, * tamen 2 Majestät des Königs, All ergnã di gst

eruht: . *r gn Kaiserlich öster reichischen Lieutenant im Kaiser Jäger⸗

Regiment, Prinzen Bernhard zu Solms⸗-⸗Braunfels, den

9 ; n Adler-Orden dritter Klasse mit Schwertern, so wie dem ne el bayerschen Kammerer, e n. und Kreis⸗-Baurath

. von Gumppenberg-Poettmes zu Augsburg den

Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung der Ministerial-Ertklärung vom

22 März 1860 betreffend die Eta ppen⸗Con—⸗

vention zwischen Preußen und Sachsen⸗Weimar. Vom 10. April 1860.

Nachdem die zwischen der Königlich preußischen und der Groß⸗

herzoglich sächsischen Regierung am 31. Dejember 1816 zu Weimar

abgeschlossene, seindem mehrfach, zuletzt im Jahre 1847 erneuerte

und rücksichtlich der Vertauschung der Etappe Buttstedt mit der

zu Weimar durch Vereinbarung vom 27. März 1849 abgeaͤnderte Militair-Durchmarsch- und Etappen-Convention, der in dem Ar⸗ s tikel V. derselben enthaltenen Bestimmung zufolge, mit dem 1sten Oktober 1856 abgelaufen ist, das Bedürfniß eines, die diesfälligen gegenseitigen Veihältniss eregelnden Uebereinkommens aber noch fort⸗ dauert, so haben die beiderseitigen Regierungen nachstehende ander⸗

weite Uebereinkunft abgeschlossen:

rie, . . Feststellung der Linie der Königlich preußischen Mili⸗

tairstraßen, der Etappen-Hauptöxrter und Bestimmung

der Etappen bezirke.

1 Weimar, welches zwei und vier fünftel Meilen von erfun und drei und eine halbe Meile von Eckardts berga ent⸗

fernt liegt, wird als Etappen-Hauptort zwischen Eckardtsberga und

Erfurt angenommen. Zum Etappenbezirk von Weimar gehören,

auch mit Einschluß von Buttelstedt, alle in einem Umkreise bis zu h

einer und einer halben Meile gelegenen Orte.

Sofern übrigens zwischen Buttstedt und Erfurt eine gut passir⸗

bare Straße hergestellt werden sollte, bleibt der Großherzoglich

saͤchsischen Regierung vorbehalten, die in der Etappen⸗Convention vom

k 5. 5 ö ö mit deren dort angegebenem Bezirk anstatt des Etappen. Bezirks Weimar wiederherzuͤstellen. Die in der Gegend von Weißensee und Sömmerda einquartierten Königlich preußischen Truppen werden auf dem Marsche nach Erfurt ihren Weg durch das Großherzog⸗ lich sächsische Gebiet über Stotternheim nehmen, auf welcher Straße jedoch Königlich preußischer Seits in dem Großherzoglichen Ge⸗

biete weder Quartier, noch Vorspann oder Verpflegung gefordert

werden wird. . . 7 ö Von Erfurt nach Koblenz trifft die Militairstraße die drei

und dres Viertel Meilen von Gotha entfernte Stadt Eisenach als Etappenort, zu deren Etappenbezirk, mit Einschluß von Marksuhl,

alle in einem Umkreise bis zu einer und einer halben Meile gele⸗

genen Orte gerechnet werden. JJ,, 1 3) dec bier und eine halbe Meile von Eise nach. Zu deren

welche in dem Staatsvertrage d. d. . . 1815 bestimmt sind, werden Königlich preußischer Seits vorbehalten, und sollen auf diesen Straßen dieselben Grundsätze der Verpflegung, Vergütung der Preise und wie folche in gegenwärtiger Uebereinkunft bestimmt werden.

anuar 1830 Art. J. bestimmt gewesene Etappe Buttstedt

Etappenbezirke gehören alle in einem Umkreise bis zu einer und

Die Entfernung von Vacha nach Hersfeld beträgt drei und eine halbe Meile, von Berka nach Hersfeld drei Meilen, von Berka

nach Eisenach drei und eine halbe Meile.

4 Die Militairstraßen von ,, . 6 Königli reußischen Theilen des neustädtischen Kreises, . h Paris, den 22. September

polizeilichen Einrichtungen stattfinden,

Dagegen wird . . 5) Koͤniglich preußischer Seits Erfurt als Etappenort für die

Großherzoglich sachsen-⸗ weimarschen Truppen auf ihrer Marsch⸗ route von Weimar nach Eisenach oder Vacha, und von da wieder zurück, zugestanden; jedoch soll in Rücksicht, daß die Festung mit fremden Truppen nicht belegt werden kann, das Nachtquartier und bie Verpflegung in den naäͤchst an der Chaussee nach Gotha gele⸗ genen Doͤrfern des Erfurtschen Gebietes angewiesen werden. .

6 Damit auch auf Großherzoglich kia schn Gebiete die Maärsche der Remonte⸗Kommandos in eben der Art, wie dieses von anderen Regierungen zugestanden worden ist, ab gekürzt werden, so daß sie täglich nur zwei bis zwei und eine halbe Meile zu machen haben und nach drei solchen Marschtagen einen Ruhetag erhalten, o hat die Großherzoglich sächsische Regierung gestattet, daß zwischen Eisenach und Vacha noch ein Etappen Quartier in Marksuhl eingeschoben werde, jedoch nur für diesen Fall und nur allein bezüglich auf Kommandos zum Transporte von bereits zuge⸗ theilten Remontepferden. Die Entfernung von Eisenach nach Mark⸗ suhl beträgt zwei Meilen, die von Markfuhl nach Vacha zwei und eine halbe Meile. . Die durchmarschirenden Truppen, mit Ausnahme von kleinen

Detaschements bis 50 Mann (welche in die Baracken kommen, sobald dieselben eingerichtet sind), sind gehalten, nach jedem zum Bezirke gehörigen Orte zu gehen, welcher ihnen von der Etappen⸗ behörde angewiesen wird; es sei denn, daß dieselben Artillerie⸗ Munitions? oder andere bedeutende Transporte mit sich führen. Diesen Transporten, nebst der zur Bewachung erforderlichen Mann⸗ schaft, müssen stets solche Ortschaften angewiesen werden, welche art dn der Militairstraße liegen. Andere als die nach dem Obigen zu den Etappenbezirken gehörige Ortschaften dürfen den Truppen

nicht angewiesen werden, den Fall ausgenommen, wenn bedeutende Armee ⸗Torps in starken Echellons marschiren. In solchen Faͤllen werden sich die mit der Dislocation beauftragten Offiziere mit den Etappenbehörden über einen weiter auszudehnenden Bezirk vereinigen. Von den Kommandos der marschirenden Truppen ist der Etappenbehörde bei der Anmeldung der ersteren durch die .

gehenden Quartiermacher (Art. II.) zugleich anzuzeigen. aus we e Rachtquartieren die verschiedenen Truppentheile an dem Tage 36 Eintreffens im Etappenbezirke kommen. Die Etappenbehörden sin dann verpflichtet, im Einvernehmen mit den Quartiermachern die Auswahl der den durch marschirenden Truppen anzuweisenden Etappen⸗ orte möͤglichst so zu treffen, daß nicht durch nothwendige Mãärsche innerhalb des betreffenden Etappenbezirks die Länge eines Tage⸗ marsches von vier Meilen ,, wird.

rtikel II. . Instradirung der Truppen und Einrichtung der Marschrouten. Sämmtliche durch die Königlich preußischen und Großherzog⸗

lich sachsen⸗ weimarschen Lande marschirende Truppen müssen auf

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