von 1000) Thalern erreicht hat, darf die Summe, welche jeder berechtig⸗ ten Wätwe alljährlich gereicht wird, Einhundert Thaler nicht übersteigen. theilende Unterstützun gSmasse eine höhere Summe als Wittwe, so wird der Ueberschuß und wenn keine Jahres - Einnahme dem eifernen Kahital üher. Normalsumme von 16, 060 Thalern erreicht
ssung findet, die Unterftützungssumme zu er⸗
2 welche zur id eines eisernen Kapitals bestimmt solche Kur⸗= und Reumärkische Pfandbriefe, welche min⸗ t Iinsen tragen, umgesetzt und der Deposital⸗Verwal⸗ llationsgerichts zu if a. d. O. bei dem eisgerichts da elbst übergeben. Die ein⸗ bis zur Belegung mit Pfandbriefen und Wittwen bei einer Sparkasse oder bei
werden.
bestens 3
g des K Depositor gehenden Vertheilung un der Königlichen
en. 3 alt des Kassen ritten Theil bei, die Einrichtungs Gegenstände, deren Beurtheilung und Entscheidung. nach Inhalt dieses Statuts dem engeren Ausschusse nicht allein anheimgegeben find, sondern eines gemeinsamen Beschlusses sammtlicher Verein sᷣmit glieder be⸗ bürfen, werden in der General⸗Versammlung der Mitglieder des Pensions⸗· Pereins mit zur Berathung und Beschlußfassung, jedoch mit der Maß. gabe geggen, daß in den Angelegenheiten des Wittwenkassen⸗ Vereins dessen Mitglieder allein snimmberc tigt find. 5
Die Wirksamkeit des Vereins beginnt am 14. Januar 1860, voraus⸗
gesetzt, daß bis dahin dieses Statut die gesetzliche Bestätigung erlangt hat.
Fandsberg a. d. W., den 8. Dezember 1868. ;
Der engere Ausschuß des Pensionz vereins der Rechts anwalte im Departement Frankfurt a. O.
Vorstehendes Statut des unter den Mitgliedern des ensionsbereins der Rechtsanwalte in dem Departement Frankfurt 9. d O. gebildeten Wintwenkassen ·˖ Viexeins wird auf Grund der Allerhoͤchsten Ordre vom Y. September 1833 (Ges. Samml. S. 121) hierdurch genehmigt. Urkundlich ausgefertigt unter dem Königlichen Insiegel. Berlin, den 21. Oktober 1859. J Der Minister des Innern.
Der Justiz ·Minister Simons. (L. 8.) Graf von Schwerin.
b. Statut des unter den Mitgliedern des t anwalte im Departement Frankfurt a. d. O. gebildeten Srerbete ssen: Berens
Der Pensions verein der Rechtsanwalte im Departement Frankfurt bilder unter seinen Mitgliedern einen Sterbekassen⸗Verein, um den hinter⸗ bliebenen Angehörigen eines verstorbenen Mitgliedes desselben zur Deckung der nothwendigsten Bedürfnisse eine angemessene Unterftützung augenblick⸗ lich zu gewähren. 3.
Diesem Sterbekassen⸗Verein kann jedes Mitglied des Pensions⸗Vereins beitreten, wenn es seinen Beitritt innerhalb eines Jahres, nachdem es in den Pensions⸗ Verein aufgenommen, respektive der Verein in Wirksamkeit getreten ist, nit dem Amtssiegel beglaubigten, von ihm eigenhändig ge— und unter⸗ chriebenen Revers dahin ausstellt, daß er alle ihm nach diesem Statut obliegenden Pflichten pünktlich zu erfüllen versprichi. Ein späterer Beitritt
ist nicht zulässig. 3.3
Das beitretende Mitglied erhait von dem engeren Ausschusse des Pensions vereins einen Rejeptionsschein und wird in eine besondere Liste der Mitglieder des Sterbekassen rein eingetragen.
Die Pensionaire, wenn fie Yitglieder des Sterbekassen⸗Vereins find, scheiden aus demselben nicht aus, müssen aber, wie sich von selbst dersteht, gleich jedem anderen Mitgliede die auf fie fallenden Beiträge leisten.
Der Rücktritt aus dem Sterbetassen⸗Verein feht jedem Mitgliede frei, es scheidet aber aus demselben unbedingt aus, zu werden, aufhört, Mitglied des Pensionsbereins zu sein, oder wenn es bie von ihm einzuzlehenden Beiträge zu leisten fich weigert, namenilich die nach § 7 auf n zu entnehmenden Hotte n h , nicht honorirt.
Gleichmäßig fortlaufende Bellräge zur Erreichung der Zwecke des Vereins werden nicht festgestellt, sondern bestimmt, daß bei dem Ableben eines Mitgliedes des Vereins jeder Theilnehmer an demselben zwei Thaler Courant einzahlt und die Angehörigen des Verstorbenen diefe Beiträge unverkürzt erhalten. ;
8 7
Die Angehörigen des verstorbenen Mitgliedes des Sterbekassen · Vereins haben dem engeren Aus schusse des Penfions vereins, zu Händen dessen Vor fn einen Todtenschein, nebst dem Receptionsschein einzureichen, Nach beffen Empfang zieht Letzterer von jedem Vereinsmitgliede sofort 2 Thli. durch Postborschuß ein und sendet die auf diesem Wege erhobenen Beiträge in ihrem 4 Betrage ungesäumt den Ängehörigen des Verstorbenen auf deren Kosten durch die .
selbst einem Dritten Empfangnahme der bleibt das Cessionsrecht J
einzelnen Todesfall durch Postvorschuß eihobenen Beträge Beiheiligten abgesandt werden müssen. sitzende des Penfions vereins ein Buch aus welchem zugleich ersichtlich ist, wo die Beläge sich besinden, und daß
Pensionsvereins der Recht s⸗
dem engeren Ausschusse desselben schriftlich angezeigt und einen
wenn es, ohne penfionirt
2 §. 8.
Als legitimirt zur Empfangnahme der zu gewährenden Unterstützung wwerden ohne weitere Prüfung angesehen die Wittwe oder die Kinder des Verstorbenen, welche den Receptionsschein in Handen haben und solchen nebst dem Todtenschein dem engeren reichen. Unterstützung,
schein auch noch ein von einem Mitgliede des Sterbekassen⸗Vereins oder in dessen Ermangelung, Magistrat des Wohnorts welchem ersichtlich ist, daß der Verstorbene eine Wittwe oder Kinder nicht hinterlassen hat, in welchem Verhältnisse die sich Meldenden zu dem Erb— lasser gestanden und ob' namentlich von ihnen das Begräbniß, und was dahin gehört, besorgt worden ist? Läßt diese Bescheinigung Zweifel übrig, ob die fich Meldenden zur Empfangnahme berechtigt Einziehung und Absendung der Unterstüͤtzungsgelder so lange ausgesetzt, bis jene Zweifel gehoben find. Erben des Verstorbenen geworden . ist nicht erforderlich.
Ausschusse des Pensionstzereins ein⸗ Melden aber andere Angehörige sich zur Empfangnahme der so müssen diese neben dem Todtenschein und Rezeptions⸗
von dem Wirigenten des Ortsgerichts oder dem amtlich ausgestelltes Attest beibringen, aus
6
sind, so bleibt di Daß die Empfänger der Unterftützung Die Rechte aus dem Rezepllonsschein dürfen von dem Mitgliede
nicht abgetreten werden, seinen hinterbliebenen zur Sterbekassen ⸗ Gelder berechtigten Angehörigen aber
Die Verwaltung wird von dem engeren Ausschusse des Pensiontz⸗
vereins unentgeltlich geführt und die wenigen etwa entstehenden Kosten für Drucksachen trägt die Kaffe des Pensionsbereins.
4 ö Eine besondere Kassenverwaltung ist nicht erforderlich, da die bei jedem sofort an die Es ist nur nöthig, daß der Vor⸗ über Einnahme und Ausgabe führt,
er alljährlich in die allgemeine Uebersicht des Vermögens-⸗Bestandes des Pensions vereins eine Nachweisung dessen, was die Sterbekasse geleistet hat, aufnimmt, auch in den abzuhaltenden Generalbersammlungen Nechnungs—=
buch und Belaͤge vorlegt, um sich a, ertheilen zu lassen.
Da der Sterbekassen⸗Verein mit dem Pensiensderein verbunden ist, so gelten für ersteren auch alle Bestimmungen, welche für letzteren nach dessen Statut maßgebend sind, insoweit, als sie durch dieses Statut nicht eine Aenderung erlitten haben.
Die Wirksamkeit des Vereins beginnt, sobald dieses Statut die geseß⸗ liche Bestätigung erhalten hat. Landsberg a. d. W., den 8. Dezember 1858. Der engere Ausschuß des P nsionsbereins der Rechtsanwalte im Departement Frankfurt a. 8 D. .
Vorstehendes Statut des unter den Mitgliedern des Pensions vereins der Rechtsanwalte in dem Departement Frankfurt a., d. O. gebildeten Sterbekassen⸗Vereins wird auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 29. September 1833 (Heseß Sammlung S. 121) hierdurch genehmigt.
Urkundlich ausgefertigt unter dem Königlichen Infiegel.
Berlin, den 21. Oktober 1859.
Der Justiz⸗Minister Simons. 5
Der Minister des Innern Graf von Schwerin.
M inisterinm der geistlichen, Unterricht s⸗ und Medizinal⸗ Mn gelte genheiten.
Bei dem Gymnasium zu Lyck ist der Schulamts Kandidat Richter als ordentlicher Lehrer angestellt worden.
Kriegs ⸗Ministerium.
Der Intendantur⸗Registrat or Blankenberg vom 4. Armee⸗ Corps und der überzählige Geheime Registrator Schirmer beim Kriegsministerium sind zu etatsmäßigen Geheimen Registratoren beim striegsministerium ernannt worden.
Tages⸗Ord uung.
Vierundzwanzigste Sitzung des Herrenhaufes. Donnerstag, den 26. April, Vormittags 11 Uhr. Berichte der Finanz ⸗Kommission:
1) über die allgemeinen Gesichtspunkte, welche bei den, die Grundsteuer betreffenden Gesetz⸗Entwürfen zur Erwägung kommen, so wie über den Gefetz⸗Entwurf Rr. 1, die ander—⸗ weite Regulirung der Grundsteuer betreffend, im Einzelnen;
2) über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer;
3) über den Gesetz⸗ Entwurf, Erhebung der Grundsteuer
betreffend die Veranlagung und von den bisher befreiten oder be—
vorzugten Grundstücken;
7187
4) über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die für die Aufhebung der Grundsteuer zu gewährenden Entschädigung; 5) über: a) den Maͤrz 1860, und 9. b) die darauf bezügliche Petition des Konservativen Vereins im streise Rügen, von der Lancken und Genossen, vom 21. März 1860.
Antrag des Herrn von sleist⸗Retzow, vom 190ten
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Sayn⸗
Wittgen stein, von Sayn.
Se. Fürstliche Gnaden der Fuͤrstbischof von Breslau, Dr.
Förster, von Breslau.
Se. Excellenz der Genera Sr. Majestät des Königs und kommandirende Armee⸗Corps, von Lindhei
l der Infanterie, Ge neral⸗Adjutant General des Sten
m, von Breslau.
Nach wei sundg
der Schifffahrts⸗Frequenz auf dem neuen Schifffahrts⸗ und Louisenstadtisch n ö! Schleufen⸗ und Brückenaufzugsgelder für das Jahr 1859 in Vergl
en Kanale, so wie der von den Schiffsgefäßen und Flo hölzern erhobenen eichung mit dem vorhergehenden Zehe a. ;
im Jahre 1859
Stück
im Jahre
mithin im Jahre 1859 mehr Stück
1858 Stück
weniger Stück
1
die untere Schleuse obere ‚ 1) An Fahrzeugen passirten
2) An Floßhölzern sind:
.
überhaupt durch die untere Schleuse b) ausgegangen !?. ö! .
überhaupt
durch die untere Schleuse a) eingegangen
3) An Fahrzeugen sind eingegangen? beladen leer
a) bei der unteren Schleuse ......
9
zusammen
dab on: ö haben im Kanal aus⸗ resp. eingeladen
sind direkt durchgegangen.
) An Fahrzeugen find ausgegangen:
a) bei der unteren Schleuse
zusammen beladen
b) bei der oberen Schleuse.!—.—.—.
zusammen 5) Es sind erhoben worden:
) an Schleusengeldern bei der unteren Schleuse
oberen (.
b rü * J ) an Brücken⸗Aufzugsgeldern oberen .
1 2
2. und b. zusammen
2
überhaupt... ...... mithin durchschnittlich pro Tag
2 —
bei der unteren Schleuse. 91119
18,440 8.235
16,504
. 1836 7,581 hh
26,6 15
Nö XT
3
66 f
7,345 26,971
10,592 28,555
3445316
39, 247
Ee 6.64
29, 325 9967
34539
398292
10,0955 163
9377 483
10,818
9.860
9, 145 1,B6 13
8 693 1A, 257
3.937 199
3, 978 128
4, 136
44106
2,098 24038
1,967 24139
131
2,360 5,264
2,424 4320
98 j
1622
—
67144 .
Tos 23791
379 .
245
44099
581
17,698 10 7, 688 21
147 28
1,6063 3. 261 14 6 87 29.
26,446 18
I is I
de i cht amtliches.
. Preußen. Berlin, 25. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute die Vortraͤge der Minister von Auerswald und Freiherrn von Schleinitz, so wie des Wirk— lichen Geheimen Rathes Illaire entgegen und empfingen den Fürsten Wilhelm Radziwill, den General der Infanterie von Lindheim, den Gesandten von Bismarck-Schönhausen und den General⸗Stabs⸗Arzt Dr. Grimm.
— In der heutigen (42.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten, wurde die gestern abgebrochene Debatte über die Sutrosche Petition fortgesetzt und dauerte beim Schluß unseres Blattes noch fort; die Minister der Justiz, des Innern und des Kultus sprachen; bon Abgeordneten die Herren Falck und v. Vincke (Hagen). Die schließliche Abstimmung wird unter Namensaufruf erfolgen.
— Das Post-Bampfschiff „Geiser“ aus Kopenhagen den 23. d. R. abgegangen, ist in Stettin gestern Vormittag mit 11 Passag ieren eingetroffen,
Cöln, 24. Äpril. Se Königliche Hoheit der Prinz von Wales, auf der Rückreise von Loburg nach London begriffen, traf gestern Abends 10 Uhr, mit dem mainzer Schnellzuge zunaͤchst von Bonn kommend, hierselbst ein und benutzte den um 11 Uhr abgehenden rheinischen Zug zur Weiterreise nach Calais, wo ein englisches Regierungsschiff für Se. Königliche Hoheit zur Ueber— fahrt bereit gehalten wird. (Köln. Ztg.)
Hannover, 24. April.
In der heutigen Sitzung der
Zweiten Kammer wurde mit Kallen gegen sechs Stimmen der Uusschuß⸗Antrag, den Posten, betreffend das ohne ftändische Zu⸗ stimmung gekaufte Steinkohlenbergwerk Barsinghausen, im Budget
zu streichen, angenommen. Frankfurt a.
Zeitverhältnisse wegen vertagt
d. J. dahier zusammenkommen. t die erste 1851 in bie dritte 1857 in München abgehalten wurde.
Post⸗Konferenz, nachdem in Wien und
Baden. Karlsruhe,
1. M., 33. April. welche am 15. Mai v. J. zusammentreten sollte,
Die „Post⸗Konferenz, und damals der wurde, wird nunmehr am 15. Mai Es ist dies die vierte deutsche Berlin, die zweite 18565
24. April. Durch landesherrliche
Verordnung wird die Errichtung eines Handels-Ministeriums
verfügt.
Schweiz. Aus Bern, Antworten der Großmächte au I9. März und 5. April e., Nord⸗Sapbhen betreffen,
22. April, theilt
die „Köln. 3. die f die Noten des
Bundesrathes vom
3966 die Ansprüche der Schweiz auf mit.
(Die preußische Antwort vom
30. März und der Inhalt der englischen Note sind bereits in Nr. S7
und die russische Depesche in Nr 97 d. Bl. enthalten.)
wort Oesterreichs lautet:
Die Ant⸗ Wien, 8. April 1860.
Herr Baron! Der schwergerische Geschaͤftsträger hat mir die Note zu⸗ gestellt, welche der Hert Präsident der helvetischen . enschaft unterm a
19. Pigrz direkt leßthin an mich gerichtet hat.
er Bundesrath