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Personal ⸗Deränderungen. I. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A Ernennungen, Seförderungen und GBersetzungen.
Den 20. April.
v. Mach, Sec, Lt. vom 29 Inf. Regt. und kommandirt als Er⸗ zieher bei dem Kadettenhause in Berlin, unter Beförderung zum Pr. Lt, fn bas Kadetten-Corps versetzt. Tel le nbach, Hauptmann vom 39. Wulff, Pr. Ct. vom 3, Joh ow, Pr. Lt. vom 12, Hübner l, Pr Lt. vom 26., Schmidts, Premier Lieutenant vom 30, b. Schuß, Premier⸗ Cieutenant dom 35, Vogelsang, Premier-Lieutenant vom 87. v. Grzymala, Pr. Ct. vom 39. v. Fiedler II., Sec. Lt. vom 5., Koepke, Sec. Lt. bom 37. Inf. Regt. zum 4. Mai von ihrem Kom⸗ mando bei dem Kadetten ⸗ Corps entbunden. Fragstein v. Riems⸗ dorff, Pr. Lt. vom 13., v. Baczko, Pr, Lt. vom 18, Herz, Pr; Lt. vom 22., v. GallwitzDreyling, Pr. Lt. vom A. Inf. Regt. Frhr. v. Reißzenste in, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Gren. Regt. , v. Schlichting, Sec. Lt. vom Garde Res. Inf. Regt. Peters, Sec. Lt. vom 1., b. Plehwel, Sec St. vom J., v. Sb ernitz, Sec. Lt. vom 4, Wei sih un, Sec. Lt. vom 9. v. Groeling II., Sec. Lt. vom 10., v. Lüttitz J., Sec. Lt. vom 10., Müller, Sec. Lt. vom 10., v. Bosse, Sec. Lt. vom 12., Kowalk, Sec. Lt. bom 14, Gaff ke, Sec. Lt vom 17.,, v. Paczynski- Teneczyn, Sec. Lt. vom 17., Schweder, Sec. Lt. vom 17., St ier, Sec. Lt. vom 9G, La dem ann J., Sec. St. vom 26, Madlung II., Sec. Lt. vom 36, v. Brandt, Sec. Lt. vom 38. v. Wit tich, Sec. Lt. vom 39. Inf. Regt., deren Kosnmando als Erzieher bei dem Kadetten Corps, Schmeltzer, Hauptm. bom 8. Artill. Regt., v. Hohenhausen, Pr. Lt. vom 17., Staven⸗ bagen, Pr. St. vom 26.,, Ham ann, Pr. Lt. vom 24, Heisler 1, Pr. Lt. vom 38. Inf. Regt, v. Gr oeling, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Gren. Regt., deren Kommando als Lehrer bei dem Kadetten-Corps vor— läufig bis zum 1. Mai 1861 verlängert. v. Obernitz, Ser. Lt. vom 4. Inf. Regt. und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Kalm, v. Lüttitz J, Sec. Lt. vom 19. Inf. Regt. und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Wahlstatt, Lademann 1, Sec. Lt.
vom 26. Inf. Regt. und kommandirt als Erzieher bei dem Ladettenhause
in Potsdam, treten zum 1. Mai e. in demselben Verhältniß zu dem Ka— dettenhause in Berlin über. v. Flotow, Seconde-Lieutenant vom 6ten Jaf.⸗-Regiment und kommandirt bei dem Kadettenhause in Kulm, tritt in gleichem Verhältniß zu dem Kadettenhause in Wahlstatt über. Oester—⸗ held, Pr. Li. vom 12. Inf. Regt, v. Jasmund, Sec. Lt. v. 8. Inf. Regt., unter Entbindung von ihrem stommando als Erzieher bei den Ka— dettenhäusern resp. in Berlin und Potsdam, ersterer zur Wahrnehmung einer etatsm. Militair⸗Lehrerstelle bei dem Kadettenhause in Berlin, letz⸗ terer als Lehrer bei dem Kadettenhause in Bensberg kommandirt. von Vresty, Sec. Lt. vom 32. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadetten⸗ hause in Berlin, Loelhoccffel v. Ls wensprung, See. Lt. vom 1. v. Fr ansecky, Sec. Lt. vom 4, Schlegel, Sec. Lt. vom 22. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause in Kulm, v. Brauchitsch J., Sec. Lt. vom 9., Segond v. Banchet, Sec. Lt. vom 16, Stein, Sec. Lt. vom 21., Köhlau, Sec. Lt. vom 29., v. Baneels, Sec. Lt. vom 3J. Inf. Regt, als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam, Maier, Sec. Lt. vom 33., Braemer, Sec. Lt. vom 34. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause in Bensberg, sämmtlich vorlätisig auf ein Jahr vom 1. Mai d. J. bis zum 1. Mai 1861, kommandirt. v. Orig als ki, Sec Lt. vom 7. Inf. Regt., als Hülfslehrer für den ghmnastischen Un⸗ terricht bei dem Kadettenhause in Potsdam kommandirt. . ö ; Den 24. April. Faure, Port. Fähnr. vom 32., zum 29. Inf. Regt. versetzt.
Mili tai r⸗Beamte.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. ö . . J. April. amm erer, interimistischer Proviantmeister in Jüli iant⸗ meister ernannt. ö. n n nnr Den 8. April.
Schiller, Zahlmeister 2. Klasse vom 3. Bat. des 28. mit Pension verabschiedet. s at. des 28. Landw. Regts.,
. In end 236 April. nn, Intendantur-Rath vom V., zum IV. ⸗ Werner, Intendantur Aath vom J, zum VI. en, nn. * Intendantur ⸗Rath vom VllII., . V. Armee⸗Corps, Barreßky Inten⸗ , ,, . ö Winkler, ntendantur⸗ ; Armee Corps, ł ; bom Ill, zum Vn. Armee Corps K ö Merle ker, überzähli 29 2 nr . er, zähliger Intendantur⸗A ce⸗ zum etatsmäßigen Intendantur⸗Assessor nr, . Den 23. April.
Dzialoß, Intendantur⸗S ; Corps berseßzt. ð ecretair vom II. Armee Corps, zum Harde⸗
EH. In der Marine. Marine ⸗ Beamte.
Ernennungen, Beförderungen, Bersetzungen. Durch Verfügung des Königlichen Ober-Kommandos der Marine.
— Den 25. April. Dr. Uhlich, Prediger zu Fürstenwalde,
nannt. zum Marine⸗ Prediger er⸗
Bekanntmachung.
Nachstehender, Namens Sr. Majestät des Königs vo Regenten Königlicher Hoheit an den Herrn Minister * ge deer nnr und öffentliche Arbeiten gerichteter Allerhöchster Erlaß: 22
In Versolg der an das Staats⸗Ministerium wegen Erweiter des Gemeinde-Bezirks von Berlin heute erlassenen Ordre bestimme ö hierdurch, doß die Bestimmung zu 4 des Regulativs vom zt. M ber 1838 über die Unterhaltung des Straßenpflasters in Berlin e den städtischen Behörden die Befugniß zusteht, bei der Anlage . neuen oder bei der Verlängerung einer schon bestehenden Straße ö. halb der Ringmauern von dem Unternehmer der neuen Anlage oder 4 angrenzenden Eigenthümern die Legung des ersten Straßenpflasters . den Betrag der hierzu erforderlichen Kosten zu verlangen, in zun nicht blos innerhalb der Ringmauern, sondern auch 2 dẽrselb in dem ganzen Gemeinde-Bezirk von Berlin, einschließlich der, nurn Meine vorgedachte Ordré dahin einverleibten Gebietstheile, zur An wendung kommen soll. Berlin, den 28. Januar 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: (gez) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. . (gegengez) von der Heydt. n den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
wird in höherem Auftrage unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg, Staats—⸗Ministert Flottwell, vom 27. März J. J. in Betreff der durch den Allerhöchstm⸗ Erlaß vom 28. Januar d. J. getroffenen Anordnungen wegen Erwette— rung des Gemeinde-Bezirks von Berlin in dem 44ten Stück des Amtt—
blatts der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bon
6. April d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 25. April 1860. Königliches Polizei- Präsidium. Freiherr von Zedlitz.
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Preußen. Sans souci, 5. Mai. Das Befinden Er, Majestät des Königs zeigte auch in der verflossenen Woche nur geringe Veränderungen. Die körperliche Energie hat sich in mancher
Beziehung gehoben, so daß Se. Majestät bei dem milden Frih— .
lingswetter den größten Theil des Tages im Freien zubringmn konnten, theils auf der Terrasse des Schlosses, theils in den Um— gebungen desselben, die Sie im Rollstuhl besuchten, da die Mn dauernde Schwäche des linken Beines das Gehen noch nicht wiebtt gestattet.
Berlin, 5. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent besichtigten heute früh das Kaiser Alexander- und Kaiser Fran. Grenadier-Regiment auf dem Exerzierplatz am Kreuzberge und
empfingen hierauf Se. Hoheit den Prinzen Georg von Mecklen— burg-Strelitz Alsdann nahmen Allerhöchstdieselben den Vortrn des General-Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen.
— In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten brachte der Finanz-Minister don Patow laut Allerhöchster Er—
mächtigung zwei Gesetz-Entwürfe, wegen einer außerordentlichen
Geldbewilligung für militairische Zwecke, ein. 9. Belgien. Brüssel, 3. Mai. Die Kammer hält seit zwe Tagen ihre Sitzungen bei verschlossenen Thüren, da es sich um das innere Budget des Hauses selbst handelt.
Großbritannien und Irland. London, 3. Ma In der gestrigen Unterhaus-Sißung beantragte Lord Nahnhan die zweite Lesung seiner Bill, welche die Verbesserung der Gesetzgebung in Bezug auf die Bestrafung körperlicher Mßßhandlung, die unter erschweren— den Umständen verübt wird, bezweckt. Ganz besonders faßt der Gesch⸗ entwurf die Mißhandlung bon Frauen durch ihre Männer ins Augt. Der Antragsteller bemerkte, das Gesetz, wie es jetzt stehe, genüge nicht, derartige Vergehen Einhalt zu thun. Die Haupt-Uenderung, welche et vorschlage, bestehe darin, daß dem Polizeirichter die discretionaire Gewalt verliehen werden solle, die Prügelstrafe über den Schuldigen zu fallen und daß diese Strafe im Wiederholungsfalle kompulsorisch sein solle Clive erkennt die guse Absicht Lord Raynhams an, meint aber, es sel ein gefährliches Experiment, erwachsenen Menschen die Prügelstrafe durch Poli zeirichter zuerkennen zu lassen, da die Richter sich nach Anhörung det scheußlichen Einzelheiten brutaler Mißhandlungen zu leicht dazu hinreißen ließen, unter dem augenblicklichen Eindrucke zu handeln. Er beantragt, die zweite Lesung bis über sechs Monate zu verschieben. Griffith hilt eine Erörterung im Comité fär wünschenswerth und erklärt sich für, die zweite Lesunz. Warner billigt das Prinzip der Bill im Allgemeinen und meint, ez müsse irgend etwas geschehen, um den in Rede sfehenden— so häufig vorkommenden, schmachbollen Vergehen entgegen zu treten. Henley bemerkt, die Vertheidiger der Bill hätten nicht durch statisti⸗ sche Berichte, welche einer Gesetzes - Aenderung h Grunde gelegt werden müßten, den Nachweis geführt, daß die Zahl der Mißhandlungen unter erschwerenden Umständen selt der bereits stattgehabten Verschärfung des Geftzes zugenommen habe. Wenn man ein Uchriges thun wolle, fo möge man derartige Fälle vor ein Gt schwornen⸗Gerlcht verweisen. Dill whyn unterstützt die Bill in ihrem bol⸗ len Umfange, weil er in der Prügelstrafe das wirksamste nicht zwar, einen hartgesottenen Bösewicht zu bessern, wohl
Mittel erblickt,
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zu dienen. 16 . Mann, rde mehr Schaden anrichten, als Gutes stiften, ob—
ter nm e daß an und für sich die körperliche Züch⸗
ie passendste Strafe für die in Rede stehenden rohen Ver— „ Nur würde die Einführung derselben den Uebelstand haben, daß n würde, eine Verurtheilung zu erzielen, da die mißhandelte dazu entschließen würde, als Klägerin gegen ihren
Der Staatssecretair des Innern, Sir G. E. Lewis, Wahl eines Mittels zur Erreichung Unterschied obwalte. Er
als abschreckendes Bei spiel
rau Hann aufen ert, es handle ich 6 Zweckes, hinsichtlich hege nicht die Ueberze rxeichend sei, oder daß d genommen habe. Er glaube n ande machen, wohl aber, daß ncht zu klagen, erhöhen werde schen. Sberst North hebt hervor, sch der erwähnten. Handlungen roher ĩ achten, elende Feiglinge seien, von denen sich voraus e sich durch die Furcht bor Schändlichkeiten würden abhalten lassen. t 2 nicht um des mißhandelnden Mannes, sondern um der mißhandelten Frau pillen. Die Frau, möge sie auch einem noch so niedrigen Stande an⸗ gehören, werde fich davor scheuen, zu beranlassen, daß eine entehrende Strafe über ibren Mann berhängt werde. Der Zweck der Bill werde nithin vereitelt. Dieser Einwand sei schon zu wiederholten Malen er⸗ . hoben und niemals widerlegt Bei der Abstimmung wird das
worden. wir mit 109 gegen 85 Stimmen
auf Vertagung dringende Amendement Clibe's
verworfen und die Bill hierauf zum zweiten Mal verlesen.
SFSerankreich. Paris, 3. Mai. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht Herrn Theuvenel's zweite Note, die sich mit der stra⸗ tegischen Seite der savoyischen Frage beschäftigt: . H Paris, 16. April 1860. . Wir haben vom Gesichtspunkt des Rechts die Ansprüche der Schweiz nn der saboyischen Angelegenbeit geprüft und nachgewiesen, wie wenig begründet sie in dieser Beziehung sind. Ist die Bundes⸗Regierung ferner ber der Wahrbeit, wenn sie die strategischen Interessen anri ft? Hat der iener Kongreß der schweizer Eidgenossenschaft eine große militairische Stellung mitten in Europa sichern wollen? Und ist dies namentlich der Zweck, den er ins AÄuge faßte, als er die Kraft der Neutralität auf rinen Theil Savoyens ausdehnte? Das ist der Punkt, den wir heute prüfen wollen. Die Akten des Wiener Kongresses lehren uns die wahre Ansicht der Beruf kennen, welchen sie der Schweiz im europäischen System anwiesen. Ohne Zweifel wünschten sie ihr die bestmögliche Grenze u geben, aber während sie ihr versprachen, sich zu diesem Behufe ins Mittel zu legen, trugen sie auch Sorge, ihre Stellung genau zu bestimmen. Was sie von ihr forderten, das war keineswegs die Unterhaltung zahl⸗ riicher Streitkräfte, die Befestigung dieser oder jener Pofitionen, die Er⸗ ichtung dieser oder jener Werke zur Schließung gewisser offener Pässe; der Kongreß betrachte seine Verpflichtungen nur als verbindlich gegen die Schweiz, sofern diese Europa durch ihre Kantonal-Institutionen und durch
Nächte über den
die Natur ihres Bundessystems eine hinreichende Bürgschaft bieten würde ür ihre Befähigung, ihre innere Ruhe zu behaupten, und gerade in biesem Verfahren fah der Kongreß sür die Eidgenossenschaft das Mittel, die Neutralität ihres Gebietes zur Geltung zu bringen. Wir lassen hier nur fast wörtlich die Erwägungen des Comité's für die schweizer Ange— legen heiten vom 16. Januar 1815 reden. ; Die Mächte thaten der Schweiz kund, daß die wahren Bürgschaften * schweizerischen Neutralität durchaus eben so sehr in der Klugheit und Mäßigung ihrer Regierung, als in ihren (der Maͤchte) eigenen Verpflich⸗ ungen lägen. Es genügt übrigens, fich die Grenzen der Schwein so zu vergegen— wärtigen, wie sie vom Kongreß gezogen worden sind, um sich zu überzeu⸗ gen, daß derselbe unter dem Einfluß keines andern Gedankens hat han⸗ deln können. Auf allen Punkten ist die Schweiz offen gegen Deutschland und Frankreich. Sie ist gegen Deutschland offen über den Bodensee und ie Stadt Konstanz, über Schaffhausen, das theilweise in das Großherzog⸗ thum Raden eingeschoben ist. Sie ist offen gegen Frankreich von Basel bis Genf, hauptsäͤchlich vom gexer Lande, in dem wir nur einige Stunden bon leßterer Stadt enifernt find. e . Bei dieser Lage der Dinge, ganz abgesehen von der Neutralität der cshweizer Eidgenossenschaft, hat Frankreich, üm ins genfer Gebiet leicht innzudringen, gar nicht nöthig, un Besitze von Chablais, Faucigny und Henevois felbst zu sein; diefe Provinzen sind keineswegs neutralifirt wor— nn, um die Vertheidigungslinie der Eidgenossenschaft zu befestigen. Wenn nie Mächte dieses bezweckt hätten, so ware das beste oder, besser gesagt, das einzige Mittel dazu, wenigstens was Genf betrifft, gewesen, Frank⸗ reich das gexer Land aàbzunchmen und jenem Kanton anzuschließen. Warum bat der Kongreß das nicht gethan? Weil militairische Vergrößerungen anz besftimmt als der politischen Stellung, die man der Schweiz anweisen wollte, einer friedlichen, besser durch gegenseitige Verpflichtungen, auf denen ie bart, als durch die stärksten Vertheidigungsmittel und durch die be eutendsten strategischen Positionen gesicherten Stellung, zuwiderlaufend betrachtet wurden. Wenn die Reutralisation bon Chablais, Faucigny und Genevois nicht wirklich zum militairischen System der Schweiz gehörte, hat sie wenigstens 1815 als von großem Interesse für Europa angesehen werden nnen? Wird man sagen, daß diese Probinzen bestimmt gewesen seien, uns die Straße nach Italien durch Wallis und über den St. Bernhard u verschseßen? Aber das Prinzip' der schweizerischen Neutralität selbft genügte ja, diesen Erfolg zu sichern, Und wenn man die Mächte vorher- sesehen haben lafsen will, daß jene Neutralität von uns verletzt werden bune, ist es dann denkbar, daß wir in diesem Faile uns bon der Nen—⸗ mralität Sabohens hätten aufhalfen lassen? Wenn man sich auf das Ge⸗
biet der Hypothesen stellt, wie kann man vergesen, daß zwei Wege von Frankreich nach Wallis führen, und daß eine franzöfische Armee, welche nicht durch die Achtung vor dem offentlichen Rechte zurückgehalten wor⸗ den war, ganz ebenso gut auf dem rechten als auf dem linken Ufer des Genfer Sees marschirt sein wurde. Bie Neutralisation Savohens leistete also keine ernsthafte Bürgschaft, weder für die schweizerische Neutralität, noch für die Stellung. welche ihr in dem politischen System Europa's angewiesen worden war, und die Gründe dabon muß man offenbar in einer anderen Reihe von Betrach⸗ tungen suchen. Die Geschichte der Unterhandlungen selbst, aus denen die⸗ ses rrangement hervorgegangen, läßt keinen Zwelfel über den eigentlichen Gegenstand derselben. Die Reutralisation ist vom turiner Kabinet im Interesse Sardiniens verlangt worden. Die sardinische Regierung hat im Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Oesterreich die am meisten ausgesezten Theile des Gebietes von Savoyen gegen eine Invasion sicher⸗ stellen wollen, und in dieser Hinficht wissen wir nichts Besseres, als hier eine Stelle der Denkschrift der schweizerischen Regierung aus dem Novem⸗ ber vorigen Jahres wiederzugeben: „Im Interesse des Königs von Sardinien“, sagt die Bundes Re⸗ gierung, „lag es, die der Schweiz benachbarten Theile Savohens unter den Schutz der Reutralitaͤt jenes Landes zu stellen. Die örtliche Lage eines Theiles von Savohen ist in der That so, daß von einer wirksamen Vertheidigung Seitens Piemonts nicht die Rede sein könnte. Zwischen Saboyen und Piemont ist nur über den Mont Cenis und den kleinen St. Bernbard eine Verbindung möglich, da die Zurückgabe von Wallis an die Schweiz die Straße über den St. Bernhard gleichzeitig mit der Simplonstraße abschnitt. Eine feindliche Armee, die in das Innere Savoyens durch die Thäler der Isere und des Fier ein⸗ dringt, kann folglich mit Leichtigkeit ben Rückzug über den Mont Cenis und den kleinen St. Bernhard allen mehr nöͤrblich stehenden pie⸗ montesischen Truppen abschneiden. Es würde außerdem für Piemont eine eigenthümlich schwierige Aufgabe sein, im Falle eines Angriffs von Seiten eines mächtigen militäirischen Staates die dollständig ungedeckten Landes⸗ theile Savoyens ernstlich zu vertheidigen. Jedesmal, wenn die Geschichte Kämpfe zwischen Frankreich und dem Hause Savohen verzeichnet hat, ist das savohische Gebiet der erste Gegenstand derselben gewesen. Gründe diefer Art haben Sardinien bestimmt, ein großes Gewicht darauf zu legen, daß die an die Schweiz grenzenden Theile Savohens unter den Schutz einer anerkannten und von Europa garantirten Neutralität gestellt und daß seinen Truppen, falls fie abgeschnitten worden sein sollten, der Rück⸗ zug durch Wallis gefichert würde,.“ Das ist, nach der Bundes-Regierung selbst, für die Neutralisation eines Theiles von Savoyen. ist es das stärkste und das einzige; die Opfer, welche Sardinien der Schweiz gebracht hat, um deren Zustimmung zu dieser Combination zu erlangen, bezeugen hinreichend, daß jede andere Schlußfolgerung in offen barem Widerspruch steht zu dem Geiste, wie zu dem Wortlaute der Akten des wiener Fongresses. . . Der gesetzgebende Körper hat gestern das Gesetz über den Zolltarif fuͤr Wolle, Baumwolle und andere Rohstoffe nach vier⸗ lägiger Diskussion mit 249 gegen 4 Stimmen angenommen, Der ö bringt heute, wie gestern, sehr umfangreiche Sitzungs⸗ Berichte. . Staatsrath Chassiron, eben von seiner Reise aus dem äußer⸗ sten Osten zurückgekehrt, hat dem Kaiser eine Denkschrift über China überreicht. Italien. Mailand, 2. Mai. Die „Perseveranza“ be⸗ merkt, die Nachrichten über Sizilien seien sehr widersprechend. Aus Reapel werde gemeldet, die Truppen seien im Innern der Insel von großen Insurgentenbanden geschlagen worden und die Bewe⸗ gung sei blos in den größeren Städten bewältigt. Seit 26. April fehlen alle Nachrichten, — Gestern wurde der Casationshof installirt. Turin, 1. Mai. In der Kammer, welche heute zusammen⸗ trat, waren kaum 40 Mitglieder anwesend, daher keine Sitzung abgehalten wurde. Der Praͤsident hat die nächste Sitzung für den 4. d. M. anberaumt. / . — 2. Mai. Die heutige „Unione“ versichert, Briefe aus
melden eine neue Minister-Combination: Merode, Krieg; Corcelles, Polizei; Falloux, Finanzen; Talbot, Inneres; auch der Kardinal Wiseman soll in das neue Ministerium eintreten. Die sardinische Regierung scheint die Eisenbahn von Genua nach Pisa übernehmen zu wollen, und verlangt vom Parlament einen Kredit von 70 Milllonen Lire. In Livorno haben die Getreide⸗Facchin die Arbeit wegen Verweigerung der Lohnerhöhung ein estellt. Garibaldi hat Genug nicht verlassen. Der Erzbischof von Florenz soll sich beim Papste schriftlich wegen seines Verhaltens entschul⸗ digt haben. Der Kardinal Vigle-Prela ist in Bologna schwer erkranlt. .
Tärkei. Kon stantin opel, 28. April. Die Gesellschaft der Regierungsdampfer hat ein 2bjähriges Privilegium für Dock⸗ bauten am Bosporus erhalten. Zwischen Kon tantinopel und Varna wird eine Telegraphenlinie zu Lande errichtet. —
Smyrna, 27. April, Das Archi des hiesigen toskanischen Generalkonfulates ist auf Befehl von Turin dem sardinischen Generxalkonsul übergeben worden.
5 re Vork, 21. April. Im Senate zu Washington ist eine Resolution angenommen worden, welcher u felge die Frage in Erwägung gezogen werden soll, ob es nicht ö. = maͤßlg fei, die amerlkanische Legation in Turin zu einer Gesandtschaf
erster Klasse zu erheben.
eines der Hauptmotive Nach unserer Ansicht
Rom