871 Auf der Rückseite. ft und mit. Bezug auf die Allerhöchste Ordre vom 20. Novem- 81,83. S3, 222. S7, 392. S7, 415. 90,589. 91,272. 92,367 und
2 n Die Dibidendenscheine versähren za Gunsien der Gesellschaft na hu 840 (Jahrbücher Band 56 Seite 518) findet sich der Justiz⸗ 92,60. Ablauf von fünf Jahreng don dem Tage an gerechnet, an welchem 6 . ö der Bestimmung veranlaßt, daß die . 53 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 1386. 2163. 6951. selben zablbar see gn, Statuts vom 9. Mai 14859) Allr Kategorieen, mit Ausnahme derjenigen, welche, ohne eine Be. 190. 13,156. 1338. 14263. 14,27. 16,454. 1642. 17, 9659. * soldung aus der Staats kasse zu beziehen, durch ihren Beruf darauf 17,441. 17.675. 18369. 18, 8385. 19,5643. 19, 731. 21,258. 35,509. ingewiesen sind, ihren Erwerb durch Dienstleistungen für das 37,323. 37,673. 39.505. 39 826. 41, 158. 41,655. 43,978. 44,993.
zublitum zu suchen, sich fernerhin nicht mehr als Mitglieder der 44,645. 45,434. 51 234. 58.505. 60 994. 65, 245. 66,865. 68, 268. Ferwaltungsvorstände bei industriellen Actien⸗ oder ahnlichen Ge. 70316. 4.395. 75.672. 76,213. 783515. 80 630. 82, 125. S5, 99t. selschaften betheiligen dürfen, ohne zuvor die Genehmigung des S4, 149. 85,285. 85,413. 87, 376. 87,6551. 88, 236. 89, 875. 91,016. zu 200 Thlr. auf Nr. 390. 1915. 6238. 6920.
zusng-⸗Ministers dazu nachgesucht und erhalten zu haben. gl, 1063 und 93,182. S580. 8731. 9028. 11, 976. 13,638. 14 218. 17, 236. 18371. 20, 707.
Berlin, den 13. April 1860. 70 Gewinne dern c, , ner 223391. 22.599. 22, 164. 23,321. 25580. 29,696. 29 841. 30 293. z5,8o3. 36.10. 36566. 35,882. Ig, 795. 490, 56. 423387. 13 56. 14,59. 45,141. 17 5589. 48,655. 43725. 50 251. 30 6h09. 5391. 33,0539. 53,131. 55 36687. 54,175. 56. 751. 57 066. 57, 1365. 58, 935. 33 Ks6. 94481. S688. Sa, 863. S3, 36. Gz, 85 7. SI, S653. Gh. g9z. S504. 8,1837. 5791. 71,259. 73378. I6ß, 383. 7,755. I. 195. dib s lz. Snsfä. Sz, ss. Ssäz5e. S6 Fer sg iz. gz fat
und 95,8 (59.
870
Paragraph sechs: Die Besitzer der Prioritats· Stamm · Actien haben
im ionai ; leiche Rechte im Uebrigen mit den Stamm-⸗AUctionairen in jeder Beziehung g :
ᷓ en in Betreff der Prioritäts⸗Stamm-⸗Actien, . . cen s Talons, soweit Abweichungen
j „Dividendenscheine un 3* Interimsquittungen t sind, . statutarifchen Anordnungen, Hinsicht⸗ ö
ü ücklich bestimm ar en. w . die auf die Dibidendenscheine bezüglichen Vor⸗
schriften. ö — ; ö t des Stimmrechts in den General Versammlungen stehen ess Win e reer drei Stück Stamm-⸗-Actien gleich, und der Besiß von sechshundert Thalern in
igt demnach überhaupt 2365 * ob in Stamm⸗ oder in Prioritäts⸗-Actien oder beiden
ugleich, zur Abgabe einer Stimme. . ö . sieben: Die Höhe des nach Paragraph sechs und zwanzig des Statuts zu bildenden Reservefonds wird auf die Summe von Einbundertzwanzigtausend Thalern bestimmt. . . . Nach Heer ren, der Rückzahlung des Prioritäts⸗Actien⸗Kapitals kann derselbe bis auf den ebendaselbst vorgesehenen Betrag derringert
werden.
Justiz⸗Menisterium
Allgemeine Verfügung vom 3. April 1860 — be— treffend die Benachrichtigung der Geistlichen von den gerichtlichen Erklärungen über den Austritt
aus der Kirche. ö, Verordnung vom 30. März t847 (Ges-Samml S. 125). sammtliche Gerichtsbehörden und Jußstizbeamte.
Formular A.
Steinkoblen⸗Bergbau ⸗Ackien⸗Gesellschaft Vollmond in Bochum. Durch den §. 17 der Verordnung vom 30. März 1847, be
Prioritäts.Stamm⸗Actie . über Einbundert Thaler Preuß. Court. in hat auf Grund der unterm Allerböchst bestätigten Bedingungen pro Cent Prioritäts-Stamm⸗-Actie an die Kasse der Gesellschaft mit Thalern geleistet und dadurch auf Höhe des Nominalbetrages und nach Inbalt der unterm neunten Mai achtzehnhundert⸗ neunundfünfzig bestätigten Statuten gleichen Antbeil an dem gesammten Eigentbum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft, so wie prioritätischen Anspruch auf die in dem, unterm Allerhöchst beftäͤtigten Nachtrag zu den gedachten Statuten bestimmten Zinsen und Dividende und auf vorzugsweise Befriedigung im Falle der Liquidation oder Auflösang der Gesellschaft.
Bochum, den —— . Der Verwaltungsrath der Steinkohlen⸗Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Vollmond.
(Drei Unterschriften.) 3 des Prioritäts Stamm -Actien Registers.
Eingetragen Fel des (Unterschrift des Rendanten)
Formurar ö. Steinkoblen-Bergbau-Actien-Gesellschaft Vollmond in Bochum. Interimsquittung für die Prioritäts, Stamm-AUctie .
Herr bat . Einzahlung auf die Prioritäts-Actie MH... baar entrichtet und nach Höhe dieser Einiahlung unter den naͤheren Bestimmungen der unterm neunten Mai Achtzehnhundert neün und fünfzig genehmigten Statuten, so wie des unterm... genehmigten Nachtrags an dem ge⸗ sammten Eigenthum, Gewinn und Verkust der Gesellschaft berhältnißmäßig gleichen Antbeil.
Bochum, den .
Der Verwaltungsrath der Steinkohlen-⸗Bergbau-Aetien-Gesellschaft
Vollmond.
Formular C. Steinkohlen⸗Bergbau⸗Actien-Gesellschaft Vollmond in Bochum. w 5 Thlr. pr. Cr. Coupon zur Prioritäts⸗
Stamm ⸗Actie M .....
Inhaber empfängt gegen diesen Coupon am 1. Juli 186. an jähr— lichen Zinsen für die obenbezeichnete Prioritäts-Stamm Actie bei der Kasse der Gesellschaft zu Bochum fünf Thaler preuß. Courant.
Bochum, den
Der Verwaltungsrath der Steinkohlen-⸗Bergbau-⸗Actien-Gesellschaft
Vollmond.
(Zwei Unterschriften in Facsimile) Eingetragen Fol. .... des Prioritäts⸗Actien-Registers. Ausgefertigt:
(Unterschrift des Rendanten.)
. Auf der Rückeite. . verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tage an gerechnet, an welchem dieselben zahlbar
gestellt sind. (5. 28 des Statuts und §. 6 des Nachtrags.)
Formular D. Steinkohlen⸗Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Vollmond in Bochum. Talon zur Prioritäts-⸗Stamm-⸗-Actie M ..... — Inhaber empfängt am 2. Juli 1863 gegen Rückgabe dieses Scheines die erste Serie Prioritäts⸗Dividendenscheine laut §. 3 des Nachtrags der Statuten vom bei der Kasse der Gesellschaft. . Bochum, den Der Verwaltungsrath der Steinkohlen⸗Bergbau-⸗Aetien-Gesellschaft Vollmond. ; (Zwei Unterschriften in Facsimile.)
Formular E. Stein kohlen⸗Bergbau⸗Actien - Gesellschaft Vollmond in Bochum. Dividendenschein zur Prioritäts⸗ Stamm ⸗Actie M ..... Inhaber empfängt am 2. Januar 186... gegen diesen Schein an den
treffend die Geburten, Heirathen und Sterbefälle, deren bürgerliche
Beglaubigung durch die Ortsgerichte erfolgen muß, ist angeordnet daß Personen, welche aus ihrer Kirche auszutreten Willens sind, diese Absicht mindestens vier Wochen vorher dem Richter des Ortes
*
ihm abgegebenen Erklärung dem kompetenten Geistlichen sofort Mittheilung zu machen habe. Dagegen istseine gleiche Mittheilung von der erfolgten Abgabe der zweiten, vier Wochen spaͤter zu. ässigen Erklärung, durch welche der beabsichtißte Austritt! aus der
Kirche erst vollzogen wird, nicht vorgeschrieben. wissen, ob diese zweite Erklärung wirklich erfolgt sei oder nicht, so werden die Gerichte auf den Wunsch des Herrn Ministers der
zu geben. Berlin, den 3. April 1860.
Der Justiz-Minister Simons. An
sämmtliche Gerichte, mit Ausschluß derer im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln.
Allgemeine Verfügung vom 15. April 1860, — betreffend die Betheiligung der Justizbeamten als
Mitglieder der Verwaltungsvorstände bei Actien⸗ und ähnlichen Gesellschaften.
Nachstehende an sämmtliche Obergerichte und Ober-Staatzs—⸗ anwalte erlassene Verfügung vam 12. d. M. (a) wird den Gerichts behörden und Justizbeamten hierdurch zur Kenntniß und Nach— achtung mitgetheilt.
Berlin, den 15. April 1860.
Der Justiz-Minister. Simons.
A. Verfügung vom 12. April 1860. Die Betheiligung der Beamten als Mitglieder der Verwal— tungsvorstände (Verwaltungsräthe, Ausschüsse 1c. bei Actien⸗ oder ähnlichen Gesellschaften, welche ganz oder theilweise auf einen
Handels- oder Gewerbebetrieb gerichtet sind, hat mehrfach zu Uebelständen geführt, welche es in einzelnen Fällen den Central Behörden zur Nothwendigkeit gemacht haben, die betreffenden Be— amten zur Niederlegung solcher Nebenbeschäftigungen zu veran, lassen. Um dergleichen Unzuträglichkeiten vorzubengen, ist es erforderlich, der Urbernahme von Nebenbeschäftigungen der ge—
Frage vorangehen zu lassen, ob den letzteren die Nebenbeschaͤfti gung im dienstlichen Interesse gestattet werden kann. ;
. Hinsichtlich der richterlichen Beamten bestimmt bereits der §. i Tit. 3 Thl. III. der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in Verbindung mit dem §. 8 Tit. 8 daselbst, daß dieselben ohne Chefs der Justiz keine Rebenbedienungen annehmen, viel wenigen
zum Protokoll erklären sollen, und daß der Richter von dieser be
Da es jedoch für den Geistlichen von Wichtigkeit ist, zu; deren Notirung auf die für ihren Bezirk obwaltenden un⸗ 6 , 2 — ; rs günstigen Aussichten zur künftigen Anstellung aufmerksam machen, geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten hierdurch und ihnen zugleich den Rath, sich in anderen Bezirken zu melden, angewiesen, dem zuständigen Geistlichen von der zweiten, den nabe
wirklichen Austritt konstatirenden Erklärung ebenfalls Kenntniß
Verfahren doch herbeigeführt, tigte die Notirung bei einer Regierung binnen Jahresfrist nach Empfang des Forstversorgungsscheins nicht erlangt haben und da— durch Zweifel entstanden sind, ob die Anstellungs⸗-Berechtigung ver— wirkt sei oder nicht.
versorgungsscheins oder nach Befinden später, sobald sich mlassung dazu ergiebt, geschehen.
eber aus sonstigen Gründen eine
nannten Ärt seitens der Beamten eine sergfältige Prüfung der
Erlaubniß des
Finanz⸗Ministerium.
Cirkular-Erlaß vom 31. Dezember 1859 — be— treffend die Ausstellung der Forstversorgungs⸗ scheine für Jäger und das Verfahren bei Anstellung der letzteren.
Einzelne Königliche Regierungen, deren Anwärter⸗Listen für den Forstschutzdienst überfüllt sind, beobachten das Verfahren, daß sie die neu sich anmeldenden Forstversorgungsberechtigten vor
mit der Maßgabe ertheilen, ihre Meldung zu wiederholen, wenn se dennoch bei der Wahl ihres Bezirks beharren sollten. . So zweckmäßig an und für sich es ist, daß die sich meldenden
Forstbersorgungsberechtigten von etwa obwaltenden, für sie un⸗
ginstigen Verhältnissen in Kenntniß gesetzt werden, so hat jenes daß einzelne Forstversorgungsberech—
Zur Vermeidung solcher Zweifel und der daraus erwachsenden
WPeitcrungen wird die Königliche Regierung angewiesen, den Vor— shhriften der Cirkular⸗Verfügung vom 25. November 1843 entsprechend, cdesmal sofort auf die erste Anmeldung eines Forstversorgungs⸗ berechtigten denselben in der Forstversorgungs⸗Liste des Bezirks und war unter dem Datum des Eingangs der Meldung zu notiren und die Notirung auf dem Forstversorgungsscheine zu vermerken. scͤch im Interesse des Dienstes, oder des Forstversorgungsberechtig⸗ ien selbst Veranlassung findet, demselben über die obwaltenden Aus⸗ mit ten zur Beschäftigung resp. Anstellung in dem gewählten Bezirke
Wenn
Mittheilungen zu machen, und nach Befinden den Rath der An⸗
meldung in einem anderen Bezirke zu ertheilen, so muß solches nach
erfolgter Notirung entweder gleich bei der Rückgabe des Dienst⸗ eine Ver⸗ durch Versäumniß rechtzeitiger Anmeldung durch den Forstversorgungsschein Berechtigung verloren gegangen iß, kann
Sofern übrigens
betliehene Anstellungs⸗
dieselhe nur durch eine, Seitens der Königlichen Ministerien des
stiges und der Finanzen gemeinschaftlich zu ertheilende Geneh— nigung ausnahmsweise wieder hergestellt werden. Berlin, den 31. Dezember 1859.
Der Finanz⸗Minister von Patow. An
sinmtliche Königliche Regierungen, excl. der zu Sigmaringen.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 121. König⸗ her Klassen-Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 15,000 Thlrn. auf zt. zö zcszz. 3 Gewinne von hh Thlrn. fielen auf Rr. 3946. ltW40 und 77602. 2 Gewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 25, 843
Berlin, den 8. Mai 1860. Königliche General-Lotterie-Direction.
Tages ⸗Orduunung.
4A9ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Donnerstag, den 10. Mai, Vormittags 11 Uhr.
Verlesung der Interpellation des Abgeordneten Dr. von Niegolewski.
Dritter Bericht der Kommission für das Unterrichtswesen über Petitionen.
Bericht der vereinigten Kommissionen für n, . und Zölle und für Handel und Gewerbe über den Gesetz-Entwurf, be⸗ treffend die Stempel-Steuer für Wechsel und die denselben steuerlich gleichstehenden Papiere bis zum Werthbetrage von 300 Thlrn.
Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Antrag der Abgeordneten von Diergardt und Genossen, betreffend die Zulassung auswärtiger Feuer-Versicherungs⸗ Gesellschaften zu Versicherungen im Inlande für Mobiliar und Immobiliar.
Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über die Denkschrift des Königlichen Handels-Ministerii, betreffend den Kostenüberschlag und Ausfuͤhrungsplan für die zusammen⸗ hängende Regulirung des Oderstroms, so wie über die den— selben Gegenstand betreffenden Petitionen der Vorsteher⸗ Aemter der Kaufmannschaften zu Stettin und Frankfurt und der Handelskammer zu Breslau, des Magistrats zu Stettin, des Magistrats und der Stadtverordneten zu Ratibor, des landwirthschaftlichen Spezial-Vereins zu Breslau und des Magistrats zu Frankfurt.
Berlin, 8. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent
haben, im Namem Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der von Ihrer Majestät der Königin von Spanien ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:
des Comman deur-Kreuzes vom Orden Karls III.:
dem Chef des General-Stabes des VIII. Armee⸗-Corps, Obersten von Goeben, und
des Ritter-Kreuzes vom St. Ferdinands⸗Orden:
dem Major von Sandrart vom General-Stabe des II. Armee⸗ Corps,
dem Compagnie⸗Chef im 1. Grafen von Kanitz,
dem Compagnie⸗Chef im Regiment der Gardes du Corps, Ritt⸗ meister Grafen zu Stolberg-Wernigerode, und
dem Adjutanten der Zten Division, Rittmeister Freiherrn Roth von Schreckenstein vom gten Husaren⸗Regiment.
Garde-Regiment zu Fuß, Hauptmann
v icht amtliches.
Preußen. Berlin, 8. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent empfingen heute Se. Hoheit den Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen, die Minister von Auerswald, Freiherrn von Schleinitz und General-Lieutenant von Roon, und nahmen
atutenmäßig bekannt gemachten Zahlstellen die nach 8 3 des Statuten.! fich mit Besor htl md 64, 634 gung der Privat- oder außergerichtlichen Angelegen G34. ö. . h heiten der ann 2c. . sonst ö. en zerstreuen den g 44 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 2648. 4935. 5235. za 79.
,,, auf ö bezeichnete Prioritäts⸗Actie ende ö ĩ ] j 5 J * 6 986 3 * gef 66 für das Betriebsjahr Nebengeschäften abgeben sollen, und es unterliegt keinem Zweifel ö 0. 9654. 11, 6. 14321, 19 264. 195917. al. 99. 21071. Der Verwaltungsrath der Steinkohlen⸗Bergbau⸗Actien. Gesellschaft? daß zu den hier erwähnten Nebengeschäften auch die Function ; l. 29.166. 31,539. 31, 802. 35,738. 36-694. 47,586. 48,738.
— Vollmond. ö Mitglied eines Verwaltungsvorstandes bei den oben gedachten Ge— uch. 51,292. 529, 446. 54d, 602. 55,5098. 57,299. 58, 416. Gt, 395.
(GZwei Unterschriften in Facfimile.) sellschaften zu zaͤhlen ist. Im Anschluß an jene gesetzliche Vor— 945. 63, 148. 64,585. 71,062. 72,339. 75,467. S0, 268. Si, 033.