1860 / 117 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

932

Berliner Börse vom 16. Mai 1860.

Imtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

isenhahn · Actien.

wechsel- Coms Amsterdam 250 Fl. dito

L. Paris . Wien, österr. Wühr. 150 E!. dito 150 El Augsburg züdd. W. i990 EI.

2

Frhf.a. M. si dd. W. 100 FI. Leipꝛig in Cour. im 14 ThI.

uss 100 Thlir Petersburg 100 S. R.... Bremen 100 Th. G...

S D s 8s, 28 3BBRBB3EBEB

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FEFonmdgs - Conrge.

Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe von 1859.

Staats Anleihen v. 1850, 1852,

1854, 1855, 1857, 18 dito von 1856 dito

Staats Schuldseheine

Primien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deiehbau- Obligationen

Berliner Stadt- Obligatione do. do.

Schuldversehr. d. Berl. Kaufm.

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Ostpreussis ehe

Pommersche

Pr. Bk. Anth. Seheine

Pfandbriefe.

Kur- und Neumiärk. do. do.

Schlesische

Vom Staat garantirte

do

Rentenbriefe. Kur- und Neumärk.

Posensche Preussische

Sãchsische Schlesische

Friedrichsd'or . .....

Westpreuss. ...... 33

Rhein- und Westph.

Lf

agAld.

Mänzprels des Silbers bel der Königl. Mänzs. Das Pfund fein Silber

bei einem Feingehalte von O, oss und darüber....

bei einem Feingehalte unter O, se

29 Thlr. 21 Sgr.

25 Thir. 20 Sz.

Berlin- Stettiner

Brieg-Neisse. . ...... Cöln- Crefelder . .. ...

Münster-Hammer. ..

Prinz Wilh. (St.- V.) 2, sdo. (Stamm- Prior.

Wilh. ICosel-0Odbg.)

Pri oritits-Oblig.

Stamm- Acetien.

Aachen-Düsseldorf .. Aachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. Berlin- Anhalter Berlin Hamburger. Berlin - Potsd. - Magd.

Bresl.· Sckw.· Freib..

Cõln- Mindener Magdeb. Halberst. .. Magdeb. Wittenb. .. Niederschles. Märk. Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. Obersehl. Liti. A. u. C. do. Litt. B. Oppeln - Tarhowitzer

Rheinische Rhrt. Crf. - Kr. Gdb.

Stargard- Posen Thüringer

do. (Stamm-) Prior. do. do. do.

Aachen-Düsseldorf. . do. II. Emission do. III. Emission

Aachen-Mastrichter. do. II. Emission

Bergiseh-Mãrkische.

do. II. Serie do. III. S. v. St. 37 gar.

do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest)

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Berg. Mrk. do. II. Ser. Berlin- Anhalter .... ; do.

Berlin. Namburger. do. II. Em. Berlin- Potsd.-Magdb do. Litt. C. ) do. Litt. D. ; Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie Cöln- Crefelder Cöln- Mindener

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Magdeburg-Wittenb. Nie derschses. - Märk.. de. Genre,, do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober-Sehles. Lit. A. Litt. B Litt. C. Litt. Litt. E. do. Litt. F. 4 Pr. Wilh. (St.- V.) I.8S. do. II. Serie do. III. Serie Rheinische do. vom Staat Rhrt. - Crf. - Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard - Posen do. II. Emission do. III. Thüringer do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.)

do. III. Emission

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Nichtamtliche Notirungen.

Ausl. Eischh. Stamm- ctien.

Amsterdam - Rotterdam Loebau- Littau

Lud wigshafen- Bexbach Ma. Ldwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester.franꝝ. ta ats bahn

Ausl. Prloritäts- Actien.

Hordb. (Friedr. Wilh.) 4

Beig obig J. de ĩ Eid: do. Sanib. et Meuse 4 Oester. franz. Staatsbahn ;

254

Inlùnd. Fonds.

Kass. Vereins- Bk. - Act. Danziger Privatbank. Königsberg. Privathank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand. Gesellseh. Dise. Commandit-Anth. Schles. Bank- Verein.. Pommersch. Ritterseh. B.

Industrie - Actien.

Hoerder Hüttenwerk. . Minerva

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kontin. Gas.

Lt

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer . Coburger Credithank. Darmstädter Bank. . .. Dessauer Credit Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank Gothaer Privatb Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . uxemburger Bank. .. Meininger Creditb. ... Norddeutsche Bank. . . Oesterreich. Credit... Thüringer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . . . do. National- Anleihe 5

3331 11.1.

X

OQester. Prm. - Anleihe. do. n. 100 FI. Loose Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 EFI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI. .. Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Präm. -Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI. ... Schwed. Präm. Pfndbr.

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Staats -Schuldscheine S3 a 3 gem.

n. C. 1165 2 115 gem. Dessauer Credit 183 a 4

Herlim, 16. Mai.

Die Börse war heut sehr geschäftslos; von Kredit-Actien waren nur Dessauer und Genfer etwas f

Preussische Rentenbriefe Mecklenburger 46 a 457 gem.

gem. Genfer Creditbank Z5z a 26 etw. Oestr. n. 100 FI. Loose 5I etw. a 507 gem. Poln. Fart. 500 FI. 91 a gem.

elebter, und von

924 292 gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 485 a 7 gem. gem. Oesterr. Credlt 693 a

Eisenbahnen einige kleinere: die meisten aber waren matter und mehr

Magdeburg-Wittenberge 34 2 34 gem. Obersehl. Litt. A. Oesterr. Franz. Staatsbahn 1325 2 131 gem. gem. Oesterr. National-Anleihe 58ꝝ a 58 gem.

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offerirt. Preussische Fonds waren recht fest und zum Theil bessel waren auch in ziemliehem Verkehr.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Ferlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Sher. Hofbuchbruckerei. (Nudolp

Decker.)

Ausbruch des Frieges

gas Absnnement deiragt 23 Sgr. ür das hier ieijahr

len der Mon a allen Weh ue preis · Eihöhung.

2 . In und

andes nehmen

für gerlin die r ,n . Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗ Straße Ro. 31.

(nahe der Ceipfigerstr)

Anzeiger.

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst gerubt:

Dem , D. von Elern zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Legations⸗Secre⸗ fasr bei der Gesandtschaft in Paris, Rittmeister à la suite des Ulanen⸗Regiments, Prinzen Heinrich VII. Reuß dem bisheri⸗ gen Oberlehrer am Gymnasium zu Wetzlar, Professor Dr. Schirlitz, and dem Kreis⸗Wundarzt Haendel zu Lasdehnen im Kreise Pill⸗ fallen den Rothen Adler-Srden vierter Klasse, so wie dem Straf— Anstalts Aufseher Mis ka zu Ratibor das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; ferner

Den Kreisgerichtsrath Hantusch zu Pleschen zum Direktor des Kreisgerichts in Wollstein zu ernennen.

Finanz Ministerium.

Hescheid vom 16. Februar 1860 bezuglich auf die Berechnung der Dienstzeit der zu pensioniren— den Beamten.

In Erwiderung auf den Bericht des Königlichen Regierungs⸗ Präfidiums vom 25. v. Ms. bedauern wir, dem Antrage auf an⸗ berweite Festsetzung der Pension des vom 41. April e. ab in den Ruhestand übergehenden Regierungs⸗Secretairs N. nicht entsprechen zu können. Das Königliche Regie rungs⸗Präsidium geht bei diesem Antrage von irrthümlichen Vo aussetzungen aus. Die Vorschrift wegen Berechnung der Dienstzeit eines zu pensionirenden Be⸗ amten findet sich im §. 11 des Civil-Pensions Reglements vom 30. April 1825, wo ausdrücklich bestimmt ist. 24 die anrechnungsfähige Dienstzeit erst vom Eintritt in 9 21ste Lebensjahr zu beginnen hat, auch für diejenigen, we che früher im Militair gedient haben, mit der alleinigen Ausnahme, daß der in einem Kriege vor dem Iisten Lebensjahre stattgefundene Militairdienst eines Beamten demselben gleichwohl zu gute gerech⸗ net werden soll. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 20. No⸗ vember 1828 bestätigt die allgemeine Vorschrift und erachtet unter Umständen eine Modification nur in Ansehung der Militairs des aͤlteren Dienstverhältnisses für zulässig. Zu diesen Militairs ge⸗ hört aber der N. nicht. Das ältere Militair⸗Verhäͤltniß war das⸗ senige, welches der allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung zum 6 lairdienste voranging., wonach also nicht nur ganze Klassen von . lerihanen, sondern auch die Einwohner vieler größeren Städte und sogar ganzer Landestheile von der Verpflichtung zum Militairdienste frei waren, und wonach was hier besonders in Betracht kommt die Kantonpflichtigen nicht erst mit dem 20sten Lebensjahre, sondern sobald sie das erforderliche Maaß erlangt hatten, die den Compagnieen angehörigen Soldatenkinder sogar noch früher, nach dem Belieben der Compagnie⸗Chefs, zum Militairdienst eingezogen wurden. Von diesem älteren Dienstverhältniß ist zwar schon bei vom Jahre 1813 thatsächlich Umgang ge⸗ nommen worden; aufgehoben worden ist es erst durch das Gesetz vom 3. September 1814 über die Verpflichtung zum Kriegsdienste, . diese Verpflichtung zu einer allgemeinen aller Unterthanen macht un sie mit dem 20 Lebensjahr beginnen läßt. Das Datum dieses Gesetzes bildet also die Grenzscheide zwischen dem in der Allerhöchsten Kabi⸗ nets- Ordre vom 26. Nobember 1828 genannten älteren und dem neueren Militair-Verhaͤltniß, ein Grundsaßz, über dessen Nichtigleit kein Zweifel obwalten kann und obgewaltet hat. Der N. ist aber

Berlin, Sonnabend, den 19. Mai

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erst am 28. April 1815 in den Militairdienst getreten, ohne an dem Feldzuge dieses Jahres theilgenommen zu haben, und es darf also die nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 20. November 1828 statthafte exceptionelle Behandlung für ihn nicht in Anspruch genommen werden. Wenn das Königliche Regierungs⸗Präsidium darauf Bezug nimmt, daß dem c. N. bei Festsetzung seiner frühe⸗ ren Militairpenfion die Dienstzeit vor dem 21sten Lebens jahre angerechnet worden, so ist das nicht zutreffend. Einmal ist die Militairpenfion eine Chargenpension; sie berechnet sich wesent⸗ lich nach der Charge und nebenbei nach der Dienstzeit und sodann wird die Dienstzeit allerdings nach dem Militair-⸗Pensions⸗Regle⸗ ment noch jetzt nicht erst vom 21sten Lebensjahre, sondern vom Tage der Vereidigung zum Dienste berechnet, was eben da⸗ durch sich erklärt, daß der Hauptbetrag der Pension nach der Charge und nicht nach der Dienstzeit des ausscheidenden Offiziers bestimmt ß Hiernach ist eine Erhöhung der Pension des N. nicht zu⸗ g. Berlin, den 16. Februar 18650.

mie iter. Der Minister des Innern. von Pa fon. Graf von Schwerin.

, .

t An . das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu N.

Haupt⸗ Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 1. Dezember 18598 betref⸗ fend die Ersatzleistung fürdie präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassensch eine vom Jahre 1848.

i = 100 S. 189. Gesez vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr Bekanntmachung vom 29. April 18657 (Staats Anzeiger Nr. 1063 S. 817. Bekanntmachung vom J. Januar 1858 (Staats ⸗Anzeiger Nr. 10 S. 66). Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats ⸗Anzeiger Nr. 30 S. 213).

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. irre. 7 e, 1858 und 26. Januar d. J. sind . jenigen Personen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und. Darlehn s⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf y 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusip⸗Termins bei uns, der Kontrolle ber Staatspapiere oder den Provinzial⸗ Kreis⸗ oder k eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in . Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgeforder

. der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer

ĩ ; ̃ ili ls icht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochma . . 9 der lee ind der gie ber e. hierselbs⸗ Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierung ; Hauptkassen gegen Rückgabe 3 ihnen ertheilten Empfangschein

Bescheide in Empfang zu nehmen. 1 3 e. ergeht 3. e nigen Personen, welche 24 ren Anwelsungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Ka ensche 5 ; Jahre 1848 beter, die erneuerte Aufforderung, n f ei * Fontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Haupt assen zu Ersatzleistung einzureichen.

. 1. Dezember 1869. 3 han zt. Ben l ang der Staatsschulden. Ratan. Gamet Guenther.