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Se. gönigliche Soheit der Prinz⸗ Ne ent .
in Namen St. WMasestät des Königs, Allergnädig
geruht:
Dem Direktor des Ober⸗Bergamts zu Bonn, Berghauptmann
Dr. von Dechen, den Charakter als ber Berghauptmann mit dem Range eines Rathes Erster Klasse zu verleihen; so wie
Den Geheimen Ober⸗Bergrath Krug von Nidda zum Wirk⸗ lichen Geheimen Ober⸗Bergrath und Ministerial⸗ Direktor; und An Stelle des auf sein Gesuch entlassenen bisherigen Konsuls Tgobn G. Welsh in Madeira, den dortigen Kaufmann George 3 Welsh zum Konsul daselbst zu ernennen.
.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Eisenbahn-Baumeister Gustav Hermann Micks zu Königsberg ist zum Königlichen Eisenbahn-Bau⸗Inspektor ernannt und ihm die Stelle eines Betriebs⸗-Inspektors bei der Ostbahn ver— liehen worden.
Das dem Geschäftsführer Franz Ernst zu Aachen unter dem 27. September 1858 ertheilte Patent auf eine Maschine zur Anfertigung von Schraubenmuttern ist erloschen.
Pt inisterinn der geistlichen, Unterrichts und Vedizinal⸗Angelegenbeiten.
Am . zu Elede ist dem Ordentlichen Lehrer Dr. Hundert das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Bescheid vom 13. Februar 1860 — betreffend den Gebrauch des Titels als Doktor der Philosophie.
Auf den Bericht vom 16. Dezember v. J. bemerke ich, daß nach den bestehenden Bestimmungen und mit Rücksicht auf das den Universitäten Deutschlands beipohnende Recht, den Dokter-Titel zu verleihen, den damit beliehenen Personen nicht versagt werden kann, diesen Titel, insbesondere den eines Doktors der Philosophie, zu führen. Nur den Wundärzten erster Klasse ist es verboten, ohne besondere Genehmigung den Titel eines Doktors der Medizin zu führen. Den Behörden gegenüber trägt der Doktor-Titel keinerlei Berechtigung oder Nachweis einer Qualification in sich, und muß es der öffentliche Sitte und der Einsicht des Publikums
überlassen werden, den zwischen einem Doctor rite promotus und:
einem von einer ausländischen Universität nach irgend einem andern
Modus vereideten Doktor vorhandenen und berechtigten Unterschied
selbst zu ziehen. ; 4 Berlin, den 13. Februar 180.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. bon Bethmann⸗Hollweg. . An die Königliche Regierung zu N.
Bekanntmachung dom 2. April 1860 — betreffend die Aufnahme mehrerer Schulen in die erste Ord— nung der Real⸗Schulen nt.
Reglement vom 6. Oktober 1859. (Staats-Anzeiger Nr. 302. S. 2344.)
Die St. Petri- und die St. Johanni Danzig, so wie die Realschulen zu 3a n 23 36 5 berg sind in die erste Ordnung der Realschulen aufgenommen, und die höheren Bürgerschulen zu München-Glad bach und u Rheydt, imgleichen die Realklassen des Eymnasiums zu giehr 22 1 , 24 . ,. vom 6. Oftober 59 berechtigte höhere Bürgerschulen anerkann Berlin, den g. April 3 .
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. don Bethmann⸗Hollweg.
Ministerium des Innern.
Verfügung vom 20. März 1860 — betreffend die
Mieths-Entschädigungen für Lokale, welche bei
der interimistischen Verwaltung erledigter Land, raths-Aemter erforderlich sind.
Der im Ministerial-⸗Blatte für die gesammte innere Ve tung (Seite 242) abgedruckten, an eine e ee, e. lassenen diesseitigen Verfügung vom 25. Oftober 1849, wonach ö. der interimistischen Verwaltung der damals in großer Anzahl . voraussichtlich auf lange Zeit erledigten Landraths-Aemter de Landraths⸗Amts-Verwesern, neben 2 Thlr. Diäten und den 6 sional⸗Entschädigungen für den Dienst⸗Aufwand, eine Mieths⸗ En schaͤdigung für das landräthliche Büreau-Lokal bis zur Hoͤhe bon 50 Thlr. jährlich aus dem disponiblen Gehalte der Stelle zugestanden worden ist, lag die Absicht zum Grund, den Landraths-Amts⸗Verwesern während der lange andauernden interimistischen Verwaltung ohne Erhöhung des Diäten-Satzes das Einkommen der mit 800 Thlr. besoldeten Landräthe zuzuwenden und sie dadurch einigermaßen für den wirklichen Dienst-Aufwand für welchen die Aversional-Entschädigungen damals niedrig be. messen waren, schadlos zu halten. Diese Rücksichten sind mit der Veränderung der zu jener Zeit obwaltenden Verhältnisse weggefallen auch sind die Dienst-Aufwands-Entschädigungen der Landräthe in. zwischen wiederholentlich nicht unerheblich erhöht worden, und es sind daraus, der Bestimmung zu Tit. J. A. des Etats für die Verwaltung des Innern gemäß, auch die Kosten an Miethe, Hei— zung und Lrleuchkung des landräthlichen Büreau-Lofkals mit zu bestreiten.
Indem ich der Königlichen Regierung dies auf den Bericht vom 18. v. M. eröffne, bemerke ich, daß unter den veränderten Verhaͤltnissen die Eingangs gedachte Verfügung vom 25. Oktober 1848 bei der interimistischen Verwaltung von Landraths Aemtern, nicht mehr in Anwendung kommt.
Mit Bezug auf den Schluß des Berichts vom 18. v. M.
mache ich übrigens der Königlichen Regierung bemerklich, daß die darin geäußerte Ansicht nicht zutreffend ist. Denn wenn ein Land— rath, welcher seinen Wohnsitz, getrennt von dem Sitze des land— räthlichen Büreaus, auf seinem Gute hat und deshalb das geringer
Normal Gehalt und daneben aus dem in di sem Falle dispomble
bleibenden Gehaltstheile von 200 Thlr. eine Miethsentschädigung von 50 Thlr. für das Büreau⸗Lokal in der Kreisstadt besich, pensionirt wird oder auf sonstige Weise ausscheidet, so fallen diese 50 Thaler, welche die Ratur einer rein persönlichen Bewilligung haben, mit dem Austritt des Landraths sofort dem disponiblen Gehaltstheile wieder zu und sind nicht, wie die Königliche Regie— rung meint, zu den dem nachfolgenden Verweser der Stelle ge— bührenden Dienst-Aufwands-Geldern zu rechnen Dies beweist auh der Umstand, daß dergleichen Mieths⸗-Entschaͤdigungen im Etat nicht in der für die Dienst-Aufwands Entschädigungen bestimmten Ko— lonne, sondern in der Gehalts-Kolonne aufgeführt werden, in welcher auch der disponible Gehaltstheil ausgebracht wird. Berlin, den 20. März 1860.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin. . An die Königliche Regierung zu X.
Bescheid vom 26. März 1860 — betreffend die Ver⸗ einigung der Functionen eines Kreis-Kommunal⸗ Kassen⸗Rendanten mit denen des Kreis⸗Seeretairs.
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht dom 13. v. M., daß ich Anstand nehmen muß, zur Uebernahme der Rendantur der N. Kreis-Kommunal-Kasse durch den Kreis⸗Secretair N. die Genehmigung zu ertheilen.
Wenn auch die Bedingung gestellt werden soll, daß keinerlei Zahlungs-Anweisung auf die gedachte Kasse von dem Kreis⸗Seere⸗ kair in etwaniger Vertretung des Landraths vellzogen werden dürfe, so genügt dies doch nicht, um den bedenklichen Mißständen vorzubeugen, welche aus der Uebertragung derartiger Nebenbe⸗ schäftigungen an die Kreis⸗-Secretaire sehr leicht entspringen können.
Vie Kreis-Secretaire 66 die gesetzlichen Vertreter der Land— räthe bei vorübergehenden Verhinderungen, bis zu 14 Tagen; sie sind überdies die einzigen Beamten, welche in dem landraͤthlichen Büreau beschaͤftigt iind. In ersterer Beziehung sind sie in Ab wesenheits- und Verhinderungsfällen des Landraths oft geradezu genöthigt, Anweisungen auf die Kreis Kommunal-Kasse zu voll⸗
.
wenn nicht unangenehme Störungen herbeigeführt werden wie denn für die Dauer einer solchen vorübergehenden Ver⸗ ung des Landraths auch die gesammte Kuratel über diese Kasse sie übergeht, und sonit Kassen⸗Redisionen in dieser Zeit, wenn uf Kreis ⸗Secretaire zugleich Rendanten der Kasse sind, gar 4 vorgenommen werden können. In letzterer Beziehung aber e, der Landrath, wenn er eine gründliche Rebisfion der Kasse eee. eine kalkulatorische Aufrechnung der Bücher vornehmen will, „Mitwirkung des Kreis- Secretairs der Regel nach gar nicht utbehren, da fm ein anderer vereideter Kalkulator nicht zur Dis— 42 t. pl fle llicsen Umständen erscheinen die Functionen des Kreis— Serretairs mit denen des Rendanten einer unter der Kuratel des Jandraths stehenden Kasse überhaupt unvereinbar. Abgesehen hiervon, ist aber auch zu Oefterem wahrgenommen worden, daß die Verwaltung ständischer Kassen, welche von so ge— tingem Umfange sind. daß sie einen Beamten nicht ausschließlich heschäftigen, selten eine regelmäßige und gesicherte ist, wenn sie nicht mit Verwaltumg einer Königlichen Kasse, namentlich der Kreis⸗ Eteuer⸗Keasse verbunden und dadurch der strengen Kontrole unter⸗ porfen ist, welche über die Königlichen Kassen geführt, d, Der Herr Finanz⸗Minister hat wiederholentlich seine Einwilli⸗ gung zu einer derartigen Verbindung ständischer und Königlicher Hassen ertheilt, und es ist daher nicht abzusehen, worauf der Ver i dem Kreistags⸗-Protokoll vom 6. Januar d. J. sich stützt,
merk i t daß in diesem Spezialfalle voraussichtlich die Genehmigung werde
werden. . ö Königliche Regierung hat hiernach den Kreisstaͤnden ent⸗ sprechende Eröffnung zu machen und sie zur Wahl einez andern sendanten zu veranlassen. Sollte die Uebertragung der fraglichen Rendantur an einen Königlichen Steuerbeamten von Seiten der borgesetzten Behörde desselben auf Schwierigkeiten stoßen, so wolle die Königliche Regierung mir weiter berichten, damit ich deswegen mit dem Herrn Finanz⸗Ministen in Communication trete.
Berlin, den 26. März 1860.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
An die Königliche Regierung zu R.
Bescheid vom 4. April 1860 — bezů glich auf die Heranziehung der Seminar-Direktoren und Se— minar-Lehrer zu den Kommunal-⸗Abgaben.
D zaaistrat eröffne ich auf die Vorstellung vom 2. Fe⸗ . * sich eln, in mn ner der geistlichen zc. Angele genheiten damit einverstanden erklärt hat, daß die Seminar ⸗Direl so en und Seminar-Lehrer zum Zweck ihrer Befreiung von Ent⸗ richtung der Kommunalsteuern niat weiter als Elementar- Lehrer angesehen und behandelt werden können, weil eben den . selbst nach ihrer ganzen Einrichtung und ihrer Aufgabe die Eigen⸗ schaft als Eiementar⸗Schulen nicht beigelegt werden kann.
Berlin, den 4. April 1860.
Der Minister des Innern. Im Aufirage: Sulzer.
An den Magistrat zu R.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und Hen fall uspecteur des Ingenieur⸗Corps und der Festungen,
don Brese⸗Winiary, von Torgau.
—
Abgereist: Der General ⸗Post⸗ Director Schmückert, nach Solingen.
vrt i cht am tii che.
Berlin, 23. März. Se. Königliche Hoheit nahmen heute im Thiergarten die Parade vollzegen im Königlichen Schloß des Landtages und gaben ein hier anwesenden Generale und
Preußen. ber Prinz-Regent über die berliner Garnison ab, den Schluß der beiden Häuser militairisches Diner, zu dem die Stabsoffiziere befohlen waren.
1,397,366 Fr. 55 C, Oceanien 477,261 Fr. 40 C.
— In der gestrigen Sitzung nahm das Herrenhaus schlie ß lich die Besetz Entwürfe, betreffend die Bewilligung eines Kredits
von 9 Millionen, so wie die Forterhebung des 25prozentigen Zu— schlags zu der klassifizirten Einkommen⸗ und enn so wie Mahl⸗ und Schlachtsteuer in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung einstimmig an. .
— In der gestrigen (56. Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten erklärte der Handels-Minister, daß er auf Grund Alleihöchster Autorisation den Gesetzentwurf, betr. die Errichtung von Berg-Hypotheken-Kommissionen bei den Ober⸗Bergämtern zurückziehe. — Der Gesetzentwurf, betr. die Festsetzung der Wahl⸗ bezirke, wurde nach kurzer Diskussion in der vom Herrenhause be⸗ schlossenen Fassung angenommen. — Eine längere Diskussion er⸗ hob sich über die vom Herrenhause herübergekommenen Grund steuer⸗ Vorlagen, deren Ablehnung von der Kommisston beantragt und von dem Hause angenommen wurde. — Der Antrag des Abgeord⸗ neten Reichensperger (Geldern) wegen Herabsetzung des Grund⸗ steuer-Kontingents für die beiden westlichen Provinzen um 20 pCt. wurde mit geringer Majoritaͤt vom Hause genehmigt,
Hamburg, 22. Mai. Gestern ist hier der Großherzoglich oldenburgische General-Major von Franseckh zur Inspection unseres Bundes-ontingents von Eutin eingetroffen.
Baden. Karlsruhe, 22. Mai. Die Regierung hat heute der Zweiten Kammer sechs Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung der kirchlichen Verhältnisse, vorgelegt.
Schweiz. Bern, 22. Maj. Frankreich hat den Mächten neue Vorschläge in Bezug auf die Savoyische Angelegenheit ge⸗ macht. Das französische Gouvernement zeigt sich in derselben zu einer Uebereinkunft, betreffs der Grenzfeststellung zwischen Meillerig und Col de Ferret geneigt, will sich verpflichten keine Festungen in einem gewissen Theile Sabohens zu bauen und keine Kriegsschiffe auf dem Genfersee zu unterhalten. ⸗
Großbritannien und Irland. Londen, 21. Mai. Die Königliche Familie ist wohlbehalten in Osborne einge⸗ troffen und feiert daselbst den Geburtsteg der Königin im bäus⸗ lichen Kreise. Kurz vor der Abfahrt hatte Lord Palmerston eine Privataudienz bei der Monarchin.
Lord Brougham's Installirung als Kanzler der Edinburger Universität hat ain Freitag mit großem Pomp stattgefunden. Etwa 1800 Personen waren dabei anwesend. Der würdige Greis hielt eine Rede, die über 2 Stunden dauerte.
Der „Great Eastern“, der am 9. des kommenden Monats von Southampton abfahren soll, wird direkt nach New⸗Pork gehen.
Irische Briefe und Zeitungen versichern, daß die gegen die Werbungen für den Papst erlassene Regierungs⸗Proclamation der Rekrutirung bisher nicht im Geringsten Eintrag gethan habe.
= 22. Mai. Die heutige „Morning Post ' sagt: Die Ma⸗ jorität im Oberhause gegen die Papiersteuer⸗Vorlage umf ßt so viele Anhänger der Regierung, daß das Votum nicht als ein Parteisieg betrachtet werden könne, das Ministerium nehme daher die Entscheidung des Oberhauses an und werde die Steuer auf⸗ recht erhalten. . .
Die heutige „Times“ sagt, daß die neapolitanische Armee bei Palermo durch die Garibaldianer eine vollständige Niederlage er⸗ litten habe. .
Frankreich. Paris, 24. Mai. Der „Moniteur“ ver⸗ oͤffentlicht ein Dekret, wonach die auf 520, 000 Fr, veranschlagten Arbeiten zur Sicherung der Stadt Saumur gegen die Ueberschwem⸗ mungen durch die Loire in Angriff genommen werden sollen. Der Staat trägt drei Viertel der Kosten. .
Das Mai-Heft der „Annales de la Propagation de la foi“ enthält den Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Beiträge im Jahre 1859. Die europäischen Missionen erhielten 1333 4,924 Fr., Afüen 2, 167,194 Fr. 36 C., Afrika 388, 652 Fr. 60 C., Amerika
Das französische Mittelmeer Geschwader, welches vor den Hysren liegt und dessen Abfah t nach Konstantinopel oder Sieilien verfrüht gemeldet wurde, besteht nach dem „Moniteur de la Flotte aus dem Linienschiff Bretagne“ von 140 Kanonen, Flaggenschiff des Vice Admirals Lebarbier de Tinan; „Algesiras“, 90 Kanonen, Flaggenschiff des Contre⸗-Admirals Paris; „Donawerth“, 8h Ka— sonen, Flaggenschiff des Contre⸗-Admirals Jehenne der bekanntlich mit einer Bivision nach Neapel abging); „Alexandre“, Ehlan „Imperial“ und „Redoutable“, mit 90 Kanonen; „Saint Louis“, Ss Kanonen; Dampf⸗Fregatte Foudre“, 60 Kanonen Außerdem ist die gepanzerte Fregatte „Gloire“ von 5 Kanonen zu Toulon in Ausrüustung. . .
Italien. Der „Corriere Mercantile“ vom 19. 8. sagt, die sardinische Flotte werde bei Cagliari zusammengezogen; die Dampfer „Governolo“ und „Authion“ sind von Sicilien abberufen um zu der Flotte zu stoßen. Die Segel⸗Linienschiffe „Azzardo und . fino“ waren am 18ten nach Cagliari abgegangen. — Nach demse = ben Blatte hat General Fanti ein Geseß erlassen, die Aushebung der jungen Leute von 1839 betreffend. Das Kontingent ist auf 1060 Mann festgesetzt, da in Toscana und einem Theile der
Emilia die Aushebung schon stattfand. : n 33. Maj, wird der Correspondenz Bullier“