willigung einer weiteren Reisekost di 1030 1631 dieserhe en⸗-Entschädigung sprechen, so j ö . . ; s — eher 69 st n , n ,, 6 mit der erforderlichen ph ves vom 19. März 1860 — betreffend die An⸗— Bescheid vem 3. April 1860 — betreffend die Diä⸗ Der Minister fur Handel Hen be und 6 allein n n, mn n nn, . ̃ ; , 1. 16 ten und e , . , bem ‚. zerbe und öffentli ; uzutrauen ei von i h ; ali e Kraft y chei zungen d. Don 2 jerungen in An⸗ il itair⸗Erfatge ãft. von der Heydt. fen ich,, zu 336 re n, ,,,, . 4 siedelung s-Angelegenheiten. 6 An ie Einwendungen, welche der Magi Die mi itt ichts brua . * n welche agistrat di . . . ; . ie mir von Ew. ꝛ6. mittelst Berichts vom 21. Februar d. J. ee, n, , m ,,,, , e, , ,, 9 er N. ahn. abschriftlich zur — , Besorgniß einer künfti gegen. . 264 fn welcher dieselbe die Anweisun er Diäten und e n mn. und Beachtung an saͤmmt⸗ , e ohne die gegenwärtige a . Ver uf den Bericht vom 26. v. M., betreffend die Anfiedelungs⸗ Reisekosten für den bon Ihnen bei dem kur ih jen Militair⸗ igliche Eisenbahn-Directionen. mungen hier nicht ung — nach bekannten gesetzlichen ö. . , . 9 9 ö. , . ah in, , n,. . af 6 h ; * im⸗ m = te ö S ai ist ir 6 3 2 . a 6 . sich der Magistrat . Vin biia auf §. 2, Nr. 2 werde , ,,, . , , 36 n en , zen Korftziiten bee öl un a. er die Aufnahme neuanziehender Perfonen ir, 2 de; Fenntnißnahme und Aushaͤnbigung an den Relurrenten. Rach den zu den 58. 3 und 44 den Ersatz⸗Instruction vom Justiz⸗ Ministerinm. 66 . außerdem auch auf die gerichtlichen 8 l we Wenn die Königliche Regierung in dem Berichte vom 26sten 30. Juni 1817 ergangenen erläuternden Ministeria Reskripten be⸗ , n früherer Zeit wiederholt erlitten, so gů brenn . M. ausführt, daß die Rekursbeschwerde in formeller Beziehung stehen die aus dem Extra⸗Ordinarium der Regierungs⸗Haupt⸗Kassen Der Rotar Wilhelm Lier ö. der Bemerkung Veranlassung, daß der §. 2 cit. di mir die verspätet erscheine, weil Ihr Resolut vom 10. Januar d. J. dem zu bestreitenden Ausgaben für die Dir n rf ushebung: Juli d. J ab in d Im Liers zu Grumbach ist vom ssten Polizeibehörde nicht verpflichtet, sondern e „ cit. die Lande. . bereits am 17ten desselben Monats publizirt, die gegenwärti a in den Kosten für B schaffu Pri i zr e ö en Friedens ge ichts-Bezirk Boppard, im Land— anheimgiebt, gewisse Kateggrieen bestraft es nur ihrem Ermess = ö erde aber erst am 3. Februar einge 9 len * ! ist . ᷣ haltung des Kreis⸗ nd s 1. 8 e , F, or 8. BVoppard . mit Anmeisung seines Wohnsitzss in Aufenthalt an bestimmten Orten ig fr diüignn, ven n *. m deshalb unbegründet . e ? I des Gesetze;. b) in be gro ten für die . u ig . 8⸗ Wilhelm Heinri J n,. Kandidat Friedrich . Polizei⸗Präsidium im . zem nun das Mai 1553 keinerlei Frist vorschreibt, innerhalb welcher Listen, t ö ushebungs ꝛ. von demselben Zeitpunkte ab Heidegger zu Duͤsseldorf be espolizeilichen Befugniß Gebrauch zu machen ni on dirse de m die Entscheidung der Regierung durch die erwahnte Ge— c) in den Fuhrkosten für die gewählien Eivil-Mit lieder der Bezirk Grumbach, im 8 ab zum Notar für den Friedensgerichts⸗ befunden hat, so läßt sich aus dem Vortrage des nacht fin Ji ! Rekurs angebracht werden solle Kreis⸗Ersatz⸗Kommissionen ; J ,, e ,, ö . J k ö h, ernannt worden. „Grund entnehmen, dies zu mißbilli gen kein ist bi 3 Staats cht dem 38 ö ; oli Antrage auf . des Köͤnigl Der Minister des Innern. . e e, e d nn, . . , n, , daher nicht stattgegeben werden . , , n,, , den 25. Februar 1860. An ö bestreiten 6 Selbst dem Kreis⸗Secretair, . s Königliche Regierung zu R. w. 2c. zu dem Eingangs erwähnten Geschäfte 2g n ,, Innern. nie Königliche Regierung zu Diaͤten und Reisekosten nicht zu 2. e men, n,, . Schwerin. , n, im Ministerial-Blatte für Wundarzt des Kreises Schubin ernannt; . . den M . . : 4. ,, Am Gymnasium zu Grei . agistrat zu X. . 39 ö n. . „welche der Kreis- Serretair im , , J , . die Anstellung des Schul⸗ Erlaß vom 31. März 1860 — betreffend die bei Auftrage des weder Diaͤten noch Fuhr— worden. ö eling als Ordentlicher Lehrer genehmigt Bildung selbstständiger Guts bezirke leitenden , ̃ 3. ö zu ö Grundsätze. adigen hat, et auch auf Reisen in Erlaß vom 12. März 18650 — betreffend die Wahl . i, , i n . der Kreistags-Abgeordneten; Ew. ꝛc. gebe ich die Anlagen Les gefält i Falle Anso wen ger Ch gegn ler an bi eten T . , n he. agen des gefälligen Berichts vom 233 5 eten in den nch it. nh Igten v. M. mit dem ergebensten Vemerten zurück, daß ich Anstand ,,, 9 em Diaten
Vt inisteriun ö der Städte⸗Ordnu t 1 des Innern. . 9m 5 0. Mai 1853 verwalte⸗ nehmen muß, Der o Antrage gemäß die Abtrennung des Vorwerks Verln, am 3. April 1860 n Städten. M von dem Rittergute G. in N. Kreise und die Erhebung des än, 366. ersteren zu einem selbstständigen Gutsbezirke Allerhöchsten Orts zu Der Minister des Innern. Im Auftrage:
Bescheid vom 22. F z Februar 1860 — betr 1 effend das S 5 * 1 —* Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 143, S. Ni,) befürworten. Schon i 21. September pr., die Kom⸗ Sulzer.
Verfahre i zi . hren bei zins barer Ausleihung von Bestän— mungl-Verhältnisse der d . : habe ich darg if hin⸗ : hältniss abe ich uf h .
den der Stadtkasse . Einverstanden mit der Ausführung in dem Beri Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 ( . bruar d. J, daß in denjenigen Stäͤ ö in n,, (wiesen, daß es als eine 8 ung des In—⸗ i 1853 (Staats Anzeiger Nr. 143 S. Ni). welchen die Cin, Benz erh 6 Vropin tg i an i e , sei, . We ch den Königlichen Landraih des Kreises X. Auf die Vorstellung vom? schraͤnkungen des Tit. VIII., eingeführt ist d K herzustellen, resp. die bestehend = öffnet, daß auch ich g vom 28. v. M. wird dem Magistrat er⸗ Ordnung vom 17. Mai 1827 fuͤr den K J. nach, der Kren fähigkeit ungeschwächt zu erhalten — Westinimungen der ö der hierbei in Betracht m nenden geordnete durch den Bürgermeister . ö , Ib. nichk entsprechen, wenn man eine Theilung . . ö. baren Ausleihung dis , , n, hee, 30. Mai 1853 zur zins⸗ Schöffen zu wählen ist, ersuche ich Em . emselben beigegeben Ffändigen Gutsbezirks in zwei für sich bestehen Angetommen: Der Wirlliche Geheime Ober- Finanzrath willigung der Stadt ponibler Bestände der Stadtkasse die Ei Königliche Regierung zu N. gefälli e, gelen, bern e nde Veranlasfung und lediglich auf den Wunsch und Heneral- Direktor der Steuern, von Pommer Esche, von . adtverordneten für erforderlich in! und das etw ; 1 igst mit Bescheid zu versehen e. 3 Wa ich n, w — 52 Cöln. Berlin, den 22. Februar 1860 h erachte. s etwa sonst Erforderliche zu veranlassen Besitzer zulassen wollte. Der Königlichen Regierung zu M. muß . 66 . ö ve . 36 Berlin, den 12. März 1860. 66 ich vielmehr darin beipflichten, daß derartigen Anträgen nur in den⸗ . 33 ö, und Ministerial⸗ er Minister des ö jenigen Faͤllen olge zu geben sein wird, in welchen sich im öffent⸗ / e , 2 ö , Graf 1 k 36. Minister des Innern. lichen 1 Q l faiß dazu ergiebt. Das Vorhandensein am , ,, und ,,, ö An . raf von Schwerin. es solchen ist aber im vorliegenden Falle von keiner Seite nach' , , eä Hofe, Kammerherr Graf von Pout— den Magistrat zu N. in P gewiesen worden, . 3e , . Fmmern. An getWenn die Gutsbeßtzer 8. und W. in ihrer Vorstellung vom den Königlichen Ober⸗Präsident 3 . 6 , r Kl ztnisse beider a. aan ĩ enten der 30. November pr. die Trennung der Coömmunal-⸗Verhältnisse beider Besch ei Provinz Sachsen. Besitzungen . Rücksicht auf die . he ,. , eid vom 25. Februar 186 Last „der rinenpflege und andere schwer zu theilende Abgaben“ ** j; Niederlassun ; 0 — betreffend die für wünschenswerth trachten, so erscheint hierdurch ihr Antrag auf Nicht amtlich es. g krunkfüchtiger und b 9 fir n . 66 , nn, ö estrafter Herstellung zweier für sich bestehender Gutsbezirke noch nicht moti⸗ er ö k . In di viduen. „at! Denn) nach dem landräthlichen Bericht vom 30. Januar 1853 Pri Pren ßen Bet lin 1. Juni. Se. Königlich. Hoheit. der — Bescheid vom 12. Mä muß angenommen werden daß die in Folge der Dismembration des Frinz-Ragént nahmen heute die Vorträge des Wirklichen Die in der Vorstellung vom 9 stäti 2 März 1869 — betreffend die 3e. Ritter e G Merforderliche Regulirung der don den beiden Theilen Geheimen Räthss Flirts, des mit der Stellvertretung des Direl⸗ . h . n n ö dier , . des Ma. ge , 6 der Bürgermeister und Bei— zu r tenden offentlichen, Abgaben vo fändig bewirkt worden 6 964 6 des Königlichen . 4 n, ums hierselbst, worin dafůũt . ichen Polizei ⸗Prä⸗ n in ädten von me t n lt. Dies gleichwohl in? einzel Laften, insbesondere eauftragten Geheimen Mühlen, der inister its fähi 33 et w hr als 10,000 Ein— ist. Sollte dies gleichwohl in Ansehung einzelner asten, in esondere i , . . ö nr nn fbr, ch wohnern, . hinsichtlich der Kosten ö Polizei , kin fn hen. 6. , mn . n , her noch nicht zu aen 1 so wird die Königliche Regierung ug Maßgabe der ies fälligen ü 8, *. ; 3 N, nachdem er Arbeitserwerb 8 Hir af gefallenen Arbeits mann — — Uebrigens ist die Auffa 4 Vorschriflen im 6. ö. die ggertheilung hon Grundstücken zc. gefunden die Oberst:n von Sa der Kavallerie. 8. . 6 s über die Aufnahme n , gal Grund des daß hinsichtlich der Wihlen . . onigihchen reh n vom 3. Januar 1815 des Versah inte nach zuhelen und auf dies m . En ,. 3 ir 4 n gen, n 31. Dezember 5 anziehender Peron in Städt * . rgermeister und Beigeordneth! g , , ne 865 z., n asichti.⸗ ö. ö 3. ⸗ echtritz, Comman eur de ar ; sa . 1847 der Anzug nach diesem Orte . . nur , , n,, Einwohnern k Ott 3 3 , e ,, ,. . 3 6. . ., n m. ⸗— R 8 a , . ei, wenn der Gewählte von bet . . m 8 its Re— raf Brandenburg, Comman eur des Regiment h Ew. 2c. äberlasse ich ergebenst, hiernach Lie Königliche Re- und mehrere andere Oi sziere.
werden könne, und n ñ
helt, noch die Neigun, amentlich weder eine vorübergehend Krank- Königli n fern gn, gung des N. zum Trunk die Annahme recht- Line , , e,, 9 W, n. erachtet wert gierung gefälligst mit weiterer Anweisung zu verfehen und die Bitt⸗ ui bestg⸗ derselbe schon gegenwärtig weder hinrei landesherrliche Entscheidung über . e. dergleichen Wahl ö. steller auf ihre vorliegende Eingabe ressortgemäß zunaͤchst Selbst zu Sachsen. Coburg, 29. Mai. Zu der heute beginnenden ern . ch Krafte, sich und seine Angehörigen , . es Ver eingeholt werden. gung und Nichthestct zn bescheiden. — 11. allgemeinen deutschen Lehrerversammlung sind bis oc 101 Mit⸗ hren, nothdürftig zu Berlin, den 12. März 1860. Berlin, den 314. Marz 1860. glieder eingezeichnet. Von diesen 1e, . 16 dem . ni c thume Coburg⸗Gotha nicht an, so daß der Ausdru einer „allge⸗ Der Minister des Innern. meinen deutschen“ nur in sehr beschränkter Weife zu verstehen sein Niemand anwesend; aus
kann von mir nur fü . 1. zr für völlig begründet u t . nd der bisher auch dies⸗ Der Minister des Innern. Graf von Schwerin Sr Sch Aus dem Königreiche Preußen ist
Weinisterinim der geistli E zer gristlichen Hnterricht s Nite dizinal⸗ Angelegenheiten. . .
werden. n 26 ed e hn e ist, in spezieller Beziehung auf Trunkst as Reskript vom 9. Juli 1843 der * ö. ,,, . undsatz den Königlichen Ober⸗Praͤsidenten der Provinz N. zus dem Königreiche Saͤchsen 3, aus dem
An den Magistrat zu N. in Pommern.