1860 / 128 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

willigung einer weiteren Reisekost di 1030 1631 dieserhe en⸗-Entschädigung sprechen, so j ö . . ; s eher 69 st n , n ,, 6 mit der erforderlichen ph ves vom 19. März 1860 betreffend die An⸗— Bescheid vem 3. April 1860 betreffend die Diä⸗ Der Minister fur Handel Hen be und 6 allein n n, mn n nn, . ̃ ; , 1. 16 ten und e , . , bem ‚. zerbe und öffentli ; uzutrauen ei von i h ; ali e Kraft y chei zungen d. Don 2 jerungen in An⸗ il itair⸗Erfatge ãft. von der Heydt. fen ich,, zu 336 re n, ,,,, . 4 siedelung s-Angelegenheiten. 6 An ie Einwendungen, welche der Magi Die mi itt ichts brua . * n welche agistrat di . . . ; . ie mir von Ew. ꝛ6. mittelst Berichts vom 21. Februar d. J. ee, n, , m ,,,, , e, , ,, 9 er N. ahn. abschriftlich zur , Besorgniß einer künfti gegen. . 264 fn welcher dieselbe die Anweisun er Diäten und e n mn. und Beachtung an saͤmmt⸗ , e ohne die gegenwärtige a . Ver uf den Bericht vom 26. v. M., betreffend die Anfiedelungs⸗ Reisekosten für den bon Ihnen bei dem kur ih jen Militair⸗ igliche Eisenbahn-Directionen. mungen hier nicht ung nach bekannten gesetzlichen ö. . , . 9 9 ö. , . ah in, , n,. . af 6 h ; * im⸗ m = te ö S ai ist ir 6 3 2 . a 6 . sich der Magistrat . Vin biia auf §. 2, Nr. 2 werde , ,,, . , , 36 n en , zen Korftziiten bee öl un a. er die Aufnahme neuanziehender Perfonen ir, 2 de; Fenntnißnahme und Aushaͤnbigung an den Relurrenten. Rach den zu den 58. 3 und 44 den Ersatz⸗Instruction vom Justiz⸗ Ministerinm. 66 . außerdem auch auf die gerichtlichen 8 l we Wenn die Königliche Regierung in dem Berichte vom 26sten 30. Juni 1817 ergangenen erläuternden Ministeria Reskripten be⸗ , n früherer Zeit wiederholt erlitten, so brenn . M. ausführt, daß die Rekursbeschwerde in formeller Beziehung stehen die aus dem Extra⸗Ordinarium der Regierungs⸗Haupt⸗Kassen Der Rotar Wilhelm Lier ö. der Bemerkung Veranlassung, daß der §. 2 cit. di mir die verspätet erscheine, weil Ihr Resolut vom 10. Januar d. J. dem zu bestreitenden Ausgaben für die Dir n rf ushebung: Juli d. J ab in d Im Liers zu Grumbach ist vom ssten Polizeibehörde nicht verpflichtet, sondern e cit. die Lande. . bereits am 17ten desselben Monats publizirt, die gegenwärti a in den Kosten für B schaffu Pri i zr e ö en Friedens ge ichts-Bezirk Boppard, im Land— anheimgiebt, gewisse Kateggrieen bestraft es nur ihrem Ermess = ö erde aber erst am 3. Februar einge 9 len * ! ist . haltung des Kreis⸗ nd s 1. 8 e , F, or 8. BVoppard . mit Anmeisung seines Wohnsitzss in Aufenthalt an bestimmten Orten ig fr diüignn, ven n *. m deshalb unbegründet . e ? I des Gesetze;. b) in be gro ten für die . u ig . 8⸗ Wilhelm Heinri J n,. Kandidat Friedrich . Polizei⸗Präsidium im . zem nun das Mai 1553 keinerlei Frist vorschreibt, innerhalb welcher Listen, t ö ushebungs ꝛ. von demselben Zeitpunkte ab Heidegger zu Duͤsseldorf be espolizeilichen Befugniß Gebrauch zu machen ni on dirse de m die Entscheidung der Regierung durch die erwahnte Ge— c) in den Fuhrkosten für die gewählien Eivil-Mit lieder der Bezirk Grumbach, im 8 ab zum Notar für den Friedensgerichts⸗ befunden hat, so läßt sich aus dem Vortrage des nacht fin Ji ! Rekurs angebracht werden solle Kreis⸗Ersatz⸗Kommissionen ; J ,, e ,, ö . J k ö h, ernannt worden. „Grund entnehmen, dies zu mißbilli gen kein ist bi 3 Staats cht dem 38 ö ; oli Antrage auf . des Köͤnigl Der Minister des Innern. . e e, e d nn, . . , n, , daher nicht stattgegeben werden . , , n,, , den 25. Februar 1860. An ö bestreiten 6 Selbst dem Kreis⸗Secretair, . s Königliche Regierung zu R. w. 2c. zu dem Eingangs erwähnten Geschäfte 2g n ,, Innern. nie Königliche Regierung zu Diaͤten und Reisekosten nicht zu 2. e men, n,, . Schwerin. , n, im Ministerial-Blatte für Wundarzt des Kreises Schubin ernannt; . . den M . . : 4. ,, Am Gymnasium zu Grei . agistrat zu X. . 39 ö n. . „welche der Kreis- Serretair im , , J , . die Anstellung des Schul⸗ Erlaß vom 31. März 1860 betreffend die bei Auftrage des weder Diaͤten noch Fuhr— worden. ö eling als Ordentlicher Lehrer genehmigt Bildung selbstständiger Guts bezirke leitenden , ̃ 3. ö zu ö Grundsätze. adigen hat, et auch auf Reisen in Erlaß vom 12. März 18650 betreffend die Wahl . i, , i n . der Kreistags-Abgeordneten; Ew. ꝛc. gebe ich die Anlagen Les gefält i Falle Anso wen ger Ch gegn ler an bi eten T . , n he. agen des gefälligen Berichts vom 233 5 eten in den nch it. nh Igten v. M. mit dem ergebensten Vemerten zurück, daß ich Anstand ,,, 9 em Diaten

Vt inisteriun ö der Städte⸗Ordnu t 1 des Innern. . 9m 5 0. Mai 1853 verwalte⸗ nehmen muß, Der o Antrage gemäß die Abtrennung des Vorwerks Verln, am 3. April 1860 n Städten. M von dem Rittergute G. in N. Kreise und die Erhebung des än, 366. ersteren zu einem selbstständigen Gutsbezirke Allerhöchsten Orts zu Der Minister des Innern. Im Auftrage:

Bescheid vom 22. F z Februar 1860 betr 1 effend das S 5 * 1 —* Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 143, S. Ni,) befürworten. Schon i 21. September pr., die Kom⸗ Sulzer.

Verfahre i zi . hren bei zins barer Ausleihung von Bestän— mungl-Verhältnisse der d . : habe ich darg if hin⸗ : hältniss abe ich uf h .

den der Stadtkasse . Einverstanden mit der Ausführung in dem Beri Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 ( . bruar d. J, daß in denjenigen Stäͤ ö in n,, (wiesen, daß es als eine 8 ung des In—⸗ i 1853 (Staats Anzeiger Nr. 143 S. Ni). welchen die Cin, Benz erh 6 Vropin tg i an i e , sei, . We ch den Königlichen Landraih des Kreises X. Auf die Vorstellung vom? schraͤnkungen des Tit. VIII., eingeführt ist d K herzustellen, resp. die bestehend = öffnet, daß auch ich g vom 28. v. M. wird dem Magistrat er⸗ Ordnung vom 17. Mai 1827 fuͤr den K J. nach, der Kren fähigkeit ungeschwächt zu erhalten Westinimungen der ö der hierbei in Betracht m nenden geordnete durch den Bürgermeister . ö , Ib. nichk entsprechen, wenn man eine Theilung . . ö. baren Ausleihung dis , , n, hee, 30. Mai 1853 zur zins⸗ Schöffen zu wählen ist, ersuche ich Em . emselben beigegeben Ffändigen Gutsbezirks in zwei für sich bestehen Angetommen: Der Wirlliche Geheime Ober- Finanzrath willigung der Stadt ponibler Bestände der Stadtkasse die Ei Königliche Regierung zu N. gefälli e, gelen, bern e nde Veranlasfung und lediglich auf den Wunsch und Heneral- Direktor der Steuern, von Pommer Esche, von . adtverordneten für erforderlich in! und das etw ; 1 igst mit Bescheid zu versehen e. 3 Wa ich n, w 52 Cöln. Berlin, den 22. Februar 1860 h erachte. s etwa sonst Erforderliche zu veranlassen Besitzer zulassen wollte. Der Königlichen Regierung zu M. muß . 66 . ö ve . 36 Berlin, den 12. März 1860. 66 ich vielmehr darin beipflichten, daß derartigen Anträgen nur in den⸗ . 33 ö, und Ministerial⸗ er Minister des ö jenigen Faͤllen olge zu geben sein wird, in welchen sich im öffent⸗ / e , 2 ö , Graf 1 k 36. Minister des Innern. lichen 1 Q l faiß dazu ergiebt. Das Vorhandensein am , ,, und ,,, ö An . raf von Schwerin. es solchen ist aber im vorliegenden Falle von keiner Seite nach' , , Hofe, Kammerherr Graf von Pout— den Magistrat zu N. in P gewiesen worden, . 3e , . Fmmern. An getWenn die Gutsbeßtzer 8. und W. in ihrer Vorstellung vom den Königlichen Ober⸗Präsident 3 . 6 , r Kl ztnisse beider a. aan ĩ enten der 30. November pr. die Trennung der Coömmunal-⸗Verhältnisse beider Besch ei Provinz Sachsen. Besitzungen . Rücksicht auf die . he ,. , eid vom 25. Februar 186 Last „der rinenpflege und andere schwer zu theilende Abgaben“ ** j; Niederlassun ; 0 betreffend die für wünschenswerth trachten, so erscheint hierdurch ihr Antrag auf Nicht amtlich es. g krunkfüchtiger und b 9 fir n . 66 , nn, ö estrafter Herstellung zweier für sich bestehender Gutsbezirke noch nicht moti⸗ er ö k . In di viduen. „at! Denn) nach dem landräthlichen Bericht vom 30. Januar 1853 Pri Pren ßen Bet lin 1. Juni. Se. Königlich. Hoheit. der Bescheid vom 12. muß angenommen werden daß die in Folge der Dismembration des Frinz-Ragént nahmen heute die Vorträge des Wirklichen Die in der Vorstellung vom 9 stäti 2 März 1869 betreffend die 3e. Ritter e G Merforderliche Regulirung der don den beiden Theilen Geheimen Räthss Flirts, des mit der Stellvertretung des Direl⸗ . h . n n ö dier , . des Ma. ge , 6 der Bürgermeister und Bei— zu r tenden offentlichen, Abgaben vo fändig bewirkt worden 6 964 6 des Königlichen . 4 n, ums hierselbst, worin dafůũt . ichen Polizei ⸗Prä⸗ n in ädten von me t n lt. Dies gleichwohl in? einzel Laften, insbesondere eauftragten Geheimen Mühlen, der inister its fähi 33 et w hr als 10,000 Ein— ist. Sollte dies gleichwohl in Ansehung einzelner asten, in esondere i , . . ö nr nn fbr, ch wohnern, . hinsichtlich der Kosten ö Polizei , kin fn hen. 6. , mn . n , her noch nicht zu aen 1 so wird die Königliche Regierung ug Maßgabe der ies fälligen ü 8, *. ; 3 N, nachdem er Arbeitserwerb 8 Hir af gefallenen Arbeits mann Uebrigens ist die Auffa 4 Vorschriflen im 6. ö. die ggertheilung hon Grundstücken zc. gefunden die Oberst:n von Sa der Kavallerie. 8. . 6 s über die Aufnahme n , gal Grund des daß hinsichtlich der Wihlen . . onigihchen reh n vom 3. Januar 1815 des Versah inte nach zuhelen und auf dies m . En ,. 3 ir 4 n gen, n 31. Dezember 5 anziehender Peron in Städt * . rgermeister und Beigeordneth! g , , ne 865 z., n asichti.⸗ ö. ö 3. echtritz, Comman eur de ar ; sa . 1847 der Anzug nach diesem Orte . . nur , , n,, Einwohnern k Ott 3 3 , e ,, ,. . 3 6. . ., n m. ⸗— R 8 a , . ei, wenn der Gewählte von bet . . m 8 its Re— raf Brandenburg, Comman eur des Regiment h Ew. 2c. äberlasse ich ergebenst, hiernach Lie Königliche Re- und mehrere andere Oi sziere.

werden könne, und n ñ

helt, noch die Neigun, amentlich weder eine vorübergehend Krank- Königli n fern gn, gung des N. zum Trunk die Annahme recht- Line , , e,, 9 W, n. erachtet wert gierung gefälligst mit weiterer Anweisung zu verfehen und die Bitt⸗ ui bestg⸗ derselbe schon gegenwärtig weder hinrei landesherrliche Entscheidung über . e. dergleichen Wahl ö. steller auf ihre vorliegende Eingabe ressortgemäß zunaͤchst Selbst zu Sachsen. Coburg, 29. Mai. Zu der heute beginnenden ern . ch Krafte, sich und seine Angehörigen , . es Ver eingeholt werden. gung und Nichthestct zn bescheiden. 11. allgemeinen deutschen Lehrerversammlung sind bis oc 101 Mit⸗ hren, nothdürftig zu Berlin, den 12. März 1860. Berlin, den 314. Marz 1860. glieder eingezeichnet. Von diesen 1e, . 16 dem . ni c thume Coburg⸗Gotha nicht an, so daß der Ausdru einer „allge⸗ Der Minister des Innern. meinen deutschen“ nur in sehr beschränkter Weife zu verstehen sein Niemand anwesend; aus

kann von mir nur . 1. zr für völlig begründet u t . nd der bisher auch dies⸗ Der Minister des Innern. Graf von Schwerin Sr Sch Aus dem Königreiche Preußen ist

Weinisterinim der geistli E zer gristlichen Hnterricht s Nite dizinal⸗ Angelegenheiten. . .

werden. n 26 ed e hn e ist, in spezieller Beziehung auf Trunkst as Reskript vom 9. Juli 1843 der * ö. ,,, . undsatz den Königlichen Ober⸗Praͤsidenten der Provinz N. zus dem Königreiche Saͤchsen 3, aus dem

An den Magistrat zu N. in Pommern.