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öffentlicher Abgaben und folglich auch — wie dies das Geseß von 1840
anerkennt — äber die Rückzahlung angeblich indebite erhobener offent. licher Abgaben nur in gewissen, ausdrücklich bezeichneten, besonderen Fällen stattfinded, deren keiner hier behauptet ist, so ergiebt sich daraus, daß selbst unter jener — aktenmäßig nicht einmal zutreffenden — Vorausseßung der Rechtsweg im vorliegenden Prozesse gesetzlich ausgeschlossen sein würde. Unter biesem Gesichtspunkte, daß nämlich das Steuerverhältniß nebst allen seinen Folgen und mit allen daran sich knüpfenden Fragen, insofern nicht die im Gesetz ausdrücklich nachgelassenen besonderen Gründe geltend gemacht werden, der richterlichen Cognition entzogen und ausschließlich ber der Verwaltungsbehörden überwiesen worden ist, erledigen sich auch alle die sonstigen Momente, die in der klägerischen Erklärung über den Kompetenz⸗Konflikt noch geltend gemacht werden, daß nämlich durch gesetz⸗ widrige Steuererhebung ein Eingriff in das Privatrecht geschehe, daß die S§. 56 und 7 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 die Gesetzlichkeit der Handlungen und Beschlüsse der Gemeindebehörden nothwendig vor— aussetzen, und daß es dem direkt widersprechen würde, wenn die Kommu⸗ nen gegen die Folgen begangener Gesetzwidrigkeiten durch Ausschließung des Rechtsweges geschützt würden. Alle diese Anführungen sind für die Kompetenzfrage von keinem Gewichte, denn bei dieser handelt es sich nicht darum, ob den Kommunalbehörden bei der Steuerveranlagung ein gesetz⸗ widriges Verhalten zu gestatten oder nicht? sondern darum, ob Beschwer⸗ den über angeblich geseßwidrige Behandlung des Abgabenwesens im Wege des Prozesses vor dem Richter, oder aber im Wige des Rekurses an die vorgesetzten Verwaltungs-Instanzen Abhülfe zu finden haben? und den leßteren, die eine gleiche Verpflichtung wie der Richter haben, in den zu
ihrer Kompetenz gehörigen Materieen den Gesetzen Geltung zu verschaffen,
ist die Entscheidung darüber nach der bestehenden Verfassung überwiesen. Es war demnach, wie geschehen, zu erkennen. Berlin, den 12. März 1859. Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz—⸗ Konflikte.
Kriegs⸗Ministerium. Verfügung vom 31. Mai 1860 — die Formation des 3. Bataillons für das Garde-Reserve⸗-⸗In⸗ fanterie-Regiment und die Benennung „Garde— Füsilier-Regiment“ des letzteren betreffend.
Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben mittelst Aller— höchster Kabinets⸗-Ordre vom 23. Mai e. zu bestimmen geruht, daß
am 1. Juni d. J. das 3. Bataillon für das Garde⸗Reserbe⸗
Infanterie⸗Regiment zu formiren ist, so wie daß letzteres von dem bezeichneten Tage ab die Benennung Garde⸗Füsilier⸗Regi⸗ ment“ und das neu zu errichtende Bataillon die Benennung
„drittes Bataillon des Garde-Füsilier-Regiments“
anzunehmen hat. Vorstehendes wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht. Berlin, den 31. Mai 1860. Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement. 8. X von Hartmann. Graberg.
Per sonal - Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Bersetzungen.
. Den 31. Mai. Frhr. v. Zedlitz⸗Neukirch, Port. Fähnr. vom 2. Garde ⸗Negt. zu
Fuß, ins 2. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt. v. Oppen, Major und etatsm. Stabsoffiz,. des 11. Hus. Regts. mit der einstweiligen Vertretung des Commdrs. des 2. Bats. 21. Landw. Regts. vorläufig beauftragt, Frhr. v. Stosch, Major aggr. dem 7. Hus. Regt, als etatsm, Stabsoffiz. zum 11. Hus. Regt. kommandirt. v. Brauchitsch, Port. Fähnr. vom 31. Inf. Regt., zum 4. kombin. Inf. Regt. versett. Abschiedsbewilligungen zg. . Den 23. Mai.
v. Lüding hausen⸗Wolff, Rittm. a. D., früher im 3 Kürass. Regt., an Stelle der ihm durch die Ordre vom 4. August 1837 gewährten
Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie, die Aussicht im Eibilbienst verliehen' e Aussicht auf Anstellung Den 31. Mai.
b. Lützow, Sec. Lt. à la suite des 2. ⸗ * . schiet Cin h h Garde⸗Ulan. Regts., der Ab Militair⸗Beam te.
Durch Allerhöchste Kabinet s⸗Ordre. Hammer . e de r. om Garde ⸗ Corps, Kriegs⸗ rath und vortragenden Rath im Kriegsministerium 2 . Durch Verfügung des striegsministeriums. . Den 22. Mai. gan, . rr, ,. , an II. Armee ⸗Corps, unter einem Kommando-Verhältnisse bei i inisteri n,, h ss m Ftriegsministerium, zum Den 24. Mai.
bv. Froreich, Pr. Lt. a. D., zum überzähligen Geh. Registrator im Kriegsministerium, Görlitzer, Registratur⸗Applikant von 98 Inten⸗ dantur des Garde⸗Corps, zum Registratur ⸗ Assistenten ernannt. Reiß, Registratur⸗-Assistent von der Intendantur des III. Armee⸗-Corps, zu der
Nichtamtlich es.
Preußen. Potsdam, 9. Juni. In dem Be Majestaͤt des Königs ist in der vergangenen en ger bemerkenswerthe Veränderung eingetreten. Se. Majestaͤt ien viel in der freien Luft und haben in den letzten Tagen Bor un
Nachmittag Spazierfahrten in die Umgebungen von Sansssouci
unternommen.
Berlin, 8. Juni. Se. Königliche Hoheit der Regent nahmen heute auf Schloß Babelsberg den . des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn ö Schleinitz, und des Wirklichen Geheimen Raths Illaire 9. gegen, und empfingen Se. Hoheit den Fürsten zu Hohenzollern Sigmaringen, so wie den General-Major und Commandeur . Zten Kavallerie-Brigade, Baron von der Goltz II. Se. Königli ö Hoheit . am Abend nach Berlin zurück. glih
— 9. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Re K die ,, des Kriegs-Ministers, des er en
tajors Freiherrn von Manteuffel und des Ministers Freihenn von Schleinitz. ert gen, Zur Meldung waren anwesend der General- Lieutenant von a der General-Lieutenant von Kortzfleisch und der Major von Schauroth, etatsmäßiger Stabsoffizier im 7ten H Regiment. J ö. Demnächst empfingen Se. Königliche Hoheit den Ober-Praͤst
denten der Provinz Brandenburg, Staatsminister a. D. Flottwell
— Se, Königliche Hoheit der Piainz-Regent haben waͤh—
rend Allerhöchstihrer Reife nach der Provinz Preußen in den an
der Eisenbahn gelegenen Garnison-Srten Gelegenheit genommen die Königlichen Truppen zu besichtigen, und insbesondere den nen formirten kombinirten Infanterie-Regimentern eine vorzugsweise Aufmerksamkeit geschenkt. Dem militairischen Publikum werden in diefer Beziehung die nachfolgenden richtigen Mittheilungen bon Interesse sein.
Se. Königliche Hoheit besichtigten am 3. Juni die Garnisonen
Intendantur des VIII. Armee⸗Corps versetzt
von Danzig, Marienburg, Elbing und Braunsberg, — am Aten
Juni die Garnisonen von Königsberg, Insterburg und Gumbinnen,
und am 6. Juni die von Bromberg, Nakel, Schneidemühl, Lands— berg a. W., Küstrin und Frankfurt a. O., und sahen in dieser Zeit 29 Bataillone (— darunter 11 Bataillone kombinirter Infantrie—
Regimenter —), 13 Eskadrons, 4 Artillerie⸗Abtheilungen, 1 Train—
Bataillon und 1 Pionier⸗Bataillon; nämlich: an Infanterie: das 1. und Füsilier⸗Bataillon des 1. kombinirten Garde-Infanterie⸗Regiments, das 1. und Fuͤfilier— Bataillon des 1. Infanterie⸗Regiments, das 1. kombinirte In⸗ fanterie⸗Regiment, das 4. und Füsilier-Bataillon des 3. Infan— terie⸗Regiments, das 1. und 2. Bataillon des 3. kombimnirten Infanterie⸗Regiments, das 4. und 5. Infanterie⸗Regiment, das 2. Bataillon des 5. kombinirten Infanterie Regiments, das 8 Infanterie⸗ (Leib Regiment, das 1. und Füsilier-Bataillon des 8. kombinirten Infanterie⸗Regiments, das 2. Bataillon des 12. kombinirten Infanterie⸗Regiments, das 14. Infanterie⸗Regiment, das 1. Jäger-Bataillon und das See⸗Bataillon; an Kavallerie: das 3. Kürassier-Regiment, die 1. und 3. Escadron des 2. Dragoner-Regiments, die 1. und 2. Esca⸗ dron des 1. Leib⸗Husaren-Regiments, die 1, 2. und 3. Escadron des 4. Ulanen-Regiments, die 2. und 4. Escadron des 8. Ula— nen⸗Regiments; an Artillerie: die 1. Festungs-Compagnie des Garde⸗ Artillerie⸗Regiments, die 1. und 2. Fuß⸗Abtheilung, die reitende Abtheilung und die Festungs-Abtheilung des 1. Artillerie⸗Regi⸗ ments, und die See-Artillerie⸗Compagnie; und endlich: das 1. Pionier-Bataillon und das J. Train⸗ Bataillon. Se. Königliche Hoheit haben die Königlichen Truppen überall in einem sehr guten Zustande gefunden, und denselben Allerhöchst⸗ ihre ,, ,. und Anerkennung ausgesprochen.
Den Nachmittag des 5. Juni benutzten Se. Königliche Hoheit zu einer detaillirten Besichtigung der Festung Königsberg und sprachen über die im verflossenen Jahre ausgeführten sehr bedeu— tenden Neubauten Sich in hohem Grade beifällig aus.
Sachsen. Dresden, 8. Juni. Nachdem die Arbeiten der
Kommission zur Berathung eines bürgerlichen Gesetz buchs
für das Königreich Sachsen und mehrere benachbarte Staaten nun, mehr vollständig abgeschlossen worden sind, giebt das Dr. Journ.“ eine Uebersicht über den Gang und Umfang derfelben. Die Berathung über den Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuchs umfaßte. fünf Konferenzperioden, welche 229 eigentliche Kommissionssitzungen und 33 Redactionssitzungen in Anspruch nahmen. Die erste dieser Sitzungen ward am 24. Ja⸗ nuar 1856, die letzte am 3. April 1860 gehalten. Die Super⸗ revision erforderte 16 Sitzungen und ward am 24. Mai 1860 be⸗ endigt. Hiernach sind überhaupt z28 Sitzungen gehalten worden. Den Vorsitz in der Kommission hat ununterbrochen der Ober⸗ Appellationsgerichts-Präsident Wirkl. Geh. Rath Hr. v. Langenn
. öff entlicht
äannungen“ aufgestellt sind, handeln 8 . . u en Stifter und Ritterschaften“, die den Wahlen nicht Etädte und der Landgemeinden“. nautet:
PKPirksamkeit. ü . nen Bestandtheil der Verfassung bildet — im Widerspruch stehen—
den Gesetze und Vorschriften werden hiermit von da an aufgehoben.“
844 von 50,647,648 Pfd. 97 größten waren sie, wegen des russischen Krieges, im
nämlich 84,505,788 Pfd. , . Jahre 1859: 63,679, 67 6 um 14,851,091 Pfd. größer war als im Jahre 1844, kostete an Interessen und Verwaltung im
und er berichte über Indien heraus, mit , ö ö tisch-⸗Indiens beschäftigt. — . erschienen . mit Beifall aufgenommen Der Major hinterläßt reiche Materialien zur Vollendung die hoffentlich in würdige Hände fallen werden. Unter der Unzahl
erschienen sind, zeichnete sich die Major Orlich's
wenige Engländer besitzen konnten.
öffentlicht heute, us Shg I. ö. Wortlaut der Antwort, welche die chinesische Re⸗ gFierung Ende März gehen hat. ʒ(and auf sein Ultimatum erhalten hat; im Inhalte aber stimmen
werden könne, den Verpflichtungen nachzukommen, , Vertrag von Tientsin vorgezeichnet sind.
( schieden widersetzt.
nach Frankreich
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4. Juni 1869 ist der vollständig redigirte Entwurf
Am hf. Vortrags des Vorfitzenden an das Königliche Ministerium
mi
her Justiz gelangt.
essen. Kassel, 8. Juni. Die „Kasseler Zeitung“ ver— das Gesetz vom 30 Mai c., die Wahl der Land—⸗ Nachdem in 6 Paragraphen „allgemeine Be— „7— 11 „von den Wahlen §§. 12 — 46 „von der größern nicht ritterschaftlichen Grundbesitzer, der Der Schlußparagraph (§. 46) „Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli d. J. in Kraft und
Die mit dem Inhalte dieses Geseßes — welches
än de betreffend.
Frankfurt a. Mꝛ., 8. Juni. In der heutigen Sitzung
des Sundestages beantragte der handelspolitische Ausschuß be⸗ ziglich des Würzburger Antrages wegen Einführung eines einheit⸗ lichen Maßes und Gewichtes die Niederseßung einer technischen
sommission in Frankfurt a. M.
Großbritannien und Irland. London, T7. Juni.
Der Prinz von Wales ist gestern von Oxford in Windsor an— gekommen.
Nach dem „Globe“ hat die Admiralität die Nachricht erhalten,
daß alle im November von England abgegangenen Kanonenboote glücklich in
Singapore eingetroffen sind.
Die Beiträge für die auf das Jahr 1862 anberaumte allge⸗
neine In du strie⸗Ausstellung hatten bis vorgestern die Höhe von 363,000 Pfd. erreicht.
Die Staatsausgaben Englands haben sich seit dem Jahre auf 63, 679, 674 Pfd. gehoben. Am Jahre 1856, Sie betrugen in 1856: 18, 113,035 Pfd.; in 1858: 60,684,898 Pfd., und im — Die Nationalschuld, die im Jahre
letztgenannten Jahre doch viel z0.üg5 459 Pfd. gegen 28,372,416 Pfd. im
t dem am 2ten d. M. plötzlich im Hause benen preußischen Major Leopold
namlich
nur im preußischen Die an den Operationen der uns
König von
Indien intere
gab nur
3w seines Werks,
, ; die über die Ursachen der indischen Meuterei von Flugschriften, die s ,,
sunden Verstand und die Uebertreibungslosigkeit aus, die damals Seine anderen bekannteren
Schriften sind sein „Leben des großen Kurfürsten“ und der „Schle⸗ sische n,, bie unter den miltair-historischen Werken Deutsch—
lands einen hohen Rang einnehmen.
rankreich. Paris, 7. Juni, Der „Moniteur“ ver⸗ j 9 nach direkten Mittheilungen aus Shanghai,
auf das Ultimatum Frankreichs abge—
* . en Eng⸗
Derselbe klingt etwas anders, als der Text,
beide überein. Gleich nach Empfang dieses BVescheides aus Peking
mhaben die Gesandten Frankreichs und Englands den militairischen Befehls habern beider Nationen es überlaffen, sich miteinander über
die Mittel zu benehmen, womit die chinesische Regierung gezwungen die ihr durch den
im Senate bei der Dis⸗
Der Rede, welche Dupin neulich
. kusson über eine die' religiösen Gesellschaften betreffende Petition gehalten hat, ist die Imprimatur für den „Moniteur nicht er⸗ theilt worden;
Herr Troplong hat sich der Veröffentlichung ent⸗
General Corréard, von der italienischen Armee, kommt nicht zurück, sondern übernimmt das Kommando in Nizza.
Das 54. und 75D. Linien-Regiment und das 12 Fußjäger⸗Bataillon
2
. marschiren aus ihrer bisherigen Garnison Lyon nach Savoyen; die
Jäger kommen nach Annech.
Die Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaften haben sich mit der Bitte an den Kaiser gewandt, ein Gesetz entwerfen zu lassen, wonach die Streichzündhölzchen von weißem Phosphor durchaus verboten und nur der Gebrauch der Zündhölzchen von amorphem Phosphor zu⸗ gelassen werden soll. Bis 1838 war die Mittelzahl der zufällig entstandenen Feuersbrünste ca. 2200, dann aber, nach Einführung der Zuͤndhölzchen, stieg sie 1844 auf 4400, 1857 auf 10 000.
Italien. Die, Morningpost! vom 8. Juni bringt die Waffenstill⸗ stands bedingungen, welche am Bord des, Hannibal“ am 30. Mai von ge⸗ schlagen worden sind. Es sind folgende: 1) Innehaltung der Positionen; 2 Freiheit, den Verwundeten Beistand zu leisten; 3) Erlaubniß, den Armeehospitaͤlern das Nöthige zu liefern; 4) die Municipalität solle eine Petition betreffs Reformen der Institutionen Siciliens an den Kommissarius richten. Garibaldi acceptirte die ersten Bedingungen und verwarf die vierte. Hierauf wurde die Konferenz aufgehoben, aber die Feindseligkeiten begannen nicht wieder, da die Unterhand⸗ lungen fortgesetzt werden.
Nach Berichten, die in Bern den 8. Juni eingetroffen sind, wäre eine Seitens der französischen Regierung angebotene Vermitte⸗ lung zwischen dem neapolitanischen Gouvernement und Garibaldi verspätet angelangt, da die Königlichen Truppen bereits genöthigt
gewesen wären, Catania, Trapani und Palermo zu räumen.
Amerika. Der „Fulton“ brachte Nachrichten aus NRew⸗ Vork, 26. Mai. Aus Vera Eruz meldet man, daß Zuloaga am J. ein Dekret erließ, worin er die Absetzung Miramoms aus⸗ spricht und selbst die Präsidentschaft übernimmt, Diese Bewegung soll großen Schrecken verursachen. Uraga stand mit 6000 Mann Liberalen am 5, in Guanajuato und wollte die Hauptstadt angreifen.
Der Senat hat einen Gesetzentwurf wegen kräftigerer Unter⸗ drückung des Sklavenhandels aufgenommen. Es sollen Schraubendampfer an der afrikanischen Küste aufgestellt werden, um dem Sklavenhandel Einhalt zu thun. Die Prämie für See⸗ soldaten, welche Sklavenschiffe wegnehmen, ist um das Vierfache erhöht worden. Auch sind Prämien für diejenigen ausgesetzt wor⸗ den, welche solce Personen zur Anzeige bringen, die eingeschmug⸗ gelte Sklaven verheimlichen. Alle Personen, welche sich mit Sklavenhandel befassen, sollen, den Seeräubern gleich, mit lebens⸗ länglicher Zuchthausstrafe belegt werden. In diesem Sinne sind noch mehrere Anträge zu dem Zwecke, den Sklavenhandel zu ver⸗ hindern, gemacht worden.
Wien, Freitag, 8. Juni, Abends. (Wolffs Tel. Bur.) Im heutigen Reichs rathe wurden das Grundbuchgesetz und ein Gesetz über Vergleichsverfahren vorgelegt und einem Comité von 7 Mit⸗ gliedern überwiesen. Hauptredner war der Justizminister.
Wien, Sonnabend, 9. Juni, Morgens. (Wolff s Tel. Bur.) Nach der heutigen „Wiener Zeitung“ tritt am 4. Juli die Statt⸗ halterei Ungarns ins Leben und wird die Wirksamkeit der bis⸗ herigen fünf Statthalterei-Abtheilungen und General⸗Gouverne⸗ ments gleichzeitig eingestellt. Die Kreisbehörden Mährens und die Landesregierung von Troppau find aufgehoben und Schlefien der mährischen Statthalterei untergeordnet worden; es bleibt jedoch Schlesiens Stellung als Kronland mit besonderer Landesvertretung gewahrt.
London, Freitag, 8. Juni, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses sagte Brougham, England betrachte das Bombardement von Palermo mit Entsetzen. Granville erwiderte, er sei zur Abgabe einer offiziellen Erklä⸗ rung nicht vorbereitet. Auf eine Anfrage Stanhope's ant— wortete Lord Wo dehouse, England wurde gegen die Absendung eines Gesandten nach Rom nichts einzuwenden haben, wenn der Papst einen solchen verlangte.
Turin, Freitag, 8. Juni. (Wolff's Tel. Bur.) Nach hier eingetroffenen Nachrichten aus Neapel vom 6. d. hatte der König die Capitulation angenommen; die Königlichen Truppen sollten nach Messina und Neapel eingeschifft werden. Ob Gari⸗ baldi die Capitulation annehmen würde, wußte man noch nicht.
Mar Hat prese. Berlin, 9. Juni 1860. Ea Lande: Roggen 2 Thr. 2 Sgr. 6 PEf., 1è Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 10 Sgr., 6 Pf. und 1 Finn 5 8gr.
auch 2 Thlr. und auch 1 Thlr. 7 Sgr.
er liner Gdaetr elk deb ße vom 8. . . Weizen loes 71 — 87 LThlr. pr. pfd. . Rogtzen loeo 49 — 49 Thlr. pr. 2069pfad. bez., Juni 493 - 48) his 49 FThir. bez. u. Br., 4833 G, Juni - Juli 499 — 9 Thlr. ber., Br. u. G., Juli- Aug. 443 - 4ꝗ—- * Thlr. bez. u. Br., 495 G., August allein