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Kirche — Schule) mit Absingung des Liedes . ; — begonnen worden und nach erfolgter , . der Kirchthüren die Vorbereitung durch Gebet und Ansprache stattgefunden hatte, ernannte der Dirigent der Wahl zu seiner Unterstützung einen Schriftführer in der Person des Herrn N. und verpflichtete denselben durch Handschlag zu ge— wissenhafter Handhabung der geltenden Wahlordnung, wie solche in den §S 24— 30 der Instruction des Königlichen Konusistoriums der Provinz
ö 4. enthalten ist. Die erwähnten Paragraphen dieser Instruction wurden hierauf verlesen. Demgemäß wurde die Liste der zu Mitgliedern des Gemeinde Kirchenraths Vor⸗ geschlagenen nochmals deutlich und laut vorgelesen, die Zahl der zu Waählenden wiederum genannt, und alsdann die einzelnen stimmberechtig⸗ ten Mitglieder der Gemeinde nach der sorgfältig aufgenommenen und, wie zuber angekündigt, his acht Tage vor dem Wahl⸗Termine, nämlich bis zum öffentlich ausgelegt gewesenen Liste der Wähler
aufgerufen, und die Anwesenden unter der Erklärung, daß die absolute Stimmenmehrheit, (also mehr als die Hälfte aller Stimmen), zur Wahl erforderlich sei, aufgefordert, einzeln vorzutreten und die Namen derjenigen, denen fie ihre Stimme geben, zu nennen. Die abgegebenen Stimmen find
in der anliegenden Liste durch den Schriftführer genau verzeichnet, nach welcher sich die Stimmen der im Wahl⸗Termine erschienenen stimmberechtigten Gemeindeglieder auf die geschlagenen in folgender Weise vertheilt haben. 1
2 3
Vor⸗
Die absolute Stimmenmehrheit haben erhalten und find also un— zweifelhaft gewählt: 1 3 3 Wenn nicht die ganze Zahl der zu Wahlenden die absolute Stimmen⸗ mehrheit erhalten hat, so folgt noch:
Da nur Vorgeschlagene die absolute Stimmenmehrheit erhalten haben, also noch Mitglieder am künftigen Gemeinde— Kirchenrath fehlen, so wurde von denjenigen, welche die relative Stimmen— mehrheit, also die meisten Stimmen überhaupt nach den bereits Gewähl— ten erhalten haben, die doppelte Zahl der noch erforderlichen Mitglieder in die Wahl gebracht.
Es waren dies: Stimmen
1) N. mit ü Stimmen
1 2) N. mit
unter diesen zuletzt Genannten hat die absolute Srimmenmehrheit entschieden für: J
.
ö. J
Sonach sind durch die heutige Wahl in erster (und zweiter) Abstim⸗
mung folgende Gemeindeglieder in den Gemeinde ⸗Kirchenkath berufen: D 2 3)
welche (nach vorangegangener Prüfung der Legalität der Wahl durch das Königliche Konsistorium) der Gemeinde von der Kanzel angezeigt und so— dann in ihr Amt eingeführt werden sollen.
Hierauf wurde die Verhandlung mit einem kurzen Gebet geschlossen, die Versammlung entlassen, und von dem Vorßttzenden, so wie dem Pfarrer, den Mitgliedern des bisherigen Kirchen-Vorstandes, der Orts-Obrigkeit, dem Herrn Patrone hiefiger Kirchen (dem N. als Bevollmächtigten des Patrons hiefiger Kirchen) und dem Schriftführer dieses Protokoll unter zeichnet, nachdem es durch den Schriftführer deutlich vorgelesen und von den Unterzeichneten genehmigt worden war.
Geschehen w. o. (Folgen die Unterschriften.)
Formular e. für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeinde⸗— Kirchenraths.
Rachdem die Bekanntmachung der neugewählten Mitglieder des Ge— meinde Kirchenraths von der Fanzel erfolgt ist, geschieht deren kirchliche Einführung am nächsten Sonntage Vormittags nach geendigtem Haupt— gottesdienste durch den Pfarrer; die Mitglieder des Gemeinde⸗Küirchenraths stehen vor dem Altar, und zwar die Mitglieder des bisherigen Kirchen— dorstandes, welche in den Gemeinde⸗Kirchenrath übergehen, zur Rechten der neu gewählten Mitglieder des Letzteren. Der Pfarrer spricht:
Gnade und Friebe von Gott unserm Vater durch unseren Herrn Jesum Ehristum im heiligen Geifte. Amen. Geliebte in dem Herrn. Es Fehen hier die neuerwählter Glieder des Gemeinde⸗Kirchenraths, um heut in ihr Amt eingeführt zu werden, und mit ihnen vereinigt seht ihr die bisherigen Kürchen⸗Vorsteher dieser Gemeinde, welche berufen find, unbe— schadbet ihrer bereits übernommenen Verpflichtungen in die Zahl der Ael— teften einzutreten.
ö Bernehmet nun zuvor aus Gottes Wort eine kurze Erklärung dieses mtes.
Es waren in der apostolischen Kirche zweierlei Aeltesten. Die Einen arbeiteten am Wort und in der Lehre, ihr Amt war das Evangelium zu 2 und bie Sakramente auszuspenden; sie wurden genannt Hirten und Lehrer. Die Anderen bienten nicht am Wort, noch an den Sakra— menten, sondern hatten Aufsicht auf bie Gemeinde und waren benen, die am Worte arbeiteten, hehnlflich (1. Tim,. 5, 17, Röm. 12, 8, 1. Cor.
12, 28.) In der letzteren wichtigen Absicht find auch ; i Aelteste bestellt worden. Es besteht aber 165 un in eie br nen,
Der Gemeinde ⸗Kirchenrath soll unter der Leitung des geistiichen . zunächst die Pflege ächt evangelischer Gesinnung, die Pflanzung 84 Wach sthum christlichen Lebens zu seiner Aufgabe haben. Ju dem 2 sollen seine Mitglieder offene Augen haben, um jegliche Unordnung 9 wirrung und jegliches Aergerniß auf diesem Gebiete wahrzunehmen * dahin zu wirken, daß denselben gesteuert und gewehrt werde. . Schwachen und Fehlenden soll er sich annehmen mit heiligem Ernste, ah auch mit der Fülle der Liebe, die da nicht zuläßt, daß das zersioß 3 Rohr zerbrochen, oder der glimmende Docht ausgelöscht werde. Eine richtige Feier des Sonntags in und außerhalb der Kirche herbezuft n und zu erhalten, ist eines seiner Hauptgeschäfte. Wo sich an kr g Segenshandlungen Unsitten angescheossen haben, hat er auf deren n schaffung zu dringen und gute christliche Sitte an ihre Stelle zu pflan . und zu pflegen; den Besuch der Wochengottesdienste, der HBibel⸗ de. Missionsstunden zu fördern, die Verbreitung der heiligen Schrift und guter Erbauungs⸗-Bücher, so wie die Pflege heilsamer Privat= Vereine gehören zu seiner hülfreichen Thätigkeit. Die Beförbe— rung eines christlich gesunden, wohlgeordneten Ebe⸗ und Hau. standes, richtiger dem Worte Gottes entsprechender Kinderzucht, den pünktlichen Besuch der Schule und des gonfirmanden-Unterrichts, die Ve— wahrung der eingesegneten Jugend, die Zucht des Gefindes hat er durch Berathung, Ermahnung, ernste Einwirkung auf die Einzelnen im Auge zu behalten. Auf gewissenhafte und gesegnete Führung der Vormund—« schaften wird er seine Aufmerksamkeit richten. Spaltungen in der Ge— meinde, oder gar Abfall von ihr und dem theuern evangelischen Glauben zu verhüten, ist eine seiner Aufgaben. Das ganze Gebiet der christlichen Liebe und Barmherzigkeit an Armen, Kranken, Verlassenen, Wittwen und Waisen, entlaͤssenen Strafgefangenen der Gemeinde und an Fremdlingen und Reisenden ist ihm geöffnet, und hat er mit Zuziehung der in der He— meinde vorhandenen, zur freiwilligen Mithülfe sich darbietenden Kräfte auf diesem wichtigen Felde seine Thätigkeit zu entfalten. Die Noth der evangelischen Glaubens ⸗Genossen sowohl im Vaterlande wie in anderen Landen, auch die Heiden⸗ und die Juden-Mission werden ihm eine Fülle von Gelegenheiten darbieten, die Kräfte des christlichen Lebens in der Gemeinde darzuthun.
Zugleich ist der GemeindeKirchenrath aber auch berufen, die kirch— lichen Interessen, der Gemeinde nach Innen und Außen zu vertreten. Wenn auch die unmittelbare Verwaltung des Kirchen-Vermögens nach Recht und Pflicht den bisherigen Kirchen-Vorstehern unter der geseblich geordneten Aufficht des Kirchen⸗Patrons ungeschmälert verbleiben soll, so wird es doch den gewählten Mitgliedern des Gemeinde ⸗Kirchenraths unbe— nommen sein, durch Rath und Hülfe auch zu dem äußeren Gedeihen der Gemeinde mitzuwirken. Ein reichlicher Ertrag der Kirchen-Kollekte wird durch den warmen Eifer des Kirchen⸗Gemeinderaths erzielt werden können. Auf die würdige Erhaltung und Ausstattung der Kirche und Kirchen gebäude, auf Ältar, Taufstein, Kanzel, Orgel und kirchliche Geraͤthschaften, auf Einfriedigung und Verschönerung der Kirchhöfe und Begräbnißplätze soll fich seine liebebolle Theilnahme richten. Aber auch über den Kreis der einzelnen Gemeinde hinaus ist er berufen, an der Erbauung der ge— sammten Kirche Theil zu nehmen, indem nach dem Willen unsers aller gnädigsten Regenten und Herrn, Abgeordnete der Gemeinde ˖ Kirchenräthe auf den zu bildenden größeren kirchlichen Versammlungen erscheinen sollen.
Dies, geliebte Brüder, find die Pflichten, welche euch durch euer neues Amt aufgelegt werden. Damit nun Jedermann sehe, daß ihr dies Amt
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richtig zu verwalten geneigt seid, so leget nun zunächst ihr, die ihr durch
die Wahl dieser Gemeinde zum Dienste der Kirche neu berufen seid, das Gelübde eines Aeltesten ab. Ihr gelobet vor Gott, des euch befohlenen Dienstes sorgfältig und treu, dem Worte Gottes und den Ordnungen der Kirche gemäß zu warten, und gewissenhaft darauf zu achten, daß alles ehrlich und ordentlich zugehe in der Gemeinde zu deren Besserung.
Ist das euer aufrichtiges Gelübde, so bekräftiget solches mit einem lauten Ja und durch Handschlag.
(Der Geistliche nimmt ben neugewählten Mitgliedern des Gemeinde— Kirchenraths den Handschlag ab und wendet sich darauf zu den bisheri— rigen Kirchen⸗Vorstehern.)
Und nun leget auch ihr, die ihr als Mitglieder des bisherigen Kirchen, Vorstandes bereits im Sienste der Kirche stehet und derseiben durch dies euer Amt verpflichtet seid, dies neue Gelübde ab. Ihr gelobet vor Gott auch die Pflichten, welche euch der Eintritt in den Gemeinde, Kirchenratk auflegt, sorgfältig und treu, dem Worte Gottes und den Ordnungen der Kirche gemäß zu erfüllen und gewissenhaft darauf zu achten, daß alles ehrlich und ordentlich zugehe in der Gemeinde zu deren Besserung.
Ist das euer aufrichtiges Gelübde, so bekräftigt solches mit einem lauten Ja, und erneuet die Handtreue, durch welche ihr dem Dienste der Kirche verbunden seid.
(Der Geistliche nimmt jedem den Handschlag ab.) ö.
Der allmächtige Gott und Vater unseres Herrn Jesu Christi er. leuchte euch durch seinen heiligen Geist, stärke euch mit seiner Kraft und verleihe euch seine Gnade, daß ihr dieses euer Amt treu und frucht⸗ barlich zu Gottes Ehre, zur Erbauung der Gemeinde Christi und zu eurer eigenen Seligkeit verwalten möget, Annen.
Seid allesammt treu in eurem heiligen Be rufe. Behaltet das Ge⸗ heimniß des Glaubens in einem reinen Gewissen und seid Vorbilder der ganzen Gemeinde in einem gottseligen Wandel, so werdet ihr euch selbst erwerben eine gute Stufe und große Freudigkeit im Glauben in Christo Jesu, und einst eingeben zu eures Herrn Freude.
Du aber, geliebte Gemeinde, nimm diese Männer und den ganzen Gemeinde, Kirchenrath auf als Knechte Gottes, und achte fie um ihres wichtigen Amtes willen aller Ehre werth. Unterwerfet euch insgesammt willig ber Aeltesten Aufsicht. Seid wohlthätig ihr Reichen und Wohl⸗ , gebet gerne von den Gütern, womit euch Gott gesegnet hat, um er Heiligen Nothburft zu stillen. Und ihr Armen haltet euch gegen cure Pfleger und Wohlthäter ehrerbietig und dankbar. JFasset uns (lie suchen
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Christo anzugehdren in wahrem Glauben und ihm nachfolgen in dienst⸗ ertiger Liebe unter einander, so wird er uns dermaleinst auch aushelfen zu seinem himmlischen Reiche.
Weil wir aber zu alledem aus uns selbst nicht tüchtig find, so lasset
uns Gott von Herzen also anrufen Herr Gott, himmlischer Vater! Wir danken Dir, daß es Dir gefallen
hat, zu mehrerer Beförderung der Erbauung Deiner Kirche neben den
Dienern am Wort zu verordnen Helfer und Pfleger, dadurch Deine Ge⸗ meinde in gutem Frieden und Wohlstand erhalten und die Armen bersorgt werden mögen und daß Du auch an diesem Orte dazu gegeben hast Männer von gutem Zeugniß, welche bereit find, Dir in der Gemeinde dienen. ö Wir bitten Dich, verleihe ihnen die Gaben Deines heiligen Geistes, Weisheit und Kraft von oben zu ihrem Amte. Verleihe auch Deine gött⸗ siche Hnade dieser Gemeinde, darüber sie gesetzt sind, daß sie fich den guten Weisungen ihrer Vorsteher unterwerfe. Wecke den Glauben, stärke die Heduld und den Eifer der Liebe, damit, wenn Jeder sein Amt wohl aus⸗ richtet, Dein Name dadurch verherrlicht und das Reich Deines lieben Sohnes ausgebreitet werden möge, in dessen Namen wir unser Gebet be— schlleßen und also sprechen: .
Unser Vater ꝛeé.
(Segen.) (Schlußgesang.)
Angekommen: Der General-Post-Direktor Schmückert aus der Provinz Preußen.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz Friedrich zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, nach Wittenberg.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der h. Division, von Kortzfleisch, nach Brandenburg.
Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg-⸗strelitzsche Staats⸗ Minister von Bernstorff, nach Dresden.
Berlin, 13. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnaͤdigst geruht: Dem gegenwärtig in Paris sich au fhaltenden Musikalien-Verleger Brandus aus Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen goldenen Me— daille für Civil-Verdienst am Bande des Kronen-Ordens zu er⸗ theilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Majestät der könig von Hannover trafen heute Morgen mit dem Courier— juge, von Hannover kommend, hier ein, und statteten Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinz-Regenten einen Besuch ab, welchen Se. Königliche Hoheit sofort erwiederte.
Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent empfingen heute den Minister des Auswärtigen, Freiherrn von Schleinitz, den Ober— Hofmarschall Grafen von Keller, den Ober-Ceremonienmeister Grafen von Stillfried, und nahmen den Vortrag des General— Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen. Außerdem nahmen Se. Königliche Hoheit im Beisein des Kommandanten die militairi⸗ schen Meldungen an.
Der Groͤßherzeglich oldenburgische Premier-Lieutenant Graf Wedel hatte die Ehre, die Orden des verstorbenen Grafen von Wedel-Gödens Sr. Königlichen Hoheit dem Regenten überreichen zu dürfen.
Die Abreise Sr. Königlichen Hoheit nach Baden wird heute Abend 63 Uhr erfolgen.“
Cöln, 12. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin tarl von Preußen kam gestern Nachmittag um 4 Uhr von Aachen hier an und fuhr um 5 Uhr 20 Minuten nach Brühl. Höchstdiefelbe benutzte den kurzen Aufenthalt hierselbst zu einem Vesüche des Domes und einer Spazierfahrt durch die Stadt.
(Köln. Ztg.)
Sachsen. Gotha, 11. Juni. Dem heute wieder zusam— mengetretenen Speziallandtage wurden zwei Anträge mitgetheilt, bon denen der eine die Vorlegung eines Schulgesetzes, der andere die Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Feier der Senn⸗ und Festtage, eventuell die Vorlegung eines entsprechenden Gesetzentwurfs von der Staatsregierung postulirte. — Seitens der Staatsregierung wurde in heutiger Sitzung die Erklärung ab⸗
q gegeben, daß das vorgelegte Forststrafgesetz zurückgezogen sei. —
Der Landtag beschloß, den Gesetzentwurf wegen Einfuͤhrung freier
Herichtstage abzulehnen, dagegen aber einen Entwurf wegen Ein—
führung von Friedensgerichten zu beantragen. (Weim. Ztg.) Nassau. Wiesbaden, 11. Juni. Der Ausschuß der
Zweiten Kammer für den Antrag des Abg. Giebeler, die kurhessi⸗ sche Verfassung betreffend, hat heute seinen Bericht erstattet, welcher ; mit folgenden Anträgen schließt:
Die hohe Kammer wolle sich dahin aussprechen: 1) daß nach
ö Urt. I6z der Wiener Schlußakte ein Eingreifen d d in d . S greifen des Bundestags in das ö ng ehr . nicht gerechtfertigt süi, so wie daß 2) der
wunde beschluß dem 37. Mär 1833 und ber daraus hervorgeggn ene om 24. März 1860 mit der Bundesakte (Art. 56 und 61) in Wider—
spruch stehen und daher eine Verletzung und Bedrohung der Verfassungs⸗ rechte der Einzelnstaaten enthielten;
II. die Herzogliche Regierung ersuchen, daß sie bei dem Bundestage auf Wieberherstellung der Verfassung bon 1831 nach Möglichkeit hinwirke und verhiadere, daß der am 365. Mai 1860 von der kurhessischen Regie⸗ rung publizirten sogenannten „Verfassung“ die Garantie des Bundes er
theilt werde. (W. Bl.)
Württemberg. Stuttgart, 11. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin-Mutker von Rußland ist gestern Mittag mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin nach Wildbad abgereist und wird etwa 4—5 Wochen daselbst zubringen. Se. Majestät der König reist am Freitag nach Baden-Baden ab. (Fr. Bl.)
Oesterreich. Wien, 12. Juni. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin haben sich nach Laxenburg begeben, um daselbst Allerhöchstihren Aufenthalt zu nehmen.
Großbritannien und Irland. London, 11. Juni. Die „Armh and Navy Gazette“ meldet: „Oberst T. W. Hamil— ton von den Garde-Grenadieren, Ritter des Bath⸗Ordens, wird demnächst der britischen Legation in Berlin provisorisch als Militair⸗ Kommissar attachirt werden.“
Der „Great Eastern“ hat vorgestern und gestern seine an⸗ gekündigte Probefahrt in den Kanal hinausgemacht, aber was die Schnelligkeit betrifft, die er erreichen kann, ist fie nichts weniger als glänzend ausgefallen. Im Maximum erreichten die Schaufel⸗ räder 105, machte die Schraube 39 Umdrehungen, wodurch die Geschwindigkeit des Schiffes auf 127 Knoten per Stunde gebracht wurde. Im Uebrigen hielt sich das Schiff vortrefflich.
Frankreich. Paris, 11. Juni. Morgen wird der Staatsrath sich vollständig versammeln und das Senats konsult,. welches Savoyen und Nizza nunmehr für franzöfische Departements erklärt, entgegennehmen. Am Donnerstage soll dann zur Feier des erfreulichen Ereignisses in Notre-Dame ein großes Te Deum und sodann eine große Revue vor dem Kaiser, Abends aber eine Illumination der öffentlichen Gebäude stattfinden. Am Freitage begiebt sich Se. Majestät nach Baden-Baden und wird daselbst am Sonnabend und Sonntag verweilen.
In der vorgestrigen Sitzung der Legislative interpellirte Paul Dupont die Regierung zweimal wegen der Gerüchte über die Papier⸗ Steuer-Projekte: aber beide Male antwortete die Regierung mit tiefem Schweigen, weil die Deputirten verfassungsmäßig das Interpellationsrecht nicht besitzen.
Man liest im „Flotten-Moniteur“: „Es heißt, die Kommis—
sion des gesetzgebenden Körpers, welche mit Prüfung des Gesetz—
entwurfes, die Verwendung einer Summe von 40 Millionen zu Vorschuͤssen an die Industrie betreffend, beauftragt ist, sei bei fol genden Combinationen stehen geblieben: Es soll ein Industrie— Comptoir gebildet werden, welches auf lange Fristen ausleihen würde mit Rückzahlung in zehnjährigen Raten vom zweiten Jahre an. Das Comptoir soll spaͤtestens in 12 Jahren rückzahlbare und vom Staate garantirte Obligationen bis zum Betrage von 4060 Millionen ausgeben koͤnnen. Diese Garantie würde bis zum Be⸗ trage von 40 Millionen auf die Resultate der Liquidation der in den Jahren 1860 bis 1862 geleisteten Vorschüsse beschränkt sein.“
Spanien. Aus Madrid, 10. Juni, wird telegraphisch ge⸗ meldet, daß der Kongreß mit 200 gegen 26 Stimmen den Antrag der Progressisten auf Einschaltung eines Adreß⸗Paragraphen, worin die Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung des Verbannungsgesetzes der Familie des Den Carlos ausgesprochen wird, verworfen hat. In Folge von Aufschlüssen, welche General Dulce veranlaßt hatte, sprach eine Versammlung der Freunde Ortega's die Ueberzeugung aus, daß das Benehmen des Generals in dieser Angelegenheit stets vollkommen rechtlich und edel gewesen sei.
Italien. Turin, 10. Juni. Bei der in der letzten Senats⸗ sitzung vorgenommenen Berathung des Abtretungs-Vertrages sprachen Arrivabene für, Pallavicino und Trivulzio gegen den Vertrag. Cadorna nannte die franzöͤsische Allianz nothwendig, weil das Regierungs-Programm noch nicht erfuͤllt sei. Manzoni war zum ersten Male erschienen.
In dem am 3ten in Neapel abgehaltenen Ministerrathe, wel⸗ chem der Graf von Trapani, der Füͤrst von Cassaro, Baron Brennier und die Advokaten Ferigni und Manno beiwohnten, wurde von den beiden Letzteren vorgeschlagen, die piemontesische Verfassung ein⸗ zuführen, aus Sicilien ein getrenntes Königreich zu bilden, und Neapel und Sicilien zu einem integrirenden Bestandtheile der ita⸗ lienischen Confederation zu machen.
Graf Cavour hat der Senats-Kommission erklärt, daß die beiden entgegengefetzten Abhänge der Seealpen bei Sardinien ver⸗ bleiben, und das Fort Lesseilon geschleift werde. Abermals haben Haussuchungen bel Geistlichen stattgefunden, Gegen den Kardinal⸗ Bischof bon Imola ist der Prozeß eingeleitet. In Kasalpuster⸗ lengo wollen sich die Bauern der Verhaftung des Pfarrers wider⸗ setze. Kardinat Korfi verläßt nächstens Turin, um sich nach dem Landsitze seiner Schwester zu begeben.
Garibaldi verkündigte den Waffenstillstand durch folgende Proclamation:
Sicilianer! Der Feind hat uns einen Waffenstillstand vorgeschlagen,