A u6gahe—
f
1226 Betrag.
Thlr.
Ausgabe.
Forst Verwaltung. Zur Ablssung von Fo st-Servituten Jur polizeimäßigen r e in der durch die Staatsforsten führenden Communtcations⸗ ö dd rg len zu Chausseebauten, bei welchen die Forstverwaltung bethelligt ist Summa Kapitel 4
Central-Verwaltung für Domai⸗ nen und Forsten.
Zum Ankauf von Grundstücken, so wie zur Entlastung der Domainen und Forsten, na⸗ mentlich durch Ablssung von Passivrenten«
Summa Kapitel 5 für sich.. Verwaltung der indirekten Steuern.
Zum Bau von Steuer ⸗Dienstgebänden ...... Summa Tapitel 6 für sich
Allgemeine Kassen⸗Verwaltung.
Zur Bestreitung der durch die Ausführung des Gescßes über das Mänzwesen vom 4. Mat 1857 (Hesetz⸗ Sammlung S. 305) entstehen⸗ den CGosten . .. 66 2 6
Zu baulichen Einrichtungen in dem Diensthause des Finanz Ministeriums (
An Kosten der Expedition nach den Ostasiatischen Gewässern. . ...... .....
Summa Kapitel 7
Summa Ill lv. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Telegraphen ⸗ Verwaltung.
Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Te⸗ legraphen Verbindungen
Summa Kapitel 8 für sich. Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen.
Zuschuß zum Chaussee⸗Neubau⸗Fonds
Ju Land- und Wasser-Neubauten und zu df⸗ fentlichen Anlagen.... K
Zu den Potsdamer Inmmediaibauten Summa Kapitel 99...
Verwaltung für Berg- Gütten⸗ und Salinenwesen.
Zur Herstellung des Anschlusses der Eisenbahn an den neuen Stolln der Steinkohlengrube „König“ beim Bahnhofe zu Neunkirchen im Bergamts Bezirk Saarbrücken
Zu Bäu⸗Prämien für Bergleute, welche in der Nähe Königlicher Gruben Wohnhäuser für
3 9— Rechnung 2 *
Zu Tiefbohrungen auf Steinsalz im Reg erungs ˖ bejirken Dypeln
Summa Kapitel 10 Summa IV
V. Justiz⸗Ministerium. Zum Bau und zur Reparatur von Gerichts. und Gefängnih · Lolalien Summa V. für sich.
VI. Minifterinm des Innern. ür die Central⸗Verwaltung ür die Bollzeiwerwaltung für die Stra fanstalts⸗Berwaltung
vl. Ministerinm für die landwirth⸗ scha Angelegenheiten. Landwirthschaftliche Verwaltung. Zur Ausführung von Meliorationen und Deich,
bauten Zur Förderung der Wald ⸗ und Wiesen⸗ulturen
Ji — 9 Zur Vollendung der ersten Einrichtung der boberen landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Walbau bei Königsberg i. Br.. Summa Kapitel 13 Hestüt⸗ Verwaltung.
Zur Hestreitung ber gosften für größere Bauten Summa Kapitel 14 für fich Summa VII
150,000
13 000
9000 7
710,000
—— —
29.772
————
25. 000 20000
150, 000 1995, 000 182,5 17
100,000
130, 000
1,4000090 30 000
Tod d
26 000
25, 000
9000 D T D W
2179099
1
VIII. Ministerinum der i, m unterrichts und Medizinal⸗
Angelegenheiten.
Zu größeren Kirchenbauten
Hum Bau von öffentlichen Unterrichts⸗Gebäuden
Fum Bau von Gymnasial Gebäuden und zur Unterstüzung der Gymnasiallehrer
Zum Bau von Schullehrer⸗Seminar⸗Gebäuden.
Zur Unterstützung der Elementarlehrer
Zur Unterstüßung armer Künstler und Literaten
Zur Anlegung einer Zwischen⸗Etage in dem nörd⸗ lich belegenen Hauptsaale des Bibliothek⸗ gehäudes zu Berlin
Zur Unterhaltung und Verpflegung der Typhus ⸗ waisen in Oberschlesien, die zehnte Nate.
Kosten für Anschaffung von Büreau⸗Utenfillen und anderen Gegenständen zur Einrichtung der neu erbauten Lokale des Konsistoriums und Provinzial-Schul⸗Kollegiums zu Berlin und zur Deckung der Mehrkosten für den Um- und Erweiterungsbau des Diensthauses Riederwallstraße Nr. Z9 in Berlin, bezüglich der Lokalitäten der genannten beiden Be⸗ hörden
—
Sum
1x. Kriegs⸗Ministerium.
Zu den Längengrad⸗Messungen zwischen dem Kaspischen Meere und dem Atlantischen Ocean
Zur Erweiterung der Schul Abtheilung, zur Errichtung eines fünften Abtheilungsstabes und der zwölften Batterie bei jedem der 9g Artillerie Regimenter, so wie zur Errichtung von 9 dritten Pionier⸗Compagnien
Zur Deckung des Mehrbedarfs an Verpflegungs⸗ Zuschüssen für die Truppen
Zum Reubau von Magazin und Bäͤckerei⸗Ge⸗ bäuden, so wie einer Dampfmahlmühle für Zwecke der Magazin ⸗Verwaltung
Zur Deckung der Mehrkosten des Tuchs gegen die Etatspreise .
Zum Bau von Kasernen und Spandau
Zur Errichtung von drei Kriegsschulen—.....
Zur Erwerbung von Schieß und Uebungs— Plätzen
Zum Bau eines neuen Garnison⸗Lagzareths in Posen und zur Ausstattung desselben mit Utenfilien
Zur Einrichtung der evangelischen Garnison⸗ und Offizier⸗Kinderschule in Mainz
Zur Erbauung und Einrichtung. eines Ariillerie ⸗ Werlstatt⸗˖ Etablissements in Spandau. S800, 000 Thlr. wovon aus den Ueberschüssen der Artillerie Werkstätten... 142,248 gedeckt werden sollen.
Zu Festungsbauten
Summa IX. .....
X. Marine.
u Ausgaben in Betreff des Jadegebiets Zur Herstellung des Kriegshafens an der Nord⸗
see, 46 ortsetzung der Bauten iff
Zu Schiffs dauten und hierauf bezüglichen An⸗
2 2 72 2 a 2 n 2 2 n 2 2 2 d 22 9
Für die Hohenzollernschen Sande 29 600 Fl. — Summa der einmaligen und außerordentliche
0 22 * 9 2 94
50. 000 1607700
36, 480 34,915 Ih, 90)
1,000 12,470
5,000
10,686 300,000
593. 291
8, 000
51,521 290.000
16, 400 38, 000
160,909 10,000
51, 7100
41,528 731
472.509 1, 190, 380
10 00 Joo Oσσ
390 900
1, 1M. ih 1, 190.380 593, 251 203909 159900 217.000 1,720,099 482.572 140. 760 7.00
5. Bos
162914
h, Id0 ]
1227
*
a bscHIués. Betrag.
Thlr.
Abschluß. Es betragen: 1 die Einnahmen 2) die dauernden Ausgaben 124,374,373 Tofr.
die einmaligen u. qußer⸗ ordentlichen Ausgaben.
30 65, 255
5, 710 877 Balaneirt
Baden-Baden, den 27. Juni 1869. Im Namen Sr. Majeffät des Königs: (L. 8.) Wilhelm, Prinz von Prenßen, Regent. Fürst zu Hobenzollern⸗Sigmariagen. von Auerswald von der Heydt. Simon g. von Schleinig, von Pato m'
Graf von Pückler. von Bethmann⸗-Hollweg. Graf von Schwerin. von Roon.
Gesetz für den Bezirk des Appellationsgerichts⸗ hofes zu Cöln, betreffend die Aufhebung der auf die Arbeitsbücher und auf die Quittungs bücher bezüglichen Bestimmungen Ses Gesetzes vom 22sten Germinal XI., des Beschlusses vom g. Frimaire XII., des Gesetzes vom 18. März 1806 und der großherzoglich bergischen Dekrete vom 3. No⸗ vember 1809 und 17. Dezember 1811. Vom 8. Juni 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, bon Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent,
je fernete sttlegsberestschaft und ethöhte Streitbarkest Ses Heere ersorderlich und atf den bishersgen , Grundlagen . ib, anßer den im gewöhnlichen Budget bewilligten Mitteln fär le 6 dom J. Mini d. J. bis zum 30 Junk 1865 nenn Millionen Thaler zu verwenden.
altung und e e r f r ,n, n Maßnahmen, 3 fůr
4.
Der Finanzminister wird ermächti t, dem Kriegsminister, fo⸗ weit es jur Deckung der im F. 1 genehmigten in gn. eh lich ist, den Erkrag der nach dem Gesetze vom 271. Mai 1859 und
dem anderwei ß K 130 oi 335 anderweiten Gesetze vom heutigen Tage für die Zeit oom
J. Januar d. J. bis zum 30. Juni 1866 zu erhebenden Zuschlaͤge
zut klafsifizirten Einkommensteuer, zur = und zur Mahl⸗
und Schlachtstener, so wie die nach dem Re
verordnen für den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
Die auf die Arbeitsbücher der Gesellen, Gehülfen und Fabrik⸗ Arbeiter, so wie auf die Quittungsbücher der Werkmeister bezüg⸗ lichen Bestimmungen, welche für die linke Rheinseite das Gesetz vom 22. Germinal Jahres XI. (12. Aptil 1803), betreffend Ma⸗ nufakturen, Fabriken und Werkstätten, Artikel 12 und 13, der Re⸗ gierungsbeschluß vom g. Frimaire Jahres XII. (1. Dezember 1893), betreffend die Arbeitsbücher, und das Gesetz vom 18. März 1806, betreffend die Einrichtung eines Rathes von Gewerbverständigen zu
Lyon, Titel III., für die rechte Rheinseite das Dekret vom 3. No⸗
vember 1809, betreffend die wechselseitigen Verpflichtungen der Ar⸗ beiter und Arbeitgeber, Titel II., ember 1811, betreffend die Errichtung von Räthen der Gewerb— verstaͤndigen, Titel III. Section V. sind aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Hächsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ᷣ Gegeben Schloß Babelsberg, den 8. Juni 1860. (. 8) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Fürst zu Hohenzollern⸗Sigmartugen. don Auerswald. don der Heydt. Simons. don S keinitz. von Patow. Graf von Pückler don Bethmann Hollweg.
Graf von Schwerin. don Roon.
außerordentlichen Geld⸗ ür die Zeit vom 1861.
Gesetz, betreffend den bedarf der Militair⸗-Verwaltung 1. Mai 1860 bis zum 30 Jun!
Vom 27. 1860.
Jun!
Im Namen Seiner Majestat des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden BVrinz von Preußen,
Regent, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Monarchie, was folgt: ; ; 1k. Der KWrlegsminister wird ermächtigt, zur einstwelligen Aufrecht⸗
des Landtages der
und das Dekret vom 17. De⸗
Artikel 55 bis 66, enthalten,
sämmtliche (mit AusnRahnte der ze Signraringen
nungsab se fü
Jahr 1859 disponiblen Etatsüberschüsse zu k 66 Dem Landtage ist bei seinem nächsten Zusammentritte, bezie⸗
hungsweise nach dem 31. Dezember d. J. und 30. Juni 1861
über die Ausführung dieses Gesetzes Rechenschaft zu geben.
. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel. .
Gegeben Baden-Baden, den 27. Juni 860.
(L. S.) Witihelm, Prinz von Preußen, Regent. Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen. von Auerswals. von der Heydt. Simons. von Schleiniz don Patsw.
Graf von Pückler. von Bethmann⸗HollGlwseg. Graf von Schwerin. von Roon.
Gesetz, betreffend die Forterhebung eines schlages zur klassifizirten Einkommenstener Klassensteuet und zur Mahl
Vom 27. Juni
— un 118 — Ia chen v . 111 nn r d nn.
1369.
Im Namen Sr. Majestät des Königs Wir Withelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent, verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Monarchie, was folgt:
Der Finanzminister wird ermächtigt, den anf Grund setzes vom 21. Mai 1859 (Nr. 5068 der Gejetz⸗Sammkung am 1. Juli desselben Jahres in Hebung geietzten Zuschlag fünfundzwanzig Procent zur klafstnzirten Einkommenstener, zar Klassensteuer und zur — zeit bis zum 36 Juni 18856 forterheben zu laffen. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den MN.
Landtages
*
22 — — 2
2 26 8 — 9 ah! s — * 557rarrer 2 431118 — 111i nd
Unterrhrft und
. 34 ** uni 186560
(.
Fürst zu Hohen zollern⸗Sigmaringen. dan von der Heydt. Simons. von Schleinitz. Graf von Pückler. Bethmann
— 2
Graf von Schwerin. R oon
—
3 .
Finanz⸗Ministerin m.
Unter Bezugnahme auf das Gesetz dom -= in dem zunächst erscheinenden Stück der ele ten sein wird, und nach welchem der auf rund 21. Mai 1859 (Rr. 5668) am 1. Juli desfelben wahres n SYebung
setzte Auch pon 25 Braten nue in zrr te ö gesetzßte Zuschian don w BHrasent un ann nrtrn witer nt euer, zur Klaffensteuer und zur Mahl umd Schacht tener ür
'. h 343 12 z * 884 en r J die Zeit bis zum 30 Juni 1851 forterhebenm deren
2 x ( * (. 22 wird die Ronigiche Regierung deranl tz, die und Steuerpflichtigen auf den Inhalt des geaachlen . wegen Forterh 2 scwhlaaes * ) ö * forderlich 91 * Zuschlages 3 s 61 tder k hen 1860
11
—
bet heiligien Begordr we ger Mts. au u 2 und ebung nnerdnungen Ser
Der Finan- Minister Im Auftrage bon Bemmer⸗ Sch.
21
27 n .
8 r 1 r 15 Königliche Megrernngen