1860 / 152 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1235 don zurückgekehrt. So weit bestimmt ist, begiebt sich die König. dem hieri gg e. ; em hierin Gesagten au 1 . am 239 des nächsten Monats nach Osborne, bleibt; soll, welche gelen e, , n ö er n n, 7 2 ; gegen Mitte August, wo wahrscheinlich die Vertagung starken Sireitmacht, um wirklich das Gelangen an die Küste , . es Parlaments eintritt, und verfügt fich dann nach Balmora. unterhalten wird, gebrochen ober zu brechen bersucht a n 4 al. Die Reise des Prinzen von Wales nach Amerika betreffend, n der gebührenden Form verurtheilt worden sind. ( olgt die

ist Folgendes bestimmt: Der Prinz verläßt den Hafen von! De? Werkung, bhaß für solche Fälle ganz nach dem b n vonport am 10. Juli an Bord des „Hero“, Can nf re. Brauche verfahren werden on ud 3 22. k ,

mour, dem sich die beiden Regierungsdampfer „Ariadne“ Hatz des se segstustanke äwöschen Ihrer Majeftät und ihrem erhabenen

und „Flying Fish“ anschließen. hn begleiten der Kolonial— nnd een faänerteng und dein Kale ban China andere rei Wan istéß, Henn ben ö n, . . und wäbrend. der Fortdauer der Feinbseligkelten alle .

ster der Königin, Earl von St. Germains; des Prinzen , . Dun des gene en, des aisers

t der Franzosen, in

Hofmeister, General⸗Major R. Bruce, nebst dem Leibarzt Hr. Aclannd r . . sie ,, ein. ie n , Der Prinz wird zuerst in St. Johns auf Neufundland ans Land sonen, ohne Unterschied, gleichviel, ob sie n , . 6. gehen, Neu⸗Schottland besuchen, nach Neu-Braunschweig und den Khing eder Anders sind, die in irgend, einem Theie ö i . . Prinz Eduards⸗Inseln gehen und auf dem Wege von St. Lawrence kgihen Holten Kahlen üng dem Handel biegen, frei unn de. nach Quebec kommen. Montreal dürfte er am 23. August erreichen

Handel treiben dürfen. Und es wird ferner verfü . ,. ; ; gt und erklärt, daß, und wenige Tage darauf die Victoria-Brücke festlich eröffnen. Bei , in. dieser und bei anderen feierlichen Veranlassungen wird Se. sönig—

Streitkräften Ihrer Majestät gekapert ober genommen wird ieser und bei anderen Bord keffelb ö ,, liche Hoheit die Königin vertreten. Dann aber tritt er unter dem , ,, mn, men,, Titel eines Baron Renfrew über die Grenze nach den Vereinigten

tbum britischer oder franzöfischer Unterthanen find, diese W S n Güter nicht als Prise kondemnirt, sonder . Waaren. oder Staaten, um daselbst die sehenswerthesten Städte und Punkt zu s n nach geliefertem Geweise dem besuchen, unter Anderen auch Washington, wohin er durch ein

Eigenthümer rückerstattet werden sollen. (Folgt wieder ein Vorbehalt in eigenhändiges Schreiben des Präsidenten Buchanan an die Königin

Bezug auf Kriegs-Contrebande und Blokade⸗Bruch.) geladen wurde, und New-Pork, von wo eine Einladung des Stabt— , , ,,, r, . rathes seit längerer Zeit an den Prinzen ergangen ist. Gegen

trefflich unterrichteten? Scotsman über den angebli ; . . geblich beborstehen⸗ Mitte oder Ende Oktober wird Se. Königliche Hoheit in England , , zurück erwartet.

6 n n. habe seine 2 noch nicht eingereicht und 2 , . ge . Anlaß sie einzureichen haben können, denn die Regierun

Erzbischofs von York die Ec afin gen fol Bill en s , J. . eee . Pahierfte ner Frage einen Entschluß fa

Unterhausbill desselben Titels konkurrirt), ungeachtet der Opposition einiger als bis der Precedentien Ausschuß seinen Bericht dem Hause vor⸗

Lords zur 2. Lesung zugelassen. Auch einige andere, auf Kirchengüter— gelegt hat, Der, Globe, ist auch der lebhaften Ueberzeugung, daß

Verwaltung bezuͤgliche Maßregeln wurden gefördert. der Entsckluß der Regierung leinesfalls der Art sein werde, um Im Unterhause beantragte gestern Mr. Conolly die Resolution, ministerielle Veranderungen herbeizuführen.

daß gewisse vom Vice⸗König von Irland vorgenommene Anstellungen un⸗ . ; passend seien, und daß der von der Königlichen Prärogatibe gemachte un— , Paris, 27. Juni. Der Minister des In⸗ besonnene Gebrauch dem Staatsdienst Nachtheil bringe. Mr. Gregory nern jat an den Bischof von Arras, Msgr. Parisis, der, wie meh⸗ und Mr. Cardwell vertheidigen den Vice⸗stönig (Earl von Carlisle) rere andere Bischöfe, mehrfach um Zurücknahme des Verbotes für mit großer Wärme. Mr. M Mahon glaubt, daß die Abschaffung des die Tageblätter, bischöfliche Mandements zu veröffentlichen f ein⸗ ,, an der Zeit sein würde. Nachdem noch Mr. Hors⸗ gekommen war, folgendes Schreiben gerichtet: „Die glegierung hatte 1 y ö a 6 gedacht, daß die auf rein religlöse Dinge. beschränkten, nur für die , . . Geistlichkeit und die Gläubigen der Diözese bestimmten bischöf⸗ d lichen Akte alle wünschenswerthe Oeffentlichkeit erhalten durch Ver⸗

lesen auf der Kanzel, durch Anschlag an den Firchen,

3 ih i n 8g . ergreifen möge, um dem in rris und andern Theilen Irlands herrschenden Nothstande abzuhelfen. . ö durch Abdruck, in dem amtlichen herkömmlichen Format. Bei der täglich hitziger werdenden Polemik hat sie aber keinen

Mr. Cardwell räumt ein, daß in der bezeichneten Gegend im Westen Vortheil für die Religion, sondern vielmehr schwere In⸗

Irlands einige Noth herrsche, doch müsse er zugleich auf den Umstand

hinweisen, daß das dortige für 600 Insassen berechnete Armen⸗ Arbeits convenienzen darin erblickt, daß das Wort der Bischöfe sich in den Lärm der Presse mischte und, in deren Spalten Platz nehmend,

haus nur 125 Bewohner zähle. Mr. Maguire und andere irische Mitglieder sprechen die Ueberzeugung aus, daß das Armen—

selber dem Unverstande oder der Heftigkeit jedes Schriftstellers in Angriff oder Vertheidigung freies Feld gab. Da indessen mehrere

geseäz, wie es in Irland gehanbhäabt werde, zur Milderung Bischöfe diese Schutzmaßregel nicht wie die Regierung aufgefaßt,

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Mit dieser Schuldverschreibung sind 10 n , bis um Schlusse des Jahres 18. ausgegeben. Für die weltere Zeit werden

ins⸗Coupons auf fünfsährige Perloden ausgegeben. . 3 einer neuen Zins-Coupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗

gommunal- Kasse zu Lublinitz gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins- Coupons-Serie an den 261 der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig gesche en ist.

ur Sicherhelt der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet

der Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter—

schrift ertheilt. Lublinitz, den = ten . . Die stänbifche Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Freise.

Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln.

Zins⸗Coupons zu der Kreis- Obligation des Lublinitzer Kreises. 3 über Thaler zu 5 Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen. ; Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten bis resp. vom ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Kreis ⸗Kommunal⸗Kasse zu Lublinitz. Lublinitz, den ten 1860. Die ständische Kreis., Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise. Dieser Zins- Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb dier 6 nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.

Nr. 5238 das Geset, betreffend die Forterhebung eines Zu— schlages zur klassifizirten Einkommensteu er, zur .

steuer und zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer. Vom 2sten Juni 1860, und unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Mai 1860, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde⸗Chaussee von der Höllmeke⸗-Straße unterhalb Neuenrode bis zur Lenne— Straße oberhalb Werdohl, im Kreise Altena des Re⸗ gierungsbezirks Arnsberg.

Berlin, den 36. Juni 1860.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Wundarzt erster Klasse ꝛc. Tim me zu Coblenz ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Coblenz; und

Der bisherige Landes-Thierarzt Kohler zu Hechingen zum Bezirks⸗-Thierarzt für die Ober -Amts⸗Bezirke Haigerloch, Hechingen . Trochtelfingen in den Hohenzollernschen Landen ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Kriegs⸗Minister, General-Lieutenant von Roon, nach Baden-Baden.

Nichtamtliches.

Preußen. Magdeburg, 28. Juni. Gestern Abend kurz nach 10 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen von Berlin hier ein und reiste unmittelbar darauf nach Cöln weiter.

Hamburg, 28. Juni. In der gestrigen Sitzung der Bür— gerschaft wurde der Antrag des Senats, betreffend Ratification des Vertrages mit Dänemark über die Herstellung einer Ham— burg⸗Altonaer Verbindungs-Eisenbahn, mit 99 gegen 41 Stimmen angenommen. (H. B. H.)

Frankfurt a. D., 28. Juni. In der heutigen Sitzung des Bundestages ist der Ausschußantrag auf Abordnung einer technischen Kommission nach Frankfurt zum Zweck der Einführung gleichen J und Gewichtes durch Majoritätsbeschluß angenom⸗ men worden.

Talon k zur Kreisobligation des Lublinitzer Kreises. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 6 des uh f. streises it über .

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Lehrer an der Provinzial⸗ Gewerbeschule zu Stettin, Friedrich Wilhelm Prust, ist zum ordentlichen Ge—

eines allgemeinen Nothstandes böllig unzureichend sei. Die Mo⸗ tion wird schließlich mit 84 gegen 49 Stimmen verworfen.

werbeschullehrer ernannt worden.

Oesterreich. Wien, 28. Juni. Die eindringliche militair—

gerichtliche Untersuchung, welche bezüglich der von dem Freiherrn

Mr. S. Herbert (ber Kriegsminister) erlangt die Bewilligung des Hauses, eine Bill zur Verbesserüng der Gesetze über das Milizwesen ein— Die Maßregel bezweckt die Bildung von Artillerie- Corps in

einige sogar sich darüber als über eine Unterdrückung beschwer haben, so ist entschieden worden, daß dieselbe nicht weiter aufrecht

ubringen.

/ g erhalten werden soll. Die Presse kann von nun an die bischöflichen Mandaments nicht nur veröffentlichen, sondern auch frei besprechen. Den Mißbrauch dieser Freiheit so viel als möglich zu verhindern, werde ich gewiß von den mir übertragenen Befugnisfen Gebrauch machen, aber auch um so mehr wirken können, wenn die bischäf⸗ lichen Akte, skrupulös auf geistliche Dinge beschränkt und aufrichtig vom Geiste des Friedens, der Mäßigung und des Gehorsams gegen die Landesgesetze beseelt, durch ihre hohe Weisheit künftig den Leidenschaften und den Heftigkeiten der täglichen Polemik zu imponiren wissen.“

Der Kaiser hat, wie der ‚Monieur“ heute anzeigt, auf 21 Tage Trauer angelegt. Das vielfach verbreitet gewesene Gerücht, daß die Regierung eine Anleihe zu machen gedenke, wird dem amt⸗ lichen Blatte für vollkommen falsch erklärt. Die den der letzten Fünfhundert-Millionen⸗Anleihe übrig gebliebenen 160 Millionen sind gestern bon der Legislative mit 2398 gegen 7 Stimmen auf die Ausführung großer, gemeinnützlicher Arbeiten, wie es der de auf bezügliche Gesetzentwurf besagt, angewiesen worden. Sin natsconsült vom 18. Juni hat das dincenner Gebölz, welches dis her Krongut gewesen, zur Staats- Domaine erklärt.

Gestern haben die Advokaten von Paris über die Frage dis⸗ kutirt, ob die Departements-Präfekten oder der Pelizei⸗Kräfekt don Paris das Recht haben, auch in dem Falle, wo ein Verdrechen auf frischer That nicht vorliegt, Briefe auf der Post zu kon fis zrren Die Majorität hat die Frage schließlich verneint.

Graf Ludolff, Gesandter des Königs ven Reapel, un Ali-Chan, Gesandter des persischen Schabs, haben sich gestern deide nach London begeben.

Die römische Anleihe wird heute nun auch dem witen selbst ausgeboten. Dieselbe wird am 15. Juli bereits geschlosffen werden. . . Der den Ausgangszoll für Lumpen betreffende Gesetzent wur ist der Legislative bereits vorgelegt werden Wollene Lumpen

August von Eynatten bei der ihm im Jahre 1859 anvertraut gewesenen Militair-Administration verübten Unterschleife geführt worden ist, hat in Verbindung mit den auch nach seinem Ableben fortgesetzten umfassenden Erhebungen das Resultat geliefert, daß außer seiner Person keinem der ihm beigegebenen Dienstes-Organe (Post⸗Amtsbl. Nr. 33 de 1853) den Post-Anstalten mitgetheilten (Äne, Betheiligung an seiner treulosen Amtsführung zur Last gelegt Bestimmungen über die Behandlung von Fahrpost- Sendungen nach) werden fönne. Dieses Ergebniß läßt sich schon durch den Um— dem Königreiche der Niederlande gilt zwar als Regel, daß in der stand erklären, daß nach den nun vorliegenden klaren Beweisen jeder Sendung beizufügenden Deckaratlon auch der Werth der in , v. Eynatten, mit dem ihm in Anbetracht der drängenden hem bekreffenden Pakete ꝛc. enthaltenen Gegenstände genäu ange. Kriegs verhältnisse geschenkten persönlichen Vertrauen sich deckend, geben werden . Bei Sendungen von Proben und Mustern bei allen amtlichen Vorkehrungen, wobei er strafbare Nebenzwecke sst fedoch eine Werthsangabe nach? einem bestimmten Geldbetrage erfolgte, die Mitwirkung aller ihm ur Seite gestandenen Amt— nicht erforderlich, vielmehr genügt es, wenn bei Sendungen dieser lichen Organe zu beseitigen, daher jede etwaige Einspr che von Seite Ark in der Declaration nür der Vermerk „ohne Werth“ gemächt wird. derselben unmöglich, o wie jeden Beirath entbehrlich zu machen Berlin, den 28. Juni 18655. . gewußt hat, (Wien zig) . Beneral-Post-A mt. Belgien. Brüssel, 27. Juni. Die Kammer beschäftigt sich seit zwei Tagen mit der Generah-Diskussion des von Herrn Rogier eingebrachten Reform-Entwurfs der landwirthschaftlichen Staats-Lehranstalten. Der Regierungs-Vorschlag geht dahin, in Gembloux ein großes Central-Institut nach dem Vorbilde der in Deutschland bestehenden Schulen dieser Art zu begründen und die beiden gegenwärtig vorhandenen , zweckmäßig zu erweitern. Der Senat hat gestern das Kriegsbudget dis⸗ r Personen, welche innerhalb des Ge⸗ kutirt und genehmigt. General Chazal gab dabei auf . die a. än, n,. n, ,, . und derechligt sind, von Erklärung ab, daß die gesammte belgische Armee, Artillerie und der Flagge dieser Macht Gebrauch zu machen gebören, be— Infanterie, nunmehr mit gezogenen Waffen versehen sei. Bei jener findliches Feindes gut bloß deshalb, weil es, Feindes gute ist. D Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI., elegenheit machte der Herzog von Brabant zum ersten Male von genommen ünd kondemnirt werden kann, wohl in Dein 2 eren, . des Beschlusses vom 9. Frimaire XII., des Gesetzes dem seit seiner Majorennitaͤt ihm verfassungsmäßig zustehenden und neutrale Schiffe alle anderen Umstände, 31 2 6 . vom 18. März 1806 und der Großherzoglich Ber⸗ Stimmrechie Gebrauch. In Anbetracht der europäischen Lage , . m Und aen dem 16. Uhrll i866. gischen Dekrete vom 3. November 1869 und 17. De⸗ hat man beschlossen, das diesjährige stönigs⸗Fest (21. Juli) mit r , e, r, . e e e, . Güter, wit Ausnghme von zember 1811. Vom 8. Juni 1860; unter . außergewöhnlichem Glanze zu begehen. (Köln. Ztg.) striegs . Kontrebanbe, welche unter feindlicher Flagge desdrdert werden, nicht das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geld— Bes, , nnen und Irland. London, 27. Juni. : ürf lsie unter feind⸗ bedarf der Militairverwaltung fur die Zeit vom 1sten Ihre Majestät die Königin, der Prinz⸗Gemahl, die Prinzessin

aus dem bloßen Grunde weggenommen werden dursen, wei

mahl, licher Flagge fahren. (Folgt der gleiche Vorbehalt, wie in der vorhergehenden Mai 18350 bis zum 30. Juni 1861. Vom 27. Juni Älice, der Graf von Flandern und Se. Königliche Hoheit der 1860; unter Herzog von Koburg sind gestern Abend von Aldershott nach Lon—

ben Küstengrafschafter und die Verstärkung der Miliz in Schottland und Irland in Zeiten der Gefahr nach demselben Maßstabe wie in England, so daß die Miliz des vereinigten Königreichs einen Effektivstand von 180, 000 Mann erreichen würde. Nach einigen anderen Geschäften ver⸗ tagt fich das Haus.

Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht folgenden, das See⸗ echt betreffenden Erlaß vom 7. März, bei welchem die Wahr— scheinlichkeit eines Krieges mit China ins Auge gefaßt wird;

Da für den Fall, daß Feindseligkeiten zwischen Ihrer Majestät und deren erhabenen Bundesgenossen, dem Kaiser der Franzosen, einerseits, so wie dem Kaiser von China andererseits ausbrechen sollten, es die Absicht und der Wunsch Ihrer Majestät und Sr. Majestät des Kaisers der Fran— zosen ist, während der Dauer besagter Feindseligkeiten in strengem Ein⸗ klange mit der auf dem pariser Kongresse am 16. April 1856 von den Bevollmächtigten Großbritanniens, Oesterreichs, Frankreichs, Preußens, Rußlands, Sardiniens und der Turkei unterzeichneten, das See⸗ recht betreffenden Erklärung zu handeln, und da Ihre Majestät gewillt ist, die Wohlthäten dieser pariser Erllarung auf alle neu⸗ fralen Mächte auszudehnen, so geruhbt Ibre Majestät, nach Anhö— rung ihres geheimen Rathes, zu befehlen, und es wird hiermit befohlen, daß mit Bezug auf die Schiffe irgend einer neutralen Macht die Flagge diefer Macht Feindes gut, mit Ausnahme von Kriegs Contrebande, decken soll, so daß kein an Bord von Schiffen, die den Unterthanen

Verfügung vom 28. Juni 1860 betreffend die Behandlung von Fahrpost-⸗Sendungen nach dem Königreiche der Niederlande.

Nach den durch die General-Verfügung vom 16. August 1853

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Das 20ste und 21 ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welche

heute ausgegeben werden, enthalten unter Nr 5235 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staats— haushalts Etats für 1860. Vom 77. Juni 1860, unter das Gesetz für den Bezirk des Appellationsgerichts⸗— hofes zu Cöln, betreffend die Aufhebung der auf die Arbeitsbücher und auf die Quittungsbücher bezüglichen

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* mn, Monitenr

Verfügung.) Es wird hierbei stets vorgesehen und verfügt, daß nichts von