1860 / 168 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1364 . Berliner Börse vom 17. Juli 18600.

mtliecher Wechsel-, Fonds- und Geld (ours. Eisenbahn - Actien.

Gld. Br. ald Stam m- Aetien. It

Aachen- Düsseldorf.. Aachen-Mastrichter. Zerg. -Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. Berlin- Anhalter „Berlin- Hamburger.. Berlin · . Berlin- Stettiner Bresl. Schw. Freib.. Brieg - Neisse... ..... Cöln- Crefelder Cõln- Mindener Magdeb. Halberst. .. Magdeb. - Wittenb. ..

Petersburg 100 S. R.... ö. AMünster- Hammer...

8 **

Berlin-Anhalter . ... do.

Berlin- Hamburger.. do II. Em. Berlin- Pots d. - Mag db do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin- Stettiner

do. II. Serie do. III. Serie 2 6Cöln-Crefelder Cöln- Mindener. .. . ..

v ecksel- Corarse. Pfandbriefe.

Amsterdam ..... 250 FI. dito 250 RI. Kur- und Nenumärk.

Hamburg...... 300 M. go. do. 300 Al. Ostpreussisehe

14 M.

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.

Wien, ᷣsterr. Währ. 1590 EI. dito 150 FI 2M. Augsburg züdd. W. 1900 EI. 2 M. FrRFf. a. M. südd. W. 100 FI. .

F 11811 —— ——

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——

Warschau 90 S. R. ..... 8 Y 3 Niederschles. Märk. 100 Th. G... 8 T. Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior.

Litt. A. u. C. Rentenbriefe. . . . 5

Kur- und Keumärk.“ Oppeln - Tarnowitzer Fommers ehe. . ...... Prinz Wilh. (St.- V.)

Pozensehe Rheinische Preussische do. (Stamm-) Prior.

Rhein- und Westph. Rhein - Nahe Sächsische Rhrt. - Crf.- Kr. Gdb.

Schlesische Stargard- Posen

. ; Thüringer Pramnien . Anl. v. 1855 1M s᷑s kr. Bk. Anth. Scheine Wijh. cose - 0Qdbg.

Kur- u. Neum. Schuldversehr. 3 do. (Stamm-) Prior. Oder-Deichbau-Obligationen do. do. do. Berliner Stadt-Obligationen. prioritttz obig.

Bremen Magdebur Witte nb.

Nicderschses. Märk.. 4g Gankr⸗;,,, do. do. III. Serie do. IV. Serie

Ober-Schles. Lit. A.

do. Litt. B

do. Litt. C.

do. Litt. D.

do. Litt. E.

do. Litt. F.

3 Pr. Wilh. (St. V.) I. 8.

do. II. Serie do. III. Serie

Rheinische

do. vom Staat gar.:

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Fork da- Cernrrne.

Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe von 1859... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 12856 dito von 1853 Staats Schuldseheine

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do. do.

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Sehuldverschr. d. Berl Kaufm.

Aachen Düsseldorf. . do. II. Emission do. III. Emission

,, Rhein-Nahe v. St. gar. Rhrt.-Orf.-Kr. Gladb.

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do. II. Serie

do. III. Serie Stargard - Posen

do. II. Eiuiunlon do. III. S. v. St. 33 gar. do. III. do. 29 Thlr. 2 Sr]. do. IV. Serie Thüringer ......

8 . 3 go. *. ij. Serie 23 Thir. So Ser do. Pücseld.- Elb. in; 30, H zen⸗

46 ( Dortm Soest ĩ 8Soe = Wilh. (Cosel-Odbg. Berg. - Mr. do. II. Ser. 917 1 do. .

Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Bergiseh- Märkische do. II. Serie

.

Müänzprels des Silbers bel der Königl. Mfnæo. Das Pfand kein Silber

CC en n G Dr

bei einem Feingehalte von O, os und dariiber bei einem Feingehalte unter O0, ↄso

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NMiehtamtliche Notirungen.

III Br. Gld.

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e. e. lnlnd. Fonds. Ausl. Fonds. Oester. Nation. Anleihe r, . Lass. Vereins- Bk. - Aet Braunschweiger Bank . x . Bk. - Act. raunsechweiger ! .

ee , Rotterdam Danziger Privatbank. Bremer Ban 6. 31. . , e, ö ö. en 26 Königsberg. Privathank Coburger Creditbank . kuss. ztiegi 5. Ani. 1 7 in. Magdeburger do. Darmstädter Bank. . .. , , 26 , . . Posener do. Dessauer Credit do. v. Rothschild Lst Hora. 6 r nn) . Hand. - Gesells eh do. Landes bank do. Neue Engl. Anleihe k isc. Commandit-Anth. Genfer Creditbank. ... do. Poln. Schatz-ObI.

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Schles. Bank- Verein.. geraer Banki... do. dq rt

Fommersch. Ritterseh. B. Gothaer Privatb. ... ... ö. . 97 26 9 Hannoversche Bank... Poln. Pfandbr. in S.-R. Leipziger Creditbank.. do. Part. 500 FI. .. Luxemburger Bank... Dessauer Prämien-Anl. Meininger Creditb. ... Uamb. St. - Präm. Anl. Norddeutsche Bank. .. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Qesterreich. Credit ... N. Bad. do. 35 FI... Lhüringer Bank ..... Schwed. Pram. Pfndbr. Weimar. Bank

Oesterreich. Metall.. ..

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Ausl. Priorltãts. Actien.

Hordb. Eriedr. Wilk) 43; Belg. Oblig J. de ö. 3

2

Industrie - ctlen.

do. Samb. et Meuse Oester. franz. Staats hahn

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Fabrik v. Eisenbahnbed. 5 263 Dessauer Kontin. Gas. 5

w r C n e. = r w . we e, = . . m . w

Staats- Schuldscheine 85z a gem. Aachen-Hantriehter 16 2 16, ini ĩ gem. = gem. Rheinische 8495 a S4 Mainz-Ludwigsh. Litt. 5 n, ,. ; k 475 a 47a 4 gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 1465 a s 136 . enn ö,, r. a . r Kont. Gas. 887 a 88 gem. Darmstadt. Bank 695 a 69 gem. Oesterr. Credit 745 a 75 a 2 gem.

Oesterr. National-Anleihe 62 a2 3 a4 gem. Geraer Bank 7605 a 70 gem. Berra, 17 Juli. Die Börse war fest und im Ganzen ange-

ach, Prennriehe Fend. vater i, gärten Here m, mur e, Eisenbahnen waren zum Theil gefragt und einzelne wurden stark ge-

handelt; in Wechseln war das Geschäft träge.

Rebaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ofbuchdruckerei. l gu ne n Decker.)

Das Abonnement beträgt: 2* Sgr. sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie U ohne 26 preis Erhõhung. 4 22

Königlich

, nehm J für gerlin die Expedition 564 3 Preusfischen Staats- Anjeigers: Wilhelms ⸗Strase No. x4.

(nahe der Ceipjgerstr)

Mt 168.

Berlin, Donnerstag, den 19. Juli

. ui 1860.

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht:

Dem Kammerherrn und Geheimen Legations⸗Rath von Reumont den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Divisions-Chef im Königlich niederländischen Ministerium der

Justiz, Dr. Baron d'Ablaing van Gießenburg, und dem Divistons⸗ Chef im Königlich niederländischen Ministerium des Innern, Dr. Lagemans, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem Ober⸗Steuer⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Ziel zu Minden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Schullehrer Pilz zu Milkau im Kreise Sprottau, und dem pensionirten Grenz— Aufseher Schauder zu Leobschütz, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Berlin, 18. Juli.

Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist nach Braunschweig abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung vom 10. Juli 1860 betreffend die Beförderung von Geld- und Werthsendungen nach Großbritannien via Rotterdam.

Zur Beförderung nach Großbritannien auf dem Wege über

Rotteèrdam werden von jetzt ab unter nachstehenden Bedingungen

auch Geld⸗ und Werthsendungen angenommen. Dieselben sind nur in Paketform zulässig. Geldbriefe sind von der Versendung ausgeschlossen. Die Sendungen müssen nach den Vorschriften des

Reglements zum preußischen Postgesetze verpackt sein und dürfen weder Briefe noch sonftige schriftliche Mittheilungen enthalten. Es

empfiehlt sich, als Signatur auf den Sendungen die vollständige, mit lateinischen Buchstaben geschriebene Adresse, den Bestimmungs⸗ ort und die Wohnung des Adressaten anzugeben.

Jede Sendung muß von einer besonderen Adresse, welche nicht verschlossen sein und keine schriftliche Mittheilungen enthalten darf und von zwei gleichlautenden Inhalts-Declarationen begleitet sein, welche, wie die Begleit Adresse in deutscher Sprache, unter Anwen⸗ dung von lateinischen Buchstaben, oder in englischer oder in fran— zösischer Sprache abgefaßt sein können.

In den Declarationen muß, außer der Angabe des Inhalts und des Werths der Sendung, auch die Bemerkung: „Transito durch Holland“ enthalten sein.

In Verlust- oder Beschädigungs-Fällen wird für die Beför⸗ derung von der Preußisch⸗Niederlaͤndischen Grenze ab nach Maß— gabe des auf der Begleit⸗Adresse und auf der Sendung angegebe⸗ nen Werths Ersatz geleistet, sofern der Verlust nicht durch Krieg oder höhere Gewalt herbeigeführt worden ist. Für Verluste ꝛc., welche durch Seegefahr entstanden sind, findet eine Ersatzleistung nur dann statt, wenn der Absender sowohl auf der Begleit⸗Adresse, als auch in den Declarationen ausdrücklich verlangt hat, daß die Sendung gegen Seegefahr versichert werden soll. .

Der Absender hat übrigens die Beförderung via Rotterdam auf der Begleit⸗Adresse besonders vorzuschreiben.

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. Die Sendungen können unfrankirt oder bis zur preußisch⸗ niederländischen Grenze, bis Rotterdam, oder bis London frankirt werden. Außer nach London können die Transport⸗Gebühren auch für Sendungen nach einigen anderen bedeutenden Or en in Groß⸗

, n. vom Absender bis zum Bestimmungsorte vorausbezahlt werden.

Berlin, den 10. Juli 1860. General⸗Post⸗Amt.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister und Chef des

Ober⸗Tribunals, Uhden, nach Teplitz.

Der General-Major und Kommandant von Stettin, von Twardowski, nach Stettin.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 17. Juli. Das Befinden Seiner Majestät des Königs in der letzten Zeit ist den Umständen nach ein recht erfreuliches zu nennen. Se. Majestät nehmen nicht nur mehr Antheil an Allem, was vorgeht, als vor einem Monat, son⸗ dern freuen Sich auch bei den Promenaden über die Schönheiten des Parks, die stunstgegenstände und besonders die neu angekom⸗ i. Statuen und die Fortschritte im Bau des neuen Orangerie⸗ auses.

Dabei zeigt das körperliche Befinden, insbesondere der Ge⸗ brauch der Gliedmaßen, wieder Fortschritte, während Schlaf und Appetit Nichts zu wünschen übrig lassen.

Natürlich werden die täglichen Promenaden durch die große Hitze auf die späten Abendstunden beschränkt, indessen ist es ge⸗ lungen, die Salons von Sanssouci kühl zu erhalten, so daß man einen gefährlichen Einfluß der Hitze abzuwehren hoffen darf.

Hannover, 17. Juli. Se. Majestät der König hat sich nach Neu⸗Strelitz begeben. (N. Hann. Ztg.)

Hamburg, 17. Juli. In ihrer gestrigen Sitzung berieth die Bürgerschajt das Gesetz über die Wahl und die Organi⸗ sation des Senats, das Geseß, betreffend den Bürger⸗Eid, und die provisorischen Bestimmungen für die Organisation der Finanz Ver⸗ waltung, welche drei Gesetze mit geringen Modificationen angenom⸗ men wurden. (H. B. H.)

Schwarzburg. Rudol stadt, 15. Juli. Zwischen unserer Staatsregierung und dem Staatsministerium in Meiningen ist behufs der Beförderung der Rechtspflege über die beiderseitigen Gerichtsbarkeits Verhältnisse ein jezt publizirter Vertrag abgeschlof⸗ sen worden, welcher, vom 1. September d. J in Kraft tretend, zunaͤchst auf 12 Jahre festgestellt ist. Diesem Vertrage zufolge leisten die Gerichte beider Staaten sich gegenseitig alle diejenige Rechtshülfe, welche sie den Gerichten des Inlandes nicht verwei⸗ gern dürfen. Die in Eivilsachen in dem einen der paeiszirenden Staaten ergangenen Erkenntnisse 2c. sind auch in dem anderen Staate an dem dortigen Vermögen des Sachfälligen zu vollstrecken. Rücksichtlich der Strafgerichtsbarkeit bestimmt der Vertrag. daß die

Uebertreter von Strafgesetzen von dem Staate, dem sie angehören,

nicht ausgeliefert werden, daß sie aber, wenn die in einem andern Staate verübten Verbrechen auch in dem Heimatlande des Ver⸗ brechers strafbar sind, in letzterem deshalb zur Untersuchung und Strafe gezogen werden können. (E. 5 ;

Frankfurt a. M., 17. Jul te ere, , Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter don . burg hier angekommen. Die hohe Frau wurde den dem mecklen⸗