ee, , .
1414
b) Von Wagren, welche kejne höhere Abgabe bei dem Eingange 53 Kreuzer bom Center), ünd n ch der dritten Abtheilung bel dem Durchgange nicht mit einer geringeren Abgabe be— legt sind, als an Eingangs er oder Ausgangs-Abgabe, oder an beiden zusam nge nm en daßon zu entrichten sein würde, müssen die Gefälle gleich bet dem Eingangsamte erlegt
werden, vorbehaltlich örtlicher Ausnahmen wie bei a. 2.
) Waaren dagegen, welche höher belegt, oder nicht unter vor⸗ stehender Ausnahme, begriffen und nach einem Orte, wo sich ein Hauptzoͤll oder Haüpt-Steueramt oder eine andere kom— petente Hebestel e befindet, adressirt sind, können unter Be— gleltschein Könttole bon den Grenzämtern dorthin abgelassen und et können daselbst die Gefälle dapon entrichtet werden. An solchen Orten, wo Niederlagen befindlich sind, erfolgt sodann die Gefälle⸗Entrichtung erst, wenn die Waaren aus der Niederlage entnommen werden sollen,.
Bei Neben- Zollümtern erster Klasse können Gegenstände,
von welchen, die Gefälle nicht über fünf Thaler oder 8́
Gulden vom Centner betragen, in unbeschränkter Menge
eingehen. .
Höher belegte Gegenstände dürfen nur dann über solche
Aemter kingefllhrt werden, wenn die Gefälle bon dergleichen
auf einmal eingehenden Wagren den Betrag von funfzig
Thaler oder 77 Gulden nicht übersteigen.
Den Ausgangszoll können Nebenzollämter erster Klasse
ohne Beschränküng hinsichtlich des Betrages erheben.
Bei Nebenämtern zweiter Klasse kann Getreide in unbe—
schränkter Menge eingehen.
Waaren, welche mit geringeren Sätzen als sechs Tha— lern odet 19! Gulden vom Centner belegt sind, und Vieh dürfen über Rebenzollämter zweiter Klasse in Mengen ein⸗ geführt werden, von welchen die Gefälle für die ganze Waarenladung oder den ganzen Viehtransport den Betrag von zehn Thakern oder 473 Gulden nicht übersteigen.
Der Eingang von höher belegten Gegenständen ist aber nur in Mengen von höchstens zehn Pfund im Einzelnen über solche Nebenämter zuläffig, mit der Maßgabe, ä auch die Gefälle von den in einem Transporte eingehenden Waga— ren solcher Art den Betrag von zehn Thalern oder 173
Gulden nicht übersteigen dürfen.
Den Ausgangszoll können Nebenzollämter zweiter Klasse . zum Betrage von zehn Thalern oder 175 Gulden er— ,
e) Insoweit Nebenzollämter von der betreffenden obersten Finanzbehörde erweiterte Ahfertigungsbefugnisse erhalten,
werden Sätüber geeignete Bekanntmachungen ergehen,
Die Gefälle müssen hei den Nebenzollämtern sogleich erlegt werben, insofern dieselben nicht ausnahmsweise zur Ertheilung von Begleitscheinen ermächtigt werden.
X. Es bleißen bel der Abgaben -Erhebung außer Betracht und wer— den nicht versteuert: alle Waaren-Guantitäten unter 65 des Centners. Gefällbeträge von weniger als sechs Silberpfen nigen oder einem Kreuzer werden überhaupt nicht erhoben., In beider— lei Beziehungen bleiben im Falle des Mißbrauchs örtliche Be— schränkungen vorbehalten.
Hinsichtlich des Verhältnisses, nach welchem die Geld- und Silbermünzen der sammtlichen Vereinsstaaten — mit Ausnahme der Scheidemünze — bei Entrichtung der Eingangs-, Ausgangs⸗ und Durchgangs Abgaben anzunehmen find, wird auf die beson— deren Kundmachungen verwiesen.
Baden-Baden, den 27. Juni 1869.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: ¶ 8) Wilhelm. Prin; von Prenßen, Regent. Fürst zu Hohenzollern⸗Sigmaringen. von Auerswald.
von der Heydt! Simons. don Schleinitz, von Pa tow. von Bethmann⸗Hollweg. Gr. von Schwerin. von Roon.
Verordnung, betreffend die Einführung der Ver— ordnung wegen, Abänderung des Vereins-Zoll⸗ i, fn r , . . * tarlfs böm 39. Okrößer 1838 und des Gesetzes über den Erlaß eines vollständigen Zolltarifs i,, . Vom 28. Juni 1860.
Im Namen Sein gr Majestũt, des Königs.
* . von Gotteg Gnaden Prinz von Preußen, tdnen, in. Gemäßheit des Gesetzes vom 14. Mails (Gesetz⸗ . ö . . ntrag Unseres Staats⸗ in terium, was folgt. ö.
Die ler srbnung vom. 29. Oktober 1859 wegen Abänderung ö n
i e ni emeine, Einga gel ak Thaler oder
Zolltarifs betreffend, werden hiermit in Unserem Jadegebiete ein⸗
geführt. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift beigedrucktem Königlichen Insiegel. . rl duften Gegeben Baden⸗Baden, den 28. Juni 1860.
(L. S) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Fürst zu Hohenzollern⸗Sigmaringen. von Auerswald
von der Hehdt. Simons. von Schleinitz. von Patow.,
von Bethmann⸗Hollweg. Graf von Schwerin. . von Roon. Schröder.
M iniste rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Yk e dizin ai. Ain geie genheit en.
Dem Hof⸗Pianisten Dr, Kullack und dem Musik-Direktor
6 r
*
Stern zu Berlin ist das Prädikat: „Professor“ verliehen worden. .
Ministerium des Innern.
Bescheid vom 25. Mai 1860 — die in den Fürsten⸗
thümern Hohenzollern bestehenden Bestimmungen
über die Heimatsrechte der Dienstboten, Gesellen, Lehrlinge ze. betreffend.
Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom .
31. März d. I, daß die von den Behörden zu Sigmaringen an
die unverehelichte N. aus N. gestellte Forderung, sich zum ferneren
Aufenthalte in Sigmaringen durch einen Paß zu legitimiren, für
gerechtfertigt erachtet werden muß.
„Nach den für die Fürstenthümer Hohenzollern bestehenden ge— setzlichen Vorschriften haben Dienstboten, Handwerksgesellen, Lehr⸗
linge und Tagewerker, welche an dem Dienstorte selbst nicht hei,
matsgehsrig sind, sie mögen In- oder Ausländer sein, sich mit
Heimats⸗Ausweisen zu versehen, widrigenfalls sie an dem betreffenden
Orte nicht geduldet werden sollen. Diese Bestimmung ist ein Aus.
fluß der hohenzollernschen Gemeinde- resp. Heimats⸗Gesetzgebung,
nach welcher das Heimatsrecht als ein festes, durch Aufenthalt an =.
einem fremden Orte nicht zu alterirendes Verhältniß gilt. Durch die Einberleibung der hohenzollernschen Lande in den preußischen
Stagt ist dieser Zweig der dortigen Gesetzgebung nicht außer Kraft
getreten, es ist auch insbesondere bei Einführung der Vorschriften des Indigenat⸗Gesetzes vom 31. Dezember 1842 in die hohenzollern⸗ schen Lande, wie die Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu
Sigmaringen vom 12. März 1853 ergiebt, ausdrücklich anerkannt wor— den, daß durch H. 14 des erwähnten Gesetzes das Requisit der Beibringung von solchen Ausweisen für den Aufenthalt in einer hohenzollern— schen Gemeinde nicht aufgehoben sei, weil diese Ausweise nicht die Bedeutung eines Anerkenntnisses der Staatsangehörigkeit, sondern der Fortdauer der Ortsangehöͤrigkeit in einer bestimmten inlaͤndi— schen Gemeinde haben.
Formell erscheinen allerdings Heimatscheine, wie sie nach der altländischen Gesetzgebung den im Auslande verweilenden Preußen ertheilt werden, zu diesem Zwecke nicht geeignet. Dagegen kann die Ausstellung eines Passes, resp. die Verlängerung eines solchen, womit sich die Behörden zu Sigmaringen nach den wieder—
*
beigefügten Verhandlungen im vorliegenden Falle begnügen wollen, um so weniger berweigert werden, als die bestehenden Vorschriften die Ertheilung von Reisepässen an Inländer zu Reisen in den
Königlichen Staaten nirgends untersagen. Die Fönigliche Regie⸗ — rung hat daher das Erforderliche zu veranlassen, um diesem Ver⸗
langen Genüge zu verschaffen. Berlin, den 25. Mai 1860. Der Minister des Innern.
Im Auftrage:
ö Sulzer. die Königliche Regierung zu N. in Schlesten.
Angekommen: Se. Exeellenz der Staats⸗ und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt,
von Ziegenrück.
Ee gfal
2. .
das Gesetz vom 27. Jun igtzo, den Erlaß ein es, vollständigen
elter der Steuern non Po mmer⸗ berg ; Er ö J z n 8 r me,
A bgereist Der Wirhlih: Heheint, Ober chan Kath uns al ee Sten , . Par nn h und
6, nach Köniz ·⸗
äber tn Ramen Sr. Maäsestät des Königs, Allergiädigs 1
Vals
Berltn, 24. Jill. Se. Königliche Höhrit . x t ge tub
ü Swinemünde, bie Erlaubniß zur Anlegung des von des Kai—
93 von Rußland Majeslät ihm verliehenen St. Annen⸗Ordens
dritter Klasse zu ertheilen.
— ——
Personal - Veränderungen in der Armee.
Schluß)
11. Durch Verfügung des Chefs des Militair⸗Medizinal⸗ Wesens. A. Stehende s Heer. Den 3. Juni. 3 Oelgarth, , . beim 8. Art. Regt. angestellt. en 11. Juni. Dr. Favarger, Assistenz⸗ Arzt vom 5. Ulan. Regt.,, zum 11. Hus.
. Regt. versetzt, Funck, r . des 5. Art. Regts., entlassen. e
Juni. . Die Assistenz-Aerzte: Pr. Fleck vom . Kür. Regt. zum 3. Hus. Regt., 3 . 3 husg en, zum kombin. Garde⸗ülan. Regt., Dr. peel vom 24. kombln. Infanterie,, zum 3. komb. Ulgn. Regt. Dr. Puhlmann vom Garde-Hüfaren⸗, zum 3. komb. Ulan. Regt, Bron st Jom 3. Kürassier, zum 8. Ulan. Regt., Pe. Ottmann, Assistenz⸗Arzt vom Kaiser Alexander Gren. Regt. zum 3. komb, Ulan. Regt., Dr. Buch⸗ holt, Unterarzt vom Garde⸗Pion. Bat., zum 24. komb. Inf. Regt. Dr. Geßner, Assfistenz- Arzt vom 1. Dragoner⸗, zum 4. komb. Ulan. Regt. , Weber, Assistenz-⸗Arzt vom 8. Ulanen⸗, zum 4. komb. Ulan. Regt. r. Fromm, Assistenz⸗ Arzt vom 4. Infanterie⸗, zum 1. komb. Garde Inf. Regt., Dr. Benediꝝx, Assistenz⸗Arzt vom 5. Husaren⸗, zum 4. komb. Drag. Regt., De. Opitz, Assistenz⸗Arzt vom 356. ie, m, zum 4. komb. Drag. Regt. Dr. Türpen, Assistenz-Arzt dom Kürasster, zum 1. konib. Drag. Regt., Dr. Dietrich, Assistenz-⸗Arzt vom 36. Infanterie⸗ zum 1 komb. Drag. Regt, Dr. Weichelt, Assistenz Arzt dom 17. Infanterie⸗ zum 2. komb. Drag. Regt. , Dr. Rohowski, Assistenz⸗Arzt dom 5. Ar⸗ killerie, zum 2. komb. Ulan. Regt. Dr. Siegert, Asistenz⸗Arzt vom 4. Husaren⸗, zum 3. komb. Drag. Regt. Dr. Goetze, Assistenz⸗Arzt vom 4. Husaren⸗, zum 3. komb. Drag. Regt., Dr. Schmidt, Assistenz⸗ Arzt dom 4. Husaren⸗, zum 3. komb. Drag. Regt. Dr. Rothe, Assistenz⸗Arzt vom 35. Infanterie⸗ zum 4. Hus. Regt., hr. Schröder, Assistenz- Arzt vom Garde⸗Jäger⸗Bat, zum kombin. Garde⸗Ulan. Regt. Dr. Tievenow, Affistenz Arzt vom 1. komb. Garde⸗Infanterie⸗, zum 1. komb. Ulan. Regt. , Pr. Kuthe, Assistenz⸗Arzt vom Garde⸗Füfilier⸗ zum 8. Hus. Regt. versetzt. Den 22. Juni. Dr. Volmer, Unter⸗Arzt vom 1. Infanterie⸗, zum 1. Art. Regt. , Pr. Bauern stein, Assistenzarzt vom 1. kombin. Grenadier⸗, zum Jten komb. Inf. Regt., Rohde, Assistenzarzt vom 19. Infanterie⸗, zum 1sten komb. Bren. Regt., Dr. Salom on, Assistenzarzt vom 2. Pionier⸗Bat. zum 2. Art. Regt, De. Berg, Unterarzt vom Kaiser Franz Grenadier⸗, zum 28. komb. Inf. Regt. versetzt. Die Unterärzte; . Pr. Stiege beim 30. kombinirten Infant. Negt., Dr. Schröter beim 30 kombinirten Inf. Regt. angestellt. Dr. Schultze, Assistenzarzt pom 7. Garde- Ulan. Regt., zum J. Ulan. Regt., Dr. Düsterberg, Unterarzt vom Garde⸗Art. Regt, zum 8. Jäger⸗ Bat., Dr. Rüppel, Assistenzarzt vom 8. Inf. Regt, zum Garde⸗Fuͤs. Regt, Hilbig, Assistenz⸗ Arzt vom 2. Infanterie⸗ zum 2. kombin. Infanterie⸗Regt. Br. Friese, Assistenzarzt vöm 2. kombin. Infanterie zum 2. Kür. Regt. Dr. Beyer, Unterarzt vom Garde⸗Art. Regt., zum 8. Train⸗Batz, Dr. Winckler, Assistenz-Arzt vom 6. kombinirten Infanterie⸗, zum 21. Infanterie⸗Regt. Dr. Eru sius, Assistenzarzt vom 2. Artillerie⸗ zum 5. Husaren⸗ Regt. Dr. Voigt, Asfistenz-Arzt vom 21. Infanterie⸗, zum 1. kombin. Ulan Regt, Dr. Pollack, Assistenz Arzt vom 18. Infanterie⸗, zum 19. Inf. Regt., Dr. Deutsch berg, Assistenz Arzt dom 12. Infanterie⸗ zum len Inf. Regt.,, Zierach, Unterarzt vom 12. Inf. Regt. zum 8. komb. Inf. Regt.,, Besc, Unterarzt vom 8. Inf. Negt,. zum 3. Pion. Bataillon. Pr. Muß, Unterarzt vom 12. komb. Inf. Regt. zum 18. Inf. Regt, Pr. Marcufe, Assistenz Arzt vom 8. komb. Inf. Vegt. zum 12. komb. Inf. Regt, Dr. Buski, Assistenz⸗Arzt vom 10. Inf. Regt. zum 13 Inf. Negt, Heyne, Unterarzt vom 16. Inf. Regt., zum 19. komb. Inf. Regt, Dr. Fränkel, Assistenz Arzt vom is. komb. itz Negt, zum ten komb. Inf. Regt, Ste u er. Ässistenz Arzt bom H. Inf. Negt., zum 18ten komb. Inf. Regt. Lausch, Unterarzt vom 19. komb. Inf. Regt, zum 12. Inf. Regt. Hirsem ann, Assistenz⸗Arzt vom 11. Inf. Regt, zum 10. Inf. Regt., Dr. Lex, Assistenzarzt vom 13. Inf. Regt. zum 17. komb. Inf. Regt. Pr. Rothe, Assistenzarzt vom 2. Garde⸗Regt. z F., zum 35. Inf. Regt. Dr. St einhau sen, Unterarzt v. Garde⸗Train⸗Bat., zum 35. Inf. Regt, Dr. Sauvin, Assistenzarzt vom Garde⸗Schützen⸗Bataillon zum 36. Inf.
Regt. versetzt. Den 23. Juni. ö Pr. Zeidler, Assistenzarzt vom J. Husaren⸗ zum 29. Inf. Regt. Dr. Wolff, Unterarzt vom 2. Garde⸗, zum 29. kombinirten Infantexie⸗ Regiment, Foerdens, Unterarzt bom 37. Infanterie, zum 36. kombin. Inf. Regt. bersetzt. Den 28. Juni.
Overm ann, Unterarzt vom 16. Infanterie⸗ zum 2. komb. Gren.
Regt. versetzt. B. La g. . w ze Dr. Rossenthal, Afsistenzatzt vom J. Bat. o, zum 3 Bat. Isten Landw. Regts. versetzt.
Den 10. Jüni. . br. Schü ge, Assistenzarzt vom Landw. Bat, 36 Inf. Regts., zum
2. Bat. 165. Landw. Regts., Dr. v., Gluszewski, Assistenzarzt dom 1.
Bat. 20, zum J. Bat. 31. Landw. Regts. versetzt. . Den 15. Juni. . Dr. Mühlmann, Assisfenzarzt des 1. Bats. 12. Landw. Regts.
Pr. Boebdicker, Afsistenzarzt des 2. Bats. 16. Landw. Regts., ent⸗
lassen. ö. J Den 29. Juni. Dr. Graf, Assistenzarzt vom Landw. Bat. 40, zum Landw. Bat. 36. Inf. Regts. versetzt. 1
Den 4. Juni. . Dr. Sqdatz, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 1. Bats. 32. komb. Inf. Regts., verstorben.
Den 25. Juni.
Dr. Ordelin, General⸗Atzt des 7. Armee⸗Corps, verstorben.
Nichtamtliches. reußen. Coblenz, 23. Juli. Gestern Nachmittags um 1 un ist . Majestat die Kaiserin Mutter von Ru ß⸗ land in Beglestung ihres erlauchten Bruders, des Prinz⸗ Regenten, auf Schloß Stolzenfels eingetroffen. Heute Morgen war große Parade der sämmtlichen Truppen hiesiger Garnison,.
Hannover, 23. Juli. Se, Majestät der König ist gestern Morgen früh von Neu-Strelitz wieder eingetroffen Allerhöchst die⸗ selben, so wie Ihre Majestät die Königin und Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Prinzessinnen Friederike und Mary haben sich gestern Abend nach dem Seebade Nordernei begeben.
(N. Hann. Ztg.)
Sachsen. Dresden, 23. Juli. Die von, der letzten Ständeversammlung niedergesetzten Dazwischendeputatienen beider Fammern zur Voiberathung einer Vorlage über die Reform der evangelisch⸗utherischen Kirchenverfassung, der Gewerbe- Ordnung, so wie 'eines der nächsten Ständeverfammlung wieder vorzůlegenden Entwurfs zu einer MilitairgerichtsOrdnung sind zum 15. August d. J. einberufen worden. (Dr. J). .
Frankreich. Paris, 22. Juli. Der „Moniteur, ver⸗ oͤffentlicht heute das Gesetz, welches das Budget von 1857 end⸗ gültig regulirt, den Bericht des Seine⸗ Praͤfekten an den Munizi⸗ palrath von Paris über die Emission der neuen Stadt⸗Obligatio⸗ nen und einen an den Kaiser erstatteten Kommissions-Bericht über den letztjährigen Zustand der Alter⸗Versorgungs⸗st assen.
Der zum Generalstabs⸗-Chef der syrischen Expedition ernannte Oberst Osmont ist derselbe, der sich im Krim-⸗Feldzuge bei Eupa⸗ toria in derselben Eigenschast ausgezeichnet hat. ö.
Im Laufe des vorigen Jahres sind fast 500 Offizierkreuze der Ehren-Legion verliehen worden. . ö
Ein Transportschiff der China- Expedition, die „stönigin der Klipper“, ist auf der Rhede von Macao ein Raub der Flammen geworden. . .
Italien. Durch Königliches Dekret werden in Neapel die Wahl- Kollegien zur Deputirten—⸗ Wahl auf den 19, August ein⸗ berufen. Die neapolitanischen Blätter melden, daß Garibaldi der Bank-Birection in Neapel 133,009 Ducati übermacht hat, welche die Bank von Palermo der von Neapel schuldete. Garibaldi hat, wie das amtliche sicilianische „Giornale“ anzeigt, die Operationen der Wahl-Kommissionen vom 16. auf den 22. Juli verschoben, und zwar „in Erwägung, daß die ursprünglich durch Dekret vom 23. Juni anberaumte Frist nicht hinreichend war, um die vorge⸗ schriebenen Vorbereitungen zu den Wahlen zu bewerkstelligen.
dnl nrerika. Rio de Janeiro, 24. Juni. Es sind in Nem⸗ Vork drei Dampfschiffe von je 1500 Tons in Bau gegeben welche zur regelmäßigen Verbindung zwischen Rio de Janeiro und New⸗ Pork verwendet werden . Das erste dieser Schiffe wird hier im Dezember d. J. zu erwarten sein.
3. nach chan desi inne preußische Eseadre, bestehend aus den Fregatten Thetis“ und „Arcona“ und dem Schooner „Frauen⸗ lob“ ist am 5. d. M. von hier abgegangen, zunächst nach Singa⸗ pore. (H. B. H)
Wien, Montag, 23. Juli, Abends. (Wolff s Tel. Bur.) Das heutige Abendblatt der „Wiener Zeitung“ meldet aus Pestb, daß am 21sten d. M. Abends eine Menschenmenge sich vor dem Zriny⸗affeehause versammelt habe. Ein Mann haranguirte nach Beendigung der Vorstellung im ungarischen Theater das Publikum in der Hatvaneegasse, worauf aufrührerische Rufe erfolgten. Die einschreitende Wache erfuhr Thäͤtlichkeiten. Die Ruhe war um Mitternacht hergestellt. Zehn dem Arbeiterstande angehörige In⸗
ividuen wurden verhaftet. . 1 ö. Wien, ö 24. Juli, Vormittags. (Wolff 's Tel. Bur.)
Der Kalser ist heute Morgen 2 Uhr in Begleilung des Ministerõ
—
* r 2 1 m, n mm mum m ö * ö ö 8 . , 6 ö 6 66 z ea m * d ; ; ) t / 7 777 . 26 .