1860 / 178 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gebenes Schreiben Sr. welchem die Entbindung Ihrer notifizirt wird.

Fur Preußen ward angezeigt, daß der zum zweiten Militair⸗-Bevoll⸗ mächtlgten ernannte Oberst⸗ Lieutenant von Dewall wegen anderweiter Verwendung noch verhindert sei, diesen Posten anzutreten, und daß der Königliche Major von Scheliha dessen Stelle einstweilen vertreten werde.

Der Königlich bayerische Gesandte brachte für die Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Nassau, Mecklenburg⸗Schwerin, Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Altenburg einen Antrag auf Entwerfung allgemeiner zum Schutze von Erfindungen auf⸗ zustellender Vorschriften ein. Es wird in demselben daran erinnert, daß diese Angelegenheit schon von der im Jahre 1851 in Dresden stattgefun⸗ denen Ministerialkonferenz als eine der Bundesgeseßzgebung zu überwei⸗ sende zur weitern Erwägung gestellt worden, daß auch dieselbe bei Gele⸗ genheit der im Jahre 1852 in Frankfurt zusammengetretenen Kommission von Fachmännern wieder zur Sprache gebracht, auch von einem Mitgliede derselben ein Entwurf eines Patentgesetzes ausgearbeitet worden sei, der an den Bundestagsausschuß gelangte.

Der jetzige Antrag geht nun dahin, daß behufs Erreichung des in Frage stehenden, nach Befinden unter Zuziehung besonderer Sachverstän— diger anzustrebenden Endziels der handelspolitische Ausschuß zu unver⸗ weilter Wiederaufnahme der frühern bezüglichen Berathungen veran— laßt werde.

Die Königlich säͤchsische Regierung legte zugleich einen Entwurf eines Patentgesetzes nebst Motiven vor, den sie von dem Ausschusse berücksich⸗ tigt zu sehen wünscht. Dieser Antrag wurde an den handelspolitischen Ausschuß verwiesen.

Die Königlich hannoversche Regierung ließ erklären, daß sie zu der mit Ausarbeitung eines Gutachtens wegen Einführung gleichen Maßes und Gewichts zu beauftragenden Kommission einen Bevollmächtigten ab— senden werde. Nachdem auch Königlich sächsischer Seits das Nämliche zugesichert worden, wurden beide Erklärungen dem Ausschusse zugewiesen. Ein Antrag Oldenburgs betraf die Erwägung weiteren Vorgehens in der Verfassungsangelegenheit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, gegenüber den neuerlichst dort erlassenen Finanzanordnungen. Der Ge— jsandte erklärte dabei, daß er diesen Antrag um so mehr ungesäumt in der heutigen Sitzung stelle, damit solcher schon während der Vertagung von den höchsten und hohen Regierungen in Betrachtung gezogen werde.

Der Königlich dänische herzogliche holstein-lauenburgische Gesandte machte, indem er zugleich seiner Regierung alle ihre Zuständigkeiten und weitere Erklärung vorbehielt, zur vorläufigen Erläuterung der in Betracht kommenden Verhältnisse der Bundesversammlung Mittheilung von den⸗ jenigen Bemerkungen, mit denen das Königliche Finanzministerium die Bekanntmachung des Staatsbudgets begleitet hat.

2 6 Peschlessen, den obigen Antrag und die eben erwähnte Mit⸗ aber die thatsächli era smnisse rssruna n m , m , r. sobald . 6 nn n. sz. * i, . ö. n een, Bericht an die Bundesversammlung

Es folgte hierauf ein Vortrag des des tags⸗ sses 4 die Redision der Aru ge versa unnd * 2 s . ere jedech die den dem Königlich preußischen Militairbevollmächti ten in 6. Militairkommission beantragte Aufhebung der Art. V., XII. ,,

.. d XVI . 2 2 * 9 er * rt. 35 Il. lll 5 XIV 5

un der allgemeinen Umrisse, so wie der bezüglichen Para— grapben der näheren Bestim , zug in. . ae, g e timmungen der Kriegsperfassung. Es handelt

z Wesentlichen um die Frage, ob eine einheitliche Oberleitung, nach

Majestät des Kalsers von Rußlands bor, mit : r Königlichen Hoheit der Großfürstin Alexandra, Gemahlin des Broßfürsten Konstantin, von einem Prinzen

M 8 . 58 6 6232 ! Maßgabe dieser Bestimmungen, beibehalten, oder ob die Gesammkkriegs⸗

macht des Bundes bei der Aufste ür Jiri 8 er Aufstellung für den Krie Oberleitung von Oesterreich und e er treten ar im Ausschusse nicht stattgefunden hat einem Gutachten, 561

unter die getheilte Da eine Einigung

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ü en so hat sowohl die Majorität in als der Königlich preußische Gesandte, als Mitglied /

effelben in ei Hin mirs un deffelben einem Minoritätsgutachten die divergirenden Meinungen aus-

a . r. . Anträge sind aber folgende: Die der Majorität: Hohe Bundes dersamm schließ = Sehe B 8 mmlung wolle beschließen: 1. * 372 oder Abänderung der Art. V, gif 2Xilf, 1 , . . Umrisse und wesentlichen Bestimmun— n.. I 3 riegsberfassung sei nicht rathsam; vielmehr sei ; . se. . 2 Oberbefehls über dieselbe in nes i e gewählten und dem Bund ö zort⸗ ie Ole eee. fen n in, ne. e unde verantwort⸗ ee, e, e . 2 Ausprägung dieser Einheit in der Form är 1. , bei der Revision der näheren Be— smmnngen der Bundes-Kriegsberfasfung Bedacht zu nehmen; er * 2ir⸗ 8 ; 5 ; 243 hmen; * ö in Erwiderung ihrer k vom 11. und 8. SJ hiervon genntniß zu geben.

III.

1.

3 95 2 )

V sten äner Abänderung der Art. X . allgemein ; ; an derung rt. All. vis XVI. der —— Dundee re sterfafsung mit Rücksicht auf er n wrechen, daß die beiden deutschen Großmächte , , e

nn, men an einem Bunbegkriege betheiligen, . eich lage bes Not mic atienen 1 Bevollmächtigten die erforderlichen eien. undes-Kriegs⸗-Verfassung zu bewerkstelligen

e NMilitair⸗emmisfion Hiernach in E

ven 11. der g. rwiderung auf ihre Bericht und 18 April d. J. f ihre chte

2 mit dem entsprechenden Auftrage ber⸗ Die Nbstimmung wird n i K 3 irt nach Wieberzusammentritt der Bundes- Ver— 3 ber Militan - Komm isfien i un Eugemb urg, bem Königlich p engt Rhe, aus gestellte Eid esurkund-

w

die kon dem Kommandanten der reußischen General ⸗Major von eingereicht worben; der Bundes⸗

tagsgusschuß hat sie geprüft, und es wurde die Deponkrung derselben im Archive, so wie die Rückgabe der von dem fare f e ee aus⸗ gestellten derartigen Urkunde beschlossen.

Für die Reclamations-Kommission ward ein Vortrag über die Ein⸗ gabe des Stadtraths und des Bürger⸗-Ausschusses von Kassel, so wie des Stadtraths von Hanau gehalten; es ist eine Vorstellung und Rechts— verwahrung wegen Aufhebung der Verfassung von 1831. Nach Dar— legung der angebrachten Beschwerden spricht sich der Ausschuß gutacht⸗ lich dahin aus, daß die vorliegenden Eingaben, da Bevollmächtigte zur Uebergabe derselben und Empfangnahme etwaiger Resolutionen nicht be⸗ stellt worden, nach dem Bundesbeschlusse vom 11. Dezember 1817 ohne weiteres zurückgelegt werden könnten. Abgesehen von die⸗ sem formellen Bedenken erschienen aber auch die Stadträthe von Kassel und Hanau nach den stets angenommenen Grundsätzen nicht als legitimirt, um die Rechte der Gesammtheit in Ver⸗ fassungs⸗Angelegenheiten bei hoher Bundesbersammlung zu vertreten und zu wahren, und es könne die Befugniß hierzu auch nicht aus der Be⸗ hauptung abgeleitet werden, daß durch Aufhebung der Verfassung von 183 gewisse Interessen der obgenannten städtischen Corporationen beein⸗ trachtigt worden seien. Es sei daher für die Bundesversammlung kein rechtlicher Anlaß gegeben, diese Eingaben einer in die Sache eingehenden Prüfung zu unterwerfen, vielmehr trüge der Ausschuß in seiner Mehrheit darauf an, dieselben mit dem Bemerken zu den Akten zu legen, daß den darin enthaltenen Rechtsperwahrungen schon wegen formeller Mängel eine rechtliche Folge nicht beizulegen sei.

Dieser Antrag wurde durch Masoritätsbeschluß zum Bundes beschluß erhoben; eine dissentirende Stimme war für Ueberweisung der Eingaben

schuß, zwei andere behielten sich das Protokoll offen.

Der wegen des Art. XIV. der Bundesakte bestehende Ausschuß er⸗ stattete Vortrag in der Reclamationssache der württembergischen Standes⸗ herren wegen Beeinträchtigung ihres Rechtszustandes, insbefondere über . der Königlichen Regierung abgeschlossene nachträgliche Ueber⸗ . Nachdem von der Bundesversammlung im Jahr 1855 ein Beschluß in dieser Angelegenheit gefaßt worden war, sind von der Königlich würt⸗ tembergischen Regierung im Jahr 1856 mehrere Vereinbarungen mit den Standesherren abgeschlossen worden, welche zur Kenntniß der Bundes⸗ bersammlung gebracht und Gegenstand eines Bundesbeschlusses vom 2ten April 1857 wurden. Sie gaben der Königlichen Regierung Anlaß zur Vorlage mehrerer Gesetzentwürfe an die Ständeversammlung des Königreichs, Über welche aber neue Differenzen theils mit den Standesherren selbst entstan⸗ den, deren Bergthung anderntheils in der Ständeversammlung zu keinem Er— gebniß führte. Durch neue Verhandlungen zwischen einer Regierungs⸗Kommis⸗ sion und Bevollmächtigten der Standesherren ist nun im Jahr 1859 eine gefaßt. und Iiachbem sie von Sr. Majestät dem Könige von Württemberg , genehmigt, der Bundesversammlung schisses ina err g a. T ain einem detaillirten Gutachten des Aus⸗ sammlung 66 inn nin fasf n 43 3 gun 4 d, , ., . lle, in er von der Königlich württembergischen Re— te S

, in der 31. Sitzung vom 11. August v. J. über die e ,. theilung, so wie in Anlaß der von dem Waller tei ö der von dem Fürsten Karl von Oettingen⸗ 9 ö . ber fre, r g g unterm 17. Februar und 25. schließen:

des Königs von

Bentinck bezügli Bundesherrschaft Kniphausen.

1) daß die Bundeshersa r B i . dam , din 6. mmlung, unter Bezugnahme auf ihren Beschluß

Herrn Reklamanten vorgelegte,

den Verhältnissen entsprechende zufolge des angeführten entgegengenommenen

Ergänzung und Erläuterun e 9 . 9 der en Beschlusses mit ungetheilter Befriedigung k Haupt- Uebereinkunft, so wie einen inte— e a . letzteren um so lieber anerkannt habe, een, iederaufnahme der Verhandlungen hervorgegan— n nnn, , nr, ren 6. hr die endgültige Erledigung der von der Bundes⸗ bersammlung garantirten Reck tüche S , . ung gare htsansprüche der Standesherr einer festen Grundlage berbürge. Ir ,, . . n fs bürge. Indem die Bundesversammlu , , , früheren Beschlüssen der m 4 ,. ge ei. endgültige Erledigung mit thunlichster Beschleu— , snklhuft r , n,, . gesammten . gelührt w behalte sie übrigens wie die 3 r n , ile n e lr K he eschlusse die Königlich württembergische Regie

durch Vermittelung ihres Herr embergisch. Meg erung ,. ihres Herrn Gesandten unter dem Er :

, ,. setzen, die Bundesbersammlung über den . . , a4 gn Anzeige bersehen zu wollen; 6 J kee en Beschluß durch die Bundeskanzlei⸗ Die Versammlung faßte einen diesem An . schluß, nachdem der Königlich nta e fn , nn, .

kungen über den Ausschuß-Antrag gemacht,

gehoben ward, daß die Genehmigung der insbesondere aber hervor⸗

Verträge seitens Sr. Majestät .

Württ . ertheilt worden sei. ttemberg nur mit Vorbehalt ständischer Zustimmung ö

Ein Portrag des betre

n betreffenden Ausschusses begutachtete die Vorste . des Königlich großbritannischen chen reh f 66 ö. . (

ch der Herstellung der rechtmäßigen Negierung in der

Dies Güitachten betrifft jedoch voörerst nur

einen bon dem Herrn Reklamanten dahin gestellten Äntrag, daß vor wei⸗ .

an den mit der kurhessischen Verfassungssache beauftragt gewesenen Aus—

8 6 . 5 ; z . Verständigung zu Stande gekommen, welche in zwei Urkunden zusammen-

Ney 9 2 1 Verhandlungen mit den dortigen Standesherren gemachten Mit—

vollmächtig 7 uni denselben Gegenstand betreffenden .

die in jener ,, und sodann von dem rn, am 10. Mal v. J. in Form einer h 9. ö 8. . einer ,,,, . Protokolls gefaßte * Verein⸗ ö 2 506* j 5 9 559 9 mz . . y htsverhältnisse der ehemals reichsunmittelbaren Krafen zur Kenntniß genommen und in derselben eine

2 m é ö /// /

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.

,,, . I e Gesandte ei 5 seiner höchsten Regierung zu Protokoll gegeben, in a n , n. .

in die Sache die allerhöchsten Höfe von Wien und Berlin! als Vermittler der zwischen Oldenburg und den Grafen Bentinck über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Herr⸗ schaft Kniphausen am 8. Juni 1825 zu Berlin abgeschlossene Ueber⸗ einkunft, um die Einreichung der in dem Bundesbeschlusse vom 12. August 1852 berührten erläuternden Erklärung über den Artikel 7 dieser Uebereinkunft ersucht werden möchten. Die Majorität- des Aus⸗ schusses spricht sich dafür aus, daß auf den Antrag des Reklamanten ein⸗ zugehen sei, während die Minorität dies nicht für nothwendig hält, indem eine solche erläuternde Erklärung keinen entscheidenden Einfluß auf den vorliegenden Streitpunkt haben könne. Die Abstimmung in dieser Sache soll nach der Vertagung vorgenommen werden.

Das Rämliche ward auf einen zweiten Vortrag desselben Ausschusses beschlossen. Er begutachtet die Vorstellung einer Anzahl von Einwoh⸗ nern der Herrschaft Kniphausen wegen Wahrung und Wiederherstellung des früheren politischen Zustandes dieser Herrschaft. Die Reklamanten beklagen sich über angebliche vielfache Nachtheile, die ihnen aus der Ver⸗ einigüng mit dem Großherzogthum Oldenburg erwachsen seien, namentlich über gesteigerte Abgaben und Lasten, Wegfall der unteren Behörden z., und berufen sich auf die von dem Deutschen Bnnde ausgesprochene Ga⸗ rantie des Berliner Abkommens vom 8. Juni 1825.

Den Anträgen des Finanz-Ausschusses in voriger Sitzung entsprechend, faßte die Versammlung einen Beschluß, wodurch sie die Bundes⸗Kanzlei⸗ und Bundes- Matrikularkassen-Rechnungen letztere mit den dazu gehö⸗ rigen Fondsberechnungen auf das Jahr 1859 als richtig anerkannte und dabei den mit dem Bundeskassen- und Rechnungswesen beschäftigten Beamten das Anerkenntniß des Eifers und der Genauigkeit, mit der sie ihre Obliegenheit erfüllt, aussprach.

Zur Beurtheilung des Umfangs dieses Kassen⸗ und Rechnungswesens dient bie Angabe der Einnahme und Ausgabe bei der Bundesmatrikular⸗ Kasse; erstere entziffert sich auf 13, 139,370 Fl. 21 Kr, letztere auf 13, 151,25 Fl. 55 Kr. Unter der letzteren Summe sind indessen die zu verschiedenen Zwecken angesammelten zinslich angelegten Fonds, zusammen mit 4,944,773 Fl. 34 Kr. inbegriffen, nächst denen ein baarer Kassen⸗ bestand von 12,905 Fl. zu Ende des Jahres vorhanden war,.

Außerdem kamen auch in dieser Sitzung noch einige Militair⸗Angele⸗ genheiten in Vortrag und zum Beschlusse, auch wurde eine Privat⸗ Ein⸗ gabe, die formell und materiell als unbegründet zu erachten war, er⸗ ledigt. ien Bestimmungen der Geschäfts⸗Ordnung gemäß wurde schließlich festgesetzt, daß eine Vertagung der Bundes-Versammlung bis zum 25sten Oktober d. J. stattfinden l, wobei insbesondere darauf Rücksicht genom⸗ men wurde, daß nach Lit. b. des 8. 39 der Geschäfts⸗-Ordnung nöthigen⸗ falls eine frühere Einberufung der Bundestagsgesandten veranlaßt werden und sonach auch die Wiedereröffnung der Sitzungen vor dem besagten Zeitpunkt erfolgen kann. e . ö

Nassan. Wiesbaden, 27. Juli. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer würde das Domainen- Geleß, naͤch⸗ dem die Erste Kammer den Beschlüssen der Zweiten beigetreten war, mit 17ö Stimmen gegen 7 angenommen und darauf der Land⸗

e en.

ö gel h Juli. Nach der „Rh. Lhnz.“ sind an der bevorstehen⸗ den Würzburger Eonferenz von Mililärbevollmächtigten nassaui⸗ scher Seits der in n erh. ö der Artillerie⸗ sjeutenant Götz zur Theilnahme beagustragt. . ö

s. Baden. Gar kerne, 28. Juli. Durch ,,, theilung ist die erfreuliche Nachricht eingetroffen, daß Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Großfürstin Olga Feodorowna, Prinze ssin Cäcikie von Baden, heute früh Uhr von einer Tochter glück—

lich entbunden wurde. (Karlsr. Ztg.)

Die heutige Sitzung der Zweiten Kammer ist zunächst dem be⸗ sondern Thel. 9 , . über die rechtliche Stel⸗ lung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate ge⸗ widmet. Saäͤmmtliche Paragraphen wurden mit den wenigen von der Kommission beantragten, nicht allzu belangreichen Abänderun⸗ gen angenommen. Die HGesetzentwürfe über Schutzes der Verfassung für das eben genehmigte Gesetz und über die Aufhebung des Geseßes vom 24. Februar 1849, so weit damit die Patronatsrechte der Fürsten von Fürstenberg und von Leiningen aufgehoben sind, würden sodann noch angenommen und

die Sitzung beschlossen. dri ie Siung beschloss Stuttgart, 28. Juli. Der Kriegs⸗

Württemberg. Minister v. Miller ist heute Vormittag nach Würzburg zu der

Konferenz abgereist, welche daselbst von den militairischen Vertre⸗ tern der Mitkelstaaten in Sachen der Bundes-Kriegsverfassung in den nächsten Tagen abgehalten werden wird. (Schw. M.) .

Niederlande. Haag, 28. Juli. Nach einem vierzehntä⸗ gigen Streit hat die Zweite Kammer gestern den Gesetzentwurf der Regierung über die Eisenbahn-Anlagen für Staats rechnung mit 49 gegen 23 Stimmen angenommen mit der einzigen Abänderung, daß die südliche Linie von Utrecht statt von Marsbergen ausgehen soll, die erstere Stadt also Centralpunkt des ganzen Netzes wird. Die Ausführung soll an acht Punkten zu gleicher Zeit in Angriff genommen und die Art und Weise der Benutzung der Bahn durch ein Gesetz festgestellt werden. (Köln. 3). ö

Belgien. Brüssel, 27. Juli. Ein Königlicher Erlaß vom gestrigen Tage erklärt die ifi. der Kammern von 1859 60 fur geschlossen. Die Mehrzah vor dem Schlusse ihrer diesjährigen Berathungen, an fung des Octroi anknüpfend, den

terem Eingehen

die Gewährung des

der belgischen Provinzialräthe hat . die Abschaf Wunsch ausgesprochen, baldmög⸗ zu dem Zwecke, einen w

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lichst auch die odiösen Barrieren-Zölle fallen zu sehen. Eine Peti⸗ tion in diesem Sinne irkulirt gegenwärtig in der brüsseler Handels. welt und wird mit zahlreichen Unterschriften bedeckt, (Köln. Itg.)

Großbritannien und Irland. ondon, 27. Juli. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung zeigt Bright an, er werde am nächsten Montag, wenn das Haus im Comité das zum Zwecke der nnn, , . von der Regierung beantragte Votum bespreche, folgende ö esolution is, r,. ee hem „Da die dem Hause während zer gegenwärtigen Session vorgelegten Voranschläge für Heer und Flotte sich auf 29, 100, 090 Pfd. belaufen, welche n . ö. 6 kf ; schon bewilligt hat, oder doch zu bewilligen bereit ist, und da eine weitere Summe von 3,800,909 Pfd. für Heer und Flotte in China bewilligt worden ist, so beschließt das Haus, mit Rücksicht auf diese großen Aus⸗ gaben, die Inbetrachtnahme des Berichts der Landesbertheidigungs⸗ Kommission bis auf eine spätere Zeit zu vertagen.“ Als Antwort auf eine Frage Bright's erklärt der Schatzkanzler, die von ihm beantragte Erhöhung der Spirituosensteuer solle nicht blos für 0 Jahr gelten, sondern eine permanente sein. Griffith fragt den Staats⸗ secretair des Auswartigen, ob der Regierung Ihrer Majestät durch den neulich hier angekommenen außerordentlichen Gesandten des Königs von Neapel der Vorschlag gemacht worden sei, sich mit den andern Mächten zu verbünden, und durch die ihnen zu Gebote stehenden Mittel einen sechs⸗ monatlichen Waffenstillstand zwischen der neapolitanischen Regierung und der unter Garibaldi stehenden sicilignischen Regierung vorzuschreiben und zu er⸗ zwingen, und ob Ihrer Majestät Regierung irgend eine Absicht hege, auf einen derartigen Vorschlag einzugehen. Lord J. Ru ssell: Ehe ich die Frage des ehrenwerthen Herrn beantworte, muß ich eine Antwort, die ich ihm vor ein paar Tagen gab, vervollständigen. Der ehrenwerthe Herr fragte mich, ob der König von Sardinien einen Gesandten an Garibaldi eschickt habe und was der Inhalt der Botschaft gewesen sei, die er ö Ich bemerkte ihm, wir seien von der Abschickung eines solchen Gesandten in Kenntniß gesetzt worden, konnte ihm damals aber nichts über den Charakter der Botschaft sagen. Seitdem habe ich aus Turin vernommen, daß sie Garibaldi vorschlug, einen Waffenstillstend mit den neapolita⸗ nischen Truppen zu schließen und keine Expedition gegen das festlän⸗ dische Gebiet des Königs beider Sizilien zu machen. Diese Botschaft stand vollkommen im Einklang mit der Ansicht, welche Ihrer Majestät Regierung dem turiner Hofe ausgedrückt hat. Was die heutige Frage betrifft, so ist es wahr, daß ein Gesandter der neapolitanischen Negierung vor Kurzem in diesem Lande angekommen ist und Ihrer , . Regierung vorgeschlagen hat, fie möge als Vermittlerin zwischen dem Könige beider Sicilien und Garibaldi auftreten, und für den Fall, daß diese Vermittlung, welche Herbeiführung eines Waffen⸗ stillstandes zum Zwecke habe und einen Ängriff auf das festländische Ge⸗ biet des Königs beider Sicilien unstatthaft mache, von Garibaldi nicht , . . den Regierungen Großbritanniens und GHemolt aekrauch j j ill a, aufzuzwingen. Ihre . Mile ng dt M ehh cliff nstilsf diesen Vorschlag einzugehen. Der Scha kanzler zeigt an, daß er die Papiersteuer-⸗Angelegenheit am Montag, z. August, zur Sprache bringen werde. Eine von Lord Palmerston behufs kiner rascheren Erledigung der dringenden Geschäfte begntragte Resolution, welcher zufolge bon Dienstag über acht Tage an die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände den Vorrang vor Anzeigen von Anträgen, und wiederum die auf der Tages⸗ orbnung stehenden Regierungs-Anträge den Vorrang vor andern haben sollen, wird angenommen. 28. Juli. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung fragt Lyall den Staatssecretalr des Auswärtigen, ob die spanische Regierung in Folge der ihr Seitens der englischen Regierung gemachten Vorstellungen und in Folge der Vortheile, die Spanien durch die neulich eingetretenen eng⸗ lischen Tarif⸗Veränderungen genieße, gesonnen sei, die spanischen Schiff⸗ sahrts⸗-Gesetzs zu ändern. Lord J. Russell 5 die spanische Regierung sei zwar aufgefordert worden, ihren Tari nochmals in Er⸗ wägung zu ziehen; doch sei diese Aufforderung bis jetzt ohne Erfolg ge⸗ blieben! Griffith fragt den Staats⸗ Secretair des Auswärtigen, ob ihm die Nachricht zugegangen sei, daß Abd⸗el⸗Kader sich eistig bemüht habe, das Blutbad in Damascus zu verhindern, und vielen Christen in seinem Hause Schutz gewährt habe; ferner, ob es nicht bon Seiten Eng⸗ lands eine hochherzige und weise Politik sein würde, sich Abd el⸗ Lader durch Verleihung eines Ordens oder irgend einer anderen Auszeichnung für den durch feinen Muth und seine Menschlichkeit geleisteten Dienst erkenntlich zu erweisen. Lord FJ. Rufsell: Wir sind nicht im Befitzẽ eines amtlichen Be⸗ richtes über die Vorgänge in Damascus. sondern haben nur ein Telegramm erhalten. Es würde deshalb voreilig sein, in Erwägung zu ziehen, was zu thun ist. Rach Beantwortung der leßten Frage möchte ich die Aufmerksam⸗ keit des Hauses noch für einige Augenblicke in Bezug auf eine Antwort in Anspruch nehmen, die ich dem ehrenwerthen Herrn gestern ertheilte. Diese Antwort ist der Hauptsache nach richtig wiedergegeben worden und da fie an den Gesandten der neapolitanischen Regierung gelangte, so hat er einen Brief an mich gerichtet, in welchem er sich darüber beklagt, d ich seine mir gegenüber gethanen Aeußerungen nicht genau wiedergegeben häbe. Es waren dies blos mündliche Aeußerungen und ich habe mich jedenfalls bemüht, soweohl seinen Vorschlag, wie seine Antwort richtig

n in Bri tet: darzustellen. Sein Brief laute London, W. Juüt.

Mylord! Da die Antwort welche Ew. Exgtellenz gestern auf die Frage des Herrn Griffith in Bezug auf den eilianis en Krieg und einen abzuschließenden Wa enstillstand ertheilten, meine Absichten und die meiner Regierung nicht richtig wiedergiebt, so erlaube ich mir, Sie um die Gefälligkeit zu ersuchen, Ihre Angaben im Hause der Gemeinen zu berichtigen. Was ich von der Regierung Ihrer britannischen Majestaͤt erbat, war, daß sie die Güte haben möge, in Gemeinschaft ö Frankreich und Piemont einen Druck auf Garibaldi aus zuů en,

irklichen Waffenstillstand auf sechs Nonte