1860 / 179 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 13. April 1841 über den erleichterten Aus⸗ tausch einzelner Parzellen von Grund stücken. Vom 27 Juni. 1860.

Im Namen Sr. Majestät des Königs.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent, verordnen, mit Zustimmung beider Haäͤuser des Landtages der Mo— narchie, für deren ganzen Umfang, mit Ausnahme der zum Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichtshofes gehörigen Landestheile, der Hohenzollernschen Lande und . Jadegebiets, was folgt:

Das Gesetz vom 13. 1 1841 über den erleichterten Aus⸗ kausch einzelner Parzellen von Grundstücken (Gesetz-Sammlung für das Jahr 1841, S. 79) wird hierdurch aufgehoben. An dessen Stelle treten nachstehende k

Jeder Grundeigenthümer, so wie jeder Lehns⸗ und Fideikommiß⸗ besitzer, ist befugt, einzelne Gutsparzellen gegen andere Grundstücke auch ohne Einwilligung der Lehns- und Fideikommißberechtigten, Hypotheken⸗ und Realgläubiger zu vertauschen, sofern bei landschaft⸗ lich beliehenen Gütern die Kredit-Direction, bei anderen die Aus⸗ einandersetzungs⸗Behörde bescheinigt, daß der Tausch den gedachten

1. zu §. 1.

Der Bergwerks⸗Eigenthümer 8e dessen Vertreter ist verpflich⸗ tet, alljährlich zu der von dem Bergamte zu bestimmenden Zeit dem . den Betriebsplan für das folgende Jahr einzu— reichen.

Der Betriebsplan wird durch das Bergamt auf Grund einer an Ort und Stelle unter Zuziehung des Bergwerks⸗-Eigenthümers vorzunehmenden Prüfung mit denjenigen Abänderungen festgestellt, welche zur Wahrung der Nachhaltigkeit des Bergbaues, zur Sich e⸗ rung der Baue und der Oberfläche, so wie zum Schutze der Ar⸗ beiter nothwendig sind.

Gegen den Beschluß des Berg-Amts steht dem Bergwerks⸗ Eigenthümer die Berufung an die dorgesetzte Instanz zu, doch wird durch diese Berufung die Ausführung des festgestellten Betriebs⸗ Plans nicht aufgehalten.

. zu d. 3.

Jedem Arbeiter muß bei der Abschließung des Arbeits-Ver⸗ trages der Inhalt der für das Bergwerk erlassenen Arbeitsordnung bekannt gemacht werden. Ein mit dem Bestaͤtigungs⸗Vermerk des Bergamts versehenes Exemplar der Arbeits-Ordnung muß auf dem Werke aufbewahrt werden. Ueber die auf Grund der Arbeits⸗ Ordnung verhängten Strafen steht dem Berggeschwornen die Cognition nur im Falle einer gemäß g. 6 des Gesetzes bei ihm eingelegten Klage zu.

III. zu §. 8.

Vom 1. Januar 1861 ab ist auf jedem Bere werke eine Liste J 9

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Ministerinn der geistlichen, Unterrichts⸗ u Medizinal⸗ , .

Den Oberlehrern Dr. Hoffmann und Kastner an dem Gymnasium zu Neisse ist das Prädikat Professor und dem ordent⸗ lichen Lehrer Schmidt an derselben Anstalt das Prädikat Ober⸗ lehrer beigelegt; so wie

Der Ordentliche Lehrer am Gymnasium zu Lyck, Paul

Richter, in gleicher Eigenschaft an das G ; burg versetzt worden. genschaf q Gymnasium zu Rasten

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 6. bis inkl. 141. August findet, dem F. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗-Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle die⸗ jenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormit— tagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher er⸗ folgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A—H am Montag und Dienstag, von I— Kam Mitt⸗ woch und Donnerstag und von S— 3 am Freitag und Sonnabend.

einen Decschein, durch welchen in beglaubigter Form der Nach⸗ weis geführt wird, daß die Stute 53 6 . Hengst nicht mehr angenommen habe, als Beweis des Tragend⸗ seins, auch ohne das Vorhandensein sichtbarer Kennzeichen dieses 5 gelten zu lassen, sofern zur Deckung des Bedarfs an 1 , : . 3. Berücksichtigung wegen angeb⸗ ic g nicht in Anspruch genommen wi ̃ reichender Anzahl vorhanden ah 4 . Ew. ꝛc, werden demnach hierüber die weitere Anordnung durch die genannten Herren Ressort-Minister zu gewärtigen haben, Da es aber hiernach, um den Deckscheinen die gewünschte Geltung im Interesse der Landespferdezucht zu verschaffen, auf die Fassung und begläuhigte Form derselben ankömmt, so habe ich, was die Deckung durch Koͤnigliche Landesbeschäler betrifft, die Gestüt⸗Vor⸗ steher mit Anweisung versehen, wovon ich Abschrift mit dem erge⸗ bensten Anheimstellen beischließe, nicht nur das Publikum hierauf in geeigneter Weise aufmerksam zu machen, sondern auch zu veran⸗ lassen, daß für die von den Hengsten desselben Besitzers oder von Privathengsten gedeckten Stuten erforderlichen Deckscheine ebenfalls

in der vorgeschrlebenen Fassung ausgestell legalisirt werden. Fassung alsgestellt und dutch Beglaubigung

Berlin, den 19. Dezember 1859.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. (gez Pückler.

Berlin, den 30. Juli 1860. An

. ; den Königlichen Ober-Prä i Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar an, ,,

hr. Pertz. ö .

. 54 ye ö. u. Kreis

ann hierauf seine Stute, Jahre alt, roß, durch den ,, decken lassen. . . Hierauf ist die vorbezeichnete Stute durch den Beschäler am ten N. N. gedeckt, hat den ten N. N. abgeschlagen und ist daher anzunehmen, daß fie tragend sein wird. . Das Sprunggeld ist mit Thlr. entrichtet worden. Verfügungen vom 19. Juni 1860 und 29. Dezem⸗ den en 186

ber 1859 betreffend die De cks—heine für Stuten der im Interesse der Landespferdezucht.

Interessenten unschaͤdlich sei.

Ein solches Unschädlichkeltsaitest darf nur ertheilt werden, wenn die abzutretende Parzelle, im Verhältniß zu dem Gute, von welchem sie abgetreten werden soll, von geringem Werthe und Um⸗

über die daselbst beschäftigten Arbeiter zu führen, welche die Vor⸗ und Zunamen, das Geburtsjahr, den Wohnort, den Tag ihres Dienft-Antritkes und ihrer Entlassung, so wie das Datum ihres letzten Arbeits⸗-Zeugnisses enthält. Diese Liste soll jährlich u an⸗ 86 gelegt werden und muß dem Berggeschworenen bei seinen zefah⸗ fange ist und das letztere durch den Taufch an Werth nicht Lungen auf Verlangen vorgelegt werden. Big zum 1. Januar K diese Bedingungen bei dem einen der beiden Güter 1861 sind die bisher , . fen tn shken. zingung zu 89 zwischen denen der Austausch bewirkt werden soll, vorhanden, ö. Vor der Anstellung ee, Betriebsführers, Steigers, oder dem ne ir 3 P . n nnn e n n. . technischen Aufsehers muß der Bergwerksbesitzer oder dessen Stell⸗ setz anzuwenden, fur da . j ö. : nen Kealt, Vehnsz⸗ vertreter dem Berggeschwornen die Person des Anzustellenden und sezen, nach welchen bie Einwilligung der einseinen bee; bie demfelben zu übertragenden Functionen schristlich anzeigen und und Fideikommißberechtigten ꝛc, aer nh , ist. den Rachweis' seiner Befähigung führen. Die Einreichung der

83 * ĩ Dienst-Verträge ist ferner nicht erforderlich. Das Qualifications⸗ gur Hinder den dne en, 6 . a en f Attest zur Anftellung wird auf den Bericht des Berggeschwornen 2 . ö B 9 e Uus⸗ , . Ablösungskapitalien . if Sone . der bon dem Berg- Amte ertheilt.

g. Ausführung des Gefetzes über d eines Bergwerks vom 17. P und 4 werden aufgehoben.

Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Un den bei der letzten Mobilmachung des Heeres in mehreren . ,. gewordenen Beschwerden über die Aushebung k ö . ragender Stuten fur die Zukunft ahzuhel fen nme immen wir ie Verhaäͤltniffe der Heleigt inn, . rs zur Gestellung, Auswahl, . ub stihim nien, Riß

ö liteigenthümer

kai 185 J Yiiteigenthümer teglemen .

e 36 Art. M. zu 5 6 Rr n, 2 eg an ob iimdchungshferde; n in beglaubigter Form der von B h, nach Luxemburg. dis Stute nach mehrfachem Ver⸗

daß ein. Vz tft 1. . Der , 1 . Böalcke, mit der Führung der whweis Kefühßt ird mch : 3. Divi ragt, un 3 ö. 2 ö . . . i , ,, ö Dian fe ern gor und Commandeur der 5. Infanterie⸗Bri⸗

, eins s Vorhandensein sichtba 2 fern Sfelsnn,

3 n,, e, ist, sofern zur . . gade, von Seelhorst, nach S

0 fe 9 e ö erden andere, für welche eine Berücksichtigung Ee ele Ble ne ne . D if un genommen wird, in zreichend hl vorhanden sind. ö 2c. . wir ergebenst, die mln . e e, e e, n,. selben auch unter Hinweis au gd is d el en l uc aten ü̃ é Feranziehung der, zum Kuieg; . 9 e ns n Baer fh. Landespferdezucht ein? billige Rück

sichtnahme auf werth vollere Zucht stut en ü berhaupt

an zue r gige ggüszung der den tragenden Zustand der Stuten

scheine i ; itthei des Herrn ini en Deckscheine ist nach einer Mittheilung , dee g eln c astlichen Angelegenheiten . liche an das Königliche Sber⸗Präsidium bereits unterm 19. DVezem— ber v. J. (a) verfügt worden,

Bci, den 19. Juni 1860

Der Kriegs⸗Minister. von Roon.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hohenlohe-Oehringen von , 288 81

3 Königs und Goubernrur von wust

.

Die abgetretene Parzelle schei

Gutes, zu ee we , . Realberbande des . . . *. . . 7 8 ĩ j 3 f

en fg. Grundstüc tritt in Och eh gf muß bie * 6. a in. Berlin, den s6. Juni 1860. ißberechtigten, Hypotheken- und R ehns- und Fidei⸗

9 =. . ö ] V De . Ren * * der ab getretenche nzjai k Realglaͤubiger, an die Stelle rt Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

stz §. 6. von der He Alle Bestimmungen, w 334 ö Hehdt. wärtigen Gesetzes r , . mit den Vorschriften des gegen—

u erspr . ) nicht vereinigen lassen, . 4 4 ,

Urkundlich unter Uns So chte 6. beigedrucktem zn gn c n gef fteigenhandigẽn Unterschrift und

Gegeben Baden⸗Baden, den 27. Juni 1860

N icht amtlich es. 30. Juli. Se. Königliche Hoheit erf och fich heute Mittag nach s den Königlichen Gesandten es Ministers des Auswãͤr⸗ E- Audienz zu ertheilen. General⸗Adjutan⸗ allerie von Wedell, n von Alvens⸗ Schleinitz

Preußen.

der Prinz⸗Reg

Berlin, um in A

Bayerns und Portug m, iherrn . 9 liche Hoheit em

e des Königs, General d

so wie den General ⸗Lieutenant und.

leben, nahmen den Vortrag des Mi nisternn

entgegen und begaben Sich sodann mitte

. i önigli it der Prinz⸗Regent

31. Juli. Se Königliche Hoheit der zent

hmen 6 Vortrag des sriegs⸗Ministers, ,

9 oon, des General Majors von Alvensleben und de

. ; nants von R rsten Im Auftrage: NC erst / leutenanis von Dewall entgegen und empfingen . . .

Sulzer. von Goetze, Commandeur der 5. Kavballerie⸗Brigade, ben Oberst⸗

ralstabe, un e. ae beo er KJ . , ere eee : , ö , . d , Juni 1860, betref— pon den Remonte⸗ Aushebungs⸗Kommissionen , . aan hen

„5253. den Allerhöchsten E en Erlaß vom 27 2 . 2 mmen, alischen Vorrechte für de auf die Verschonung der Zuchtstuten gene dll fler den u

fend die Verleihun s ; g der fisk ͤ inli Bau und die Unterhaltung einer Kreis Chaussee von durch Vorlegung ber Deckscheine wahrscheinlich en 1 held

2 g ai . ,

z i ; . ; ihnen die Jusicherung erhalten esd

meg e gef vn won gf enn n sionen ae,,

Das 26 ste Sti s . 8 lick der G ez gegeben wird, enthält unter esetz-⸗Sammlung, welches heute aus-

Nr. 5248. das etz f das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zur Anwen—

dung gestem . hz; 5 Alkoholometer. Vom 24. April

5249. das Ge tef ie 19 3 etz. bett fend die Verwendung des Restbestan⸗ ,, n ne . das Gesetz vom 21. Mai 1639 an en , * Sf 242) zu den außerordentlichen , lilitair⸗ und der Marine-Verwalt . 63 . eldmitteln. Vom 27. Juni 1860; 6 3 6 . die Abänderung einer e nm n Cem hdi es Gesetzes vom 2. März 1850 über 3 . . Rentenbanken (Gefetz Sammlun ; 6 om 27. Juni 1860; unter ] bom 13. hort nta pi k n . einzelner Parzellen von druf ne .

1. ; ; L S. Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Fürst zu Hohen ; zollern⸗-Sigmarin . Simons. s . Auerswald. n Bethmann-Hollweg. tz. Gr. von Pückler.

Graf d 1 von Roon. on Schwerin.

Der Minister des Innern.

Ministeriun für Handel 4 ö r und öffentliche

Juß .

. , 15. Zuni 1860 zur Aus führun

den Bergbau * , . , . ĩ as Verhältni

Hütten⸗A Arbeiter betreffend, . ö

oheit der Her⸗ 2. Aufenthalt af Se. er, e von Ems kom⸗ Mindener

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Hoheit der Prinz d de 2

mend, hier ein Schnell üg zur Holland

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Den e r e h tens Kur⸗

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e. und den 28. d. gereist ant

Frankfurt a.

cht der Bergbehörden

Berg⸗ und Hutten⸗ Samml. S. 201), dnet, was folgt:

Debits-Comtoir der G esetz-⸗Sammlung.

Vermusterungs⸗ den solle:

*