von Stettin:
tags, bon Kopenhagen: Nachmittags. Die Passage⸗ und Frachtgeld Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf, die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön— nen bei einer jeden Preußischen Post-Anstalt eingesehen werden. Außerdem ertheilen jede Auskunft die Post⸗Dampfschiffs-Agenten: A. Warmuth, Kaiserlich russischer Hof⸗Spediteur in Berlin, C. F. aerger in Breslau, J. W. Weiler in Cöln, Con- stantin Württenberger in Bremen, Johann Carl Seebe in Dresden, G. A. Zipf in Frankfurt a. M., Gerhard u. Heh in Leipzig, W. Loewenthal in Wien, Carl Preinitsch in Triest, Martin Spengelin u. Comp. in Lindau, Vve. P. J. Viei et fils in Brüssel und Michell u. Depierre, so wie C. F. Dolz in Paris.
Berlin, den 25. Juli 1860.
General⸗Post⸗Amt.
Ministerinn der geistlichen, Unterrichts- und Me dizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Zeuschner zu Schwerin a./W. ist zum Küreisphysikus des Kreises Meseritz ernannt; und Bei der Realschule zu Erfurt die Anstellung der Schulamts— Kandidaten Pasch und Bozberger als ordentliche Lehrer und des e e , . Carius als Elementarlehrer genehmigt worden.
Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren er— habenen Stifter, König Friedrich Wilhelm 11j., am 3ten August er., Mittags 12 Uhr, in ihrem großen Hörsaale eine Gedächtnißfeier begehen. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vor⸗ zuzeigen. Die Herren Studirenden haben den Zutritt auf Vorzei⸗ gung ihrer Erkennungskarte.
Berlin, den 1. August 1860.
Der Rektor der Universität. Böckh.
Bekanntmachung.
1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium,
im vorderen Museengebäude,
die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmaͤlern u. s. w.,
die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und ber neueren Zeit,
die Sammlung für Völke kunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer
. im neuen Museengebäude
sind für den Besuch des Publikums geöffnet:
. Sonnabends und Montag,
in den 6 Wintermonaten von 10 bis“ 3 Uhr,
in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anstaͤndig Gelleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der i uist, 6 6 n, ben. ar, nrg des vorderen Museums von der roßen
reitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden ee
unter zehn Jahren gar nicht, Unerwa ᷓ aͤlterer 2 6 chsene aber nur in Begleitung
Montag und Donnerstag
1470 Mittwoch und Sonnabend Mit⸗
heimischen und Fremden borbehalken, irgend einer Ark benutzen wollen,
ausgelegte Buch gestattet. bau statt.
turen und Kunstdrucke im neuen für den Besuch des Publikums 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen tag, Mittwoch, Donnerstag,
nutzen wollen.
lichen
Feiertagen, Oster⸗,
Pfingst⸗
nämlich an beiden
Festtagen und Weihnachtsfestes, am
Museen geschlossen.
6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers 2c. Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. April 1860. Der General-Direktor der Königlichen Museen. v. Olfers.
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 4. Juni 1860 — betreffend die Ver— hältnisse der Lootsen in Bezug auf Ableistung ihrer Militairpflicht.
Aus dem von dem Königlichen General-Kommanbo mir, dem Kriegsminister, mittelst des gefälligen Schreibens vom 30. Dezem— ber v. J. eingereichten Ersatzberichte der fünften Infanterie ⸗Bri⸗ gade geht hervor, daß auf Grund der Allerhöchsten Kabinets— Ordre vom 18, August 1835 ein Lootse zur Ableistung seiner Militairdienstpflicht bei den Fahnen des stehenden Heeres durch eine sechswöchentliche Uebung designirt worden ist.
Da die erwähnte Allerhöchste Bestimmung nicht in die neue Ersatz⸗-Instruction übergegangen, ist dieselbe mit dem 1. Januar d. J. außer Kraft getreten und darf fortan nicht mehr in Änwen⸗ dung gebracht werden, wonach wir dem Königlichen General⸗-Kom— mando und dem Königlichen Ober-Präsidium Sas Weitere erge⸗ benst anheimstellen.
Mit dem Inhalt des mir, dem Minister des Innern, bereits zur Sache erstatteten und zur Kenntnißnahme des Königlichen Heneral-Kemmandos in Abschrift hier beigefügten Berichts des Königlichen Ober-Präsidiums vom 3. d. M. erklaͤren wir uns ein— verstanden.
Berlin, den 4. Juni 1860.
Der Minister des Innern. In Vertretung: Sulzer.
An
das Königliche General-Kommando und das stönigliche Ober-Präsidium zu Stettin.
Der Kriegs⸗Minister. In Vertretung: Hering.
Finanz⸗Ministerium. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 — betref⸗ fend die Ersatzleistung fürdie präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehn s⸗Kassenscheine vom Jahre 1848.
Heseß vom 15. April 1857 (Staats-Anzeiger Rr. 100 S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats Anzeiger Nr. 103 S. 817) Bekanntmachung vom J. Januar 1658
Bekanntmachung bom 265. Januar 1859 (Staats - Anzeiger Nr. 30 S. 213)
(Staats. Anzeiger Nr. 10 S. 66.)
3) Mittwochs, Donnerstags und reitags ist der Besuch der genannten Sammlungen das sc e h e e Ein
Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom
Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia“ Museen⸗ Gebäude ist nur am Sonntage von Tagen, also am Mon—⸗ t n Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be—
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗
des C Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen
ist untersagt, bei der
welche dieselben zu Studien und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 4) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange
ͤ 1 Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museüms unter dem Uebergangs⸗
.
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29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. sind die⸗ jenigen Personen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des re. vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden.
Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 2, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.
Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.
Berlin, den 1. Dezember 1859.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Natan. Gamet. Guenther.
Angekommen; Se. Excellenz der General, Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspection, von Puttkam mer, von Magdeburg.
Nichtamtliches.
Prenßen. Berlin, 1. August. Se. Majestät der König von Bahercn und Ihre Majestaͤt die Königin sind gestern Abend 95 Uhr in Potsdam in bestem Wohlsein eingetroffen. Ihre Majestäten wurden auf dem Bahnhofe durch Se. Königl. Hoheit den Prinz⸗Regenten, so wie die zur Zeit hier anwesenden Königlichen Prinzen, und durch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin von Preußen und die Prinzessin Karl bewillkommt. .
Die Königlich baierischen Majestäten begaben Allerhöchstsich vom Bahnhofe nach Schloß Sanssouci und nahmen Ihre Woh⸗ nung in dem neuen Orangerie-Gebäude. Allerhöchstdieselben em⸗ pfingen daselbst noch den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinz Regenten und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent kamen heute Morgen von Schloß Babelsberg hierher, versammelten in Aller⸗ höchstihrem Palais die Mitglieder des Königlichen Staatsministe⸗ riums zu einem Kabinets⸗Conseil, — empfingen den General⸗Lieu⸗ tenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherrn von Moltke, und den Ober⸗Hofprediger Dr. Strauß, — und kehrten Nachmittags nach Potsdam zurück.
— Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland wird nach den bis jetzt getroffenen Bestimmungen am Freitag, den 3. August, Sanssouci verlassen, im Laufe des Tages in Berlin verweilen, und am Abende des 3. August Allerhöchstihre Rückreise nach St. Petersburg antreten.
— Die Abreise Sr. Köuiglichen Hoheit des Prinz⸗Regenten nach Ostende wird nicht vor dem ten d. M. Abends stattfinden.
Mecklenburg. Schwerin, 31. Juli. Der General-Ad⸗ jutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, General⸗Majorn von Zülow, hat sich nach Würzburg begeben. (Meckl. Ztg.)
essen. Darm stadt, 30. Juli. Seine Majestaͤt der a5 6. Niederlande stattete heute Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge einen Besuch ab. — Die Zweite Kammer hat heute in ihrer 42sten Sitzung noch verschiedene Gegenstaͤnde er⸗ ledigt und sich hierauf für unbestimmte Zeit vertagt. (Darmst. 3.)
Baden. Karlsruhe, 30. Juli. Die at g Sitzung der Zweiten Kammer beschäftigte sich zunächst mit der Berathung des Berichtes des Abgeordnelen Haͤusser über die Vorlage begäglich der bürgerlichen Standesbeamtung in Ausnahmsfaͤllen.
Der Berichterstatter beschränkte sich auf Widerlegung einiger in der erzbischöflichen Denkschrift enthaltener Vorwürfe gegen Ent⸗ christlichung der Ehe und Entziehung des kirchlichen , g auf dieselbe. Roß hirt nimmt die allgemeine Anschauung der Kirche gegen einige Vorwürfe des Kommissionsberichtes in Schutz. Uebergehend zur speziellen Berathung, werden die von der Kom⸗ mission vorgeschlagenen Aenderungen angenommen. Die Haupt⸗ änderung besteht darin, daß in 8. 3 statt der Ermächtigung „nach Bedürfniß an einzelnen Orten“ der Regierung die allgemeine Befugniß ertheilt wird, „statt der Pfarrer andere bürgerliche Standesbeamte zu ernennen.“ Nach längerer Diskussion und Ver— werfung mehrerer nach anderer Richtung hin gestellter Anträge wird auch in dieser Beziehung der Antrag der Kommission und schließlich der ganze Entwurf mit allen gegen 10 Stimmen ange— nommen. — Die Tagesordnung führt zu der Verhandlung des Berichts des Abg. Walli, über die religisse Erziebung der Kinder. Der leitende Grundsatz geht dahin, die ausschließ— liche Bestimmung hierüber ohne weitere Beschränkung in die Hände derjenigen zu legen, welchen nach den bürgerlichen Gesetzen die Ergziehungsrechte zustehen, wobei dem Vater als Haupt der Familie das entscheidende Stimmrecht zuerkannt wird. Auch dieser Gesetz— Entwurf wird nach den Antraͤgen der Kommission mit allen gegen 7 Stimmen angenommen.
Bayern. München, 30. Juli. Se. Majestät der König wird, wie zur Zeit bestimmt ist, zwischen dem 6. und 8. August wieder hier eintreffen. — Der Chef des General-Quartiermeister— stabs, General⸗Lieutenant von der Mark, ist als Bevollmächtig— ter Bayerns zur Militairkonferenz nach Würzburg abgereist. (N. C.)
Hesterreich. Wien, 30. Juli. Se. K. K apostolische Majestät sind heute früh 4 Uhr 55 Minuten von Allerhöchstihrer nach Teplitz unternommenen Reise wieder nach Laxenburg zurück— gelommen. (Wien Ztg.) .
Grsßbritannien und Irland. London, 30. Juli. Die Königin und der Prinz⸗Gemahl gaben am Asten d. Mts. zu Osborne in herkömmlicher Weise den Matrosen der Königlichen Vachten, dem zu East Cowes liegenden Infanterie⸗Detachement und den zu Osborne beschäftigten Arbeitern ein Fest. *
Es giebt hier einen „kosmopolitischen“ Klub, dessen langjäͤh⸗ riges Mitglied der Schotte Lord Elyde, der frühere Sir Colin Campbell, ist. Der erwähnte Verein war die erste Gesellschaft, welche den aus Indien heimgekehrten Heerführer durch ein Fest⸗ mahl ehrte. Dem Bankette, welches vorgestern stattfand, wohnten unter Anderen die Lords Stanley, Wodehouse und de Grey, so wie die Herren Thackerah, Layard, Kinglake und Kingsley bei. Der „United Service Gazette“ zufolge hat die Königin die Absicht, Lord Elyde die Marschallswürde zu verleihen.
Der marokkanische Gesandte begiebt sich heute nach Ports⸗ mouth, um die dortigen Schiffswerfte in Augenschein zu nehmen, und wird England vermuthlich morgen verlassen.
Sämmtliche Kriegsdampfer, die in den Regierungswerften ab⸗ getakelt liegen, werden so weit in Stand gesetzt, um in die Filasse der Reserveschiffe eingereiht werden zu können. Mit anderen Worten: sie werden auf einen solchen Grad der Ausrüstung ge⸗ bracht, daß sie in kürzester Zeit für den aktiven Dienst verwend⸗ bar sind.
Ha nrreich Paris, 30. Juli. Das Kaiserliche Dekret, welches den Generalstab der Armee so beträchtlich derstartt, hat eine gewisse Sensation gemacht, weil es auf die Eventualitaͤt hin⸗ weist, daß die Regierung an. in die Lage käme, 600, 000 Mann auf den Kriegsfuß stellen zu müssen.
; In 2 Zeit . in der Armee von Paris Selbstmorde so haͤufig vor, daß in den Kasernen folgender Tagesbefehl vom 28. Juli 1851 republizirt worden ist: „Welches auch die Ursachen dieser beklagenswerthen Thaten seien, so zeigen sie stets weniger Muth als Schwäche; sie widersprechen den Geboten Gottes und der Religion und sind verworfen von den Gesetzen und von der Ehre. Unter ähnlichen Verhältnissen brandmarkte Kaiser Napoleon]. den Selbstmord, indem er, in einem denkwürdigen Tagesbefehl, jenen, der Hand an sein Leben legt, mit einem Soldaten verglich, der am Tage vor der Schlacht von seinem Posten desertirt..
Dem „Journal de Savoie“ zufolge hat das erste Bataillon des 79. Linien⸗Regiments Chambery verlasfen und ist in Detache⸗ ments nach Thonon, e, . und Saint Julien, also auf neu⸗ tralem Gebiet vertheilt worden.
Dem lyoner . zufolge ist Herr Latour Saint Vbars vom Minister des Innern beauftragt worden, die Feuilletons der Departemental-Jeitungen einer moralischen Untersuchung zu
unterwerfen. .
Spanien. Madrid, 28. Juli. Die neu ernannten General- Capitaine der Philippinen und Puerterieo's sind von Madrid abgereist, um ihre Kommandos zu übernehmen.
— 29. Juli. Die „Correspondencia“ meldet, daß die Schritte, welche der Kaiser der Franzosen gethan habe, Spanien den Rang einer Macht ersten Ranges zu verschaffen, nur von ihm