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oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der — r w. angemeldeten and bis dahin nicht vor⸗ gekoinmenen Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser S , , . sind zehn halbjährige Zins⸗ Coupons für die Jahre 1861, 1862, 1863, 1864 und 1865 ausgegeben. Für die weitere Jeit werden Zinz⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse zu Brilon gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ Conpons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗Coupons⸗-Serie an den Inhaber der Schuldverschrelbung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherhelt der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. .
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Brilon, den . ten
Die Chausseebau⸗Kommission des Kreises Brilon.
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.
Provinz Westfalen. Regierungs⸗Bezirk Arnsberg. Erster (bis zehnter) Zins⸗-Coupons (i.) Serie zu der Obligation des Kreises Brilon, 11. Emission. über Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe am .. ten 186. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thaler .. Silbergroschen bei der Kreis⸗Wege⸗ bau⸗Kasse zu Brilon.
GBillnn ben ten.. ..
Die Chausseebau⸗Kommission des Kreises Brilon.
Dieser Zins⸗Coupons ist ungültig, Anmerkung. Die Namens⸗Un⸗ wenn dessen Geldbetrag nicht bis terschriften der Mitglieder der Kom⸗ mission können mit Lettern oder Fac—= similestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinscoupon mit der eigen⸗ händigen Namens⸗Unterschrift eines Control⸗Beamten versehen sein.
Regierungs-Bezirk Arnsberg. Talon.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises Brilon, II. Emission Eittr. .... ...... A6 über Thaler zu vier Prozent Zinsen, die .. te Serie Zins⸗ Soupons für die 5 Jahre 18. bis 18.. bei der Kreis⸗Wegebau⸗gKasse zu Brilon.
Brilon, den ten
Die Chaussebau⸗Kommission des Kreises Brilon. . = nr nr = . m r fr, f rr — Mitglie
Kommission können mit Lettern oberꝰ dan enn Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Control-Beamten versehen sein.
Der Talon ist zum Unterschiede auf der gan— zen Blattbreite unter den beiden letzten Zins— Coupons mit davon abweichenden Tettern' in unten stebender Art abzudrucken.
Zinscoupon. ] 10 Zinscoupon Talon.
Prozent Zinsen über
z erhoben wird.
Prodinz Westfalen.
—— —— , , n — *
Allerhöchster Erlaß vom 27. Juni 186560 — be⸗ treffend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kʒreis- Ehaussee von Niedermarsberg, im Kreise Brilon, Regierungsbezirk Arnsberg, nach der. Waldeck— schen Grenze in der Richtung auf Hes peringhaufen.
rlaß vom heutigen Tage den Niedermarsberg, im Kreise Brilon, nach der Waldeckschen Grenze in ghausen Henehmigt habe, verleihe 3 Brilon das , n, für ztundstücke, imgleichen das Recht der Chausseebau⸗ und 3 tungs⸗ gabe der für die Staats-Chauffeen Bezug auf diese Straße. Zugleich gen Uebernahme der künftigen chauffer der Straße das Recht zur Erhe⸗ ; nach den Bestimmun gen des für 6 geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, ein⸗ ben enthaltenen Bestimmungen über bie Be— onstigen, die Erhebung betreffenden zusaäͤß— . wie w. — auf den Staats⸗ angewandt werden, hierdurch verleihen. Au bem Ehaufseegeld⸗ Tarife vom ? ; e
29. Februar 186490 ange⸗
on Bestimmungen wegen der , auf
ie gedachte Straße zur Anwendung kommen er gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
gw aden. Baden, den 27. Juni 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
von der Heydt. von Pato w.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗-Minister.
Ministerinm für SGbandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 21. Juli 1860 — betreffend die
Beförderung und Taxirung der Korrespondenz
nach dem Kirchenstaate und dem Königreiche Nea⸗ vel via Triest.
Die regelmäßig zwischen Triest
staate.
von Triest ab und Ancona.
Korrespondenz, welche mit dieser Gelegenheit befördert werden soll, ist auf der Adresse mit der Bezeichnung: „über Triest auf dem Ge⸗ .
. ö
23 .
Seewege“ oder „mit den Llohd⸗Dampfschiffen“ zu versehen. wöhnliche Briefe können unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Es wird in Franco⸗-Fällen erhoben: das deutsche Vereinsporto von 3 Sgr., das Seeporto von 10 Neukreuzern oder 2 Sgr., für jedes Loth das Römische Porto von 11 Neukreuzern exel. oder 2 Sgr.
Bestimmungsorte.
ĩ und Ancona coursirenden Dampfschiffe des Oesterreichischen Lloyd bieten vortheilhafte Gele. genheit für die Beförderung der Korrespondenz nach dem Kirchen-
.
. ö.
Rekommandirte Briefe unterliegen dem Francozwange bis zum ö Für dieselben ist, außer dem Porto für gewoͤhn⸗
liche Briefe, die Recommandationsgebühr von 2 Sgr. vom Absen⸗
der zu zahlen.
Für Waarenproöhben und Muster wird für je
2 Loth exel. die einfache Brieftage berechnet, wenn das Porto bei
der Aufgabe vorausbezahlt wird. band hat der Absender bei der Aufgabe zu entrichten: das deutsche Vereinsporto bon Sgr., das Seeporto von 2 Neukreuzern oder Sgr., das römische Porto von 2 Neukreuzern oder Sgr.
tarifmäßigen Porto fehlenden Betrage belegt.
Außerdem können die oben erwähnten Schiffe des österreichi⸗
schen Lloyd, welche auf ihrer
Weiterfahrt nach den Jonischen In seln auch die ch Jonischen J
*
reiche Neapel benutzt werden. Die auf diesem Wege zu befoͤrdernde Korrespondenz,
vom Absender mit der Bezeichnung „via Triest auf dem Seewege“ J
oder „mit den Lloyd-Dampfschiffen«“
von Triest ab, die auf diesem dem Königreiche Neapel findet die Garantieleistung nur bis zum neapolitanischen Hafen statt. —
Berlin, den 21. Juli 1860. General⸗Post⸗Amt.
wie die Korrespondenz nach dem Kirchenstaate.
Bekanntmachung vom 25. Juli 1860 — betreffend!
die Post-Dampfschiffs⸗-Fahrten zwischen Preußen
einer- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits.
Die Post⸗Dampfschiffs⸗Fahrten zn r e, ne, ⸗ 23 wa, , und Dänemark anderer eits finden folgender ⸗ aßen statt: 514 , f.
für jedes Loth excl.
Unvollstaͤndig frankirte Briefe werden nur mit dem an dem
neapolitanischen Häfen von Brindist und Molfetta berühren, zur Beförderung von Korrespondenz nach dem König⸗
welche
.. Fir
Wege zu befördernden rekommandirten Briefe nach
Für Sendungen unter Kreuz⸗
Da auf der Adresse versehen fein und bis zum neapolitanischen Ausschiffungshafen frankirt werden muß, unterliegt demselben deutschen Porto und demselben Seeporto .
1
(
Die Schiffe fahren jeden Dienstag Nachmittag um 4 Uhr gelangen Mittwoch früh um 66 Uhr nach
1511
t) Zwischen Stettin und St. Petersburg
wöchentlich einmal durch die Post-Dampsschiffe „Preußischer Adler“ und, Wladimir“
von Stettin: Sonnabend Mittags,
von St. Petersburg: Sonnabend Nachmittags.
Von Stettin geht der „Preußische Adler“ ab: den 4. und
18. August, den 15 15. und 29. September u. s. w. jeden zweiten Sonnabend; der „Wladimir“ dagegen: den 28. Juli, den 11. und 25. August, den 8. und 22. September u. s. w. jeden zweiten Sonnabend.
2 Zwischen Stettin und Stockholm
wöchentlich einmal durch die Post⸗Dampfschiffe ‚„Schoonen“ und „Nordstern“,
von Stettin: Dienstag Mittags,
von Stockholm: Dienstag Morgens.
Von Stettin geht der „Schoonen“ ab: den 31. Juli, den 14. und 28. August, den 11. und 25. September u. s. w. jeden zweiten Dienstag; der „Nordstern“ dagegen: den 7. und 21. August, den 4. und 18. September u. s. w. jeden zweiten Dienstag.
3) Zwischen Stralsund und gstadt
wöchentlich zweimal durch das Postdampfschiff „Eugenia“ aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus B stadt: Dien stag und Sonnabend früh, 4) Zwischen Stettin und Kopenhagen
wöchentlich zweimal durch das Post-Dampfschiff „Geiser“, von Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mit⸗ tags, von Kopenhagen: Montag Nachmittags.
Die Passage⸗ und Frachtgeld⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön— nen bei einer jeden Preußischen Post-Anstalt eingesehen werden. Außerdem ertheilen jede Auskunft die Post⸗-Dampfschiffs⸗Agenten: A. Warmuth, Kaiserlich russischer Hof⸗Spediteur in Berlin, C. F. Kaerger in Breslau, J. W. Weiler in Cöln, Con— stantin Wüärttenberger in Bremen, Johann Carl Seebe in Dresden, G. A. Zipf in Frankfurt a. M., Gerhard u. Hey in Leipzig, W. Loewenthal in Wien, Carl Preinitsch in Triest, Martin Spengelin u. Comp. in Lindau, Vve. P. J. Btel et fils in Brüssel und Michell u. Depierre, so wie C. F. Dolz in Paris.
Berlin, den 25. Juli 1860. General⸗Post⸗Amt.
und Donnerstag
JIustiz ⸗Ministerium.
Der Kreisgerichts-Nath Koblitz zu Schwetz ist zum Rechts— anwalt bei dem Kreisgericht zu Ortelsburg und zugleich zum Notar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Königs⸗ berg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ortelsburg und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Amts⸗ Charakters künftig den Titel als Justizrath zu führen.
Der bisherige Kreisrichter Alscher zu Mühlhausen in Pr. ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht zu Osterode und zu— gleich zum Rotar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg, mit Anweisung feines Wohnfitzes in Osterode, ernannt worden.
Ministerinm der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me dizinal⸗Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,
die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, die historische ve, . der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. wi
die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und
der neueren Zeit,
die Sammlung für Völkerkunde
die Sammlung der nordischen Alterthamer,
die Sammlung der äͤgyptischen Alterthümer im neuen Mu seen gebäude
sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 SoCmmermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Mu seums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden . unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen. .
3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗ heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter ) angegebenen Stunden gegen Vorjeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen 6 Thür des neuen Musenms unter dem Uebergangs⸗ au statt.
Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebaͤude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, ö . und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ nutzen wollen.
5) Am Dien stag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗ . Pfingst-⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Föniglichen Museen geschlossen.
6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. April 1860. Der General-Direttor der töniglichen Museen.
v. Olfers.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hohenlohe⸗Oehringen nach Breslau.
Berlin, 8. August. Se. Fstönigliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Lieutenant a. D. Waldemar von Koeller auf Groß⸗-Gräditz im Kreise Glogau, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Johanniter⸗Malteser⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Stettin, 7. August. Der russische Post⸗ dampfer Wladimir“ traf heute Nachmittag mit 79 Passagieren von Kronstadt hier ein. .
Der Postdampfer „Geyser kam heute Vormittag mit 15 Passagieren von Kopenhagen hier an. . —
Magdeburg, J. August. Gestern Nachmittag fuhr mit dem Wittenberger Zuge Ihre R. Hoheit die Herzogin von Altenburg hier durch nach Fecf burn .
Düffeldorf, 6. August. Die 5. deutsche Künstler⸗Versamm⸗ ing ist gestern feierlich eröffnet worden. 2
Calcar, 4. August. Gestern wurde hier der Grundstein ge⸗ legt zu dem Denkmal, ö dem berühmten Reitergeneral von Sehdlitz errichtet werden soll. .
e Leipzig, 7. August. Ihre Majestät die Könt= gin von Bahern kam . Vormittag von Berlin hier an und setzte ihre Reise nach München weiter fort. .
Eisengch, g. August. Gestern kamen auf ihrer Rückreise von Aeghpten und dem Orient die beiden Prinzen von Orleans. Graf von Paris und Herzog von Chartres, hier an.