1698
Ausübung des Ober ⸗Aufsich hrechts über die Cöln⸗ Mindener Eisen⸗ ahn Gesellschaft im Allgemeinen und deren Geschäftsführung aus⸗ schließlich der Königlich preußischen Regierung.
Artikel 6.
Die Genehmigung der Fahrpläne und Tarife soll zwar der Königlich preußischen Regierung ausschließlich vorbehalten bleiben, doch wird dieselbe dafür Sorge tragen, daß in thunlichster Verbin⸗ dung mit den Fahrten der Main ⸗Weserbahn täglich mindestens eine
drelmalige direkte Verbindung obne anderen als den durch den Vetrieb bedingten Aufenthalt auf den Stationen und ohne Wechsel der Wagen zwischen Coöln und Gießen statt finde. so wie daß die Fadrpreise fur die Eisenbahn von Coöln nach Gießen in ein ange⸗ messenes Verhältniß zu den Fahrpreisen der anschließenden Eisen⸗ babnstrecken gebracht werden. ?.
Wegen Herstellung zusammenhängender Züge zwischen. Cöln einerseits und Leipzig und Frankfurt andererfeits erklärt sich die Königlich preußische Regierung bereit, mit der Großherzoglich hes⸗ sischen und den uͤbrigen betheiligten Regierungen in kommissarische Verbindung einzutreten.
l Artikel J.
Zwischen den beiderseitigen Unterthanen soll sowohl hinsichtlich der Deforderungspreise als der Zeit der Abfertigung kein Unter⸗ schied gemacht werden, namentlich sollen die aus dem Gebiete des einen Staates in das Gebiet des anderen Staates übergehenden Transporte weder in Beziehung auf die Abfer tigung, noch rück⸗
sichtlich der Befoͤrderungspreife ungünstiger bebandelt werden, als . . mit der Bauführung zusammenhängenden
die aus dem betreffenden Staate abgehenden oder darin verbleiben⸗ den Transporte. Artikel 8.
Die Bahnpolizei wird unter Aufsicht der dazu beiderseits kompe⸗ tenten Behörden in Gemäßheit des für jedes Staats gebiet beson— ders zu publizirenden Babnpolizei⸗ Reglements nach übereinstimmen—⸗ den Grundsätzen gehandhabt werden.
Artikel 9g.
Beide Regierungen sind dar Handdabung der Paß⸗ und Fremdenpelizei bei Reisen mittelst der Eisenbabnen unt babn Anwendung finden sollen.
Artikel 10. s Postbetriebes auf den 8
1 1 dee r ; K
a , 6 n nd sein soll.
tikel 11. Hinsichtlick der Anlage und des Betriebes einer elektromagne⸗ tischen Telegraphenlinie auf den Eisenbabnstrecken im Großherzog lich dessischen Gebiete seitens der Königlich preußischen Regierung im Anschlusse an die Linie don Frankfurt a. M. nach Verkin be— hoben kontrahirenden Regierungen eine besondere
balten sich die
n Me pen warung bol v yo . 365 . Vereinbarung dor, welche für die Eisenbahn⸗Gesellschaft bindend
. . Hein oll. am r. tikel 12. Rücksichtli der Benn . 26 1üciãk ieh 1 96 91 1Bnunn ar 8 * 228 r* ée . w . Sisenbahn von Eoln nach
ist man über folgende
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9 = 2e arena m, m fn . 26 11 ereingekommen
Großherzoglich bessischen Militair verwaltung auf der Gießener Sisenbahn bewirkt werden, wind den beider⸗
jeitigen Militairverwaltungen binfichtlich der Beförderungs⸗
— 2 erfolgen soll. arne. in Folge eim aiger Bundes beschlüsse oder anderer außer⸗ ordentlicher Umftände auf Anordnung der Königlich preußi⸗
nnd en sollten o lieg
1
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11 1
5 Eisenbahnen überhaupt geeignet sind, nöthigen⸗
; 4 8 * 1 4 * 8 1 . 2 . .
alls auct autzrrordentliche Fahrten einzurichten und für der⸗
Gr teer ron n rt, m . ⸗ 1
git ichen Transporte ale Transportinel, die der ungestört
ort zuseßenbe regelmäßige Dienf , . n * ; .
n berwenven — 2 . 22 e n nch nimmt, behalt, das Eigenthum der in Ihr Gebiet fallenden Bahnstrecken ; zu in Stand zu setzen, von da an zu jeder Zeit unter denselben Bedingungen an Sich zu
ant * wee, . Föniglich preußische Regierung die auf Ihr Gebiet
mene Tranepertfahr euge auf die eigene Hahn, vorausge— . chustrecen ener hen 9.
. 26 27 ö n n, mee, . 9 32 seßt, daß diese dazu gerijntt nd, zu übernehmen, auch mit
nicht windet vie mit Milnairpe * ; Werler en 1 almairpe sanen b legten und die mut tai Efetten bela tuen, von eimer auflohgenden Bahn kom—
He, bispenib len Totlgmotlven weimer qu führen
Vir Leitung aller folcher Transpo rern, n, .
e ben, 8 aller folcher Crangporte gibt jeboch ledig⸗ tificati ⸗ .
m J rer eig . ; k tisicatio 4 ; ö ᷣ li ben Diensperfonale der betreffenden Eisenbahn-Vern . si as -Urtunden spätestens binnen sechs Wochen zu Berlin be
wer einderstanden, daß die wegen
er Ihnen theils schon bestehenden, theils noch zu
verabredenden Restimmungen auch auf die in Rede stehende Eisen⸗ ; ö ̃ ; ö sentation der Bahnverwaltung bei den betressenden Großherzoglich
Großherzoglich ,, ö*0 1. n Gi kenet Eisenkahn bleibt der beson⸗ den die Entfernung eines auf ihrem Gebiete stationirten Bahn— ö 8 — bios mten oder Bediensteten für angemessen erachten sollte, so hat
tung überlassen, dessen Anordnungen während der Fahrt un—
bedingt Folge zu leisten ist.
Hinsichtlich des an die Eisenbahn⸗Verwaltungen zu ent⸗ richtenden Fahrgeldes tritt, wie unter 1, eine völlige Gleich— stellung der beiderseitigen Militair⸗Verwaltungen ein.
Artikel 13.
Rücksichtlich des Baues und Betriebes der Bahnstrecken im Großherzoglich hessischen Staatsgebiete sollen im Allgemeinen die im Großherzogthume Hessen wegen der Eisenbahn⸗Unternebmungen bestehenden allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und administrativen Grundsätze gleichmäßig Anwendung finden, insofern nicht der Um⸗ stand, daß die fragliche Bahnstrecke mit dem im Königlich preußi⸗ schen Gebiete gelegenen Theile der Bahn von Cöln nach Gießen ein Ganzes ausmacht, und nur im Zusammenhange damit zu be⸗ nußen ist, zu Abweichungen Anlaß giebt.
Im Einzelnen ist man hierbei über folgende Punkte überein⸗ gekommen: Artikel 14.
Die Großherzoglich hessische Regierung wird nach vorgängiger Prufung der lechnischen Vorarbeiten und erfolgten Feststellung des
Bauprosekts (Artikel 3), der Cöln Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft
auf den Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1836 in Beziehung auf die zwangsweise Erwerbung des Grundes und Bodens diesel⸗ ben Befugnisse verleihen und dieselben Verpflichtungen auferlegen, wie allen anderen im Großherzogthum Hessen konzessionirten Eisen⸗ babn⸗Gesellschaften, sene Gesellschaft auch hinsichtlich der sonstigen
Verhältnisse in keiner Weise ungünstiger behandeln, als die übrigen Eisenbahn“⸗ Gesell⸗ schaften in Ihrem Gebiete.
Artikel 15.
In Ansehung der auf der Bahn anzuwendenden Fahrzeuge, einschließlich der Dampfwagen, ist man darüber einverstanden, daß die von Einer der hohen Regierungen zu veranlassende Prüfung genüge, und eine Genehmigung seitens der anderen Regierung nicht erforderlich sei.
Artikel 16.
Die auf der im Großherzogthum Hessen belegenen Bahn⸗
strecke stationirten Aufsichts- und Vetriebsbeamten sind auf Pröä⸗
hessischen Behörden in Pflicht zu nehmen. Wenn die Großherzogliche Regierung aus polizeilichen Grün⸗
ö . venfrtveln uus geschrl ene M . 6 3
38 . ) hene uff orderun o fo
vom Dienste abzuberufen. t 8 sofot Artikel 17
ö ie Cöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft wird rücksichtlich der in an des Großherzogthums Hessen belegenen Bahnstrecken 8* *** ** . *** 226 *. . r s
einer anderen Art der Besteuerung nicht unterworfen werden, als
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die sonstigen im Großherzogthume bestehenden Privat⸗ Eisenbahn⸗
Gesellschaften rügsichtlich ihrer Bahnstrecken.
w. . Artikel 18. Nach vollendeter Amortisation der Aktien der Cöln⸗Mindener Eisenbahn-Gesellschaft geht das Eigenthum der auf hessischem Ge—
biete gelegenen Strecke 1 4 6 ; ᷣ ö c ͤ S en der Eo Gießener Eise Sie ECönia— lich preußische Regier d Son Giebener isen habn auf die Konig jische Regierung über, welche sodann die mit diesem Eigen⸗
T thum verbundenen Nerpfli . u Trans Tre lit ai . 8 = 7 Ver öfli P v6 ale Transporte von Militairpersonen oder Militair⸗ pflichtungen übernimmt,
welke für Rechnung der Königlich preußisaen oder j * 8 , 11811 ö en 0 . . 265 G ö. X F 3 28 k der vor, nach Ablauf don dreißig Jahren, vom Lage der Betriebseröffnunz
Die Großherzoglich hessische Regierung behält Sich jedoch das Recht
1 oder auch später, die auf Ihr Gebiet fallenden Bahn— strecken gegen Erstattung der Anlagekosten in Eigenthum zu über—
1 . nehmen. vreie völlige Gleichntellung zugesichert, dergestalt, daß die ᷣ Zablung dafür an die Eisenbahnperwaltung nach ganz gleichen
Für diesen Fall soll jedoch der Betrieb auf dies ;
ü de en Strecken gegen ein, nach den Betriebs ergebnissen beziehungsweise dem An— age Kapital zu vereinbarendes Bahngeld derjenigen Verwaltung
üaberlassen werden, welche den Betrieb auf der preußischen Strecke chen oder der Großherzog tktis n 5 9 33 hat. w 2 Großherzoglich bessischen Regierung größere ; Trappenbewegungen auf der meyrgedachten Eisendahn statt⸗ legt der Eisenbahn⸗ Verwaltung die Ver⸗
, für diefe md lin Sendungen von Waffen, Verpflegungsbedürfnissen, jo wie von Militair⸗ er Art, insoweit jolcht Sendungen zur Beför⸗
Für den Fall, daß . 7
Für den Fall, daß die öniglich preußische Regi Sich entschließen sollte, vor nr, , . . . ßigen Amortisation der Actien der Cöln-Mindener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, das Cöln-Mindener Eisenbahn-Unternehmen oder auch die Eon Sie kener Bahn allein anzukaufen, wird die Großherzoglich hessische Regierung zu dem Ankaufe der auf Ihrem Gebiete gele⸗ 16 Bahnstrecken durch die Königlich preußische Regierung Ihre Zustimmung nicht versagen, wobei Sie Sich jedoch das Recht dor
si. a,, . 20. Gegenwärtiger Vertrag soll zur landesherrlichen Genehmigun⸗ vorgelegt und die Auswechselung der darüber e, ,.
wirkt werden,
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Dessen zu Urkund ist dieser Vertrag von den beiderseitigen Be⸗ Reden, welche Troplong und Dupin, jener bei ei st i vollmächtigten unterzeichnet und besiegelt worden. Evreun, dieser zu Varz in ei mnbwi une, ** So geschehen Bingen, am 7. Jüli 1860. lung . hen ,, . Burch Kaiserliches Dekret ist den mei ! Friedr. 2 6 Bech th old. meinden . Beweis . age ne n e ü. Augus Ch relermacher unterstützung von 300900 Fres. bewilligt worden. Das Irren⸗
? 61833 haus von Bassens bei Chaämbery ist zur Staatsanstalt erhoben
(L. und hat 100.000 Fres. angewiesen erhalten.
6. September. Der heutige „Moniteur“ veroffentlicht eine Depesche aus Grenoble vom gestrigen Tage. Der Kaiser und die Kaiserin waren daselbst angekommen und der Bischof hatte eine Ansprache an Ihre Majestäten gehalten. Es sei eine erhabene Erscheinung, sagte er, überall, wo es eine heilige und gerechte Sache gelte, die Fahne Frankreichs zur Unterstützung derselben wehen zu sehen. Die Heere des Kaisers seien den geheiligten In⸗ teressen der christlichen Civilisation im fernsten Oriente bienstdar, schützten die in so hohem Grade bedrohte Sicherheit des durch sie
den Thron gesetzten Kirchen Oberhauptes und rächten
Eduard v. Möller. L. B.
—
Die Auswechselung der Ratificationen des vorstehenden Ver— trages ist in Berlin bewirkt worden.
MWꝛinisterium der geistlichen, Unterrichts- und MRedizinai-2Angelegenheiten. wieder auf
i. . die gegen Religion und Menschlichkeit verübten Frevel⸗ haten. ;
. In der Woche vom 10 14. September Cr. in den Nach— mittagsstunden von? bis A Uhr, findet die allgemeine Zurücklie⸗ ferung aller, aus der Königlichen Universitäts⸗Bibliothet entlie⸗ henen Bücher, zur Vornahme der vorschriftsmäßigen Revision statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher' aus der König— lichen Universitäts⸗ Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufge⸗
fordert, solche während der angegebenen Zeit gegen die darüber Capua und Gakta soll ein verschanztes Lager errichtet werden ausgestellten Empfangsscheine zürückzuliefern. 6. September. Die heutige Spinione “ sagt bezug⸗ Die Königliche UÜüniversttc ts. Bibliothel bleibt während der Zeit lich der von Lamoricière erlassenen Ordre, daß das Prin— pom 15. September bis 18. Oktober Cr. geschlossen. zip der Nichtintervention so lange nicht zur Geitung gekom— Berlin, den 1. September 1860. 2 sei, als die d lch Regierung die fremden Horden nicht
s s 9 0 ; 6. Königliche Universitäts-Hi bliothel. ,, . a,. een g , , ernsten en führen, päpstliche Regierung sich nicht verpflichte, die 20,000 fremden Soldaten zu entlassen, Die Regie⸗ rung des Papstes müßte im Interesse des italienischen Friedens 6 ,, . der anormalen Stellung, welche endlich die Heduld aller m ür e äs
Angekommen; Der Wirkliche Geheime Legationsrath Phi⸗ Aus ö , mitge⸗ lips born, aus Schlesien. theilt: Fürst Ottajans ist geflohen, Eutrofiand, bisheriger Stadt⸗ fommandant von Neapel, ist verhaftet und Duca Eajanello ist ver⸗ schwunden. Gestern war die ganze Nationalgarde während Tag und Nacht unter den Waffen. Reapel ist ruhig; aber eine drückende, schwüle Atmosphaäͤre liegt auf der Stadt und ihrer ganzen Bevölkerung, Vom striegsschauplatze erhalten wir nur sehr unbe⸗ stimmte Nachrichten. Die Phantasie der Bevölkerung ist dermaßen erhißt⸗ daß man auch kaum an einziges Wort mehr glauben kann Garibaldi's erzählt. Dice In af er n n ne, pagna, zwischen Salerno umd Potenza, stehen. Die Königlichen Truppen) lagern noch immer, an 20,0900 Mann stark, in und um Salerno. Bort wird in wenigen Tagen die Entscheidung erfolgen.
Italien. Turin, 5, September. Es heißt, alle Truppen in Neapel, mit Ausnahme jener im Kastell, sollen die Hauptstadt
verlassen. Die Nafionalgarde bezieht alle Wachposten. Zwischen
Nichtamtliches.
Braun schweig⸗ 5. September. Für die 191e Versammlung deutscher Philologen, Schulmänner Und ricuiurt ien bie- f vom 26sten bis 29sten d. M. befindet sich, dem Programm zufolge, das Empfangs⸗ Büreau am 2Asten und 25sten d. Mes. auf dem Bahnhofe, während der Versammlungstage aber im landschaftlichen
Hause, wo auch die allgemeinen Sitzungen gehalten werden. (R. H. Itg )
Baden. Karlsru he, 5. September. Heute Morgen wurde der internationale Ehemiker⸗Kongreß geschlossen. Den Vorsitz in der Schlußsitzung führ le Hert Dumas aus Paris, der noch gestern während der Sitzung eingetroffen und von der Versamm⸗
lung mit lebhaften Freuͤdebezeigungen empfangen worden wa, (Karlsr. Ztg.)
.
Das zweite hierher beorderte preußische Dampfboot, die „Ida“, ist vorgestern eingetroffen.
Türkei. gorrespondenzen aus Kon stantin opel vom 29sten August über Marseille den 5. September enthalten Folgendes: Der Sultan hat den Großvezier sofort zurückberufen, ohne ihn Bosnien und die Herzegowina besuchen zu lassen, wo indessen die Auftegung fottdauert. In Ternovo ist ein Aufstand aus⸗ ebrochen und man hat sehr ernstliche Besorgnisse in Be⸗ lippopoli's wo eine thätige slavische Propaganda rreich bereitet sich vor, IY00 Mann nach Syrien zu . m,. e, . nöthigenfalls ülfe nach Bosnien zu sen⸗
ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei hiesigem den. ch a , Bekaa. e wren r. Hofe, am 2. d. M. seine Antritts⸗Audienz bei St. Majestät dem jn den Dörfern um Acre gemeldet worden fund, bestätigen König gehabt habe. sich. J Palästina h sehr große Beforgniß. Fuad
Heute traf die zur Inspizirung der
scha beri ů . ter seinen Soldaten. Ulm, 4. September. Pascha berichtet über zahlreiche en unt aten. Bundesfestung alljährlich abgeordnete Militair⸗Kommiffion hier ein. cher ist, verlangt 15.900
Die Armee, welche fortwährend w st, verlar ! * BPiaster rückstandigen Sold. Die Truppen imn Konstantinopel sind Großbritannien und Irland. London 5. Septem, ber. Der „Scotsman“ vernimmt, daß Ihre Majestät die stönz
ruhig; es kommen täglich viele Montenegriner dort an.
fn Sonnabend, den 15. d. in Holyrocd einzutreffen und daselbsist⸗⸗ Amerika. 25. August. ö ,
bis Montag, den 17, zu verweilen veabsichtigt. sind neuere Nachrichte Mexico ange . 6 ö g Seit einigen Wochen arbeitet das Sappeur⸗ und Mineur⸗ Pes war ein Condor ollars . .
Corps an den Vorberestungen, um eine bei Cuxton in der Nähe Guadalajara ward noch 1 ö. m· n von Chatham emporragende ungeheuere Klippe zu sprengen. Vom noch nit gelungen, den ihn ee * Haupt- Gipfel der Klippe aus sind 2Vksloffale Schachie in die Tiefe ge⸗ men, Letztere concentrirten sich . . graben worden, und vom Grund der Schachte aus laufen horizon⸗ und man erwartete 36 2. S Sar channa = male Gänge bis an die Peripherie, Die Voltaische Batterie, welche Die mem —— de e m aders *. diese Pulverkammern anzünden soll, wird über eine halbe englische als Fassen ziff ö e Golf von Mlle von den Schachten stehen. Die Klippe enthalt 20,060 bis Gegenbefehl erha . 30,000 Tons Kreide, und die zum Sprengen erforderliche M asse lt.
Schießpulver beträ 1906 Pfund, die in Ladungen von 400 und 505 Pfund vertheilt sind. ihc rn 26 W dben alte, ename
r ankreich. Paris 5. September. Der Moniteur· wurde. Bel dem Angriffe w 2 Spanier gelodtet und 18 ublizlrt heute mehrere Adressen, welche einige Generalräthe nach verwundet; auf Seiten Walker leichte ar, , geschlossener Session an den Kaiser gerichtet haben, so wie die l vor. Walker hatte sich, dem einer Procla-
Württemberg, Stuttgart. 6. September,
Der heutige Staats⸗Anzeiger enthält die offizielle Mittheilung, daß Don Manuel Rances y Villanuova, der neuernannte Königlich spanische außer⸗
schicken
gramm aus New⸗Orleans war in dem dorti⸗ gen Hafen ein S tan angelangt, welches sich auf der