1896 Berliner Börse vom 9. Oktober 1860.
Amtlicher Noehsel-,
ohnds- und Geld-Cours 91d. ITrBrf.
VVechsel- Course.
Leipꝛig in Cour. im 1411. uss 100 Thlr Petersburg 100 8. ö
Warsehau 90 5 R
ö Fonds- Corkse.
Freiwillige Anleihe 44 Staats-Anseihe von 1859 Staats Anleihen v. 1859. 18 1854, 1855, 1857, 18694 dito von 185 * dito 4 Staats · Sehuldscheine.. 3 en Anl.. 855 zibb h. 5
6 17
Kur- u. Neum. Schuldversehr. 3 Oder-Peichbau- Obligationen 4 Berliner Stadt-Obligationen. 4
do. do 3 Schuldversehr.l
Brk.
141 141
150 149
8 743 73
994) 983 108
1053
101 101 95 86 116 85
101
. 82 , 66 2.
Pfandbriefe.
do. do. Ostpreussisehe- do Pommersche...
Schlesisehe Vom Staat garantirte
Rentenbriefe.
kKur- und Neumärk.
Kur- und Neumärk. Pommersche. ...... Posensche Preussis ehe
Rhein. und Westph. Si chsische Schlesische
Friedriehsd' or Gold- Kronen
Pr. Bk. Anth. Scheine
95 91 947 95 43 129
= i3 — 9 5
Andere Goldmünzen
log sios
9 D
7 i]
kisenbahn Actien.
Stamm- Aetien.
Aachen-Düsseldorf. . Kachen-Mastrichter. Berg. Märk. Lit. A. h Berlin-Anhalter .... ; n, , , . Berlin - Potsd. lagd. Berlin- Stettiner. Bresl. Schw. - Freib. ; Brieg- Neisse Cöln - Crefelder... Cöln - Mindener .... Magdeb. -Halberst. Nagdeb. Wittenb. . Münster Hammer.. RNiedersehles. Märk. . Niederschl. Lweigb. ·· do. (Stamm-) Prien. obersehl. Litt. A. u. C. do. 3 0ppeln Tarnowitzer Prinz Rheinische do. (Stamm-) FPrior. Rhein-Nahe
53 Rbrt. - Crf.- Kr. 6b. 3
Stargard - Posen Thüringer
Wilh. (Cos. - Odbg-). do. (Stamm-) Prior. do. do. do.
Prioritâts-0Oblig.
Aachen - Dĩusseldorf. . do. II. Emission
Hänapreis dos Silbors bel der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber.
bei einem Feingehalte von O, oso und darüber bei einem Feingehalte unter 0, 989.
29 Thlr. 21 Sgr 29 Thlr. 20 5gr.
do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Bergiseh- Märkische do. II. Serie do. III. S. v. St. 33 gar. do. IV. Serie do. Düsseld. - Elbf. Pr. do. do. II. Serie
jmit. B.: Win. (St. V.)
do. (Dortm. Soest) Berg. · Mrk. do. Il. Ser.
Uld.
* ober- Schles. Litt. A.
. de. Pr. Wilh. St.- V. J. 8.
2 Wilh. (Cosel-Odbg.)
Berlin-Anhalter .... do.
Berlin- Hamburger do. Em. Berlin- Potsd. Magdb do. do. Litt. D. Berlin- Stettiner
do. II. Serie do. III. Serie Cöln- Crefelder
Cöln- Mindener
do. Il. Em.
Magdeburg · Wittenb. Nicderschfes. Märk.. do. Conv. do. do. do.
lii. Scꝛie IV. Serie Citi. B.
Litt. C. Litt. D.
do. do. do. do.
Litt. F.
do. Il. Serie do. III. Serie Rheiniĩsehe do.
do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen o. II. Emission do. III. Thüringer
do. IV. Serie
Litt. C. 4
Litt. E.
vom Staat gar.?
Rhein · Nahe v. St. gar. Rhrt. Crf. Kr. Gladb. 4,
do. III. Serie
do.
IIl. Emission
NUirhtamtliehe Votirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm- ctien.
Amsterdam - Rotterdam Loebau- Littau
Lud wigshaf en- Bexbach M. Lud wgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) ester. franz. Staatsbahn
Ausl. Prioritäts-
Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Belg. Ob ß J. de l'Est 4 do. Samb. et Meuse 4 ester. franz. Staatsbahn 3
Magdeburger
R bDise. Commandit-Anth.
Hoerder Hüttenwerk. .
. 77 nlud. Fonds.
Kass. Vereins-BR. -Aet. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privatbank do.
Posener do. Berl. Hand. Gesellseh.
Schles. Bank-Verein. Pommersch. Ritters ch. B.
ludustrie-· ctien.
Minerva Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. ..
Gld.
115
; Oesterreich. Credit. . ..
Weimar. Bank
Ausl. Fonds.
Braunsehweiger Bank. Bremer Bank Coburger Credithank.. Darmstädter Bank Dessauer Credit. . . . . .. do. Landesbank. Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank Gothaer Privatbank. .. Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank. .. Aeininger Creditbank. Norddeéutsehe Bank. ..
Thüringer Bank
Oesterreich. Metall ...
63 52 77
. Oester. Nation. Anleihe
do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 FI. Loose do. neueste Loose ..
Russ. Stiegl. 5. l.
ee, v. Rothsehild Lst. NKNeue Engl. Anleihe boln. Schatz-Obl. de, nnn n,
0 , ö ,
Poln. Pfandbr. in 8. -R.
do. Part. 500 FEI...
Dessauer Prämien- Anl. Hamb. St. Präm. Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Ih. Neue Bad. do. Schwed. Präm. Pfndbr.
35 FI.
C nden o =
& S d
Niederschles.- Märk. Prior. gem. Dessauer Credit 123 a 3
Berlin, 9. Oktober. still und ohne irgend hervortretende
gem.
conv. III. Ser. 877 a 87
Die Börse war heute sech
Genfer Creditbank 213 a
Momente;
em.
Mainz - Ludwigs Oester. Metalliq. 48 a4
3 „gem.
75 gem.
h. Litt. A. u. C. 102 2 1013 gem Gesterr. Nationa
Mecklenburger 463 a Anleihe 566 a S aB gem.
v geschãfts- Frgugsiachs Fonds
Berlin, Druck und Verlag d
waren fest bei mässigem Verkehr; in Wechseln fanden
hafte Umsätze statt.
Redaction und Rendantur: Schw ieger.
ziemlich leb-
er Königlichen Geheimen Sher - Hofbuchdruckerel. (Rudolph Decker.)
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— n um . 22 — . ——ᷣ¶Q¶⏑ 2 (. d ,,,
Das Abonnement beträgt. 25 Sgr. für das vierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne *. Preis Erhöhung. *
Königlich
* *
82
Alle Post - Anstalten des zn 1 und =, . n , Gestellung an ür Serlin die Expedition des Köni ;. Preußischen . Withelms⸗Straße No. 34. (nahe der Leipzigerstr.) N /
Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 11.
Oktober
Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗R im Namen Sr. Maßsestät des Köni 3Regent haben, ne,. Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst
Dem L 3 Krei ili ; Dem Landrath des Kreises Jülich, Freiherrn von Hilgers dem Bürgermeister Jungbluth Jüli i ,. Jungbluth zu Jülich und dem Rechnungs—
Rath a. D. Fleischmann zu TVöwenber . . g den Rot er⸗ Orden vierter, Klasse; so wie den Schullehrern ,, im Kreise Mülheim am Rhein und Scholtz zu Nieder-Stradam
im Kreise Poln. Wartenberg, das All ; : : . emeine E verleihen; ferner 9. g Ehrenzeichen zu
Den Kreisgerichts-Direktor Müller in Kaukehmen in gleicher
Eigenschaft an das Kreisgericht in Insterburg zu versetzen; so wie
Die Freisrichter Palmié in Halberstadt und Brehme in
Nordhausen zu Kreisgerichts-Räthen zu ernennen; und
* Ti . j Dem bei dem Finanz-Ministerium angestellten Geheimen
Kanzlei-Inspektor Gaillard den Charakter als Kanzlei-Rath zu
verleihen.
Berlin, den 10. Oktober.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist
nach Wilna abgereist.
Rotsdam, 10. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von
Preußen ist nach Dessau abgereist.
, . 1 ; ö ; Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Tirkular Verfügung vom 5. Oktober 1860 — betreffend den Metallbeschlag am freien Ende der hölzernen Ellen.
Da die Erfahrung gezeigt hat, daß das freie Ende der höl⸗
. zernen Ellen, sofern dasselbe nicht mit Metallbeschlag versehen ist,
leicht sich abnutzt,
wodurch die Richtigkeit der Elle, der Stempe— . ö j ; . * be⸗ . ,, beeinträchtigt wird, so weise ich die Eichungs—⸗ ehoͤrden, in Ergänzung der Vorschrift des 5. 60 der Instructlon
. Mo ov 2 15 4
. ö 14. Dezember 1816 hierdurch an, fortan nur solche Ellen zur . . und Stempelung zuzulassen, welche durch einen an ihrem freien Ende befindlichen Melallbeschlag gegen Abnutzung geschützt
sind. Die Stempelun folgt . ,, 9 derselben erfolgt durch Aufschlagen des r n n Adlers, einmal auf dem Metallbeschlage ond and so⸗ Hö der Holzfläche am letzten Theilstriche des Ellenmaßes zu⸗ nöächst dem Griffe. Außerdem ist die unmittelbar an dem Metall⸗
bes esindlicke z beschlag befindliche Holzfläche mit dem Ortsnamen der betreffenden
. ECichungs-Behörde zu stempeln.
sammtliche
Die stönigliche Regierung hat diese Bestimmung bekannt zu
machen. Berlin, den 5. Oktober 1860.
Mo M * 2. 1 Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. gez. von der Heydt.
An Königliche Regierungen.
gebührt, anderer, im d. 2. r, einer , . angeordnet worden, von dem Erlöse oder Werthe der Bergwerks-Produkte beträgt 5. 14 des Gesetzes ist sodann bestimmt: ; ⸗ ö.
Berg⸗Amts daselbst, derselben ist von dem Königlichen Ober⸗Berg⸗Amt zu Bonn mittelst Plenar⸗ beschlusses vom 21. welcher auf den 8. Die kl. 3snde Gewerkschaf ; Die klagende Gewerkschaft hat in sucht, das Kreisgericht, petenz-Konflikt nur in Ansebung gründet, in Ansehung der Aufsichtssteuer bingegen
bereits in der Klageschrift ausführlich erörtert worden.
ausgeführt,
nur solche Abgaben fallen, welche auf dem beruhen. an Stelle des Bergzebnten getreten, und letzterer eine aus
real fließende Nutzung sei, Abrede gestellt. ten Abgaben, f dem Bergwerks regal abzuleiten seien. tuell auch der 8.
1860.
Justiz⸗Ministerinm.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur
Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 14ten
Januar 1869 — daß über die Verpflichtun der
Eisensteingruben zur Entrichtung des Zwan n.
und der Aufsichtssteuer lediglich die ,,
zu entscheiden hat, ohne daß der Rechtsweg ie, über zulässig ist.
Auf den von dem Königlichen Ober-Bergamte zu Bonn erho⸗
benen Kompetenz⸗-Konflikt in der bei dem Koͤniglichen Kreisgericht
zu Siegen anhängigen Prozeßsache ꝛc. 2c. erkennt der Königli Sie gigen . er ae,. zur Eutscheidung der Kompetenz⸗stonflikte . 0. . . Sache für unzulässig und der erho⸗ Konflikt daher für begrü u er , her für begründet zu erachten. Von Gründe.
. D.. , , na- r, e ar, drr mn 891 9 2 1851 (Ges- Lamm. S. 261) ist im 8. 1 der n , , ,. der Bergwerke, soweit derselbe nach den bestehenden Gesetzen dem Staate auf den Zwanzigsten ermäßigt, und im §. 8, anstatt mehrerer 6 Unter 24 verschiedenen Namen aufgeführten Abgaben, welche 1 pCt. Im Bleierz⸗ und Eisenstein-Bergwerke entrichten bis zum Erscheinen eines allgemeinen Bergwerksgesetzes den Zwanzigsten (§. 1) und die Auf⸗ sichtssteuer (3. 8) nur in dem Falle, wenn sich am Jahresschlusse er⸗ giebt, daß 5 von dem rechnungsmäßigen Werthe der im Taufe des Jahres fertig gestellten und von der Behörde abgegebenen Produkte den Betrag der rechnungsmäßigen Ausgabe desselben Jahres über⸗
steigen. z ö
Ueber die Anwendbarkeit dieser Gesetzesborschrift auf den Ertrag der und B. für das Jahr 185 ist zwischen der Gewerk⸗ dem Königlichen Bergamte zu Siegen ein Streit daß ; des rechnungsmäßigen Werthes Produkte der Grube mehr betragen, während dies von der halb an Zwanzigsten 735 Thlr. 16 Sgr. unter Andrehbung
der Execution eingezo sammen 4413 Thlr. 8 Kreisgericht zu Siegen wider
w
angestellten Klage
Mai v. J. der Kompetenz- Konflikt erhoben worden. 78 Th. il. Tit. 114 des Allg. Landrechts gestüßt wird. r einer Gegenerklärung auszuführen ge⸗ daß der Kompetenz⸗Konflikt unbegründet sei. Dieser Ansicht ist auch während das Appellationsgericht zu Arnsberg den Kem⸗ des Bergwerks⸗Zwanzigsten für unde— für begründet Rechtsweges in dieser Sache ist Es wird darin Tb. IL, Tit. 14 des Allg. LSandred
Bestenerungsrechte des Staats
Zwanzigsten,
achtet erachtet.
Die Frage über die Zuläͤssigkeit des daß unter den §. 8,
Dies wird sowohl hinsichts des dem Berg⸗
als auch hinsichtlich der Aufsichts Teuer im weil die im §. 6 des Gesetzes vom 12. Mai 188 ür welche die Aufsichtssteuer den Erfaß dealde ebenfalls aus Endlich wird dedaub ter, daß eden⸗
8. 53 4 23 des Rechts eeges begtünde.
er enn 3cnann
2
79 a. a. O. die Zulässigkeit