1860 / 249 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1962

In Verfolg der Cirkular⸗Verfügung vom 20. September 18652 wird die Königliche Regierung hiervon mit dem Auftrage benach⸗ richtigt, diese Bestimmung durch das Amtsblatt zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, auch die Landraths-Aemter und Magistraͤte anzuweifen, sich der Beförderung der betreffenden Gesuche an die Dlrection des gedachten Instituts, so wie der erforderlichen Mit⸗ wirkung bei der demnächstigen Einberufung der Knaben zu unter— iehen. .

Berlin, den 25. August 1860.

Der Minister des Innern. Im Auftrage:

Frantz.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

Bescheid vom 29. August 1860 betreffend die polizeilichen Haftkosten für auszuweisende Personen.

Auf die Vorstellung vom 19ten d. M. eröffne ich dem Ma⸗ gistrat, daß die Verfügung der stöniglichen Regierung zu N. vom gten d. M., in welcher die Stadt N. verpflichtet erklärt worden, die durch die Verpflegung der N. aus N, in Kurhessen, während des Zeitraumes von deren Entlassung aus der Gefängnißhaft bis zur Üusführung der Landesverweifung erwachsenen Kosten als Vasten der Orts-Polizei-Verwaltung zu tragen, für gerechtfertigt erachtet und diesseits lediglich bestätigt werden muß.

Auf den Umstand, daß die Polizei⸗Verwaltung der Gemeinde N. die Verhaftung der N. bewirkt, und die dortige Polizei⸗Anwalt⸗ schaft die Anklage gegen dieselbe erhoben hat, kommt es bei Be⸗ urtheilung der streitigen Frage nicht an; es ist hierbei lediglich die Rücksicht entscheidend, daß die Polizei-Behörde von N. diejenige war, welcher die N. Behufs Vollsstreckung der Landesverweisung mit Recht überwiesen wurde, und daß dieselbe daher auch bis zur Ausführung dieser Maßregel für die polizeiliche Sicherstellung der Auszuweisenden Sorge zu tragen hatte. Daß hiernach gerade die

rage, an welchem Orte die Verurtheilung beziehungsweise die Strafbollstreckung stattfindet, für die Verpflichtung einer Gemeinde zur Tragung der beregten polizeilichen Haftkosten maßgebend wird, ist die nothwendige Folge des leitenden allgemeinen Grundsatzes, zu dessen Abänderung kein Anlaß vorliegt.

Berlin, den 79. August 1860.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Frantz.

An den Magistrat zu XN.

Finanz⸗Ministerinm.

Cirkular-Verfügung vom 29. Juni 1860 die Er— theilung von Ursprungszeugnissen für den nach Sardinien zu versendenden Branntwein betreffend.

In der Verfügung vom 14. April d. J., die Ertheilung von Ursprungszeugnissen für den nach Sardinien zu versendenden Branut⸗ wein betreffend, ist hinsichtlich desjenigen Branntweins, welcher über nicht zum Zollverein gehörige Hafenplätze zur See nach Sardinien befördert werden soll, die nähere Bestimmung über die Art, in welcher der Nachweis des vereinsländischen Ursprungs zu führen sei, vorbehalten worden. In Folge dessen wird die Königliche Regierung benachrichtigt, daß sardinischerseits der Ur— sprung als nachgewiesen angenommen werden wird, wenn die Ur⸗ sprungszeugnisse der Ortsbehörden, welche nich der obgedachten Verfügung über den mit dem Anspruch auf einen ermäßigten Zoll⸗ satz nach Sardinien zu versendenden Branntwein zu ertheilen sind, in dem nicht vereinsländischen Hafenplatze, in welchem der Brannt— wein zur Ausfuhr nach Sardinien verladen wird, durch den dort residirenden sardinischen Konsul visirt werden. Der Königlichen

Regierung wird überlassen, hiernach das Weitere anzuordnen

nach Bedurfniß durch das Amtsblatt bekannt zu . ö Sardinischer Seits ist es als sehr wünschenswerth bezeichnet

daß zur Erleichterung der Abfertigung durch die sardinischen Zoll

stellen die Ursprungszeugnisse doppelt, nämlich in deutscher und

italienischer Sprache, ausgefertigt werden. Wenngleich nun den Ortsbehörden nicht angesonnen werden kann, die Bescheinigungen in einer fremden Sprache zu ertheilen, so ist doch den Versendern zu empfehlen, dem deutschen, von den Ortsbehörden beglaubigten Ursprungszeugnisse eine genaue italienische Uebersetzung des ganzen Zeugnisses (aiso der Anmeldung A. und der Beglaubigung .) beizufügen, und auch diese Uebersetzung dem sardinischen Konsul des betreffenden Hafenplatzes zur Visirung mit vorzulegen. Berlin, den 29. Juni 1860.

Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe Der Finanz⸗Minister und öffentliche Arbeiten. An sämmtliche Königliche Regierungen.

Verfügung vom 19. Juli i860 die Unterschei— dung der Stahlstäbe oder Stahlschienen von Stahlplatten betreffend.

Nach den angestellten technischen Erörterungen erscheint es, wie ich dem Haupt-Steueramt auf den Bericht vom 19. Mai d. J. erwiedere, angemessen, die Grenze, welche nach der Bestimmung des amtlichen Waarenverzeichnisses für die Verzollung des Flacheisens als ‚Eisen in Stäben“ festgesetzt ist, auch für die Tarifirung des Stahls anzunehmen. Es sind daher, wie bisher bereits ver⸗ fahren worden, Stahlstäbe oder Stahlschienen erst dann als Stahl⸗— platten nach Pos. Ji. 6. d. des Tarifs zum Satze von 3 Thlr. für den Centner zur Verzollung zu ziehen, wenn sie über 7 Zoll breit sind. Berlin, den 19. Juli 186). ö

Der General-Direktor der Steuern.

An das Haupt-Steueramt fur ausländische Gegenstände hier.

Bei der heute angefangenen Ziehung der Aten Klasse 122ster

stönigl. Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 30,000 Thlrn, auf Nr. 18,877. 2 Hauptgewinne von to, hg Thlrn. fielen auf Nr. 5887 und 15513. 1 Gewinn von 5000 Thlr. fiel auf Nr. 12,015. 5 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 50,245. 52,662. 54,259. 55, 474 und 75,722. 41 Gewinne zu 1909 Thir, auf Nr. 2261. 3689. 3828. 3887. 7733. 8389. S777. 11,088. 123810. 14 515. 19,877. 21. S3). 26,208. 29,065. 36,953. 40,189. 41,063. 4s, 965. 46907. 47, 286. 47, 463. 47475. 148,561. 4533724. 3,909. 54, ah. 58, 102. 62 640. 64 421. 64.908. G6, 395. G6, 988. 73,406. 73,692. 77,369. S2, 892. 83, 761. 8d, 273. 81 668. 87, 59 und 92,964.

59 Gewinne zu 5060 Thlr. auf Nr. 915. 4472. 9211. 10,184. 109717. 13260. 14413 14,824. 16581. 18.577. 18,604. 19,969. 22835. 23,877. 23,929. 24,942. 25.014. 25,958. 27.548. 277799. 28,3654. 30 792. 31,867. 32,938. 34.258. 35, 642. 38, 222.

13,400. 43.639. 43,722. 46,548. 48,458. 48,899. 53,915.

3. 55,644. 56, 940. 56.971. 39,1 75. 39,69). zi, 477. 66979.

69,257. 6h, tzg t. 79354, 70,789. 71, 796. 74,429. 75,585. 9, 957. 81,610. 83,258. 84,172. 84,750. S5, 666. und

. Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 969. 1643. 2731. 2741. 3718. 4172. 4270. 4171. 4809. 4924, 7655 81435. 14235351. 18,220. 22663. 25,707. 36.7538. 27488. 313769. 32,041. 32,402. 34,86. 37736. 37,918. 40789. 41,9714. 41.348. 41,514. 42,744. 43, 756. 445677. 44,912. 45,915. 17,217. 47, 459. 53,315. 55,564. 59. 528. 62 15. 3,501. 6rGG4. 64,753. 65. 893. 67,855. 68,586. 69. 542. 0M 13. 0,500. 714458. 72, Ih6. J3, 553. 74,461. 74,395. 77,189. 8.513. 30 656. St, 959. S2, 47. 32, 154. 82,362. 82,60. S4, 894. 90,187. 91,786. 91,855 und g4, 260. Berlin, den 20. Oltober 1860, Königliche General-Lotterie-Direction.

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Kriegs⸗Ministerinm.

Allerhöch ste CKabinets-Ordre vom 15. Oktober 1860 betreffend die Allerhöchst beschlossene Verleihung von Fahnen und Standarten an die neu formirten Truppentheile der Garde- und Linien-Infanterie und Kavallerie.

Ich habe in Meiner Ordre rom 6. Mai e. die Rückgabe der Fahnen, welche die Landwehr⸗Stamm-⸗Vataillone bis zu ihrer For⸗ nation in Linien-Truppen geführt hatten, an die Landwehr⸗ Bataillone verfügt, weil sie diesen ursprünglich gehörten und weil die Landwehr sich nach wie vor um dies Ehren⸗Panier zu schaaren hat. Da indessen Bataillone, welche bereits Fahnen geführt haben, und Eskadrons, welche in ihrem früheren Regiments. Verbande Standarten gefolgt sind, diese Auszeichnung nicht verlieren sollen, so will Ich schon jetzt den neuformirten Truppentheilen der Garde— und Linen -Infanterie— und Kavallerie Fahnen und Stondarten verleihen und werde Ihnen Meine weiteren Befehle hierüber zu⸗ gehen lassen. Sie haben diese Meine Ordre der Armee bekannt

zu machen. ; Berlin, den 15. Oktober 1860.

Im Namen Seiner Majestaͤt des Königs: gez) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. (gegengez) von Roon.

An den Kriegs—-Minister.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht und gleichzeitig bestimmt, daß der Inhalt beregter Allerhöchster Ordre den beireffenden Truppen⸗ theilen in enisprechender Weise bekannt zu machen ist.

Berlin, den 15. Oktober 1860.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Verfügung vom 15. Oktober 1860 betreffend

den Ersatz der zu den beiden Unteroffizier⸗Schul⸗

Anstalten in Potsdam und Jülich abkommandirten Unteroffiziere der Infanterie.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Allgemeinen Kriegs⸗ Departements dom 1. Oktober dieses Jahres Militair-⸗Wochen— blalt Nr. 40 pro 1860 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die von den resp. Truppentheilen zu den beiden Unter⸗ offizier⸗Schul⸗Anstalten in Potsdam und Julich abkommandirten Unteroffisiere, auf Grund der durch den Verpflegungs Etat für die genannten beiden Anstalten zur Disposition stehenden Mittel, fortan dei den betreffenden Truppentheilen in der Eharge der Unteroffiziere resp. Oberjäger 3. Gehaltsklasse ersetzt werden können.

Berlin, den 15. Oktober 1860.

Kriegs-Ministerium. von Roon.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister von Auers⸗ wald naͤch der Provinz Preutzen. .

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Geheime Ka— binets Rath Illaire nach Warschau.

Personal- Veränderungen in der Armer.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 6. Oktober. . ;

Tei sler, Oberst⸗Lt. vom Kriegsministerium, Abtheil. für die Artill. Angelegenheiten, zum Chef dieser Abtheil., v. Pritzel witz, Major vom 3. Rheinischen Jufant. Regt. (Nr. 29) und beauftragt mit der Füh⸗ rung der Geschäfte der Abtheilung für die, Bekleidungs- c. Ange⸗ legenheiten im Kriegsministerium, zum Chef dieser Abtheilung ernannt. v. Brauchitsch, Rittmeister und Ecadron⸗ Chef vom Thüringischen Hus. Regt. (Nr. 12) und kommandirt zur Dienstleistung bei der AÄbthei⸗ lung für die Armee⸗Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, b. Wangen⸗

heim J, Hauptm. von der 4. Ing. Insp. und kommandirt zur Dienstl. bei der Abth. für die Ing. Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium, in das Kriegs⸗Ministerium versetzt. Hartrott, Rittm. vom Ostpreuß. Ulan. Regt. (Nr. s) und Adjut. der 1. Ka. Brig, kommandirt zur Dienstl. als Adjut. bei dem Kriegs-Minister, unter Stellung à la suite des 1sten Garde⸗Ulan. Regts., zum Abjut. des Kriegsministers ernannt. v. Lü⸗ ding hausen⸗Wolff, Major und Platzmajor in Danzig, zur Dienst⸗ leistung bei der Ahth. für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗ ministerium kommandirt. v. Unwerth, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Brandenburg. Gren. Regt. (Nr. 12, unter Beförderung zum Major, in das 3. Rhein. Infanterle⸗Regiment (Nr. 27), Reinicke, Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom 8. Westfälischen Infaͤnterie⸗Regiment (Rr. 57. in das 27. Brandenburgische Grenadier-Regiment (Rr. 12) versetzt. Gr. zu Dohna, Sec. Lt. bom Ostpreuß. Ulan. Regt. (Rr, 83 als A 1. zur 1. Kav. Brig. kommandirt. Bathke, Hauptm. vom 3. Westf. Inf. Regt. (Nr. 16), zum Comp, Chef ernannt. Immelmann, Sec. Lt. vom 5. Pomm. Inf. Regt. (Nr. 42), zum Pr. Lt. befördert. Den 10. Oktober.

v. Op peln-Bronikowski, Hauptm. von der Garde⸗Art. Brig. zur Dienstl. bei dem Kriegsministerium, Abtheilung für die Artillerie⸗An⸗ gelegenheiten, kommandirt.

Den 11. Oktober.

Scherbening, Hauptm. von der Westfäl. Artill. Brig. (Nr. 7. unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der General⸗Insp. der Art. und unter gleichzeitiger Versetzung in die Ostpreuß. Artill. Brig. (Rr. I), zum überzähligen Major befördert,

Den 14. Oktober.

v. Strubberg,, Major aggr. dem 1. Rhein. Inf. Regt. (Nr. 25), unter Belassung in seinem Kommando als pers. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Regenten, als aggr. zur Adjutantur versetzt.

. Den 15. Oktober.

Gr. v. Kanitz, Hauptm. und Comp. Chef im 1. Garde⸗Regt. z F. und kommandirt zur Dienstl. bei Sr. Majestät dem Könige, zum Flügel⸗ Adjut. Sr. Majestät des Königs ernannt. Erbprinz v. Hoh enzollern⸗ Sigmaringen, Hauptm, Aa suite des 1. Garde-Regts. z. F. unter Ernennung zum Comp. Chef, in das 1. Garde⸗Regt. z. F. einrangirt, p. Rauch, Hauptm. dom 1. Garde⸗Negt. z. F. zum Lomp. Gbef ernannt.

M ilitair⸗ Aerzte. . Den 19. Oktobex.

Dr. Kloz, Oberstabs⸗ und Regts. Arzt des Magdeb. Hus. Regts. (Rr. 10), in gleicher Eigenschaft zum 3. Brandenb. Inf. Regt. (Nr. 5, Pr. Moritz, Oberstabs- und Regts.⸗-Arzt des 3. Brandenb. Inf. Regts. (Nr. 20), in gleicher Eigenschaft zum Magdeb. Hus. Regt. (Nr. 10) ver⸗ setzt. Dr. Hasse, Unterarzt des Garde⸗-Füs. Regts., Dr. Gaehde, Unter⸗ arzt des Garde⸗Kür. Regts,, Dr. Pante], Unterarzt des Kaiser Alexan⸗ der Garde⸗Gren. Regts. (Nr. I), Dr. sterberg, Unterarzt des Rhein. Jäger⸗Bats. (Nr. 8', Dr. G roßheim, Untexarzt des Rhein. Kür. Regts. Nr. I, Dr. Schroeter, Unterarzt des 8. Rheinischen Inf. Regts. (Rr. 70), Dr. Stiege, Unterarzt dess. Regts,, Dr. Wolff, Unterarzt des J. Rhein. Inf. Regts. (Nr. 66), Hr. Berg, Unterarzt des 6. Rhein. Inf. Negts. (Nr. Ho), Dr. Nöthe, Unterargt des 1 Brandenb. Ulanen⸗ Regts. (Kaiser von Rußland) (Nr. 3), Dr. Giere, Unterarzt des Schles. Füs. Regts. (Nr. Z8), zu Assistenz⸗Aerzten ernannt.

Rachstehenden im Reserve⸗Verhältniß befindlichen praktischen Aerzten: Dr. Bonte, des 2. Pomm. Landw. Regts, (Nr. ), Dr. Iltgen, des 4. Westfäl. Landw. Regts. (Nr. 171), Dr. Stuller, des Landw. Bats. Wohlau (Nr. 38), Dr. Wolff, dess. Bats., Dr. Tuchen, des 2. Mag⸗ deb. Landw. Negts. (Nr. A), Dr. Müttrich, des Landw. Bats. Bagr⸗ tenstein (Nr. 33, Dr. Berg, des 4. Westfäl. Landw. Regts. (Nr. 17), Dr. Meder, des 3. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 29), Dr. Köhler, des 2. Magdeb. Landw. Regts. (Nr. 27), Or- Haase, des 1. Oberschl. Ldw. Regts. (Nr. 22), Dr. stermann, des 3. Rhein. Landw. Regts. (Nr. 29), br. Böhmer, des 1. Rhein. Ldw. Regts. (Nr. 25), Dr. Ha melbeck, des J. Westfäl. Landw. Regts. (Nr. 13), Dr. Berger, des 3. Vrandenb. Ldw. Regts. (Rr. 20), Dr. Rothmann, des 2. Magdeb. Landw. Regts. (Nr. 27), Dr, Schmitz, des 2. Rhein. Ldw. Negts. (Nr. 28), Dr. Rühl⸗ mann, des 2. Thür. Ldw. Regts. (Nr. 32), Dr. Huyn, des 3. Rhein. Landw. Regts. (Rr. 29), Dr. Barschall, des 3. Brandenb. Low. Regts. Nr. 20. ger den freiwilligen im Reserve⸗Verhältniß befindlichen Aerzten: Pr. Rünch, des 6. Ostpreuß. Inf. Regts. (Rr. 45), Dr. Herzfeld, des 1. Pos. Inf. Regts. (Nr. o), Br. Dem low, des 3. Garde⸗Gren. Regts., Pr. Rothmann, des 3. Po), Inf. Regts. (Nr, 589), Dr. Blumenthal, bes 4. mm. Inf. Regts. (Nꝛy. 31), Hr. Moscaz des J. Brandenb. Inf. Regis. Rr. 6G), Dr. Goer ke, des 4. o. Yi Regts. (Nn. 59), der Char. als Assistenz⸗Arzt verliehen. Weickelt, berarzt der 4. Probin gal Invaliden⸗Lomp., mit Pens.. Altmann, Affistenzarzt des 2. Pos. Inf. Regts. (Rr. iM), mit ÄAussicht auf Eipilversorgung und Pension, Hei nz? Assistenzarzt des 6. Brandenburgischen Infanterie Regts (Nr. 52) mit Pension, Schwabbauer, Assistenzarzt im Landwehr⸗Verhältniß des 3. Rlederschles. Landw. Negts,. (Ny, 10), Dr. Laue, Affistenz⸗ Amt umn Reserve- Verhältniß des 2. Thür. Landw. Regts. (RNr. 33), der Ab⸗

schied bewilligt. Den 15. Oktober. .

Pr. Cammerer, Ober⸗Arzt vom mediz chirurg. Friedrich Wilhelms⸗ Institut, der Char. als Stabs⸗Ärzt verliehen. . Rach wei sung der beim militairärztlichen Per sonal während des Monats September d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar:

J. Durch Erlaß des Herrn KWriegs⸗Ministers Excellenz. Den 29. August.

Dr. Bieberstein, Assistenzarzt des 1. Kaiser von Rußland (Nr. 3) von dem Komman Bats. Arzt-Steile beim Füs. Bat. 8. Brandenb, 2 zum Zweck seiner Entlassung aus dem aftiben Dienste unter dem geseßz