1970
Um 6 Uhr erschien der Prinz⸗Regent auf dem Perron und ( hielt sich mit den dort Anwesenden. So eben 66 Uhr . .
die Einwirkung des Lichts stattzufinden habe. Erfahrung, daß die Protube— totalen Verfinsterung,
stimmung, wie lange Völlig neu war in diesem Jahre die ranzen sowohl kurz vor dem Anfange der
als auch einige Minuten nach dem Ende derselben sichtbar gewesen
sind, woran sich eine jetzt allerdings nur noch schwache Hoffnung knüpfen läßt, auch außer der so seltenen Gelegenheit der totalen Sonnenfinsternisse über ihre Natur künftig aufgeklärt werden zu können.
Hierauf las Herr Riedel die Ergebnisse fortgesetzter archiva⸗ lischer Forschung über die Kurfürstin Elisabeth von Brandenburg, die Gemahlin Joachim's 1. und deren Verhältniß zu der kirchlichen Reformation in den brandenburgischen Landen. Es ergiebt sich dacaus, daß die eifrige und standhafte Parteinahme dieser Fürstin für Luther und dessen Lehre, derentwegen sie im Jahre 1528 zur Flucht nach Sachsen genöthigt war, wo sie bis zum Jahre 1245 blieb, auf die Beschleunigung des Entwickelungsganges der Re— formation in der Mark Brandenburg einen denkwürdigen Einfluß geübt hat. Obgleich sie an der Spandauer Abendmahlsfeier vom Jahre 15539 nicht persönlich theilgenommen hat, blieb sie doch, im deständigen Verkehr mit ihren Söhnen, in der Ferne die mächtigste Bundesgenossin der in der Mark Brandenburg auf offenes Be— fenntniß der freieren Religionsansicht hinarbeitenden Partei, und betrachtete sie es als ihren Beruf, auch noch nach dem Tode ihres Gemahls, die Sehnsucht der Söhne nach ihrer Rückkehr, zu Zu— geständnissen für die Sache der Reformation auszubeuten.
Bei der beute fortgesetzten Ziebung der 4ten stönigl. Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von auf Rr. 925539. 1 Gewinn von 5000 Thlrn. z Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf 38, 485.
106 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. i639. 39 12, 5070, 6377. 8231. 11967. 15,181. 19.555. 20289. 20,79. 23,824. 25,830. 26681. 29,514. 37, s6zd. 453,891. 44.5 9. 45,833. 47.370. 48,791. 56 1727. 55. 0tz8. 53, S6tz. Stz, 315. 58.180. 627.7537. 65,655. 66, 178. 69 09. 70073. 70,315. 72.540. 75, 936. 78,727. 78,978. 79, 0653. 86,8 6. 90, 160. 90,429 und 94 812.
2. . zu 309 Thltz auf Nr. 519. 1682. 5370. 69886. 2. z. 90894. 10, co. 10072 11396. 15,586. 15 3 16.91 , . 777653. 28857. 29,508. 31,012. 34 079. 36.834. 38, 483. 4,150. 1.286. 47,3361. 49.792. 504066. 51,114. 51, 129. 52, 174. 53 744. 53.783. 54,573. 57530. 57 531. 390 674. 1,389. 62, 115. 67, 551. 568 316. 72, 888. 73 028. 73,4533. 78,389. So, 439. St, 218. 8f, 243.
S6, 039. 86,328. 87 6579. 92719 und 94.551.
68 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 56tz. 1205. 2421. 585 6303. 11,108. 13,926. 15,533. 18,249. 18,190. 20,9359. 21,16 22, 155. 3,398. 25,889. 26,902. 29.379. 29, 828. 30, 156. 31.23 51,659. 33,5 10. 37 168. 39,379. 39, 7I53. 49, 356. 45,267. 47,027. 18.289. 51,2 15. 53,920. 54,718. 54. 668. 55,276. 56,083. 5656, 214. , dss. Bi, 5sz. gz, 18. Se H.9. S6 Gz. Hö. 13. S7, Fiä. 7,278. 69. 043. 71,0632. 7.225. 74,8366. T5, 490. 75,67. 77, 007. 7735604. 77.875. 78,309. 78,739. 8i, 0658. 81.97. 87971. 87,208. S8. 1853. 88 539. 89 00 S9 893. 92,571. 93, 014. 91, 110 und g4st7.
Berlin, den 22. Ottober 1860.
Königliche General-Lotterie-Direetion.
Klasse 122ster 20,600 Thlrn. anf Nr. 763. Nr. 5660. 9268 und
9 2
8 l 2
9 . .
Angekommen: Der Erb⸗Marschall im Fürstenthum Minden, Freiherr don der Recke-Stockhausen, von Obernfelde.
Abgreist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Gene⸗ ral⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Willisen, nach Hannover.
Nichtamtlich es.
Preußen. Breslau, 20. Oftober. Se Königliche Hohei der Prinz⸗Regent sind um 5 Uhr 10 Harn nel i , . Reise, nach Warschau hierselbst eingetroffen und wurden von der jubelnden Menge begrüßt. Se. Königliche Hoheit wurden von der gesammten Generglität, von den Spitzen der ECivil⸗ behörden, von dem Färstbischof und dem General-Super⸗ intendenten empsangen. Die Vorstellungen fanden im Königlichen Wartezimmer statt, wo Se. Königliche Hoheit den Thee einnahmen.
—
dem Hurrahrufe der zahlreich versammelten Menge die Abfahrt
nach Warschau.
Baden. Karlsruhe, 19. Oktober. Se. Königliche Hohä der Großherzog ist gestern Nachmittag von Coblenz hier 2 eingetroffen, während 4 und der Erbgroßherzog am nächsten Montag, den 22. dort hierher zurückkehren werden. Karlsr. Zig)
Besterreich. Wien, 21. Oktober. Zeitung“ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Erlasse:
Kaiserliches Manifest. An Meine Völker!
Als Ich den Thron Meiner Ahnen bestieg, war die Monarchie
gewaltsamen Erschütterungen preisgegeben.
Nach einem Meinen landesväͤterlichen Gefühlen tief schmer lichen Kampfe trat in Meinen Ländern, wie fast überall in den ö Gebieten des europäischen Festlandes, vor
Allem das Bedurfniß einer strengeren Konzentrirung der Regierungẽ⸗ .
waltsam erschütterten
gewalt ein. Das öffentliche Wohl und die Sicherheit der Mehr- zahl der ruhigen Bewohner der Monarchie erheischten dieselbe, —
die aufgeregten Leidenschaf
vor Kurzem feindlich kämpfenden Elemente unmöglich. Ich habe von den Wünschen und Bedurfissen der verschie⸗ denen Länder der Monarchie Kenntniß nehmen wollen und dem— —⸗ zufolge mittelst Meines Patentes vom 5. März l. J. Meinen derstaͤrkten Reichsrath gegründet und einberufen. ö In Erwägung der Mir von demselben überreichten Vorlagen habe Ich Mich bewogen gefunden, in Betreff der staats rechtlichen Gestaltung der Monarchie, der Rechte und der Stellung der ein—= zelnen Königreiche und Länder ebensowohl, wie der erneuten Siche— rung, Feststellung und Vertretung des staatsrechtlichen Verbandes der Gesammt-Monarchie am heutigen Tage ein Diplom zu erlassen und zu verkünden. Ich erfülle Meine Regentenpflicht, indem Ich in dieser Weise
nufge ften und die schmerzlichen Erinnerungen der jüngsten Vergangenheit machten eine freie Bewegung der noh
die Erinnerungen, Rechtsanschauungen und Rechtsansprüche Meiner Länder und Völker mit den thatsächlichen Bedüůrfnissen Meint Monarchie ausgleichend verbinde und die gedeihliche Entwickung und Kräftigung der von Mir gegebenen oder wieder erweckten J stitulionen mit voller Beruhigung der gereiften Einsicht und den patriotischen Eifer Meiner Völker anvertraue. Ich erhoffe ihr segene— reiches Erblühen von dem Schutze und der Gnade des Allmaͤch⸗ tigen, in dessen Hand die Geschicke der Fürsten und Volker ruhen, und der dem tiefen und gewissenhaften Ernste Meiner landesväͤte⸗ lichen Sorgfalt seinen Segen nicht versagen wird.
Wien, am 20. Oktober 1869.
Franz Joseph m. p.
Kaiserliches Diplom zur Regelung der inneren staatsrechtlichen Verhältnisse der Monarchie. Wir Franz Josephl. von Gottes Gnaden Kaiser von Oestet— reich, önig von Ungarn und Böhmen, König der Lombardie und Ve— nedigs, von Galizien, Lodomerien und Illyrien, Erzherzog bon Oesterreich 2c. ꝛc. thun hiermit Jedermann zu wissen: ;
Rachdem Unsere Vorrahren glorreichen Andenkens in weiset Sorgfalt in Unserem durchlauchtigsten Hause eine bestimmte Form der Erbfolge aufzurichteu bestrebt waren, hat die von weiland Seiner K. K. Apostolischen Majestät Kaiser Karl dem VI. an 19. April 1713 endgiltig und unabänderlich fengesetzte Successiont⸗ Ordnung in dem unter dem Namen der pragmasschen Sanction bekannten, von den gesetzlichen Ständen Unserer verschiedenen Königreiche und Länder angenommenen in Kraft bestehenden Staats Grund- und Hausgesetze, ihren Abschluß gefunden.
Auf der unerschütterlichen rechtlichen Grundlage einer bestimm⸗ ten Erbfolge-Ordnung und der mit den Gerechtfamen und Frel— heiten der obbenannten Königreiche und Länder in Einklang g, brachten Untheilbarkeit und Unzertrennlichkeit ihrer verschiedene⸗ Bestandtheile, hat die in Folge von Staats⸗ und völkerrechtlich Verträgen seither erweitert? und erstarkte öͤsterreichische Monarch die auf dieselbe eindringenden Gefahren und Angriffe, gestützt und getragen von der Treue, Hingebung und Tapfertelt ihrer Völker siegreich bewältigt.
Im Interesse Unseres Hauses und Unserer Unterthanen ist 3 Unsere Regentenpflicht, die Machtstenung der österreichi chen Mo . narchie zu wahren und ihrer Sicherheit die Kürgschaften klar ud unzweideutig feststehender Rechtszustände und eintraͤchtigen Zusan, menwirkens zu verleihen. Nur solche Institutionen und Rechts zustände, welche dem geschichtlichen Rechlßbewußtsein, der bestehn, den Verschiedenheit Unserer Köni, reiche und Lander und den An forderungen ihres untheilbaren und unzertxrennkichen kräftigen Ver. bandes gleichmäßig entiprechen, können diese Bürgschaften in vollen Maße gewähren. . ]
In Berücksichtigung, daß die Elemente gemeinsamer organ. scher Einrichtungen und einträchtigen Zusammenwirkens durch die Gleichheit Unserer Unterthanen vor dem Gesetze, die Allen ber ] bürgte freie Religionsübung, die von Stand und Geburt unab⸗
Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzog d. M., von
Die heutige „Wiener
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zaaiae Aemterfähigkeit und die Allen obliegende gemeinsame und 1 an . Steuerpflichtig keit durch die Beleittgung der Frohnen und die Aufhebung der Zwischenzoll⸗Linie . Unserer Monarchie ich erweitert und, gekräftigt haben; . Erwägung ferner, daß bei der Konzentrirung der Staats gewalt in allen vVan⸗ bern des europäischen Festlandes die gemeinsame Behandlung der öchsten Staat saufgaben für die Sicherheit Unserer Monarchie und bie Wohlfahrt ihrer einzelnen Länder eine unabw eis iche Nothwen⸗ digkeit geworden ist, — haben Wir, zur Aus gleichung . fruͤher zwischen Unseren Königreichen und Ländern bestandenen Verschieden⸗ heiten und behufs einer zweckmäßig geregelten Theilnahme Unserer Unterthanen an der Geseßzgebung und Verwaltung. aul Grundlage der pragmatischen Sanetion und Kraft Unserer Machtvolllommen⸗ eit Naächstehendes als ein beständiges und unwiderrufliches Staats grundgesetz zu Unserer eigenen so, auch zur Richtschnur Unserer ge⸗ setzlichen Rachkommen in der Regierung zu beschließen und zu ver— nen befunden: ö. eh Recht, Gesetze zu geben, abzuändern und aufzuheben, wird von Uns und Unseien Nachfolgern nur unter Mitwirkung der gesetzlich versammelten Landtage, beziehungsweise des Reichs⸗ rathes, ausgeübt werden, zu welchem die Landtage die von Uns festgesetzte Zahl Mitglieder zu entsenden haben. 1. Es sollen alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche sich Pflichten und Interessen beziehen, die allen Unseren und Ländern gemeinschaftlich sind, namentlich die Ge⸗ über das Münz⸗, Geld— und Kreditwesen, über die ferner über die Grundsätze des Zettel— Fankwesens; die Gesepgebung in Betreff der Grundsätze Er Hot. Telegraphen⸗ und Eisenbahnwesens; über die Art und Weise und die Srdnung der Militairpflichtigkeit in Zukunft in und mit dem Reichsrathe verhandelt und unter feiner, Mitwirkung verfassungs⸗ maͤßig erledigt werden, so wie die Einführung neuer Steuern und Auflagen, dann die Erhöhung der bestehen den Steuern und Gebührensätze, insbesondere die Erhöhung des Salzpreises und die Aufnahme neuer Anlehen, gemäß Unferer Enischließung vom 17. Juli 1860; desgleichen die Konvertirung bestehender Staats⸗ schulden und die Veräußerung, Umwandlung oder Belastung des unbeweglichen Staatseigenthums,
auf Rechte, Königreichen setzt bung u ͤ Zölle und Handelssachen;
nur mit Zustimmung des Reichs⸗ rathes angeordnet werden ö endlich die Prüfung und Feststel⸗ lung der Voranschläge der Staats ⸗ Auslagen für das zu künftige Jahr, so wie die Prüfung der Staats rechnungs⸗Abschlüsse und der Refultate der jährlichen . unter Mitwirlung des deichsrathes zu erfolgen hat.
. 111. ,,, Gegenstände der Gesetzgebung, welche in den vorhergehenden Punkten nicht enthalten find, werden n . mit den betreffenden Landtagen und zwar in den zur ungarischen . gehörigen Königreichen und Lindern im. Sinns ihren , Ber⸗ faffungen, in Unseren übrigen Königreichen und Landern aber im Sinne und in Gemäßheit ihrer Landesordnungen verfassungsmäßig erledigt werden.
Nachdem jedoch mit Ausnahme der er. tone auch in Betreff solcher Gegenstände der Gesetzgebung welche nicht der ausschließlichen Kompetenz des gesammten. Reichs ratbes zukommen, seit einer langen Reihe von Jahren fur Unsere übrigen Länder eine gemeinsame Behandlung und Entsche dung stattgefunden hat, behalten Wir Uns vor, auch solche Hegenstaͤnde mit verfassungsmäßiger Mitwirkung des Reichsrathes unter Zu⸗ ziehung der Reichsräthe dieser Länder behandeln zu lassen. .
Eine gemeinsame Behandlung kann auch stattn den, wenn eine solche in Betreff der der Kompetenz des Reich srathes nicht vorbe⸗ haltenen Gegenstände von dem betreffenden Landtage gewünscht und beantragt werden sollte. .
. ö all, Diplom soll sofort in den Landes; Archiven Unserer Königreiche und Länder aufbewahrt, keiner Zeit in die Landesgeseße im authen tischen Texte und in den Landes⸗ sprachen eingetragen werden, Unsere Rachfolger haben dasselbe Diplom sogleich bei Ihrer Thronbesteigung in gleicher Weise mit ihrer Kaiserlichen Unterschrift versehen, an die einzelnen Königreiche und Länder auszufertigen, wo dasselbe in die Landesgesetze einzu— tragen ist. . ;
; ef nd dessen haben Wir Unsere Unterschrist beigesetzt, Unser Kaiserliches Insiegel beidrücken lassen und die Aufbewahrung die ses Diploms in unserem Haus, Hof— und Staat z⸗Archive anbefohlen.
Gegeben in Unsexer Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, am 20sten Oktober im Eintausend achthundert sechzigsten, Unserer Regierung im zwölften Jahre.
Länder der ungarischen
Jo seph m. P. Auf Allerhöchste Anordnung: Freiherr von Ransonnet m. P.
Franz
Graf Rechberg m. P.
Ferner enthält die „Wiener Ztg.“ eine Reihe von Kaiserlichen Handschreiben, sämmtlich vom J. Oktober C. datirt, denen wir folgende entnehmen:
„Lieber Graf Rechberg— Im Nachhange lichten Diploms zur Regelung er staatsrechtlichen
Meines heute veroöͤffent⸗ Verhältnisse der Mon⸗
archie, habe Ich die Zahl der von den Landtagen zu entsendenden Reichs räthe auf hundert zu erhöhen befunden.
Die Vertheilung derselben auf die einzelnen Länder hat im Verhält⸗ . der Ausdehnung, Bevölkerung und Besteuerung derselben zu ge⸗ schehen. ;
Die hierauf bezüglichen Bestimmungen, gen und Modificationen, welche in den früheren, den Reichsrath betreffen den Patenten und Erlässen durch Meine seitber veröffentlichten Ent⸗ schließungen eingetreten find, sind in einem organischen Reichs raths⸗Sta⸗ tute usammenzufassen und Meiner Genehmigung zu unterbreiten.“
zieber Herr Vetter Erzherzog Wilhelm. Indem Ich beschlossen habe, das bisherige Armee- Oberkommando in ein Kriegs-Ministerium umzuwandeln und mit der Leitung desselben den Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Degenfeld⸗Schomburg provisorisch zu betrguen, ernenne Ich Euer Liebden unter Bezeigung Meiner vollen Zufriedenheit mit Ihrer stets be⸗ thatigten unermüdet eifrigen Dienstleistung zum Feld⸗ Artillerie Direktor bei der Armee im Lombardisch-Venetianischen Königreiche.
Lieber Feldzeugmeister Ritter v. Benedek. Ich finde Sie von der Leitung der politischen Verwaltung und des Landes⸗-General-Kommando in Meinem Königreiche Ungarn unter Bezeigung Meiner vollen Zufrieden⸗ heit zu entheben und mit Belassung in Ihrer bisherigen Eigenschaft als General-Quartiermeister und Ehef des General Quartiermeisterstabes, mit dem Armee und Landes- General-Kommando in Meinem lombardisch⸗ venetianischen Königreiche, in Kärnthen, Krain, Tirol und im Küstenlande zu betrauen.“
Lieber Graf Rechberg. J erlassenen Entschließungen über die definitive Meiner Monarchie, finde Ich Mich bewogen, die Ministerien des Innern, der Justiz und des Kultüs als allgemeine Centralbehörden aufzuheben, indem Ich gleichzeitig Meine Königlich Ungarische Hofkanzlei und Meine Siebenbürgische Hofkanzlei wieder herstelle und die oberste Leitung der administratip⸗politischen Angelegenheiten der anderen Länder der Monarchie einem Ministerium zuweise, welwes den Namen „Staatsministerium“ und dessen Chef den Titel „Staatsminister“ zu führen hat.
Mein Ungarischer Hofkanzler ist Mitglied des Ministerrathes.
Die administrativen Angelegenheiten des Ministeriums für Kultus und Unterricht werden dem Staatsministerium und den betreffenden Kanz⸗ leien zugewiesen. Doch soll gleichzeitig ein Rath des öffentlichen Unter⸗ richts gebildet werden, welcher die wissenschaftlichen und didaktischen Auf⸗ gaben zu verhandeln und zu vertreten haben und Meinem Ministerrathe ebenso wie allen administrativen Behörden in dieser Bezithung als Bei⸗ rath zu dienen haben wird.
Hinsichtlich der Justiz⸗Angelegenheiten d Königreiche Ungarn bin Ich entschlossen, die Königliche Kurie unter Vorsitz des Jadex Curiae in Pesth wieder einzusetzen, für Meine übrigen Länder aber, unter thunlichster Beschränkung der Appellation auf zwei Instanzen, einen Cassationshof in Wien zu bestellen, dessen Präsident im Minister⸗ rathe die Interessen und den 'Standpunkt der Justiz zu vertreten haben wirb. Die Vertretung der ungarischen Justiz Angelegenheiten hat im Mmnisterrathe auf Grundlage der Anträge des Juden Curiae, durch Mei⸗ nen Ungarischen Hofkanzler zu geschehen. ;
Die Vertretung der volkswirthschaftlichen und Handelsangelegenheiten der Monarchie wird in Meinem Ministerratbe durch einen Handelsminister statifinden. Ueber den Wirkungskreis desselben, der kein eigentlich admi⸗ nistrativer zu sein hat, behalte Ich Mir Meine Entschließungen vor.
Bis zur definitiven Durchführung der neuen Organisation haben die Geschäfte in gewohnter Weise fortgeführt zu werden.
Lieber Graf Gokuchowski. Aus Anlaß der Umgestaltung, welche in der Einrichtung des Ministeriums des Innern gemäß Meines heute erlassenen Handschreibens einzutreten hat, ernenne Ich Sie zu Meinem Staatsminister.
Lieber Freiherr v. Mees ry. Indem Thierry auf seinen Wunsch feines Postens in Ich Sie zu Meinem Minister der Polizei. ö
Lieber Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Degenfeld. Ich finde Sie von dem, zu Meiner vollen Zufriedenheit geführten Kommando der Armee in Meinem Lombardisch⸗Venetianischen Königreiche zu entheben, und er⸗ nenne Sie provisorisch zu Meinem Kriegs⸗Minister.
Lieber Freiherr von Vay. Ich ernenne Sie zu
en Hofkanzler. ö 3 'r rr Personal-Veränderungen sind: Der Kultus⸗Minister Graf von Thun und der Justiz⸗Minister Graf von Radas dy scheiden aus dem Ministerium. Graf Szeesen ist zum Minister ehne Portefeuille, Sections-Chef Lasser zum. Minister und interi⸗ mistischen Leiter des Ju stiz⸗Ministeriumz, Reichsrath Szöghen yi zum zweiten Hofkanzler und General Graf Mens dorf zum Kom⸗ mandirenden in der serbischen Woiwodschaft ernannt worden.
Lieber Graf Gotuchowski. Nachdem Ich durch Meine Entschlie⸗ ßungen vom heutigen Tage die Grundsätze ausgesprochen habe, nach wel⸗ chen von nun an durch die Landtage und den Reichsrath alle Länder Meiner Monarchie an den Angelegenheiten der Gesetzgebung mitzuwirken haben, beauftrage Ich Sie, PViir unverweilt die Entwürfe für die, auf dieser Grundlage zu erlassenden Landesordnungen und Statute zu unter⸗
reiten. . Sie haben dabei zur unabänderlichen Richtschnur zu nebmzn, daß in den Landtagen alle Stände und Interessen jedes einzelnen Landes 6 . gemessenem Verhältnisse vertreten werden, damit auf diele Weise die . und Freiheiten der getreuen Stände Meiner Länder, nach den nn niffen und Bedürfnissen der Gegenwart entwickelt, weiter unn mn Interessen der Gesammt⸗Monarchie in Einklang gebracht er e. Van desondere haben die Landesordnungen und Statute den betreffenden . * keln das Recht zu sichern, bei der Ausübung der gesetzgebenden . in Betreff jener Gegenstände mitzuwirken, welche zur Konipetenz 1 Landtage gehbren; ferner das Recht, sich in allen, die Bedürfnisse un
ebenso wie alle Veränderun⸗
Im Zusammenhange mit Meinen heute staatsrechtliche Gestaltung
und Rechtssprechung in Meinem
Ich den Freiherrn von Gnaden enthebe, ernenne
Meinem ungari⸗