1860 / 252 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Englischerseits findet die Beförderung der Korrespondenz nach Brasilien nur mittelst der von Southampton nach Rio Janeiro abgebenden Dampfschiffe statt.

Auf dieser Route unterliegen die Briefe hinwärts dem Fran⸗ lirungszwange bis zum brasilianischen Landungshafen und herwärts bis zum brasilianischen Abgangsbafen. Von den diesseitigen Kor⸗ respondenten ist demnach für jeden einfachen, bis 1 Loth schweren Brief nach und aus Brafilien bei der Beförderung über England, der Betrag von 17 Sgr. zu zahlen. Außerdem haben die Korre⸗ spondenten in Brasilien noch das brasilianische interne Porto mit 240 Reis oder 53 Sgr. für den einfachen Brief zu entrichten.

Da hiernach das Porto für die Korrespondenz nach und aus Brasilien bei deren Beförderung durch Vermittelung der englischen Postverwaltung sich ungleich höher stellt, als bei der Beförderung auf dem Wege durch Frankreich und auf letztexem Wege die Briefe ach Umständen auch ibre Bestimmung schneller erreichen können, so haben die Postanstalten Anweisung erhalten, vom 1sten k. M. ab alle Briefe nach Brasilien den franzoͤsischen Posten zuzuführen ind nur dann den englischen Posten zu Üüberliefern, wenn die di— rekte Speditien über England durch eigenbaͤndigen Vermerk des Absenders auf der Adresse des Briefes ausdrücklich verlangt wor—

sich als Fortsetzung der englischen Dampfschiffs Zoutbampton und Rio-Janeiro von letzterem Hafen fschiffs Verbindung nach Montevides und Buenos auch im genauen Anschlusse an die

Bordeaux und Rio⸗-Janeiro coursi—

iffe eine Dampfschiffs-Verdindung uenos Ayres über Montevideo ein— Es können demnach Briefe nach Uruguay und Republik auch mit Vortheil auf dem Wege über Das wvreußische und das fremde Porto

selben Sätzen zu erheben, welche auf de Korrespondenz nach Brasilien terliegen bin- wie herwärts dem

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1 2 I . * französsischen Eisenbal ö 7 ĩi—

u machen,

Berfügung vom 19. Oktober 1860 die Tazirtung der Briefe nach Uruguay und der Argentinischen Republik via Frankreich betreffend.

Einer Benachrichtigung der französischen Post-Verwaltung zu⸗ folge, sind in dem fremden Porto, welches, nach Inhalt der Gene— ral-Verfügung vom 15. September d. J. (P. A. Bl. Nr. 28 pro 1860), für Briefe nach Uruguay und der Argentinischen Republik mit 7 Sgr. für den einfachen Brief bis Loth vorausbezahlt werden muß, die Beförderungs-Gebühren von Rio⸗Janeiro bis Montevideo resp. bis Buenos-Ayres einbegriffen. Für Briefe welche nach anderen, als den letztgenannten Orten in Uruguay und der Argentinischen Republik gerichtet sind, ist das Porto von Montevideo resp. von Buenes-Ayres bis zum Bestimmungsorte vom Empfänger zu entrichten. ;

Berlin, den 19. Oktober 1860.

General-Post⸗Amt. Schmückert.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Augelegenheiten.

Bekanntmachung.

1 Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde-Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,

Sammlung der Gyps-AUbgüsse, bistorische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. w. Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, Sammlung der nordischen Alterthümer, Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude

sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montag, den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gelleideten ist an diesen Tagen währen der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch de Saupt-Eingang des vorderen Museums von der große Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung

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älterer Personen zugelassen.

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3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein— heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien end einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt azu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung er Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange elegte Buch geflattet. Der Eingang findet an diesen Tagen die Thür des neuen Musenms unter dem Uebergangs—

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4 Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Kunstdrucke im neuen Museen-Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. Un den übrigen Tagen, also am Mon⸗ tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch diefer Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei⸗ mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ nutzen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch ichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster-⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛ6, ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. April 1860.

Der General-Direktor der Königlichen Museen. v. Olfers.

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Finanz⸗ Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 122ster stönigl. Klassen⸗ Lotterie fiel der 2 te Hauptgewinn von 100,000 Thlr. auf Rr. 27 505. 2 Gewinne zu 5000 Thlr. fielen auf Rr. 6219 und 76.z26v. 1 Gewinn von 2000 Thlr. fiel auf Nr. Ha 6d. K

I Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 3031. 5530. 6559. 10,163. 14,4253. 15,579. 15 911. 24,745. 29,165. 30, 412. 31, 806. 3.855. 35918. 34594. 35.13. Id, 6 zö. 873. 41.244. A2, 68. 50 8i6. 51, 826. 54, 132. 54,552. 55, 106. 56, 177. 63, 718. 66,751. age. 78. 173. 78275. 79g. 696. Si. 526. Zö, 09 und l; ä;

u zs Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 6059. 7170. 7374. „9b Soht. 11,298. 16321. 1337233, fz she 16, ; 195619. 3 Ja9. 1,5 15. 38 354. 39, 174. 36,77. 36333. Ih. 59. 41,693. ws, fs zr, 17 äs. azrisz. in. säi. 4h. äs. 49 h 50 204. 51.388. 52.557. 52,765. 54,499. 54.323. 54,955. ZH, 499. „gr. 6liööß5, GCi,5ß h. ö, sch z. Si sz3. StM88. t 13. G7 z. 38. 75257. 76,362. 76, 543. 77741. 78, 814. 79, 683. 80, 430.

5. 86 300. 92,594 und 93 307.

59g Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 1099. 1617. 2296. 3705. 582. 5048. 6563. 10,255. 19,588. 11443. 11.485. 13,248. 15,482. 17 IG. 17177. 19412. 23. 729. 2 28, 802. 28, 845. 39,351. 34,100. 33.556. 3

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Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref⸗ fend die Ersatz leistung für die präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 185656 Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats-Anzeiger Rr. 100 S. 789).

Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 105 S. 817.) Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 (Staats-Anzeiger Nr. 10 S. 66.) Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats Anzeiger Nr. 30 S. 213.)

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Janugr 1858 und 26. Januar d. J. sind die—⸗ jenigen Personen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den

1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen

eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden.

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Rr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen. .

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1855 oder Darlehns Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der Rontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 1. Dezember 1859. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Natan., Gamet. Guenther.

Infanterie und

Abgereist: 2ten Armee-Corps, von Wussow,

kommandirende General nach Stettin.

SIrbnun ö Föittes' der Gewalt aufrecht zu er Ordnung durch Mittel der Gewalt aufrecht zu

Nichtamtliches.

Hannover, 22. Oktober. Se. Hoheit der Herzog von Nassau ist heute Morgen hier eingetroffen und hat heute Nach⸗ mittag die Reise nach Hamburg fortgesetzt. (N. H. Ztg.)

Sachsen. Weimar, 20. Oktober. Das neueste Regie⸗ rungsblatt publizirt eine höchste Verordnung, inhalts deren aus⸗ ländische Versicherungs⸗-Anstalten aller Art, welche ihren Geschäfts⸗ betrieb auch über das Großherzogthum erstrecken wollen, innerhalb desselben eine Haupt-Agentur zu errichten haben, deren Sitz zugleich den Gerichtsstand der Anstalt, begründet. Bereits zugelassene Ver⸗ sicherun 3s⸗Anstalten haben, dieser Anordnung spätestens bis zum Schlusse dieses Jahres bei Verlust des Befugnisses zum ferneren Geschaͤftsbetriebe im Großherzogthum zu genügen.

Hessen. Kassel, 22. Oktober. Die Zusammenberufung des Landtags ist, wie mit Bestimmtheit gemeldet werden fann, auf die Mitte nächsten Monats festgesetzt. Das deshalbige Aus— schreiben des Ministers des Junern wird in Kurzem im Gesetzblatt erscheinen. Der wahrscheinliche Tag des Zusammentritts der Stände ist der 15. November. (Fr. P. Ztg.)

Luxemburg, 19. Oktober. 30. Oktober zusammenberufen.

Baden. Karlsruhe, 22. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten die Großberzogin und der Erbgroßherzog sind heüte Mittag 12 Uhr in Mannheim angekommen, woselbst die höchsten Herrschaften sich drei Stunden aufhielten. Heute Abend um sechs Uhr sind Ihre Königlichen Hoheiten in erwünschtem Wohlsein hier eingetroffen.

Der landständische Ausschuß hat am vorigen Freitag seine Sitzungen geschlossen. Am darauf folgenden Tage wurde demselben, so wie sämmtlichen hier wohnenden Mitgliedern beider Kammern die Ehre zu Theil, nebst den Mitgliedern des Staats— Ministeriums von dem Prinzen Wilhelm, dem Präsidenten der Ersten Kammer und des landständischen Ausschusses, zur Tafel ge⸗ zogen zu werden. (Karlsr. 3)

Oesterreich. Wien, 21. Oktober. Bei der Abreise des⸗ taisers ranz Joseph xichtete der erste Vice-⸗Präsident des Ge— meinderathes, Dr. Zelinka, an Allerhöchstdenselben folgende An sprache: ;

„Gestatten Ew. Majestät den Vertretern Allerhöchstihrer getreuen Stad! Wien im Ramen ihrer sämmtlichen Bewohner aus Anlaß der heu⸗ tigen glückverheißenden Ereignisse die Gefüble der unbegrenzten Dankbar⸗ kelt und Liebe zu erneuern, von welchen sie jederzeit Beweise für Aller⸗ höchstihre Person und das Kaiserhaus an den Tag gelegt haben. Möge der Schutz des Allmächtigen Ew. Majestät auf der beborstehenden Reise begleiten und Allerhöchstdieselben von einem glücklichen Erfolge befriedigt bald in unsere Mitte zurückführen.“ din .

Se. Majestät erwiederte auf diese Ansprache Folgendes:

„Ich hoffe, daß wir einer glücklichen Zukunft entgegengehen, und bin sehr erfreut über die lebhaften Kundgebungen der Theilnahme, welche die Bevölkerung Meiner Residenz bei dem heutigen Anlasse an den Tag ge⸗ legt hat.“

Pesth, 21. Oktober. Heute ist hier nachfolgende Proclama— tion erschienen:

Die Kammer wird auf den

An die Bewohner Ungarns!

Im Begriffe, meine Aufgabe zu beschließen und von der mir Aller— gnädigst übertragenen provisorischen Leitung der Verwaltung dieses Lan—⸗ des zurückzutreten, schätze ich mich glücklich, daß es mir, bevor ich noch mein Vaterland verlasse, gegönnt ist, die väterlichen Absichten Sr. k. k. apostolischen Majestät unsers allergnädigsten Herrn meinen Landsleuten zu verkünden. .

; Ich mache hiermit die allerhöchsten Entschließungen bekannt.

Die Wünsche des Landes sind erfüllt. Se. k. 6. apostolische Majestät haben die Wiederherstellung der gesetzlichen verfassungsmäßigen Einrich⸗ tungen anzubefehlen geruht. Es ist meine feste Ueberzeugung, daß dieser väterliche hochherzige Akt unsers allergnädigsten Herrn allenthalben dankbare Anerkennung finden werde, und mein steter Glaube: und Anhänglichkeit an die Allerhöchste Dynastie und den schichtlichen Charakter dieser tapfern Nation begründet sei, in der Zukunft bewähren werde, erlangt nun gewiß dolle Ich werde nur so lange noch an der Spitze der Leitung d . dleiben, bis die gesetzlichen leitenden Behörden ihre Wirksamteit de Ich war stolz darauf, daß meine Landsleute mir die Aufrechthaltung Srdnung leicht gemacht haben. Möge es mir gegönnt ein, indem ich dor meinem lieben Vaterlande scheide, die angenehme Rückerinnerung mitzun men, daß ich mich auch in jener Behauptung nicht getan cht Nation zugleich ordnungsliebend. Diese Eigenschaft ist mir bekannt, und auf diese ist mein Vertrauen gestüßzt.! wird der Welt den Beweis liefern, daß, indem sein verfasfungsn Zustand wiederkehrt, die Ordnung aufrecht bleibt. Ich werde mir theuerste Anerkennung meiner redlichen Absichten erblicken,

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