* an m e nr hl., und außerdem vier anderer tom Tage der landesherrlichen Bestätigung des Statuts, besetzt ö . eter, . unctionen inzwischen durch zwei sei . besetzt und de . 6 66 a. Die Beschlüsse, so wie alle statutengemäß vom Verwaltungsrathe 6 ü Cür die zwei seiner Mitglieder resp. St en zin 5 . m. e gent. Für bie Zeit ber Thätigkeit öt 9 Stellvertreter Beamten⸗Verhältnisse. Von der Auflösung und Liquidation. vorzunehmenden Wahlen, erfolgen nach absoluter Stimmenmehrheit der der als Direktoren ruht deren alen r ne nn, in = . . uren , w d, . ain n, 1 . g der ese 49 an, U 81. e K . ö Auflösi ;
ankbesenden Mitglieder, die Wahlen mittelst Stimmzettel. Im F ᷣ . e e . . Falle der raths, und wird von letzterem eine P tungs. Stimmengleichhelt entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, resp. die seines ter an deren Stelle . k kö der Stelle n . pon Beamten, und namentlich die dabei einzuhaltende Kündigungsfrist, ist Wenn don dem Actienkapitale der Gesellschaft ein Drittheil seines e Function eines Stelle. aus deren Dienstvertrage zu beurtheilen. Die Anstellung und Entlassung Nominalwerthes verloren gegangen sein sollte unb eine Ergänzung dessel—= Jahresgehalt empfan⸗ ben nicht binnen Jahresfrist bewirkt werben könnte, so ist durch den Ver⸗
Stellvertreters. . ; ; . ters, wenn derselbe zeitweilig i 22 Ueber die Verhandlungen des Verwaltun zr kö be zeitweilig in die Direction ber . ; der, Kirch Kas Heschäfts⸗ geanu . enn 2 . . . Anstellungsbedingungen der Direktoren, so , . . solcher Beamten, welche über achthundert Thaler ᷓ . ; zufasfen. Die Pre elle find von denn Vorsitze nden zu a ( ö 3 irektoren fungirenden Verwaltungsraths⸗Mitglieder, we enn der gen, bedürfen außerdem der Genehmigung des Verwaltungsrathes. waltungsrath eine außerordentliche General ⸗Versammlung einzuberufen, den sonstigen Akten, Urkunden und Schriften des Verw n ; nd mit Verwaltungsrathe mit den Betreffenden vereinbart und't rden von den welche über die Aufloöͤsung der Gesellschaft zu beschließen hat. ihm aufsubewahren. altungsrathes von , ( ontraltlich ft. * 6 ,, einer 6. General-⸗Versammlung an⸗ ; ; ei lang andauernden Behind xi Siren ; . = angt, so gelten darüber die im §. 27 dieser Statuten festgestellten Be⸗ J. . Vor- hat der Verwaltungsrath ee i nne er n ,,, . Von der Bilanz, dem Reservefond und der stimmungen. ö t festge Verwaltungsrath berbindlich unterschrieben. . . y . derselbe in solchen Fällen einzelne gi n n n un Dividende ö. . 62. Wirkun . ,, a,, Gesellschaft übertragen. . . Bilanz, enn n gsablegung. ö ; Die Liquidation des gc e r ath der beschlossenen oder nach Die Geschäfte des gerwa lt gehe; sind: . . Caution. Die Bilanz über das Hefellschafts Vermögen wird jährlich am 3isten den gesetzlichen Bestimmungen nöthig gewordenen Auflösung, geschieht, 2) die Anstellung der Direktoren; ; Jeder der Direktoren muß zehn Actien der Gesellschaft b Dezember auf Grund der Bücher nach hen hzegeln der kaufman nischen dafern nicht ein. gerichtliches Konkurs- Verfahren eröffnet worden ist oder b) die Aufsichtführung über die statutengemäße Handlungswei während seiner Amtsdauer bei der Gesellschaftskasse als m . welche Buchführung gezogen. Der Verwaltungsrath hat dabei zu bestimmen, die General⸗Versammlung nicht anders beschließt, durch den Verwaltungs⸗ seiben; gemäße Handlungsweise der⸗ schwert deponirt bleiben müssen. ; aution unbe. wieviel auf den Kostenwerth der im Besitz der Gesellschaft befindlichen rath, welcher den Beschluß der Auflösung binnen vierzehn Tagen durch e) die Suͤspension von Mitgliedern der Directi §. 48 . Immobilien und Mobilien, so wie auf Einrich tungs kosten abzuschreiben die Gesellschafts blätter bekannt zu machen hat. , n bung . 1. de, en, . deren Ersatz⸗ . Leitung. ö sst, jedoch soll die Abschreibung in jeder dieser Rubriken mindestens fünf Die Vertheilung des Gesellschafis⸗Vermögens auf die Actien und die ere fen e drmm e . s . . lschaft; J. Die Mitglieder der Direction verwalten die Angel . Prozent jährlich betragen, wobei dem Verwaltungsrath zur Pflicht ge⸗ Auszahlung an die Actionaire darf erst nach beendigter Liquidation des ber ln Drupitrechnun . 9. er evisions Kommission zu sellschast nach den unter sich vereinbarten und v . egenheiten der Ge. macht ist, einen höheren Satz zu bestimmen, wenn dies nach Maßgabe Geschäftes und nachdem alle Versicherungen abgelaufen oder erloschen, 8 hnung, und deren Justifieation; gut geheißenen Verwaltu 6 9 von dem Verwaltungsrathe der Abnutzung oder den sonfüigen Verhältnissen angemessen erscheint. auch alle sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft erledigt sind, statt⸗ 9. w ä ,. der Bücher. Korrespondenzen und dessen Abwesenheit sein . 8 Direktor, oder in Das Conto der Einrichtungskosten ist nach Verlauf der ersten drei finden,. . un ge rathes gl dee, r , einem Mitgliede des Verwal- Obliegenheiten eines Direktors alle 44 hat neben den allgemeinen vollen Geschäftsjabre zu schließen. Erst mit diesem Zeitpunkte erfolgen Rachdem dies geschehen, hat der Verwaltungsrath dreimal öffentlich ') die , i,, . werden darf; ö. mögen dieselben unter der Firma der 6 in und Bekanntmachungen, . Abschreibungen bei demselben. = bekannt zu machen 6. 63), daß mit Vertheilung des verbleibenden Ueber⸗ oder sonstigen ge . ar, , n,, Gehalte, Tantiemen Direction ausgefertigt sein urch Unte 16 haft oder im Namen der Die Effekten und etwaigen Deposita, welche in der Bilanz nach Gat—⸗ schusses an die Actidnaire verfahren werden solle; die Vertheilung selbst er , . ö. 8. ür die Direction, so wie die Bestimmung der ziehen. Verträge oder solche Schrifte r rist seines Namens zu voll. tungen spezifizirt werden müssen, dürfen nie höher als zu dem Tages- ist nicht eher als sechs Monate nach der letzten Insertion der zuletzt ge⸗ g) die ginn n . . 7 Angestellten (s. . 53); Verträge, wodurch der Geselsschaft 6. . Ausnahme der Persicherunge— ö CLeürse ber berliner Börse vom 31. Dezember in Ansaßz gebracht werden. dachten Bekanntmachung zu bewirken, . y n men, g de esammtbetrags der jährlich zu vertheilenden bindlichkeit auferlegt wird nm,, . . erworben, oder eine Ver— ; Die Rechnungsablegung geschieht durch die Direction. Sie wird Die Auszahlung geschieht in Berlin und in sonstigen vom Verwal⸗ ) die Verwendung gab Anke gh ng bea Grursptah nen, hat ein zweites Direction? mitglied * . Instructio⸗ einer von der General Versammlung der Actionaire zu wählenden Rebi⸗ tungsrathe zu bestimmenden Orten, welche in der Bekanntmachung be⸗ fin nungen beg gingz; gung des Grundkapitals nach den Be— 8 ö erschreiben. sions⸗Kommission ssiehe §. 30) zur Prufung vorgelegt. zeichnet werden müssen. . bin Vestůnmun . e Erker we. Wirk inastreis . ö §. 56. . Die unerhoben gebliebenen Antheile werden auf Kosten und Gefahr gucken 9 Lrwerbung und Veräußerung von Grund— Der Direction liegt die oberst ; 4 a, . — Grundbestimmungen bei Ziehung der Bilanz. der betreffenden Actionaire, unter Beifügung eines Exemplars der Schluß⸗ 9 ki , ü n R . schasts⸗ i n n, n ö, e unmittelbare Leitung der Gesell. Aus den Jahres-Einnahmen sind zu decken: rechnung und des über die Verhandlung der Generat⸗Versammlung, in schrift bent 63 , Verwendung des Reservefonds nach Vor— ausdrücklich der ,,,, insoweit sie nich a) die im Jahre vorgekommenen Schäden; . welcher die Auflösung beschloßsen worden ist, aufgenommenen Protokolls, ) die Wahr 2hmung der Interesse ö —è . behalten sind (efr. S§. 26 und 40) ng oder dem Verwaltungsrathe bot⸗ b) die bis zum Jahresschlusse zwar angemeldeten, aber noch nicht regu— bei der in 5. 4 genannten Gerichtsbebörde deponirt, und es ist das Nöͤ⸗ Lahrnehmung der Interessen der Gesellschaft in jeder Hinsicht., heiten eines Gefeilsch aft. Vorst 2h mit allen Befugnissen und Obliegen . sirten Schäden, in Höhe der angemeldeten Entschädigungsforderung; thige darüber, daß demgemäß verfahren werden solle, in der Bekannt⸗ . . 41. bom 8. November 1845 ö standes, wie die S5. 19 bis 25 des Gesetzes e) die Verwaltungskosten, etwaige Zinsen für Passiven und sonstige machung wegen Auszahlung der Schlußdividende mit aufzunehmen. Spezialbevollmächtigung einzelner Mitglieder. der Eigensckh . (Gesetz Sammlung 1843 S. 341) sie festsetzen, in nöthige Ausgaben. ö resp ö die Befugniß, einzelne seiner Mitglieder ,, e, ,, Disponenten. Sie it Ferner ist aus der Jahres- Einnahme abzusetzen: VI. zelner an , GJ und ein⸗ a) Vierteljährlich kurze , . Yöodie Prämien⸗-Reserve für , laufenden Versicherungen. Von den öffentlichen Bekanntmachungen. macht, zu delegiren. ; g einer Spezialvoll— e, e . Unternehmens aufzustellen, . ih eln 2 Gehn g se hh Oeffentliche ö ungen Remunerati 8 ö. ö. . K . Abschlüsse der Rechnungen und Der aus der Bilanz eines Geschäftsjahres nach Deckung aller Ab. Alle öffentlichen Al r engen . und Bekanntmachun—
Der Verwaltun zrath a 3 Bertanungs rns, Bestimmung der n n, . solche dem Verwaltunggrathe un schreibungen (G3. 55), und Ausgaben (. 36) ich ergebende Ueberschuß gen haben für die Acktouaire Rechtswirkung und die Kraft besonders be⸗ Functionen etwa n nn * . dem Ersatze für die durch seine und Justifizirung vor Hie. rage, so wie zur Prüfung, Normirung sämmtlicher Aktiva über sämmtliche Passiva bildet den Reingewinn des händigter Vorladungen, wenn sie durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger, Ane Tantieme don 15 2 aaren Auslagen, für seine Mühwaltungen b) den Geschäftsbericht ö 3 betreffenden Jahres. Bon diesem Ueberschusse werden verwendet. die Vossische Zeitung und die Berliner Börfen- Zeitung stattgefunden. welcher verbleibt nachd , ., desjenigen Reinertrags des Geschäfts, e) Beamte, Agenten, H . waste z: ! a) Wenigstens 10 Prezent zur Bildung eines Kapitale Jieserve fond, Sollte eines Sieser Blätter eingehen, so ist durch Veschluß des Verwal⸗ Zinsen des einge h enn Prozent zum Reservesond und 4 Prozent lassen und deren 3 , , , anzustellen, zu ent. bis derkelbe die Höhe bon 00.0 Thlin, erreicht hat. Hat er dies tungsrathes interlmistisch unter Zustimmung der Aufsichtsbehörde (5. 64) — 7 gezahlten Actien⸗Kapitals abgesetzt worden sind (wergl: Cautionsleistungen ehe ö un Probisionen, so wie auch deren etwaige erreicht, so kann die Zuschreibung zum Neservefond auf 5 Prozent ein anderes an dessen Stelle zu wählen. Die nächste General⸗Verfamm⸗
. 61 nn m . ag . und ihnen Instructionen zu erthel.; des Reingewinns eingeschränkt werden, und endlich kann diese Zu⸗ lung hat sodann definilib über die Wahl Tines neuen Blattes zu bestim⸗ raths 1 hi , 64 en unter die Mitglieder des Verwaltungs⸗ . h S. 54). ö. schreibung zum Reservefond, wenn und so lange derselbe Eine men. Der General-Versammlung steht es überhaupt zu, andere Gesell⸗ Sigungen, welchen j . 9. er erfolgt ir Verhältniß zu der Zahl der . 3. . Million Thaler beträgt, ganz aufhören; ö schaftsblätter zu wählen. Alle vözüglichen Aenderungen, welche der Ge⸗ Se eden h . eige t haben; dabei wird für den jedesmaligen Die Direktoren deri l er Versammlung. b) eine Dividende bis zu 4 Prozent des eingezahlten Kapitals. nehmigung der Aufsichtsbehbrde bedürfen, sind in den übrig bleibenden ö . a oppelke des vorstehenden Verhaältnisses angenommen. nan, dersammeln sich so oft es nöthig ist. Sie beschließen Von dem alsdann noch verbleibenden Ueberschusse werden entnommen: Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.
Nach Verlauf von 5 Jahren, angerechnet vom Tage der landesherrlichen wesend men mehrheit. Bei Abwesenheit eines Direktors können die An⸗ e) 15 Prozent Tantisme für den Verwaltungsrath (8§. 42); ö ; m , ,. Bestätigung des Statuts, stehen der Generalversammlung hinsichtlich die— re en selbststandige Beschlüsse fassen; sie müssen aber in Fällen der 4) die den Direktoren oder anderen Wee nit ens bertrags mäßig oder durch l j ser Tantisme abändernde Beschlusse zu. ngk ne, e n, den Vorsitzenden des Verwaltungsrathes zur Entscheidun die General⸗Versammlung bewilligte Tantieme. 6. Von der Oberaufcht er Staatsregierung. 43. a , K : ö Der nach obigen Verwendungen verbleibende Betrag wird an die n , . Benutzung der Vorhanden Ueber jede Directionssitzung ist ein Protokoll . . k 2 Superdividende ver ö Oberaufsicht der Staatsregierung.
Die Henan r J . aufzunehmen und, gehörig zu n , . , uettonaire als Euperditldente ver enz Das Königliche Pele Bräsdium zu Harn b lde Lie Aufsztee. des Verwaltungsrgths durch Beleihung oder Ankauf inländischer k n ,, Handlungen der Direction, so wie durch alle in 6 6 gReservefsnds hörde von Staatswegen. Es bleibt demselben vorbehalten, einen Kom⸗ papiere, Stadt⸗Obligationen, Eisenbahn⸗ und Pridritats. Actien ö . 1 gefertigten Schriften und Bekanntmachungen wird die Heselschaft h . Der gapital. Reservefonds it dazu bestimmt die Verluste und Ent⸗ missarius zur Wahrnehmung des Aufsichtsrechtes für beständig oder für rer sicher fundirten Papiere, durch Anleihen auf gie dnn ö. ande⸗ pflichtet. t 4 chen gen l dagen, welche die Pränfen- zieserve für die laufenden einzelne Fälle zu ernennen. Dieser Kommissarius kann nicht nur allen rischer Sicherheit, durch Beleihung von Waaren und du 1 a e. 8. 54 ar e l ö überstei en el et al daß Prämien⸗Reserbe und Kapital⸗ General⸗Verfammlungen beiwohnen, sondern auch solche Versammlungen, von guten Wechseln, Beides letztere nach den Grundsätz 3 e, r deen. . Verantwortlichkeit der Direction Ref . fo . rst 6 ier san an en che das Grundkapital angegriffen so wie den Gefellschasts-Vorstand und die anderen Organe der Gesellschaft Bank. en der Königlichen fin i 5 der Direction sind bei Ausübung ihrer Functionen , . . . k ö gültig zusammen . ö K, . K
e Handlungen verantwortlich, wel ⸗ — cal. R 8 s ähren. pon den Büchern, Kassen eständen, Rechnungen, egistern und sonstigen „welche den Statuten, oder den af Ueber ben Kapital- Reserdefonzbs st besonderr Rechnung zu führen. ihr pls rind Sihrnftstucen der Geselschast Einsihh nehmen.
C. Von der Direction Grund derselben vom Verwaltungsrathe getroffenen Anordnungen zuwider⸗ der dendenzahlungen.
. §. 44. la f s z P 2 ¶ . . — Zusammensetzung und Legitimation ir len ö wie für Versehen, welche bei Anwendung gewöhnlichee Vorsicht Ort und Zeit der Divi . VIII . ,,, Leitung und Ausführung der Geschäfte ist einer k ; Die Zahlung der Dividenden geschieht in Berlin am 1. Juli jeden Transitorische Bestimmungen. . i i ,. aus einem vollziehenden Direktor und zwei . . Jahres auf dem Büreau der Gesellschaft, sie kann aber auch an anderen, 55. werder? n dies n werf 2. kamen der Direktoren, so wie jeder Wechsel, K. Remuneration. den er Direction zu bestimmenden und durch die Gesellschaftsblätter be⸗ Tranfitorische Bestimmungen. Henßheil bes. Bz . sind von dem Verwaltungsrathe in Die Direktoren beziehen jährliche feste Besoldungen, deren Höhe der en Orten stattfinden. ö. Die nachbezeichneten Gründer: Direction sind zu rid n ich bekannt zu machen. Die Mitglieder der 3 erwaltungsrath bestimmt. Außerdem find sie mit xiner Tantleme m Tit bendenscheine nach Maß gahe de beigedruckten For I) Fabritbesizer Julius Conrad Freund, an ger lhe u wah t ichem oder notariellem Protokolle vom Verwal⸗ teingewinn des Geschäfts zu betheiligen, deren Höhe gleichfalls der Ber IJ ben. Eine Amortisation derselben ist nicht I Fabrikant Bernhard Friedheim,
z en; sie führen ihre Legitimation durch Ausfertigung waltungsrath zu beftimmen hat. e . Verlust der Dividendenscheine 3) Kaufmann Wilhelm Helbig,
. bor Ablauf der Ver den stattgehabten Besit 3) Br. phiz. Otto Hübner,
des Wahlakts oder durch ein auf G rund desselben amtli si J ss ich ausgestelltes §. 53. . durch Vorzeigung der Weise darthut,. der 5 Stadtgerichts-Rath a, D. Julius Carl Lehmann, er Frist nicht präsen⸗ 6) Kaufmann Jaegues Meher,
Attest. . K 96 Entlassungs Umstaͤnde. . Betrag der dangemeldeten und bis zum , ,,, , Eigenschaften der Direktoren. , ,,,. abzuschließenden Verträge müssen dem Ver⸗ ern g gih ide en heine ausgezablt werden, Tividendenscheine, deren J Kaufmann Larl Friedrich Wappenhans, nber en en n. . Qualification zu Direktoren erleiden die Direction jederzeit e, ,. das Recht vorbehalten, die Mitglieder der Betrag vier Jahre nach deren Fälligkeit nicht erhoben ist werden un⸗ 8 Haupt⸗Agent Wilhelm Robert Scheibler, . dim en. i i er des Verwaltungsrathes in §. 32 ausgesprochenen men , ,,, uf rund eines don wenigstens fünf bejahenden Stin ⸗ gültig und ihr Betrag berfällt dem Reserbefond der Gesellschaft. sind ermächtigt, die landesherrliche Genehmigung dieses Gesellschafts⸗Ver⸗ 3 9. nwendung. Nächstdem darf keiner der Direktoren über vergeben od . Beschlusses des Verwaltungsrathes wegen Dienst⸗ Jede neue Serie von Dividendenscheinen wird dem Vorzeiger der trages zu erwirken, etwaige von der Staatsregierung getroffene Abände⸗ der 6 6 er in 8. bestimmten Nachschußberbindlichkeit auf die Actien pendiren er grober Fahrlässigkeiten in ihren Amtsverrichtungen zu sus ⸗ Actie ausgehändigt. rungen in ihrer Gesammtheit oder durch Einzelne aus ihrer Mitte vor⸗ esellschaft Schuldner der Gesellschaft sein. . steht in n Befinden zu entlassen. Den betreffenden Direktoren . 60. zunehmen und den also abgeänderten Gesellschafts⸗Vertrag mit voller 6. der Beschluß 2 an die General- Versammlung frei., Wird von dieseer ei Verlusten. Rechtsverbindlichkeit für alle Actionaire zu vollziehen. . , Erste Direction. Virchtir ane G ,, bestätigt, oder legt der zu entlassendxee Sollte fich in einem Ja Wilde lm R rection tritt zunächst als vollziehender Direltor: Herr at ei zrufung, an die General⸗Verfammlung gar nicht ein, so gänzung zunächst aus dem Kapital⸗Reservefonds. Die . be g. Scheib ler, Mitbegründer der Gesellschaft. g ch , 8 e Weise ausgesprochene Entiaffung der Oireltorsn gr Deckung desselben nicht hin, so wir rathe zu ea e. . i n mr . von dem Verwaltungs⸗ an die ieh chern , k . ai n n. gesdi Grunbteditale entus mti , . , , n,, 1. Wechsel an die Direction der Deutsehen Feuer Versicherungs- kö . lb fü ar bie 9. a eile i ̃ e n aber ; ie r n ö erhalb fünf Jahren, angerechnet für die Zukunft von selbst erlöschen. a, ,,, mr . . ,,,, 83 e degree ge hefe Aetien- Gesellsehaft an Berlin oder deren Ordre bei
§. Verfahren b ; hre ein Verlust ergeben, so erfolgt die Er⸗
Reicht dieser zur Formular A. 1 ö in⸗ 0 1 14 1 . . d Oer fehlende er n,, . Vierzehn Tage nach Vorzeigung zahle ich gegen desen meinen