1860 / 267 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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baben die Stände der Prohinz nicht blos über ein Viertel, sondern über die Hälfte des Zinsgewinns der Hülfskasse zu bffentlichen Zwecken inner⸗ halb der Probinz frei zu verfügen. Ein! Viertel des Zinsgewinns bleibt zur Deckung etwaniger Verluste und zur allmäligen Vermehrung des 3 3 5 a,. ? erwendung des zur Ver ügung der Stände stehenden Antheils a . Zins⸗Ueberschüssen der Provinzial⸗Hülfskasse. h 6 . Auf die Petition der getreuen Stände vom 25. Dezember 1858 haben . . . wegen Bewilligung on alern zur Gründung eines Pensions-Fonds für di Beamten der Provinzial Arbeits⸗Anstalt 4 n ö 66 2) von 2000 Thalern zur Grünung eines gleichen Penfions-Fonds für 5 a m ,, e mne e zu Siegburg 3) von je Thalern zur fern fen Unterstütung der Blinden äenglren für dir Jahre ids und . min wer,, Unsere 24 ertheilt. Gemeinde⸗Chaussee von Coblenz nach Alf Nachdem die Gemeinde⸗ Chausseen von Eoblen nb gn z über Moselker Cochem nach Alf, die sogenannte Moselstraße, e von Ai i , nach Zell bereits „durch die Erlasse vom 30. und 18. April 1855 zur Aufnahme unter die Bezirksstraßen des Regierungs⸗Bezirks Coblenz nach vollendetem Ausbau desi nirt worden sind, wird der Minister für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf Grund des §. 7 des Berk sfraßen⸗ Regulativs vom 17. September 1855 den Termin der Uebernahme dieser F derselben bestimmen sobald ., nforderungen des gedachten ivs echend ; ee gn . gen gedach Regulatibs entsprechend herge⸗ ) Baukosten⸗Zuschuß aus . für die Gemeinde orscheid Der in der Petition der getreuen Stände vom 2! g m 23. Dezember 1858 , Beschluß 5 * Zahlung eines Kostenzuschusses 6 4000 Tha⸗ tern aus dem Bezirksstraßen⸗Fonds an die Gemeinde Lorscheid hat dadurch 1 Erledigung, gefunden, daß diese Gemeinde an dem Ausbau der Wied— , Theil zu nehmen sich nicht entschlossen hat. )Gemeinde⸗Chaussee von Kaiserau über Frielingsdorf und Dohrgaul ö we Niedergaul im Regierungsbexrk Cöln. ̃ . . die Anträge in der Petition vom 23. Dezember 1858 eröffnen ö e . k 14 6. Aufnahme der Gemeinde⸗Chaussee von niser eppe⸗-Straße über Frielingsdorf und Dohrga 2 an der Lindlar-Wipperfürther Bezirksstraße . ö. . . 1 und vorschrists mäßiger Ausbauung unter die ostrheinischen Be— zir . 39 Regierungsbezirks Cöln von Uns genehmigt worden ist . . an n,, nach Hückeswagen. 2 Antra getreuen Stände, den Bau einer Chaussee b . nach. Hückeswagen längs der Wupper auf , . . . nicht einzugehen, dagegen genehmigen Wir, daß denjenigen . a bir wolnden a nt uz Mil! aF ch wh dig 3 6 Chaqussee auf traße gesichert ist, in Aussicht geste w 1a Gira gestellt werde. j Die von den geterlen eg. nach Rheinberg. 1858 beantragte Uebernahme der *. . der Petition vom 21. Dezember Rheinberg nach deren , me, agg Geldern über Camp nach rheinischen Bezirksstraßen⸗-Fonds des R iger Vellendung auf den west⸗ Wir zenrhhig, ieglerungsbezirts Hüsselderf haben 11) Straße von Straelen bis zur Li . . Die in der Netit ion . dr. e der Gemeinde⸗ n . 61 . ö,, zurgschen Grenze auf Arce di on Straelen Liz zur Lim. ,, . üßung der gegen jugendliche Ver gi. Was d i . 3 ig ker f re ener , 6 den Antrag der getr wen, r, nr, zember 1858 betrifft, o dale , an,, . , , . und der Justiz vom 14. Juni , , ö er Ordre vom 19. September 185 ,, , R r 1857, wonach die gegen Zöglinge der 9g bis zu einer Woche , , erkannten Gefängnißstrafen J, austatt ö fen Kon der Dauer 31 ö 2m , a 2 . in der 6 hrecher, welche als zurechn n tfen, auch auf jugendliche . e , ,. , e , ,,,, zrauweiler aufgenomm , mn, . ie Arbeits a der Unstalt k ö n enz, so wie überhaupt auf alle m 13) Vorfluth⸗ ai Dem Wunsche, wel , , ,, ,,, . ö 6 e , r. ö , ö und insbesondere der Drai es zur Beförderung d w , n. Juni 18 haben, ist dur worden. 59 (Hesetz Sammlung Seite ö Cee r 14) Gemeind : gen Kntrage bet J inde Neuerburg. t re ; . . . /,, e We e . Gen 3 6 l ; erungs⸗Bezirks Trier g der Gemeinde Ne im Stande der Städte an 1, auf Kreis und Previnz . ngeord inzial⸗ La d e r. w . eu,, , das Gesuch der i nz vom 15. Mai 1866 verliehen. e⸗Ordnung für die geheinpro— 15 Ei ier auf bie Peutian vom K. en en die Vertheilung und . 1888. provinz betreffend, g der Einquartierungslast in der Rhein⸗

wird den get ü getreuen Ständen eine bezügliche Vorlage zur Begutachtung zu⸗

gehen. 16) Rheinschiff Auf die, d g fffahrts - Abgaben. f ie Ermäßigung der , Abgaben betreffende

Petition vom 25 Dezeinber 1858 eröff j . 4. 1 nen Wir den getr z nd . Preußens schon seit längerer 3 w,, 1 rmäßigung der Rheinschifffahrts⸗Abgaben. . zur Erreichung dieses Zweckes neuerdings wieder Verhandl , ge 1 . ö . abzuwarten sein wird . Zu Urkun ieser Unserer gnädigsten Bes eidun * ; 9 Landtags⸗Abschied k ö 4 den en den getreuen Ständen in Gnaden gewogen. ; . Gegeben Schloß Babelsberg, den sB. Ottober 1869.

Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Simons. von Schleinitz Graf von Schwerin.

von Auerswald. von der Heydt.

von Patow. von Bethmann ⸗Hollweg von Roon.

Ministerium für Handel, G öffe A ĩ Handel, Gewerbe und öffentli Arbeiten. . Cirtular- Verfügung vom 8. November 1860 ei,. das neue Betriebs-Reglement für die Staats- und die unter Staas-Verwaltung stehenden Eisenbahnen. .

Der Königlichen Direction übersende ich hierbei 5 Exemplare Berücksichtigung der von den Königlichen Directionen gemachten ist. Da dieser letztgedachte Entwurf jedoch in einigen Punlten tigung des Interesses der Eisenbahnen nicht nur für zulässig, son—⸗ Reglement nicht überall beibehalten werden können. Die wesent— Güter, oder durch Versäumung der Lieferfristen entstandenen Scha⸗ Beweis zu rechffertigen vermöchten, k Schaden durch An— ment für Fälle des Verlustes oder der Beschädigung der Güter heit resp. Natur des transportirten Gutes selbst oder die man— setzt, binnen welcher der Anspruch auf Schadenersatz angemeldet kennt, von solchen Fristen absieht. Die Höhe des zu ersetzenden strafen beschränkt, während das neue Reglement diese Beschränkung, Handelsgesetzbuch vorgesehenen Ausdruck „Schaden“ aufgenommen Das vorliegende Reglement hat die Lieferfristen überhaupt be— der Ersatzverbindlichkeit weiter zu gehen, als die Rück

ͤ ; dücksichten der

Die Königliche Direction wolle nunmehr für die sofortige Ver⸗ welchem dasselbe in Kraft treten soll, auf den 1. Dezember d. J Absicht liegen kann, von dem für den Fall ganz unvermeidlicher ten Gebrauch zuzulassen. Namentlich erscheint es nothwendig, in von Anzeige gemacht werde, wenn auf irgend einer Station die

Staatsberwaltung stehenden Eisenbahnen, nach dem dasselbe unter Eisenbahn-Verwaltungen bearbeiteten Entwurfes festgestellt worden diesseits zur Aufnahme in das Handelsgesetzbuch ohne Beeinträch—= worden sind, so haben die Bestimmungen desselben im vorliegenden Verwaltungen zum Ersatze des durch Verlust oder Beschädigung der deutscher Eisenbahn-Verwaltungen, die Eisenbshn, Berwaltungen nur ; ich nicht durch den nicht zu vermeiden war. Dagegen bestimmt das vorliegende Regle— entweder höhere Gewalt (vis major) oder die Beschaffen— Es sind ferner im Vereins-Entwurfe gewisse Fristen festge— den Entwurf des Handelsgesetzbuchs, welcher derartige Fristen nicht Ausschließung des entgangenen Gewinnes und der Conventional— kannt werden konnte, beseitigt und den allgemeinen, auch für das Vereins-Entwurfe für die Fälle versäumter Lieferfrist beabsichtigt. gleichwohl aber nicht für angemessen befunden, in der Beschränkung statten. die erforderliche Anweisung ertheilen, wobei der Zeitpunkt, mit die Abstempelung der Frachtbriefe bemerke ich, daß es nicht in der von Transporten gestatteten Vorbehalte einen zu ausgedehn⸗ lich vorzubehalten und deshalb anzuordnen, daß Ihr sofort da— erachtet wird.

des nenen Betriebs-Neglements für die Staats— und die unter Vorschlage und des von einer Kommission des Vereins deutscher wesentliche Abweichüngen von denjenigen Grundsätzen enthält, welche dern duch im allgemeinen Verkehrs,Interesse für erwünscht erachtet lichften Abänderungen betreffen die Verbindlichkeit der Eisenbahn— dens. In beiden Fällen beabsichtigte der Entwurf des Vereins s sie si wendung der einem ordentlichen Frachtführer obliegenden Sorgfalt daß die Verwaltung nur durch den Nachweis befreit werde, daß 2

gelhafte Verpackung desselben den Schaden veranlaßt hat sein müsse, wogegen das vorliegende Reglement in Rücksicht auf Schadens wird sodann im Vereins-Entwurfe durch ausdrückliche da sie weder für zweckmäßig, noch für genügend begrändet aner⸗ hat. Eine ähnliche Beschränkung der Ersatz-Verbindlichkeit war im stimmter abgegrenzt und namentlich auch keine Respekttage zugelassen

; ! Billigkeit übereinstimmend mit dem kaufmännischen Gebrauche ge— öffentlichung des Betriebs-Reglements sorgen und den Beamten festzusetzen ist. Mit Bezug auf bie Bestimmungen im F. 47 über Betriebs unterbrechungen oder ganz ungewöhnlichen Andranges dieser Beziehung der Königlichen Direction eine Kontrole ausdrück— Unterbrechung der regelmäßigen Güter⸗Annahme für nothwendig

. 3 78 = 8

In Betreff derjenigen Zuschläge, welche erhoben werden sollen, Verlustes oder

m Absender ein Werth für den Fall des

wenn von 1d 2 4 ; ö ö Fall versäumter Lieferfrist deklärirt wird, wolle die König— ber lichsten in

für den Fall

liche Direction un

schläge für Fälle de .

ben im §. 21 Nr. 3 des Vereins⸗Entwurfs vorgeschlagenen Sätzen Tagegen fragt sich, ob für den Ralo versaum⸗

verbleiben können. j nicht die Feststellung eines Prozentsatzes von dem

ter Lieferfrist sich n . Betrage der liquidirten Summe empfiehlt. Der Bericht ist so zu

veschleunigen, daß die Veröffentlichung des Tarifnachtrages noch bor dem 1. Dezember erfolgen kann. Berlin, den 9. November 1860. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

igehend Vorschlaͤge machen. In Betreff der Zu⸗

An saͤmmtliche Königliche Eisenbahn⸗Directionen.

Dem ze. lasse ich hierbei Abschrift einer an die Königlichen Eisendahn⸗Directionen heute ergangenen Verfugung nebst zehn Eremplaren des dazu gehörigen neuen Vetriebs⸗Reglements zugehen.

em, e der am 17. d. M. bevorstehenden Versammlung des Vereines deutscher Eisenbahnen wird die Frage angeregt werden, inwieweit der Verein hei den beschränkenden An⸗ ordnungen des von seiner Kommission ausgearbeiteten Ent⸗ wurfes zu einem gemeinsamen Vetriebs⸗-Reglement für den

des Verlustes oder der Beschädigung wird es bei d keinem dieser Werke den zun

zuerkannt, und daher die dies malige Aus beantragt. 31. v. Mts. Prinz Regenten ertheilt worden. gedachten Allerhöchst Dieseibe lautet;

Güterverkehr stehen bleiden will. Sollte diese Frage be⸗ jaht werden, so würde das 20. zunächst im Wege gütlicher Verhandlung bei den Seiner Aufsicht untergebenen Bahn-Verwal⸗ tungen zu versuchen haben, ob eine nähere Erwähnung sie zur An⸗ nahme des vorliegenden Reglements für die unter Koͤniglicher Verwaltung stehenden Eisenbahnen veranlaßt, was ich sehr wünschen muß. Ich bemerke dabei, daß bereits Zweifel darüber angeregt sind, inwieweit sich die Eisenbahn⸗Verwallungen gegenüber den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 3. November 1838, namentlich der §. 24“ bis 26 und 32, auch solchen Bestimmungen entziehen können, welche dem öffentlichen Interesse entsprechen und bei wiederholter eingehender Erörterung als wohlvereinbar mit dem berechtigten Inkeresse der Eisenbahnen erkannt worden sind, Den Kedenken, Welche bisher den größeren eil der Verwaltungen abgehalten haben, auf solche Bestimmungen in ihrer ganzen Ausdehnung ein⸗ zugehen, ist kein entscheidendes Gewicht beizulegen, wenn es si

darum handelt, if eine gedeihliche Entwickelung

den Rücksichten ar 1 we, e. . 8 S ; des Handels vertehrs ö

gew i ee , 3 ö. sch sogar erwar daß d iese n 9 öl ersenbe hne berufen sind, gleich⸗ zeitig den Letzteren zi Ich vertraue daß gehend, die Gesellscha falls zu der Ueberzeugun porliegenden Reglements Interessen annehmbar seien, un. folge Seiner Bemühungen baldige Berlin, den 9. Nobember 1860. Die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

und hoffe, dem günstigen Anzeige erhalten zu können.

An

die Königlichen Eisenbahn⸗ gommissariate.

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Bekanntmachung vom 8. November 1860 betref⸗ fend den Schluß der diesjährigen Seepost⸗-Ver⸗ bindung zwischen Stettin und Kopenhagen.

ie S ir Kop Die Seey Stettin und wird in diesem Jahre derge daß die letzte gung des Postdampfschiffes ü om Dienstag, den 20sten Freitag, den

Berlin,

nu, unterrichts⸗ und

Wwinicterium der eistliche Minister red . ö zingele genheiten.

ise J ttshelf Der praktische Arzt, Wundarzt und Gebur M . 0 zum Kreis⸗ Physikus

d r nannt ea hmm aftum zu Stralsund die Anstellung Kandidaten Bröͤse als ordentlicher Lehrer genehm

er Dr. Carl des Kreises Dramburg er⸗

des Schulamts⸗ gt worden.

Bekannt m a ch un g.

Die in Gemäßheit des Allerhöchsten Patents dom 9 Novem⸗

er v. Is, ernannte KommissiJn, welcher die Prüfung der vorzüg⸗ den Jahren 1857 bis 1859 veröffentlichten Werke der dramatischen Tichtkunst oblag, hat in ihrer Mehrheit Andenken Schiller s gestifteten Preis setzung der Preisettheilung ist mittels Allerhöchsten Erlasses vom die Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Es findet daher die in §. 19 des en Patents enthaltene Bestimmung Anwendung.

Die nächste dreijährige Periode umfaßt die Jahre 1860 bis 18362. Der einfache Preis beträgt Ein Tausend Thaler Gold nebst Denkmänze zum Werthe von Ein Hundert Thalern

old.

„Sollte kein Werk des Preises würdig befunden worden sein,

so wird nach Verlauf der nächsten dreisäͤhrigen Periode der Geld⸗ preis für das alsdann gekrönte Werk verdoppelt, oder es sind geeigneten Falls zwei Preise zu ertheilen. Bei längerem Mangel an preiswürdigen Werken kann auf Antrag der Kommission eine dem Preis gleichkommende Gelbsumme auf eine oder die andere Weise zur Anerkennung und Förderung deutscher Dicht⸗ kunst verwendet werden.“

Berlin, den 9. November 1860.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Bethmann⸗-Ho

eutschen

Diesem Antrag

weg.

Ministe rium für die landwirthschafttichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 25. Oktober 1860 betreffend die Verwaltung von deponirten Ablösungs⸗ geldern bei Lehngütern.

im weiteren

Der Königlichen General ⸗Kommission lasse ich s s Bezug

Verfolg Ihres Berichts vom 25. August c. so wie mit auf meine Verfügung vom 25sten v. Mts. . die zwischen Ihr und dem Appellationsgericht zu N. hinsichtlich der Verwaltung deponirter Ablösungsgelder bei Lehngütern ebwaltende e un g gberschiedenheit beireffz n = ‚. Jui. Ministers n das gedachte richt era set ei · erf At een Iten h. zur denn tz r W . zug . Berlin, den 25. ober ; : Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage: Kette.

An

die Königliche General- Kommissien in N.

2. auf den Bericht vom n und der Königlichen über die Frage, essenten zu devpo⸗ 2. Januar 1849 s Lehnguts

mit dem Herrn die letztere Alter

sion zu ltung der zur S u ber nach §. 25 der Verordn

llationsgericht oder dem

Minister, in uebereinstimmung s aftlichen Angelegenheiten,

e. gs⸗ und Ablose⸗Lapitalien Hypotbeken Gläubiger den Sitz dieser Materie

geanderten §S. 19 der

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durch di vom 2. Janu,

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dachdem d kommißgüter du erster Instanz berge ö tap alien gleichviel ob si Fideikommißgüter zu betra ten si dessen forum reale die gedachten

: rworfen find. Dine e , . die Verwendung der

e Bestimmung über Kapitalien resp. deren.