2102
gegenwartigen gandtags⸗Abschied Höͤchsteigenhäandig vollzogen und verbleiben den getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Schloß Babelsberg, den 165. Oktober 1860.
d. s.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Simons. von Schleinitz.
d. von der Heydt, von Auerswal Den Graf von Schwerin.
von Patow. von Bethmann⸗Hollweg. von Roon.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Dem Knopfmachermeister Waldemar Rose und dem Ma⸗ schinenbauer F. Haack zu Berlin ist unter dem 9. November 1860 ein Patent ü auf eine mechanische Vorrichtung zur
Chenille, 2. auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des Preußischen Staats ertheilt worden.
Anfertigung von
Cirkular-Erlaß vom 5. Oktober 1860 — betreffend die Befugniß zur Erhebung des Konflikts, welche das Gesetz vom 13. Februar 1854 der vorgesetzten Behörde eines gerichtlich verfolgten Beamten beilegt.
Da von der Befugniß zur Erhebung des Konflikts. welche durch das Gesetz vom 13. Februar 1854 (Ges. Samml. S. 6) der vorgesetzten Provinzial- oder Central-Behörde des gerichtlich verfolgten Beamten beigelegt worden, nicht immer ein dem Sinne
des Gesetzes entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, so hat das Königliche Staats⸗Ministerium beschlossen, die betheiligten Be⸗
hörden auf folgende Gesichtspunkte aufmerksam machen zu lassen:.
I) Nach der Rechisprechung des Gerichtshotes zur Entschei⸗ dung der Kompetenz-Konflikte sindet die Erhebung des Konflikts nur dann statt, wenn die vorgesetzte Provinzial⸗ oder Central⸗ GYeknzen feiner umtsbefugndfe m geh astdein ddede rnlberg mn g hilhe ndr Amtshandlung nicht unterlassen habe. Wenn daher die Behörde anerkennt, daß der Beamte die Grenzen seiner Amtsbefugnisse über— schritten, oder, daß er eine ihm obliegende Amtshandlung unter— lassen habe, und wenn sie gleichwohl glaubt, daß der Fall zu einer gerichtlichen Verfolgung nicht geeignet sei, so ist doch von der Erhebung des Konflikts abzusehen und die Entscheidung darüber, ob unter den besonderen Umständen des Falles den Beamten ein solches Verschulden, welches eine strafrechtliche oder cipilrechtliche Verantwortlichkeit begründe, nicht zur Last falle, den Gerichten zu überlassen. .
2) Aber auch in denjenigen Faͤllen, in welchen nach Ansicht der Behörde der Beamte seine Amtsbefugnisse nicht überschritten oder eine ihm obliegende Amtshandlung nicht unterlassen habe, ist zu erwägen, daß das Gesetz die Erhebung des Konflikts nur als eine Befugniß gestattet. Von dieser Befugniß ist nur dann Ge— brauch zu machen, wenn es ganz unzweifelhaft erscheint, daß eine Amtsühberschreitung nicht stattgefunden habe.
3) Da, endlich die Ermittelung der erheblichen Thatsachen unter allen Umständen nothwendig ist, und zwar sowohl für die Prüfung der Behörde, ob der Konflikt zu erheben, als für die Beurtbei— lung des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, ob derselbe begründet sei, so ist der Erhebung des Konflikts bis e. stattgefun denen Aus mittelung jener Thatsachen Anstand zu ö ö nöthigen Falls erst in der zweiten Instanz der Konflikt
Die Königliche Ober-Post⸗-Directie a 1 zur genauen Beachtung in ö. ö n , nnen
Berlin, den 5. Oktober 1860.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt.
An sämmtliche Königliche Ober⸗Post-Directionen saͤmmtl che Königliche Eisenbahn , stommissa⸗ riate, die Königliche Telegraphen⸗-Virection hier und an sämmtliche Königliche Re⸗ gierungen.
greeri: Se Excellenz der Chef der Marine⸗Ver Vice⸗Admiral Schröder, nach der u n,, .
Berlin, 127. November. Se. Königliche Hoheit der Prin) Regent baben, im Namen Sr. Majestät des Königs. Allergnadigst geruht: Dem Bürgermeister Diethold zu Sömmerda, im Kreise
Weißensee, die Erlaubniß zur Anlegnng des von des Großherzogs
von Sachsen Königliche Hoheit ihm verliehenen Nilter⸗ Kreuzes zweiter Klasse des Haus «Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.
R ichtamtliches.
Preußen. Berlin, 11. November. Se, Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent begaben sich heute in die Königliche Akademie, um die Kunst-Ausstellung in Augenschein zu nehmen.
Demnächst empfingen Se. Königliche Hoheit den Kaiserlich russischen General Grafen Adlerberg, den Ober-Konsistorialrath
Dr. Thielen und nahmen aus den Händen des Premier⸗Lieulenantz
von Lucadou die Orden dessen verstorbenen Vaters, des Generals von Lucadou, entgegen.
12. Nobember. Se. Königliche Hoheit der Prinz— Regent nahmen heute die Vorträge des Geheimen Kabinets⸗-Raths Wirklichen Geheimen Raths Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗-Raths Eostenoble in Gegenwart Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern, so wie die der Minister von Auerswald und Freiherrn von Schleinitz entgegen.
— Der am 10ten d. M., 7 Uhr früh, aus Wien abgegangene Schnellzug hat in Oderberg den Anschluß an den Schnellzug nach Berlin nicht erreicht.
Düsseldorf, 11. November. Se. Königliche, Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen hat sich gestern Abend mit dem BVerlinet Schnellzuge nach Hannover begeben, woselbst Höchstdiesel— ben bis zum 16́ten d. zu verweilen und dann sich nach Berlin zu begeben beabsichtigen. (Düss. Ztg.)
Sachsen. Altenburg, 9. November. Vorgestern Abend trafen Se. Hoheit der Herzog nebst der Herzogin-Mukter und Prinz Moritz von Hummelshain wiederum hier ein, um ihren Wnteraufenthalt nunmehr auf hiesigem Residenzschlesse zu nehmen. — Zwischen der Regierung des Fürstenthums Reuß jüngerer Linie und dem hiesigen Gouvernement ist ein Staatsvertrag abgeschlossen
worden, nach Inhalt dessen der hiesigen Herzoglichen General⸗
Kommission für Ablösungen die Geschäfte einer General⸗Kommission für Grundstückszusammenlegungen im Fürstenthum Reuß jün gere Ieh , n , ,, , . . 9g 2 , , in dieser Funetien , . 9g „Furstli euß-Plauische General-st ommission fin — ⸗ szusammenlegungen“ führen. — Der Minister und Ge— heime Rath von Laxisch ist nach Meiningen verreist. Hessen. Kassel, 190. Nopember. Der Redacteur Oetker,
der gestern im vierfachen Preßprozesse wegen Majestätsbeleidigung zu fuͤnfmonatlicher Festungsstrafe und wegen der übrigen Vergehen
zur Zahlung von 56 Thalern verurtheilt wurde, hat gegen diest
Urtheile, die Appellation angemeldet.
. Niederlande. Haag, 9. November. Vorgestern hat die Zweite Kammer ihre Arbeiten mit der Berathung des Gesetzent— wurfes zur Regulirung der neuen Civil-Prozeßordnünz wieder aufgenommen. Es ist nun schon der sechste Versuch, welcher hiermit gemacht wird, um der verfassungsmäßigen Vorschrift Ru genügen. (Köln. Ztg.) .
. Erwvßbritannien und Irland. London, 10. November Der Geburtstag des Prinzen von Wales (der te wurde gestern zu Windsor im engern Familienkreise gefeiert. De Prinz selber war vergebens erwartet worden — hat vielleicht doch einen Abstecher nach Bermuda gemacht —, dafür traf sein jüngerer
Bruder, Prinz Alfred, nach einer ziemlich bewegten Fahrt vom
Cap am Nachmittag bei seinen Königlichen Eltern ein.
„Der preußische Gesandte, Herr von Berxnstorff, muß einer Erkältung wegen das Bett hüten, wodurch seine Abwesenheit bon gestrigen Lord-Mahors-Bankett genügend erklärt wird. Der oͤsterreichische Gesandte befindet sich noch immer auf Urlaub und der russische konnte der Hoftrauer um die verstorbene Kaiserin wegen füglich nicht bei einem öffentlichen Festmale erscheinen.
Frankreich. Paris, g. November. Der „Moniteur de la Flotte“ enthält eine Ordonnanz über die Einführung einer neuen Art von Landungskaäͤhnen in der Kaiserlichen Marine. Dieselben bestehen aus dünnen Stahlplatten und lassen sich in zehn Theilt zerlegen, die, um einen möglichst geringen Raum an Bord einzn⸗ nehmen, einer in den andern hineinpassen. Zur Ausschiffung bon Infanterie benutzt, können sie je 200 Mann aufnehmen, zur Auß⸗ schiff ung von Axtillerie eine bierpfündige gezogene Kanone mit Proß⸗ und Munitiongtkasten, sechs Pferden und zwölf Mann Bedienung. Der Marine; Minister verordnet, daß künftighin ein solcher Lan« dungskahn jedem Transportschiff beigegeben werden soll. mi, ö. i , r ist die Telegraphenverbindung zw schen
1rIe un r r; J 4 r elle pesche! . gier, jedoch borerst nur für effizielle Depeschen,
solchem Grade rühmen
(Dr. J)
tionen einzustellen,
2103
— t6. November. Die hier gegründete olonial⸗Küredit⸗Gesell⸗
schaft ist mit ihren Statuten durch Kaiserliches Detrgt vom * en Iltober bestätigt worden. Iffentlichten
In einem heute vom „Moniteut“ ver— Bericht des Koldnieen⸗Ministers Ehaffe loup Lanbat an den Kaiser sind die Gründe auseinandergesetzt, aus denen die vom Minister selbst angeregte Gründung jener Gesellschaft eine Noth⸗ wendigkeit geworden sei. Die Gesellschaft wird den Kolonisten die noͤthigen Kapitalien zur Anlage neuer Zuckerfabriken und zur Ver⸗ besseruug der alten vorstrecken und sie so in den Stand setzen, die Jabricationskosten zu verringern und die Ernte-Erträge zu erhöhen. Italien. Turin, . November. Die heutige Opinione⸗ schteibt: Victor Emanuel hat sich durch seinen Einzug in Neapel die ita— lienische Krone thatsächlich auf das Haut gefetzt und Italien muß nach dieser großen Revolution im europäischen Staatenverbande eine seiner glänzenden Geschichte — deren sich keine andere Macht in
kann — und seinen Interessen ent⸗ prechende Stellung einnehmen. Die päpstliche Regierung befahl, die Votirung der Annexion in Viterbo zu verhindern; die fran— zösische Besatzung nahm den Befehl nicht an, ja, sie unterstützte ielmehr den Annexions-Akt; die päpstlichen Gendarmen wollten sich widersetzen, wurden jedoch von den Franzosen hiervon abgehal— ten. Dieser Vorfall verursachte eine große Mißstimmung am päpst— lichen Hofe gegen Frankreich. Nachdem nun Viterbo und andere ber päpstlichen Regierung noch unterworfene Städte für die Annexion gestimmt, so gehören dieselben moralisch nicht mehr unter Rom und diese ihre Stellung kann nicht lange mehr dauern.
Aus Turin, 9. November, Abends, wird telegraphirt. daß der Kommandant von Gaeta mit General Fanti bereits in Unter— handlung wegen Uebergabe und Räumung des Platzes getreten sei. Die auf römisches Gebiet geflüchteten bourbonischen Regimen ter sollen enkwaffnet und nach Reapel dirigirt werden. Die 10, 000 Mann, welche in Capua. sich auf Gnade und Ungnade ergaben, werden nach Toscana gebracht, wo sie im Dienste Victor Emanuel s ein Lager bilden sollen. Eine neapolitanische Depesche vom 8. No⸗ vember zeigt an, daß das englische Geschwader nach Gaeta geht. Die päpstlichen Offiziere, die in piemontesische Gefangenschaft ge⸗ riethen, sind auf Ehrenwort, daß sie binnen zwei Monaten nicht gegen Sardinien fechten wollen, in Freiheit gesetzt worden. Der Häarquis Pepoli hat als italienischer Civil-Kommissar die römische Campagna mit einer Mauthlinie umgeben; in Folge dieser Maß— regel sind die Preise der Lebensmittel in Rom bedeutend gestiegen.
Die heutige „Perseveranza“ meldet aus Turin vom 9.: Gestern Abends kündigte eine Privat-Depesche aus Neapel die Unterhandlung zwischen dem Kommandanten Gaeta's und Fanti wegen Uebergabe der Festung an. König Franz II. sei entschlossen, ferneren Widerstand aufzugeben und bereite sich zur Abreise vor. Die Belagerung Gaeta's wird noch energisch fortgesetzt. Die in das roͤmische Gebiet geflüchteten neapolisanischen Truppen werden an die piemontesische Regierung nach Neapel abgeschickt. Fanti schlägt die Bildung einer National-Armee vor; dieselbe soll aus 104 Linien⸗Regimentern, 8 Grenadier-Regimentern, 4 Marine⸗Infanterie⸗ Regimentern, 54 Bataillonen Jäger, 4 Regimentern Genietruppen, It Regimentern Artillerie, 8 Regimentern Kavallerie, 12 Regimen— zern Lanciers, 12 Regimentern Cheveauxzlegers, 2 Regimentern Hu— faren und 2 Regimentern berittener Guiden bestehen.
Die turiner „Militair Zeitung“ theilt mit, daß, so wie die Annexion des Königreichs beider Sicilien vollzogen ist, die Regie— rung saͤmmtliche nach dem Gesetze dienstpflichtige männliche Jugend des Festlandes sowohl, als der Insel Sicilien unter die Waffen rufen wird; desgleichen in den übrigen Theilen des neuen Reiches. Von sammilichen Kontingenten sollen dann drei Armeen gebildet
werden, eine von Nord-, eine von Central- und eine von Unter—
Italien, mit den betreffenden Kommandos in Turin, Belogna oder Florens und Neapel. Zum Andenken an die Revolution und ihren Chef Garibaldi fell für alle Zukunst in der italienischen Armee eine Garibaldi-Brigade bestehen, die das etwas veredelte Kostüm der Garibaldianer, namlich rotbe Blousen und Calabreser, beibehal⸗ ten soll.
Aus Genua vom 7. November wird gemeldet: 12, 000 Neapo— litaner, welche der Niederlage am Garigliand entkommen sind, haben sich auf das römische Gebiet geflüchtet. Ein französischer Offizier verfügte sich zu Fanti als deren Parlamentair. Ein französischer Stabszoffizier wurde von Rom nach Gaeta abgeschickt, um mit Ad⸗ miral Persano zu verkehren. Victor Emanuel erklärte dem eng⸗ lischen Admiral, daß es nicht möglich sei, die Belagerungs-Opera⸗ obwohl er selbst jede Rücksicht für die königliche Ein neapalitanisches
Famili habe. Gaeta ist ganz eingeschlossen.
Lorps verfuchte, sich auf päpstliches Gebiet zu fllichten, aber Per⸗
sano ließ rechtzeitig eine Brigade in Fondi ausschiffen und zwang lenes Corps, nach Gaeta zurückzukehren.
In Genug, kamen am 9. November mit den Dampfern „Fulminante“, „Amalfl“, „Ercole“ und „Conte Cavour“ über 3000 neapolitanische Kriegsgefangene an; heute werden 3000 andere zugleich mit dem sieilischen Geschwader erwartet. Gleichzeitig wur⸗
den 1500 paäͤpstliche Kriegsgefangene nach Civitavecchia eingeschifft.
. Vietor Emannel hielt feinen Einzug in Neapel zu Wagen; neben ihm saß Garigaldi? sämmtliche Mitglieder des Ministeriums folgten ihm. Im Thronfaale des Residenz⸗ Palastes überreichte der Meinister des Innern, Conforti, dem Könige das Resultat der allgemeinen Volksabstimmung, wodurch die Monarchie des Königs Victor Emanuel um 9 Millionen Bür— ger größer wird. „Sire!“ redete Eonforti den König an, „das in seinen Comitien versammelte neapolttanische Volk hat Sie mit im⸗
menser Majorität zu seinem Könige ausgerufen. Neun Millionen
Italiener vereinigen sich heute mit den Provinzen, die Sie mit so viel Weisheit beherrschen, und machen Ihre feierliche Verheißung zur Wahrheit, daß Italien den Italienern angehören müsse,, Der Fönig beantwortete diese Anrede „in edlen Ausdrücken.“ Der Wortlaut dieser Erwiderung wird jedoch in der Depesche der „Opi⸗ nione“ noch nicht näher angegeben. *
Die Proclamation, welche Victor Emanuel bei seinem Ein— zuge in Neapel gehalten, lautet:
Die allgemeine Abstimmung ertheilt mir die höchste Gewalt über diese schönen Provinzen. Ich nehme diesen feierlichen Beschluß des Na⸗ tionalwillens an, nicht jedoch aus tzzerrschsucht, sondern aus Pflichtgefühl in meiner Eigenschaft als Italiener.
Meine Pflichten steigern sich, wie diejenigen aller Italiener sich stei⸗ gern. Mehr als je wird ein aufrichtiges Einvernehmen und beständige Aufopferungsfähigkeit zur unerläßlichen Bedingung.
Alle Parteien müssen fich mit Ehrfurcht vor Italiens Majestät, der Gott seinen Beistand verleiht, beugen.
Sier müssen wir eine Regierung errichten, welche den Völkern ein freies Leben und dex öffentlichen Meinung Redlichkeit verbürgt. Ich baue auf die Mitwirkung aller Nechtschaffenen.
Ueberall, wo das Gesetz der Staatsgewalt Schranken vorzeichnet und Freiheit verbürgt, vermag die Regierung so viel fur die öffentliche Wohl⸗ fahrt, wie das Volk für die Tugend zu leisten.
Wir haben Europa den Beweis zu liefern, daß, wenn die unwider⸗ stehliche Macht der Ereignisse Verträge, die zum ewigen Unheil Italiens geschlossen waren, umstieß, wir in der einheitlichen Nation die Herrschaft sener unwandelbaren Dogmen herzustellen wissen, ohne welche die Staats⸗ Gesellschaft krank wird und jede streitige Autorität den Haltpunkt verliert.
Victor Emanuel.
Wie der „Opinione“ aus Neapel vom 9. November tele— graphirt wird, hat Garibaldi an diesem Tage von Victor Emanuel und der italienischen Armee sich verabschiedet und ist bei seiner Abfahrt mit den glänzendsten Beweisen der Verehrung von seinem stönige, dem Generalstabe, dem Offizier-Corps und der Armee begleitet worden. — Die neue italienische Verwaltung beider Sicklien wird unverzüglich organisirt werden. Faxini tritt vor⸗ läufig an die Spitze der Regierung und erhält den Titel eines General-Gouvernéurs; Maneini ist, wie der „Indépendanee“ wenigstens versichert ist, zum Minister des Innern, Seialoja zu dem der Finanzen, Pisanelli zu dem der Justiz, Spabenta zu dem des Unterrichts berufen worden. Die Ernennung der Spitzen der sicilianischen Verwaltung ist bereits offiziell bekannt gemacht. Hr. von Montezemolo geht als General-Gouverneur nach Palermo und hat sich in Turin bereits zur Abreise auf seinen Posten gerüstet; La Farina wurde zum Direktor der inneren Angelegenheiten auf Sicillen ernaunt, Cordova zum Finanz⸗Direktor, Pisani zum Di⸗ rektor der öffentlichen Arbeiten und Pater Lanza zum Direktor des Unterrichts. Wie die Ministerien der Emilia schon früher und die Toscand's zu Neujahr, so werden späterhin nach abgelaufenem
Zywischenreiche die beiden Sieilien mit den betreffenden Gesammt⸗
WMeinisterien in Turin vereinigt werden.
Nachdem die Festung Gaeta vom 4. Armee- Corps auf der Landseite' vollkommen eingeschlossen ist, haben die regelmäßigen Velagerungsarbeiten begonnen. „Zwar hofft man noch immer“, bemerken die „Rationalités“ zu dieser Mittheilung, „Franz II. werde alsbald kapituliren. Die Militair-Operationen können jedoch nur erst nach erfolgten förmlichen Capitulations⸗ Anerbieten ein⸗ gestellt werden.“
Die Blätter bringen jetzt den Wortlaut der Anrede, welche Garibaldi bei der Weihe der ungarischen Fahne in Neapel hielt. Garibaldi erklärt, „ein guter Christ“ zu sein, betrachtet jedoch den Pabpst, so lange er weltlicher Fürst zugleich sei, als Haupthinderniß der italienischen Einheit und Freiheit. .
Nach der „Patrie“ haben die sardinischen Transportschiffe am 4. und 5. November Truppen und Artillerie in Mola di Gaeta ans Land gesetzt. Das sardinische Hauptquartier war nach Lissh, dret Kilometer bon Traetto, verlegt worden. Am Hten naͤherte sich eine sardinische Fregatte auf Kanonenschußweite dem großen run⸗ den Fort außerhalb des Hafeneingangs von Gaeta. Die Fregatte hat nicht geschossen und konnte sich überzeugen, daß das Fort in gutem Zustande und gut bewaffnet war. Links dabon führen die Neapolikaner Redouten und andere Werke auf, um die strategische Straße längs dem Ufer abzuschneiden. Außerhalb Gaetas haben die Reapolitaner noch zwei Armee-Corps in Fondi und Itri. Ein drittes Corps vertheidigt die Position von Traetto.
Aus Sessa, 6. November, wird gemeldet, daß Sonnaz zwei Forts, die mit Geschützen versehen waren und auf der Straße von