1860 / 282 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2199 die Königliche Normal⸗Eichungs⸗ Die auf diese Weise abgelesene Zahl don Graden zeigt die sche in

en Stempels dur . die Beschaff ung eines neuen 9 ch bare Spiritusstärke an.

gommission gegen Erstattung der 6 zu bewirken. . Prozent koͤnnen hierbei außer Acht gelassen werden. Tbhermometern muß der Stempel auf ein Stückchen feines Pari ie i vorgeschri ̃ inigun⸗ Gleichzeitig mit der scheinbarcn Spiritusstärke wird die Tempera⸗ . ; apier, r ze in den §88§. 7, 14 und 17 vorgeschriebenen Eichungsbescheinigun⸗ eichzeitig mit der chene . Ist auf biese Weile an Ait 386. a Ja Chen ö man sich des Pflanzen⸗ oder des sogenannten chinesischen Papiers penn ; . . 8d unten beigefügten Mustern auszufertigen. Zur meh⸗ tur der zu prüfenden Flüssigkeit durch den Thermometer festgestellt. Wird Slal 3. . zig bete, n d, , ann, gedrückt und mit Fischteim auf die vordere Skalenfläche f gelen Be ist der Unterschrift des Direktors noch das Dienst⸗ zu diesein Zweck ein, mit ben. Alkoholometer nicht verbundener Thermo⸗ ? ie n ,, nach erfolgter Stempelung derselben und nachdem geklebt werden. est⸗ 96 9 ; an, e Teen r, n,. e ile fern a ir ee rler dug ö. ö vermerkt orden; eienr ö 14. siege uber sorgfaltige An stewahh ng der fraglichen bolemeter aus der iu ssglelt entfernt ist ö. Hollend 61 ö. un 9 wird das Instrument, dem Betheiligten In beiden vorerwähnten Fallen wird der mit dem Stempel verseher len. Im Falle des erlustes darf die Ausfertigung 3 2 ö. . , . iese besteht. in der definitipsn Befestigunz Thermometer dem Betheiligten zurückgegeben, um die Skala definitiv ö 326 e ini vorgäͤngiger Prüfung des betreffenden und der Temperatur der Flüssig⸗ der ,. 3 innerbal der Glasröhre, was am besten mit gutem befestigen, die Umhüllungsröhre an . aber Ende auf entfhreche . einer . ; ; . , r gr 9 e,. , bewirkt wird, und in dem luftdichten Zuschmelzen . a uberhaupt das Instrument fertig zu machen dnnn Inster ; 2 Diese T l Clngänge; den einen fare, Rn rigen des e Befesn at sicch die Ki ungs⸗Kommission dasselhe noch einmai wieder vor ions⸗-Tabelle zur Bestimmung der wahren Spiritus⸗ Alkoholometers, den anderen ür nzeigen des ermometers. In ielst 8 aber er dn , , 1 h. ö. ö . 0c ergleig ung in den e d, el. . aber e e. baennt . dem Namen der Brig“ h. . . der 4 talreihe, sind die ung att arg öpper ö ĩ g kommen, erer zu ü erzeugen, nunmehr Alles in Richtigkeit ist, worüber si , . hagen Bestandtheil des Alkoholometers, ohne Alkoholometer⸗ neigen. also pie . 6. K weich wird und dann die Skala dem Verschie⸗ haber ein e öndeltg Hen gniß an Hußlellen . l sie dem In- ch . 6 . . n . h n m. ,, . . . §. 7 K, ,, . . der laufenden Nummer des die auf jeder Seite mit dem Stempel der n ö kind die is che rg n n des fir nn, Heri ere, ne n, ö J 36 Instruments die änge seines Fun amental-Abstandes in Zoll n ö 3 ; ind, bei dieser tets vorräthig geha ten] Unt er, dis 35 ber Rull bemerkt. n (igen er ; ! d 5 2 . . Jastrumen tes erfeldt ist , wird, dasse be ünd Zehntellinien, die Firma 6 Verfertigers, s hie den ö. ,, . ann fühle en . . . gegen Erstattung tikal⸗ und Hotizontalspalte sich kreuzen, ist die der Normal⸗Temperatur er Eichungs⸗Kommission zur nochinaligen Prüfung vorgelegt. Bei dieser nachweien. Dasselbe wird don der Eichungs⸗Kommission so lange nul . Geibsttosten zu beziehen . J bon 47 t Reanmut entsprechende, aiso die wahre Spiritusstärke zu

gleine Unterschiede bs zum Beteage von hoöͤchstens einem Viertheil der Theilung anzubringen. Bei den mit gläsernen Skalen versehenen

zweiten Prüfung braucht jedoch nur das absolute Gewicht und die rich⸗ behalten bis der Inhaber das voll J ; ie i . fi ̃ er ; ; ö 2 endete Instrume v ines die ihm na resp. S 11 nden. . , . . ö wer z * . Sun tun nt mn n,, , a n,, . die a eines Wenn z. B. bei einer Temperatur einer weingeistigen ĩ. ̃ ö ,, owie gegen §. 15. ee. n Vorzeigung des Eichs eins und Zah⸗ 4 18. Réaumur der eingesenkte Alkoholometer eine , ö Skala Nichts zu erinnern gefunden, wird das . Für die Eichung eines jeden Thermometers, er mag richtig oder un⸗ ,, Erens e nb . 6 1 2 von 85 pCt. anzeigt, so ist in der obersten Horizontalreib n, . ö ,,, werden, find 35 Sgr. an Gebühren zu J,, ö. ung 3 Sgr. 23. Zahl 85 aufzusuchen, und die age , e n so wei escheini icbschän) ! . K ein olg Instrument richtig befunden, so beträgt der zu erhebende Ge- Ginsichtli Heriodischen Revifion der Normal⸗Thermometer und derfolgen, bis man zu der horizontalen Jahlteihe ommt, zu wel 1) erh ö eic cen, in welcher die Firma des Verferti⸗ bührenfatz für die Eichung und Stempelung 5 n enn N ede oe hel e, aw fs heemn nn Anwendung, bie in in der, die Wärmegrade enthaltenden Spalte die Zahl 18 gehört. , . i ner, n , J . . . . Unterschied macht, ob die Skala aus Papier oder Milchglas besteht gehe Maaß⸗ und Gewichts-Ordnung vom m chiai 1616 für die übri- findet man die Angabe 30 als die wahr Err tie i fle g. 3 die ge⸗ es Instrumenls, res bis auf Zehntel⸗ K ; ; S J n , , ene? ei ; . r bis 12* zaumur des Münzgewichts genau, bemerkt stehen; Zeh C. Eichung der Thermo-Alkoholometer. gen Normalmaaße und Gewichte allgemein vorgeschrieben sind. fundene Zahl zeigt an, daß in 100 Quart , 9 9. e ö f d 1 . t der ( abgekühlten Flüssigkeit S3 Quart absoluten ohols enthalten sind. 2) ein Exemplar der auf rund des §. 2 des Geseßes dom 24. April . . 66, Berlin, den al Rovbem r 1 be und öͤffentliche Arbeiten . 1860 festgesetzten Reduchkons⸗-Tabelle und der damit verbundenen ö. han, . 66 far die Prüfung der zu einem Instrument Der Minister fur . 96 9 ö . . Wenn der Alkoholometer beim Einsenken in den zu prüfenden Wein⸗ e . Thermo-ailkoholomzter, soschn sonst gegen die Einrichtung ö. . ; geist eine scheinbare Staͤrke anzeigt, die aus einer ganzen Zahl in Verbin⸗ erselben Nichts zu erinnern ist, dieselben Grundsaäͤße, welche für di . . . B pesteht i' die der ganzen zchl enlsprechende etrennten Instrumente unter A. und B. zur Richts voraeschri Mu st f ür die Eichung 38 ⸗Beschei ni gu ngen. dung mit einem ruche besteht, so if ganzen 3 gen 3 tichtschnur vorgeschrieben— u st er ͤ d wahre Stärke . . e een der üg. zu ,,, 6 2 Als zulässig zur Ei si her ßieieni ö. * gefundenen Zahl der überschießende Bru inzuzu ügen. Die Summe mente ö ,,, , . ö. . gläsernen Instüu—⸗ ̃ Eichungs⸗ Bescheinigung. beider Zahlen zeigt die wahre Stärke an. Ist z. B. bei zo unter Null Bel 21 en . 3. ö velchen die Quecksilberkugel des Thermometers als . , J ö die scheinbare Stärke von 683 pCt. angezeigt, so suche man in der Tabelle . ö verbundenen Alkoholometer ohne anderweite h der unterzeichneten Kommission ein von zuerst die zu zz pt. gehbrige wahre Stäcke, welche gleich 15, ist, und werung reicht. perfertigter Alkoholometer zur setze dieser Zahl hinzu. Dies ergiebt 75,1 4 60,5 75.6 pCt. als die

Der Ei zu so wie die i ae Raraar . 24 Der äußere Dur esser jener 6 . 243 —ͤ ; Vel Lichschein so wie die n Lorigen Paragraphen unter erwähnte ãuße urchmesser jener Kugel darf im Maximo sechs Linien Eichung vorgel ten Ro⸗ gesuchte wahre Stärke. in Bruch vor, so ist n ein Bruch vor, son

wieder vorgelegt hat. eingebändigte Redurtione⸗Tabelle verloren, so

Für die Eichung eines jeden Alkoholometers, er mag richtig oder un⸗ richtig befunden werden, sind ohne Rücksicht auf den uͤmfang der Skala 2 Sgr. 6 Pf. Gebühren an die Eichungs⸗Kommission zu entrichten. Im n des Richtigbefindens wird überhaupt für Eichung und Stempelung anf Silbergroschen entrichtet, wobei jeder theilweise Alkoholometer (G. 2 als ein für sich bestehendes Instrument zu betrachten ist.

Anweifung zur Handhabung der Alkoholometer. . . 8. 8 3

r General⸗Feldmarschall, Gou⸗

Tabelle nebst Anweisung zur Handhabung des Instrumentes werden un⸗ nicht übersteigen, weil sonst die Anzeigen der Wärmegrade nicht schnell 186 , ö l k : Inl e ; z m . n . e 1860 ge befunde am Kommt' dagegen bei den Thermometer⸗Anzeige entgeltlich berabfolst. ,,,, ist es unbenommen, statt eines kugelförmigen e, . . Aufdrü Stempels be⸗ Yer, wenn er . weniger . außer 3 zu lassen, wenn er mehr B. Eichung . . , d. , 3 . . 414 ,, was glaubigt w wird mit dem daß die Tralles als ; beträgt, für voll zu rechnen. Bei der Veobachtung des Thermometers ö 305 -. 2 . gewährt, für den ur messer des fraglichen Behälters, S Ct. reicht, un icht des G eg asso, jedesm—. 3 d ir wirklichen Temperatur näch ste n Als zulässig zur Eichung sind mur diejenigen Thermometer zu erach⸗ zu Gunsten der größeren Empfindlichkeit des Thermometers, ein een ,, . n,, ; [. urch bescheinigt. 26 r eren n i asef ö ö . deren Skalen auf Papier ober Milchglas getheilt und mit der Queck⸗ Maaß, als 6 Linien, annehmen zu können. . Instrumen 4, 7 ganzen T gre 3 9. erröhre in einer gläsernen Umhüllungsröhre eingeschlossen sind. Der 8. 17 8 6 R issio zesi r im Geseß 4. April 1860 bezeichneten 2 , , ; . . Das Verfahren z r . 3. e e Eichungs⸗ om mission- Der Besitzer eines der im Gesetze vom 24. April 1860 bezeichnete r Abstand muß nach Reaumur in 80 gleiche Theile (Grade) . . ö zur e g. und Stempelung beider Skalen erleidet 38 (Unterschrift des Dirigenten 36, in jedem Falle, wo er ein solches zum Zweck des Spi⸗ 9 . n. ee ö mhwärls bis auf etwa 10 Grad unter dem er an n,, nur insoweit eine Aenderung, als Sich 3 Befcheini gung uushandels benutzt, oder die Polizeibehörde es verlangt, dürch Vorzeigung efrierpunkt fortgesetzt sein, es bei den änirten Instrumen einer dreimaligen Vorlegun desselben ichungs⸗ Be 1 n n ; vriaen Ei jnes i zwei bunen, daß das nstru⸗ Anders eingerichtete Thermometer, namentlich solche, die ohne Um⸗ bedarf, bevor die Eichungs⸗Kommission den e en , n , Am heutigen Tage wurde, der unterzeichneten Kommission in von dem ,, e,, , , d, e, , bůllungs rohre blos äußerlich auf einer Skala von Metall, Holz oder sonst nebst Reductionstabelle verabfolgen kann. ö Herrn verfertigter Thermometer zur Eichung vor—⸗ ö . die ce Tn ist daber ergfalng auffubehahren. Bei statt⸗ einem Material befestigt sind, können gut Eichung nicht zugelassen werden, Das erste Mal geschieht die Eichung und Stempelung des Thermo⸗ gelegt. welcher in Gemäßheit en Instruttion dem . ten Nu denber . n Verluste desselben ist das betreffende Instrument sofort der weil bei ihnen die underrückbare Stellung der Skola gegen die Kardinal⸗ meters nach den unter b. gegebenen Vorschriften; geprüft und nach befunden Riichtzzien mnterg , . i. ungsbehörde zur Prüfung und Ausfertigung einer neuen Bescheinigung e, . J en g gef ert i. met 2 , n, in, mn die ten gehn Stela des Thffmo, e . 26 un fr dnn . nn, . , , ,, Bis dahin ist die Benutzung des Instrumentes zu Verkaufs⸗ . 6. neters definitiv befestigt, die gläͤserne Umbüllungsröhre de elben an ihre ist. Solches wird mit dem Bemerten, Die . . e e . ö 9. . Die vorerwähnten Umbi llungs röhren der zur Eichung eingehenden oberen Ende mit einer dünnen Spindel a hh ih rie allt n, Abstandes bei diesem Instrumente Zoll Linien beträgt, hier— zwecken unstatthaft. . Thermometer 1 an ibrem oberen Ende noch offen gelassen, die mit meterstalg voria ufig eingesetzt sein. Letztere wird nach den unter A. ge⸗ durch bescheinigt. Geht dem Befitzer eines Alkoͤholometers die ihm eingehändigte Re⸗ der Firma des Verfertigers versehenen Skalen zwar an die gehörige Stelle gebenen Bestimmungen geprüft, eventugliter gestempelt und mit dem Ge⸗ den 183 8 366 ductionstabelle verloren so kann die Verabfolgung eines anderweiten vorläufig eingesetzt, aber noch nicht definitiv befestigt sein, damit sie Behufs wicht des Instruments bezeichnet. ö nigliche Ei chung s Kommission. 9. eren ur gegen Vorzeigung des Eichschelnes und Zahlung des der Stempelung herausgezogen werden können. Bei der dritten Präsentation muß die Spindel oben zugeschmolzen ( 8 (Unterschrift des Dirigenten ). er n, on 3 Sr satthe' n ö Die Stempelung der nach . i , . gehörig befestigt, Überhaupt das Tustrument Auf die Rückseite jeder bier Eichungs Bescheinigungen . ö 681 ; Die Stempelung der na ö dem Vorhergehenden als eichungsfähig er— zollendet sein. Findet sich bei dieser letzten Prüfung (conk. 877.) Nichts drucken: ö. . Norstebend ; ist de ? von der Königlichen Normal⸗Eichungs⸗ kannten Thermometer kann geschehen, sobald dieselben mit dem bei jeder zu erinnern, so kann der Eichschein und die sub 2 in 8. 5 . Diese Eichungs⸗Bescheinigung ist sorgfältig aufzubewahren, z rg shben n, todas Tabellen an drucken, chung Eichung Kommission vorhandenen Rormal⸗Thermometer, übereinstimmen. Reductionstabelle verabfolgt werden. . Befißer des darin bezeichneten Instruments in jedem Falle, wo. r dasselb am , . 39. November 18 Um hiervon Ueberzeugung zu gewinnen, ist der zur Eichung vorgelegte . ö zum Zweck des Spiriiushandels benutzt, oder die Rollei Veh rde es ver⸗ zerlin, den 21. Thermometer mit dem Normal Instrument in ein Gefäß mit heißem Was⸗ Der über die stattgebahte Eichung eines Thermo Altoholometers zu langt, durch Vorzeigung des dazu gehorigen Eichschein e sich muß aus Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ser zu stellen und dann unter 5fterem Umrühren des Wassers der Gang verabfolgende Eichschein erhält dieselbe Form, wie sie im . sub 1 für weisen können, das Instrument der in diesem Scheine enthaltenen pon der Heydt. beider Instrumente während der Abkühlung sorgfältig zu beobachten. einen Alkoholometer ohne Thermometer vorgeschrieben ist. Des Letzteren naheren Bezeichnung unverändert entspreche. Dabei hat der Beebachter sein Hauptaugenmerk auf den der Normal⸗ braucht darin nicht Erwähnung zu geschehen, und namentlich kann die in an ö . von 12 Grad Re aumur entsprechenden Punkt des Instru— 32 gegebene Bestimmung, die Angabe der Länge des Fundamental⸗ h 5 a n. . die Eintheilung der Alkoholometer gesetz⸗ . . hier deshalt keine Anwendung finden, weil die Ther ö rothen Strich . . . J . kJ 3 n,, ö Abgereist: Se. Excellenz de Um die richtige Lage des Hefrierpunktes zu prüfen, ist das Instr An Gebühren für die Ei ines T s . . br mneur Berli p SOberbefehlshaber der Truppen in den ; h La x Instru⸗ n en für die Eichung eines Thermo⸗Alkoholometers, der elbe ebr 6 olometer und der zuge örigen verneur von Berlin und Ober efehlshe . ; . ment mit der zugehörigen Quecksilberkugel in eine angemessene ö. mag richtig befunden sein oder nicht, sind . zu n, ö dre . 1 teTabellen. rn Marken Freiherr von Wrangel, nach Liebenberg bei Oranien⸗ klein gestoßenen Eises zu stellen. Im Winter kann hierzu statt des Eises Instrument als richtig erkannt und gestempelt, so werden überhanpt G ge te bur . auch Schnee genommen werden, was sogar vorzuziehen ist. 10 Sgr. für Eichungs⸗- und Stempelgebühren erhoben, wogegen die Re Nachdem ich auf Grund der Vorschrift in §. 2 . Gesetzes, betref⸗ g. . ö; e 4. ductions⸗Tabelle mit der Anweisung zum Gebrauch bes Alkoholometers fend die Verbindlichkeit zur Anwendung gestempelter Alkohelomeler, vom Die Eichungs Kommissionen können sich zu dieser Untersuchung der unentgeltlich zu verabfolgen ist. ö 24. April 1869 (Gese Sammlung S. 381) durch die Cirkular - Verfügung 1 /- gläsernen Gefaße bebienen, welche nach 8. dieser Instruction behufs Der größere oder flänere Umfang der Thermometer und der Alkoholo vom heutigen Tage festgesezt habe. de zur Bestimmung der 1. Irüfung der Alkoholometer bei ihnen vorhanden sein sollen. Doch ist es meter⸗Skala bedingt in den obigen Gebührensätzen keinen Unterschied. Spiritusstärke aus den schein baren Spirit särken nn die auf jeder Seite . ö nothig jene Gefäße auf einen kleinen Untersatz von Holz zu stellen, der P. Gemei ann . mit dem Stempel der Königlichen Normal. Sich Kommission versehenen Berlin, 7. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz 3 . . 33 schlechten Wärmeleiter überzogen und an . e, ,, sogenannten Brizscheh n a, , . ie,. . Regent haben, im Namen Sr. Majestaͤt des Königs, , , unt ern Fläche mit drei Holztnöpfen versehen ist, auf w Aur Ausfü . ö. Eingangs gedachten Vor rift gemäß, über ; 2 Melchior vom Brandenburgschen Fü⸗ . . , an, n, , ih ene. . . ö und der sügchortzen . . ,,,, el gu fnn len bei dem Gouvernemen §. 13. borhandenen R Kommissionen zu den ereits bei ihnen folgt: ö 3 ö bni Anlegun des jn Ww. 2 2 t tormal⸗Instrumenten . mo⸗ e er afestun Luxembur die Erlau niß zur 2 egung Ist ein Thermometer durch das in 5. 11 vorgeschriebene Verfahren bis auf halbe und nl . 5 dee mn Alloholemeter mit de ; ? ö . w 66 fest 89 Niede 3 N ajestät ihm verliehenen Ritter⸗ els nichtig befunden, wobei fen? Ubweichungen, die jed : . h viertel Prozente eingetheilten Skala, die jedoch nur Bei der Handhabung d rs ist zu beachten, daß der von des Königs der Niederlande aje h) ö theil Grab nicht übersteigen dürfen, k , 1 3 , reicht. Dieses Instrument soll ihnen als Muster Punkt, bis zu welchem die struments in den zu prüfen Kreuzes des Großherzoglich luxemburgschen Ordens der Eichen— 24 herausgezogen, um sie demnächst zu stempeln. Je nachdem dieselbe . gen , are. 35 i n Altoholometern dienen, wobei jedoch den . eintaucht, jed der Ob fläche des . Krone zu ertheilen. * Pahier cer Miichgias geiheill ist, findet eine düschickeng Art der sich geiwsöhnlich zu . 4. . welchen der Spiritus hand. abgelesen werde. Denn auf che bildet b el k m. lung statt. solcher Ia nde k 6 ö Eichungfshiglei vermöge der An ziehun e lrost br lebleren zd gn Ole m . 96 d . r,, . , . Papier, was bei den 3. Alkoholometrie die⸗ Die Stempelung . nu . Eichungs Kommissi in Folge stets eine wulstartige Erhöbung, welch ß Prüfung unben Tbermemeiern in der Riegel der Fallfist, se ist der Stempel mit der Instruction vom 27. Februar 1848 n . . 3 kamen Finstuß austkben .

acht uderfarbe unmittelbar auf ihrer vorderen Seite am oberen Ende stempeln. Im Fall des Unbrauchbarwerdens durch längern Gebrauch, ist