1860 / 287 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Voꝛstehen de AUerhschste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. . Berlin, den 27. November 1860. .

Kriegs -Ministerium. von Roon.

M inisteriuui der geistlichen, Unterrichts. und 6 rd iin äl- Lingelegenheiten. Der ordentliche Lehrer Stumpf an dem Gymnasium zu Go⸗ blenz ist zum Qberlehrer ernannt; ö An der Realschule zu Magdeburg die Anstellung des Dr. Fritsche als Ordentlicher Lehrer genehmigt; so wie . Der Lehrer d'Harg ues am französischen Hospice in Berlin als fünfter Lehrer beim Seminar für Stadtschulen hier⸗ ö. selbst; und are 8 . Am Gymnasium zu Burgsteinfurt der Schulamts⸗Kandidat Allerhöchste a n,, 275. Nov em der Viefhaus als ordentlicher Lehrer angestellt worten. 18660 Fahnen-Einweihung betreffend.

Ich will die Annagelung und die Einweihung der an sechs Jäger⸗Bataillone, an das Garde⸗-Pionier-Bataillon, an die acht Tinien-Pionier-Bataillone und an die neu formirten Truppentheile zu verleihenden Fahnen und Standarten in Meiner Gegenwart vollziehen lassen und befehle, daß die Annagelung am 17. Januar k. J. im Königlichen Schlosse, die Einweihung aber am Krönungs⸗ tage vor dem Denkmal des Hochseligen Königs Friedrich des Großen Majestaͤt, in Berlin stattfinden soll. Zur Beiwohnung dieser Feier sind

1) von jedem der neu errichteten Garde⸗, Garde⸗Grenadier⸗- und Linien-Infanterie-Regimenter: der Regiments⸗Commandeur, ein Hauptmann, ein Premier⸗Lieutenank, ein Secon de⸗Lieute⸗ nant, drei Unteroffiziere (worunter auch Feldwebel), drei Ge⸗ meine, so daß jedes Bataillon repräsentirt ist; ; von jedem der neu errichteten dritten Bataillone des Garde— Füͤsilier⸗Regiments und der acht Linien-Fuͤsilier-Regimenter: ber Reqiments⸗-Commandeur, ein Hauptmann, ein Unteroffizier (auch Feldwebeh, ein Füsilier; von jedem der sechs Jaͤger-Bataillone; der Bataillons Com⸗ mandeur, ein Hauptmann, ein Oberjäger (auch Feldwebeh, ein Jäger;

von jedem der neu errichteten Garde⸗ und Linien-Kavallerie⸗

Regimenter: der Regiments ⸗»Commandeur, ein Rittmeister, ein Premier- Lieutenant, ein Seconde⸗Lieutenant, ein Unter⸗ offizier (auch Wachtmeister), ein Gemeiner; von dem Garde-Pionier-Bataillon und den acht Linien— Pionier⸗Bataillonen: der Bataillons-Commandeur, ein Haupt— mann, ein Unteroffizier gauch Feldwebel), ein Pionier,

u entsenden. Sie haben Fe

Finanz⸗Ministerium. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Belanntmachung vom 27. November 1860 be— treffend die Vernichtung von Kassen-Anweisungen.

Von den gegen Kassen-Anweisungen vom Jahre 1856 um— getauschten Fassen⸗Anweisungen von 55 sind zu olge der Be— stimmung im S§. 4 des Gesetzes vom 7⁊. Mai 1856 (Gesetz⸗Samml. Seite 33) heute fernerweitig

52.307 Stück über 136,509 Thlr., nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes vom 21. Februar 1859 (GesetzSamml. Seite 57), im Beisein von Kommissarien der Staats . und unseres Kollegiums durch Feuer vernichtet worden.

Berlin, den N. November 18606.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Nätan. Gamet. Guenther. Löwe.

Kriegs⸗Ministerium.

Verfügung vom 20. November 1860 betreffend die Reise⸗Kompetenz der Offiziere und Militair⸗ Beamten bei Entsendung zu einem Dien te, welchen sie zu Pferde verrichten müssen.

n. ö , k : iefe Meine Ordre der Armee bekannt Das Kriegs Min eri gihdet of ef lat id e Rita! ü uͤhncheik ünd Fas Ketter Reer i e u veranlassen. .

Berlin, den 29. November 1860.

Im Namen Sr. Majestät des Königs.

Beamte, welche mehr als eine Ration beziehen, bei Entsendung zu einem Dienste, den sie am Bestimmungsorte zu Pferde verrichten müssen, z. V. bei Rekognoscirungen, Ermittelung geeigneter Plätze für die Üebungen der Truppen, Feststellung der Dislocation bei e m fer . . 2c., auch auf dem ege na em Bestimmungsorte und zurück grundsätzli Dienstpferde zu benutzen ö r m, nr

Das sriegs-Ministerium will jedoch hiermit genehmigen, daß, wenn der Ort, an welchem die Dienstleistung beginnt, über 12 Meilen entfernt ist, dem Offizier oder Beamten mit Geneh— migung des Königlichen General-Kommandos die regulativmäßigen Reisekosten bis zum Orte des Beginns des Dienstes und event. von da zuruck in die Garnison oder den Cantonnementsort gewährt werden dürfen, insofern die Nichtbenutzung der eigenen Pferde auf diesen Touren im dienstlichen Interesse liegt.

Für die Mitnahme von Pferden auf Eisenbahnen und Dampf⸗— schiffen wird keine Vergütigung gewährt.

Die Reisekosten sind mit dem Erlasse des Königlichen General⸗ Kommandos, in welchem die Beweggründe der Genehmigung speziell 3 16 , . , ,. 3. Beibringung einer nach—

Genehmigung des Friegs-Ministeri ist ö Reisen nicht . ; . Berlin, den 20. November 1860. Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.

(gez) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

lgegengez) von Roon. An den Kriegs⸗Minister.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermi Kenntuiß der Armte gebracht. ets-Ordre wird hiermit zur

Berlin, den 29. November 1860.

Kriegs⸗Ministerium. bon Roon.

Angekommen: Se. Exxcellenz der Wirkliche Geheime Rat und Ober⸗Ceremonienmeister Freiherr von i ,,. . Alcäntara, aus Silbitz in Schlesien.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 27. November 1860 Fahnen-Verleihung betreffend. Im Verfolg Meiner Ordre vom 15. Oktober d besti Ich, daß auch die sechs Jäger-Bataillone, welche noch . .

fahren, so wie das Garde-⸗-Pionier⸗Bataillon und die Lini ab! ö ; nd die Linien⸗ ; Bataillone, . erhalten. ö ñ

Berlin, den 27. Rovember 1860. Personal / Veränderungen in der Armer. Im Namen Sr. Majestät des Königs. (gen) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

(gegengey ) An das Ftriegs⸗Ministerium.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats, und Friegs⸗Minister, General-Lieutenant von Roon, nach Stettin.

(Schluß.)

B. Absch ied sbewillig un gen 2c.

Den 13. November. Gr. b. Hahn, Sec. Lt. vom Regt. der Gardes du Corps, der Ab⸗

von Roon.

preuß. Füs;, Ntegt. (är, 33) urg (Rr. 34) einkangirt,

mit der Unif., des Kaiser der Abschied bewilligt. jetzigem Ost=

Batis. Ortels⸗

Alexan 2 Ferbardt,

berschlef. Inf. Regt. Nr. S3), zum Führ if Landw. Regts. (Nr. 14) nan th.

f. Regt. (Leib⸗Inf. Regt), der Charakter als Pre ;

Nr. 31) ähnr. bv. Woe

Den 20. Rovember. ö Hartmann, Prem. Lieut, von der Niederschlesischen Arktillerie⸗ Brigade (Nr. 5], unter dem geseßlichen Vorbehalt entlassen.

Fei der Landwehr. Den 13. November. Gr. v. Kwilecki, Set. Lt. von der Kav. 1. Aufg., des 3. Bats. 1. Garde⸗-Gren. Landw. Regts., der Abschied bewilligt. Kunau, Pr. gt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 4. Ostpreuß. Regts. (Kr. 5), als Haupt⸗ mann mit seiner bisherigen Unif, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗ Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Buek, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Vats. 1. Pomm. Regts. (Nr. 2), Hoff⸗ müller, Pr. Lt. von der Kab. 2. Aufg. des 3. Bats. 2. Pomm, Regts. (Nr. M, Robert⸗Tornow, Sec Lt, von der Kav. 2. Aufg. dess. Bats;, Sobeski, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 3. Pomm. Negts. (Nr. 14), der Abschied bewilligt. Fischer, Sec. Lt. von der Kav. J. Aufg. des 2. Bats. 2. Brandenb. Regls. (Ne. 12), *; Sto sch, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des J. Bats. 3. Brandenb. Regts. (Nr. 20), . der Abschied bewilligt. Baasch, See. Lt. vom Train J. Aufg. des 2. Bats. 1. Magdeb. Regts. (Rr. 26), als Pr. Lt. mit seiner bish. Unif.,, Wahnschaffe, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 2. Magdeb. Regts. (Nr. 27), mit seiner bis⸗ herigen Unif, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets-Ordre bom 2. April id getragen wurde, Witsche !! Sec. Ct. vom 1. Aufg. des 3. Bats. J. Thůring! Regts. (Rr. 31), Trömer; Pr. Lt. bon der Artill. 2. Aufg. des J. Bats. 2. Thüring. Regts, (Nr. 37), als Hauptm. mit seiner bish, Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab.-⸗Ordre vom 2 April 1857 ge⸗ tragen wurde, der Abschied bewilligt. Heinke, Pr. Lt. vom 2. zul des 1. Bats. 1. Niederschles. Negts. (Nr. 6), der Abschied bewilligt. Hering, Sec. Lt. vom J. Aufg. des 3. Bats. 4. Niederschles. Regts. (Nr. 11), als Pr. Lt. mit seiner bish. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets-Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied be⸗ willigt. Brüning, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 1. Westf. Regts. (Nr. 13), als Hauptm., Bansi, Pr. Lt vom 2. Aufg. des 3. Bats. ö. Westf. Regts. (Nr. 15), v. d Heyden, gen. v. Rynsch, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 3. Westf. Regts. (Nr. 16), diesem als Premier⸗ Lieutenant, allen dreien mit ihrer bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets-Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Favre au, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 4 Westf. Regts. Nr. 17), der Abschied bewilligt. Henning. Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. des 1. Bats. 2. Rhein. Negts. (Nr. 23), als Hauptm. mit seiner bisberigen Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschled bewilligt. Militair⸗Justiz⸗Beamte. Durch Verfügung dꝛẽs General⸗Auditoriats. Den 17. November. Lommatzsch, Justizrath, Garnison⸗Auditeur in Juͤlich, vom J. Januar k. J. ab an das Sericht der 3. Division in Stettin versetzt. Vt ilitair⸗Beam te. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 20. Nobember. Prochnow, Zahlm. vom 5. Landw. Hus. Regt., als Zablm. 1. Klasse zum Füs. Bat. 2. Ostpreuß. Gren. Regt. (Nr. 3) versetzt.

Bekanntmachung.

Für die nächstjährige Ersatz⸗Aushebung wird denjenigen, welche in dem Zeitraum vom 1. Janna! 137 bis zum 31. Dezember 1841 geboren sind ünd hierselbst ihren Wohnsitz haben, oder als Studenten, Gymna⸗ siasten und Zöglinge anderer TVehranstalten, Dienstboten, Haus⸗ und Wirthschafts⸗Beamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter 2c, sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweis⸗ müitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie fich zur Abwendung, sanst unausbleiblicher Nachtheile dergleichen Be⸗ scheinigungen nunmehr sofort beschaffen mögen.

Die * diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Be⸗ scheinigungen werden stempel⸗ und kostenfrei ausgefertigt.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Eintragung in die Stamm⸗ rolle wird binnen kurzem bekannt gemacht werden.

Berlin, den 28. November 1860. .

Königliche Militair⸗Kemmission.

2239

Command. von Graudenz,

Preußen. in der Krankheit :

Majestät auf An

immer gehütet, da

tel bei der großen. Empfi derselben in der Umgegen Wilterung nicht vusgesetzt werden durfte.

Auf das allgemeine Befinden hatten diese Erscheinungen nicht den geringsten Einfluß und es sind dieselben bereits so weit zurũck⸗ gegangen, daß man hofft, Se. Majestaͤt werde bald wieder die ihm sonst so wohlthaͤtige frische Luft genießen können.

2. Dezember. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen heute den Vortrag des Ministers von Auerswald und des Justizministers entgegen.

3. Dezember. Se. Königliche Hoheit der n nahmen heute die Vorträge der Minister von Auerswald und von Schleinitz, des Geheimen Kabinets-Raths Wirklich en Geheimen Raths Illaire und des Wirklichen Geheimen Ober Regierungs⸗ Raths Eostenoble entgegen.

Danzig, 1. Dezember. Nach den neuesten hier eingegangenen Nachrichten vom 12. Oktober 6, befand fich Sr. Majestät Trans⸗ portschiff „Elbe“ noch auf der Rhede von Victoria, Hongkong. Von“ den anderen zum Geschwader gehörigen Schiffen waren am 12. Oltober noch keine offiziellen Nachrichten in Hongkong einge⸗ troffen; dagegen ist dem Kommandanten durch einen von Japan kommenden Pr vat⸗Dampfer die Mittheilung von der Anwesenheit Sr. Majestät Schiffe „Arkona“ und „Thetis“ daselbst zugegangen. Der Schooner „Frauenlob“ war am 25. September noch nicht in der Bai von Veddo eingetroffen. (Danz. D.)

Sachsen. Dres den, 36. Robember. In der heutigen Sitzung der Zweiten gammer motivirte Abgeordneter Jungnickel den in der vorigen Sitzung von ihm und Genossen gestellten, auf Wiedereinbringung der dem Land tage von 1819 50 vorgelegten Gesetzentwürfe wegen Abänderung der Ver fassungs⸗Urkunde und Wahl der Abgeordneten abzielenden Antrag. Hierauf beschloß die Kammer, für die Berathung der Militairgerichts und Pro⸗ zeßordnung eine abgelürzte Berathungsweise, wie in der Ersten Kammer, eintreten zu lassen, unf fuhr sodann in der speziellen Be⸗ rathung des Gewerbegesetzes fort (ar.

Altenburg, 30. November, Gestern überreichte der am hiefigen Hofe neu ernannte Kaiserlich russische Gesandte, Geheime Rath Kakoschkine, Sr. Hoheit dem Herzog sein Beglaubigungs⸗ schreiben. (8. Ztg.) ; ö Fraukfurt a. M., 1. Dezember. Die offizielle Mitthei⸗ lung über die Bundestags⸗-Sitzung vom 79. November lautet: Die heutige Sitzung war hauptsächlich laufenden Verwaltungs⸗ und Militair-Angelegenheiten gewidmet. Außerdem ward der in voriger Sitzung von den Regierungen von Oesterreich und Preußen in der Bentinckschen Angelegenheit gestellte Antrag dem betreffen⸗ den Ausschusse überwiesen, welcher nunmehr anderweit Vortrag zu erstatten haben wird. Auch ward die verfassungsmaͤßig alle sechs Monate zu erneuernde Wahl der Executions Kommission vorge⸗ nommen.

Nassau. Wiesbaden, 30. November. Se. Hoheit der Herzog. ist von seiner Reise nach Oesterreich wieder hier zurückgekehrt.

Oesterreich. Wien, J. Dezember. Die bereits tele⸗ graphisch erwähnte Convention zwischen Oesterreich, Frankreich und Sardinien vom 9. September d. J. über die Theilüng des lombardisch⸗- venetianischen Rönte, welche am 4. Oktober ratifizirt und deren Ratificationen am 30. Oktober zu Paris aus⸗ gewechselt wurden, veroffentlicht die „Wiener Zeitung“ heute im französischen Urtext und in deutscher Uebersetzung. Die Convention umfaßt 38 Artikel, deren erster lautet: „Das gesammte Passtyum des lombardisch venetiagnischen Monte, mit Ausschluß der das Ob⸗ jekt einer getrennten Liquidirung bildenden Depositenkasss, ist defini⸗ tiv mit der Summe von Neunzig Acht Millionen Neunhundert Sechs und Siebenzigtausend Fünfhundert Zwei und Achtzig Gul⸗ den Conb. Münze (68, 976,582 Fh.) festgesetzt und anerkannt, welche gemäß der Bestimmungen des Vertrages von Zürich zwischen den betheiligten Regierungen in dem Verhaͤltnisse von auf Oesterreich und von 3 auf Sardinien überwiesen wird.

Großbritannien und Irland. London, 1. Dezember; Ihre Majestät die Königin war gestern mit dem Prinz⸗Gemabl nd dem Prinzen Ludwig von Hessen ins Lager von Aldershott gefahren, wo eine der daselbst stehenden Truppen-Abtheilungen in⸗ spizitt wurde. Am Rachmittag war die stönigliche Familie wieder

Rach dem , wird sich Ihre Majestät die Königin vielleicht nicht vor Osborne begeben. SGestern Nachmittag war Ministerrath in Lord Palmerstomn s

Amtswohnung. . . Paris, 30. November. Zwischen Frankreich und

elgien sind am 20. September zwei Eisenbahn Vertrage ak⸗