1860 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nord⸗Amerika andererseits, wegen der in gewissen Fällen zu Ze⸗ 2246 oupons). waͤhrenden Auslieferung der vor der Justiz fluͤchtigen Verbrecher . w * n Littr. 2 ab geschlossenen Vertrages vom 16. Juni und 16. Rovember 1852 von wenigflens vier oder höchstens sechs Monaten eine öffentliche . . §. 9. n balb proeentigen Obligation ist den Richtern und anderen Behörden die Befugniß ertheilt, das Aufforderung, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte Zur Sicherung der Verzinfung und Tilgung der Schuld wird . h beschuldigte Individuum, dessen Auslieferung beantragt wirb, vor an bieselben geltend zu machen. Sind vier Monate nach der letzten festgesetzt und verordnet: der Juhaber dieses Coupons am ten 9 Berlin, Cbin oder die Richker oder anderen Behörden zu stellen, damit der Beweis Aufforderung vergangen, ohne daß die Dokumente eingeliefert oder A) die vorgeschriedene Verzinsung und Tilgung der Obligationen . . 3. 36. zu kee che enden für die Strafbarkeit gehört und in Erwägung gezogen werde, und etwaige Rechte auf diefelben angemeldet worden, und hat außerdem geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actio H ahl ellen zu erheben. wenn bei diefer Vernehmung der Beweis für ausreichend zur Auf⸗ seit der ersten Aufforderung ein Termin zur Empfangnahme einer neuen naire der Gesellschaft vor; * Göln, rechthaltung der Beschuldigung erkannt wird, soll es die Pflicht des Serie Zinscoupons stattgefunden, ohne daß hierbei innerhalb min⸗ b) bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine, Eisenbahn⸗Gesellschaft. prüfenden Richters oder der Behörde sein, selbigen für die betref⸗ destens 6 Monaten nach dessen Ablauf die betreffenden Obligationen, be⸗ zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grund— d des Spezial- Sirektors.) fende exefutive Behörde festzustellen, damit ein Befehl zur Auslie⸗

ziehungsweise die der früheren Serie beigegebenen Anweisungen stücke verkaufen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außer⸗ —ͤ fferung eines solchen Flüchtlings erlassen werden könne. (§. 2) zum Vorschein gekommen sind, so erklärt die Direction die halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, U C. In Betreff der Beweiskraft der den nord-⸗-amerikanischen Be⸗ Dokumente öffentlich für nichtig oder verschollen und fertigt an auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an (Vorderseite des Talons. hörden in Auslieferungsfällen bei dergleichen zur Prüfung der deren Stelle andere unter denselben Nummern aus, auf welchen den Staat oder an Gemeinden zu postalischen, polizeilichen Rheinische Lisenbahn⸗ Gesellschaft. Strafbarkeit des Flüchtlings stattfindenden Vernehmungen vor⸗ pemerkt wird, daß sie als Ersatz für amortisirte dienen. oder steuerlichen Einrichtungen oder zu Padhöfen und Waaren⸗ ( Auweisung zur prizilrgirten vis und ein halb procentißen gelegten Verhandlungen und Dokumente hatten sich bei jenen Be⸗

Die Kosten dieses Verfahrens fallen nicht der Gesellschaft Niederlagen abgetreten werden möchten. . Obligation M* hörden Zweifel ergeben, welche Veranlassung zu Weiternngen ge sondern den Betheiligten zur Last. §5 10. Eingetragen 6 des Kontrel⸗Negisters. worden, ja der Ausführung der Auslieferung entgegengetreten sind.

Zins coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt wer— Zur Geltendmachung der im §. 8 festgesetzten Rückforderungs⸗ ///, Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten ist nunmehr von der

den, ᷓ. soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins coupons rechte ist den Inhabern der Obligationen verhaftet: (RNückseite des Ding. Sonhon alt Regierung der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika durch Gesetz vor Ablauf der Verjaͤhrungsfrist (98. 3) bei, der Direction der Ge⸗ in erster Linie der Bahnkörper von Rolandseck nach Bun⸗ Dieser Zins Coupon wird 6961 . . irc ichen nn, ,, von 22. Juni d. J. bestimmt worden;

= x3 . . * 3 * * a * 3 F 2 1. ; * ö 9 . z . ;

selljchaft anmeldet und den stattgehabten Befiß der Zins co upons gen, so wie die Verbindungsbahn; Um di Stadt Cöln und, die oder wenn die auf ihm vermerkte Nummer nicht mehr vollständig zu er⸗

und werlhlos, Dasselte isten * *niecd daß die zur Begründung zines veriragsmäßigen Auslieferung? durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise Bahn durch die Stadt Cöln, nebst sämmtlichen für den Eisen—⸗

s s kennen ist Antrages beizubringenden Dokumente und Verhandlungen künftig

darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange— bahnbetrieb darauf errichteten Gebäuden und darauf zu diesem als formell gültige Beweisstücke in Nord⸗ Amerika anerkannt

meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins coupens gegen Zwecke gemachten Anlagen, nebst dem sämmtlichen für den Be⸗ A Kpir. 15 Sgt. JDahlbar an werden sollen, sobald ihnen

Quittung ausgezahlt werden. frieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Mobilien, Ge⸗ 7 1) von den kompetenden Behörden des die Auslieferung nach⸗ 7 raͤthschaften und Materialien; (Rückseite des Talons. suchenden Staates die Beglaubigung beigefügt ist, daß

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Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Ein⸗ in zweiter Linie haften die Bahnen von Cöln nach Ro⸗ Inhaber . dan m. ö 636 5 sie nach den gesetzlichen Erfordernissen des lehteren Staa⸗ 2 ? *. . = ö 5 22 n 2 . 8e ? § 5 8 . z ; 2 36 941 9 c 1e 22 ö 18 9 282 *. 2 X 22 *.

lösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn landseck und von Cöln nach Herbesthal, insoweit diese Bahnen lur vorseitig bezeichneten Obligation, welche auf Verlangen zur Abstempe⸗ tes gůitige Wem es stüce sind, und . Staate

Jahre von der Direction der Gesellschaft behufs Empfangnahme nicht schon auf Grund fröherer Privilegien für frühere Anleihen , ,, ,,, . 2) diese Beglaubigung von dem, in dem der Zahlung öffentlich aufgerufen. rr en, sind. nan , m n, ,,, gehe rn m,, le r. ei atischen oder konfularischen Hauptver⸗ Die Odligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres- nach §. 11. Die Birection der Der Spezial⸗Direktor. trlter der Vercknigten Staaten legalisirt ist. dem letzten offentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt worden, Die Obligationen aus diesem Privilegium sind den unterm (Facsimi (Farfimile desselben.) Den Gerichtsbehörden wird dies mit der Anweisung bekannt e. werthlos, welches von der Direction unter Angabe der werth⸗ 2. August 1858 privilegirten Obligationen zum Betrage von fünf . gemacht, in den Fällen, in welchen die Auslieferung eines nach os gewordenen Nummern alsdann öffentlich zu erklären ist. Millionen Thalern hinsichtlich des Vorzugsrechtes, der Verzinsung den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika entflohenen Verbrechers ' Wie Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver- Und Amortisation, so wie in jeder anderen Beziehung völlig gleich— auf Grud des Eingangs gedachten Vertrages vom 16. Juni und pflichtung mehr; doch kann sie deren gänzliche oder theilweise Be⸗ gestellt. Justiz⸗Ministerinm. 165. November 1853 beantragt wird, die zur Begründung des An⸗ zahlung vermittelst eines Veschlusses der General⸗Versammlung aus 86 trages erforderlichen Dokumente und Verhandlungen neben der Billigkeits⸗Rücksichten gewähren,. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen Altgemeine Verfügung vom 25. Rodember 1860 vorschriftsmäßigen Legalisation mit der zu gedachten Beglaubi⸗ . 6 müͤssen in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nach 5. T die Zins— 8 J der Dir töaren und der. gung zu versehen, dahin:

Außer den im §. 5 gedachten Faͤllen find die Inhaber der zahlung erfolgt, eingerückt werden. betreffend die Vertretung er i ö . ' dag die Schrift stücke hinsichtlich der Form nach den in Preußen Obligationen berechtigt, deren Rennwerth in folgenden Fällen von §. 13. Abtheilungs⸗-Dirigenten bei den Kreisgerichten. bestehenden gesetzlichen Beslimmungen gültige Beweis stücke find. der Gesellschaft in Cöln zurückzufordern: Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zins⸗Coupons Diese Beglaubigung ist von den Justiz-Behörden erster In⸗

a) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampf⸗ kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden. Da in neuerer Zeit mehrfah Zweifel darüber erhoben worden stanz den Urkunden und Verhandlungen, so wie den beglaubigten wagen oder anderen, dieselben ersetzenden Maschinen länger Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben sind, in welcher Ark di Vertretung der Direktoren und Abthei⸗ Abschriften beizufügen und von den vorgesetzten Behörden in den

als sechs Monate ganz aufhört; Wir das, gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst lungs-Dirigenten bei den Kreisgerichten in Fällen der Verhinde⸗ Legalisations⸗Vermerken zu bestätigen. . 6

b) wenn gegen die Gefellschaft in Folge rechtskräftig gewordener eigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfer— rung zu bewirken sei, so findet sich der Justiz⸗Minister veranlaßt, Demnächst find die in dieser Weise beglaubigten Schristen

Erkenntnisse Schulden halber Execution vollstreckt wird; tigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen die hierüber bestehenden und bereits seit einer Reihe von Jahren mit den, die Auslieferung beantragenden Berichten dem Justi⸗

e) wenn die im §. 5. festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten in einzelnen Fällen zur Anwendung gebrachten Grundsäße nach⸗ Minister, in besonders eiligen Fällen aber unmittelbar dem Ministe⸗ eingehalten wird. ; des Staats zu geben, oder den Rechten Dritter, und ins besondere stehend zur allgemeinen Beachtung bekannt zu machen: rium der auswärtigen Angelegenheiten zur wen eren Veranlassung

In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben der Inhaber der nach dem Privilegium vom 12. Oktober 1840 1) Ist der Direktor des Kreisgerichts verhindert, so ist der Ab⸗ einzureichen.

Tage, wo einer diefer Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in und vom 8. September 1843 emittirten 2,590,000 Thaler Aprozen⸗ theilungs⸗Dirigent der beständige Vertreter desselben; er hat Berlin, den 26. November 1860.

dem Falle zu e. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu tiger und 1,250 000 Thaler 35 prozentiger Rheinischen Eisenbahn⸗ als solcher alle Direltorial⸗Befugnisse auszuüben, behaͤlt jedoch Der Justiz-Minister

beobachten. Das Recht zur uruͤckforderung dauert in dem Falle Sbligationen der nach dem Privilegium vom 2. August 1858 emit⸗ den Vorsitz in seiner Abtheilung, während in der Äbtheilung er Justiz⸗Mini zu a bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport- tirten 5 Millionen Thaler 4zprozentiger Rheinischen Eisenbahn— des Direktors das älteste Mätglied derselben den Vorsitz 1 betriebes, in dem Falle zu b. ein Jahr, nachdem der vorgesehene Obligationen, so wie der nach dem Privilegium vom 4. August übernimmt. An

Fall eingetreten ist, das Recht der Kündigung in dem Falle zu e. 854 emittirten 750,000 Thaler 43prozentiger Bonn-ECölner Obli⸗ 2) Ist der Abtheilungs⸗Dirigent verhindert, so hat entweder sammtliche Gerichts Behörden.

drei Monate pon dem Tage ab, an welchem die Tilgung der gationen zu präjudiciren. Der Direktor oder das alleste Mitglied der betteffenden Ab⸗ j Obligationen hätte erfolgen sollen. Gegeben Berlin, den 26. November 1860. theilung seine Vertretung zu übernehmen. .

Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses V. Wilhelm, Prinz von Krenßen, Regent. 3) Sollten in einzelnen Fällen besondere Verhãälinisse Abweichun⸗

Paragraphen eingelöst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben. von der Heydt. von Patow. gen von den vorstehenden Bestimmungen nöthig machen, so ĩ Bank . ist darüber an den Justiz Minister zu berichten. Prenßische Bank Berlin, den 25. November 1860. ü , Breußischen Bant 8 e ö Der Justiz⸗Minister Monat s⸗-Ueb ersich

Simons. gemäß §. 9 der Bank-Ordnung vom 5. Oftober 1846.

*

KRheinis ele Eis emhbahnm- Gesellschaft im C IIR.

Bestatigt von Seiner Majestaͤt dem Könige von Preußen am 21. August 1837. An Activa. sfaͤmmtliche Gerichte, mit Ausschluß derjenigen 1) Geprägtes Geld und Barren

1 65 * 60 . im Bezirt des A ellalionsgerichishofes I) Kassen⸗Anweisungen und Privat⸗Banknoten ö 8 ; ? zu . ; 3 Wechsel⸗Bestnde 4749 00)

Frivilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzinsbare obligation M Der Inhaber hat an die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft Lweihundert. Thaler Ereussis ch Courant .

zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privilegium vom autorifirten Darlehen don Drei Millionen Thalern. Die Zinsen find gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. .

Coöln, am J. Januar 1861.

Die Direttion der Rheinischen Eisen bahn Gesellschaft. Der Spezlal⸗Direktor.

4 Lombard ⸗Bestände . n. 5) Staatspapiere, ver und Activa. ... . n

Allgemeine Ver fügung vom 26. November 1860 ; ; K den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika wegen 8 Huthaben der mals, Kafsen, Inslitute Auslieferung flüchtiger Verbrecher. . und Privat⸗Personen, mit Ei Giro⸗Verkehrs. , g ob 000 e , H Vertrag vom 16. Juni und 16. Nebember 1852 (Staats- Anzeiger Berlin, den 30. Nov

. . 3. S. 1460). 6 Rank. Direkto rium. Dieser Obligation sind Jinseoupons für 4 nebst Talon beigefügt. von 1855, S? J Königlich Preußisches Haupt ⸗Bank Direkto rium

i ; Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend. Wo yw od. ̃ ers Nach Artikel J. des zwischen Preußen und anderen Staaten v G bis Mea ster? ves Deulschen Bundes einerseits, und den Vereinigten Staaten von Kühnem ann.

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privilegirte Obligation.

Räcseite der Obligation. Hier folgt ein woͤrtlicher Abdruck des Allerhöchsten Privilegiums.