halern, mit Lite . 2 11 2 — , . w 6 ö Actien Littera A. wenig r als sechs 1, si Artikel sicben here echte. ö auf die Ackien Hin erst ie en, , ,, ö. . = ; 8 2255
) Weitere funf mal aler in Zwei Tausend funf e ᷓ 3 send funf bezeichnete Gewinn⸗-Antheil, nachdem in den n,. Jahren ant
dert . 6 . n 2 9 wei . a. ', lcd erlh hen des Gewinnes, die sich nach Abzug von sechs Pr 2 karsnz, ö. 5 2 3, ö , e für das auf die Actien Littera A. ingen i. tien verloren, so ist deren Mortification bei dem Königlichen die muthmaßlichen Einnahmen und Ausgaben während der nächsten Mo des Administrationsrathe Verfammlung beschlosse Das n n as Minus vorweg entnommen ist. . zu Duisburg zu beantragen. Die Protiamarg. fut, aber nate aufführen. unter Littera B. emittirte Actien-stapital kann im Dividenden. ch die im Arnkel' vier und vierzig bezeichneten Gesellschafts blätter Artikel fünfzehn.
und von dem Handelsmi Es soll alsdann die — Uebernahme dieser Actien— den Besipern 4 Henuß und in der Betheiligung an dem Vermögen der Ges entlichen Kenntwiß zu bringen din Stelle der rechiskräfrig für Ohne Zustimmun . ; g : er ) ( 3 g der General⸗Ver mmlung darf kein Direkt und B ch dem unter Littera A. eingezahlten Actien Kapital e n m . Rien werden unter Eintragung des Datums des kein a nn. der i , , . . 26 Zeit Die Kosten des als zehn Jahre angestellt werden.
2. und b. emittirten Actien⸗ ihres Besitzes, freigestellt werden. an m. n . e wenn dies von Aeiiongiten, die zusammen niht Un üs in n ausgefertigt. * n,, ue . e r,, 1 e,, . n 3 2 1 bei der . ö der Gefellschaft, sondern dem Be⸗ — Die Dewährung von Pensionen ist überhaupt unzulã ssig, insofern nicht ! er General⸗ ersamn i 2 , em auf den Vor- ligten zur n ganz eigenthuünl ; ! 2 * sammlung mit landes schiag des Ädministratiensrathes von der r, ,. ö. hahe, rnichteter Dividendenscheine und ga n,, , , ,,, an n Artikel fechs zehn.
herrlicher Gene migung stattfinden. fi st hmigung f nden schlossen wird. Der Anfang der Gleichstellung ist bekannk zu 7 att Die D n Beam A ll erlust bon Dividendenscheinen vor Ablauf je Direktoren und die sonstigen Bea ten oder Angestellten der Ge⸗
Für die Reducti ih 96. . eduction, respektive die mwand ung der bisher emittirten NUusfi ; ; h Bei Ausführung der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikel der Verjã irertson anmeldet und den stattgehabten sellschaft können wegen Dien stvergehen, wegen Fahrlãassigkeit oder Untküch⸗
Actien in Actien Littera B (Artikel fünf 2.) wird — unter V B ? 1 orbehalt 893 2. * 4 ; 1 2 1 (a. b. e.) werden diejenigen vorbehalten. welche im Artikel sechs esitz dur g der laubhafter Weise dar⸗ tigkeit in den ihnen obliegenden Functionen oder aus moralischen Grün⸗
der Ebentualität im Artikel sechs und vierzig — Folgendes bestimmt: volg st unter d. für den daselbst vdorgesehenen Fall festgesetzt sind. wut, soll Verjährungsfrist de der angemeldeten den vom Dienste suspendirt und entlassen werden. Quittung Die Suspension kann ausgesprochen werden;
a) Von den Ein Million se . i
ed a sehn Tau send Br K 3 . Wenn nach Artikeln drei, vierzig, ein und vierzig eine Liquidator und bis dahin ni Dibidendenscheine gegen
sechs und zwanzigsten Oltober acht ehnhundertsieben unh funfhig der Gefellschaft eintreten sollte, und alsdann die oben unter e 1 ausgezahlt werden. a) in Beziehung auf Direktoren durch einen Beschluß des Administra⸗
Allerhöchst ertheilten Genebmigung an lttirt!' werden konnten, sind zeichnete Gleichstellung noch nicht stattgehabt hätte, so wird zubor Penn der Inhaber der Actie vor Ausreichung der neuen Dividenden⸗ tionsrathes und in dringenden Fallen sogar durch den Präsidenten
Ein Million Uiermalhundert und ein ü nsend' ah hundert halt dert das unter A. emittirte Actien⸗ Kapital sammt Zinsen zu vier sch Verabreichung derselben an den Präsentanten des Talons desselben;
oder Vierzehn Tausend sechszehn Actien unbegeben geblieben; diesel 1 vom Anfang der Liquidation an gerechnet, zurückbezahlt; vwidersp der Präfentant sie jedoch fordert, so ist der Streit zur ge⸗ b) in Beäehung auf die Beamten, welche von der Direction angestellt
ben werden vernichtet. ; e. een sich noch ergebenden Ueberschuß erhalten die Inhaber rccchtlich idung zu . die neue Serie der Dividendenscheine worden find, zu deren Anstellung aber nach diesem Statut die Ge⸗ er Actien Littera B. ber, au es der Interessenten oder auf Requisition des Ge⸗ nehmigung des Administrationsrathes erfolgt ist, oder erforderlich
b) Der Nominalwerth der emittirten Vier Millionen Viermal under ; ert . h richtes zum Depofitorium zu bringen. Dem Inhaber der gewesen wäre (Artikel bier jehn) durch einen einstimmig gefaßten Be⸗ diese Einstimmigkeit nicht erzielt ist,
Tausend Thaler oder Vier und Vierzig Tausend nicht prioritätil Artikel a Actien wird auf Zwölf ein halb er n. n 4 achten . Die Actien 8 9 Actie steht ch rmuthung zur Seite, daß er zur Er⸗ schluß der Direction, oder, wenn des bisherigen Nöminalwerthes herahgefezt. Demgemäß , den ie Ae ien lauten auf jeden Inhaber. Es sind denselben Dividen⸗ hebung der neuen chtigt sei. Dem Inhaber des durch die in diesem Falle dem Präͤsidenten des Administrationẽ⸗ enscheine auf je fünf Jahre nebst Talon beizufügen, gegen dessen Ein⸗ Nalons aber liegt der Bewe hm behaupteten vorzüglicheren rathes vorbehaltene Entscheidung; e) in Beziehung auf die anderen Beamten oder Angestellten durch Be⸗
ie . für t sener Actien Eine Aetie Littera B. zu Hun⸗ n, neut Dividendenscheine nach Ablauf des letzten Jahres ausgt - Rechtes ob. ) Den Besitzern der emittirten hundert acht und neunzig Tausend 1. , . *. . . Wenn ein Talon abhanden gekommen ist, so sind dem Inhaber der schluß der Birection, oder auch durch einen einzelnen. hierzu vom e jen Littera A. und die dazu gehörigen Dividenden! betreffenden Actie nach Ablauf des Zahltages des dritten der Dividenden⸗ Abministrationsrathe besonders autorisirten Direktor oder höheren Beamten.
Vier hundert Thaler oder Reunzehn hundert vier und a tzig Stü 91
Pꝛloritats. zictien ö n,. Word lllich des ö. ag . , n,, 2 den beiliegenden Schemata A. B. und C, die scheine, die gegen Einreichung des Talons zu empfangen waren, diese
unter d. folgenden Bestunmung zustehenden Rechtes — der Vortheil nach . . . 63 K und Talons Bividendenscheine gegen Quittung, zu verabfolgen. Der Besiß des be⸗ Innerhalb sechs Monaten vom Tage des Beschlußes muß entweder
eingeräumt, daß jede dieser Actien gleich zwei der unter b. aufge. Rückseite ist überall eine franzoͤsis . und auszufertigen. Auf die neffenden Talons giebt alsdann kein Recht auf Empfang der Fividenden⸗ die Entlassung ausgesprochen oder die Suspenfion aufgehoben werden.
führten ber der daselbst festgeseßzten Umwandlung angenommen wird. in französischem ,,, ssche Utberseßung mit Angabe der Betrage scheine. Artikel siebe nzehn.
i. . . 6 en,, ö kann aber r' en, , 1 et ,, J ; . Entlassung vom Dienste (Artikel sechszebn) kann ausgesprochen
das Verlangen stellnn. da dieselben ebenfalls auf den Ei n . ; 3 ; . en bon ; werden;
achten Theil des RNominalwerthes reduzrt und in Actien . B. 5 ö ee r. Stamm und Ausschnitt · Verwaltung 2) in Beziehung auf einen Direlter barch die General. Versonmlan g
jede zu Hundert Thalern, mit speziellem prioritätischen Nechte, um= blelbt; sie e. 6 . . an ; 26 der Gesellschaft deponirt * p in Beziehung auf die im Arätkel sechszehn sub b. bezeichneten Beam⸗
gewandelt werden. Dieses Recht besteht darin, daß anf diese Actien gliede' des ö,, , . . und, Einem. Nit. A. Direction. ten durch den Administrationsrath börmüttelst eines Beschlusses, dem
aus dem auf die Actien Littera B. entfallenden Gewinn- Aintheil gif fe dd been ; es 9 a hnet. Ganz dasselbe Verfahren ꝛ ᷣ wenigstens sechs Mitglieder beigestinmt haben;
(Artikel sieben a. b und später, schald dis wieichstellung der icht. ertigung der Actien-Dokumente Littera B. statt. m ,,. Artikel eil f. ö ) in Benehung auf die sonstigen Beamten oder Angestellten durch
. e, . . g 8 . Littera A. (in Gemäßheit des Artikel neun. t 3 . af. ö w , U 6. i. we, ,,. selbst vermittelst eines einfachen Majori⸗
s sieben e. staitgefunden hat, aus dem auf die Actien Lit- FJ . 8 en Mitgliedern bestehen. em letzteren bleib alten, zeit⸗ lätsbeschlusses.
tera *. und z. entfallenden Gewinne, eine gina von sechs nn n, s ann ar e n 1 . Actien weise nur zwei Direltoren oder auch mehr Ueber Der Beamte oder Angestellte auf dessen Entlassung angetragen wird,
. . vertheilt wird. Wenn bei Einlieferung der Dezember achtzehn hundert e . ha 6 n en, 1 lis Crnen ng der Direktoren ist ein gericht ist davon wenigstens vierzehn Tage bor demjenigen gan weichem über ven
. . n, 6 ob von dem vorstehenden entrichten. Die folgenden Einzablungen werden. 3 ö ö. Ee neh ener forderlich Stellvertretung eines Direktors ist vom Ad⸗ ier r ge hr n. r , . zee e , .
de er eder oben 6 . umten Vortheile Gebrauch dingungen besonders stipulirt worden sind, in Raten geleistet, welche der mini tl on grathe anzuordnen, derselbe . dafür in dringlichen Fällen , . . ir. i s e . zu ö i igen ö ei ih . Sollte in Folge 34 . Bestimmung die Emission . feß etzt und . Direction einsordert. Dies geschiebt eines s en, bestimmnen. m ee lh , , . ö an,,
, n,, Met en Littera 5. erforderlich sein, so wird Einen . , . J g l ö. nn e , fi ef ö. . , . a ,. bat 6694 . . . i e nnn 3. .
lons . , . Pan gehörigen Dividendenscheine und Ta— Die Einzahlungen sind bei der Pirectkon oder den von derselb . ne en fen e, T fers dae ö ö. 2 li U ö. nn,, , Ain iche a. ah wel col . n,, . . drung der Vorschläge des Administrationsrathes, zugebenden Stellen, namentlich in Cöln, Paris Berli K einander sein sollen, so wie auch die efugniß der Direktoren zur Unter⸗ tièeme, Entschädigung oder andere PVortheile sofort erlöͤschen.
landesherrlich festgestellt und demnaͤchst bekannt gemacht. . . e n, n ; om, Paris und erlin zu leisten. hcchrift. In den Dienstverträgen ist auf den vorhergehenden und den gegen⸗
Behufs der unter, Bb c. und d. bestimmten Umwandlung werden die visoires) bescheinigt; öh ine werden auf Quitunge bogen (titrzs pro- Artikel zwölf. wärtigen Artikel hinzuweisen.
Befitzer der bis jetzt emittirten Allien durch bffentliche Bekannt- und werd , , auten auf den Namen der Actienzeichner Vertruͤge über Kauf, Verkauf oder Pachtung von Immobilien und . 1b
machung (Artikel vier und vierzig) aufgefordert, dieselben nebst, den , iar , , ,,,, dergwerksgꝛrechtigteiten, ferne lle Verlräge, Leren Ghei gehe als . ,,, ö
,, , dr , e ee. , , , , dener ,,,.
ec e eben den Der it be ö . oder bei den ungen verhaftet. , mnüssen, um gültig zu sein, bon Wei . oren unterschrie erden, lung zu wählenden Mitgliedern, von welchen wenigstens sechs, tin ichüeß⸗
elfen Wenn in dieser nt nut e . 9 run . Gegen Aushändigung der Quittungsbogen werden, nach geschehener sonst genügt die , . 9 mier in tion führt, ist vom Ad⸗ lich des Praͤsidenten und des Vice Präsidenten Inländer sein müssen.
eingeliefert sind, so wird hierfür in g W ich 6 Vollzahlung, in Folge einer desfalls zu erlassenden Bekanntmachung der . en, 9 b 1 ö. far . [ *. arne. und vierz ) * Alen n stration the fung en ie. 8a 2 n en.
1 nicht . e es en ; eise eine an frist 6 Direction die Actien nebst Dividendenscheinen und Talon ausgeliefert. Hö hebel ann , n,. . 4 ach den ersten mn Ja hren d f. Mitg hide .
lauf bir, egen Hrist . , ö. e, angerechnet vom Ab⸗ Wer nach der ergangenen ersten öffentlichen Aufforderung die schul. Artikel dreizehn. ; Jahren Drei Müglieder ausscheiden; bis die Reihe im
wenig stens Einen, Häanat drei Mal . e,, ,, 3 digen Einzahlungen nicht pünktlich leistet, hat für spätere Zahlung die Die Direckion leitet innerhalb der sfatütmäßigen Grenzen. und unter idet hat, entscheidel darüber das Loos.
Die nach Ablauf dieser Endfrist nicht ein , 3 . 6 Zinsen zu sechs Prozent zu vergüten und außerdem eine Gonventiłnal ⸗ Befolgung der vom Abministrationsrathe aufgestellten Normen die Ge⸗ denden sind wieder wählbar,. .
Derbe und den Vesitzer verlieren 64 , * ö 1 sirafe von fünf Prozent der in Rückstand gebliebenen Summe verwirkt. schäfte und Angelegenheiten der Gefellschaft und vertritt dieselbe überall, Amtsdauer ein Mitglied er dministrations⸗
ker n lien , utera ß 1 spruch auf den Um⸗ Die Duection erläͤßt hierauf unter Angabe der Nummern der Actien oder sowohl dritten Personen wie Behörden gegenüber insbesondere auch in hes Gtelle nur bis zu jenem lb aufe n. . Sammliche bis jetzt zusgegebenen Dividendenschei , , . auf welche die Einzahlung nicht berichtigt wurde, eine allen gerichtlichen Verhandlungen und namentlich bei Vergleichen. terimistisch bis . Versammlung kann der i ra⸗
nahme derjenigen, die bereits e er 1 e nr . 9. ö lstrafe innerb — Sie Legitimation d Dircttions- Mitglieder erfolgt bach eine gericht⸗ tiongrath sinn Er Der desfällsige Beschluß ist ge—
wurden, sind werthlos. 6 n,, e inner alb eines auf wenigstens dreißig Tage zu bestim⸗ ) ; alte
Di ; ag gas . ; zu leisten. nen Protokolls, oder durch eine au Grund desselben ertheilte notarielle Wenn ein Mitglied des :
66. . ,,,, 4. 6 ö, Wenn auch nach Lieser zweiten offentlichen Aufforderung die schul⸗ der , . gie t t . gerichtlich seine Zablungen ꝛinstellt st dasselbe ols aut geschicen zu
Tausend Thalern oder Sechs Tausend Actien 6 . Hoh lan nicht geleister wird, steht der Gesellschaft frei, ent weder Die Gültigkeit der Unkerschrift der Direktoren ist von der für be⸗ 6, ö n , w n
Actlenzeichner zur Berichtigung der Einzahlung sammt Zinsen, Kosten stimmte Geschäfte vorbehaltenen Genehmigung des Administrationsrathes edes 9 nuf 3 2 Tln Thaler bel e ober ghborr.
tera B. ? tir . . ra B. ergeben. Es soll jedoch diese runde Summe emittirt und unb Conventisnalstrafe gerichtlich anzuhalten, oder in Gemäßheit eines britten Personen gegenü Nominalbetrag von wenng
entliche Aufforderung, die säumigè Zahlung sammt Zinsen und e . 1 esse Ausferti über ihre Ernennung aufgenomme. richtlich oder notgriell liten. liche oder notarielle Ausfertigung des über ihr g aufg ationsrathes gerichtlich oder außer⸗
i bhängig. ; ; ber nicht abhängig ben und folche während der Amtsdauer im Ärchive der Gesellschaft bei
, , , , , nl. w, Delch lusses des Administ ratio ns rathes und vermittelst Bekanntmachung Artikel vierzehn ; ⸗
Artikel sieben . . , . n,, ,. eien r tin sit te en unter ihr sechenden Gesellschaftsbeagmten an, . are, den Administralions roth gewählten Mitglieder
r ger als Zwanzig Tagen anzuberaumen, und wenn die Zah⸗ ninistration s erforderli wenn ; — 36 ; e Rr 267 — ĩ
Das Rechtsverhältniß zwischen den Aetien Litera A. und Li B lung auch dann nicht geleistet würde, die bereits gemachten . 6 1 . 8 . der unter Angabe des Braͤsidenten und des eee Graden ten. on ben , ne
wird in Besiehung auf den Antheil am Gewinn 33 und Littera k. als“ der Geselsschaft verfallen und bie betreffenden Quittungsbogen für machen (lirtikel vier und vierzig).
im Falle einer xiguit ation werthlos zu 6 Dies ist bekannt zu machen (Artikel vier und 8s ist ferner erforderlich: n.
an dem Vermögen der Gefellschaft festgesetzt vierzig); an Stelle der werthlos gewordenen Quittungsbogen kann die ) für die Erwerbung f Immobilien Bergwerken ü bestimmten Amtsdauer kann
ᷣ nie folgt: Gefellschaft andere ausstellen ünd begeben. Ind Vergwerks⸗Gerechtigkeiten serdem, wenn das Objekt ei Admin istrationsrathee .
Fi er Tenn, de e d re — 3 k k a, . en e, ,
ri e,. . * . 2 Nr (conferat. Ar- mit einer ni ᷣ . r sechs und dreißiz bis acht und dreißig) mt Der Ueber tag der Actien erfolgt durch die bloße Ueberlieferung des dien m e . ö. fn ehen, n , ; schlleßt. n solche integr hl bon Aner General— betreffenden Dokumentes. 9 6 ale Reub . ; Versammlung mit ei oritã wei Dritteln der in : wenn die derselben vertretenen Stimmen beschlossen wird
zwei Fünftel desjenigen Betrages, welcher übrig bleibt nachdem ⸗ — Ueber den Betrag der Actie hinaus ist der Actionair keinerlei U Fabri zu keiner el d Fabrik äthen, ; n far die Tn e fn, te e n ,,, ; In beiden Fällen muß, wenn eine integrale Neuwahl beschlossen ist. iche dieselbe vornehmen
borweg für das eingezahlte Kapital der Actien Litera A. eine Jahres⸗Dividende don z Pr i tee. . Zahlung verpflichtet. ; — drei . , . 26 Niehrere Rechts nachfolger und Repraͤsentanten Eines Actisnairè sind ) er r green e. in, ̃ bei Einberufung der Genera! Versammlung, we 1 g och bei⸗ 2 befugt, ihre Rechte einzeln und getrennt auszuüben, sie können die⸗ die Ausgaben sich auf me so6. Ern ihmn ng ö . gefüg selben vieimehr nur zusammen, und zwar nur durch Eine Person wahr⸗ für di Anlehen e e g, . 4 pit fährlich seinen Präfidenten, so wie aͤsidenten mit
b) Sollte eiwa eine Jahres⸗Dividende auf das eingezahlte Kapital der nehmen lassen. Kredit redi ; ; 1 e d dle einen J - sfällen vertretenden Vice⸗ Pr ttausend Tha st außerdem enn e hen, Wenn hieselbe bei der ersten Wahlhandlung
nnn feng ferne g nicht erreicht dit Wahl nach den Vorschriften des letzten
athe weni stens dreimonat⸗ eschůfts chen und darin 1 Alineas des d dreißig vollzogen.