1860 / 298 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ahre 1848 ben die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der antrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur

Ersatzleistung einzureichen. Berlin, den 1. Dezember 1859.

2322 für die oben bezeichneten Zuwiderhandlungen nicht. Insbes trtheilen die S§. 243 E) Anhang zur ul r ens r,.

Ordnung, §. 31 Tit. 35 Th. I. ibid. und §. 45 der Verordnung vom 265. Dezember 1808 nur den Regierungen ein Recht zur Festsetzung der dort bezeichneten Strafen. In Be treff der den Kommunen zustehenden Zölle ist, wie für alle Pi

vatzölle, im §. 132 Tit. 15 Th. Il, des Allgemeinen Landrechts ausdrücklich bestimmt, daß, wenn der Defraudant leugnet oder sonst auf rechtliches Gehör sich beruft, ein gerichtliches Verfahren ein. zutreten hat. Die Zollberechtigten haben nur die ihnen in dem genannten und den vorgehenden Paragraphen bezeichneten Befug— nisse, welche sich aber auf solche Fälle, beschraͤnken, in denen ein eigentliches Verfahren überhaupt nicht eintritt.

Es versteht sich von selbst, daß hierdurch die Befugnisse der Magisträte, welche zugleich die örtliche Polizei-Verwaltung haben zur Verfolgung von Uebertretungen in den Grenzen und Formen des k . 3 unberührt bleiben.

. Die Magisträte des Be irks der Königlichen Regierun mit entsprechender , . zu versehen. . ; 54 Berlin, den 27. Oktober 1860).

Die Minister für Handel, Gewerbe ze. Der Finanz⸗-Minister. Der Minister des Innern.

ZJinanz⸗Ministerium. Den 4. Dezember. v. Kleist, Port. Fähnr. bom Garde⸗Pion. Bat, Aug n stin Port Fähnr. vom Ostpreuß. Pion, Bat. (Rr. 1, Jaeckel, Pochhammer, Port. Fähnrs. vom Pomm. Pion. Bat. (Nr. Y, zu außeretatsm. Sec Lts. bei der J. Ing. Inspect,, Lin daw, Witte, Port. Fähnrs. vom Bran⸗ denburgischen Piön. Bat. (Nr. 3), Klewe, vw, Brodowski, Port. Fähnrs. vom Riederschl. Pion. Bat. (Rr. 5), Fischer, Lohmeyer, Bort. Fähnrs. vom Schles. Pion. Bat, (Nr. 6). zn außerelatem. Sec. Lts. bel der 2. Sig, Insp., Tan precht, Port. Fäbnt, vom Magbtb. Pion. Bat. (Re. I), Frhr. v. Eyß, Glasser, Port. Fähnrs. vom Westfäl. Pion. Bat. (Nx. I), Stephan, Port. Fähnr. vom Rhein. Pion. Bat. (Nr. S), zu außeretatsm. Ses, Its. bei der 3. Ing. Inspect. befördert. Theinert, charakt. Port. Fähnrich vom Garde ⸗Pivnier⸗ Bataillon, zum Brandenburgischen Pionier⸗Bataillon (Nr. 3) versetzt. v. Zast row, Nittmeister aggregirt dem 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, Sterzel, Pr. Lt. von der Brandenb. Art. Brig. (Nr. 3), beide komman⸗ dirt in etatsm. Stellen des Train⸗Bats, des Gärde⸗Corps, in dieses Bat. ersterer als Comp. Chef, versetzt. Walter, Hptm. und Battr. Chef von der Brandenb. Art. Brig. (Nr. 3) und kommandirt in eine etatsm. Stelle des Train-Bats. III. Armee-Corps, in dieses Bat. als Rittm. und Comp. Ebef, Herwarth v. Bittenfeld, Rittm. vom Brandenb. Drag. Regt. (Nr. 2) und kommandirt in eine etatsm. Stelle des Train. Bats. III. Ar⸗ mee Corps, in dieses Bat. als Comp. Ebef, Sch weder J., Pr. Lt., von der Westf. Art. Brig. (Ni. I) und kommandirt in eine etatsm. Stelle des Train-Bais. VII. Armee Corps, in das Train⸗Bat. des III. Armer Corps, Schuch, Hauptmann und Battr. Chef von der Rhein. Art. Brigade (Rr. 8), Au st, Hauptm. von derselben Brigade, beide kommandirt in Aatsm. Stellen des Train⸗Bats. VIII. . f . Mittel erfolgen soll, wonach das Kriegsministerium das als Nittin. und Comp. Chefs versetz. Bliesener, Pr. Ct. a. la suite dite . ö fan . s der 3. Ing. Insp. und Lehrer an der Kriegsschule zu Erfurt, Schultz Il. . 6b Pr. Lt. A la . Ing. Xin und . 4 6 l Babelsberg, den 2. August 1860. Potsdam, unter Belassung in ihrem Dienstver ltniß, zu Hauptle Schloß z zust 6 zujte, dorläufig ohne Patent, Stiehle, Pr. t. ä Seite des 2. Schles. Sus. Negts. (Nr, 5) und Lehrer an der sriegsschule zu Er⸗ furt, unter Belassung in diesem Dienstverhältniß zum Rittm. ] 1 suite des 2. Schles. Bragoner Regts. (Nr. I), vorläufig ohne Patent be⸗ fördert.

Cirkußkar⸗Verfügung vom 23. Oktober 1860 die Erhebung des sonflikts bei gerichtlichen Ver⸗ folgungen wegen Amts- oder Diensthandlungen

betreffend. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Gamet.

Natan. Guenther.

Da von der Befugniß zur Erhebung des Konflikts, welche durch das Gesetz vom 13. Februar 1854, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen (Ges.⸗Samml. S. 86) der vorgesetzten Provinzial- oder Eentral— Behörde des gerichtlich verfolgten Beamten beigelegt worden, nicht immer ein dem Sinne des Gesetzes entsprechender Gebrauch ge⸗ macht worden ist, so werden Ew. ꝛe. zufolge eines Beschlusses des Königlichen Staats-Ministeriums vom 27. August d. J. auf folgende Gesichtspunkte aufmerksam gemacht.

1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte ist die Erhebung des. Konflikts nur dann gerechtfertigt, wenn die vorgesetzte Provinzial- oder Central-Behörde des Beamten der Ansicht ist, daß derselbe innerhalb der Grenzen seiner Amtshefugnisse gehandelt, oder daß er sich keine Unterlassung einer ihm obliegenden Amts⸗ handlung habe zu Schulden kommen lassen. An . Wenn daher die Behörde anerkennt, daß der Beamte die Königliche Regierung zu X. die Grenzen seiner Amtsbefugnisse überschritten oder daß er eine ihm obliegende Amtshandlung unterlassen hat, so muß sie auf die Erhebung des Konfliktes unter allen Umständen derzichten, und selbst dann, wenn sie der Ansicht sein sollte, daß der Fall an sich zu einer gerichtlichen Verfolgung nicht geeignet sei, die Entscheidung darüber, ob ein die strafrecht⸗ liche oder civilrechtliche Verantwortlichkeit begründendes Ver— schulden des Beamten durch dis besonderen Umstände des Falles ausgeschlossen sei, den Gerichten überlassen.

Aber auch in denjenigen Fällen, in welchen nach Ansicht der

Behörde dem Beamten keine Ueberschreitung seiner Amts—

befugnisse oder keine Unterlassung einer ihm obliegenden Amts—

handlung zur Last fällt, ist zu erwägen, daß das Gesetz die

Eehebung des Konflikts nur als eine Befugniß gestattet.

Von dieser Befugniß ist nur dann Gebrauch zu machen, wenn

es ganz unzweifelhaft erscheint, daß eine Amtsüberschreitung

nichk stattgefunden habe,

Da endlich die Ermittelung der erheblichen Thatsachen unter

allen Umständen nothwendig ist, und zwar sowohl für die

Prüfung der Behörde, ob der Konflikt zu erheben, als für

die Beurtheilung des Gerichtshofes zur Entsceidung der Rom⸗

pri'rng⸗Koönstitrs, ob derselbe begründet sei, so ist der Er— hebung des Konflikts bis zur stattgefundenen Ausmittelung jener Thatsachen Anstand zu geben, und nöthigenfalls erst in

Kriegs⸗Ministerinm.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom. August 1860 die Einführung von Czakots als Kopfbedeckung der Landwehr betreffend.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre:

„Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß als Kopfbedeckung der Landwehr ein Czatot nach den beiden bei— gebenden Proben einzuführen ist, die Beschaffung dieser Kopf— bedeckungen aber nur nach Maßgabe der disponibel zu stellen⸗

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme und gleichmäßigen Nachachtung. . Berlin, den 27. Oktober 18695. Der Minister für Handel, Gewerbe ze. Der Finanz⸗Minister ö Der Minister des Innern. Im Namen Sr. Majestat des Königs. An sämmtliche übrige Königlsthe Regierungen ze.

(gez) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Den 6. Dezember.

(gegengez) von Roon.

An das Kriegs-Ministerium.“ ;

wird hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nunmehr vorläufig die Stamme der Landwehr— Bataillone mit der neuen Kopfbedeckung versehen werden sollen.

Berlin, den 28. November 1860.

Militair⸗Oekonomie⸗Departement. von Pritzelwitz.

Villaume, von Prittwitz⸗Gaffron Port. Fähnrs. von der Garde-Art. Brig., zu außexetatsm. Sec. Lts. befördert. Matthiaß 1. Hauptm. bon der Ostpr. Artz Brig. (Nr. I), unter Entbindung bon dem Fommando zum Train⸗-Bat. J. Armee⸗Corps, zum Comp. resp. Battr. Chef

Körber, Hauptm. von ders. Brig, in die 2. Comp Chefs⸗ ts. J. Armee⸗Corvs borläufig kommandirt. Schlie⸗ m Hauptm., Grzegorzewski, Sec.

Henning, Hauptm. von der FC . 9— *

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur Kenntniß des dabei betheiligten Publi— kums gebracht, daß die Haupt⸗Seehandlungs⸗asse . . ab die ihr zur Belegung gegen Seehandlungs- Obligationen ange⸗ botenen Gelder nicht mehr zu 35, sondern unter Beibehaltung der übrigen Bedingungen nur zu 23. Prozent jährliche Zinsen anneh⸗ men wird. Dagegen bleibt für die fruher belegten Kapitalien der Zinsfuß von 37 Prozent vorläufig unverändert.

Berlin, den 14. Dezember 1860.

zum Comp. Brigade, i aufig kommand o dien, Sec.

Kriegs-Ministerium. Hering.

der zweiten Instanz der Konflikt zu erhebe Berlin, den 23. . l, mn erheben.

Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern.

; 1

saͤmmtliche Königliche Regierungen und Probinzial⸗Steuer⸗Direktoren.

Cirkular⸗Verfügung vom 27. Oktober 1860 daß den städtischen Behörden eine Befugniß zur Straffestsetzung wegen Hinterziehung städtisch er Steuern und Abgaben, oder der von Kommunen zu erhebenden Zölle und Gefälle nicht zu steht.

ö . Regierung erwiedern wir auf die Anfrage

nach den bestehenden allgemeinen Gesetzen den städti? Behörden eine Befugniß zur Festsetzung ö. gi h . r,, n. stãdtischer Steuern und Abgaben oder der von . zu erhebenden Zölle und sonstigen Gefälle nicht

. ie schon in dem Erlasse vom 28. Dezember 1852 b

Geseh en. . It 5 . . . vom 3. ö , t = ml. S. hinsichtli er Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung ö i , Ve g öffentlicher Ab —⸗ = e ee. der Steuern, . e nere mn, 2 e, eg, bei dem administrativen Strafverfahren in so weit 6 ewenden haben, als ein solches nach den bisherigen Ge— . ig ist. Dergleichen Gesetze, welche den flädtischen Be⸗ eine gniß zur Straffestseßung beilegten, hestehen aber

General-Direction der Seehandlungs-Soeietät. Camphausen. Scheller.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref⸗ fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 100 S. 189).

Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 103 S. 817.) Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 (Staats⸗Anzeiger Nr. 10 S. 66. Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats⸗Anzeiger Nr. 30 S. 213.

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar . . . jenigen Personen, welche Käassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis- oder Lokal⸗Kassen er eicht haben, zur Empfan nahme des ihnen in Gemäßheit des ye, e, vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert . Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die bel chi ten . aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, , Nr. 26 a n. id, . bei den Regierungs⸗ ffen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfa ine

oder Bescheide in Empfang zu . * Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welchg noch Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1855 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom

er Staats- und Minister für

S 2 251 4 Angekommen: Se. Execellenz d . 29 ö. Graf Pückler

1

die landwirthschaftlichen Angelegenheiten,

Leßlingen.

2.

Personal Veränderung:

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

eforder! zersetzungen. A. Ernennungen, Befbrderung en und Versetzung

von

v Türcke, Port. Fähnrs. don ders. Brig.

Rr. 3), zu außere .

deburg. Art. Brig. bini ; . mne baer. Töepd, um Comp. resp. Battr. Chef. ernennt. Fran- Bat. IV. Armee⸗Cotps,, ae , ,, .

Bennecke, Pr. Lt. von derf. Brigade, zum .

Sec. Lt. derselben Brigade, zum Premier⸗Lieutenant .,., ; . zu außeretatsm. Sec, ts,

Sec. Lt. Riederschles. Art. Brig. (Nr. 5), unter Belas⸗ 6 ö. n, . 9 . 2. Pr ' Lt., Franke, Meyer, Port. Fähnrs. von der. Brig, zu außer⸗ ,,, TEts. öesbrers Dalitz, Hauptm. u. Battr. Ghef. 6 . Schles. Art. Brig. (Nr. 6), unter Beförderung zum Major in die . . schles. Art. Brig. (Nr. 5) versetzt. Stöckel, Hauptm. von der 3 des. Art. Brig. (Nr. 6), unter Entbindung von dem Kemmando zum =. Bat. VI. Armee⸗Corps, zum Comp. resp. Battr. S6hef wer nc e. gen, Hauptm. bon bers. Big, in die 2. Comp. Chefs Ste ! 26 * Bat. VI. Armee⸗Corps vorläufig kommandirt. Dittrich, Pr. St. von

Caspari, sung in seinem Kommando

Den 30. November.

ala suite des Rhein. Ulan. ommandirt la suite

Prinz Heinrich VII. Reuß, Rittm. , . Ir 7), unter Belassung in seinem Berga nit al k bel der Gesandtschaft in Paris, zum 1. Garde⸗Ulan, Regt. dess. versetzt.

Den 1. Dezember.

= . . zrps Lt. v. rnitz, Sec. Ct. und Adjut. des Kadettencorps, zum rg n , d. Niemsdorff, Pr. Lt. bom 1. i Rtegt. (Gir. 3) Und kommandirt als Erzieher bei dem Kadenz ken Potsdam, zur Dienstl. als Assistent der nin henna gs, e fte ee, 86 Kabettenhaüfe kommandirt, . Sanden /e 2. * ih 1. zu Keig⸗ Redl when hren Bent. als rzicher bes bens deten,

. zr St. vom 2. Pos. In Regt. (Nr. 19) ö

und kommanbirt zur Dienstl. ald Asistent der ; . delt n n i zu n. unter Beförderung zum 5 66. ohne Patent, und unter Stellung la suite des Regts., zum . Vorsteher bei demselben Kadettenhause ernannt.

erf. Brig. zum Hauptm., Lo off, Port. Fähnr. von ders. Brig. zum , ,,, ' be bert Köttfchau. See. Lt. von d. . 2366 (Nr. I), unter Beförderung zum Pr. Lt, in die k 32. (Nr. 6) versetzt. Bertelsmann, v. Dz u ffel, . . . Fähnrs. von der Westf. Artill. Brig. (Nr. U), zu gußere a 2 J. Eilers, Kanonier von derselben Brig, zum Port. Fähnr d. . . w. Castenholtz, Port. Fähnrs. von der Rhein. Artill. Brig. (Nr. s). außeretatsm. Ser. Lts. befördert.

gei Ber 8 and wehr.

Den 4. Dezember.

e ͤ 3 Bats. 1. Oberschlesischen We Sec. Lt. vom 14. Aufg. des 3. Bat Oberschlesischen an,, 1 en, Seconde⸗Lieutenant im 3. Oberschlesischen X. fanterie⸗RNegiment, Rr. 62), are, ii * 323 ; 55 1 1 Pionieren 2. Aufg. des 2. Bats. 4. Westf. NMegte 9 m 42 3 Großmann, Viee⸗Feldw, vom 3. Bat. 2. Niederschl. ö . 6

zum Gec. 8k. bei den Pionieren 1. Aufgeb. befðotdert.