28 Berliner Börse vom 3. Janmudar 1861.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-0GoQurs.
kisenbahn Actien.
GId. Brk᷑. 61d , Ef] Br. Eld.
Aachen-Düsseldorf.. 3) 73 723 Berlin-Anhalter .... Aachen -Mastrichter. — 16 15 do. Amsterdam Kurz Berg. Märk. Lit. A. — 823 813 Berlin-Hamburger .. dito 2A. Kur- und Neumärk. ö , Lit. B. — —v— do. II. Em. Hamburg ö Kurz 9 do. do. Berlin-Anhalter . ... — 1083 107 Berlin- Pot sd. Magdb dito ? 2M. Ostpreussische 3 Berlin-Hamburger .. 109 108. do. Litt. C. 3M. 6 ) d 4 Berlin- Potsd. agd. — 1283 — d. Litt. D. 2. * Pommersche . . . ... . . Berlin- Stettiner . .. . — 1613 1003 Berlin-Stettiner Wien, österr. Währ. 150 FI. 8 T. 6 3 6 Bresl. Schw. - Freib.. — do. II. Serie dito 150 FI. 2 M. 357 ; 5 50 do. II. Serie Augshurg südd. W. 100 FI. 2M. — Cöln- Crefelder Frkf. a. M. sii dd. W. 100 EI. 2 M.; . Cöln - Mindener ... . 33 124 Cöln- Hindener . Cour. im 14 ThI. Schlesische. . . . . . . . .. ü Magdeb. -Hlalberst...— — — do. IÜ. uss 100 Thlr 8 T. Vom Staat garanti rte Magdeb. -Wittenb. . . 303 Letersburg 100 S. E.... 3W. Litt. B Münster Hh mmer .. 4 — Warschau 90 S. R. ..... 8. 87 Westpreuss. . 2 Niedersehles. Märk. 4 94 Bremen 100 Th. G... 8 TL. J do Niederschl. Lweigb. — — do. (Stamm-) Prior. 5 — Ohersehl. Litt. A. u C. — 120 1193 Kiederschles.-Märk.. . do. Litt. B. 3) — do. Conv. und Neumärk. Oppeln - Tarnowitzer 25 do. do. III. Serie Pommersche ... ..... 55 Prinz Wilh. (St. V.) 51 do. IV. Serie Posensche Rheinische Ober- Sehles. Litt. A. Preussische .... ..... 39 do. (Stamm-) Prior. . do Litt. B. Rhein. und Westph. Rhein-Nahe r 2 do. Litt. C. Sãchsisehe „Rhrt. - Erf.- Kr. (db. 3 40. Litt. P. Stargard - Posen . . .. 3 do. Litt. E. ; Thüringer ds. Litt. F. Pr. Bk. Anth. Scheine . pr. Wilh. 686. V) . 8. Friedriehsd' or 31313 do. (Stamm-) Prior. 41; 394 do. IlI. Serie Gold- Kronen . 9 3 do. do. do. 5 ? do. III. Serie Andere Goldmünzen prioritsts- oOßlig. Rheinische
à 5 Thlr do. Aachen-Düsseldorf.. do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastriehter. Münzprols dos Silbers bei der Königl. Münze. do. II. Emission ö Bergisch-Märkiseche. Das Pfund fein Silber k do. III. S. v. St. 3ꝝ gar. bei einem Eeingehalte von 0, so und darüber ..... ...... .. 29 Thlr. 21 Sgr.). do. IV. Serie 45 bei einem Feingehalte unter O, so 29 Thlr. 20 Sgr. do. Düsseld. - Elbf. Pr. — do. IIl. Serie 41 do. do. II. Serie 5 1 do. IV. Serie 4 do. (Dortm. Soest) Wilh. (Cosel-0O4hg.) Berg. Mrk. do. II.Scr. 4)! — do. III. Emission
Vweckasel- C omrse. Pfandbriefe.
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KHagdeburg - Wittenb.
Rentenbriefe. Forelsg-CcGgrgksc. Kur-
Freiwillige Anleihe 41 Staats- Anleihe von 1859 ...: Staats- Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1856 dito Staats Schuldscheine Prämien- Anl. v. 1855 A 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt-Ohligationen. do. do. Schuldverschr.d. Berl. Kaufm.
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wurde zu verleihen.
Riehtamtieche Notirüngem.
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If Br. GId. Oester. Nation. - Anleihe do. Prm. Anleihe do. n. 106 FI. Loose * do. neueste Loose .. Coburger Credithank. . Russ. Stiegl. 5. Anl.. Darmstädter Bank. .... 33 — go. ds. 6 . Dessauer Credit do. v. Rothsehild Lt. do. Landesbank. 4 143 do. Neue Engl. Anleihe Genfer Creditbank. . . . 183 do. Foln. Schatz-Obl. Geraer Bank ; ß do. do. Cert. L. A. Gothaer Privatbank. . . z do. do. L. B. 200 RFI. Hannoversche Bank. ..“ 2 — Poln. Pfandbr. in 8. -R. Leipziger Credithank 1 j do. Part. 500 FI.... Luxemburger Bank. .. . Dessauer Prämien- Anl. Meininger Vredithank . 4 tamh. St. Pram. Anl. 3 Norddeutsche Bank. .. 4 Kurhess. Pr. Obl. 40 T. — Oesterreich. Credit. . . . Nene Bad. do. 35 RFI. Thüringer Bank Schwed. 10 RI. St. Pr. A. Weimar. Bank . Oesterreich. Hetall ...
Hiänd. Foknds. Ausl. Fonds. Kass. Vereins- Bk. Act. Danziger Privatbank. . Königsberg. Privathank * . do. * Posener do. 4 4 4 4 3
Ausl. Eisenbahn- Stamm- 4ctien.
Amsterdam - Rotterdam Loebau- Littau
Ludwigshafen-Bexbach Mz. -Ludvgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn
Zraunsehweiger Bank. Bremer Bank
Berl. Hand. Gesellsch.“ Dise. Commandit-Anth. Sehles. Bauk-Verein.. Pommersch. RKittersch. B.
1818113
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Ausl. Prioritats. AcCtien.
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dustrie 4ctien.
Kordb. (Friedr. Wilh. 4 — Hoerder Hüttenwerk. . Belg. Oblig. J. de l'Est 4 75 Minerva do. Samb. et Meuse 4 757 Fabrik v. Eisenbahnbed. Oester. franz. Staatsbahn 3 248 Dessauer Kont. Gas. ..
Bresl. Sehweidn. Freib. 81 a 80 gem. Rheinische 777 2 765 gem. Amsterdam Rotterdam 77 incl. gem. Mecklenburger 43 a . gem Tordbahn Er MWilh) 43 3 42 gem. Jester. Franz. Staätsbahns 1zz, 4 iz. Sen. , Pertästa iin H, , Heng . na ä 19 gem. Gesterr. Credit 527 a 515 gem. Gesterr. National- Anleihe 4935 a 49 gem. Oesterr. neueste Loose 55 a 545 gem. Kurhess. Er.
Oblig. 40 Thlr. 44 a 43 etw. gem.
KBerxlâm, 3. Januar. Die Börse war heut in etwas matterer Stimmung und das Geschäft blieb im Allgemeinen gering; Fonds Waren wenig verändert, Wechsel belebt bei günstiger Haltung.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerel. . (Rudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt: I Thir. sür das bierteliahr in allen Theilen der Manarchie ohne Preis Erhöhung.
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Königlich Prenßischer 8 rem
Alle Post- Anstaiten des In- und Auslandes nehmen sestellung an, für 8Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats · Anzeigers:
* 8 Wilhelms⸗Straße No. 31. . . (nahe der Ceipzigerstr)
nzeiger.
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1361.
en 5. Januar
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Legations-Rathe Harry von Arnim die Kammerherrn;
7
Bekanntmachung.
Die feierliche Ausstellung des Parade-Sarges, welcher die sterbliche Hülle des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV.
Majestät einschließt, soll übermorgen, den 5. Januar, Vormittags
von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Königlichen
Schlosse Sanssouci stattfinden.
ᷣ Der Aufgang zu dem für diese Trauerfeierlichkeit bestimmten Zimmer ist bei der Rampe des Kastellans-Gebäudes und hat das
Publikum sich demnächst auf demselben Wege wieder zu entfernen.
Sanssouci, den 3. Januar 1861.
Königliches Hofmarschall-Amt. Graf Keller.
Peinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der Musiklehrer Meißner in Königsberg ist zum Mufik—
lehrer an der Universität daselbst ernannt worden.
Preußische Bank.
Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.
. ö. Geprägtes Geld und Barren 76,708,009 Thlr. Kassen-Anweisungen und Privat-Banknoten 1,595.900 „ Wechtl ee, ,,, ,,. . 18 Lombard-⸗Bestände 8921, 000 Staatspapiere, verschiedene Forderungen 3, 837, 000
und Aera. 4 SS 069, 000 Depositen⸗Kapitalien .. . . . . .. . . ... 21, Sd &, 000 Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privat-Personen, mit Einschluß des 8 e,, . Berlin, den 31. Dezember 1860.
Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direkto rium.
7, 916, 000
v. Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywohb.
Kühnemann.
Bekanntmachung.
Zufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Potsdam vom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffentlichen Kenntniß ge brachten Militgir-Ersatz-Instruetion vom 9. Dezember 1858, werden alle Diejenigen, welche: . 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1841 geboren find, . 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt, . 3) sich zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, : und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetz— liches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienst⸗ boten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Hand⸗ werksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Ve rhältnisse stehende Mil itairpflichtige, oder als Studenten, Ghmnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalken sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resnß⸗. bon der persönlichen Gestellung vor die Kreis⸗Ersatz⸗Kommission in diesenm Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen:
fich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 4sten .
bis inkl. 15ten d. Mts bei dem Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Rebiers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden. den, so wie die etwanigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene n, . über ihr Militairberhältniß enthalten, mit zur Stelle zu ringen.
Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Domizil haben, oder hier nach §. 71. I. e. gestellungspflichtig, (. zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod ⸗— und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken. 33
Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Straf⸗Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiuns vom 29. Februar v. J. mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militairpflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwanige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom . geeigneten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier⸗-Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist. -
Berlin, den 1. Januar 1861.
Königliche Militair-Kommission.
Bekanntmachung. 33 Die unterzeichnete Kommission, welche für den am 1. April d. JI. beborstehenden Einstellungs-Termin im Monat Februar oder im Anfange des Monats März d. J. zusammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die des⸗ fallsigen Gesuche, welchen nach der, durch die Königliche Regierung zu Potsdam unterm 28. März 1859 (Amtsblatt Stück 13 Seite 111) publi⸗⸗⸗ zirten Militair-Ersatz-Instruction vom 9. Dezember 1858 (§§. 129, 131 und 132) I) der Geburtsschein, . 2) die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ab⸗ leistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 3) das Schulzeugniß, und