1861 / 9 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Periode sich in weltliche Angelegenheiten gemischt haben, so wird in der Broschüre das Bedauern ausgedrückt, konstatiren zu müssen, daß die Bischöfe und die hohe Geistlichkeit dem Papstthum auf diesem Wege gefolgt seien. Indessen stehe fest, daß der größte Theil der niederen Geistlichkeit die Sache anders ansehe.

Aus Palermo wird gemeldet, daß Tor rearso beauftragt

sei, einen Statthaltereirath zu bilden.

BKBexr liner ꝶetreizd eb szse

gelb sehles. S2 u. bunt pr. 2100 Efd.

pr. 2000pfd. bez., Ja- r-Februar 505 - 3 Thlr.

vom 7. Jannar. Weizen loeo 73 85 Thlr.

Gerste, grosse u. leine, 42 - 47 Thlr.

Juni - Juli 29 Thlr. Br.

Erbsen, Koch- und Funtterwaare 48 - 58 Thlr.

Rüböl loeo 11 Thlr. bez., flüssiges 1127 LThlr. Br., Januar und Januar - Februar 11739 - M Thlr. bez, 11 Br, 1135 G., Februar- Mär 114 Thlr. Br., 113 ald., April-Mai 113-4 Thlr. bez. u. Br., 11 6.,

AMai-Juni 117- Thlr. bez., Br. u. C

pr. 2100 Efd., posener 81 Thlr. pr. 2100 Efd. bez., 80 Thlr.

Kkogtzen loco 505-51 Thlr. nach Qualität nuar 50 3 Thlr. bez, 504 Br., 50; G., Janna bez. u. Br., 509 G., Februar- Mär 508 4 Thlr. bez., Frühjahr 50 bis 495 507 Thlr. bez., Br. u. G. Nal-Juni 50 50 4 Thlr. bez. pr. 1750 Pfd.

Ha er loco 26 29 Thlr., Lieferung pr. Januar 273 Thlr. bez, Frühjahr 23 Thlr. bez. u. Br., z G., Mai- Juni 287 Thlr. Br.“, 28 G.,

52

213 6.

sehr fast.

Weizen höher gehalten. : fragt und etwas über Terminpreis zu lassen, Termine setzten matt ein, besserten sich im Verlaufe eines mässigen Geschäfts und schliessen Rüböl in fester Haltnng, aber wenig verändert.

verkehrte in steigender Richtung un

Leinöl loco u. Lieferung 11 Thlr.

Spiritus loco ohne Fass 20 - Thlr. bez., Januar u. Januar - Fe- bruar 20 . Thlr. bez. u. Br., 205 G., Eebruar-März 20 d Thlr. ber. u. Br., WQ, G., April-Mai 205 214 Thlr. bez., Br. u. G., Mai- Juni 217 3 Thlr. bez., Br. u. G., Juni-Jquli 213 Thlr. bez. u. Br,

Roggen loeo in feiner Waare ferner ge—

Spiritus lebhaftem Verkehr.

Kreslĩknaadd, 7

3iprez., 47 Br.

Sgr., gelber 75 Hafer 28 34 Sgr.

schäft.

Brieger Aetien —. Opp sisehe 5prex. Anleihe von 1859 1043 Br. ; .

Spiritus pr. Sob0 pCt. Tralles 205M Thlr. ber. Weizen, weisser 75 - 96h 93 Sgr. Roggen 56

Januar, 1 Uhr 38 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats- Anzeigers.) COesterreiehische Banknoten 665 Br. Frei- burger Staram -- Actien 80 Br. Obersehlesigche Actien Litt. A. u. C. 1204 Br.; do. Litt. B. 1097 Br. Obersehlesisehe Prioritäts-Obligationen Litt. D., 4proz.,, 8Sß6 Br.; do. Litt. F., 4 prez., 927 Br.; do. Eitt. E. Kosel - Oderberger Stamm-Actien 329 Br. eln-Tarnewitzer Stamm-Aectien 2535 G. Preus-

KHeisse-

65 Sgr. Gerste 40 - 58 Sgr.

Die Börse war flau und die Course rückgängig bei geringem Ge-

142 e

Gegen den unten näher bezeichneten Musikus

Friedrich Wilhelm Zinnow aus Berlin ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls be⸗ schlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er hier nicht zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. 5 innow Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Be⸗ hörde Anzeige zu machen. .

Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienst—⸗ ergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts— willfährigkeit versichert.

Berlin, den 31. Dezember 1860.

Königliches Stadtgericht.

Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Signalement.

Der Mufsikus Friedrich Wilhelm Zinnow ist 24 Jahre alt, am 4. Januar 1837 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 9 Zoll

roß, hat dunkelblondes krauses Haar, blaue ugen, hellblonden Schnurrbart, kleinen dunkeln Backenbart, magere Gesichtsbildung, blasse Ge⸗ sichtsfarbe, ist schlanker Gestalt und hat als be— sondere Kennzeichen auf der Stirn eine kleine Narbe. Er hat angegeben, nach Zehdenick, Pase⸗ walk, Neustadt E. W. und Magdeburg reisen

zu wollen. Bekleidung. Schwarzen Oberrock, schwarze Hosen, schwarz— seidene achteckige Mütze.

[43 8. .

Gegen den unten näher bezeichneten Arbeits— burschen Otto Wilhelm Emil Hagedorn aus Berlin ist die gerichtliche Haft wegen Dieb— stahls beschlossen worden. Derselbe war bereits Polizeilich festgenommen, entkam aber durch einen Sprung aus dem Fenster zwei Stock hoch. Seine Wiederverhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung, Heiligegeiststraße 14 bei Bauer und auch sonst hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher bon dem Aufenthaltsorte des z. Hage⸗ dorn Kenntniß hat, wird aufgefordert, dabon der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair— Behörden des In- und Auslandes diensterge⸗

benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei- Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr— lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 31. Dezember 1860.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Vorunterfuchungen. Sig nalement.

Der Otto Emil Wilhelm Hagedorn ist 19 Jahre alt, am 7. April 1841 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß groß, hat blonde Haare, graue Augen, blonde Augen— brauen, schmales rundes gegrübtes Kinn, schmale etwas schiefe Nase, kleinen Mund, schmale hagere Gesichtsbildung, gelblich⸗blasse Gesichtsfarbe, voll⸗ ständige Zähne, ist schlanker Gestalt und hat als besondere Kennzeichen auf dem rechten oberen Augenlide einen kleinen braunen Fleck, über der linken Augenbraue eine Narbe, auf der Brust einen Leberfleck und am rechten Daumen und auf dem rechten Handrücken viele Warzen.

Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.

(44 8 e e r i enf.

Gegen den unten näher bezeichneten Schneider— meister Friedrich Wilhelm Martin Kremm ist die gerichtliche Haft wegen Betru— ges beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisherigen Wohnung, Markgrafenstraße Nr. 104, und auch sonst hier nicht betroffen worden, auch seit 6. November 1860 nach Lon— don abgemeldet ist.

Ein . welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Kremm Kenntniß hat, wird aufgefor⸗ dert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei— Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Cibil- und Militair— Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Be— tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt— boigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan— denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ fährigkeit versichert.

Berlin, den 2. Januar 1861.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

Oeffentlicher Anzeiger.

Sig nalement.

Der Schneidermeister Friedrich Wilhelm Martin Kremm ist 36 Jahre alt, in Wolffs— winkel bei Neustadt Ebw. geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 6 Zoll groß, hat dunkelblonde Haare, graue Augen, dunkle Augenbrauen, blonden Backenbart, spitzes Kinn, schmale Ge— sichts bildung, blasse Gesichtsfarbe, unvollständige Zähne und ist schlanker Gestalt.

Be ei d u ng. Dunkler Rock, schwarze Hosen, seidener Hut.

441 S tech eie .

Gegen den unten näher bezeichneten ehemali— gen Unteroffizier, nachberigen Eisenbahnschaffner und Packmeister Alexander Wilheim Mon— tagne auch Montanny ist die gerichtliche Haft wegen Betruges beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er hier nirgends zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Montagne Kenntniß hat, wird aufge— fordert, davon der nächsten Gerichts- oder Poli— zeibehörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel— dern mittelst Transports an die Königliche Stadt— boigtei⸗-Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr— lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 2. Januar 1861.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

8 nale m en t .

Der ehemalige Unteroffizier, Eisenbahnschaff— ner und Packmeister Alexander Wilhelm Montagne auch Montanny ist 34 Jahre alt, am 6. Februar 1826 in Nauen geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 8 Zoll groß, hat schwarze Haare, braune Augen, schwarze AÄugen— brauen, dunklen Bart, obale Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, gute Zähne und ist kräf— tiger Gestalt.

Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.

51 .

Die nachbenannten Personen: .

1) der Seefabrer Carl Friedrich Prien, geboren am 7. April 1834, ein Sohn des Michgel Prien in Groß⸗Garde,

2) der Seefahrer Johann August Noffke, geboren am 25. Juli 1834, ein Sohn des

Büdners Michael Heinrich Noffke in Klein— Garde,

der Seefahrer Wilhelm Manteuffel, geboren am 20. Januar 1834, än außer⸗ ehelicher Sohn der jetzt verehelichten Poli— zei⸗Sergeant Vererüse, Wilhelmine, geb. Manteuffel zu Lauenburg,

der Schneidergesell August Domnofsky, geboren am 18. April 1835, ein Sohn des Wagenmeisters Christian Domnowsky zu Stolp,

) der Seefahrer Friedrich Jacob Brandt, geboren am 14. Juni 1834, ein Sohn des Friedrich Jacob Gottlieb Brandt zu Stolp— münde, der Seefahrer Johann Heinrich Gott— fried Schmidt, geboren am 3. November 1834, ein Sohn des Hadersammlers Wil⸗ helm Schmidt in Warbelow, der Matrose Heinrich Wilhelm August Framke, geboren am 18. April 1834, ein Sehn des in Weitenhagen verstorbenen Ein— wohners Framke,

8) der Seefahrer Rudolph Herrmann Marows ky, geboren am 1. Oktober 1834, ein Sohn des Schuhmachers Carl Marowsky in Weitenhagen,

9) der Seefahrer Martin Carl Müller, geboren am J. Januar 1834, ein Sohn des Arbeitsmanns Johann Müller zu Neu— Wintershagen,

10) der Seefahrer Martin Ferdinand Hol— stein, geboren am 20. November 1834, ein Sohn des zu Ueberlauff verstorbenen Einwohners Holstein, .

11) der Seefahrer Ernst Ludwig Hupke, geboren am 6. März 1834, ein Sohn des Einliegers Hupke in Holzkathen,

12) der Seefahrer Gustab Zemdars, ge— boren am 3. September 1834, ein Sohn des Wirthschafts⸗-Inspectors Zemdars zu

edlin,

sind 3 unerlaubten Verlassens der Königlich

preußischen Lande im militairpflichtigen Alter

ein Jeder mit einer Geldbuße von 50 Thlrn.,

im Unvermögensfalle aber mit 6 Wochen Ge⸗

fängniß bestraft worden.

Sämmtliche Militair⸗ und Civilbehörden wer⸗ den ersucht, auf die Angeklagten zu vigiliren, im Betretungsfalle von ihnen die Geldbuße mit 560 Thlrn. exekutivisch beitreiben und an unsere Salarienkasse portofrei absenden zu lassen; im Undermögensfalle aber bitten wir, die Angeklag⸗ ten zu verhaften und an die nächste Gerichts— behörde abliefern zu lassen, an welche das An⸗ suchen gestellt wird, an die Angeklagten die substituirte Freiheitsstrafe zu vollstrecken. Auch wird ein Jeder, der von dem Aufenthaltsorte der Entwichenen Kenntniß hat, aufgefordert, dabon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde Anzeige zu machen.

Stolp, den 23. Dezember 1860.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

145 Erledigter Steckbrief.

Der am 12. November 1860 hinter den Schiffer Herrmann Gottfried Eduard Griesch aus Bindow bei Crossen erlassene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 27. Dezember 1860.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.

12354 Bekanntmachung.

Das Domainen⸗Vorwerk Hildebrandshagen— Norderhof im Kreise Grimmen, 17 Meilen von der Kreisstadt Grimmen, 25 Meilen bon Stral⸗ sund und 3 Meilen von Greifswald entfernt, mit einem Areal von

1013 Morgen 130 Mfuthen,

worunter Sa8 Morgen 171 MWuthen Acker,

und 100 Morgen 84 UMRuthen Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1861 bis da⸗ hin 1879, im Wege des öffentlichen Aufgebots anderweitig verpachtet werden. Das dem Auf⸗ gebote zum Grunde zu legende Pachtgelder— Minimum beträgt 2723 Thlr. preuß. Courant. Die zu bestellende Pachtcaution ist auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Ver⸗ mögen auf Höhe von 14,660 Thlr. nachzuweisen.

Zu dem auf den 16. Jan ar k. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Vokale der unterzeich⸗

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neten Regierung anberaumten Bietungstermine;

laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungs-Vedingungen, die Regeln der Licitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtäge täglich während der Dienststunden in unserer Registra— tur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpach— tungs-Bedingungen und der Licitations⸗Regeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen— Stralsund, den 5. Dezember 1860. Königliche Regierung.

6531 Bekanntmachung.

Von den im Auftrage der Königlichen Regie—⸗ rung hierselbst von mir bearbelteten Zehnt⸗ ablösungssachen sind die von Hitzkofen, Horn⸗ stein, Jungnau, Krauchenwies, Sigmaringendorf und Ettisweiler im Oberamt Sigmaringen, von Kaiseringen und Storzingen im Oberamt Gammer— tingen und von Mindersdorf im Oberamt Wald eingeleitet und zum Theil durch Vergleiche plan— und rezeßreif geworden.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, fordere ich alle bis jetzt unbekannten und deshalb zu den Terminen in den vorgenann⸗ ten Sachen nicht zugezogenen Interessenten hier⸗ durch auf, sich innerhalb sechs Wochen, späte⸗ stens aber in dem auf den 25. Februar d. J, Vormittags 10 Uhr, in meinem Bureau, Antonsstraße im Kaufmann Nellschen Hause hierselbst, vor mir anstehenden Termine zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame zu melden, widrigenfalls fie diese Auseinander⸗ setzungen wider sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können.

Sigmaringen, den 4. Januar 1861.

Der Regierungs⸗Rath Gers dorf.

(21281 Bekanntmachung.

Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats⸗Anwaltschaft hier vom 12. Oktober 1860 ist gegen

1) den Seefahrer Friedrich Block aus Altbork, 2) den Matrosen Christian Friedrich Fischer aus Colberg, den Matrosen Franz Fischer aus Colberg, den Seefahrer August Bublitz aus Gribow, den Schuhmacher Heinrich Theodor Trettin aus Cörlin, den Matrosen Karl August Specht aus Colberg, den Seefahrer Johann Karl Heinrich Wald aus Colberg, den Matrosen Karl Heinrich Ferdinand Eisendick aus Colberg, den Knecht Gustav Friedrich Konrad Groß aus Colberg, 10) den Schmidt Gustab Adolph Manthey aus Colberg, 11) den Matrosen Heinrich Friedrich August Tietz aus Colberg, 12) den Matrosen Ernst Heinrich Weiß aus Colberg, . 13) den Seefahrer Johann Friedrich Herrmann Kühn aus Neuwerder, 14) den Seefahrer Friedrich Reinhold Block aus Colberg, weil dien hinreichend belastet sind, ohne Er⸗ laubniß die Königlich preußischen Lande verlassen und sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht zu haben, in Gemäßheit des §. 110 Strafgesetzbuchs durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eröffnet worden.

Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 19. Februar 1861, Vormittags

10 uhr,

in unserm im hiesigen Rathhause befindlichen Sitzungssaale Nr. 11 anberaumt, zu welchem die obengenantnen Angeklagten, deren gegenwärtiger Aufenthalt nicht bekannt ist, hierdurch öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu , und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unter⸗ zeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbei⸗ . werden können. .

Im Falle des Ausbleibens wird mit der

Untersuchung und Entscheidung in eontumaciam verfahren werden.

Colberg, den 19. Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

atzen Bekanntmachung.

Auf Grund der Anklage der Königlichen 1 hier vom 20. Oktober 1860 ist gegen

1) den Matrosen Ernst Wilhelm Lambrecht

aus Henkenhagen, 2) den Jungmann August Friedrich Wilhelm Voigt aus Gribow,

3) den Seefahrer Karl Heinrich Ferdinand

. Kaestner aus Henkenhagen, weil dieselben hinreichend beiastet sind, ohne Er⸗ laubniß die Koͤniglich preußischen Lande verlassen und sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen gesucht zu haben, in Gemäßheit des §. 110 St. G. B. durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eröffnet worden.

Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 19. Februar 1861, Vormittags n weren, in bill sent hach in unserem, im hiesigen Rathhause befindlichen Sitzungssaale Nr. 11 anberaumt, . die oben genannten Angeklagten, deren gegen wärtiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, hier⸗ durch öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu er cheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be⸗ weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termin anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Colberg, den 23. Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht. JI. Abtheilung.

12371 Ediktal⸗Citation. „Durch den Beschluß des unterzeichneten Ge— richts von heut auf die Anklage der Königlichen Staats-Anwaltschaft zu Jauer vom 20. Okto⸗ ber e. ist gegen 1) den Tischlergesellen Franz Wilhelm Albert Robert Mamsch, geboren am JT. Dezember 1836 in Bolkenhain, Sohn des Tagearbeiter Heinrich Mamsch und der Beate Helene ge⸗ borne Niesler und evangelischen Glaubens, auf Wanderschaft 1855, den Carl August Louis Weber, geboren am 12. Mai 1836 in Bolkenhain, Sohn des Inwohner Johann Heinrich Weber und der Johanne Eleonore Mückenheim und evangelischen Glaubens, unbekannt seit der Geburt; den Arbeiter Carl Heinrich Bauch, geboren am 21. September 18341 in Ober⸗Baum⸗ garten, Kreises Bolkenhain, Sohn des In⸗ wohner Johann Gottlieb Bauch und der Marie Rosine geborne Taeuser und eban⸗ gelischen Glaubens, 1855 nach Wybcz ver⸗ zogen; den Tischlergesellen Friedrich Wilhelm Berndt, geboren den 25. Februar 1836 in Ober⸗ Wernersdorf, Kreises Bolkenhain, Sohn des Inwohner Friedrich Wilhelm Berndt und der Christiane Friedericke geborne Dreßler und evangelischen Glaubens, 1856 nach Australien gegangen, und den Schuhmachergesellen Carl Heinrich Hülse, geboren den 12. April 1834 in Ober⸗Wolmsdorf, Kreises Bolkenhain, Sohn der unverehelichten Johanne Juliane Hülse und evbangelischen Glaubens, in die Fremde gegangen, . als hinreichend belastet, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande in der Absicht, dadurch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres sich u entziehen, verlassen zu haben, die Unter⸗ ag, auf Grund des ö 110 des Strafgesetz⸗ buches eröffnet und auf den 14. Mai 1861, Vormittags 10 Uhr, Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung im Audienz⸗Zimmer des hiesigen Gerichtslokals angesetzt worden. Die genannten Angeklagten werden aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung die⸗