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Die Universität wird am 13. d. M., Vormittags 113 Uhr, in der für den akademischen Gottesdienst eingeräumten französischen Kirche auf dem Gensd'armen-Markte zum Gedächtniß an den Hoch— seligen König Friedrich Wilhelm 1V. eine kirchliche Trauer⸗-Feier⸗ lichkeit begehen.
Berlin, den 6. Januar 1861.
Der Rektor der Universität.
Twesten.
Vꝛinisterium des Innern.
Bescheid vom 13. August 1860 — betreffend die Kommunal-Verhältnisse der bei Separationen als Land-Abfindung abgetrennten Grundstücke.
Bei Rückgabe der eingereichten Akten ꝛc. c., eröffne ich dem Magistrat auf die Vorstellung vom 15. August v. J., daß ich die
darin K Rekursbeschwerde gegen das Resolut des Herrn ;
Ober⸗Präsidenten der Provinz N. vom 25. März v. J. wonach derjenige Theil des K.er Angers, welcher bei der im Jahre 1837 zum rezeßmäßigen Abschluß gebrachten Separation, der Gemeinde K. und deren angesessenen Mitgliedern als Abfin— dung für Hütungsgerechtsame überwiesen worden ist, als zum K.er Gemeindebezirke gehörig zu betrachten,
nach eingehender Prüfung des Sachverhältnisses für begründet
nicht zu erachten vermag.
Der §. 147 der Gemeinheits,Theilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821 bestimmt, daß die Entschädigung, die jeder Theilhaber durch die Auseinandersetzung erhält, ein Surrogat der dafür abgetretenen Grundstücke oder dadurch abgelösten Berechtigungen ist und daher in Ansehung ihrer Befugnisse, Lasten und sonstigen Rechtsverhält— nisse die Eigenschaften derjenigen Grundstücke, fur welche fie gege— ben worden, erhält. Diese Vorschrift handelt aber nicht nur von privatrechtlichen Verhältnissen, sondern findet nach dem im Einver— ständnisse mit dem Königlichen Ministerium für die landwirthschaft— lichen Angelegenheiten in neuerer Zeit konsequent befolgten Grund— satze auch auf die Kommunal⸗Verhältnisse der durch die Separation berührten Grundstücke gleichmäßig Anwendung. Denn wenn auch erst der §. 156 J. c. speziell über die öffentlichen Lasten Bestim— mung trifft, so verweist derselbe doch zunächst auf die Regel des §. 148 ibid., der zufolge die Abfindungsgrundstücke an die Stelle der abgelösten Berechtigungen auch in Bezug auf die öffentlichen Lasten treten. Die ferner im §. 156 1. 6. enthaltenen Ausnahmen für den Fall der Abtretung von Grundstücken gegen Rente und Kapi— tal greift aber da nicht Platz, wo Dienstbarkeiten durch Land ab— gelöst werden. Es muß hiernach als feststehend angenommen werden, daß die durch Landabfindung gewährte Entschädigung für die Ablösung einer Grundgerechtigkeit nach der — schon vor Ema— nation des Gesetzes, betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen, vom 14. April 1856 bestandenen — Gesetzgebung ohne Weiteres in den Kommunalverband der berech— tigten Gemeinde übergeht.
Ergiebt sich nun schon hieraus, daß der in dem Resolute des Herrn Ober-Präsidenten näher bezeichnete Theil des fraglichen Angers seit dem Abschluß des Separations-Rezesses von K. zu dem Kommunalverbande der Stadt N. nicht mehr gehört, so kann es auf eine nähere Erörterung der Frage, mit welchem Gemeinde— bezirke der Anger bis zu diesem Zeitpunkte vereinigt gewesen ist, nicht weiter ankommen 2c. 2c.
Berlin, den 13. August 1860.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Frantz.
An den Magistrat zu XN.
Bescheid vom 20. September 1860 — daß Kreis—⸗ blätter, welche bezahlte Privat-Annonzen auf— nehmen, gesetzlich zeitungssteuerpflichtig sind.
Erlaß vom 24. Oktober 1853 (Staats⸗Anzeiger 1854 Nr. 42 S. 306). Erlaß vom 30. Dezember 1853 (Staats⸗Anzeiger 1854 Nr. 42 S. 305.
In Folge des von dem Herrn Finanz-Minister mir mitgetheil⸗
ten Berichts des Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktors daselbst vom 14. Juli c. in Betreff der Stempelpflichtigkeit des Kreisblattes für den N.er Kreis, beauftrage ich die z., dem Königlichen Land— raths⸗Amte zu N. zu eröffnen, daß Kreisblätter, welche bezahlte Privat-Annonzen aufnehmen, gesetzlich zeitungssteuerpflichtig sind. Daß auch Frei-Exemplare solcher Blätter dieser Steuer unter— liegen, ergiebt sich aus den Reskripten vom 24 Oklober und 30sten Dezember 1853, durch welche die diesseits früher erlassene Ver— fügung vom 29. August 1853 dahin modifizirt worden ist, daß ge⸗ dachte Steuer nur fur die eigentlichen Pflicht⸗Exemplare der Kreis— blätter nicht zu erheben, sonst aber aus den betreffenden Amts— Unkostenfonds resp. Entschädigungsfonds zu berichtigen sei.
Berlin, den 20. September 1860.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
V An die Königliche Regierung zu X.
Verfügung vom 10. November 1860 — betreffend den Gewerbebetrieb der Musikalienhändler.
Auf den Bericht vom Sten v. M. eröffne ich dem Königlichen Polizei-Präsidium, daß ich der Ansicht, daß Musikalienhändler im Sinne des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 den Buch— händlern nicht beizuzählen sind, beipflichte.
Es folgt hieraus, daß die Bestimmung des §. 1 alinea 2 des Gesetzes über die Presse, nach welcher die Genehmigung zum Ge— werbebetrieb eines Buchhändlers erst nach Ablegung der verschrifts— mäßigen Prüfung ertheilt werden soll, auf Mufikalienhändler keine Anwendung findet.
Die das Gegentheil festsetzende Cirkular-Verfügung vom 19. Januar 1852 wird hierdurch aufgehoben.
Berlin, den 10. Nobember 1860.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
An das Königliche Polizei⸗Präsidium zu X. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und Nachachtung an sämmtliche Königliche Regierungen und Ober-Präsidien.
Erlaß vom 25. November 1860 — daß Eltern, b
welche ohne eigenen Hausstand sich dem selbststän— digen Hausstande ihrer Kinder auschließen, zur Zahlung von Einzugsgeld nicht verpflichtet sind.
Erlaß vom 24. Oktober 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 296 S. 2293.
Auf den gefälligen Bericht vom 6. v. M., betreffend die Be— schwerde des nach N. gezogenen N. vom 28. Septen ber d. J. über seine Heranziehung zur Zahlung eines Einzugsgeldes von 14 Thalern, erwiedere ich Ew. 2c. ergebenst, daß mir keine genügenden Gründe vorzuliegen scheinen, aus denen im vorliegenden Falle anders, als in dem Falle des Erlasses vom 24. Sktober v. J. zu entscheiden wäre.
Der Umstand, daß dort die Mutter sich dem Hausstande des zu ihrer Alimentation verpflichteten und bereiten Sohnes anschloß, während der N., ohne unterstützungsbedürftig zu sein, sich bei Lebzeiten seiner Tochter dem Haussflande seines Schwiegersohnes angeschlossen hat, kann bezüglich der Verpflichtung zur Zahlung des Einzugsgeldes einen durchgreifenden Unterschied nicht begründen. Nach dem Grundsatze des Reskripts vom 19. Dezember 1858 ist das Einzugsgeld nur von dem Haupte des Haushaltes zu erlegen, und es sind deshalb die Personen, welche sich dem Haushalte eines Anderen anschließen, zur Zahlung von Einzugsgeld nicht verpflich⸗ tet, weil sie als Angehörige eines fremden Hausstandes nicht die jenige Selbstständigkeit besitzen, welche im Sinne des Gesetzes als die Vorbedingung der Verbindlichkeit zur Entrichtung von Ein— zugsgeld anzufehen ist. — Als enischeidender Moment wird ledig⸗
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lich die Angehörigkeit an einen fremden Haushalt hingestellt, ohne Unterschied, ob der Neuanziehende durch Mittellosigkeit gezwungen war, sich einem bestehenden Haushalte anzuschließen, oder ob dieser An⸗ schluß, wie bei dem N., aus freien Stücken erfolgte. — Auch dem Reskripte vom 24. Oktober v. J. ist eine solche Unterscheidung fremd; vielmehr stellt dasselbe am Schlusse ganz allgemein den Satz auf, daß Aeltern, welche ohne eigenen Hausstand sich dem Hausstande eines Sohnes anschließen, zur Entrichtung eines be— sonderen Einzugsgeldes nicht verpflichtet sind. Es ist nicht er— sichtlich, warum dieser Grundsatz nicht eben so auch dann geltend sein sollte, wenn, wie im vorliegenden Falle, Jemand sich bei Leb⸗ zeiten seiner Tochter dem Hausstande seines Schwiegersohnes an— schließt.
Lw. 2c. ersuche ich ergebenst, hiernach die weiteren geeigneten Verfügungen gefälligst treffen und den N. auf seine Vorstellung vom 28. September d. J. in diesem Sinne mit dem entsprechenden Bescheide versehen zu wollen.
Berlin, den 25. November 1860.
Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.
An den Königlichen Ober ⸗-Präsidenten der Provinz N.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute angefangenen Ziehung der sten Klasse 123ster Königlicher ftlassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5009 Thlr. auf Rr. S6, 112. 1 Gewinn von 3000 Thlr. auf Nr. 54,924. 3 Gewinne zu 1200 Thlr. fielen auf Nr. 7169. 8361. und 64, 779. 1 Gewinn von 500 Thlr. fiel auf Nr. S0, 352 und 1 Gewinn von 100 Thlr. auf Nr. 8741.
Berlin, den 9. Januar 1861.
Königliche General-Lotterie-Direction.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich 74. Reuß, von Breslau. ;
Se. Durchlaucht der Prinz Philipp zu Croy-Dülmen, von Düsseldorf.
Se. Durchlaucht der Prinz Bernhard zu Solms-Braun— fels, von Hannover.
Se. Excellenz der General-Lieutenant, General-Adjutant und Gouverneur von Luxemburg, von Brauchitsch, von Luxemburg.
Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 13ten Infanterie-⸗Brigade, von Glisczins ki, und
Der General-Major und Commandeur der 14ten Infanterie— Brigade, von Borcke III., nach Magdeburg.
S i cht antlich es. Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der König empfingen heute in Allerhöchstihrem Palais Se. Kaiserliche Hoheit den Großherzog von Toscana, Se. Königliche Hoheit den Grafen von Flandern und Se. Hoheit den Prinzen Joachim Murat. Im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen fand heute bei Sr. Majestät dem Könige ein Conseil der versammelten Minister statt. Se. Majestät der König empfingen im Laufe des heutigen Tages den General der Infanterie und kommandirenden General des 1. Armee-Corps, von Werder, den General-Lieutenant und Chef des Generalstabes der Armee, Freiherrn von Moltke, den Ober-Jägermeister Grafen von der Asseburg und den Polizei⸗ Präsidenten Freiherrn von Zedlitz. . . Heute findet bei Ihren Königlichen Majestäten ein großes Diner statt. — Der am 8. Januar e., 6 Uhr Nachmittags, aus Frank⸗
furt a. M. abgegangene Eisenbahnzug hat in Guntershausen den Anschluß an den Schnellzug nach Berlin nicht erreicht.
ganze Hofstaat wird sehr einfach geführt.
Magdeburg, 8. Januar. Gestern Abend passirte Seine Majestät der König von Hannover auf der Rückreise von Pots— dam nach seiner Residenz hier durch.
Bayern. München, 5. Januar. In der dritten Sitzung der Kammer der Reichsräthe übergab der Staatsminister Freiherr v. Schrenk einen Gesetzentwurf, „die Zusammenlegung der Grund⸗ stücke betreffend“, und bemerkte hierzu: schon am 28. April 1856 sei ein desfallsiger Gesetzentwurf vorgelegt und auch von deren Ausschuß mit einigen Modificationen zur Annahme begutachtet worden, derselbe habe aber damals wegen des Schlußantrags nicht mehr in die Kammer selbst zur Berathung gelangen können. — Seit der Vertagung der Kammer sind mit Tod abgegangen: Graf zu Pappenheim, Graf Lerchenfeld-Köfering und Graf Max von Törring-Guttenzell; die erbliche Reichsrathswürde des letzteren ist mit seinem Tode erloschen. — Bischof v. Oettl von Eichstädt hat wegen eingetretener gänzlicher Erblindung um Genehmigung seines Austritts aus der Kammer nachgesucht.
Hesterreich. Wien, 8. Januar. In dem Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin ist eine entschiedene Besserung eingetreten. Die Luft in Madeira sagt Allerhöchstderselben sehr zu. Dieselben leben zurückgezogen und haben nur den Grafen Linhares, der von dem Könige von Portugal zur Bewillkommnung von Lissabon nach Madeira abgesandt wurde, so wie den Gouverneur, den Erzbischof und den Militair-Kommandanten auf Madeira empfangen. Der ; Sie machen auf An— rathen des Arztes in einem Boote sehr häufig Spazierfahrten zur See. — Die uͤbrige Zeit bringen Ihre Majestät entweder in Ihren Gemächern oder im Garten zu, von dem man die Aussicht auf das Meer genießt. (W. 3)
Die „När. L.“ theilen den Wortlaut einer Adresse mit, welche von mehr als 500 Prager Bürgern unterzeichnet ist und am 2ten d. M. dem Statthalter überreicht wurde. Dieselbe bezieht sich auf die Durchführung des Prinzips der Gleichberechtigung beider Na⸗ tionalitäten in Böhmen und schließt mit der Bitte:
„Das hohe Ministerium wolle den Grund'atz der Gleichberechtigung in den Schulen der böhmischen Krone sobald als möglich durch eine Verordnung vollständig und nachdrücklich durchführen, mit Hinblick auf die von Sr. Majestät in dem Allerhöchsten Diplom vom 20. Oktober aus⸗ gesprochene Willensmeinung und auf unsere historischen Rechte.“
In der am 3Zten d. M. zu Preßburg abgehaltenen Komitats⸗ sitßung wurde ein Erlaß der Kaiserlichen Statthalterei verlesen, worin dem Komitate empfohlen wird, in Gegenständen, welche dem Landtage anheimgestellt werden müssen, nicht vorgreiflich zu ent— scheiden, insbesondere die Angelegenheit des Steuer⸗ und Justiz— wesens vor der Hand unberührt zu lassen. Aus diesem Anlasse und in Folge der Ernennung von Kommissionen, welche die Akten der verschiedenen Aemter an die betreffenden neuerwählten Beamten des Komitats zu übergeben haben, nahmen einige preßburger Advo⸗ katen das Wort. Sie wiesen auf die Verwirrung und großen Ge⸗ fahren für den Verkehr und die Rechtssicherheit hin, welche sich aus der plötzlichen Abänderung des Justizshstems ergeben würden, und verfochten mit ebenso gruͤndlicher Sachkenntniß als Gewandt⸗ heit die Ansicht, daß, bevor nicht die nächste ungarische Legislation über die bestehenden Vorschriften des materiellen und formellen Rechtes ein Gesetz bringt, das Komitat, ohne alle Interessen zu verletzen, das jetzige System der Justizpflege nicht angreifen könne.
Prag, 7. Januar. Dieser Tage fand hier eine Zusammen— kunft des Fürsten A. Schwarzenberg, dann der Grafen Salm, Clam Martinitz und Hildeprandt mit dem Dr. Franz Palacki, Dr. Rieger u. A. statt, die als Führer der tschechischen Partei gelten, welcher die Zeitung „Narodni Listy' als Organ dient. Der In— halt der Besprechung war gegen die Idee eines für die deutsch⸗ flavischen Provinzen gemeinschaftlichen, in Wien zu versammelnden Landtages gekehrt. Die genannte Zeitung spricht sich für die Zu⸗ sammenfassung der Länder Mähren und Schlesien mit Böhmen aus und betrachtet sie als untrennbar zur böhmischen Krone ge— hörg. ,, !
Verona, 4. Januar. Gestern ist der Feldmarschall⸗Lieute⸗ nant Prinz von Hessen in Venedig eingetroffen, auch der Erzherzog Albrecht ist aus Vicenza dahin abgegangen und empfing gestern im Kaiserlichen Palast den hohen Klerus, die Beamten, den Magistrat, die Handels- und Gewerbekammer u. dgl. Ungeachtet der außerordent⸗ suͤchen Kaͤlte ist General Benedek in Begleitung mehrerer Genie— Offiziere nach Wälsch-Tirol abgereist, um die dortigen Truppen⸗ theile zu inspiciren; am 2. kam derselbe in Roveredo an, wo er die Garnifon und Kaserne besichtigte, von da ging er noch denselben Tag nach Riva am Garda-Se ab, um die Befestigungen daselbst in Augenschein zu nehmen. Gestern besichtigte er die ganze Grenz⸗ linie bis Peschiera.
Belgien. Brüssel, 7. Januar. Das rheumatische Uebel,
mit welchem der Herzog von Brabant behaftet ist, und das vor einiger Zeit bedeutend nachgelassen, hat leider in den letzten Tagen