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Berliner Börse vom 10. Januar 1861.
Amtlicher Hechsel-, Fonds- und Geld-
Cours.
Fisekha n- Actieꝶ.
Brf. GId. VW eckasel- Corrrse.
Amsterdam Kurz 141 141 dito 1. 1411 Hamburg 150 dito 5
Wien, österr. Währ. 150 FI. dito 150 EI. Augsburg südd. W. 100 RFI. Frkf. a. M. si dd. W. 100 FI. Leipzig in Cour. im 14 LThI. Fuss 100 Thlir
ö .
Fo nk d s- C 8.
Freiwillige Anleihe... ... 41 Staats- Ableihe von 1859 ... Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1856 dito d 4 Staats- Schuldscheine 3 Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Tb. 3 Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3 Oder-Deichbau- Obligationen 41 Berliner Stadt- Obligationen. 4 — do. do. 3 822 Schuld verschr.d.B erl. Kaufm. 1085 —
I
1007 104
100 100
86 116 85
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Pfandbriefe. Kur- und Neumärk. do. do.
Ostpreussis che
Pommersche
do. neue Schlesische . . . . . . .
Vom Staat garant te
.
69 * p rennen,,
Rentenbrieße. Kur- und Neumärk. Pommersche .,.... ... Posensche
Rhrin. und Westph. Sãchsisehe Schlesische
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd' or
Gold-Kronen
Andere Goldmünzen 2 5 Thlr
.
EfBrk.
1 33 14 4 3 4
21 3
21 3
6
X
.
ald Stamm- Actien. If
Aachen - Düsseldorf.. 3 Aachen - Mastrichter. — Berg. -Märk. Lit. A.- do. do. Lit. B. Berlin- Anhalter .... 82 Berlin-Hamburger .. Berlin - Potsd. Magd.“ 73 Berlin- Stettiner . . .. PBresl.- Schw. - Freib.. Brieg - Neisse Cöln - Mindener .... S877 Magdeb. -Halberst. . . Magdeb.-Wittenb. . . Münster H mmer ..“ Niederschles. Märk. . Niederschl. Zweigb. . do. (Stamm-) Prior. Obers chl. Litt. A. u. C. — do. Litt. B. 3 Oppeln - Tarnowitz er- Prinz Wilh. (8t. V.) 417 Rheinische Ido. (Stamm-) Prior. 3 Rhein-Nahe Rhrt. rf. Kr. Gdb. “ ; Stargard - Posen .... 3 LThüringer Wilh. (Cos. -Odbg.). do. (Stamm-) Prior. do. do. do.
. Prioritäts- 0Oblig. Aachen-Düsseldorf. .
do. II. Emission 4
Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. Das Pfund fein Silber
bei einem Eeingehalte von 0, oso und darüber ...... ... .... 29 Thlr. bei einem Feingehalte unter O, 9gso ...... ... .... D 29 Tln.
do. III. Emission 4 Aachen-Mastriehter. 4 do. II. Emission Bergisch-Märkiseche . 5 do. II. Serie 5
do. III. S. v. St. 37 gar. 3! . IV. Serie õ . do. Düsseld.-Elbf. Pr. 4 do. do. Il. Series do. (Dortm. - Soest) 4 Berg. MrRk. do. II. Ser. 4
. 2 ⸗— . 8. KNiedersehles.- Märk. .
22. Berlin- Anhalter ....
do. Berlin- Hamburger .. do. II. Em. Berlin - Potsd. - Magdb do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin-Stettiner do. II. Serie do. III. Serie Cöln- Crefelder
l agdeburg -Wittenb
do. Conv.
do. do. III. Serie
do. IV. Serie
Ober- Sehles. Litt. A.
Litt. B.
Litt. C.
Litt. P.
; Litt. E.
ds. Litt. F.
Pr. Wilh. (8t.- V.) 1.8.
do. II. Serie
do. III. Serie Kheinische
do.
do. II. Serie de. III. do. Tküringer
Milt. Cees ih)
Rhein Nahe v. St. gar. 4 R hrt. -Crf. Kr. Gladb. 4
do. III. Serie] Stargard- Posen do. II. Emission 4
do. III. Serie 9 do. IV. Serie 4
T ; k 223 ge.
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C e = = 2
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do. III. Emissionld *
— . k . U. Vl.
7
Ausl. Eisenbahn. — 2 Stamm- 4ctien.
Amsterdam - Rotterdam Loebau- Littau ..... .. 4 Ludwigshaten- Bexbach
MR. -Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger. ......
Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester. franz. Staatsbahn
Sehles.
Ausl. Prigritats- Aetien.
Kordb. (Friedr. Wilh. 4. — Belg Oblig. J. de l'Eet 757
do. Samb. et Meuse 4 75 Oester. franz. Staats hahn 3 244
22
- . ähnd. Fokds.
Kass. · Vereins-BR. Act. 5 Danziger Privatbank .. Königsberg. Privathan 2 Uagdeburger do.
Posener do.
Berl. Hand. Gesellsch. Disc. Commandit-Anth.
Pommersch. Eittersch. B.
— —
223
Bank- Verein..
Ve, = e-, d= r . . .
Nilus trie detien.
Hoerder Hüttenwerk. . NHinerva ö Fabrik v. Eisenbahnbed. s Dessauer Kont. Gas. ..
777 Darmstädter Bank
557 Gothaer Privatbank. ..
so 17
g91
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank. . . ...... Coburger Creditbank. .
Dessauer Credit
do. Landesbank. Genfer Creditbank. . . . Geraer Bank
Hannoversche Bank. .. Leipziger Credithank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Vredithank . Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit. . . . Thüringer Bank ...... . Weimar. Bank
Oesterreich. Metall ... 3 413
343 Russ. Stiegl. 5. Anl..
69 472 70
Oester. Nation. Anleihe
; Poln. Pfandbr. in S. -R.
do. Prm. Anleihe. do. n. 1060 FI. Loose do. neueste Loose ..
dd do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. dd, Ger. do. do. L. B. 200.
do. Part. 500 FI....
Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Präm. - Anl. - Kurhess. Pr. Obl. 40 Lk. 35 FI. Schwed. 10 RI. St. Pr. A.
Neue Bad. do.
Ef
1 1
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8 8 e e d, , .
.
.
Oberschles Lit. A u. C 119 a 120 gem
Wilh.) 42 a 417 a 42 gem.
HMainz-Ludwigsh. Litt. A. u. C. 966 a 9 Oesterr. Franz. Staatsbahn 1217 2 121 2 gem. 49 a 485 a 7 gem. Oesterr, neueste Loose 55 a 54 gem. Polu. Pfan
55 gem. Mecklenburger 433 a gem. Nordbahn (Fr : Qesterr. Credit 527 2 51 a gem. Gesterr Kational-Anleihe dbr. in S. R. SS etw. a gem.
Kerim, 10. Januar. Die Börse
war heut Anfangs
hoch, später aber ermattete die Stimmung und bob sieh Er Schlusse wieder ein wenig. Das Geschäft blfeb ohne Bedeutung;
recht st am Eisen-
bahnen waren meist fest aber still, nur die kleineren inländischen
etwas belebter; Fonds waren etwa
s besser, Wechseln war das Geschäft belebt.
Anleißken mehr gefragt. In
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. sür das bierteljahr in allen Theilen der Manarchie ohne Preis Erhöhung.
Königlich Preußischer
; Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:
Wilhelm s⸗Straße No. 31.
(nahe der Ceipzyigerstr)
Anzeiger.
Berlin,
en 12. Januar
— — 2 — ꝛ 2
1861.
Berlin, 9. Januar.
Se. Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht, den von Sr. Hoheit dem Herzog von Braunschweig anher entfandten
SHoerzoglich braunschweigschen General-Lieutenant von Erichsen in
einer Privat-Audienz zu empfangen und aus dessen Händen ein Kondolenz⸗ und Beglückwünschungs⸗Schreiben Sr. Hoheit entgegen zu nehmen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Direktor der rheinischen Provinzial-Feuer-Sozietät, von Waldbott-Bassenheim-Bornheim zu Coblenz, die Kammer— herrn-Würde zu verleihen.
Berlin, 11. Januar.
*
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha ist nach Gotha abgereist.
Ministeriunm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Reglement
zu
dem Gesetze über das Postwesen. Vom 21. Dezember 1860.
Das auf Grund des F. 50 des Gesetzes über das Postwesen vom
; 5. Juni 1852 erlassene Reglement vom 27. Mai 1854 ist einer Revision
unterworfen worden, und tritt in Folge dessen vom 1. Januar 1861 ab Folg T
ö nachstehendes verändertes Reglement in Kraft, dessen Bestimmungen bei
Benutzung der Königlichen Posten zu Versendungen oder Reisen als ein
SBestandtheil des zwischen dem Absender oder Reisenden einerseits und der Postverwaltung andererseits eingegangenen Vertrages zu erachten sind ?)
JJ Von der Versendung der Briefe, Gelder und Güter.
. Allgemeine Beschaffenheit der Postsendungen. J. Die mit der Post zu bersendenden Briefe, Gelder und Güter
ö. müssen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gehörig adressirt
und gezeichnet (signirt) und haltbar verpackt und verschlossen sein.
) Insoweit die den Verkehr mit anderen Bezirken des Deutschen Postbereins betreffenden Bestimmungen des Post vereins⸗Vertrages
und des Reglements für den Postvereins-Verkehr vom 18. August
1860 mit den Reglements-Vorschriften fuͤr den innern Verkehr des
FPreußischen Postbezirks nicht übereinstimmen, sind dieselben in dem
nachstehenden ersten Abschnitte mit anderer Schrift und gegen den übrigen Text eingerückt gedruckt.
ö Adresse.
J. Die Adresse muß den Bestimmungsort, so wie die Person desjeni⸗ gen, an welchen die Zustellung erfolgen foll, fo bestimmt bezeichnen, daß jeder Ungewißheit darüber vorgebeugt wird.
II. Dies gilt auch bei solchen mit poste restante bezeichneten Gegen⸗ ständen, für welche die Post Garantie zu leisten hat. Vei gewöhnlichen Briefen mit dem Vermerk »poste restante« darf statt des Kamens bes Empfängers eine Angabe in m. Ziffern u. s. w. angewendet sein.
Außenseite der Briefe.
J. Außer den auf die Beförderung oder Bestellung einer Sendung bezüglichen Angaben darf noch der Name oder die Firma des Absenders, sonst aber soll keine einer brieflichen Mittheilung gleich zu achtende Notiz auf der Außenseite enthalten sein.
II. Im Zuwiderhandlungsfalle kann ausnahmsweise die Beförde⸗ rung eintreten, insofern nach dem Ermessen des Postbeamten der An⸗ nahmestelle aus der Notiz unzweifelhaft erhellt, daß damit weder eine Entziehung des Porto, noch eine Injurie oder sonst strafbare Handlung beabsichtigt wird.
III. Briefe u. s. w., auf deren Adressen der Frankirungs-Vermerk
ffrei, franco, fr. . durchstrichen, radirt oder abgeändert ist, sind bei der
Annahräe zurückzuweisen; werden Briefe mit einem solchen oder mit einem nicht durchstrichenen u. s. w. Frankirungs-Vermerk im Briefkasten vor⸗ gefunden, ohne daß das Porko dafür durch Freimarken oder gestempelte Brief-Couberts entrichtet worden ist, so wird die Ungultigkeit des Fran⸗ kirungs⸗Vermerks amtlich attestirt, und die Briefe werden als unfrankirt behandelt.
§. 4
Gewicht der Briefe.
J. Das Gewicht der Sendungen in Brief- oder ähnlicher Form sell ein halbes Pfund nicht übersteigen. Wegen der Briefe mit deklarirtem Werthe siehe 5. 11, wegen der Sendungen unter Band, so wie wegen der Sendungen mit Waarenproben oder Mustern §8§. 15 und 16.
II. Bei gewöhnlichen und rekommandirten Briefen können die Post.
Anstalten jedoch über das Gewicht von einem halben Pfunde insoweit hinausgehen, als bei mäßiger Ueberschreitung desselben die Sendung nach ihrer sonstigen Beschaffenheit noch zur zweckmäßigen Verpackung geeig— net ist. . z Nach anderen Postbezirken des Deutschen Postvereins werden gewöhnliche Briefe von 4 Loth und darüber, mit Ausnahme der portofreien Dienstbriefe, welche bis zum Gewichte von 1 Pfund einschließlich angenommen und stets mit der Briefpost befördert werden können, als Fahr⸗ vostsendungen behandelt, wenn nicht deren Beförderung mit der Briefpost Seitens des Absenders durch einen Bei— satz auf der Adresse oder durch ausreichende Frankirung mit Marken verlangt ist. Die im Absatz Il. den Post-Anst alten eingeräumte Be⸗ fugniß erstreckt sich nicht auf Sendungen nach anderen Postbezirken des Deu tschen Postvereins.
. 56. Begleitbrief bei Fahrpostsendungen.
J. Jeder Fahrpostsendung, mit Ausnahme derjenigen in Brief⸗ oder aͤhnlicher orm bis zum Gewichte von 3 Pfund einschließlich, muß ein Begleitbrief beigegeben sein, welcher mit Geld oder sonftigen Gegenständen bon angegebenem Werthe nicht beschwert sein darf, übrigens entweder aus einem förmlich verschlossenen Briefe oder einer bloßen Adresse bestehen kann, mindestens jedoch aus einem ö Papier gefertigt sein muß.
Erfordernisse eines Begleitbriefes.
—
J. Auf dem Begleitbriefe oder der Begleit- Adresse muß die äußere ö
Beschaffenheit der Sendung (eine Kiste blos, eine Kiste in Leinen, ein Faß u. s. w.), ferner die Bezeichnung (Signatur), und wenn der Werth deklarirt wird, die Werth⸗Angabe, enthalten sein.
K
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K .
Redaction und Rendantur: Schwie ger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)